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Asylsuchende und Geflüchtete

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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BIW00

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​111
CDU 2​4
Grüne ​430
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft bei der Wohnraumvermittlung für Geflüchtete soll intensiviert werden.
  2. Für Geflüchtete werden Integrationswohnungen geschaffen.
  3. Fachkräfte erhalten psychologische Unterstützung für die traumapädagogische Arbeit mit geflüchteten Kindern mit Kriegserfahrungen.
  4. Vorkurse für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche werden gut ausgestattet.
  5. Für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche wird eine sozial- und traumapädagogische Begleitung sichergestellt.
  6. Der Sprachstand geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird erfasst.
  7. Geflüchtete Kinder und Jugendliche erhalten langfristig passgenaue sprachliche Förderung.
  8. Es werden ausreichend Kapazitäten für Vorkurse vorgehalten, um auf starke Fluchtbewegungen vorbereitet zu sein.
  9. Jungen Geflüchteten wird ohne große bürokratische Hürden bei der Bildung geholfen.
  10. Junge Geflüchtete können auch nach dem 18. Lebensjahr und während Klageverfahren zur Altersfeststellung eine Schule besuchen.
  11. Geflüchtete sollen bei Ankunft und etwaiger Abreise würdevoll behandelt werden.
  12. Gesellschaftliche Teilhabe soll für alle, auch für Geflüchtete und andere Einwanderer, ermöglicht und Vielfalt in der Migrationsgesellschaft gestaltet werden.
  13. Die Umbaumaßnahmen in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße werden so schnell wie möglich abgeschlossen.
  14. Alleinreisende Geflüchtete werden in der Erstaufnahme höchstens zu zweit in einem Zimmer untergebracht.
  15. Wohnberechtigungsscheine werden großzügig an Geflüchtete vergeben, um den Zugang zu eigenem Wohnraum zu erleichtern.
  16. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete erhalten zügig nach der Ankunft Beratung sowie spezifische Betreuung und Unterbringung.
  17. Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung im Asylrecht wird gestärkt.
  18. Ein Einwanderungsgesetz ermöglicht den Spurwechsel vom Asylsystem in die reguläre Zuwanderung.
  19. Das Resettlement-Programm des UN-Flüchtlingshilfswerks wird unterstützt.
  20. Eine solidarische, menschenrechtsbasierte europäische Flüchtlingspolitik mit Schutz und fairem, individuellem Asylverfahren wird gefordert.
  21. Eine solidarische, menschenrechtsbasierte europäische Flüchtlingspolitik mit Schutz und fairem, individuellem Asylverfahren wird gefordert.
  22. Rechtswidrige Pushbacks an den europäischen Außengrenzen werden abgelehnt.
  23. Ein rechtsstaatliches europäisches Grenzschutzsystem unter effektiver Kontrolle des Europäischen Parlaments, das den Schutz von Geflüchteten sicherstellt, wird gefordert.
  24. Abgesperrte Massenlager, Transitzonen und Außenlager in Drittstaaten werden abgelehnt.
  25. Abschottungsabkommen zur Rücksendung von Menschen in Drittstaaten werden abgelehnt.
  26. Die EU soll den UNHCR besser und kontinuierlich bei menschenwürdigen Zuständen in seinen Lagern unterstützen.
  27. Die Festlegung sicherer Herkunftsländer wird abgelehnt.
  28. Es sollen sichere Fluchtwege mit Kontingenten geschaffen werden.
  29. Geflüchtete sollen gerecht nach den Bedürfnissen der Menschen und der Kommunen verteilt werden.
  30. Das internationale Flucht- und Migrationsrecht soll so weiterentwickelt werden, dass auch Klimaflüchtlinge Schutz finden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Linke ​342
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Die Integration aller Geflüchteten wird an den Standard der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter angenähert.
  2. Geflüchtete erhalten unbürokratische Zugänge zu Wohnraum, Arbeit, Bildung und Gesundheit.
  3. Geflüchtete werden in dezentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
  4. Rechtliche Spielräume für Duldungen und Aufenthaltstitel werden voll ausgeschöpft.
  5. Für Menschen mit Fluchterfahrungen gibt es ausreichende und niedrigschwellige psychotherapeutische Angebote.
  6. Beschäftigte im Gesundheitssektor werden für die Bedarfe geflüchteter Menschen sensibilisiert.
  7. Gesellschaftliche Teilhabe wird auch für Menschen gewährleistet, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder wegen Flucht oder sozialer Herkunft schlechtere Chancen haben.
  8. Zielgruppenorientierte Angebote für geflüchtete Alleinerziehende werden ausgebaut und neu geschaffen, um Spracherwerb und berufliche Qualifizierung niedrigschwellig zu unterstützen.
  9. Für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen werden bedarfsgerechte Schutzeinrichtungen gewährleistet.
  10. Geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrungen wird eine angemessene medizinische und psychologische Versorgung gesichert.
  11. Geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen erhalten ein uneingeschränktes Bleiberecht.
  12. Queere Geflüchtete erhalten besonderen Schutz.
  13. Menschen, die wegen Verfolgung aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, erhalten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.
  14. Queere Geflüchtete erhalten sichere, eigenständige Unterkünfte.
  15. Queere Geflüchtete erhalten Freizügigkeit bei der Wahl des Wohnorts.
  16. Angebote der offenen Jugendarbeit sind auch für queere, geflüchtete und behinderte Jugendliche zugänglich, bei Bedarf mit zielgruppenspezifischen Angeboten.
  17. Das System der teilintegrativen Vorkurse zur schnellen Integration Geflüchteter in den Schulalltag wird ausgebaut.
  18. Separierte Willkommensklassen und Willkommensschulen werden schnellstmöglich geschlossen.
  19. Das Recht auf Schulbesuch wird bis zur Altersgrenze von 25 Jahren ausgeweitet, um Geflüchteten und Neuzugewanderten den Weg in die Ausbildung zu öffnen.
  20. Ausländische Schulzeugnisse und Studienleistungen werden leichter anerkannt, um Geflüchteten die Studienaufnahme zu erleichtern.
  21. Es werden zusätzliche Plätze in Brücken- und Sprachkursen zur Studienaufnahme geschaffen.
  22. Die Abschottung Europas und die Kooperation mit Warlords und Folterregimen in der Migrationspolitik werden abgelehnt.
  23. Wenig Bürokratie und schnelle Aufenthaltserlaubnisse werden Mindeststandard für die Aufnahme aller Geflüchteten.
  24. Es werden bessere und legale Fluchtwege geschaffen.
  25. Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass werden solchen mit ukrainischem Pass gleichgestellt.
  26. Für die Gleichstellung werden auf Landesebene Fiktionsbescheinigungen genutzt und Strukturen an Hochschulen und in Betrieben ausgebaut.
  27. Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
  28. Whistleblowerinnen und Whistleblower erhalten politisches Asyl.
  29. Für Geflüchtete wird eine kleinteilige, dezentrale Wohn- und Unterbringungslandschaft bereitgestellt.
  30. Alle Geflüchteten gehen unabhängig vom Aufenthaltsstatus frühzeitig in eigenen Wohnraum über.
  31. Behörden, Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsträger und Initiativen arbeiten bei der Wohnraumversorgung Geflüchteter enger zusammen.
  32. Es werden mehr Gewährleistungswohnungen für Geflüchtete und Wohnungslose geschaffen.
  33. Bremen baut über eine Anstalt öffentlichen Rechts oder städtische Gesellschaften selbst Immobilien für die Unterbringung Geflüchteter.
  34. Wohnheime nach der Erstaufnahme dienen nur als Übergangslösung, wenn kein regulärer Wohnraum verfügbar ist.
  35. Geflüchtete werden wohnungsartig mit Privatsphäre, eigenen Sanitäranlagen und Kochmöglichkeiten untergebracht.
  36. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird in allen Unterkünften für Geflüchtete, etwa über die Hausordnung, sichergestellt.
  37. Angebote für geflüchtete Frauen werden nach Schutzbedarf statt nach Herkunftsregion belegt.
  38. Es gibt spezifische Angebote für junge queere Geflüchtete.
  39. Das unabhängige Beschwerdemanagement für Geflüchtete wird bewertet und gegebenenfalls ausgebaut.
  40. Beratungsangebote für Geflüchtete zu Wohnen, Aufenthaltsrecht und Gesundheit erhalten mehr Ressourcen.
  41. Es gibt mehr schulische und außerschulische Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung.
  42. Die Förderung von Projekten Geflüchteter erhält niedrigschwellige Zugänge.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 3
FDP 117
Koalitionsvertrag 1824
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Sprachsensible Abschlussprüfungen sollen junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte auf dem Weg ins Handwerk unterstützen.
  2. Frauen mit Migrations- und Fluchtbiografie werden gezielt gefördert, um ihnen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  3. Für die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Migrations- und Fluchtbiografie wird eine umfassende gendersensible Strategie erarbeitet.
  4. Beratungseinrichtungen und Projekte für geflüchtete Frauen wie „Your Turn“ werden langfristig finanziell abgesichert.
  5. Vorkurse für geflüchtete Kinder und Jugendliche werden gut ausgestattet.
  6. Für geflüchtete Kinder und Jugendliche wird eine sozial- und traumapädagogische Begleitung sichergestellt.
  7. Geflüchtete Kinder und Jugendliche erhalten langfristig passgenaue Sprachförderung.
  8. Die Einstiegsmöglichkeiten für Geflüchtete und Zugewanderte in die Pflege werden verbessert.
  9. Angebote zum allgemeinen und berufsbezogenen Spracherwerb für Geflüchtete und Zugewanderte in der Pflege werden gefördert und arbeitsmarktpolitische Programme genutzt.
  10. Die Infrastruktur für jugendliche Geflüchtete in Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung und beruflicher Integration wird in Bremen und Bremerhaven weiter ausgebaut.
  11. Umverteilte, zurückgekehrte und junge Geflüchtete werden nach den üblichen Raumstandards der Jugendhilfe untergebracht.
  12. Für queere Geflüchtete werden Unterkunftsmöglichkeiten außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet.
  13. Bei der Ausgestaltung des Asylrechts auf Bundes- und EU-Ebene werden menschenrechtskonforme, minderheitensensible Lösungen etwa für geschlechtsspezifisch Verfolgte, queere Personen und ethnische Minderheiten angestrebt.
  14. Die Rechte von Geflüchteten werden gewahrt und diskriminierende Vorschriften abgebaut.
  15. Die Beratungsstrukturen im Bereich Flucht und Migration werden erhalten und bei Bedarf ausgebaut.
  16. Das Landesaufnahmeprogramm Afghanistan wird kurzfristig umgesetzt.
  17. Das Landesaufnahmeprogramm Syrien wird wie geplant umgesetzt.
  18. Die unabhängige Beschwerdestelle für Geflüchtete wird um aufsuchende Arbeit in Unterkünften und mehrsprachige Angebote erweitert.
  19. Die öffentlichen Handlungsmöglichkeiten bei der Beschaffung von Unterkünften für Geflüchtete werden ausgeweitet.
  20. Es wird geprüft, wie Geflüchtete im Regelfall Wohnberechtigungsscheine erhalten können.
  21. Systematische Screeningverfahren zur Erkennung besonderer Schutzbedarfe bei Geflüchteten werden eingeführt.
  22. Die Gesundheitsbehörde stellt eine ausreichende psychologische Erstversorgung von Geflüchteten sicher.
  23. Projekte zur Integration, auch geflüchteter Menschen, durch Sport werden ausgeweitet.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 ​224
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Zielgruppenspezifische Jugendangebote für queere, geflüchtete und behinderte Jugendliche werden ausgebaut.
  2. Lernangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen bereiten höchstens zwei Monate auf den Schulbesuch vor.
  3. Getrennte Ausbildungsgänge für geflüchtete oder behinderte Jugendliche an Berufsschulen werden zusammengeführt und umstrukturiert.
  4. Das gemeinsame Lernen aller wird auch in die Sekundarstufe II getragen.
  5. In Bremen soll eine queere Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete geschaffen werden.
  6. Das Migrationsamt soll klare Richtlinien für einen menschenwürdigen Umgang mit queeren Geflüchteten schaffen.
  7. Das Migrationsamt soll den besonderen Schutzbedarf queerer Geflüchteter anerkennen.
  8. Legale und sichere Wege der Aufnahme von Schutzsuchenden werden gestärkt.
  9. Das Land nutzt alle Handlungsspielräume, um Schutz zu bieten und das Ankommen zu erleichtern.
  10. Alle landesrechtlichen Spielräume werden genutzt, um die Auswirkungen von GEAS zu minimieren.
  11. Verfahrenswechsel vom Asylverfahren in Arbeitsmigration und Aufenthaltstitel werden ermöglicht und unterstützt.
  12. Menschen, die jahrelang in Verfahren festhängen, dürfen nicht von Bildung und Sprache ausgeschlossen werden.
  13. Geflüchtete erhalten schneller Zugang zu Übergangswohnheimen oder eigenen Wohnungen.
  14. Lange Wartezeiten von teils über zwölf Monaten auf den Auszug aus einer Landesaufnahmestelle werden abgelehnt.
  15. Die Wohnraumvermittlung für Geflüchtete wird ausgebaut.
  16. Vermieterinnen und Vermieter werden bei Fragen zur Vermietung an Geflüchtete aktiv beraten.
  17. Die Unterbringung Geflüchteter wird dezentral über die Stadt verteilt.
  18. Geflüchtete erhalten unmittelbar nach dem Ankommen Zugang zu medizinischer Versorgung über die Krankenkassen.
  19. Bestehende Angebote zur medizinischen Versorgung Geflüchteter werden evaluiert und bedarfsgerecht ausgebaut.
  20. Die Förderung von REFUGIO wird erweitert, um die psychologische Versorgung Geflüchteter sicherzustellen.
  21. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.
  22. Geflüchtete werden vollständig in die regulären Sozialleistungssysteme einbezogen.
  23. Über Bundesratsinitiativen erhalten Geflüchtete und Geduldete schneller und unbürokratischer Arbeitserlaubnisse.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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