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Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte

Forderungen der Grünen in Berlin

270 Forderungen im Politikfeld „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Politik ändern. Berlin bleiben.“). Bei 81 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“ im Programm der Grünen.

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 270
  1. Alle Menschen sollen sich in Berlin unabhängig von sexueller Orientierung oder Glauben ohne Angst frei bewegen können.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. In Krisenzeiten soll der Grundbedarf aller Berliner gedeckt sein.

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    Wortlaut im Programm

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  3. Schwengelpumpen werden instand gesetzt und als dezentrale Notwasserversorgung sowie zur Bewässerung von Straßenbäumen gesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  4. In bislang unterversorgten Gebieten werden neue Schwengelpumpen errichtet.

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  5. Ein ganzjähriges, flächendeckendes Verkaufsverbot für Feuerwerk und ein Böllerverbot werden angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  6. Die Einstufung von Spielen als Hochrisikospiele muss nach klaren, transparenten und überprüfbaren Kriterien erfolgen.

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    Wortlaut im Programm

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  7. Auf Bundesebene werden alternative Finanzierungsmodelle für zusätzliche Sicherheitskosten bei Hochrisikospielen angestrebt.

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  8. BVG und S-Bahn sollen bei Fahren ohne Fahrschein nicht länger zur Strafanzeige verpflichtet sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  9. Die Bußgeldstelle wird personell gestärkt und ihre Abläufe beschleunigt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  10. Arbeitsausbeutung und Menschenhandel werden wirksam bekämpft, mit dem Schutz der Betroffenen im Mittelpunkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  11. Die Kontrolldichte gegen Arbeitsausbeutung wird erhöht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  12. Die Zusammenarbeit von Landesbehörden, Bezirken, Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Fachberatungsstellen wird verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  13. Betroffene von Arbeitsausbeutung sollen frühzeitig identifiziert, geschützt und aus ausbeuterischen Strukturen herausgelöst werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Betroffene von Arbeitsausbeutung dürfen nicht kriminalisiert oder als illegale Beschäftigte behandelt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Behörden und Kontrollinstanzen erhalten verbindliche Fortbildungen zu Trauma, Opferschutz und Menschenhandel.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Klare Weiterverweisungsstrukturen zu Beratung, medizinischer Versorgung und Rechtsdurchsetzung werden geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  17. Betroffene werden mit Schutzwohnungen, niedrigschwelligen Informationen und kostenfreier Rechtsberatung unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  18. Betroffene erhalten eine aufenthaltsrechtliche Absicherung, um Rechtsverfahren ohne Angst vor Abschiebung durchzustehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  19. Schutz und Unterstützung Betroffener erfolgen unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in Strafverfahren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Berlin soll zu einer resilienten und auf Krisen vorbereiteten Stadt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Berlin investiert in seine Sicherheit.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung wird auch als Kampf gegen organisierte Kriminalität verstanden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Bei Verwaltung und Polizei werden spezialisierte Strukturen und Instrumente gegen Steuerhinterziehung geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Ein transparentes Immobilienregister auf Landesebene wird eingeführt, das wirtschaftlich Berechtigte sichtbar macht und Geldwäsche sowie Steuervermeidung erschwert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Illegale Gewinne werden konsequent abgeschöpft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Bei der Polizei werden nach spanischem Vorbild standardisierte Verfahren im Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt etabliert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  27. Schutzmaßnahmen werden regelbasiert angeordnet und nicht von individuellen Gefährdungseinschätzungen einzelner Beamter abhängig gemacht.

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  28. Die elektronische Fußfessel mit Benachrichtigungsmöglichkeit für die betroffene Person wird eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Polizei und Justiz erhalten verpflichtende Schulungen zu digitaler Gewalt gegen Frauen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  30. An den Strafgerichten wird eine Sonderzuständigkeit für Sexualdelikte geschaffen.

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  31. Die Täterarbeit, etwa mit Anti-Aggressionstrainings, wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ wird in Justiz, Jugendämtern und Polizei konsequenter umgesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Auf Bundesebene wird angestrebt, Catcalling unter Strafe zu stellen.

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  34. Berlinweite Melde- und Dokumentationsstrukturen für digitale Gewalt werden gestärkt.

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  35. Für Polizei, Justiz, Verwaltung, Schulen und Jugendhilfe werden Fortbildungsprogramme zu digitaler Gewalt umgesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Freier, die in Freierforen und anderswo die Persönlichkeitsrechte von Sexarbeitenden verletzen, werden strafrechtlich verfolgt.

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  37. Politisch motivierte Straftaten werden konsequent strafrechtlich verfolgt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. Der Schutz jüdischer und als israelsolidarisch gelesener Orte einschließlich nichtreligiöser Einrichtungen wird sichergestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  39. Bauliche und personelle Schutzmaßnahmen für jüdische und als israelsolidarisch gelesene Orte werden gestärkt.

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  40. Beim Landeskriminalamt wird eine spezifische Ansprechperson eingesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Überprüfungen durch die Berliner Polizei dürfen nicht zu Racial Profiling führen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  42. Im Rahmen des „Berlin Monitor Queerfeindliche Gewalt“ wird eine Dunkelfeldstudie zu queerfeindlichen Gewalttaten beauftragt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Vertrauensbildende Maßnahmen sollen die Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Übergriffen erhöhen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird entschlossen und auf allen Ebenen entgegengetreten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Die Prävention gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird gestärkt.

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  46. Rechtsextreme, rassistische und antisemitische Taten werden konsequent strafrechtlich verfolgt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Betroffene von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus werden geschützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Ziel ist eine Stadt, in der rechtsextreme Ideologien keinen Nährboden finden und demokratische Teilhabe für alle gesichert ist.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  49. Das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird erweitert, um die Arbeit gegen Rechtsextremismus nachhaltig zu sichern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  50. Die Landeskommission gegen Gewalt wird erweitert.

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  51. Radikalisierung, besonders im Netz, und die Verjüngung gewaltbereiter Gruppen sollen wirksam bekämpft werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  52. Digitale Präventionsangebote wie spezialisierte Digital Streetwork werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel von Land und Bezirken soll gegen die Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt vorgehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  54. Fälle rechter Gewalt sollen ernst genommen, als politisch motivierte Straftaten erfasst, zügig aufgeklärt und ohne weitere Viktimisierung bearbeitet werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Informations- und Beratungsangebote für Betroffene rechter Gewalt werden gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  56. Melderegister-Sperrungen für Betroffene rechter Gewalt werden vereinfacht.

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  57. Monitoringstrukturen und Registerstellen werden gut finanziert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  58. Jeder Vorfall und jede Anzeige soll ernst genommen, jeder Angriff aufgeklärt und jede Bedrohung wirksam abgewehrt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  59. Opferberatungsstellen werden gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten schnell erkennen, konsequent verfolgen und Betroffene transparent über Handlungsoptionen und Ermittlungsschritte informieren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  61. Polizei und Staatsanwaltschaften werden für rechte Straftaten geschult und sensibilisiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. Rechtsextreme Gewalt soll auch bei vermeintlich geringfügigen Delikten zügig strafrechtlich geahndet werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Der Staatsschutz wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Staatsanwaltschaften werden regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen geschult.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  65. Offene Haftbefehle werden konsequent vollstreckt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Rechtsextremisten, Reichsbürger und Verschwörungsideologen werden systematisch entwaffnet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt wird als Kompetenzzentrum eingerichtet, das Meldungen aufnimmt und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordiniert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll Konsequenzen haben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Es wird darauf hingewirkt, dass das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei entscheidet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Fortbildungen für Familienrichterinnen und -richter sowie Verfahrensbeistände zum Kindeswohl werden gesetzlich verankert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Familienrichterinnen und -richter brauchen bei der Anhörung Minderjähriger auch qualifizierte pädagogische und psychologische Kenntnisse.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Gewalt eines Elternteils gegen den anderen wird in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  73. Ein Ausspielen der Sicherheit jüdischer Menschen gegen Bürger- und Freiheitsrechte wird abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  74. Bei klar definierten Eigenverbrauchsmengen werden Verfahren gegen Konsumierende nach dem Betäubungsmittelrecht grundsätzlich eingestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  75. Ressourcen von Justiz und Polizei werden gezielt in die Bekämpfung Organisierter Kriminalität gelenkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  76. Sucht- und Präventionsarbeit im Strafvollzug wird als Bestandteil der Resozialisierung abgesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  77. Im Strafvollzug wird statt Drogenspürhunden der Zugang zu Substitutions- und Therapiemöglichkeiten gesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  78. Anlasslose Überwachung wird als Sicherheitsinstrument abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  79. Sicherheitspolitik setzt auf Prävention, eine moderne Polizei und eine gerechte, digitale und unabhängige Justiz.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  80. Das Sicherheitsversprechen des Staates soll für alle Menschen gleichermaßen gelten.

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  81. Femizide und Gewalt gegen Frauen sowie die Bedrohung jüdischer Menschen, BIPoC und anderer marginalisierter Gruppen werden nicht hingenommen.

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  82. Die Sicherheitspolitik stellt wissenschaftliche Erkenntnisse in den Mittelpunkt.

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  83. Soziale Träger und Initiativen werden als Teil der sozialen Infrastruktur und der Kriminalitätsprävention unterstützt.

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  84. Die Sicherheitsbehörden werden so aufgestellt, dass sie sich auf Verhinderung und Verfolgung von Straftaten konzentrieren können.

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  85. Wo der größte gesellschaftliche Schaden entsteht, wird ein hoher Verfolgungsdruck ausgeübt.

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  86. Geschäfte der Organisierten Kriminalität sollen sich in Berlin nicht mehr lohnen.

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  87. Die Bekämpfung von Onlinekriminalität und Hasskriminalität im Netz wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  88. Die Symbolpolitik des Wegner-Senats in der Sicherheitspolitik wird beendet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  89. Ansätze des „Community Policing“ werden flächendeckend eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  90. Mehr Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamte werden als lokale Ansprechpersonen eingesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  91. Fahrradstreifen und Polizeipräsenz an Hotspots werden ausgeweitet, auch mit mobilen Wachen und Kiezläufern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  92. Für Menschen, die wiederholt in psychischen Ausnahmezuständen polizeilich auffallen, werden einzelfallspezifische Maßnahmen ergriffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  93. In Fallkonferenzen mit beteiligten Institutionen und medizinischen Fachleuten wird die Überführung psychisch erkrankter Personen ins Hilfesystem abgesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  94. Die Personalplanung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wird am demografischen Wandel ausgerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Die Polizeiausbildung wird attraktiver gemacht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Die Arbeitsbedingungen der Polizei werden etwa durch familienfreundliche Arbeitszeitmodelle verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Bei Rassismus, Diskriminierung und Sexismus in den Sicherheitsbehörden wird nicht weggeschaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Fälle von Polizeigewalt und willkürlichem Handeln werden ernsthaft aufgearbeitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Strukturen der Sicherheitsbehörden werden hinterfragt, damit ihre Arbeit diskriminierungskritisch und gerecht abläuft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Psychische Folgen von Angriffen auf Polizei- und Feuerwehrkräfte werden über das Dienstunfallrecht hinaus stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Die psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte wird gestärkt.
    2. Der Sanierungsstau bei Liegenschaften und Fuhrpark von Polizei und Feuerwehr wird vorrangig abgebaut.
    3. Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie wird fertiggestellt.
    4. Der Neubau für das Kriminaltechnische Institut wird angeschoben.
    5. Alle Dienstgebäude von Polizei und Feuerwehr werden standardmäßig mit Trinkwasserspendern ausgestattet.
    6. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste werden persönliche Schutzausrüstung, Ausstattung und Verbrauchsmaterialien sichergestellt.
    7. Kürzungen an der Grundausstattung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst werden abgelehnt.
    8. Die Sicherheitsbehörden werden dabei unterstützt, Frauen und Vielfalt zu fördern und Diskriminierung und Sexismus am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.
    9. Antifeminismus wird als Analysekategorie in der Arbeit der Sicherheitsbehörden verankert.
    10. Antifeminismus wird durch verbindliche Fortbildungen in Verwaltung, Bildung und Justiz bekämpft.
    11. Zur Verbesserung von Strukturen und Arbeitsweise bei Berliner Feuerwehr und Rettungsdienst wird eine Feuerwehrstudie durchgeführt.
    12. Die unabhängige Kontrolle der Polizei durch den Bürger- und Polizeibeauftragten wird verbessert.
    13. Der Beauftragte erhält die Möglichkeit, alle an ihn herangetragenen Sachverhalte effektiv zu überprüfen.
    14. Neben der Polizeilichen Kriminalstatistik wird ein Berliner Periodischer Sicherheitsbericht eingeführt, der auch die Ursachen von Taten analysiert.
    15. Polizeiliche Ressourcen werden auf Grundlage des Sicherheitsberichts dort eingesetzt, wo sie gegen Gewalt-, Eigentums- und Vermögenskriminalität den größten Nutzen bringen.
    16. Die bezirklichen Ordnungsämter werden gestärkt, damit sie ihre Aufgaben der Gefahrenabwehr ohne Rückgriff auf die Polizei erfüllen können.
    17. Zielgerichtete, effektive, grundrechtsschonende und rechtssichere Ermittlungsinstrumente werden unterstützt.
    18. Anlasslose Massenüberwachung wie die biometrische Gesichtserkennung wird abgelehnt.
    19. Einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung wird im Bundesrat eine Absage erteilt.
    20. Das Kriminaltechnische Institut und die IT-Forensik der Berliner Polizei werden gestärkt.
    21. Eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird abgelehnt.
    22. Videoüberwachung wird nur dort gezielt ausgebaut, wo sie zum Schutz kritischer Infrastrukturen tatsächlich hilft.
    23. Die Auswertung polizeilicher Daten mit Software von Palantir oder anderen problematischen Anbietern wird abgelehnt.
    24. Software in den Sicherheitsbehörden muss Datenschutzstandards garantieren, Grundrechte wahren, zweckgebunden sein und transparente Quellcodes haben.
    25. Die Zusammenführung von Daten in einer polizeilichen Superdatenbank wird abgelehnt.
    26. Überwachungstransparenz wird hergestellt, indem statistisch erfasst wird, welche Überwachungsmaßnahmen wie häufig eingesetzt werden.
    27. Das Funkzellentransparenzsystem wird wieder eingeführt, damit Betroffene ihre Auskunftsansprüche einfach und digital durchsetzen können.
    28. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) wird evaluiert.
    29. Bürgerrechte und parlamentarische Kontrollmöglichkeiten im Polizeigesetz werden gestärkt.
    30. Zur Entlastung der Polizei wird eine Aufgabenkritik durchgeführt.
    31. Anlasslose Polizeikontrollen werden abgelehnt.
    32. Eine digitale Kontrollquittung wird eingeführt, mit der kontrollierte Personen über den Anlass der Kontrolle informiert werden.
    33. Kriminalitätsbelastete Orte sowie Messer- und Waffenverbotszonen werden auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.
    34. Kriminalitätsbelastete Orte sowie Messer- und Waffenverbotszonen werden, wo erforderlich, abgeschafft.
    35. Die Ergebnisse der Bodycam-Studie werden umgesetzt.
    36. Der Einsatz von Bodycams wird auf die Polizei beschränkt.
    37. Bodycams müssen auf Verlangen oder bei unmittelbarem Zwang zur Beweissicherung eingeschaltet werden.
    38. Das Versammlungsgrundrecht wird geschützt.
    39. Gewalt, menschenverachtende und antisemitische Äußerungen auf Demonstrationen sowie deren Instrumentalisierung durch Extremisten sind zu verurteilen.
    40. Kritik an unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen wie pauschalen Sprachverboten und Gewalt gegen Demonstrierende gilt als legitim.
    41. Eine Verschärfung des Versammlungsfreiheitsgesetzes wird abgelehnt.
    42. Die Polizei verfolgt bei Versammlungen eine Deeskalationsstrategie.
    43. Polizeiliches Fehlverhalten bei Versammlungen wird ernsthaft aufgearbeitet.
    44. Politisch motivierte Straftaten und Netzwerke werden auch im Internet konsequent verfolgt.
    45. Schwerpunkte der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität in Berlin sind rechtsextremistische und islamistische Gefährdungen.
    46. Die Ermittlungen zu den Anschlägen der Vulkangruppen auf das Stromnetz werden konzentriert und verstärkt und der Fahndungsdruck erhöht.
    47. Eine Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus wird entwickelt.
    48. Die Deradikalisierungsarbeit wird gestärkt.
    49. Beratungsstellen gegen Verschwörungsideologien und Hasskriminalität werden gestärkt.
    50. Die zielgruppenspezifische Arbeit mit Jugendlichen und Männern wird ausgebaut.
    51. Offene Haftbefehle gegen untergetauchte oder verurteilte Extremisten werden konsequent vollzogen.
    52. Gegen verfassungsfeindliche Vereinigungen werden Vereinsverbote genutzt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
    53. Auch vermeintlich kleine Delikte werden nicht bagatellisiert, ihre politische Motivation wird von Beginn an in die Ermittlungen einbezogen.
    54. Der Verfassungsschutz wird strukturell in zwei Säulen neu geordnet.
    55. Als erste Säule entsteht ein unabhängiges, mit öffentlichen Quellen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung.
    56. Als zweite Säule besteht ein von polizeilichen Aufgaben abgegrenzter nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz mit Fokus auf die Früherkennung staatsgefährdender Straftaten, Desinformation, Spionage und Terrorismus.
    57. Auf Grundlage einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation werden Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen des Verfassungsschutzes neu justiert.
    58. Ein Verfassungsschutz-Kontrollgesetz verbessert die parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte.
    59. Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber im öffentlichen Dienst, Beamte in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen und Referendare wird abgelehnt.
    60. Eine gesamtstädtische Strategie „Sicherheit Plus“ stärkt gezielt die soziale Infrastruktur in Brennpunkten.
    61. Polizeiliche und sicherheitspolitische Maßnahmen sollen sich mit der sozialen Arbeit vor Ort ergänzen.
    62. Die Ansprechbarkeit der Polizei für Gewerbetreibende und Anwohnende wird durch Präsenz auf Augenhöhe verbessert.
    63. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wird priorisiert.
    64. Vorhandene Ressourcen und Kompetenzen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität werden gebündelt.
    65. Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft werden in die Lage versetzt, stärker auf Strukturermittlungen zu setzen.
    66. Für einen „Follow the Money“-Ansatz werden Schnittstellen mit Finanzämtern, Steuerfahndung, Gewerbeaufsicht und Zoll geschaffen.
    67. Ein Immobilienregister mit den wirtschaftlich Berechtigten wird eingerichtet, um kriminelle Strukturen aufzudecken und Immobilien einzuziehen.
    68. Die Gewerbeüberwachung wird grundlegend reformiert, auch durch eine klare Aufgabenverteilung zwischen Land und bezirklichen Ordnungsämtern.
    69. Diskriminierende Praktiken, Herkunftsdebatten und symbolpolitische Verbundeinsätze werden als Maßgabe polizeilichen Handelns abgelehnt.
    70. Beim Landeskriminalamt wird eine stadtweit zuständige Ermittlungsgruppe „Fahrraddiebstahl“ eingerichtet.
    71. Hotspots des Fahrraddiebstahls werden in den Fokus genommen.
    72. Die Zahl der Schwerpunkteinsätze gegen Fahrraddiebstahl wird deutlich ausgeweitet.
    73. Kriminalität im digitalen Raum wird gegenüber analoger Kriminalität nicht nachrangig behandelt.
    74. Die Sicherheitsbehörden werden zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und digitaler Spionage befähigt.
    75. Eine Absenkung medizinischer Standards im Rettungsdienst wird abgelehnt.
    76. Der Berliner Rettungsdienst wird zukunftsfähig gemacht.
    77. Eine Personaloffensive gewinnt mehr Notfallsanitäter.
    78. Für den Rettungsdienst wird eine eigene Laufbahn geschaffen.
    79. Die Präventionsfähigkeiten des Rettungsdienstes werden gestärkt.
    80. Kriseninterventionsteams für Einsätze mit psychosozialen Herausforderungen werden eingeführt.
    81. Resilienz erfordert ein Gesamtkonzept zu Absicherung, Vorsorge und Notinstandsetzung sowie eine intelligente, dezentrale Struktur des Stromnetzes.
    82. Resilienzplanung berücksichtigt auch Hitze, Starkregen, Pandemien, Cyberangriffe, Desinformation, Sabotage und die Überlastung der Gesundheitsversorgung.
    83. Für den Katastrophenschutz werden ausreichend Personal, Ressourcen und Kompetenzen bereitgestellt.
    84. Im Katastrophenschutz werden klare Zuständigkeiten und Aufgaben festgelegt.
    85. Umfassende Risikoanalysen und Notfallpläne werden erstellt.
    86. Für Verwaltungen und Behörden in Land und Bezirken werden ressortübergreifende Standards für den Krisenfall festgelegt.
    87. Das Katastrophenschutzgesetz wird an die heutigen Gegebenheiten angepasst.
    88. Bei großflächigen oder bezirks- und ressortübergreifenden Lagen werden Maßnahmen frühzeitig durch eine zentrale Koordination der Krisenstäbe organisiert.
    89. Der Schutz der kritischen Infrastruktur wird systematisch mit Blick auf Bedrohungslagen analysiert.
    90. Notwendige Absicherungs- und Anpassungsmaßnahmen für die kritische Infrastruktur werden schnellstmöglich umgesetzt.
    91. Mittel aus den Sondervermögen des Bundes für Zivil- und Katastrophenschutz werden in Berlin zur Stärkung von Prävention und Sicherheit genutzt.
    92. Eine digitale Helferplattform und Kommunikationskanäle für Krisen werden geschaffen, um die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zu koordinieren.
    93. Die Berliner Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk werden verlässlich eingebunden und unterstützt.
    94. Im Zivilschutz wird die vorbeugende Abwehr hybrider Bedrohungen gestärkt.
    95. Im Zivilschutz wird eine gut verzahnte Zusammenarbeit mit dem Bund angestrebt.
    96. Der jährliche Bevölkerungsschutztag wird für stadtweite, behördenübergreifende Übungen mit Einbindung der Bevölkerung genutzt, die evaluiert werden.
    97. Eine unabhängige und leistungsfähige Justiz wird angestrebt.
    98. Rechtsschutz und rechtsstaatliche Standards müssen für alle Bürger gewährleistet sein.
    99. Die Justiz nutzt die Chancen der Digitalisierung.
    100. Die Resozialisierung Strafgefangener wird wieder in den Vordergrund gerückt.
    101. Die Haftbedingungen müssen einen zeitgemäßen, behandlungsorientierten Justizvollzug ermöglichen.
    102. Ein Opferschutzgesetz unterstützt Opfer von Straftaten proaktiv und schützt sie vor weiterer Gewalt.
    103. Der Zugang zum Recht in Berlin wird verbessert.
    104. Auf Bundesebene wird der Zugang zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zur Strafverteidigung erleichtert.
    105. Die Rechtsantragstellen bei den Gerichten werden ausgebaut.
    106. Bei den Rechtsantragstellen werden mehrsprachige Angebote geschaffen.
    107. Ein leichterer digitaler Zugang zur Justiz wird ermöglicht.
    108. Eine gesetzliche Kooperationspflicht der Landesbehörden mit den Verwaltungsgerichten wird eingeführt.
    109. Eingreifende Entscheidungen werden in der Regel nicht vollstreckt, solange ein zulässiges Eilverfahren anhängig ist.
    110. Die Rechte von Kindern vor Familiengerichten und als Zeugen und Verletzte in Strafverfahren werden gestärkt.
    111. Die Strafverfolgungsbehörden werden bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität unterstützt.
    112. Die Strukturen zur Vermögensabschöpfung werden weiter ausgebaut.
    113. Auf Bundesebene wird die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe angestrebt.
    114. Bagatelldelikte wie das Fahren ohne Fahrschein werden entkriminalisiert.
    115. Projekte, in denen Verurteilte ihre Geldstrafen abarbeiten können, werden gestärkt.
    116. Armut darf kein Grund für eine Inhaftierung sein.
    117. Der offene Vollzug wird gestärkt und ausgebaut.
    118. Strafgefangene erhalten passgenaue und zeitgemäße Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen.
    119. Die Betreuung von Strafgefangenen vor und nach der Entlassung wird verbessert.
    120. Alle zuständigen staatlichen Stellen übernehmen Verantwortung für die Wiedereingliederung von Gefangenen.
    121. Freie Träger werden stärker in die Wiedereingliederung einbezogen.
    122. Kinder von Inhaftierten werden ressortübergreifend intensiver in den Blick genommen.
    123. Das Projekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ wird fortgeführt, sodass alle Gefangenen, bei denen es vertretbar ist, Zugang zu Internet und E-Mail erhalten.
    124. Die Attraktivität des Allgemeinen Vollzugsdienstes wird gesteigert.
    125. Der Allgemeine Vollzugsdienst wird flexibler gestaltet.
    126. Die Justizvollzugsanstalten werden baulich modernisiert.
    127. Die Justiz soll transparent und lernend sein und eine entwickelte Fehlerkultur haben.
    128. Die Aufbewahrungsfristen von Beweismitteln werden verlängert.
    129. Die Rechtsmittelinstanzen werden gestärkt.
    130. Die Ursachen von Fehlurteilen werden wissenschaftlich analysiert.
    131. Für Richter und Staatsanwälte werden Fortbildungen zu Fehlurteilen angeboten.
    132. Angesichts der Pensionierungswelle wird eine Personaloffensive in der Justiz gestartet.
    133. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz werden familienfreundlicher und mobiler.
    134. Quereinstiege, Aufstiege und Wechsel in der Justiz werden durch Anrechnung von Vorerfahrungszeiten erleichtert.
    135. Bei Einstellungen haben Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung Vorrang.
    136. Frauen in der Justiz werden gefördert, insbesondere durch paritätische Vorschlagslisten bei Beförderungsstellen.
    137. Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher wird qualifiziert.
    138. Pflichtfortbildungen für Richter werden eingeführt.
    139. Bei den Fortbildungen in der Justiz wird der interdisziplinäre Ansatz gestärkt.
    140. Es gibt mehr qualifizierte Fortbildungen zu Kindesanhörungen, zur Istanbul-Konvention, zu häuslicher Gewalt und zu rechtsextrem motivierten Straftaten.
    141. Per Bundesratsinitiative wird festgeschrieben, dass Schöffen und andere ehrenamtliche Richter sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen.
    142. Eine Strategie zur systematischen Überprüfung von Bewerbern für das Schöffenamt zur Extremismusprävention wird entwickelt.
    143. Die Unabhängigkeit der Justiz wird durchgesetzt.
    144. Die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft wird durch eine weitgehende Abschaffung des Weisungsrechts der Justizverwaltung gestärkt.
    145. Die Gerichte werden resilient gegen antidemokratische Kräfte gemacht.
    146. Es wird geprüft, gesetzliche Regelungen so anzupassen, dass sie nicht zur Lahmlegung von Gerichten missbraucht werden können.
    147. Per Erlass wird erklärt, dass das externe Einzelfall-Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht ausgeübt wird.
    148. Strukturelle Hürden beim Zugang zur Verteidigung werden abgebaut.
    149. Die Digitalisierung der Justiz hat Priorität.
    150. In Rechtsprechung und Strafverfolgung wird der Einsatz digitaler Recherchetools und Assistenzsysteme unterstützt.
    151. In Gerichtsverfahren entscheidet letztlich immer ein Mensch.
    152. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften wird ein Raumkonzept für ökologische Sanierung und effizientere Flächennutzung entwickelt.
    153. In der Justiz werden verstärkt virtuelle Verhandlungssäle eingerichtet.
    154. In Gerichten wird flächendeckend WLAN angeboten.
    155. Berlin soll im Krisenfall vorbereitet sein.
    156. Umfassende Risikoanalysen und Katastrophenschutzpläne in allen Bereichen mit klaren Verantwortlichkeiten und Vernetzung der Akteure werden erstellt.
    157. Eine ressortübergreifende, zentral koordinierte Resilienzstrategie wird entwickelt.
    158. Neben der Krisenbewältigung werden Strategien zur Vorsorge für aufkommende Krisen und zur Anpassung an veränderte Lagen einschließlich Klimaanpassung umgesetzt.
    159. Das Katastrophenschutzgesetz wird überarbeitet.
    160. Ein gesetzliches Notfallregister wird eingeführt, um Hilfe im Ernstfall besser zu koordinieren.
    161. Die Menschen in Berlin werden dabei unterstützt, im Krisenfall Selbsthilfe leisten zu können.
    162. Ein Berlin-Leitfaden für Krisenkompetenzen für alle Haushalte wird entwickelt.
    163. Ein Katastrophenschutz-Lernzentrum wird geschaffen.
    164. Erste-Hilfe-Kurse werden an Schulen verankert.
    165. Die Katastrophenschutzleuchttürme werden angemessen ausgestattet.
    166. Die Katastrophenschutzleuchttürme werden konzeptionell als Notanlaufpunkte für die Bevölkerung ausgestaltet.
    167. Ein Landesopferschutzgesetz gibt Betroffenen von Straftaten einen Rechtsanspruch auf Unterstützung.
    168. Das Landesopferschutzgesetz schreibt einen proaktiven Ansatz fest und verankert Prävention und Täterarbeit gesetzlich.
    169. Das Landesopferschutzgesetz sichert die dauerhafte Finanzierung der Berliner Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen.
    170. Das Landesopferschutzgesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die schnelle und sichere Weitergabe personenbezogener Daten für passgenaue Unterstützung.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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