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Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte

Forderungen der Linken in Berlin

297 Forderungen im Politikfeld „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 67 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“ im Programm der Linken.

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 297
  1. Die Ausgaben für Überwachungskameras werden gesenkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gelten als unverhandelbar.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  3. Hausbesetzungen werden entkriminalisiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  4. Die sogenannte Berliner Linie wird abgeschafft.

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  5. Die Bußgeldstelle wird personell gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  6. Die Kontrollen der Wasserschutzpolizei werden deutlich verstärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  7. Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden werden gegen Finanz- und Wirtschaftskriminalität bestmöglich aufgestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  8. Ein Kompetenzzentrum gegen Finanz- und Wirtschaftskriminalität mit mindestens 20 Staatsanwälten und 60 Ermittlern aus Polizei, Zoll und Steuerfahndung wird aufgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  9. Zur Evaluierung des Kompetenzzentrums werden die Statistiken so überarbeitet, dass reale Steuermehreinnahmen gemessen werden.

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  10. In Berlin findet eine regelmäßige bundesweite Fachkonferenz zu Finanz- und Wirtschaftskriminalität statt.

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  11. Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und andere Fachkräfte mit besonderem Vertrauensverhältnis sollen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  12. Die Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft für die Behinderung von Betriebsräten wird fachlich gestärkt, damit Union Busting wirksam verfolgt wird.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  13. Die strafrechtliche Verfolgung krimineller Arbeitsausbeutung wird verstärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Die strikte Verfolgung des Mikrohandels mit Drogen wird beendet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen, die überproportional junge Menschen mit vermuteter Migrationsgeschichte treffen, werden abgeschafft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Zielgruppenspezifische Aussteigerprogramme und Maßnahmen gegen begünstigende Faktoren wie Gewalterfahrungen und fehlende Integration sollen ausgebaut werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  17. Die Belange des Kinderschutzes sollen Lehrinhalt der Aus- und Fortbildung für Familiengerichte sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  18. Auf Bundesebene wird ein umfassendes Böllerverbot angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  19. Die Ordnungsämter werden personell und finanziell gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Strategien zur Gefahrenabwehr setzen bei den Hundehaltern an.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Hundehalter müssen ihre Eignung zur Hundehaltung nachweisen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Die Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt wird dauerhaft institutionell abgesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Täterkurse für Personen, die häusliche Gewalt ausüben, werden verpflichtend angeboten und umgesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Mehr Polizei bedeutet für viele queere Menschen nicht automatisch mehr Sicherheit.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Wirksame Maßnahmen gegen Hassgewalt werden fest in der IGSV verankert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Sensibilisierung gegen Hassgewalt wird in Behörden verpflichtend.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  27. Unabhängige Meldestellen für queerfeindliche Gewalt werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  28. Opferberatungsstellen werden gestärkt, damit Betroffene auch ohne Anzeige Hilfe erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Queere Menschen sollen ihr Demonstrationsrecht sicher ausüben können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  30. Der Anwendungsbereich der Anti-SLAPP-Regeln soll in Deutschland auf innerstaatliche Fälle erweitert werden.

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  31. Journalistinnen und Journalisten sollen ihren Beruf ungefährdet ausüben können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Digitale Freiheitsrechte gelten als nicht verhandelbar.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Für die Krisenresilienz sollen dezentrale Kommunikationsstrukturen wie die Kiezbox weiterentwickelt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen wirksam geschützt werden.

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  35. Digitale Hinweisgebersysteme sollen Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein und anonyme Kommunikation ermöglichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Die Zuständigkeiten für Bearbeitung von Hinweisen und Schutz der Hinweisgebenden sollen klar geregelt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Eine Sicherheitspolitik, die KI-Werkzeuge zur Ausweitung staatlicher Überwachung nutzt, wird abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. KI-Werkzeuge zur biometrischen Fernidentifizierung und zur Analyse persönlicher Daten durch Dritte werden abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  39. Sicherheitspolitik im digitalen Raum soll präventiv, defensiv und grundrechtskonform sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. Offensive Cybersicherheitspolitik wie Hackbacks wird abgelehnt.

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  41. Für behördenübergreifende Themen in Krisen und Konflikten sollen pragmatische Strukturen und Verfahren geschaffen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  42. Die Krisenstruktur der Verwaltung soll mit ausgebildetem Personal, flexiblen Räumen, Kommunikationsausstattung und klaren Verantwortlichkeiten ausgestattet werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Die Krisenstruktur der Verwaltung soll gesetzlich abgesichert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Die staatliche Praxis des Racial Profiling wird abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Einschränkungen von Meinungs-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit antipalästinensischem Rassismus werden erforscht und bekämpft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. Alle Einrichtungen, insbesondere die Polizei und ihre Datenbanken, werden diskriminierungskritisch überprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Diskriminierende Praktiken und Strukturen in Einrichtungen, insbesondere der Polizei, werden beendet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Allen Seelsorgenden wird das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 StPO gewährt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  49. Der Bedrohung iranischer Aktivist*innen durch Anhänger des iranischen Regimes und islamistischen Angriffen auf Demokratie- und Menschenrechtsakteure wird entgegengetreten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  50. Prävention wird in allen gesellschaftlichen Bereichen und Einrichtungen stärker gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Sicherheitspolitik bekämpft Ursachen und setzt auf soziale Lösungen für soziale Probleme.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  52. Angestrebt wird eine faktenbasierte Politik für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Stärkung der Bürgerrechte.

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  53. Immer neue Gesetze, Befugnisse und Grundrechtseinschränkungen als Schaufensterpolitik werden abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  54. Die Arbeit der Sicherheitsbehörden wird verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Die Präventionsarbeit wird ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  56. Die Sicherheitsbehörden sollen bürgernäher werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Die demokratische Kontrolle der Sicherheitsbehörden wird ausgeweitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  58. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden werden überprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  59. Speichernotwendigkeit und Zugriffsberechtigungen für Verwaltungsdatenbanken, insbesondere bei der Polizei, werden diskriminierungskritisch überprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Technik-Kompetenzzentren unterstützen Beratungsstellen, Frauenhäuser und Verbraucher bei digitaler Gewalt und IT-Sicherheit.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  61. Schutz- und Therapieangebote für Betroffene werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. In den Berliner Sicherheitsbehörden wird eine Fortbildungs- und Sensibilisierungsoffensive durchgeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Für Polizei und Justiz wird verpflichtende Weiterbildung eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Beim LKA werden Spezialeinheiten und bei der Staatsanwaltschaft Fachdezernate gebildet.

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  65. Die Erstellung und Verbreitung KI-generierter sexualisierter Inhalte ohne Zustimmung wird gesetzlich strikt geregelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Soziale Gerechtigkeit und bedarfsorientierte Präventionsarbeit bilden die Grundlage der Sicherheitspolitik.

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  67. Der Sicherheitsbegriff orientiert sich an der Bekämpfung gesellschaftlicher Ursachen von Unsicherheit statt an polizeilichen Kriterien.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. Die Verteilung finanzieller Ressourcen richtet sich an der Bekämpfung gesellschaftlicher Ursachen von Unsicherheit aus.

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  69. Geprüft wird, den Personalbestand der Polizei auf das Niveau anderer Stadtstaaten zuzüglich hauptstadtbedingter Mehrbedarfe anzupassen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Frei werdende Polizeimittel werden für Stellen bei Not- und Krisendiensten und Straßensozialarbeit verwendet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Polizeiliche Arbeit wird, wo möglich, durch Soziale Arbeit ersetzt oder ergänzt.

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  72. Symbolpolitik mit Zäunen und Kameras wird abgelehnt, weil sie Bürgerrechte einschränkt ohne Mehrwert.

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  73. Die Bezirke werden gestärkt, um mit den Bürger*innen ganzheitliche Sicherheits- und Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

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  74. Die kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention auf Bezirksebene wird ausgeweitet.

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  75. Straßensozialarbeit, Parkläufer*innen und Projekte der Jugendsozialarbeit werden ausgebaut und verlässlich finanziert.

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  76. Die feministische Perspektive auf Sicherheitspolitik wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  77. Der Zaun um den Görlitzer Park wird abgelehnt.

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  78. Die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks gegen den Willen der Anwohnenden wird nicht mehr durchgesetzt.

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  79. Mittel werden für aufsuchende Sozialarbeit, Obdachlosen- und Suchthilfe sowie Parkläufer*innen eingesetzt.

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  80. Das Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung wird gestärkt.

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  81. Lehrkräfte sowie Personal in Jugendeinrichtungen und Sportvereinen erhalten mehr Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Träger.

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  82. Betroffene von Hassgewalt werden besser unterstützt und erhalten bei Bedarf unkompliziert finanzielle Hilfe.

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  83. Der Fonds für finanzielle Hilfe an Betroffene von Hassgewalt wird ausgebaut.

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  84. Angriffe auf Obdachlose werden künftig als Hasskriminalität erfasst.

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  85. Die Finanzierung der Täterarbeit wird langfristig abgesichert.

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  86. Die Gewaltschutzambulanz wird ausgebaut.

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  87. Polizeihandeln wird durch Gesetze und demokratische Kontrolle legitimiert, nicht durch blindes Vertrauen.

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  88. Polizeigewalt wird unabhängig aufgeklärt und mit Gegenmaßnahmen beantwortet.

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  89. Gemeinsam mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden langfristige Maßnahmen für wirkliche Sicherheit entwickelt.

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  90. Alternative Konzepte öffentlicher Sicherheit wie spezialisierte multiprofessionelle Teams sollen Aufgaben der Polizei übernehmen und ergänzen.

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  91. Öffentliche Gelder werden zugunsten Sozialer Arbeit und Prävention umverteilt.

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  92. Kleinkriminalität wird nicht durch mehr Polizei, sondern durch die Überwindung von Armut und sozialen Notlagen bekämpft.

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  93. Soziale Prävention, Schutzräume und Arbeit mit Tätern und Betroffenen verhindern Gewalt wirksamer als staatliche Repression.

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  94. Der Polizei- und Bürgerbeauftragte wird als Institution ausgebaut.

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  95. Befugnisse und Personal des Polizei- und Bürgerbeauftragten werden gestärkt.

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  96. Ein aktiver und offener Dialog zwischen Beauftragtem, Parlament und Zivilgesellschaft wird gefördert.

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  97. Der Zugang zu polizeilichen Akten und Daten, insbesondere zu Bodycam-Aufzeichnungen, wird gesetzlich garantiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Der Polizeibeauftragte erhält Untersuchungs- und Ermittlungsbefugnisse zur Aufklärung rechtswidriger Gewalt und Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsbehörden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Die Rechtslage wird klargestellt, sodass alle Bürgerinnen und Bürger Polizeieinsätze filmen dürfen.

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  100. Bürgerinnen und Bürger können die Aktivierung der Bodycam verlangen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Bürgerinnen und Bürger können Bodycam-Aufzeichnungen einsehen.
    2. Polizeibeamte werden verpflichtet, zu Beginn einer Maßnahme auf das Recht zur Bodycam-Aktivierung hinzuweisen.
    3. Beim Einsatz von Waffen wird die Bodycam automatisch ausgelöst.
    4. Kriminalitätsbelastete Orte und Waffenverbotszonen werden abgeschafft.
    5. Die Polizei wird verpflichtet, bei jeder Identitätsfeststellung und Durchsuchung schriftlich Grund und Rechtsgrundlage anzugeben (Kontrollquittungen).
    6. Zusätzliche Polizeieinheiten wie die Brennpunkt- und Präsenzeinheit werden abgebaut.
    7. Durch den Abbau freiwerdende Mittel werden in die soziale Infrastruktur investiert.
    8. Die unabhängige Polizeiforschung wird gestärkt.
    9. Kritikfähigkeit und Fehlerkultur in der Polizei werden verbessert.
    10. Zivilgesellschaftliche Initiativen und Beratungsstellen, die polizeiliches Handeln beobachten und auf rassistische Praktiken aufmerksam machen, werden unterstützt.
    11. Rassistische und diskriminierende Praktiken der Polizei werden aktiv offengelegt und bekämpft.
    12. Die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz werden beschränkt.
    13. Neue Überwachungsbefugnisse für Polizei und Verfassungsschutz werden abgelehnt.
    14. Staatstrojaner werden abgelehnt.
    15. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten wird grundsätzlich abgelehnt.
    16. KI-gestützte Analyseinstrumente in polizeilichen Datenbanken, etwa von Palantir, werden grundsätzlich abgelehnt.
    17. Die Datenschutzkontrolle der polizeilichen Datenhaltung wird gestärkt.
    18. Bürgerinnen und Bürger können einfacher erfahren, welche Daten über sie erhoben und von wem zu welchem Zweck abgerufen wurden.
    19. Der Einsatz von Tasern außerhalb von Spezialkräften wird abgelehnt.
    20. Die Fähigkeiten im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen werden gestärkt.
    21. Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen werden verbessert.
    22. Multiprofessionelle Interventionsteams außerhalb der Polizei werden aufgebaut und an die Notrufzentralen angebunden.
    23. Die zentrale Gefangenensammelstelle wird modernisiert, um eine menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen.
    24. Alternativen werden geprüft, um die Zahl der in Gewahrsam genommenen Personen zu reduzieren.
    25. Durch eine Verlaufsstatistik wird die Dokumentation polizeilicher Arbeit mit den Ergebnissen der folgenden Strafverfahren verknüpft und überprüfbar.
    26. Die Strategie der „1000 Nadelstiche“ mit Gewerbekontrollen gegen migrantische Gewerbetreibende wird abgelehnt.
    27. Kontrollen von Ordnungsamt oder Zoll dürfen nicht als Ersatz für richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für polizeiliche Ermittlungen dienen.
    28. Die jüngste ASOG-Reform mit biometrischer und KI-gestützter Überwachung wird abgelehnt.
    29. Das ASOG wird insgesamt einer an der Menschenwürde orientierten und diskriminierungssensiblen Revision unterzogen.
    30. Die Arbeitsbedingungen bei Polizei und Feuerwehr werden nachhaltig verbessert.
    31. Überstunden der Dienstkräfte werden klar begrenzt und nur bei außerordentlichen Personalengpässen zugelassen.
    32. Die Einsatzkonzepte für den Schutz von Versammlungen und Fanaufläufen werden angepasst.
    33. Die Organisationsstrukturen bei Polizei und Feuerwehr werden evaluiert.
    34. Doppelstrukturen bei Polizei und Feuerwehr werden aufgelöst.
    35. Das Einstiegsamt bei der Feuerwehr wird angehoben.
    36. Die Ausbildung der Einsatz- und Rettungskräfte wird modernisiert.
    37. Die Ausbildung der Einsatz- und Rettungskräfte wird um allgemeinpolitische und grundrechtsbezogene Bildung ergänzt.
    38. Eine nachhaltige psychologische Betreuung der Einsatzkräfte einschließlich professioneller Supervision wird gewährleistet.
    39. Die polizeiärztliche Versorgung wird ausgebaut.
    40. Die posttraumatische Belastungsstörung wird als Dienstunfallfolge anerkannt.
    41. Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte ist inakzeptabel.
    42. Deeskalationskonzepte bei Versammlungen werden konsequent verfolgt.
    43. Die Gebäude von Polizei und Feuerwehr werden zügiger saniert und instandgesetzt.
    44. Frauenanteil und Diversität werden insbesondere bei der Feuerwehr erhöht.
    45. Das Berliner Modell der Polizeiausbildung bleibt erhalten.
    46. Die Herauslösung der Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aus der HWR und ihre Unterstellung unter eine Polizeiakademie der Innenverwaltung werden abgelehnt.
    47. Die Polizeiausbildung für den gehobenen Dienst an der HWR wird gegenüber der Polizeiakademie gestärkt.
    48. Im Zentrum der Polizeiausbildung steht die Ausbildung zu mündigen, reflektierten und demokratisch handelnden Beamten.
    49. Die Polizeiaus- und -fortbildung wird regelmäßig wissenschaftlich und unabhängig evaluiert.
    50. Die Versammlungsfreiheit wird stärker gegen staatliche Einschränkungen geschützt.
    51. Sachfremde Faktoren wie Verbote bestimmter Sprachen dürfen bei der Beschränkung von Versammlungen nicht berücksichtigt werden.
    52. Die abschreckende Wirkung einzelner polizeilicher Maßnahmen auf Versammlungen wird verhindert.
    53. Polizeigewalt und unverhältnismäßige Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, etwa gegen palästinasolidarische Demonstrationen oder Klimaaktivisten, werden verurteilt.
    54. Wege zu und von Versammlungen sowie versammlungsbegleitende Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit.
    55. Das Vermummungs- und Schutzwaffenverbot wird vollständig gestrichen.
    56. Der Rechtsschutz gegen versammlungsbeschränkende Maßnahmen wird insbesondere durch rechtzeitige Übermittlung der Auflagen gewährleistet.
    57. Polizeiliche Schmerzgriffe werden wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Folterverbot abgelehnt.
    58. Die Versammlungsbehörde wird aus der Polizei Berlin herausgelöst.
    59. Bürger- und Fanrechte beim Zugang zu Sport- und Fußballveranstaltungen werden ausgebaut.
    60. Personalisierte Tickets bei Sportveranstaltungen werden abgelehnt.
    61. Pauschale Stadionverbote bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werden abgelehnt.
    62. Eine zentrale Vergabekommission für Stadionverbote wird abgelehnt.
    63. Neue Überwachungsinstrumente wie Gesichtserkennung in Stadien werden abgelehnt.
    64. Mitarbeitende von Fanprojekten erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht.
    65. Die Prävention im Stadionumfeld wird ausgebaut.
    66. Berlin braucht zum Schutz der Verfassung eine transparente, demokratisch kontrollierte und bürgernahe Instanz, die über demokratiefeindliche Aktivitäten informiert.
    67. Der Verfassungsschutz schadet mit seiner Arbeitsweise dem demokratischen Rechtsstaat mehr, als er ihn schützt.
    68. Der Berliner Verfassungsschutz wird als Geheimdienst aufgelöst.
    69. Eine alternative, selbstständige Institution außerhalb der Senatsverwaltung für Inneres wird geschaffen.
    70. Berlin erhält eine moderne Institution ohne nachrichtendienstliche Methoden, mit wissenschaftlicher Kompetenz und Einbindung externer Expertise.
    71. Bis zur Auflösung des Verfassungsschutzes werden die Auskunftsrechte verbessert.
    72. Bis zur Auflösung des Verfassungsschutzes werden seine Befugnisse beschränkt.
    73. Bis zur Auflösung des Verfassungsschutzes wird seine Kontrolle erhöht.
    74. Ein moderner Verfassungsschutz erkennt und erfasst sich wandelnde verfassungsfeindliche Gruppierungen und Taten kompetent.
    75. Die Arbeit des Verfassungsschutzes kann vom Abgeordnetenhaus und der Berliner Justiz in vollem Umfang überprüft werden.
    76. An die Stelle des Geheimdienstes tritt eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie nach dem Vorbild des IDZ in Jena.
    77. Die Dokumentationsstelle dokumentiert neonazistische, rassistische, antisemitische und andere verfassungsfeindliche Aktivitäten und Einstellungen.
    78. Das Informations- und Dokumentationszentrum erhält Informationen nur aus öffentlich zugänglichen Quellen und wissenschaftlichen Studien.
    79. Eine Unterwanderung der Sicherheitsbehörden wird verhindert.
    80. Wer sensible Daten unbefugt weitergibt oder sich verfassungsfeindlich äußert oder handelt, kann insbesondere bei der Polizei einfacher aus dem Dienst entfernt werden.
    81. Die Berufsfeuerwehr wird so aufgestellt, dass die vorgegebenen Zeitrahmen und Personalstärken in Rettungsdienst und Brandschutz eingehalten werden.
    82. Der Rettungsdienst wird von nicht notwendigen Aufgaben entlastet und effizient aufgestellt.
    83. Das Qualifikationsniveau bei der Besetzung von Einsatzwagen in der Notfallversorgung wird nicht abgesenkt.
    84. Der Sanierungsstau bei Wachen und Fahrzeugen der Feuerwehr wird zügig abgebaut.
    85. Das Ehrenamt in der Feuerwehr wird anerkannt und unterstützt, auch bei Entschädigung, Versorgung und Einsatzbedingungen.
    86. Eine Ausbildungs- und Einstellungsoffensive bei der Feuerwehr erhöht auch den Frauenanteil.
    87. Für die Feuerwehrausbildung werden ausreichend Personal und Räumlichkeiten bereitgestellt.
    88. Die neue Berliner Feuerwehr- und Rettungsakademie in Tegel wird schnell realisiert.
    89. Hilfsangebote im Bevölkerungsschutz sind niedrigschwellig, inklusiv und barrierefrei erreichbar.
    90. Der Senat entwickelt ein niedrigschwelliges und auch für Geringverdienende leistbares Konzept zur Notunterbringung, insbesondere vulnerabler Gruppen.
    91. Geprüft wird, ob Hotelzimmer im Großschadens- oder Katastrophenfall nach dem Katastrophenschutzgesetz in Anspruch genommen und Bedürftigen kostenlos bereitgestellt werden können.
    92. Die Einbeziehung der Unterbringungskapazitäten des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten wird geprüft.
    93. Im Katastrophenfall wird schnell ein Notfallfonds für Härtefälle und die Erstattung von Folgekosten eingerichtet.
    94. Neben Unterkunftskosten werden im Katastrophenfall auch weitere Kosten unbürokratisch und zügig erstattet.
    95. Ein Konzept zur aufsuchenden Unterstützung und Information von Menschen in Großschadens- und Katastrophenlagen wird entwickelt.
    96. Ein Konzept zur Aktivierung und Stärkung solidarischer Nachbarschaften zur Selbsthilfe im Katastrophenfall wird entwickelt.
    97. Der Senat schafft Rahmenbedingungen und Instrumente, um zivilgesellschaftliche Organisationen in den Berliner Katastrophenschutz zu integrieren.
    98. Ein Rahmen für den gezielten Einsatz, die Koordination und den Versicherungsschutz von Spontanhelfenden wird geschaffen.
    99. Für Pflegeeinrichtungen werden Standards der Vorsorge für Katastrophen- und Großschadenslagen eingeführt und umgesetzt.
    100. Bei Bedarf stehen Ausweichpflegeplätze zur Verfügung und der Transport dorthin wird kurzfristig ermöglicht.
    101. Die Sozialverbände werden bei Konzepten zur Notunterbringung, Versorgung und Informationsvermittlung regelmäßig und umfassend eingebunden.
    102. Eine systematische Bestandsaufnahme neuralgischer Stellen im Berliner Stromnetz wird vorgenommen.
    103. Die Katastrophenschutzbehörden werden organisatorisch und personell ausreichend auf Katastrophen und Großschadensereignisse vorbereitet.
    104. Ein Umsetzungsplan zur Realisierung der geplanten 44 Katastrophenschutz-Leuchttürme und 147 Katastrophenschutz-Infopunkte in den Bezirken wird entwickelt.
    105. Die Bezirke werden für ihre Aufgaben im Katastrophenschutz personell und mit eigenen Budgets ausreichend ausgestattet.
    106. Die Notfallplanungen aller Behörden werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
    107. Für Schulen und Kitas werden Notfallpläne für Betreuung und Beschulung erarbeitet.
    108. Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht wird gewährleistet.
    109. Der Zugang einkommensschwacher Menschen zum Recht wird durch Beseitigung von Hürden gestärkt.
    110. Die Justiz wird weiter digitalisiert.
    111. Das anwaltliche Mandatsgeheimnis wird gegen staatliche Eingriffe geschützt.
    112. Eine IP-Adressspeicherung, die das Mandatsgeheimnis infrage stellt, wird abgelehnt.
    113. Verfolgte Anwältinnen und Anwälte werden geschützt.
    114. Anwaltliche Leistungen bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie Pflichtverteidigung werden angemessen vergütet.
    115. Der Opferschutz für Betroffene von Straftaten wird effektiver gestaltet.
    116. Bestehende Opferschutzangebote werden finanziell besser ausgestattet.
    117. Die Kommunikation der zuständigen staatlichen Stellen mit Betroffenen von Straftaten wird verbessert.
    118. Angebote der Täterarbeit, insbesondere im Jugendstrafrecht und bei organisierter Kriminalität, werden deutlich präsenter.
    119. Am Amtsgericht Tiergarten wird wieder ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst eingeführt.
    120. Eine bedarfsorientierte lokale Präsenz von Justizstandorten wird gesamtstädtisch geprüft.
    121. Die Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft werden organisatorisch und personell gestärkt.
    122. Für die Staatsanwaltschaft werden Wirtschafts- und IT-Fachleute zur Verfolgung von Finanzströmen gewonnen.
    123. Freiheitsstrafen sind die absolute Ausnahme.
    124. Der drohenden verfassungswidrigen Überbelegung des Justizvollzugs wird systematisch begegnet.
    125. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ungerecht, weil sie ausschließlich arme Menschen trifft.
    126. Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe wird durch Haftvermeidungsmaßnahmen eingedämmt.
    127. Ersatzfreiheitsstrafen werden nur noch im offenen Vollzug vollzogen.
    128. Der kriminalpolitische Nutzen der Ersatzfreiheitsstrafe wird wissenschaftlich evaluiert, gegebenenfalls mit einer Initiative auf Bundesebene.
    129. Der offene Vollzug erhält wieder zentrale Bedeutung.
    130. Die elektronische Fußfessel zur Absicherung von Vollzugslockerungen wird abgelehnt.
    131. Die Unterbringungsbereiche der Justizvollzugsanstalten Tegel und Moabit werden weiter modernisiert.
    132. Die Rahmenbedingungen für kulturelle und sportliche Angebote werden ausgebaut und verbessert.
    133. Beschlossene Kürzungen bei kulturellen und sportlichen Angeboten werden zurückgenommen.
    134. Die Möglichkeit der aktiven Teilhabe an der digitalen Welt wird erweitert.
    135. Die Tilgung der Freiheitsstrafe wird erleichtert.
    136. Projekte zur Haftvermeidung werden gestärkt.
    137. Im Strafvollzug wird die Menschenwürde der Inhaftierten garantiert.
    138. Die Verantwortung der Vollzugsbediensteten für die Menschen- und Grundrechte der Inhaftierten wird in Aus- und Fortbildung und im Dienstbetrieb verankert.
    139. Die Arbeitsbedingungen im Justizvollzug werden nachhaltig verbessert.
    140. Justizvollzugsbedienstete erhalten flächendeckende Angebote zur Supervision und Weiterbildung.
    141. Korruption, Machtmissbrauch und unangemessener Behandlung im Justizvollzug wird mit gemeinsam mit dem Personal erarbeiteten Maßnahmen entgegengewirkt.
    142. Anonyme, unabhängige Meldestellen werden eingerichtet oder ausgebaut.
    143. Das Personal im Justizvollzug erhält eine der Verantwortung und den Belastungen gerechte Entlohnung.
    144. Der gehobene Justizvollzugsdienst wird eingeführt und schrittweise ausgebaut.
    145. Freie Träger im Justizvollzug werden gezielt gefördert.
    146. Angebote an Inhaftierte richten sich strikt nach deren Bedürfnissen.
    147. Gefangene mit Sprachbarrieren erhalten zusätzliche Unterstützung zur Wahrung ihrer Rechte.
    148. Ältere Gefangene erhalten ausreichend Pflegepersonal und geeignete Infrastruktur.
    149. Die Suizidprävention in den Anstalten wird verbessert.
    150. Gefangene erhalten für Arbeit in der Anstalt den Mindestlohn in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
    151. Geeignete Strukturen verhindern, dass ehemalige Häftlinge obdachlos werden.
    152. Auch aus der Untersuchungshaft Entlassene werden vor Obdachlosigkeit bewahrt.
    153. Insassenvertretungen und unabhängige Gefangenenzeitungen wie „Der Lichtblick“ sind integraler Bestandteil der Resozialisierung.
    154. Der Überbelegung der Untersuchungshaft wird durch Beschleunigung der Strafprozesse begegnet.
    155. Die Justiz wird angemessen mit Richterstellen und Personal zur kriminaltechnischen Auswertung von Beweismitteln ausgestattet.
    156. Die Arbeitsbedingungen aller justiziellen Berufsgruppen, insbesondere des nicht-richterlichen Dienstes, werden verbessert.
    157. Die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Justiz werden ausgeweitet.
    158. Die Erfahrungen mit dem Qualifikationsvorbehalt für Familienrichter werden evaluiert.
    159. Geprüft wird, ob ein Qualifikationsvorbehalt auch für andere richterliche Tätigkeiten eingeführt werden sollte.
    160. Die Digitalisierung der Berliner Justiz wird vorangetrieben.
    161. Die justizielle IT-Landschaft wird standardisiert.
    162. Die Justizgebäude des Landes werden modernisiert.
    163. Prüfer aus dem Richterdienst werden vom Dienst entlastet.
    164. Die Ausbildungskapazitäten im juristischen Vorbereitungsdienst werden gestärkt.
    165. Im Teilzeit-Vorbereitungsdienst werden die einzelnen Ausbildungsabschnitte verlängert.
    166. Im Teilzeit-Vorbereitungsdienst gilt ein Sechs-Stunden-Tag.
    167. Im Teilzeit-Vorbereitungsdienst entfällt die Kürzung der Bezüge um ein Fünftel.
    168. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird vor einer antidemokratischen Übernahme geschützt.
    169. Die Justiz wird demokratisch und selbstverwaltet organisiert.
    170. Perspektivisch übernehmen unabhängige Justizräte zentrale Verwaltungsaufgaben sowie Personal-, Haushalts- und Organisationsverantwortung.
    171. Gemeinsam mit Richtern und Richtervertretungen werden Modelle entwickelt, die Art. 92 GG besser gerecht werden.
    172. Der Richterwahlausschuss wird gestärkt und stärker in die Anstellung von Richtern einbezogen.
    173. Die dezentrale Kapitelstruktur im Landeshaushalt für ordentliche Gerichte und Strafverfolgungsbehörden wird wieder eingeführt.
    174. Für die übrigen Bereiche der Berliner Justiz bleibt die dezentrale Kapitelstruktur erhalten.
    175. Die Reform der gerichtlichen Verfahrensordnungen auf Bundesebene wird kritisch begleitet, um weitere Einschränkungen der Rechte benachteiligter Gruppen zu verhindern.
    176. Die Schlagseite des Strafprozess- und Strafrechts zulasten von Menschen mit keinem oder geringem Einkommen wird bekämpft.
    177. Typische Armutsdelikte, insbesondere das Fahren ohne Fahrschein nach § 265a StGB, werden ersatzlos entkriminalisiert.
    178. Für Geldstrafen wird eine andere Vollstreckungsart in Form gesetzlich geregelter gemeinnütziger Arbeit eingeführt.
    179. Im Strafverfahren wird eine Prozesskostenhilfe eingeführt.
    180. Der Anwendungsbereich der Verwarnung mit Strafvorbehalt wird erweitert, verbunden mit der Möglichkeit präventiver Weisungen und dem Wegfall der Voraussetzung besonderer Umstände.
    181. Die Praxis der beschleunigten Verfahren wird kritisch überprüft.
    182. Außerhalb der Wirtschafts- und organisierten Kriminalität dürfen nicht mehr vorhandene Tatgewinne nicht eingezogen werden, wenn die Einziehung die Resozialisierung verhindern würde.
    183. Im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende steht der Erziehungsgedanke einer Einziehung, insbesondere der Wertersatzeinziehung, regelmäßig entgegen.
    184. Pauschale Repressionen gegen Fußballfans und Kollektivstrafen werden abgelehnt.
    185. Bei Fußballspielen wird auf echte Deeskalation gesetzt.
    186. Der Polizeieinsatz bei Fußballspielen wird verringert.
    187. Die Befugnisse der Polizei werden verringert.
    188. Mitarbeitende in Fanprojekten und Fanhilfen erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO.
    189. Eine ressortübergreifende, regelmäßig evaluierte Landesstrategie zur Bekämpfung extrem rechter Strukturen und Aktivitäten wird entwickelt.
    190. Rechte Raumnahme in Berlin wird zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt und Betroffene werden geschützt.
    191. Rechtliche Möglichkeiten gegen Rechtsextremismus werden konsequent genutzt, ohne Grundrechte pauschal einzuschränken.
    192. Ein institutionalisierter Behördenaustausch, etwa ein jährlicher Behördentag gegen extrem rechte Strukturen, wird etabliert.
    193. Friedlicher antifaschistischer ziviler Ungehorsam wird entkriminalisiert.
    194. Die Auslieferung antifaschistischer Aktivist*innen wie Maja T. an andere Staaten wird abgelehnt.
    195. Alle bestehenden Rechtsmittel werden konsequent genutzt, um rechte Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und aufzuklären.
    196. Alle militanten neonazistischen Organisationen wie Der Dritte Weg, JN und Die Heimat werden verboten.
    197. Rechte Strukturen werden konsequent entwaffnet.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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