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Arbeit, Löhne und soziale Sicherung

Forderungen der Linken in Berlin

247 Forderungen im Politikfeld „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 49 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“ im Programm der Linken.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 247
  1. Wer in Berlin arbeitet, soll von seiner Arbeit gut leben können.

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  2. In jedem Bezirk werden Kiezkantinen mit bezahlbarem, gesundem Essen für alle eingerichtet.

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  3. Sozialkürzungen und Gesetze, die das Leben der arbeitenden Bevölkerung verteuern oder verschlechtern, werden abgelehnt.

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  4. Das Land investiert stärker in soziale Angebote.

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  5. Die angestrebte Landesregierung entwickelt den Sozialstaat in Berlin weiter.

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  6. Die Bürgergeldreformen der Bundesregierung werden abgelehnt, weil sie Wohnungsverluste und Obdachlosigkeit verstärken.

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  7. Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (AV Wohnen) werden an die realen Verhältnisse auf dem Berliner Wohnungsmarkt angepasst.

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  8. In der ganzen Stadt werden Kiezkantinen eröffnet.

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  9. Die Kiezkantinen bieten gesunde Mahlzeiten ab 3 Euro an.

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  10. Aufbau und Betrieb von 20 Kiezkantinen werden mit jährlich 10 Millionen Euro finanziert.

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  11. Die Beantragung des Berlinpasses über die Bürgerämter wird wieder eingeführt.

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  12. Die Arbeitsbedingungen bei der BVG werden verbessert, um Personal zu halten.

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  13. Für die Reintegration der rund 2.000 Beschäftigten der Berlin Transport in die BVG wird ein Fahrplan aufgestellt.

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  14. Soziale Einrichtungen und Träger werden bei Umbauinvestitionen unterstützt.

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  15. Die soziale Infrastruktur wird langfristig und verlässlich finanziert.

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  16. Mit den sozialen Trägern und Wohlfahrtsverbänden wird ein Pakt geschlossen, der das Finanzierungsniveau der sozialen Infrastruktur sichert.

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  17. Verlässliche Finanzierung, sichere Tarifstandards und weniger Bürokratie sollen die Leistungsfähigkeit sozialer Angebote dauerhaft gewährleisten.

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  18. Eine zentrale bedarfsdeckende Tarifmittelvorsorge für Beschäftigte sozialer Träger wird eingerichtet.

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  19. Der Zuwachs gewinnorientierter privater Anbieter in der sozialen Daseinsvorsorge wird gestoppt.

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  20. Die private Verwertungslogik wird zugunsten frei-gemeinnütziger und kommunaler Angebote zurückgedrängt.

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  21. Sichere Arbeitsplätze mit dem Ziel der Vollbeschäftigung werden angestrebt.

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  22. Der wirtschaftliche Wandel darf nicht auf Kosten der Beschäftigten und ihrer Arbeitsplätze gehen.

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  23. Der Rückgang der Tarifbindung wird korrigiert.

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  24. Forderungen des DGB zur Stärkung der Tarifbindung werden unterstützt.

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  25. Über den Bundesrat wird die Abschaffung von Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung angestrebt.

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  26. Innungen im Handwerk werden verpflichtet, Tarifverhandlungen zu führen.

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  27. Eine digitale Spaltung der Arbeitswelt wird vermieden.

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  28. Fachkräfte werden stärker in Berlin ausgebildet und gefördert, statt aus anderen Regionen abgeworben zu werden.

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  29. Ausbildungsverbünde im Handwerk werden stärker gefördert.

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  30. Ausbildende Unternehmen werden über eine Ausbildungsplatzumlage von Ausbildungskosten entlastet.

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  31. Neue Formen von Ausbildungsverbünden sind erforderlich.

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  32. Die Transformation der Wirtschaft darf nicht auf Kosten von Beschäftigten und Arbeitsplätzen gehen.

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  33. Durch ausreichende Qualifizierung werden Beschäftigte für neue Aufgaben befähigt und im Betrieb gehalten.

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  34. Mehr Unternehmen soll ermöglicht werden, ihre Beschäftigten zu qualifizieren.

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  35. Die Bildung von Qualifizierungslotsinnen und -lotsen in den Betrieben wird gefördert.

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  36. Qualifizierungslotsen kommen aus der Belegschaft, ermitteln den Qualifizierungsbedarf, helfen bei Maßnahmen und Förderanträgen und prüfen den Erfolg.

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  37. Fahrerinnen und Fahrer sollen die Vermittlungsplattformen selbst besitzen können.

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  38. Alternative Vermittlungsplattformen sollen aufgebaut werden.

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  39. Gemeinsam mit den Gewerkschaften sollen in der IT-Branche, bei Start-ups und beim Click- und Gig-Working gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes erreicht werden.

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  40. Eine Aufweichung des Sonntagsöffnungsverbots im Einzelhandel, insbesondere durch digitale Kleinstsupermärkte, wird abgelehnt.

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  41. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage soll verringert werden.

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  42. Die Wochenarbeitszeit soll ohne Lohneinbußen verkürzt werden.

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  43. Beschäftigte sollen einen größeren Anteil am erwirtschafteten Reichtum erhalten.

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  44. Wo das Land Arbeitsbedingungen beeinflussen kann, wird Gute Arbeit umgesetzt.

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  45. Bei landeseigenen Unternehmen, deren Töchtern, sozialen Trägern und allen Unternehmen mit öffentlichem Geld soll es tarifliche und sichere Arbeitsplätze geben.

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  46. Für alle übrigen Unternehmen werden Rahmenbedingungen für Gute Arbeit geschaffen.

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  47. Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitsschutzvorschriften werden verbessert.

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  48. Es soll Beratungsangebote für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen geben.

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  49. Alle Landesbeteiligungen sollen tarifgebunden sein.

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  50. Das Tarifniveau aller Tochterunternehmen und Landesbeteiligungen wird an das Niveau des öffentlichen Tarifvertrags des Mutterunternehmens angeglichen.

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  51. Zur Tarifflucht ausgelagerte Servicetöchter wie BT, CFM, VSG und T&M GmbH werden unverzüglich gesellschaftsrechtlich in die Mutterunternehmen integriert.

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  52. Beschäftigte freier Träger dürfen keine schlechteren Arbeitsbedingungen haben als Landesbeschäftigte.

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  53. Träger, die in Anlehnung an den TV-L bezahlen, erhalten eine uneingeschränkte Refinanzierung.

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  54. Zuwendungen werden bei Tariferhöhungen entsprechend angepasst.

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  55. Auch tarifliche Zusatzleistungen bei freien Trägern werden refinanziert.

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  56. Beschäftigte freier Träger erhalten die Hauptstadtzulage.

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  57. Zuwendungsempfänger werden rechtlich zu tariftreuer Bezahlung verpflichtet.

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  58. Eine Transparenzdatenbank zeigt, welche Träger nach Tarif zahlen.

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  59. Für den sozialen Bereich wird langfristig ein gegenfinanzierter, allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag auf Basis des TV-L angestrebt.

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  60. Die sozialpartnerschaftliche Initiative für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bei Beschäftigungs- und Bildungsträgern wird unterstützt.

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  61. Bei der Refinanzierung freier Träger werden auch die Kosten der Betriebsratsarbeit berücksichtigt.

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  62. Beschäftigte kirchlicher Sozialeinrichtungen sollen vollen arbeitsrechtlichen Schutz statt des kirchlichen Arbeitsrechts erhalten.

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  63. Der gewerkschaftliche Kampf um Tarifverträge und volle Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen wird unterstützt.

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  64. Die Hauptstadtzulage wird auch Beschäftigten an Hochschulen, bei freien Trägern und im mittelbaren Landesdienst gewährt.

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  65. Eine Aushebelung der Tariftreueklausel bei öffentlichen Aufträgen durch höhere Wertgrenzen wird abgelehnt.

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  66. Tarifgebundene Unternehmen werden durch Präqualifizierung und das Sozialkassenverfahren von der Nachweispflicht zur Tariftreue entlastet.

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  67. Betriebe, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, sollen belohnt werden.

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  68. Bei mehrjährigen Aufträgen sichert eine Lohngleit- und Preisanpassungsklausel die Weitergabe von Tarifsteigerungen an Beschäftigte.

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  69. In Ausschreibungen werden Personalaufwand und Qualitätskriterien verbindlich vorgegeben, etwa für Schulcatering oder Reinigung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Unterauftragsketten für dieselbe Teilleistung werden auf höchstens zwei Glieder begrenzt.

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  71. Die Vorgaben des Vergabegesetzes werden wirksam kontrolliert.

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  72. Zur Kontrolle des Vergabegesetzes gehören Vor-Ort-Kontrollen.

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  73. Der Prüf- und Ermittlungsdienst der Berliner Bauwirtschaft (SoKa Bau) wird dauerhaft in die Kontrolle eingebunden.

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  74. Für Beschäftigte der Auftragnehmer wird eine Melde- und Beschwerdestelle eingerichtet.

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  75. Ausschreibende Stellen und Kontrollgruppe sollen sich mit den Betriebsräten der Auftragnehmer austauschen können.

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  76. Bei öffentlichen Aufträgen, vor allem im Bau, wird eine manipulationssichere elektronische Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben.

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  77. Berlin führt mindestens einen weiteren gesetzlichen Feiertag ein.

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  78. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist nach dem Feiertagsgesetz der folgende Montag arbeitsfrei.

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  79. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit wird abgelehnt.

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  80. Das Verbot der Sonntagsarbeit wird besser kontrolliert und durchgesetzt.

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  81. Eine Aufweichung des Sonntagsöffnungsverbots im Einzelhandel, insbesondere durch digitale Kleinstsupermärkte, wird abgelehnt.

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  82. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage soll verringert werden.

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  83. Die Reinigung öffentlicher Gebäude erfolgt tagsüber und in durchgehenden Schichten.

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  84. Bei der Vergabe von Reinigungsaufträgen wird ein fester Mindestanteil an Tagesreinigung festgeschrieben.

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  85. Das LAGetSi prüft verstärkt die Arbeitszeiterfassung bei privaten Arbeitgebern.

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  86. Das LAGetSi führt verstärkt Vor-Ort-Kontrollen durch.

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  87. Betriebe können stichprobenartig verpflichtet werden, ihre Arbeitszeitdokumentation fristgerecht elektronisch zu übermitteln.

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  88. Auch in den übrigen Bezirken werden Beauftragte für Gute Arbeit eingesetzt.

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  89. Beratungs- und Hilfsangebote für ausländische Beschäftigte wie das Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) werden ausgebaut.

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  90. Aufsuchende Beratung und Verankerung in migrantischen Gemeinschaften werden gestärkt.

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  91. Gewerbeämter und andere Behörden werden für Scheinselbstständigkeit und Arbeitsausbeutung migrantischer Beschäftigter sensibilisiert.

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  92. Dass jährlich tausende Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz bleiben, wird nicht hingenommen.

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  93. Eine Ausbildungsumlage wird konsequent eingeführt und umgesetzt, um ausbildende Betriebe zu entlasten und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.

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  94. Ausbildungsbetrieben werden die vollen Kosten für alle Auszubildenden erstattet.

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  95. Die Verbundausbildung wird gestärkt.

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  96. Betriebe werden verstärkt zur Verbundausbildung zusammengeführt.

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  97. Betriebe in der Verbundausbildung werden während der Ausbildung stärker unterstützt.

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  98. Das Land Berlin und die landeseigenen Betriebe bieten mehr Ausbildungsplätze an.

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  99. Praktika werden erleichtert, um den Übergang in die Ausbildung zu verbessern.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Eine passgenaue Vermittlung verbessert den Übergang von der Schule in die Ausbildung.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Mit Unterstützungsangeboten für Auszubildende und Betriebe wird die Abbruchquote in der Ausbildung gesenkt.
    2. Die Initiative für ein Azubi-Werk in Berlin wird unterstützt.
    3. Das Azubi-Werk bietet und koordiniert weitere Unterstützung wie Beratung und eine Beschwerdestelle für Auszubildende.
    4. Über Wirtschafts- und Transformationsförderung werden Unternehmen zum Abschluss von Qualifizierungsvereinbarungen angehalten.
    5. Der Aufbau von Personalreserven wird gefördert, damit Unternehmen Beschäftigte auch bei Personalmangel für Qualifizierung freistellen können.
    6. Unsichere Arbeit, Ausbeutung und Scheinselbstständigkeit bei Soloselbstständigen werden zurückgedrängt.
    7. Branchenspezifische Mindesthonorare für Auftragnehmende werden entwickelt und festgeschrieben.
    8. Musterverträge, die die Interessen der Auftragnehmenden berücksichtigen, werden entwickelt und festgeschrieben.
    9. Die öffentliche Hand zahlt als Auftraggeberin oder über Zuwendungen auskömmliche Honorare.
    10. In den Bezirken werden öffentlich geförderte Co-Working-Räume mit geringen Mieten für Soloselbstständige geschaffen.
    11. Unter Beteiligung von Gewerkschaften und Berufsverbänden wird ein Vernetzungs- und Weiterbildungsangebot für Soloselbstständige nach Leipziger Vorbild geschaffen.
    12. Bedürftige Selbstständige erhalten über ein Landeshärtefallprogramm Mutterschaftsgeld vor und nach der Entbindung.
    13. Das Mutterschaftsgeld für Selbstständige wird unbürokratisch, notfalls mit nachträglicher Bedarfsprüfung gewährt.
    14. Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie wird konsequent in Bundesrecht umgesetzt.
    15. Für plattformbasierte Lieferdienste soll ein Direktanstellungsgebot gelten.
    16. Für alle Plattformen soll eine Generalunternehmerhaftung gelten.
    17. In Berlin werden Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und mangelhafter Arbeitsschutz bei Plattformarbeit durch verstärkte Kontrollen bekämpft.
    18. Das Land führt eigenständige Kontrollen des Nachweisgesetzes ein.
    19. Verstöße gegen das Nachweisgesetz werden konsequent geahndet.
    20. Der Hitzeschutz für Beschäftigte in Berlin wird verbessert.
    21. Für Landesbeschäftigte gibt es bessere Hitzeschutzpläne.
    22. Für Landesbeschäftigte gibt es direkten Hitzeschutz durch Beschattung und Kühlmöglichkeiten.
    23. Landesbeschäftigte erhalten bezahlte Abkühlpausen.
    24. Für Landesbeschäftigte gibt es optionale Arbeitszeitregelungen, die die heißesten Tageszeiten aussparen.
    25. Der Hitzeschutz in der Privatwirtschaft wird durch zusätzliche Beratung und Kontrollen des LAGetSi verbessert.
    26. Landes- und Vergabemindestlohn sollen gleich hoch sein und vor Armut auch im Alter schützen.
    27. Die Mindestvergütung steigt regelmäßig mit der allgemeinen Lohnentwicklung.
    28. Landes- und Vergabemindestlohn werden an die Eingangsstufe des TV-L gekoppelt.
    29. Über eine Bundesratsinitiative sollen Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte den Mindestlohn erhalten.
    30. Die Träger der Werkstätten werden bei den Mehrkosten durch den Mindestlohn nicht allein gelassen.
    31. Das Land Berlin soll im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tarifbindung erhöhen.
    32. Die Tariftreue bei öffentlicher Vergabe wird konsequent angewendet und kontrolliert.
    33. Freie Träger und Zuwendungsempfänger werden zur Bezahlung nach Tarif angehalten.
    34. Tarifliche Bezahlung bei freien Trägern und Zuwendungsempfängern wird entsprechend refinanziert.
    35. Tarifliche Bezahlung wird wieder Förderkriterium der Wirtschaftsförderung.
    36. Tarifverträge werden auf Landesebene so weit wie möglich für allgemeinverbindlich erklärt.
    37. Unter enger Beteiligung der Gewerkschaften wird die Schaffung einer Arbeitskammer für Berlin geprüft.
    38. Verletzt der Arbeitgeber die Hinweispflicht zur Bildungszeit, verfällt der Anspruch nicht, sondern geht ins Folgejahr über.
    39. Arbeit statt Arbeitslosigkeit soll gefördert werden.
    40. Ein neues öffentliches Programm zur Beschäftigungsförderung wird aufgelegt.
    41. Statt schlecht bezahlter Zwangsmaßnahmen wird gesellschaftlich sinnvolle Arbeit zu tariflichen Bedingungen angeboten.
    42. Erwerbslose sollen dauerhafte berufliche Perspektiven und Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erhalten.
    43. Bei Beschäftigungsmaßnahmen der Arbeitsagentur mit Berliner Beteiligung stockt das Land die Vergütung mindestens auf den Landesmindestlohn auf.
    44. Auf Landesebene werden alle Möglichkeiten genutzt, eine Politik der Solidarität, Anerkennung und materiellen Armutsbekämpfung zu betreiben.
    45. Eine zentrale Hilfehotline für soziale Problemlagen mit Verweisberatung an geeignete Hilfestrukturen wird geschaffen.
    46. Die aufsuchende Straßensozialarbeit wird gezielt ausgebaut, um schwer erreichbare und vulnerable Gruppen zu unterstützen.
    47. Die bezirklichen Sozialämter erhalten mehr Personal.
    48. Digitale Prozesse der Sozialämter werden so gestaltet, dass sie schnelle Hilfe und Entlastung der Beschäftigten bringen.
    49. Armut wird in allen Formen und Dimensionen entschieden bekämpft.
    50. Die Armuts-, Sozial- und Gesundheitsberichterstattung wird zusammengeführt.
    51. Auf Bundesebene wird ein Mindestlohn angestrebt, der existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
    52. Verdeckte Armut wird aufgedeckt und Berechtigte werden über ihre Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen aufgeklärt.
    53. Arme Menschen müssen Urlaub machen können.
    54. Für den Berechtigungsnachweis zum Berlinpass wird eine digitale Erwerbsoption geschaffen.
    55. Die Beantragung des Berlinpasses über die Bürgerämter wird wieder eingeführt.
    56. Die Verschärfung der Sanktionen und der Vorrang der Arbeitsvermittlung vor Qualifizierung in der Grundsicherung werden abgelehnt.
    57. Auf Bundesebene wird eine sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung von rund 1.400 Euro inklusive Wohnkosten, in teuren Regionen mehr, eingeführt.
    58. Der Regelsatz beträgt mindestens 813 Euro.
    59. Landesrechtliche Spielräume werden genutzt, um die Probleme von Erwerbslosen und Grundsicherungsbeziehenden stärker in den Blick zu nehmen.
    60. Die Jobcenter erhalten bessere Betreuungsschlüssel.
    61. Die digitalen Portale der Jobcenter werden barrierefrei zugänglich gemacht.
    62. Leistungsberechtigte ohne eigene Geräte erhalten Zugang zu digitalen Endgeräten.
    63. Die Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket wird dauerhaft fortgeführt.
    64. Das Beratungsangebot zum Bildungs- und Teilhabepaket wird niedrigschwellig, mehrsprachig, wohnortnah und flächendeckend ausgebaut.
    65. Die Richtwerte der AV Wohnen werden dem realen Mietgeschehen angepasst.
    66. Die Berechnungsmethode für die Angemessenheitsgrenzen der Wohnkosten bildet den tatsächlichen Mietmarkt realitätsnah ab.
    67. Die Streichung der Beiträge für Mietervereinigungen für Leistungsbeziehende wird zurückgenommen.
    68. Höhere Zuschläge auf die Richtwerte für Unterkunfts- und Heizkosten werden gewährt, wenn nur so eine Wohnung angemietet oder erhalten werden kann.
    69. Die Erprobungsklausel der AV Wohnen wird verstetigt.
    70. Die Erprobungsklausel der AV Wohnen wird weithin bekannt gemacht.
    71. Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (67er-Hilfen) werden gestärkt.
    72. Unnötige Zugangshürden zu den 67er-Hilfen werden abgeschafft.
    73. Auch Menschen mit komplexen Problemlagen erhalten Zugang zu den 67er-Hilfen.
    74. Die aufsuchende Sozialarbeit für auf der Straße lebende Menschen wird gestärkt.
    75. Die persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell auf Basis des Tarifvertrags wird erhalten, erleichtert und ausgebaut.
    76. Assistenten im Arbeitgebermodell werden so gut bezahlt wie bei Assistenzdiensten Angestellte.
    77. Eine gesamtstädtische ressortübergreifende Initiative für Arbeitsmarktinklusion wird gestartet.
    78. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung der Berliner Verwaltung wird deutlich erhöht.
    79. Mehr barrierefreie Arbeitsplätze werden geschaffen.
    80. Landeseigene Unternehmen erfüllen die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen vollständig.
    81. Die Ausgleichsabgabe öffentlicher Arbeitgeber als Ersatz für echte Inklusion wird abgelehnt.
    82. Die Ausgleichsabgabe wird gezielt für barrierefreie Arbeitsplätze, Qualifizierung und Assistenz eingesetzt.
    83. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden so weiterentwickelt, dass sie in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln.
    84. Auf Bundesebene wird der Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
    85. Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat Vorrang.
    86. Die Nutzung von Budget für Arbeit, Unterstützter Beschäftigung, Assistierter Ausbildung und Jobcoaching wird erleichtert.
    87. Kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von Menschen mit Behinderungen scheitert an der Berliner Bürokratie.
    88. Auf Bundesebene werden Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen angestrebt.
    89. Psychische Belastungen werden in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.
    90. Zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
    91. Betriebliche Gesundheitsförderung wird verbindlich umgesetzt.
    92. Arbeitgeber werden beim Schutz vor psychischen Belastungen stärker in die Verantwortung genommen.
    93. Beschäftigte werden bei Maßnahmen zur Verbesserung einbezogen.
    94. Arbeitnehmerrechte werden bereits in der Ausbildung vermittelt.
    95. Prekäre Arbeitsverhältnisse, etwa internationaler Pflegekräfte in Privathaushalten, erhalten einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
    96. Wohnungslose Frauen erhalten Zugang zu sicheren und geeigneten Unterkünften.
    97. Der Mindestlohn wird so bemessen, dass er existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
    98. Ein Altenhilfestrukturgesetz zur landesrechtlichen Ausgestaltung von Paragraf 71 SGB XII wird unverzüglich auf Grundlage des Entwurfs des Landesseniorenbeirates von 2023 auf den Weg gebracht.
    99. Für das Altenhilfestrukturgesetz werden alle nötigen finanziellen Mittel bedarfsgerecht bereitgestellt.
    100. Verbindliche Kriterien und Regelungen für soziale Infrastruktur schaffen vergleichbare Lebensbedingungen für ältere Menschen in allen Bezirken.
    101. Die bezirklichen Sozialkommissionen werden durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bekannter gemacht.
    102. Die bezirklichen Sozialkommissionen erhalten mehr Kompetenzen.
    103. Eine bessere Ausstattung der bezirklichen Sozialkommissionen wird geprüft.
    104. Beratungen für Senioren werden aus einer Hand und verstärkt aufsuchend angeboten.
    105. Die Sozialämter werden personell und finanziell bedarfsdeckend ausgestattet, um Anträge auf Hilfe zur Pflege schneller zu bearbeiten.
    106. Für die Hilfe zur Pflege wird eine Vorabbewilligung mit Antragstellung eingeführt.
    107. Alle jungen Menschen erhalten ein Ausbildungsangebot, das ihren Voraussetzungen, Interessen und Neigungen entspricht.
    108. Eine Ausbildungsgarantie sichert allen jungen Menschen ohne Studienabsicht ein Angebot für einen Ausbildungsplatz.
    109. Die Arbeit der Jugendberufsagentur wird weiterentwickelt.
    110. Die aufsuchende Beratung der Jugendberufsagentur wird gestärkt.
    111. Verbindliche Regelungen zur beruflichen Förderung von Mädchen und jungen Frauen, jungen Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Alleinerziehenden und jungen Menschen mit Behinderungen werden geschaffen und umgesetzt.
    112. Angebote der beruflichen Förderung werden schrittweise barrierefrei gestaltet und interkulturell geöffnet.
    113. Die personelle und sächliche Ausstattung der beruflichen Förderangebote einschließlich der bezirklichen Jugendberufshilfe wird verbessert.
    114. Im Zuwendungsbereich sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe soll Tarifbindung gelten.
    115. Die Gründung und Arbeit von Betriebs- und Personalräten soll gefördert werden.
    116. Über den Bundesrat soll eine armutsfeste Kindergrundsicherung angestrebt werden.
    117. Der Anteil von Frauen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie in Fach- und Führungspositionen wird erhöht.
    118. Branchen mit hohem Frauenanteil wie Pflege, Reinigung, Sozial- und Erziehungsberufe werden strukturell und finanziell aufgewertet.
    119. Bedarfsgerechte Personalbemessung und angemessene Entlohnung werden angestrebt.
    120. Eine senatsübergreifende Strategie gegen Entgeltungleichheit und für mehr Lohngerechtigkeit wird angestrebt.
    121. Das Land stärkt die Tarifbindung.
    122. In allen Kultureinrichtungen werden Tarifverträge in Orientierung an TVöD und TV-L angestrebt.
    123. Eine Ausweitung der NV-Bühne-Verträge auf technische Gewerke wird abgelehnt.
    124. Die Nichtverlängerung von Verträgen als Druckmittel gegenüber Beschäftigten im Kulturbereich wird abgelehnt.
    125. Die Künstlersozialkasse wird verteidigt.
    126. Die Künstlersozialkasse wird für alle kreativen Berufe geöffnet.
    127. Der Zugang zur Künstlersozialkasse wird erleichtert.
    128. Für Soloselbstständige wird eine obligatorische Arbeitslosen- und Altersvorsorge eingeführt.
    129. Beim rbb soll für gleiche Arbeit gleiches Geld gezahlt werden.
    130. Die Forderung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb nach Angleichung ihrer Honorare wird unterstützt.
    131. Sozialversicherungspflichtige Arbeit und die Einhaltung von Tarifverträgen sollen bei Auftragsvergaben der Rundfunkanstalten und bei Filmproduktionen weiter verbessert werden.
    132. Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen faire Honorare zahlen.
    133. Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen verlässliche Arbeitsbedingungen bieten.
    134. Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen ihre Beschäftigungsstrukturen offenlegen.
    135. Künstliche Intelligenz in den Medien soll menschenzentriert, nach klaren Regeln und mit starker Mitbestimmung genutzt werden.
    136. Künstliche Intelligenz darf weder gute Arbeit verdrängen noch kreative oder journalistische Berufe entwerten.
    137. Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle in den Medien sollen sich stärker an der Vereinbarkeit mit Sorge- und Erziehungsarbeit ausrichten.
    138. Ein Fonds für Gute Arbeit soll Trägern öffentlicher Aufgaben die Refinanzierung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung ermöglichen.
    139. Voraussetzung für Mittel aus dem Fonds für Gute Arbeit ist eine nachweisliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
    140. Die Tarifverträge TV-L und TVöD sollen schrittweise angeglichen werden, um Ungleichbehandlung etwa bei Unikliniken zu beenden.
    141. Die Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zur „Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“ wird abgeschafft.
    142. Nicht erwerbstätige Unionsbürger*innen erhalten Zugang zur Sozialhilfe.
    143. Es wird sichergestellt, dass Menschen nicht über unseriöse Anwerbeagenturen in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse geraten.
    144. Das Personal in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose wird tarifgerecht entlohnt.
    145. Das Personal in Unterkünften erhält unbefristete, sichere Beschäftigungsverhältnisse.
    146. Für die Branche der Unterkunftsbetreiber wird der Abschluss eines Tarifvertrags angestrebt.
    147. Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die Beschaffung von Notvorräten nach den Empfehlungen des BBK in den Regelsätzen für Sozialleistungsbeziehende berücksichtigt wird.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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