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Asylsuchende und Geflüchtete

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​447
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 44
  1. Geflüchtete erhalten leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt.
  2. HIV-Prävention und -Behandlung sind für alle zugänglich, auch für Geflüchtete.
  3. Verbindliche Regelungen zur beruflichen Förderung von Mädchen und jungen Frauen, jungen Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Alleinerziehenden und jungen Menschen mit Behinderungen werden geschaffen und umgesetzt.
  4. Junge Geflüchtete sollen rechtlich umfassend gleichgestellt werden.
  5. In den stationären Hilfen zur Erziehung sollen ausreichend Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete vorgehalten werden.
  6. Für geflüchtete Alleinerziehende werden zielgruppenorientierte Angebote zu Spracherwerb und beruflicher Qualifizierung erweitert und neu geschaffen.
  7. Per Bundesratsinitiative wird das Gewalthilfegesetz auf trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sowie geflüchtete und migrierte Betroffene ausgeweitet.
  8. Für queere Geflüchtete, Queers mit Behinderung sowie trans und nicht-binäre Menschen werden gezielte Angebote auf dem Arbeitsmarkt entwickelt.
  9. Queere Geflüchtete werden dezentral untergebracht.
  10. Spezifische Schutzunterkünfte für LSBTIQ+-Geflüchtete werden erhalten und ausgebaut.
  11. Menschen in Geflüchtetenunterkünften werden in die kulturelle Teilhabe einbezogen.
  12. Aufsuchende Kulturarbeit und kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in Geflüchtetenunterkünften werden geschaffen.
  13. Berlin nutzt seine Kompetenzen als Bundesland, um ein schützender Zufluchtsort für Menschen in Not zu werden.
  14. Mit Menschen mit Migrationsgeschichte, Geflüchteten, ihren Selbstvertretungen und Fachverbänden wird auf Augenhöhe zusammengearbeitet, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
  15. Geflüchtete erhalten gleichberechtigten Zugang zu Wohnung, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Sozialleistungen und Kultur.
  16. Hürden beim Zugang Geflüchteter zu Wohnung, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Sozialleistungen werden abgebaut.
  17. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird als Sondergesetz abgeschafft.
  18. Alle Menschen erhalten unabhängig vom Aufenthaltsstatus die gleichen existenzsichernden Leistungen.
  19. Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird nicht eingeführt bzw. wieder abgeschafft.
  20. Haft, Bewegungseinschränkungen und Familientrennungen bei Geflüchteten werden abgelehnt.
  21. Berlin nimmt als sicherer Hafen Menschen in Not auf.
  22. Landesaufnahmeprogramme für Menschen aus Syrien, Irak, Afghanistan, Sudan, Gaza und Libanon werden aufgesetzt.
  23. Vulnerable Personen erhalten über Landesaufnahmeprogramme einen sicheren Fluchtweg nach Berlin.
  24. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden in Berlin aufgenommen und geschützt.
  25. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden ab dem ersten Tag identifiziert und unterstützt.
  26. Betreuung und Beratung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter werden gestärkt.
  27. Behörden erkennen die Schutzbescheinigungen der Fachstellen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete an.
  28. Geflüchtete erhalten unabhängig vom Aufenthaltsstatus gleichberechtigten Zugang zu Arbeit und Ausbildung.
  29. In allen Bezirken werden Anlaufstellen für Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrechtsberatung geschaffen.
  30. Die Psychosozialen Zentren für Geflüchtete werden gestärkt und perspektivisch regelfinanziert.
  31. Geflüchtete haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem.
  32. Geflüchteten werden keine Gesundheitsleistungen wegen unklarer Zuständigkeiten oder gescheiterter Krankenkassenanmeldung verwehrt.
  33. Geflüchtete sollen nicht in isolierten Massenunterkünften leben.
  34. Geflüchtete erhalten Zugang zu Wohnungen und übergangsweise zu dezentralen Unterkünften mit menschenrechtlichen Standards.
  35. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
  36. Für wohnungslose Menschen werden höhere Wohnungskontingente eingerichtet.
  37. Durch Kooperationsverträge zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken werden mehr Menschen aus Geflüchtetenunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt.
  38. Projekte, die Geflüchteten den Zugang zu Genossenschaftswohnungen erleichtern, werden unterstützt.
  39. Ein Solidarfonds ermöglicht Geflüchteten und Wohnungslosen den Einzug in Genossenschaftswohnungen.
  40. Dezentrale Fachberatungsstellen zur Wohnungssuche für Geflüchtete werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus ausgeweitet und gefördert.
  41. Ein neuer Landesbetrieb für Soziales Wohnen schafft Unterkünfte und Wohnraum für Geflüchtete, Wohnungs- und Obdachlose.
  42. Ein soziales Unterbringungsgesetz legt Mindeststandards für Geflüchteten- und ASOG-Unterkünfte fest, die regelmäßig kontrolliert werden.
  43. Die Pflicht, während des Asylverfahrens in einer Unterkunft zu leben, wird aufgehoben.
  44. Aufnahmeeinrichtungen werden in Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenen Verpflegungsmöglichkeiten umgewidmet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
CDU 2411
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
AfD 141​
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 10
Mehr Pflichten 5
Grüne ​756
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 56
  1. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen mussten, sollen in Berlin eine neue Heimat finden.
  2. Gute Ernährung soll auch in der öffentlichen Versorgung von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Geflüchtetenunterkünften und Betrieben gewährleistet sein.
  3. Die Ausbildung Geflüchteter wird gefördert.
  4. Unternehmen werden gemeinsam mit den Kammern bei der Aufnahme Geflüchteter als Auszubildende unterstützt.
  5. Asylbewerber sollen nach einer Bundesregelung ab dem ersten Tag arbeiten dürfen.
  6. Geflüchtete und Zugewanderte erhalten erleichterte Zugänge und individualisierte Förderangebote in der Ausbildung.
  7. Gleichstellung, Antidiskriminierung und Teilhabe von queeren Menschen, FLINTA*, Geflüchteten, BIPoC, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
  8. Die Ausweisung und Abschiebung geflüchteter Roma in vermeintlich sichere Herkunftsländer, in denen Angriffe und Diskriminierung drohen, wird abgelehnt.
  9. Geflüchtete erhalten Schutz, Wohnraum und Beratung.
  10. Geflüchtete erhalten herkunftsunabhängigen und kostenlosen Zugang zu Sprach- und Bildungsangeboten.
  11. Geflüchtete erhalten diskriminierungsfreien, kultursensiblen und mehrsprachigen Zugang zu Arbeit und Gesundheitsversorgung.
  12. Beratungsstellen für besondere Schutzbedarfe Geflüchteter werden dauerhaft finanziert.
  13. Für Geflüchtete wird diskriminierungsfreie und traumasensible medizinische Versorgung geleistet.
  14. Ehrenamt und Selbstorganisation Geflüchteter werden gefördert.
  15. Wohnraumberatung und unabhängige Asylverfahrensberatung werden angeboten.
  16. Die psychologische und psychosoziale Versorgung Geflüchteter wird gestärkt und niedrigschwellig sowie bedarfsgerecht zugänglich gemacht.
  17. Für Geflüchtete, insbesondere Kinder und Jugendliche, gibt es mehrsprachige und kultursensible psychologische Angebote.
  18. Mehrsprachige Informationsangebote, praxisnahe Sprach- und Brückenangebote und Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete werden gestärkt.
  19. Kooperationen zwischen Unternehmen, Kammern und zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Beschäftigung Geflüchteter werden gefördert.
  20. Die Zustimmungspflichten der Bundesagentur für Arbeit für Menschen im laufenden Asylverfahren entfallen.
  21. Die Rechte auf Gesundheit und soziale Sicherheit gelten für alle Geflüchteten und Migranten in Berlin unabhängig von ihren Papieren.
  22. Asyl- und Migrationsmanagement darf nicht zu menschenrechtswidrigen Leistungsausschlüssen führen, auch nicht als Sanktion.
  23. Leistungen für Geflüchtete werden diskriminierungsfrei und unbürokratisch ausgezahlt.
  24. Geflüchtete Kinder erhalten unverzüglich Zugang zum Schulunterricht.
  25. Geflüchtete erhalten unabhängig vom Aufenthaltsstatus Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
  26. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.
  27. Fachstellen verbessern den Zugang Geflüchteter zum Wohnungsmarkt.
  28. Geflüchtete mit langjährigem Aufenthaltsstatus oder Duldung erhalten eine WBS-Berechtigung.
  29. Geflüchtete werden vorrangig in eigenem Wohnraum untergebracht.
  30. Die Unterbringung Geflüchteter setzt vorrangig auf Wohnungen und kleinere Gemeinschaftsunterkünfte in allen Bezirken.
  31. Für besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden gezielte Schwerpunktunterkünfte geschaffen.
  32. Das soziale Wohnungsbauprogramm für Geflüchtete wird unterstützt.
  33. Ein soziales Unterbringungsgesetz legt Mindeststandards in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose fest.
  34. Ein Ankunftszentrum sichert die Erstversorgung sowie die Betreuung und schnelle Vermittlung von Kindern und vulnerablen Geflüchteten in gute Unterkünfte.
  35. Asylsuchende werden bei der Reform der Wohnungsnotfallhilfe berücksichtigt.
  36. Das Landesamt soll modern und gut ausgestattet sein, mit fairen Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal.
  37. Die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden menschenrechtskonform angewandt.
  38. Die Vulnerabilitätsbewertung im Screening-Verfahren erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal außerhalb der Sicherheitsbehörden.
  39. Ein effektives, unabhängiges Menschenrechtsmonitoring unter Einbindung der Zivilgesellschaft begleitet die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
  40. Asylverfahren sollen fair und individuell sein.
  41. Geflüchtete werden menschenwürdig untergebracht.
  42. Das Konzept sicherer Drittstaaten und Herkunftsländer wird abgelehnt.
  43. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden in Jugendhilfe- oder Clearingeinrichtungen mit pädagogischem Fachpersonal aufgenommen.
  44. Die Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen werden verstärkt und finanziell abgesichert.
  45. Asylverfahren nach dem sogenannten Ruanda-Modell werden abgelehnt.
  46. Das Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Syrien, dem Irak und Afghanistan wird wieder aufgenommen.
  47. Humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes, etwa für Afghanistan, Syrien, Irak und Gaza, werden ausgebaut.
  48. Das Land nutzt seine Spielräume, um die Aufnahme von Geflüchteten zu ermöglichen.
  49. Solidarische und menschenrechtsbasierte Ansätze in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik werden gemeinsam mit anderen Ländern und Kommunen gestärkt.
  50. Im Bundesrat setzt sich Berlin für den Schutz der zivilen Seenotrettung und die Grundrechte flüchtender Menschen ein.
  51. Anlauf- und Beratungsstellen für mehrfach marginalisierte queere Gruppen werden in allen Teilen der Stadt gefördert.
  52. Geflüchtete mit Behinderungen werden frühzeitig identifiziert, bedarfsgerecht untergebracht und sprach- und kultursensibel beraten.
  53. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden verlässlich unterstützt.
  54. Geflüchtete Kinder und Jugendliche werden möglichst nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
  55. Geflüchtete Kinder und Jugendliche lernen möglichst schnell mit anderen in Regelklassen.
  56. Die separierende Unterbringung und Beschulung in Flüchtlingsunterkünften wird schnellstmöglich beendet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
SPD 1710
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW 311
FDP 717
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag ​721
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Der Zugang geflüchteter Frauen mit Behinderung zum Hilfesystem wird verbessert.
  2. Das Willkommenszentrum Berlin wird in der Beratung von Geflüchteten, der Einbürgerungsberatung und als Career Center weiterentwickelt.
  3. Das Gesamtkonzept für Integration und Partizipation geflüchteter Menschen wird unterstützt und weiterentwickelt.
  4. Besonders Schutzbedürftige sowie Frauen, Familien und LSBTIQ* werden ab Ankunft identifiziert.
  5. Besonders schutzbedürftigen Geflüchteten werden in Kooperation mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Beratungsnetzwerken niedrigschwellige Beratungen angeboten.
  6. Für die Beratung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter wird bei Bedarf eine Clearingstelle errichtet.
  7. Landesrechtliche Spielräume werden ausgeschöpft, um aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangehörigen ein Bleiberecht zu gewähren.
  8. Geflüchtete werden bedarfsgerecht und nachhaltig untergebracht.
  9. Besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, vor allem Familien, wird eine Unterbringung in Wohnungen ermöglicht und der Zugang dazu erleichtert.
  10. Wohnberechtigungsscheine werden auch Geflüchteten unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltsstatus ausgestellt, sofern keine rechtlichen Bedenken bestehen.
  11. Die Regelstruktur zur psychosozialen Versorgung von Geflüchteten aus LAF-Unterkünften und Unterkünften der Wohnungslosenhilfe wird verstärkt.
  12. Diese aufenthaltsrechtlichen Spielräume werden auch für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige genutzt.
  13. In Ankunftszentrum und Aufnahmeeinrichtungen wird dauerhaft unabhängige Asylverfahrens- und Rechtsberatung angeboten.
  14. Das Aufnahmesystem für unbegleitete junge Geflüchtete wird für eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung, Unterstützung und Bildung weiterentwickelt.
  15. Die Wartezeit geflüchteter Kinder und Jugendlicher auf einen Platz in Willkommensklassen wird verkürzt.
  16. Geflüchtete Kinder und Jugendliche werden schnellstmöglich in den Regelschulbetrieb integriert.
  17. Modulare Unterkünfte für Geflüchtete mit begleitender Infrastruktur werden schnellstmöglich in allen Bezirken errichtet.
  18. Die professionelle Unterstützungsstruktur für Unterbringung, Versorgung, Integration sowie Bildungs- und Arbeitsmarktzugänge von Geflüchteten wird deutlich ausgebaut.
  19. Geflüchtete sollen dezentral und integrationsfördernd untergebracht und bedarfsgerecht sozialarbeiterisch begleitet werden.
  20. Das Teilhabeprogramm für mehr Zugang von Frauen, Mädchen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten zum Sport wird fortgeführt.
  21. Berlin leistet seinen Beitrag für eine gerechte Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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