Bildung, Wissenschaft und Forschung
Forderungen der Linken in Berlin
551 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 133 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.
Keine Treffer.
Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Linken.
Bildung, Wissenschaft und Forschung 551
Auf Bundesebene wird eine BAföG-Reform mit elternunabhängiger Förderung angestrebt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Der BAföG-Berechtigtenkreis wird deutlich ausgeweitet, und ein Studiengangswechsel führt nicht zum Verlust der Berechtigung.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Beim BAföG werden die erhöhten Wohnkosten in Großstädten wie Berlin berücksichtigt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Ein bundesweit erstes Institut und ein Studiengang für gemeinnützige Wohnungswirtschaft werden aufgebaut.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
An Berliner Hochschulen werden drei Lehrstühle für Finanz- und Wirtschaftskriminalität eingerichtet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Weiterbildungsverbünde werden unterstützt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die bestehenden Zivilklauseln an den Hochschulen bleiben erhalten.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
An den Berliner Hochschulen sollen mehr Lehrstühle mit Schwerpunkt alternative Wirtschaftsforschung entstehen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Berufsorientierung in den Schulen wird verbessert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Bildungsketten mit durchgängiger Betreuung von der Schule bis zum Ausbildungsstart gelten als Vorbild.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Weiterbildungsverbünde werden gefördert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Das kostenfreie Mittagessen an Grundschulen bleibt erhalten.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Psychische Gesundheit wird durch Unterricht oder Projektwochen fester Bestandteil der schulischen Bildung.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Modellstudiengänge in Physio- und Ergotherapie an Hochschulen werden gesichert und gefördert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Innovative Arbeit von Schulen wird wertgeschätzt und gestärkt, um die Berliner Schule zu einem Ort der Bildungsgerechtigkeit zu machen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Aufgabe der Schule ist die umfassende Persönlichkeitsbildung jedes einzelnen Kindes.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Eine Reduzierung der Schule auf die bloße Vermittlung von Basiskompetenzen wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schulen sind Orte der Emanzipation, an denen junge Menschen ihren Schulalltag zunehmend selbstbestimmt mitgestalten.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Bildung befähigt junge Menschen, Gesellschaft kritisch zu verstehen und solidarisch zu verändern.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Lehrkräfte werden bestärkt, emanzipatorische und partizipative pädagogische Konzepte anzuwenden.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Der Zugang zu hochwertiger Bildung hängt nicht von der finanziellen Lage der Eltern oder vom Wohnort ab.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Berliner Schule wird den Lebensrealitäten aller Schülerinnen und Schüler gerecht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Bildung ist von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Das kostenfreie Schülerticket für alle Berliner Schüler bleibt erhalten.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die gebührenfreie ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) wird auf die Jahrgangsstufe vier ausgeweitet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Lernmittelfreiheit wird auf die Mittel- und Oberstufe ausgeweitet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Das kostenfreie Schulmittagessen wird auf die Mittel- und Oberstufe ausgeweitet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Für den Zugang zur ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) gibt es weiterhin keine Bedarfsprüfung.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Mittelfristig wird das gegliederte Schulsystem überwunden.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Zahl der Berliner Gemeinschaftsschulen wird deutlich erhöht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Der Senat verpflichtet die Bezirke, bis 2031 jeweils mindestens zwei neue Gemeinschaftsschulen auf den Weg zu bringen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schulneubauten werden vorrangig als Gemeinschaftsschulen realisiert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gemeinschaftsschulen werden in der Berliner Schulbauoffensive priorisiert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Fusionen und Umwandlungen zu Gemeinschaftsschulen werden durch verbindliche Verfahren mit klaren Zuständigkeiten unterstützt und beschleunigt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gymnasien werden ermutigt, sich in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Für die Umwandlung von Gymnasien in Gemeinschaftsschulen werden die baulichen Voraussetzungen geschaffen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Für Gemeinschaftsschulen werden qualitative Mindeststandards eingeführt, darunter das Recht auf eine eigene Oberstufe.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Für Gemeinschaftsschulen werden Mindeststandards zur Zügigkeit in Grund- und Mittelstufe festgelegt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Der Ausbau der Gemeinschaftsschulen wird durch eine Längsschnittstudie von Jahrgangsstufe 1 bis 13 wissenschaftlich begleitet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Verringerung des Lehrkräftemangels durch Rechentricks zulasten des vorhandenen Personals wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Der tatsächliche Personalbedarf an Schulen wird klar benannt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte werden erhöht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Das vorhandene Schulpersonal wird nachhaltig entlastet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Perspektivisch werden die Klassen verkleinert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Entlastung des Schulpersonals wird tarifvertraglich oder schulgesetzlich geregelt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Ausgebildete Lehrkräfte werden unter Berücksichtigung der Fächer gerechter auf Bezirke, Schulformen und Schulen verteilt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Einstellung voll ausgebildeter Lehrkräfte wird stärker gesteuert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Das Castingverfahren wird durch ein zentrales Bewerbungsverfahren mit Angabe von Wunschschulen ersetzt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Für Lehrkräfte wird ausgehend von einem bezirklichen Pilotprojekt eine verbindliche Arbeitszeiterfassung eingeführt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Mit den Personalvertretungen werden Regelungen zum Abbau von Mehrarbeit der Lehrkräfte vereinbart.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Durch Ausbildung ausreichend vieler Lehrkräfte wird eine Vertretungsreserve von 10 Prozent angestrebt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Auch für den Ganztag wird eine Vertretungsreserve eingerichtet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Ein Pilotprojekt ermöglicht Jobsharing in Schulleitungen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schulleitungen im Jobsharing erhalten mehr als 100 Prozent Stellenanteile.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Für Erzieherinnen und Erzieher werden neue Karrierewege eröffnet, etwa durch Funktionsstellen im Ganztag oder eine Weiterqualifizierung zur Facherzieherin für Medienpädagogik.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Koordinierende Erzieherinnen und Erzieher werden gestärkt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Koordinierende Erzieherinnen und Erzieher werden als Leitungskräfte im Schulgesetz verankert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse wird erleichtert, insbesondere durch Einstellung mit nur einem Fach.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Begleitung während Anpassungslehrgängen und Studien für ausländische Lehrkräfte wird verbessert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Sprachanforderungen für ausländische Lehrkräfte werden in ausgewählten Fächern auf C1 abgesenkt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Anerkennung von Berufspraxis bei Lehrkräften wird flexibilisiert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die aktuelle Personalvertretungsstruktur im Schulbereich bleibt erhalten.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Zumessung von pädagogischen Unterrichtshilfen, Betreuern und Schulassistenten wird flächendeckend verbessert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Pädagogische Unterrichtshilfen, Betreuer und Schulassistenten werden Teil der Basiszumessung.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Jede Schule erhält mindestens eine volle Stelle für eine Verwaltungsleitung.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Jede Schule erhält mindestens eine volle Stelle für IT-Administration.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Ein flexibles Personalkostenbudget ermöglicht Schulen, zusätzliches multiprofessionelles Personal bedarfsgerecht fest einzustellen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schulen erhalten dafür zusätzliche Mittel, gestaffelt nach Schulgröße, Schultypisierung und Schulart.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Das flexible Personalkostenbudget und verbesserte Personalzumessungen werden zuerst an Schulen mit hoher Schultypisierung eingeführt und stufenweise auf alle Schulen ausgeweitet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Unbesetzte Lehrkräftestellen können während des Lehrkräftemangels weiterhin temporär in Stellen anderer Professionen umgewandelt werden.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Teamstunden als festen Teil ihrer Arbeitszeit.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Arbeitsplätze und klare Personalstrukturen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen sind in den schulischen Gremien vertreten.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Der Schwerpunkt verlagert sich von Unterrichtsquantität zu Bildungsqualität.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Ein Vorrang der Sprach- und individuellen Förderung wird in den Zumessungsrichtlinien für Lehrkräftestunden verankert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Bei Lehrkräftemangel werden Stundentafel und Unterrichtsinhalte überlegt priorisiert statt Unterricht unkontrolliert ausfallen zu lassen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schulen erhalten bei anhaltendem Lehrkräftemangel die Möglichkeit, ihren Stundenplan vorübergehend gezielt zu reduzieren.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Mit Schülern, Pädagogen und Eltern werden Beteiligungsformate wie runde Tische zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel durchgeführt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Veraltete und überfüllte Lehrpläne werden entrümpelt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Lehrpläne und Lehrplanformate werden zeitgemäß gestaltet.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Jedes Kind soll Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung haben.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schulen, an denen sich Herausforderungen bündeln, werden am stärksten unterstützt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Das Ergänzungsbudget zum Berliner Schulbudget wird fortgesetzt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Mittel aus dem Startchancenprogramm von Bund und Ländern sollen schnell, zielgenau und unbürokratisch dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Verbesserungen bei der Zumessung kommen vorrangig besonders belasteten Schulen zugute.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Besonders belastete Schulen erhalten im Ganztagsbereich größere Stundenanteile für mittelbare pädagogische Arbeit als andere Schulen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Ein Modellprojekt „Zukunftsschulen“ wird etabliert, an dem sich Schulen mit sehr hoher Schultypisierung freiwillig beteiligen können.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Berliner Schultypisierung wird auf unbeabsichtigte Nebeneffekte überprüft und optimiert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Schulinspektionen werden für alle Schulen weiterentwickelt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Bei den Schulinspektionen erhalten Indikatoren wie demokratische Schulentwicklung, Inklusion sowie Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen mehr Gewicht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Ein Landesprogramm Psychologie an Schulen wird eingerichtet, mit einem Schulpsychologen je 800 Schüler.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Die Schulpsychologen dienen als niedrigschwellige Ansprechpersonen für Schüler, Beratungslehrkräfte und Schulprojekte.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Alle pädagogischen Berufsgruppen an Schulen werden durch praxisorientierte Fortbildungen für Fragen der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Schüler werden für ihre eigenen Bedürfnisse sensibilisiert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Die Selbstregulationskompetenzen von Schülern werden gestärkt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Das Thema mentale Gesundheit wird in den schulinternen Curricula verankert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Peer-to-Peer-Programme zur mentalen Gesundheit werden ausgebaut.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
In allen Berliner Bezirken soll ein Schuldistanz-Team nach Neuköllner Vorbild eingerichtet werden können.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Jede Schule einschließlich der Oberstufenzentren und neu gegründeter Schulen erhält flächendeckend mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Langfristig wird ein Schlüssel von einem Schulsozialarbeiter auf 150 Schüler angestrebt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich bei anderen Parteien KI
- Das Landesprogramm Schulsozialarbeit wird weiterentwickelt und im Dialog mit den Trägern werden verbindliche Qualitätsstandards vereinbart.
- Die Overheadkosten im Landesprogramm Schulsozialarbeit werden an die tatsächlichen Kosten angepasst.
- Für die Overheadkosten im Landesprogramm Schulsozialarbeit wird ein Mechanismus zur regelmäßigen Aktualisierung geschaffen.
- Die Schaffung eines kommunalen Trägers für Schulsozialarbeit wird geprüft, um Anstellungen im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.
- Jedes Kind hat Anspruch auf einen inklusiven Schulbesuch und gemeinsames Lernen mit anderen Kindern.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt.
- Aus- und Neubau sonderpädagogischer Förderzentren werden abgelehnt.
- Ein Landeskonzept schulische Inklusion wird aufgelegt, das den wohnortnahen inklusiven Schulbesuch aller Kinder mittelfristig sichert.
- Das Landeskonzept schulische Inklusion einschließlich baulicher Barrierefreiheit erhält verbindliche Ziele und Zeiträume.
- Die für das Landeskonzept schulische Inklusion notwendigen Investitionsmittel werden in die Finanzplanung des Landes eingestellt.
- In einem Pilotprojekt wird die Öffnung eines Förderzentrums für alle Schüler geprüft.
- Inklusive Schwerpunktschulen werden kurzfristig deutlich ausgebaut.
- Die geplanten 36 inklusiven Schwerpunktschulen werden realisiert.
- Beim Ausbau inklusiver Schulplätze liegt der Schwerpunkt auf Plätzen für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Autismus.
- Temporäre Kleinklassen werden befristet ausgebaut, mit stets gegebener Perspektive auf einen inklusiven Schulbesuch.
- Für inklusiv arbeitende Schulen werden verbindliche Ausstattungsstandards festgelegt.
- Lehrkräftestunden für Sprachförderung und Inklusion werden nach tatsächlichem Bedarf ohne Deckelung zugewiesen.
- Förder- und Inklusionsstunden dürfen nicht für Vertretungsstunden genutzt werden.
- Die Förderung soll bei den Schülern ankommen, für die sie vorgesehen ist.
- Den Schulen werden 100 Prozent ihrer Stunden für Inklusion tatsächlich zugemessen.
- Eine bezirkliche Nachsteuerungsreserve für Inklusionsstunden wird als zusätzliche Maßnahme befürwortet.
- Die Zuweisung von Lehrkräftestunden für die Förderschwerpunktgruppe I an Grundschulen erfolgt künftig als Mix aus verlässlicher Grundausstattung und bedarfsabhängiger Zusatzzuweisung auf Hamburger Niveau.
- Die Anwendung der verlässlichen Grundausstattung auf Oberschulen wird abgelehnt.
- Gymnasien sollen verstärkt inklusiv arbeiten und sich für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf öffnen.
- Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, etwa im Bereich Lernen, können an den Prüfungen zu BBR, eBBR und MSA teilnehmen.
- Die Regelungen zum Nachteilsausgleich werden ausgeweitet.
- Die Deckelung der Stunden für schulische Inklusionsassistenz wird aufgehoben.
- Rechte und Antragsverfahren der schulischen Inklusion werden übersichtlicher gestaltet.
- Die Beförderung von Schülern, die wegen einer Behinderung ihre Schule nicht selbstständig erreichen können, wird sichergestellt.
- Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Beförderung behinderter Schüler wird verankert, auch zu Früh- und Spätmodulen der eFöB, außerunterrichtlichen Aktivitäten und Ferienschulen.
- Die Beförderung zum und vom Schwimmunterricht in angemessener Zeit wird für alle Schüler sichergestellt.
- Das Land erstattet den Bezirken die Kosten für Schulwegbeförderung und Schwimmbusse.
- Es werden mehr Plätze in Schulersatzprojekten geschaffen.
- Bezirke werden für die Bereitstellung von Plätzen in Schulersatzprojekten nicht finanziell benachteiligt.
- Bei der Schulformempfehlung für die Sekundarstufe I werden neben den Leistungen in Mathematik, Deutsch und Englisch umfassender die Stärken der Schüler berücksichtigt.
- Die pädagogische Einschätzung der Klassenkonferenzen erhält bei der Schulformempfehlung mehr Gewicht.
- Der Verzicht auf Probejahr und Abschulen wird beibehalten.
- Der Probeunterricht wird abgeschafft.
- Beim Übergang an die weiterführende Schule bleibt die Quote für Härtefälle und Geschwisterkinder erhalten.
- Beim Übergang an die weiterführende Schule wird der Anteil der per Los vergebenen Plätze ausgebaut.
- Das Sitzenbleiben wird auch an Gymnasien abgeschafft.
- Freiwilliges Verweilen in einer Jahrgangsstufe bleibt möglich, wenn es pädagogisch sinnvoll ist.
- Bildungsverbünde beim Übergang von der Kita zur Grundschule und von der Grund- zur Oberschule werden gestärkt und ausgeweitet.
- Alle Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen erhalten eine eigene Oberstufe, gegebenenfalls im Verbund.
- Mittel- und langfristig werden mehr Gemeinschaftsschulen geschaffen.
- Die sechsjährige Berliner Grundschule mit festen Einschulungsgebieten wird beibehalten, um Segregation im Bildungsbereich entgegenzuwirken.
- Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, soziale Diskriminierung, Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen werden bekämpft.
- Für Schulen wird eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen, angebunden an die Landesantidiskriminierungsstelle.
- Die unabhängige Beschwerdestelle berät Schüler und Eltern niedrigschwellig und wird neben LADG-Fällen auch bei schulgesetzlichen Konflikten, etwa zur Inklusion, tätig.
- Die unabhängige Beschwerdestelle erhält Akteneinsichts- und Durchgriffsrechte.
- Schulbeschäftigte können sich an die unabhängige Beschwerdestelle wenden, wenn die Beschwerdestelle nach § 13 AGG nicht tätig wird.
- Stelle und Einfluss des Antidiskriminierungs- und Mobbingbeauftragten der Bildungsverwaltung werden gestärkt.
- Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen werden auf Ebene der einzelnen Schulen etabliert.
- Außerschulische Bildungs- und Empowermentangebote zu Antidiskriminierung, Antisemitismusprävention, queerer Bildung, Armutssensibilisierung sowie Mobbing- und Gewaltprävention an Schulen werden abgesichert und verstetigt.
- Mehrsprachigkeit wird als wertvolle Kompetenz gefördert.
- Der erstsprachliche Unterricht an Berliner Schulen wird bedarfsgerecht ausgebaut, auch an weiterführenden Schulen.
- Die Staatliche Europa-Schule wird um weitere Standorte und Sprachen erweitert, vor allem im Ostteil der Stadt.
- Die Schaffung eines deutsch-arabischen oder deutsch-kurdischen Schulzweiges wird geprüft.
- Die Liste der in Berlin erlernbaren Fremdsprachen wird unter anderem um Arabisch und Kurdisch erweitert.
- Die Anerkennung vorhandener Fremdsprachenkompetenzen von Schülern wird erleichtert.
- Jedes Kind hat unabhängig von seiner Herkunft ab der Ankunft in Berlin das Recht auf schulische Bildung.
- Zweckentfremdete Räume in Schulen werden freigezogen, um Platz für mehr Willkommensklassen zu schaffen.
- Die Klassenfrequenz in Willkommensklassen wird notfalls vorübergehend leicht erhöht.
- Schüler in Willkommensklassen haben von Beginn an Kontakt zu Gleichaltrigen in Regelklassen und die Perspektive eines zeitnahen Übergangs.
- Das Übergangsmanagement aus Willkommensklassen in den Bezirken wird verbessert.
- Der Übergang in die Sekundarstufe I wird durch einen höheren Losanteil diskriminierungsfreier und einfacher gestaltet.
- Schulen erhalten auskömmlich finanzierte Präventions- und Empowermentangebote gegen den Rechtsruck für Schüler.
- Pädagogen erhalten Fortbildungen zum Umgang mit dem gesellschaftlichen Rechtsruck.
- Für Schulen werden Leitlinien zum Umgang mit extremen Rechten erarbeitet.
- Der wertegeleitete Bildungsauftrag aus § 1 Schulgesetz, sich demokratiefeindlichen Akteuren entgegenzustellen, wird bekräftigt.
- Für von Schülern initiierte Projekte gegen Rechts und für Demokratie werden spezielle Fördermöglichkeiten geschaffen.
- Die Berliner Schulen werden weiter demokratisiert und Demokratie wird im Schulalltag erlebbar gemacht.
- Der Klassenrat gilt als zentrales Instrument der Schuldemokratie.
- Schülervertretungen erhalten ein eigenes Budget und klare Rechte, insbesondere auch an Grundschulen.
- Partizipative Projekte wie Schülerhaushalte werden ausgebaut.
- Rückzugsorte und selbstorganisierte Räume für Schüler wie Schulclubs an weiterführenden Schulen werden gefördert.
- Die schulgesetzlichen Gremien auf Schul-, Bezirks- und Landesebene werden bei ihren Aufgaben stärker unterstützt.
- Erweiterte Schulleitungen werden verbindlich an allen Schulen eingerichtet.
- Das Schulfach Politische Bildung wird gestärkt.
- Das Schulfach Politische Bildung wird auch an Grundschulen ab Jahrgangsstufe 4 und an beruflichen Schulen eingeführt.
- Lehrkräfte erhalten beständig Fort- und Weiterbildungsangebote für den Unterricht in Politischer Bildung.
- In der Politischen Bildung wird besonderes Augenmerk auf kritische Medienbildung gelegt.
- Das Programm „Politische Bildung an Berliner Schulen“ wird gestärkt.
- Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Trägern werden durch eine auskömmlich finanzierte Koordinierungsstelle unterstützt.
- Träger der außerschulischen politischen Bildung erhalten durch längerfristige Förderung Planungssicherheit.
- Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung wird in ihrer Unabhängigkeit gestärkt und institutionell sowie finanziell abgesichert.
- Medienmündigkeit von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Bildungsziel.
- Medienbildung einschließlich KI, Datenschutz und Mediensuchtprävention wird ab der Grundschule verbindlich in Rahmenlehrplänen und schulinternen Curricula verankert.
- Die IT-Beauftragten an Schulen werden zu Medienbeauftragten weiterentwickelt.
- Medienbeauftragte an Schulen erhalten feste Stundenkontingente.
- Medienbeauftragte beraten Schulen ausschließlich zur digitalen Schulentwicklung und übernehmen keine Wartungs- und IT-Aufgaben mehr.
- Auch andere Berufsgruppen wie Medienpädagogen werden als Medienbeauftragte an Schulen geholt.
- An allen Schulen werden angemessen eingruppierte IT-Administratoren, bevorzugt im öffentlichen Dienst, eingesetzt.
- Die bezirklichen Medienkompetenzzentren werden gestärkt.
- Alle Schüler haben für schulische Zwecke Zugang zu digitalen Endgeräten.
- Jugendliche aus Familien, die sich kein Endgerät leisten können, erhalten eines gestellt.
- Für die Endgeräte werden Mittel des DigitalPakts 2.0 genutzt und der Zugang barrierearm gestaltet.
- Der kostenfreie Internetzugang für schulische Zwecke wird für alle Schüler sichergestellt.
- Schulen, auch Grundschulen, erhalten Klassensätze digitaler Endgeräte in eigener Verwaltung.
- Bei der Beschaffung digitaler Endgeräte für Schulen gelten verpflichtend nachhaltige Beschaffungskriterien.
- An Schulen gibt es ausreichend digitale Arbeitsplätze zur selbstständigen Nutzung durch Schüler.
- Die Endgeräte des pädagogischen Personals werden weiterhin zentral administriert.
- Der nicht-kommerzielle Lernraum Berlin wird als Open-Source-Plattform weiterentwickelt.
- Die Landesplattform für offene Bildungsressourcen wird ausgebaut.
- Die Erstellung von Open Educational Resources durch Lehrkräfte wird gefördert.
- Beim Einsatz KI-basierter Tools in Schulen wird ausgeschlossen, dass Daten von Schülern und Pädagogen an Systemanbieter abfließen.
- Bewertungen von Schülern werden nicht automatisiert, sondern weiterhin von Lehrkräften vorgenommen.
- Beim Einsatz von KI-Tools an Schulen werden öffentlich geförderte länderübergreifende Entwicklungen bevorzugt.
- Pauschale Handyverbote für alle Jahrgangsstufen werden abgelehnt.
- Handyregeln an Schulen werden von der Schulgemeinschaft demokratisch entwickelt.
- Schulpausen werden als Zeiten der Gemeinschaft statt der Bildschirmnutzung gestärkt.
- Ohne abweichenden Beschluss der Schulgemeinschaft gilt ein handyfreier Schultag bis einschließlich Jahrgangsstufe 9.
- Schulen mit bestehendem Konzept zur Handynutzung können dieses beibehalten.
- Schulgemeinschaften ohne Konzept zur Handynutzung sollen ein solches demokratisch erarbeiten.
- Schulgemeinschaften erhalten für die Entwicklung eines Handykonzepts Leitlinien mit Best-Practice-Beispielen und einen zusätzlichen Studientag.
- Kinder und Jugendliche werden in Schulen wann immer möglich gezielt an Open-Source-Lösungen und unabhängige Medienplattformen herangeführt.
- Ziffernnoten werden an allen Schularten bis einschließlich Klasse 9 durch mündliche und schriftliche Rückmeldungen ersetzt.
- Der Verzicht auf Ziffernnoten bis Klasse 9 wird im Schulgesetz festgeschrieben.
- Die Schulkonferenz kann Abweichungen vom Verzicht auf Ziffernnoten beschließen.
- Mit Experten und Schülern werden Veranstaltungen zu Konzepten für eine Schule ohne Ziffernnoten auch nach der neunten Klasse organisiert.
- Hausaufgaben werden abgebaut.
- Das Einüben und Festigen von Gelerntem findet vorrangig in der Schule statt.
- Es werden kostenfreie, gut ausgestattete und ruhige Räume zum Lernen in und außerhalb der Schule geschaffen.
- In Lernräumen gibt es Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte.
- Schüler sollen Freizeit ohne verpflichtende Aufgaben außerhalb der Schule haben.
- Eine Verringerung der Anzahl der Klassenarbeiten wird geprüft.
- Flexiblere, zeitgemäße Prüfungsformate werden etabliert.
- Schulen sind keine Rekrutierungsorte der Bundeswehr.
- Alle Kooperationen zwischen Bundeswehr und Berliner Schulen werden beendet.
- Eine landesweite Schulentwicklungsplanung wird wieder eingeführt und durch verbindliche bezirkliche Planungen ergänzt.
- Die Berliner Schulbauoffensive wird fortgesetzt und wo möglich beschleunigt.
- Schulneubauten entstehen weiterhin nach Compartment-Standard.
- Die Sanierung bestehender Schulgebäude wird vorangetrieben, damit keine Schulplätze wegfallen.
- Für Schulsanierungen werden gezielte Flexibilisierungen und Standardisierungen beim Denkmalschutz erreicht.
- Beim Neubau von Gemeinschaftsschulen werden auch gestapelte Typenbauten genutzt.
- Die HOWOGE wird als Partnerin beim Schulbau gestärkt.
- Schulgebäude werden stärker für den Sozialraum geöffnet, etwa für Breitensport, Musikschulen, Chöre und Laienensembles.
- Für die Nutzung von Schulgebäuden durch Dritte wird eine verbindliche landesweite Regelung analog zu den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften geschaffen.
- Bedarfe der sozialräumlichen Öffnung werden bereits bei der Planung von Schulneubauten berücksichtigt.
- Eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Bildung wird gestartet.
- Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm „Ganztagsausbau“ werden zur Verbesserung der Bildungsqualität an Grundschulen eingesetzt.
- Im Ganztag ist eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft künftig für 15 statt 22 Kinder zuständig, zuzüglich Personalzuschlägen.
- Die Leitungsausstattung im Ganztagsbereich wird verbessert und angestiegene Anforderungen angepasst.
- Für die Ganztagsleitung wird schrittweise ein kindgebundener Schlüssel von 1 zu 150 mit maximal zwei Vollzeitstellen eingeführt.
- Für Ausfallzeiten im Ganztagsbereich wird eine Vertretungsreserve geschaffen.
- Feste Stunden für mittelbare pädagogische Arbeit werden mit den Beschäftigtenvertretungen auch bei Freien Trägern vereinbart.
- Die Finanzierung aus Landesmitteln wird an die tarifliche Bezahlung von Erziehern geknüpft.
- Ein für den Unterricht festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf gilt auch im Ganztag und begründet Personalzuschläge.
- Eigene Räumlichkeiten für den Ganztag werden erhalten oder geschaffen, auch in nicht mehr benötigten Kita-Räumen.
- Der Mensaausbau an Schulen wird vorangetrieben, insbesondere an Oberschulen.
- Bestehende Schulbibliotheken werden unter Bestandsschutz gestellt.
- Die Vernetzungsstelle für Schulbibliotheken wird gestärkt.
- Schulen werden bei der Einrichtung und dem Betrieb neuer Schulbibliotheken unterstützt.
- Die Reinigung der Berliner Schulen wird in der kommenden Legislaturperiode kommunalisiert.
- Eine Kommunalisierung der Mittagessenversorgung an Schulen wird geprüft.
- Essensausgabe und digitale Essensbestellung an Schulen werden barrierefrei gestaltet.
- Die Träger außerschulischer Bildung werden auskömmlich finanziert.
- Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Angeboten werden intensiviert, besonders im Ganztagsbereich.
- Staatliche Einrichtungen der außerschulischen Bildung wie Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen und Musikschulen werden gestärkt.
- Kulturelle Bildung wird verlässlich und haushaltsunabhängig finanziert.
- Die Bildung für nachhaltige Entwicklung wird vorangebracht.
- Berufliche und allgemeine Bildung gelten als gleichwertig.
- Die technische Ausstattung der Oberstufenzentren wird flächendeckend modernisiert und dauerhaft gesichert.
- Für die Ausstattung der Oberstufenzentren wird ein verbindliches, ausfinanziertes Refinanzierungsmodell einschließlich IT-Hardware und Telefonanlagen erarbeitet.
- Lehrkräfteausbildung für OSZ und Arbeitslehre, Kooperationen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Quereinstiegs-Master und Weiterbildung in diesen Fächern werden deutlich gestärkt.
- Für die Schulen werden mehr Werkstattmeister gewonnen.
- Berufsorientierung wird als Aufgabe der gesamten Schule etabliert und kontrolliert.
- Berufsorientierung setzt bereits in der Grundschule an.
- Projekte wie die Berliner Schulpaten werden ausgebaut.
- Der Unterricht in Wirtschaft-Arbeit-Technik wird an allen Schularten gestärkt.
- An allen Schulen werden stufenweise modern ausgestattete Werkstätten eingerichtet.
- Die Wiedereinrichtung eines Beirates für Arbeitslehre/WAT wird geprüft.
- Das Landeskonzept Berufsorientierung wird wissenschaftlich evaluiert und weiterentwickelt.
- Maßnahmen der Berufsorientierung werden konzeptionell besser aufeinander abgestimmt.
- Angebote wie das Produktive Lernen und die Praxislerngruppen werden ausgebaut.
- Die Zusammenarbeit mit dem Institut für Produktives Lernen wird fortgesetzt.
- Qualität und Anzahl der Schülerpraktika werden erhöht.
- Praktika werden angemessen vor- und nachbereitet und in den allgemeinen Unterricht integriert.
- Allgemeinbildende Schulen werden verpflichtet, jungen Menschen eine weitreichende Anschlussperspektive zu eröffnen.
- Der Übergang von der Schule in den Beruf wird als Qualitätskriterium ins Indikatorenmodell und in die Schulverträge aufgenommen.
- Die Teams für Berufs- und Studienorientierung an Schulen werden gestärkt und erhalten mehr Anrechnungsstunden.
- Jeder Schüler verlässt die Schule mit einer Perspektive für eine berufliche oder akademische Ausbildung.
- Das elfte Pflichtschuljahr wird zu einem Chancenjahr weiterentwickelt.
- Schüler der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung werden verstärkt beim auch unterjährigen Wechsel in die duale Ausbildung unterstützt.
- Die Zuständigkeit für schulische und betriebliche Berufsbildung wird in einer einzigen Senatsverwaltung gebündelt.
- Die Gründung eines Landesinstituts für Berufsbildung wird geprüft.
- Ethikunterricht bleibt ordentliches Schulfach an Berliner Schulen.
- Die Einführung eines verpflichtenden Religionsunterrichts, auch als Wahlpflichtfach, wird abgelehnt.
- Für Privatschulen wird eine verbindliche Schulgeldtabelle eingeführt.
- Die Einhaltung des grundgesetzlichen Sonderungsverbots bei Privatschulen wird durchgesetzt.
- Öffentliche Baukostenzuschüsse, verkürzte Wartezeiten und andere Anreize für die Neugründung von Schulen in freier Trägerschaft werden abgelehnt, insbesondere im Primarbereich.
- Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung für Erwachsene werden weiter bedarfsgerecht finanziert.
- Das Thema Grundbildung wird enttabuisiert und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
- Bisher freiberufliche Dozenten an Berliner Musik- und Volkshochschulen erhalten ein Einstellungsangebot ohne Neubewerbung.
- Das Land stellt den Bezirken die Finanzierung für die Festanstellung der Dozenten an Musik- und Volkshochschulen bereit.
- Für Dozenten, die weiterhin ohne Festanstellung arbeiten wollen, werden auf Landesebene rechtssichere Lösungen gefunden.
- Dozentenvertretungen und Gewerkschaften werden eng in den Prozess der Festanstellung einbezogen.
- Kitas gelten als Orte, an denen Gemeinschaft, Bildungsgerechtigkeit und soziale, kulturelle und demokratische Kompetenzen grundgelegt werden.
- Jedes Kind hat ein Recht auf hochwertige frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.
- Beim Verständnis frühkindlicher Bildung soll es kein Rollback geben.
- Das Kita-Bildungsprogramm soll das Kind als aktiven Akteur sehen und Vielfalt, Diskriminierungssensibilität und Partizipation betonen.
- Alle Berliner Kitas sollen eine sachgerechte, wissenschaftlich fundierte Raum- und Personalausstattung erhalten.
- Die Quadratmeterzahl pro Kind in Kitas soll erhöht werden.
- Der Geburtenrückgang soll genutzt werden, um den Personalschlüssel in Kitas nachhaltig zu verbessern.
- In Kitas soll rechnerisch eine Fachkraft auf drei Kinder unter drei Jahren bzw. 7,5 Kinder über drei Jahren kommen.
- Fehlzeiten sowie Zeiten für Dokumentation, Elternarbeit und Dienstbesprechungen sollen in der Personalzumessung der Kitas realistisch berücksichtigt werden.
- Nur ausgebildete Fachkräfte sollen voll auf den Personalschlüssel einer Kita angerechnet werden.
- Die geltenden Personalzuschläge in Kitas sollen in einem Diskussionsprozess mit Fachwelt und Praxis geprüft und verbessert werden.
- Der Kinderschutz in Kitas soll gestärkt werden.
- Alle Kita-Fachkräfte sollen im Kinderschutzverfahren handlungssicher sein.
- Für die Präventions- und Beratungsarbeit der Kinderschutzfachkräfte in Kitas sollen feste Zeitbudgets oder Personalzuschläge bereitgestellt werden.
- In allen Kitas soll aktiver Gesundheits- und Lärmschutz eingeführt werden.
- Alle Kitas sollen Hitzeschutzkonzepte erhalten.
- Das Modellprogramm Kita-Sozialarbeit soll erhalten und stufenweise ausgeweitet werden, sodass mittelfristig 10 Prozent der Kitakinder davon profitieren.
- Kita-Sozialarbeit soll langfristig flächendeckend in Berlin verankert und regelfinanziert werden.
- Bestehende Kitaplätze sollen durch Sanierungen gesichert werden.
- Bei rückläufigen Kinderzahlen sollen Raum und Personal im Kitasystem gehalten werden.
- Frei werdende Kitaräume und Sanierungsmittel sollen etwa für Sprachförderung, Therapieangebote und Barrierefreiheit eingesetzt werden.
- Das Kitasystem soll flexibel und krisenfest ausgerichtet werden.
- Vorübergehend nicht benötigte Kitaräume sollen unbürokratisch für Jugendhilfe, Ganztagsgrundschule, Familienzentren, Gemeinschaftsunterkünfte und Volkshochschulen geöffnet werden.
- Für den Verbleib des Kita-Fachpersonals sollen nachhaltige Konzepte entwickelt werden.
- Die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin sollen gestärkt werden.
- Der Anteil der Eigenbetriebe am Berliner Kitaplatzangebot soll auf ein Drittel steigen.
- Geprüft wird, ob die Kita-Eigenbetriebe in begrenztem Umfang Kredite aufnehmen dürfen.
- Geprüft wird, wie die Kita-Eigenbetriebe bei städtebaulichen Verträgen stärker berücksichtigt werden können.
- Der Eigenanteil der Kitaträger von 5 Prozent an der Platzfinanzierung soll schrittweise abgeschafft werden.
- Die kindbezogene Finanzierungsstruktur der Berliner Kitas soll grundsätzlich überprüft werden.
- Flexible Budgets für Kitas sollen als Alternative oder Ergänzung zur Finanzierung in Betracht gezogen werden.
- Die Einführung einer gestaffelten Sonderabgabe für Arbeitgeber als zweckgebundener Kitafonds wird geprüft.
- Die Kita soll perspektivisch strukturell im Bildungsbereich verankert werden.
- Alle Kinder sollen einen breiten, transparenten und gerechten Zugang zu grundlegenden Bildungs- und Lebensräumen erhalten.
- Jede Berliner Familie soll zum ersten Geburtstag ihres Kindes automatisch einen verständlichen, auch mehrsprachigen Kita-Gutschein erhalten.
- Aufsuchende Sozialarbeit im Kiez soll unter Einbindung von Familienzentren, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünften und Stadtteilmüttern gestärkt werden, um Hürden beim Kitazugang zu senken.
- Familien sollen überall in Berlin ein gutes Kitaplatzangebot vorfinden.
- Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Kitaplatzsuche.
- Jugendämter sollen ein Zugriffsrecht auf einen bestimmten Prozentsatz der Kitaplätze für besonders herausgeforderte Kinder und Familien erhalten.
- Das Freihalten von Kitaplätzen bei freien Trägern und Eigenbetrieben soll finanziert werden.
- Kindertagespflegeeinrichtungen sollen sozial und finanziell abgesichert werden.
- Die Vergütung in der Kindertagespflege soll die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und Mieten decken.
- Der verbesserte Betreuungsschlüssel der Kitas soll ohne finanzielle Einbußen auf die Kindertagespflege übertragen werden.
- Soziale Abgrenzung durch Zusatzzahlungen wie verpflichtende Mitgliedschaften in Kitafördervereinen wird abgelehnt.
- Mehrsprachigkeit in der Kita wird als wertvolle Ressource betrachtet.
- Jedes Kind hat ein Recht auf Sprachförderung.
- Allen Kindern soll vor Schuleintritt ein mindestens 24-monatiger Kitabesuch ermöglicht werden.
- Die Zuständigkeit der bezirklichen Jugend- und Schulämter für Sprachstandsfeststellungen soll neu geordnet werden.
- Bußgelder für vermeintlich unkooperative Eltern bei der Sprachförderung werden abgelehnt.
- Eine Offensive für barrierefreie frühkindliche Bildung mit klaren Qualitätsstandards zur selbstverständlichen Inklusion in Kitas soll erarbeitet werden.
- Es sollen ausreichend wohnortnahe barrierefreie Kitaplätze geschaffen werden.
- Individuelle Förderbedarfe in Kitas sollen jenseits starrer Förderkategorien anerkannt werden.
- Alle Kitas sollen konsequent mit heil-, sozial- und inklusionspädagogischen Fachkräften ausgestattet werden.
- Inklusive Pädagogik soll integraler Bestandteil aller Ausbildungsgänge im Kitabereich werden.
- Bei Schuleintritt soll die individuelle sonderpädagogische Förderung nahtlos fortgesetzt werden.
- Kitas sollen regelhaft mit modernen Medien ausgestattet werden.
- Medienpädagogische Konzepte zur Förderung von Sprachbildung und Inklusion sollen im Kitaalltag verankert werden.
- Kita-Fachkräfte sollen in Aus- und Weiterbildung intensiver zur Nutzung moderner Medien befähigt werden.
- Berlin soll eine verlässliche, kontinuierliche und hochwertige Erzieherausbildung haben.
- Für das Berufsfeld Kita soll gezielt geworben werden.
- Deprofessionalisierungstendenzen im Berufsfeld Kita werden abgelehnt.
- Die Fachschulen sollen zusätzliche Ressourcen für die Kooperation mit Praxiseinrichtungen bei berufsbegleitender Ausbildung erhalten.
- Quereinsteigende sollen Qualifizierungsangebote bis zum DQR-Niveau 6 erhalten und damit ausgebildeten Erziehern gleichgestellt werden.
- Eine Qualitätsinitiative in der Erzieherausbildung soll gestartet werden.
- Der Anteil staatlicher Schulen an der Ausbildung von Erziehern und Sozialpädagogen soll erhöht werden.
- Für private Schulen für Sozialwesen sollen dieselben Qualitätsstandards gelten wie für staatliche Schulen.
- Mit allen ausbildenden Einrichtungen sollen Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung als Voraussetzung für Genehmigung und Förderung geschlossen werden.
- Für Kitas sollen bundesweit einheitliche pädagogische und Ausstattungsstandards gelten.
- Die Vielzahl sozialpädagogischer Ausbildungsgänge soll vereinheitlicht und fokussiert werden.
- Praxisstunden in der Ausbildung sollen grundsätzlich vergütet werden.
- Für Auszubildende sollen explizite Ausbildungsverträge in Abgrenzung zu regulären Beschäftigungsverhältnissen eingeführt werden.
- In Kitas und Schulen werden verstärkt Inhalte zur Klima- und Umweltbildung vermittelt.
- Schulhöfe werden unter Beteiligung der Schüler klimaresilient und naturnah umgestaltet.
- Tierethik sowie gesunde und klimafreundliche Ernährung werden in die Lehrpläne aufgenommen.
- Es besteht ein lebenslanger Anspruch auf zeitgemäße Qualifizierung und Weiterbildung.
- Queerfeindlichkeit an Schulen wird entschieden bekämpft.
- An jeder Schule gibt es qualifizierte Verantwortliche für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.
- Die externe queere Bildungsarbeit wird gestärkt.
- Für den Umgang mit trans und nicht-binären Schülern werden verbindliche Leitlinien festgelegt.
- Der Zugang zu Schulplätzen wird diskriminierungsfrei gestaltet.
- Geschlechtliche Vielfalt wird ausdrücklich in den Rahmenlehrplänen verankert.
- Bestrebungen, Bildung und Wissenschaftsfreiheit einzuschränken, werden aktiv bekämpft.
- Der Zugang zu akademischer Bildung und Wissenschaft wird geöffnet und soziale Hürden werden abgebaut.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden stark öffentlich finanziert.
- Hochschulen bleiben Orte der offenen Debatte und des demokratischen Diskurses.
- Es werden verlässliche Hochschulverträge mit auskömmlicher Finanzierung abgeschlossen.
- Nach der Wahl wird eine Bestandsaufnahme der Kürzungen bei Finanzen, Stellen und Studienkapazitäten der Hochschulen durchgeführt.
- Die Finanzbedarfe der Hochschulen werden erfasst.
- Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein Zielbild für die Hochschullandschaft 2035 erarbeitet.
- Die Sicherung der Studienplätze hat Priorität.
- Die Sicherung der Studienplätze umfasst auch künstlerische und konfessionelle Hochschulen.
- Die Senatsverwaltung unterstützt Abstimmungen zur strukturellen Ausrichtung der Hochschulen unter Wahrung ihrer Autonomie.
- Struktur-, Entwicklungs- und Personalplanung werden von den gewählten Hochschulgremien erarbeitet.
- Der Sanierungs- und Investitionsstau an den Hochschulen wird abgebaut.
- Die Entscheidung über Bau- und Sanierungsvorhaben verbleibt bei den Hochschulen.
- PPP-Konzepte mit einseitigen Gewinnen für Private, Grundstücksabgaben an Investoren und Risiken bei Hochschulen oder Land werden abgelehnt.
- Die Betroffenen werden über die Hochschulgremien an der Umsetzung beteiligt.
- Das Studium in Berlin bleibt studiengebührenfrei, auch für internationale Studierende.
- Die Landeszuschüsse an das Studierendenwerk werden bedarfsgerecht erhöht.
- Die Vielfalt wissenschaftlicher Aktivitäten wird erhalten, ausgebaut und mit der Stadtgesellschaft verbunden.
- Wissenschaft richtet sich verstärkt auf Lösungen für gesellschaftliche Probleme wie ökologische Stadtentwicklung, Klimawandel und Inklusion.
- Aufgaben und Forschungsfragen der Hochschulen werden gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entwickelt.
- Wissenschaftliche Ergebnisse werden der Stadtgesellschaft zur Verfügung gestellt.
- Open Science wird durch gezielte Förderung ausgebaut.
- Forschende und Lehrende werden bei Open Research und Open Access unterstützt.
- Gesetzliche Vorgaben zu Open Access werden umgesetzt.
- Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation werden ausgebaut und abgesichert.
- Daueraufgaben an Hochschulen werden grundsätzlich mit Dauerstellen besetzt.
- Eine zentrale Stelle zur Bewertung der Tätigkeitsprofile der Hochschulbeschäftigten wird eingeführt.
- Departmentstrukturen mit mehr wissenschaftlicher Selbstständigkeit neben der Professur werden weiter eingeführt.
- Das faktische Lehrstuhlprinzip wird abgeschafft.
- Dienst- und Fachaufsichten für Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung werden neu bewertet und geregelt.
- Entgelte für Lehraufträge decken alle Aufwände und unterschreiten nicht den Mindestlohn.
- Lehraufträge dienen zusätzlichen Qualifikationen und ersetzen keine grundständige Lehre des festangestellten Personals.
- Das Forum Gute Arbeit an den Hochschulen wird arbeitsfähig gestaltet.
- Die Umsetzung der im Forum Gute Arbeit entwickelten Maßnahmen wird unter Berücksichtigung aller Beschäftigtengruppen vorangetrieben.
- Die Personalvertretungen an Hochschulen werden auch bei der Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen unterstützt.
- Der Forschungsausbau an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird in der Lehrverpflichtung berücksichtigt.
- Strukturelle Hürden für Studium und wissenschaftliche Betätigung werden abgebaut.
- Mentoringprogramme und Unterstützung für Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern und mit Migrationsgeschichte werden ausgebaut und verstetigt.
- Das Orientierungsstudium wird gesichert.
- Möglichkeiten zum Studium neben Beschäftigung oder Care-Aufgaben werden erweitert.
- Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung ausländischer Bewerbender geht als Alternative zu Uni-Assist an die Hochschulen zurück.
- Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen an Hochschulen wird durch geförderte Studien- und Arbeitsplätze und weniger administrative Hürden gestärkt.
- Die Gremienstrukturen an den Hochschulen werden weiter demokratisiert.
- Die Möglichkeiten der Mitbestimmung an den Hochschulen werden gefördert.
- Der pauschale Ausschluss der Mitarbeitenden in Technik, Service und Verwaltung von der akademischen Selbstverwaltung wird abgeschafft.
- Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung erhalten Mitbestimmung bei Berufungen.
- Die Hochschulen werden bei der Einführung viertelparitätischer Gremien unterstützt.
- Die gesetzlichen Vorgaben zur Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen werden umgesetzt.
- An Hochschulen werden weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Machtmissbrauch ergriffen.
- Zentrale und dezentrale Strukturen der Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen werden ausgebaut und gestärkt.
- Der Schwerpunkt liegt auf Prävention und Verhinderung von Diskriminierung und Machtmissbrauch an Hochschulen.
- Das Berliner Programm für Chancengleichheit in der Wissenschaft wird ausgebaut.
- Bei allen Strukturprozessen wird gegen die Benachteiligung von Frauen in der Wissenschaft vorgegangen.
- Die Stellen zur Unterstützung Betroffener an den Hochschulen werden gestärkt.
- Die akademische Selbstverwaltung wird durch verpflichtende Mitwirkung bei allen strukturellen Entscheidungen auf zentraler und dezentraler Ebene gestärkt.
- Die forschungsorientierte Lehre an den Hochschulen wird weiter gestärkt.
- Kooperationen der Hochschulen mit Forschungseinrichtungen werden ausgebaut und unterstützt.
- Das Berliner Zentrum für Hochschullehre wird zur Förderung der Lehrqualität weiter unterstützt.
- Die studentischen Tutorien werden ausgebaut und abgesichert.
- Die Feedback-Kultur zwischen Studierenden und Lehrenden wird als Teil der Qualitätssicherung der Lehre gestärkt.
- Die Akkreditierungssysteme werden auf die wesentlichen Maßnahmen fokussiert.
- Feedback und Expertise der Studierenden erhalten in der Qualitätssicherung mehr Gewicht, etwa durch gestärkte Ausbildungskommissionen.
- Alle Verfahren der Qualitätssicherung von Studiengängen werden öffentlich und transparent gestaltet.
- Modularisierte Studiengänge werden studierbarer gestaltet.
- Die Anerkennung von Studienleistungen anderer Hochschulen, insbesondere im Raum Berlin-Brandenburg, wird erleichtert.
- Die Prüfungsorganisation an Hochschulen wird im Sinne der Beteiligten vereinfacht.
- Die Prüfungslast im Studium wird auf das notwendige Maß reduziert.
- Die Ordnungsmaßnahmen im Berliner Hochschulgesetz werden abgeschafft.
- Hochschulen und Wissenschaft werden finanziell gut ausgestattet, um die Forschungsfreiheit zu sichern.
- Die Autonomie der Hochschulen wird geschützt.
- Möglichkeiten des Poolings werden eröffnet, damit Forschungs- und Wissenschaftsmanagementaufgaben über die Projektförderung hinaus längerfristig wahrgenommen werden können.
- Die Kooperation von Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gefördert.
- Die Wissenschaftslandschaft wird auch jenseits der Exzellenzstrategie stärker integriert.
- Kritische und bedrohte Wissenschaftsansätze und -disziplinen wie Friedens- und Konfliktforschung, Geschlechterforschung oder Public-Health-Forschung und die dort Forschenden werden gesichert und unterstützt.
- Wegen ihrer Arbeit bedrohte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten Schutz und Unterstützung.
- Hochschulen und Forschungsinstitute sollen sich der friedlichen Entwicklung der Gesellschaft verpflichtet sehen.
- Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungsinstituten werden umgesetzt und ausgeweitet.
- Eine Versicherheitlichung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit unter dem Stichwort Forschungssicherheit wird abgelehnt.
- Berlin bildet Lehrkräfte bedarfsgerecht aus.
- Angestrebt werden jährlich 3.000 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen.
- Die lehrkräftebildenden Hochschulen erhalten über die Hochschulverträge hinaus für die gesamte Legislatur zusätzliche Mittel mindestens im Umfang der bisherigen Sonderprogramme.
- Gesetzlich wird geregelt, dass die Ausbildungskapazitäten der Hochschulen verbindlich an den prognostizierten Einstellungsbedarf für Lehrkräfte angepasst werden.
- Ein bundesweiter Staatsvertrag zur bedarfsgerechten Lehrkräfteausbildung mit Bund-Länder-Finanzierung wird angestrebt.
- Für einen solchen Staatsvertrag zur Lehrkräfteausbildung wird eine Bundesratsinitiative gestartet.
- Die Qualität des Lehramtsstudiums wird erhöht.
- Die Bedeutung der Lehramtsausbildung an den lehrkräftebildenden Hochschulen wird gestärkt.
- Das Lehramtsstudium wird universitätsübergreifend flexibler gestaltet und professionalisiert.
- Professionsbezogene Anteile und die Theorie-Praxis-Verzahnung im Lehramtsstudium werden ausgebaut.
- Das Lehrkräftebildungsgesetz und die Lehramtszugangsverordnung werden entsprechend angepasst.
- Didaktiklehrende sollen eigene Praxiserfahrung im Unterrichten mitbringen.
- Abgeordnete Lehrkräfte werden wieder verstärkt in der universitären Lehrkräftebildung eingesetzt.
- Die Anteile von anwendungsorientierter Didaktik, Erziehungswissenschaften und Schulpraxis werden ab dem Bachelorstudium gestärkt.
- Didaktik, Erziehungswissenschaften und Schulpraxis werden besser mit der fachwissenschaftlichen Ausbildung verzahnt.
- Bei der Auswahl lehramtsrelevanter fachwissenschaftlicher Anteile wird stärker priorisiert.
- Tandems aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik werden geschaffen.
- Ressourcen für die konzeptionelle Weiterentwicklung von Studienformaten werden bereitgestellt.
- Geprüft wird, in welchen Fächern eigene Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende möglich sind.
- Lehramtsstudierende erhalten mehr Möglichkeiten zur eigenen Schwerpunktsetzung.
- Querschnittsthemen wie inklusive Pädagogik, Demokratiebildung, Deutsch als Zweitsprache und armutssensible Pädagogik erhalten im Lehramtsstudium verbindlich mehr Raum.
- Die Kooperationen von Schulen und Universitäten werden ausgebaut.
- Die Einrichtung einer Universitäts- oder Laborschule wird geprüft.
- Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Forschungseinrichtungen wird erleichtert.
- Die Durchlässigkeit zwischen Lehramtsausbildung und Fachwissenschaft wird gewährleistet, sodass mit Lehramtsabschlüssen ein Fachmaster oder eine wissenschaftliche Laufbahn möglich bleibt.
- Die Einführung eines Bachelor of Education wird angesichts der Überlastung der Hochschulen derzeit abgelehnt.
- Die Prüfungslast im Lehramtsstudium wird verringert, um einen schnelleren Übergang ins Referendariat zu ermöglichen.
- Die Quereinstiegs-Master werden ausgebaut.
- Eine Ausweitung der Quereinstiegs-Master auf weitere Fächer wird geprüft.
- Für die Ausbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen wird die Kooperation mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gestärkt.
- Die Betreuung der Lehramtsstudierenden im Praxissemester wird verbessert.
- Betreuende Mentorinnen und Mentoren an Schulen erhalten mehr Abminderungsstunden für das Praxissemester.
- Die lehrkräftebildenden Einheiten der Hochschulen werden für eine bessere Begleitung der Studierenden ausgestattet.
- Der Flex-Master wird bedarfsgerecht ausgebaut, damit Lehramtsstudierende aller Fachrichtungen Studium und Erwerbstätigkeit verbinden können.
- Alle Studierenden werden für ihre Tätigkeit im Praxissemester entlohnt.
- Für bereits eigenverantwortlich unterrichtende Lehramtsstudierende werden verbindliche Angebote zur angeleiteten Reflexion ihrer Praxiserfahrungen geschaffen.
- Die Ausbildungsqualität im Referendariat wird erhöht.
- Die Begleitung der Referendarinnen und Referendare durch Anleitung, Mentoring und Hospitation wird abgesichert.
- Abminderungsstunden für anleitende Lehrkräfte werden in den Zumessungsrichtlinien verankert.
- Die Anrechnung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung im Referendariat wird wieder auf sieben Stunden gesenkt.
- Die Ausbildung in den Basisgruppen (früher Fach- und Hauptseminare) wird beibehalten.
- Die von der Koalition vorgesehene Reform des Vorbereitungsdienstes wird in dieser Form abgelehnt.
- Die Bezüge im Referendariat werden auf mindestens 1.800 Euro erhöht.
- Die Vereinbarkeit von Referendariat und Care-Arbeit wird durch bessere Teilzeitregelungen gesteigert.
- Der Quereinstieg bleibt ein Weg zur Gewinnung neuer Lehrkräfte.
- Die Liste der Mangelfächer für den Zugang zum Quereinstieg wird überprüft und erweitert oder ganz abgeschafft.
- Der Quereinstieg wird auch Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Nicht-Mangelfach ermöglicht, die ein Mangelfach nachstudieren.
- Personen mit wissenschaftlicher Ausbildung in nur einem Schulfach können nach pädagogischer Weiterqualifizierung als Lehrkräfte mit einem Unterrichtsfach tätig werden.
- Der Quereinstieg wird für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fach ohne verpflichtendes Zweitfachstudium geöffnet.
- Lehrkräfte mit einem Unterrichtsfach erhalten auf Wunsch die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Weiterqualifikation in einem zweiten Fach.
- Der Quereinstieg am Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule wird extern evaluiert, insbesondere hinsichtlich der fachwissenschaftlichen Ausbildung.
- Universitäre Expertise wird verstärkt in die Ausbildung von Quereinsteigenden einbezogen.
- Für die Beschäftigten der Berliner Schulen wird ein attraktives, qualitativ gutes und praxisnahes Fort- und Weiterbildungsangebot geschaffen.
- Der weitere Aufbau des Berliner Landesinstituts für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen wird transparenter gestaltet.
- Das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen wird zeitnah evaluiert.
- Beim Aufbau des Landesinstituts werden die Perspektiven von Lehramtsanwärtern, Lehrkräften und Schülern stärker berücksichtigt.
- Die Universitäten werden eng in das Fort- und Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte einbezogen.
- Gemeinsame Formate für Lehramtsstudierende und aktive Lehrkräfte werden etabliert.
- Inklusion, Antidiskriminierung, Demokratiebildung und Medienbildung werden durch verbindliche Fort- und Weiterbildungsangebote gestärkt.
- Schulen erhalten zusätzliche Studientage für Fortbildungen zu diesen Themenfeldern.
- Inklusion, Antidiskriminierung, Demokratiebildung und Medienbildung erhalten eine feste, auch personelle Verankerung im Landesinstitut.
- Rassismus, Antisemitismus und das koloniale Erbe Berlins werden fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal.
- Unterrichtsmaterialien und -konzepte werden auf die Behandlung von Rassismus, Antisemitismus und kolonialem Erbe ausgerichtet.
- Inhalte zur kolonialen Stadtgeschichte werden in den Schulen verbindlich vermittelt.
- Intersectional Black European Studies werden wieder in der Berliner Studienlandschaft angeboten.
- Ein Lehrstuhl zur Ausbildung von Lehrkräften für alevitischen Religionsunterricht und alevitischen Geistlichen wird eingerichtet.
- Der Zugang zu frühkindlicher Bildung und Schule wird für geflüchtete Kinder sichergestellt.
- Segregierte Schulen für Geflüchtete werden abgelehnt.
- Geflüchtete Kinder werden an regulären Schulen unterrichtet.
- Diskriminierungskritische Jugendarbeit und Schulsozialarbeit werden strukturell gestärkt.
- Geflüchtete Kinder werden an Regelschulen statt an segregierten Schulstandorten unterrichtet.
- Die rechtswissenschaftliche Ausbildung wird zeitgemäß gestaltet.
- Systematisches Verständnis der Rechtsordnung und methodisches Arbeiten erhalten in der Pflichtfachprüfung mehr Gewicht.
- Bestimmte Gebiete werden aus der staatlichen Pflichtfachprüfung in das Studium verlagert.
- In der Juristenausbildung werden Mietrecht, Sozialrecht, Umweltrecht und Sexualstrafrecht gestärkt.
- Im ersten juristischen Examen wird ein E-Examen eingeführt.
- Die Zweitkorrektur schriftlicher Examensarbeiten erfolgt verdeckt, ohne Kenntnis der Erstbewertung.
- Der Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung sind die Vornoten unbekannt.
- Eine niedrigschwellige Ansprechstelle zur Vermeidung von Konflikten in mündlichen Prüfungen wird eingeführt.
- Die Ansprechstelle reagiert auf Konfliktlagen unterhalb der Befangenheitsschwelle und dokumentiert Mitteilungen der Prüflinge.
- Prüfungskommissionen werden divers und insbesondere geschlechtergerecht besetzt.
- Die Anmeldung zu juristischen Prüfungen mit Online-Einreichung der Dokumente wird ermöglicht.
- Die Arbeit der Justiz und die Grundlagen des Rechtsstaats werden im Berliner Schulunterricht stärker verankert.
- Kinder und Jugendliche erleben im Schulalltag täglich Bewegung und Sport.
- Schrittweise werden tägliche Bewegungszeiten und zusätzliche Sportangebote im Ganztag an Schulen eingeführt.
- Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen werden gestärkt.
- Zusätzliche Sportlehrkräfte werden ausgebildet und eingestellt.
- Innerhalb der kommenden Jahre entsteht ein flächendeckendes tägliches Bewegungsangebot an Berliner Schulen.
- Der Etat für Sportanlagen an Schulstandorten wird erhöht.
- Die schnelle Sanierung sanierungsbedürftiger Schulsporthallen wird priorisiert.
- Bei der Schulbauoffensive werden Sportflächen direkt mitgeplant.
- Kein Kind verlässt die Grundschule ohne Schwimmbefähigung.
- Schulschwimmzentren und kostenlose Nachschulungsangebote in Kooperation mit Vereinen werden vor allem in Bezirken mit hohen Nichtschwimmerquoten ausgebaut.
- Jede Schule erhält mindestens ein wettkampfgerechtes Großspielfeld mit Funktionsgebäude.
Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.