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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Linken in Berlin

212 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 76 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Linken.

Klima, Umwelt und Naturschutz 212
  1. Berlin soll klimaresilient werden, mit sauberer Luft, mehr Parks, kühlen Orten und bezahlbarer umweltfreundlicher Energieversorgung.

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  2. Das Land investiert gezielt in klima- und umweltgerechte öffentliche Infrastruktur.

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  3. Der BaumEntscheid wird konsequent umgesetzt.

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  4. Bauabfälle werden künftig bestmöglich recycelt und Bauteile wiederverwendet.

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  5. Berlin wird unter anderem durch ein kommunales Re-Use-Baustofflager zur Kreislaufstadt.

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  6. Bei Um- und Neubau wird die Recyclingfähigkeit möglichst garantiert.

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  7. Der Einsatz zirkulärer Baustoffe in der kommunalen Bautätigkeit wird gefördert.

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  8. Für öffentliche Gebäude werden Rückbau- und Wiederverwendungskonzepte verpflichtend.

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  9. Bei der Vergabe öffentlicher Bau- und Planungsleistungen gelten Kriterien für ressourcenschonendes Bauen.

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  10. Bei Neu- und Umbau wird verstärkt mit nachwachsenden Rohstoffen gebaut.

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  11. Es werden Förderanreize für alternative, regenerative und regionale Baustoffe gesetzt.

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  12. Die Treibhausrelevanz unterschiedlicher Baustoffe wird bei der Förderung berücksichtigt.

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  13. Die Bauordnung beschränkt Beton auf Fälle, in denen er zwingend vorgeschrieben ist.

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  14. Die Bauordnung erleichtert den Einsatz wiederverwendeter Bauteile.

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  15. Ab spätestens 2030 wird eine Netto-Null-Versiegelung erreicht.

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  16. Ökologisch wertvolle Freiflächen wie Grünflächen, Parks, Friedhöfe, Kleingärten, Wälder und das Tempelhofer Feld werden planerisch gesichert.

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  17. Grünflächen aus dem Landschaftsprogramm werden planungsrechtlich verbindlich gesichert.

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  18. Alle bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten und städtebaulichen Verträge werden für Klimaschutz und Klimaanpassung genutzt.

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  19. Die Fassadenbegrünung von Wohn- und Gewerbegebäuden wird erleichtert.

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  20. Grauwassernutzung wird Bestandteil der Ausstattung von Neubauten.

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  21. Grau- und Regenwassernutzung werden in die Bauordnung aufgenommen.

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  22. Die Vermeidungs- und Minimierungsgebote des Baugesetzbuches werden strikt beachtet.

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  23. Das Tempelhofer Feld wird als Kaltluftschneise und zum Erhalt der Natur gebraucht.

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  24. Gesundheitsschädigende Umweltbelastungen werden abgebaut.

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  25. Zivilgesellschaftliche Entsiegelung versiegelter Flächen zu Grün- und Versickerungsflächen wird gefördert.

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  26. In sozial belasteten Gebieten werden die lokalklimatische Situation und die Versorgung mit Grünanlagen verbessert.

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  27. Der BaumEntscheid wird konsequent umgesetzt.

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  28. Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität der Spree werden unterstützt.

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  29. Die Badegewässerverordnung wird so geändert, dass das Baden in Spree und Havel grundsätzlich erlaubt ist.

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  30. Im Verkehrssektor wird bereits vorab systematisch auf die Einhaltung der strengeren EU-Grenzwerte ab 2030 hingearbeitet.

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  31. Eine weitere Lockerung des Streusalzverbots wird abgelehnt.

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  32. Der Luftverkehrssektor soll klimaneutral werden.

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  33. Bei den Bundesbehörden wird für schärfere Abgasregeln für private und gewerbliche Schiffe geworben.

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  34. Die Region soll zum Vorreiter CO2-neutraler Produktion entwickelt werden.

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  35. Produktionsprozesse sollen umgestellt und fossile Energieträger perspektivisch vollständig ersetzt werden.

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  36. Initiativen senken den Ressourcenverbrauch im Gesundheitssystem ohne Einbußen bei der Versorgungsqualität.

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  37. Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren werden energetisch saniert und klimaneutral umgebaut.

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  38. Der klimatische Fußabdruck des Gesundheitswesens wird verringert.

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  39. Alle kommunalen Begegnungsstätten werden als Kühlorte für Hitzeperioden ausgebaut.

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  40. Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen werden hitzefest gemacht.

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  41. In öffentlichen Gebäuden werden flächendeckend Trinkwasserspender installiert.

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  42. Im öffentlichen Raum werden mehr Trinkbrunnen aufgestellt.

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  43. Klimaschutz wird als soziale Frage verstanden, die junge Klimabewegung wird unterstützt.

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  44. Berlin soll einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten.

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  45. Berlin soll sich an die Folgen der Klimakrise anpassen.

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  46. Klimapolitik soll wirksam sein und nicht zulasten von Menschen mit geringem Einkommen und marginalisierten Gruppen gehen.

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  47. Berlin soll spätestens 2040 klimaneutral sein.

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  48. Berlin soll das im Klimaschutzgesetz verankerte CO2-Budget einhalten.

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  49. Klimaschutz soll als Ziel in der Berliner Landesverfassung verankert werden.

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  50. Die Klimafolgenabschätzung soll zu einem Klimavorbehalt für alle Gesetzes- und Senatsvorlagen ausgeweitet werden.

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  51. Das Monitoring der Klimapolitik soll verbessert werden.

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  52. Die Verantwortung des gesamten Senats für die Klimapolitik soll stärker hervorgehoben werden.

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  53. Die Sektorziele für Energie, Verkehr, Gebäude und Wirtschaft sollen durch Energieeinsparung, Effizienz, erneuerbare Energien, Verkehrsverlagerung, Elektroantriebe und flächensparendes Bauen erreicht werden.

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  54. Die Vernetzung Berlins mit anderen Städten zur Erreichung der Klimaziele soll gestärkt werden.

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  55. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm soll weiterentwickelt und stärker an die Klimakrise angepasst werden.

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  56. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm soll vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

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  57. Es sollen massiv in sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung investiert werden.

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  58. Der Klimapakt mit den öffentlichen Unternehmen soll über seine gesamte Laufzeit konsequent umgesetzt werden.

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  59. Für Klimaschutzinvestitionen sollen Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes herangezogen werden.

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  60. Die Bezirke sollen für ihre Klimaschutzmaßnahmen angemessen finanziell ausgestattet werden.

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  61. Beteiligungsinstrumente im Klimaschutz wie geloste Bürgerräte und Bürgerhaushalte sollen gestärkt werden.

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  62. Mandat und Ausstattung des Berliner Klimaschutzrates sollen ausgebaut werden.

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  63. Die negativen Auswirkungen des Braunkohletagebaus auf die Berliner Wasserversorgung sollen reduziert werden.

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  64. Öffentliche Gebäude sollen bei der energetischen und ökologischen Sanierung Vorreiter sein.

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  65. Die Mittel für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sollen deutlich erhöht werden.

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  66. Die thermische Verwertung organischer Abfälle soll auf das notwendige Maß beschränkt werden.

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  67. Lachgasemissionen bei der Klärschlammverbrennung sollen reduziert werden.

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  68. Berlin soll sich im Bundesrat für wirksame Maßnahmen und Fördermittel des Bundes für Klimaschutz und Klimaanpassung einsetzen.

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  69. Klimaschutz soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden.

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  70. Förderprogramme sollen nach Einkommen gestaffelt werden, um niedrige und mittlere Einkommen besonders zu unterstützen.

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  71. Defizite in besonders durch Hitze und Trockenheit belasteten Stadtgebieten sollen abgebaut werden.

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  72. Der Berliner Straßenbaumbestand soll bis 2040 auf eine Million ausgeweitet werden.

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  73. Für Pflanzung und Pflege der Straßenbäume sollen die nötigen Mittel bereitgestellt werden.

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  74. Zur Finanzierung der Baumpflanzungen sollen das Sondervermögen des Bundes und alle Fördermöglichkeiten einschließlich Städtebaufördermitteln genutzt werden.

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  75. Für den BaumEntscheid sollen auch Parkplätze genutzt werden, wenn keine anderen Flächen verfügbar sind.

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  76. Die Berliner Bäume sollen gepflegt und erhalten werden.

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  77. Die Ausgleichszahlung für unumgängliche Baumfällungen soll an den realen Aufwand angepasst und erhöht werden.

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  78. Die Bewässerung der Stadtbäume soll durch personell und finanziell gestärkte Straßen- und Grünflächenämter erfolgen.

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  79. Die Bewässerungsstrategie soll die Wasserverfügbarkeit berücksichtigen.

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  80. Bezirkliche Bauhöfe und Gartenreviere sollen durch Rekommunalisierung gestärkt werden.

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  81. Plätze sollen begrünt und Grüninseln geschaffen werden.

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  82. Die Grünzüge sollen gestärkt und vernetzt werden.

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  83. Berlin soll einen sozialräumlich differenzierten Hitzeschutzplan mit verbindlichen Maßnahmen, einheitlichen Vorgaben für die Bezirke und auskömmlicher Finanzierung erhalten.

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  84. Baulicher Hitzeschutz soll in Wohngebäuden und Gebäuden mit dauerhaftem Aufenthalt wie Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern und Pflegeheimen verpflichtend sein.

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  85. In jedem Kiez sollen kühle Innenräume in öffentlichen Gebäuden geschaffen werden.

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  86. Öffentliche Spielplätze, Planschen und Wasserbecken sollen Sonnenschutzsegel erhalten.

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  87. Kaltluftentstehungsgebiete wie das Tempelhofer Feld sollen nicht bebaut werden.

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  88. Grüne Freiräume, saubere Luft und wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten gelten als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

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  89. In sozial benachteiligten Kiezen werden Maßnahmen zu Lärmminderung, Luftreinhaltung, Hitzeschutz sowie Grünflächen und Stadtbäumen auf Grundlage des Umweltgerechtigkeitsatlas konsequent umgesetzt.

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  90. Der Umweltgerechtigkeitsatlas wird alle zwei Jahre aktualisiert.

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  91. Berlin braucht eine ausreichende und wohnortnahe Stadtbegrünung.

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  92. Es werden mehr Naturflächen geschaffen.

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  93. Bestehende Naturflächen werden unter Schutz gestellt.

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  94. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Grünanlagen und Grünflächen werden weiterentwickelt, um Grünflächen dauerhaft zu sichern.

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  95. Die Charta Berliner Stadtgrün wird fortgeschrieben und mit einem neuen Zeitplan versehen.

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  96. Biotope werden zu Biotopverbünden vernetzt.

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  97. Die Lichtverschmutzung wird reduziert.

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  98. Die fach- und klimagerechte Pflege von Parks, Gartenanlagen und Stadtbäumen mit Vorrang für Biodiversität wird abgesichert und ausgebaut.

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  99. Der Artenschutzleitfaden wird neu aufgesetzt.

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    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Der Friedhofsentwicklungsplan wird angepasst, um Friedhöfe als öffentliche Grünflächen zu erhalten.

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    Wortlaut im Programm

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    1. Bei allen Neubauvorhaben wird ein verbindlicher Mindestanteil an Grünflächen (Biotopflächenfaktor) vorgeschrieben.
    2. Am 9. Mai 2027 erhalten alle Berlinerinnen und Berliner kostenlosen Eintritt in die Gärten der Welt.
    3. Für die Gärten der Welt wird ein Zukunftsplan entwickelt.
    4. Notwendige Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung des Waldbestands werden ergriffen.
    5. Der Waldumbau zu klimaangepassten Mischwäldern wird hinsichtlich der Waldqualität fachlich bewertet.
    6. Der Berliner Wald wird weniger nach Holzerträgen als naturnah als sich selbst tragendes Ökosystem betrachtet.
    7. Die europäische Renaturierungsverordnung wird konsequent umgesetzt und verlorene Natur wie Moore und Grünflächen wiederhergestellt.
    8. In benachteiligten Stadtteilen werden Flächen angekauft und zu Grünflächen ausgebaut.
    9. Parks, Wälder, Friedhöfe, Kleingärten und Wasserflächen dürfen nicht bebaut werden.
    10. Bis 2030 wird eine Netto-Null-Versiegelung angestrebt.
    11. Wo versiegelt wird, muss innerhalb Berlins in gleicher Größe entsiegelt werden.
    12. Das Entsiegelungsprogramm wird in der nächsten Wahlperiode konsequent umgesetzt.
    13. Bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme werden möglichst nahe Ausgleichsflächen verpflichtend angestrebt.
    14. Die Bodenschutzkonzeption wird fertiggestellt und dem Abgeordnetenhaus zur Umsetzung vorgelegt.
    15. Moore wie der Barssee im Grunewald werden wiedervernässt und erhalten, um ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher zu sichern.
    16. Gegen die Verschmutzung durch PFAS, Mikroplastik und andere umweltgefährdende Stoffe wird mit mehr Aufklärung und nachhaltiger Kontrolle vorgegangen.
    17. Bei Sanierungskosten für belastete Böden gilt das Verursacherprinzip.
    18. Die Qualität des Berliner Wassers, die Trinkwasserversorgung und eine natur- und stadtverträgliche Regulierung des Wasserhaushalts werden langfristig gesichert.
    19. Die Kosten für den Wasserschutz werden verursachergerecht umgelegt.
    20. Der Vorrang der Trinkwasserversorgung wird bei allen Verwaltungsentscheidungen beachtet und durchgesetzt.
    21. In Genehmigungsverfahren für die Grundwassernutzung werden Mindestgrundwasserstände festgelegt.
    22. Enge Absprachen mit den Gremien in Brandenburg und Sachsen werden unterstützt.
    23. Für private Brunnen und gewerbliche Wasserförderung wird eine Anzeigepflicht zur Offenlegung der Fördermengen eingeführt.
    24. Zum Schutz vor Grund- und Schichtenwasserschäden werden Maßnahmen zur Pflege und Erneuerung von Drainagen eingeleitet.
    25. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wird bis 2031 umgesetzt.
    26. Teiche und Pfuhle werden durch ein Gewässergütebauprogramm Kleingewässer vor Versandung geschützt und ökologisch reaktiviert.
    27. Der Verkehr von Miet- und Privatbooten wird stärker reguliert, um Wellenschlag und Lärm zu verringern.
    28. Von Firmen wird ein Entgelt für die Entnahme von Oberflächenwasser erhoben.
    29. Bäume werden nicht mit Trinkwasser, sondern mit Regen- und aufbereitetem Grauwasser gewässert.
    30. Berlin verfolgt das Schwammstadtprinzip durch Entsiegelung, Regenwassermanagement sowie Ausbau und Pflege von Naturflächen.
    31. Das Regenwassermanagement wird durch Versickerung vor Ort auch im Liegenschaftsbestand erweitert.
    32. Im Gebiet der Mischwasserkanalisation werden die Rahmenbedingungen für die Abkopplung von Flächen verbessert.
    33. Vorrangig werden Gebiete mit Notabwasserüberläufen in offene Gewässer bearbeitet.
    34. Die Einleitung ungeklärten Wassers in Gewässer wird überprüft und möglichst beendet.
    35. Die Berliner Regenwasseragentur wird aufgabengerecht besser ausgestattet.
    36. Sparsamer Wasserverbrauch und verstärkte Grauwassernutzung werden durch gesetzliche Regelungen vorangebracht.
    37. Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen werden Pilotprojekte zur Grauwassernutzung im Bestand gefördert.
    38. Die Installation von Regentonnen im öffentlichen Raum wird erleichtert.
    39. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans werden unverzüglich umgesetzt.
    40. Der Luftreinhalteplan wird fortlaufend aktualisiert.
    41. Luftverschmutzung und Verkehrslärm werden durch Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs verringert.
    42. Luftverschmutzung und Verkehrslärm werden durch Temporeduzierungen verringert.
    43. Straßen und Bahntrassen werden lärmmindernd umgebaut.
    44. Zur Minderung von Luftverschmutzung und Lärm werden Bäume und Sträucher gepflanzt.
    45. Der Umgebungslärm in ausgewiesenen, touristisch stark genutzten Stadtgebieten wird gemindert.
    46. Der Lärmminderungsplan stellt weitere Maßnahmen gegen Fluglärm im Umfeld des BER dar.
    47. In der Abfallpolitik gilt die Rangfolge Vermeiden, Wiederverwenden, Verwerten, Beseitigen.
    48. Der Ausbau einer Kreislaufwirtschaft in Berlin wird gefördert.
    49. Der Reparaturbonus wird verstetigt.
    50. Reparaturbonus und Reparaturnetzwerke werden ausgeweitet.
    51. In Berlin werden weitere Secondhand-Kaufhäuser eingerichtet, mindestens eines je Bezirk.
    52. In jedem Bezirk wird mindestens ein nachbarschaftliches Kreislaufzentrum aufgebaut.
    53. Die Zero-Waste-Agentur wird aufgabengerecht besser ausgestattet.
    54. Stadtweite Kompetenzen zur Abfallvermeidung werden in der Zero-Waste-Agentur gebündelt.
    55. Abfallberatung und Bildungsangebote der Zero-Waste-Agentur werden erweitert.
    56. Die Zero-Waste-Agentur vergibt Fördermittel.
    57. Die Recycling- und Sammelquoten für Kunststoff, Glas, Papier, Kleidung und Elektroschrott werden erhöht.
    58. Der Umstieg von Einweg- auf Mehrwegverpackungen wird gefördert.
    59. Für kleine und mittlere Gastronomiebetriebe wird ein Mehrwegförderprogramm aufgelegt.
    60. Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht werden systematisch durch die Ordnungsämter geahndet.
    61. An stark frequentierten Orten werden Pfandboxen eingeführt.
    62. Durch Kampagnen mit Stadtöffentlichkeit und Wohnungswirtschaft wird die Sammlung von Bioabfall gesteigert.
    63. Für den Bau einer zweiten Biogasanlage in Berlin werden Mittel bereitgestellt.
    64. Pilotprojekte zur alternativen Bioabfallnutzung, etwa energetische Verwertung von Grasschnitt und Laub, werden geschaffen.
    65. Die Instandhaltung der Anlagen der BSR erhält zusätzliche Investitionen.
    66. Das Abfallwirtschaftskonzept wird unter Beteiligung der Stadtgesellschaft fortgeschrieben.
    67. Müllentsorgung darf nicht vom Einkommen abhängen.
    68. Es werden mehr Recyclinghöfe und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten wie Sperrmüllplätze in Großwohnsiedlungen geschaffen.
    69. Unterflurcontainer werden in neuen Stadtquartieren vorrangig eingesetzt.
    70. Die Kieztage der BSR für Sperrmüll und Recycling werden ausgeweitet.
    71. Die Kieztage finden verlässlich an festen Orten und regelmäßig statt.
    72. Parkplätze des Einzelhandels werden verstärkt für Kieztage genutzt.
    73. Die Sperrmüllabholung wird für jeden Haushalt zweimal pro Jahr kostenlos.
    74. Aufräumaktionen in den Kiezen werden gefördert.
    75. In besonders verschmutzten Stadtteilen wird die Straßenreinigung verstärkt.
    76. In besonders verschmutzten Stadtteilen wird die Zahl öffentlicher Mülleimer erhöht.
    77. Straßenreinigungsklassen, Kostenverteilung und Zuverlässigkeit der Straßenreinigung werden evaluiert und angepasst.
    78. Die BSR wird strukturell gestärkt und gefördert.
    79. Die BSR erhält mehr Beschäftigte.
    80. Die Parkläufer werden in die Regelfinanzierung durch den Senat überführt.
    81. Die Tätigkeiten der Parkläufer werden ausgeweitet.
    82. Klimaschutz und Erhalt der natürlichen Umwelt gelten als Querschnittsaufgabe für die ganze Stadt.
    83. Die Projekte Essbare Stadt und grüne Lernorte sowie der Lange Tag der Stadtnatur werden weiter gefördert.
    84. Die Koordinierungsstellen für Umweltbildung in den Bezirken werden gestärkt.
    85. Tiere sind als fühlende Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen.
    86. Tierrechte werden unabhängig davon vertreten, ob Tiere in Freiheit, Zoo, Zirkus, Labor oder Privathaushalt leben.
    87. Ein unabhängiger hauptamtlicher Landestierschutzbeauftragter mit eigenem Budget wird wieder eingerichtet.
    88. Das Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz wird weiterentwickelt.
    89. Alternativmethoden zu Tierversuchen werden strukturell gefördert.
    90. Gemeinsam mit Forschung, Industrie und Tierschutzorganisationen wird ein Plan zum Ausstieg aus Tierversuchen entwickelt.
    91. Für die Reduzierung und Beendigung von Tierversuchen werden konkrete Maßnahmen und Zeitpläne festgelegt.
    92. Der Forschungspreis des Landes Berlin für Alternativen zu Tierversuchen wird wieder vergeben.
    93. Das Tierheim Berlin wird ausreichend finanziert, um Tierschutzbildung und Aufklärung anbieten zu können.
    94. Für die Kastration von Straßenkatzen werden Mittel bereitgestellt.
    95. Die Berliner Tiertafel wird unterstützt.
    96. Eine Vorverurteilung von Hunden aufgrund ihrer Rasse wird abgelehnt.
    97. Die Rasseliste für Hunde wird in Berlin abgeschafft.
    98. Das Einschläfern von Hunden nach Bissunfällen wird abgelehnt.
    99. Freilaufflächen für Hunde werden erhalten, ausgeweitet und finanziert.
    100. Vogelschlag an Glasfassaden wird bereits in der Bauplanung berücksichtigt.
    101. Der Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen wird in der Bauplanung berücksichtigt.
    102. Bei Sanierungen und Abrissen werden Ornithologen hinzugezogen.
    103. Ein Taubenmanagement, das Tierwohl und Stadtsauberkeit verbindet, wird eingeführt.
    104. In betreuten Taubenschlägen der Bezirke werden Futter und Wasser bereitgestellt und die Population durch Eiertausch reguliert.
    105. Ein Rattenmanagement, das Gesundheit, Wasserschutz und Tierwohl vereint, wird entwickelt.
    106. Eine grundlegende Jagdreform mit Fokus auf Tier- und Naturschutz wird angestrebt.
    107. Die Verwendung bleihaltiger Munition wird vollständig verboten.
    108. Die Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs und Marder wird beendet.
    109. Auf Bundesebene wird ein Verbot von Tieren in Zirkussen angestrebt.
    110. Auf Bundesebene wird eine Lärmschutzreform angestrebt.
    111. IT-Reparaturshops und Repair-Cafés sollen mit Projektgeldern gefördert werden.
    112. Die Wasserqualität wird für Flussbäder konsequent verbessert.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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