Asylsuchende und Geflüchtete
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 17411
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Senioren und Geflüchtete erhalten diese Unterstützung in besonderem Maße, aber nicht ausschließlich.
- Das Programm Pflege integriert wird auch für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet.
- Das Engagement ehrenamtlich und hauptamtlich Tätiger bei Hilfe und Integration von Geflüchteten und neuen Hessinnen und Hessen wird unterstützt.
- Menschen mit begründetem Schutzgesuch wird Schutz gewährt.
- Berechtigt schutzsuchende Menschen werden ordentlich untergebracht und versorgt.
- Wirklich schutzbedürftige Menschen werden bereits an den Außengrenzen erkannt, damit ihnen schnell und effektiv Schutz geboten werden kann.
- Aufnahme-, Asyl- und mögliche Gerichtsverfahren werden rechtsstaatlich sowie möglichst zügig und transparent durchgeführt.
- Geflüchtete, die Passdokumente zur eindeutigen Identifizierung vorlegen, können ein zügiges Asylverfahren durchlaufen.
- Geflüchtete haben ein Recht auf gute und auskömmliche Versorgung.
- Die gesetzlich vorgesehenen Landesunterkünfte werden eingerichtet.
- Für die Belange der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge wird weiter eingetreten, und sie erhalten die notwendige Unterstützung.
Bleibt wie bisher 3
- Die Durchsetzung der Ausreisepflicht gilt als wesentlicher Baustein, um Akzeptanz und Aufnahmebereitschaft gegenüber Schutzbedürftigen zu erhalten.
- Der sogenannte Spurwechsel wird abgelehnt, weil er Anreize für illegale Migration setzt.
- Neben Geflüchteten profitieren auch Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Personen vom Integrationsprogramm im Sport.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 11
- Alle übrigen Personen sollen möglichst gar nicht erst einreisen können.
- Das europäische Recht muss die Zurückweisung an der Außengrenze regeln.
- Die EU-Kommission muss die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2022 zur Rechtmäßigkeit solcher Zurückweisungen in das europäische Flüchtlingsrecht übernehmen.
- Der Sekundärmigration wird nach Möglichkeit schon in und durch die Mitgliedstaaten, spätestens an der deutschen Grenze, ein Riegel vorgeschoben.
- Wer über die eigene Identität täuscht, falsche oder keine Angaben macht oder im Asylverfahren nicht mitwirkt, gilt als offensichtlich nicht schutzbedürftig.
- Bei Identitätstäuschung, falschen oder fehlenden Angaben oder fehlender Mitwirkung im Asylverfahren ist ein weiteres Bleiberecht ausgeschlossen.
- Den Kommunen werden nur Personen zugewiesen, die über einen Aufenthaltstitel verfügen.
- Alle übrigen Personen verbleiben in den Landeseinrichtungen, bis ihr Status geklärt ist.
- Bei nachgewiesener Integrationsunwilligkeit oder erheblicher Straffälligkeit erfolgt die Rückverlegung in die Landeseinrichtung.
- Der Bundesrat soll dem Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsländer zustimmen.
- Alle weiteren Länder mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen als sichere Herkunftsländer im Sinne des Asylgesetzes erklärt werden.
Mehr Pflichten 7
- Die Vorschläge der EU-Kommission zum verpflichtenden Grenzverfahren werden ausdrücklich unterstützt.
- Das verpflichtende Grenzverfahren gilt auch für Menschen, die aus Seenot gerettet wurden.
- Zumindest ist ein Grenzverfahren zu durchlaufen, in dem die Zulässigkeit der Asylanträge geprüft wird, wenn die Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsland oder einem sicheren Drittstaat kommen.
- Die sogenannten Dublin-Verordnungen werden konsequent durchgesetzt.
- Bei der Identitätsfeststellung von Flüchtlingen werden alle rechtsstaatlich möglichen Mittel und Wege ausgeschöpft, um die Identität einer Person aufzuklären.
- Alle übrigen Personen verbleiben in den Landeseinrichtungen, bis ihr Status geklärt ist.
- Bei nachgewiesener Integrationsunwilligkeit oder erheblicher Straffälligkeit erfolgt die Rückverlegung in die Landeseinrichtung.
AfD 623
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes und die Dublin-III-Regelungen werden konsequent umgesetzt.
- Asylbewerber, die in ihr Heimatland reisen, sollen ihren Schutzstatus verlieren und abgeschoben werden.
- Den Kommunen sollen nur Asylbewerber mit rechtlich sicherer Bleibeperspektive zugewiesen werden.
- Asylbewerber sollen während der Asylprüfung bevorzugt in zentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.
- Jeglicher Familiennachzug für Flüchtlinge und Asylbewerber wird abgelehnt.
SPD 313
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Für Menschen mit Fluchtgeschichte wird ein curriculares Angebot der Bildungssprache Deutsch geschaffen.
- Ein anonymer Krankenschein wird eingeführt.
- In Hessen werden flächendeckend Clearingstellen eingerichtet.
- Die Versorgungslücke für Nichtversicherte und Geflüchtete wird geschlossen.
- Geflüchtete sollen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte schnellstmöglich verlassen und in eigenen Wohnungen leben können.
- Psychotherapeutische Angebote für geflüchtete Kinder und Erwachsene werden ausgeweitet.
- Für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte werden landesweit verbindliche Mindest- und Gewaltschutzstandards wie abschließbare Schlafräume eingeführt.
- Die psychosozialen Zentren für Geflüchtete werden besser ausgestattet.
- Landeseigene Gebäude werden zur Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung gestellt.
- Wohnraumvermittlungsstellen werden auch für Geflüchtete gefördert.
- Wohnraum für Geflüchtete soll dauerhaft statt nur provisorisch zur Verfügung stehen.
- Ein Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Krisenregionen wird eingerichtet.
- Geflüchtete Frauen erhalten besondere Unterstützungsangebote, darunter Informationen über ihre Rechte und psychosoziale Angebote.
Grüne 118
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Hessen soll ein sicherer Hafen für Geflüchtete sein und sie beim Aufbau einer sicheren Existenz unterstützen.
- Geflüchtete werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen gut versorgt und betreut.
- Geflüchtete werden möglichst schnell dezentral untergebracht und unterstützt.
- Unabhängige Beratungsstrukturen und psychosoziale Zentren für Geflüchtete werden gestärkt.
- Für lange hier lebende, gut integrierte Geflüchtete werden Bleibemöglichkeiten systematisch geprüft und Bleibeperspektiven eröffnet.
- Der Spurwechsel vom Asyl- in ein Einwanderungsverfahren wird erleichtert.
- Beschränkungen wie die Wohnsitzauflage werden abgeschafft.
- Legale und sichere Fluchtwege werden angestrebt.
- Initiativen gegen das Sterben im Mittelmeer und zur Rettung von Menschenleben werden unterstützt.
- Unterstützungsangebote für Rainbow Refugees und queere Jugendliche, insbesondere im ländlichen Raum, werden ausgebaut.
- Das Exilprogramm „Hafen der Zuflucht“ wird ausgebaut.
- Zugangsbarrieren zu Schutzunterkünften und medizinischer Versorgung wie Flüchtlingsstatus, Residenzpflicht oder fehlender Sozialleistungsanspruch sollen abgebaut werden.
- Das Personal in Aufnahmeeinrichtungen und kommunalen Unterkünften für Geflüchtete wird zu Gewaltschutzkonzepten geschult.
- Menschen auf der Flucht soll Hessen Schutz gewähren.
- Landesaufnahmeprogramme wie das für 1.000 Menschen aus Afghanistan sollen auch künftig aufgelegt werden.
- Geflüchtete, die sich in Hessen ein Leben aufgebaut haben, sollen bleiben können.
- Ein Spurwechsel vom Asyl- in ein Einwanderungsverfahren wird befürwortet.
- Die Sportförderung soll überall in Hessen Angebote für unterschiedliche Altersgruppen, Frauen und Mädchen, Geflüchtete und queere Personen schaffen.
Weniger Pflichten 1
FDP 15
Mehr Rechte oder Angebote 5
- An Schulen wird eine kontinuierliche und langanhaltende Deutschförderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche realisiert.
- Programme, die Geflüchtete in den Pflegeberuf bringen, werden unterstützt.
- InteA-Klassen werden bis zu einem Eintrittsalter von 25 Jahren geöffnet.
- Bestehende Sprachlern-Apps privater Anbieter oder des Goethe-Instituts werden bei Zuwanderern und Flüchtlingen besser beworben.
- Chancen und Potenziale von Flüchtlingen werden zielgerichtet gefördert, auch durch Fort- und Weiterbildung.
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 269
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Asylbewerber erhalten bereits vor Abschluss des Asylverfahrens ein Integrationsangebot.
- Flüchtlinge mit ausreichender Vorbildung und Integrationswillen werden für die berufliche und sprachliche Integration gefördert.
- Integrationswillige Flüchtlinge können ihre Ausbildung beenden und zwei Jahre Praxis absolvieren, bevor ihr Aufenthaltsstatus neu bewertet wird.
- Die Bundesagentur für Arbeit entwickelt mit Kammern und Unternehmen maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Flüchtlinge.
- Verfolgte und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten Schutz, bis eine Rückkehr in ihre Heimat möglich ist.
- Asylverfahren werden schneller abgeschlossen.
- Die Staatengemeinschaft sichert unter UN-Führung in Krisengebieten Landstriche zur Versorgung und Sicherheit von Flüchtenden vor Ort.
- Eine fortwährende Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete wird abgelehnt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Gerechter Bildungszugang, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Stärkung von Familien und Alleinerziehenden, schnellere Integration und Verteilungsgerechtigkeit gelten als Faktoren einer solidarischen Gesellschaft.
- Familien, Kinder und Jugendliche, Senioren und die Integration von Flüchtlingen erhalten besonderes Augenmerk.
- Fehler aus der Integration von Gastarbeitern und Spätaussiedlern sollen sich bei Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen nicht wiederholen.
- Flüchtlinge und Wirtschaft erhalten Planungssicherheit.
- Asylbewerber und Geduldete erhalten eine verlässliche Perspektive.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 119
Mehr Geld 2
- Für alle Schutzsuchenden sollen wie für Geflüchtete aus der Ukraine sichere Einreise, Aufenthaltsrecht, sofortiger Zugang zu Arbeit, Schule und Sprachkursen, dezentrale Unterbringung sowie Sozialleistungen und medizinische Versorgung gelten.
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Sprachmittlung.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Kommunen sollen leerstehenden Wohnraum in Notsituationen vorübergehend beschlagnahmen können, etwa zur Unterbringung Geflüchteter.
- Gesellschaftlich benachteiligte Gruppen wie Geflüchtete, Wohnungslose oder Menschen mit Behinderungen werden bei der Wohnraumversorgung gezielt unterstützt.
- Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, insbesondere Geflüchtete, erhalten schulpsychologische Betreuung.
- Die Abschottung Europas gegenüber Geflüchteten („Festung Europa“) soll beendet werden.
- Die Erfahrungen Geflüchteter mit Flucht und Vertreibung sollen eine größere Öffentlichkeit erhalten.
- Für alle Schutzsuchenden sollen wie für Geflüchtete aus der Ukraine sichere Einreise, Aufenthaltsrecht, sofortiger Zugang zu Arbeit, Schule und Sprachkursen, dezentrale Unterbringung sowie Sozialleistungen und medizinische Versorgung gelten.
- Landespolitische Spielräume werden genutzt, um Schutzsuchende aufzunehmen.
- Es werden umfassende Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des UNHCR geschaffen.
- Der Visumszwang für Schutzsuchende wird aufgehoben.
- Asylsuchende werden in kleineren, dezentralen Unterkünften und Wohnungen untergebracht.
- Unterkünfte für besonders vulnerable Schutzsuchende werden ausgebaut und mit ausreichend geschultem Personal ausgestattet.
- Wohnraumbörsen unterstützen Geflüchtete bei der Wohnungssuche.
- Das Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Bundesebene abgeschafft.
- Asylsuchende erhalten eine elektronische Gesundheitskarte.
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Sprachmittlung.
- Die psychosoziale Versorgung von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte wird ausgebaut und längerfristig finanziert.
- Arbeitsverbote für Asylsuchende werden abgeschafft und Neuankommende dürfen ab dem ersten Tag erwerbstätig sein.
- Unabhängige Rechts- und Verfahrensberatung für Asylsuchende wird flächendeckend ausgebaut und nachhaltig finanziert.
- Hessen startet eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 141320
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Für Menschen mit Fluchtgeschichte wird ein curriculares Angebot der Bildungssprache Deutsch geschaffen.
- Menschen in Not wird geholfen und Geflüchteten Schutz gewährt.
- Begründet Schutzsuchende erhalten Schutz.
- In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften werden landesweite Mindest- und Gewaltschutzstandards eingeführt.
- Landeseigene Gebäude werden zur Unterbringung von Geflüchteten bereitgestellt.
- Aufnahme-, Asyl- und Gerichtsverfahren werden rechtsstaatlich, zügig und transparent durchgeführt.
- Geflüchtete mit Passdokumenten zur eindeutigen Identifizierung erhalten ein zügiges Asylverfahren.
- Gerichtliche Asylverfahren sollen schneller bearbeitet werden können.
- Zur Beschleunigung von Asylverfahren wird Hilfe bei der Beschaffung von Identitätsnachweisen oder Ersatzpapieren geleistet.
- Im Hessen-Pakt werden die Kommunen bei der Versorgung von Geflüchteten unterstützt.
- Landesbedienstete, die mit Geflüchteten arbeiten, erhalten Fortbildungen zum Umgang mit und Schutz besonders vulnerabler Gruppen.
- Beratungsangebote für besonders vulnerable Gruppen unter Geflüchteten werden gestärkt.
- In Hessen werden zusätzliche und ausreichende Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen geschaffen.
- Die Einführung einer hessenweiten Gesundheitskarte für die Akutversorgung von Asylbewerbern wird geprüft.
- Die Gesundheitskarte wird bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung ausgegeben.
- Für unbegleitete minderjährige Ausländer wird die Errichtung zentraler Einrichtungen zur zeitlich begrenzten Unterbringung nach der Ankunft geprüft.
- Für die Versorgung unbegleiteter Minderjähriger werden abgestufte, nach Bedarf und Alter differenzierte Standards erarbeitet.
- Jugendgerechte Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige werden mit Landkreisen und Städten eigenständig und nicht als Teil einer Erstaufnahmeeinrichtung organisiert.
- Geflüchtete Frauen aus patriarchalisch geprägten Ländern werden mit zugeschnittenen Angeboten über ihre Rechte aufgeklärt.
- Begründet Schutzsuchende erhalten Schutz.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
- Die Integration von Fachkräften und humanitär Zugewanderten mit Bleibeperspektive ist eine politische Schlüsselaufgabe.
- Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und Asyl- oder Schutzansprüche werden klar getrennt.
- Geflüchtete mit Bleibeperspektive sollen so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen.
- Ausreichend Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnraum für Geflüchtete stehen dauerhaft zur Verfügung.
- Der Grundsatz der Nichtzurückweisung wird angesichts gestiegener Sekundärmigration kritisch hinterfragt.
- Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird unterstützt und auf ihre Wirkungen für Hessen und seine Kommunen kritisch geprüft.
- Die Verteilung Geflüchteter auf die Kommunen erfolgt gerecht und entsprechend der finanziellen Unterstützung von Bund und Land.
- Die Bezahlkarte wird bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung eingeführt.
- Arbeitsmarktzuwanderung und Asyl- oder Schutzansprüche werden klar getrennt.
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 11
- Asylverfahren sollen außerhalb der EU durchgeführt werden.
- Wer über seine Identität täuscht, falsche oder keine Angaben macht oder nicht mitwirkt, erhält kein weiteres Bleiberecht.
- Auf Bundes- und Europaebene wird die Durchführung von Asylverfahren außerhalb der EU gefordert.
- Eine Bundesratsinitiative soll alle Länder mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsländern erklären.
- Flüchtlinge sollen nur bei Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden.
- Für Geflüchtete soll eine Residenzpflicht für den Bereich der zugewiesenen Kommune gelten.
- Asylsuchende werden verpflichtet, bis zur Entscheidung des BAMF und bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Anträgen bis zur Ausreise, längstens 24 Monate, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
- Die Jugendämter erhalten Entscheidungsspielräume, da nicht alle jungen Geflüchteten den Standard einer Jugendhilfeeinrichtung für Inobhutnahme benötigen.
- Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird auf Bezahlkarten für Sachleistungen und Taschengeld umgestellt.
- Teilhabe- und Leistungsrechte werden während des Asylverfahrens beschränkt.
- Geflüchtete erhalten Regelleistungen erst nach 36 Monaten.
Mehr Pflichten 4
- Wer über seine Identität täuscht, falsche oder keine Angaben macht oder nicht mitwirkt, erhält kein weiteres Bleiberecht.
- Zur Identitätsfeststellung von Flüchtlingen werden alle rechtsstaatlich möglichen Mittel ausgeschöpft.
- Für Geflüchtete soll eine Residenzpflicht für den Bereich der zugewiesenen Kommune gelten.
- Asylsuchende werden verpflichtet, bis zur Entscheidung des BAMF und bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Anträgen bis zur Ausreise, längstens 24 Monate, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht