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Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Forderungen der Linken in Berlin

387 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 109 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Linken.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 387
  1. Alle in Berlin lebenden Menschen sollen an Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaft teilhaben können.

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  2. Junge Menschen sollen in Berlin bleiben können.

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  3. Ältere Menschen sollen in Berlin in Würde leben können.

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  4. Räume für solidarisches Miteinander, Begegnung, Selbstorganisation und gemeinwohlorientierte Angebote werden unterstützt.

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  5. Pilotprojekte schaffen Sorgezentren, die Versorgungslücken im Nahraum schließen und Raum für Sorgearbeit, Selbstorganisation, Kultur und Gesundheit bieten.

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  6. Mittelfristig sollen so viele Sorgezentren entstehen, dass die Stadt der kurzen Wege für alle Realität wird.

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  7. Die Stadtteilsorgezentren bieten niedrigschwellige Angebote für Obdachlose, Menschen ohne Krankenversicherung, Jugendliche, Alleinerziehende, Senioren und pflegende Angehörige sowie günstige Kiezkantinen und Cafés.

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  8. Eine Olympiabewerbung wird nicht als Lösung für die Probleme Berlins angesehen.

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  9. Ein verbindliches Landesprogramm gegen Einsamkeit verbindet aufsuchende Maßnahmen mit Social Prescribing durch bezirkliche Link-Worker.

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  10. Kiezkantinen werden als niedrigschwellige, wohnortnahe Orte für bezahlbares Essen und Begegnung, besonders in sozial belasteten Quartieren, etabliert.

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  11. Freie öffentliche Räume werden niedrigschwellig für Vereine, Initiativen und selbstorganisierte Gruppen zugänglich gemacht.

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  12. Alle Menschen in Berlin, auch mit Behinderungen, können in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben.

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  13. Die Finanzierung des Berliner Behindertenparlaments wird langfristig abgesichert.

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  14. Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen in Ehrenämtern werden finanziert.

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  15. Eine Rechtsgrundlage für die angemessene Entschädigung von Selbstvertretern mit Behinderungen in der Gremienarbeit wird geschaffen.

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  16. Der Maßnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben.

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  17. Das Berliner Landesrecht wird auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.

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  18. Die Ergebnisse des Normenkontrollverfahrens werden systematisch umgesetzt.

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  19. Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnformen erhalten umfassenden Gewaltschutz.

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  20. Gewaltprävention und Schutzkonzepte werden in gemeinschaftlichen Wohnformen gesetzlich verbindlich verankert.

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  21. Regelmäßige externe Überprüfungen des Gewaltschutzes werden sichergestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. In gemeinschaftlichen Wohnformen werden Frauenbeauftragte etabliert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Menschen mit Behinderungen werden aktiv an der Gestaltung von Schutzmaßnahmen beteiligt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Öffentliche Investitionen, Förderprogramme und Vergaben werden konsequent an Barrierefreiheit gekoppelt.

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  25. In jedem Bezirk wird eine Einsamkeitsbeauftragte oder ein Einsamkeitsbeauftragter eingesetzt.

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  26. Paragraf 218 StGB wird gestrichen.

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  27. Berlin bringt eine Gesetzesinitiative zur Streichung von Paragraf 218 StGB in den Bundesrat ein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  28. Der Beratungszwang bei Schwangerschaftsabbrüchen wird abgeschafft.

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  29. Die dreitägige Wartefrist bei Schwangerschaftsabbrüchen wird abgeschafft.

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  30. Die Menstruation wird entstigmatisiert.

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  31. Menstruationsarmut wird wirksam bekämpft.

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  32. Menstruationsprodukte stehen in allen öffentlichen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung.

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  33. Berlin ist ein Zuhause für die fast eine Million Einwohner über 60 Jahre.

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  34. Die rechtliche Stellung der Seniorenvertretungen wird gestärkt und in allen Bezirken einheitlich umgesetzt.

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  35. Seniorenvertretungen erhalten ein Antrags- und Rederecht in allen Bezirksverordnetenversammlungen.

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  36. Seniorenvertretungen werden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet.

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  37. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird novelliert.

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  38. Die Wahlen der Seniorenvertretungen finden gemeinsam mit den Abgeordnetenhauswahlen statt.

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  39. Für die ehrenamtliche Arbeit in Seniorenvertretungen werden gezielt mehr Senioren mit Migrationsgeschichte gewonnen.

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  40. Jede Form der Altersdiskriminierung wird bekämpft.

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  41. Das Verbot der Altersdiskriminierung wird durch eine Grundgesetzänderung verankert.

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  42. Diskriminierung junger Menschen wird bekämpft.

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  43. Generationenübergreifende Projekte, etwa bei der Gestaltung des öffentlichen Raums, werden gefördert.

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  44. Aufsuchende Angebote der Nachbarschaftshilfe für allein lebende Ältere werden ausgebaut.

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  45. Die Vereinbarkeit von Beruf und Care-Arbeit wird verbessert.

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  46. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stehen im Fokus der Politik.

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  47. Kinder und Jugendliche werden an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt.

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  48. Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sind Teil der Daseinsvorsorge und nicht Gegenstand von Einsparungen.

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  49. Die Kinder- und Jugendhilfe wird partizipativ und gewaltfrei gestaltet.

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  50. Kein Kind soll in Armut leben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Kinder können unabhängig vom Einkommen der Eltern die Berliner Freizeit- und Kulturangebote nutzen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  52. Kommerzialisierung, Militarisierung und autoritären Gesinnungen im öffentlichen Raum wird entgegengetreten.

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  53. Kinderrechte werden in einer Form ins Grundgesetz aufgenommen, die nicht hinter der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt.

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  54. Demokratische Jugendverbände, Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen sowie Jugendbildungsstätten gelten als unverzichtbare Partner.

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  55. Junge Menschen erhalten verbindliche Rede- und Beteiligungsrechte in Bezirksverordnetenversammlungen, Jugendhilfeausschüssen und anderen relevanten Gremien.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  56. Beteiligungsstrukturen für junge Menschen auf Landesebene werden ausgebaut.

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  57. Räume der Kinder- und Jugendbeteiligung wie bezirkliche Kinder- und Jugendparlamente werden gestärkt.

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  58. Bezirkliche Kinder- und Jugendparlamente erhalten weitgehende Rechte.

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  59. Für Kinder- und Jugendbeteiligung wird eine verbindliche lebensweltorientierte Planung mit Rückkopplung und zeitnaher Umsetzung der Bedarfe eingeführt.

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  60. Der Jugenddemokratiefonds wird finanziell aufgestockt.

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  61. Das Kinder- und Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wird weiterentwickelt.

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  62. In allen Bezirken werden verbindliche Jugendbudgets verankert.

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  63. Angebote nach dem Kinder- und Jugendförder- und Beteiligungsgesetz werden auskömmlich finanziert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. In den Jugendämtern werden Koordinierungsstellen für die Weiterentwicklung der Jugendförderung geschaffen.

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  65. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze, Sporthallen, Stadtbibliotheken und selbstverwaltete Treffpunkte werden gesichert und ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Für Jugendliche werden Räume abends und wetterunabhängig besser nutzbar gemacht.

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  67. Die Kooperation der Jugendarbeit mit Stadtteilzentren sowie Kultur- und Sportvereinen wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. In jedem Bezirk wird mindestens ein selbstverwalteter Jugendort geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Unkommerzielle Orte für Jugendliche wie Jugendclubs werden erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Für Jugendliche werden mehr Plätze im betreuten Wohnen und in Jugendwohngruppen geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Die Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt die digitale Lebensrealität junger Menschen.

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  72. In allen Bezirken gibt es gut ausgestattete Medienkompetenzzentren.

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  73. Es gibt kostenfreie, pädagogisch begleitete Medienangebote für junge Menschen und Eltern.

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  74. Pädagogische Fachkräfte erhalten regelmäßige Schulungen zum Umgang mit digitalen Medien.

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  75. Die Kooperation von Gesundheitswesen, Jugendsozialarbeit, Schulen und Jugendhilfe soll gestärkt werden.

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  76. Die Jugendarbeit soll eine Lotsenfunktion übernehmen und bestehende Angebote wie Familienberatungsstellen bekannt machen.

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  77. Die Jugendarbeit soll diskriminierungssensibel ausgestaltet werden.

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  78. Die Jugendarbeit soll ein eigenständiger Schwerpunkt einer stadtweiten Antidiskriminierungsstrategie werden.

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  79. In Jugendverbänden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sollen Empowermentansätze, zielgruppengerechte politische Bildung, Gewaltprävention und Diversitätsmanagement verankert werden.

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  80. Antirassistische, feministische und queere Projekte sollen flächendeckend in allen Bezirken unterstützt werden.

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  81. Die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll kein Sparmodell werden.

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  82. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sollen baulich, personell und konzeptionell inklusiv für junge Menschen mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden.

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  83. Politische Informationen für junge Menschen sollen in Leichter Sprache und zielgruppengerechten Formaten bereitgestellt werden.

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  84. Die bezirkliche Straßensozialarbeit soll gegen die Anwerbung Jugendlicher durch extreme Rechte gestärkt werden.

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  85. Für akute rechtsextreme Vorkommnisse in der Jugendarbeit sollen klare Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten und Meldeketten geschaffen werden.

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  86. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut sollen enger miteinander verzahnt werden.

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  87. Die Meinungsfreiheit der Träger der Jugendarbeit wird verteidigt.

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  88. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sollen auch bei knapper Kassenlage nicht gekürzt werden.

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  89. Kommunale Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sollen gestärkt werden, gemeinnützige und tarifgebundene freie Träger bleiben Partner.

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  90. Eine Verlängerung des Zuwendungszeitraums für Träger der Kinder- und Jugendhilfe wird geprüft.

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  91. Die Kinder- und Jugendhilfe soll eine neue Finanzierungslogik ohne Projektcharakter mit langfristigen Förderstrukturen erhalten.

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  92. Mittel für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe sollen zweckgebunden werden, sodass die Bezirke sie nicht für andere Zwecke ausgeben dürfen.

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  93. Entscheidungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sollen gemeinsam mit den betroffenen jungen Menschen getroffen werden.

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  94. Die unabhängigen Schieds- und Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe sollen ausgebaut werden.

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  95. Die unabhängigen Schieds- und Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe sollen bekannter gemacht werden.

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  96. Junge Volljährige sollen in Berlin konsequent geschützt werden.

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  97. Die Übergangszeit zwischen Volljährigkeit und Erwachsenenalter soll konzeptionell und finanziell gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm

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  98. Alle Kinder sollen ein Recht auf Kindheit haben.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. In den stationären Hilfen zur Erziehung sollen ausreichend Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete vorgehalten werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Familie wird offen verstanden als Ort, an dem Menschen miteinander leben und füreinander sorgen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Die Rechte von Alleinerziehenden, Patchwork- und Soloeltern, Regenbogen- und Pflegefamilien sollen gestärkt werden.
    2. Strukturen, die Familien aller Formen im Alltag brauchen, sollen geschaffen und ausgebaut werden.
    3. Einzelpersonen sollen strukturelle und finanzielle Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Solo-Pflegeelternschaft erhalten.
    4. Pflegekinderfamilien sollen anderen Familien wirtschaftlich gleichgestellt werden.
    5. Familien mit versorgungsintensiven Kindern sollen regelhaft eine Auszeit wie bei der Kurzzeitpflege erhalten.
    6. Das Familienfördergesetz soll konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden, um Familienzentren, Familienservicebüros und Beratungsstellen zu sichern.
    7. Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut soll finanziell und strukturell gestärkt werden.
    8. Alle Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche sollen ohne komplizierte Anträge und Bedarfsprüfungen kostenfrei sein.
    9. Jedes Kind soll kostenlos ins Schwimmbad gehen und im Jugendclub kochen können.
    10. Neue Formen der Gebühren- und Kostenfreiheit für Kinder werden geprüft.
    11. In den Kiezen soll vertrauensbasierte Sozialarbeit gestärkt werden.
    12. Hilfen zur Erziehung sollen verlässlich, frühzeitig und bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
    13. Qualitätsstandards der Hilfen zur Erziehung sollen abgesichert werden.
    14. Die finanzielle und personelle Ausstattung der Bezirke für Hilfen zur Erziehung soll verbessert werden.
    15. Haushaltszwänge sollen nicht über die Ausgestaltung individueller Hilfen zur Erziehung entscheiden.
    16. Das Land Berlin soll die Kosten der Hilfen zur Erziehung vollständig tragen.
    17. Die Abhängigkeit der Jugendhilfe von marktwirtschaftlichen Mechanismen soll beendet und die Steuerungshoheit der Jugendämter zurückgewonnen werden.
    18. Der Aufbau eigener kommunaler Angebote der Jugendhilfe soll vorangetrieben werden, besonders für Notfälle und bei Marktversagen.
    19. Die Jugendhilfe soll einen starken öffentlichen Kern haben, der Standards setzt und Krisenfestigkeit garantiert.
    20. Die Trägervielfalt in der Jugendhilfe wird als wertvoll anerkannt.
    21. Ein berlinweites, transparentes Belegungsmanagement für Jugendhilfeplätze soll eingeführt werden.
    22. Ein Verbot gewinnorientierter Konzerne in der Jugendhilfe wird geprüft.
    23. Der Regionale Soziale Dienst soll eine Personaloffensive erhalten.
    24. Der fallzahlorientierte Personalstandard im Regionalen Sozialen Dienst soll deutlich gesenkt werden.
    25. Beschäftigte im Regionalen Sozialen Dienst sollen ein verbindliches Recht auf regelmäßige Supervision und Fortbildung erhalten.
    26. Die Personal- und Sachmittelausstattung des Regionalen Sozialen Dienstes soll alle zwei Jahre überprüft werden.
    27. Die Einstellung von Verwaltungsfachkräften im Regionalen Sozialen Dienst wird geprüft.
    28. Der Ausbau spezieller Ausbildungsmodule mit Fokus Jugendamt wird geprüft.
    29. Das Netzwerk Kinderschutz soll mit den Schwerpunkten Prävention und Frühe Hilfen weiter gefördert und entwickelt werden.
    30. Land und Bezirke sollen gemeinsam den Hausbesuch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen.
    31. Alle Einrichtungen, in denen sich junge Menschen mehrere Stunden täglich aufhalten, sollen unter Beteiligung der Kinder Schutzkonzepte gegen sexualisierte und körperliche Gewalt erstellen und umsetzen.
    32. Geschlechtergerechtigkeit soll in allen Bereichen verwirklicht werden.
    33. Ziel ist die Aufhebung von Strukturen, die wegen ihres Geschlechts diskriminierten Menschen gleiche Teilhabe und freie Wahl von Lebensentwürfen verwehren.
    34. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird verbessert.
    35. Angestrebt wird Chancengleichheit in technischen Berufen und Führungspositionen unabhängig von Geschlecht und sozialer Herkunft.
    36. Das Land schafft Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit.
    37. Die Landesprogramme für Alleinerziehende werden fortgeführt und ausgebaut.
    38. Alleinerziehende erhalten bessere Möglichkeiten, Schul- und Berufsabschlüsse nachzuholen.
    39. Für Alleinerziehende werden mehr Teilzeitausbildungsplätze geschaffen.
    40. Alleinerziehende erhalten verlässliche, langfristige Begleitung und Beratung.
    41. Kinderbetreuung wird auch außerhalb der üblichen Zeiten angeboten, um Erwerbsarbeit und Teilhabe zu erleichtern.
    42. Angestrebt wird eine Stadt, in der gegenseitige Sorge den Alltag erleichtert und Gemeinschaft stärkt.
    43. Die Fraueninfrastruktur wird langfristig gesichert und ausgebaut.
    44. Die Fraueninfrastruktur wird finanziell gestärkt.
    45. Beschäftigte in Frauenprojekten werden tarifgerecht und qualifikationsgerecht bezahlt.
    46. Geschlechtsspezifische Gewalt, sexualisierte Belästigung, Sexismus und Femizide dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben.
    47. Gewalt gegen Frauen, Mädchen, nicht-binäre, intergeschlechtliche und trans Personen wird wirksam bekämpft und Betroffene werden umfassend geschützt.
    48. Gewalthilfegesetz und Istanbul-Konvention werden konsequent durch alle Senatsverwaltungen umgesetzt.
    49. Der Landesanteil an der Finanzierung der Anti-Gewalt-Arbeit wird nicht durch Bundesmittel des Gewalthilfegesetzes ersetzt.
    50. Per Bundesratsinitiative wird das Gewalthilfegesetz auf trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sowie geflüchtete und migrierte Betroffene ausgeweitet.
    51. Eine Landeskoordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird eingerichtet.
    52. Die Landeskoordinierungsstelle verbessert die Zusammenarbeit von Land und Bezirken und sorgt für eine sozialräumlich gerechte Verteilung von Projekten.
    53. Präventive Ansätze gegen Gewalt werden gestärkt.
    54. Aufklärung und Weiterbildung, vor allem in Schulen, informieren über Sexismus, häusliche Gewalt und stereotype Rollenbilder.
    55. Staatliche Strukturen und Institutionen werden zur Gewaltbekämpfung kritisch überprüft und weiterentwickelt.
    56. Menschen mit Behinderungen erhalten konsequenten Gewaltschutz.
    57. In gemeinschaftlichen Wohnformen werden gut ausgestattete Frauenbeauftragte verankert.
    58. Die Heimaufsicht fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Anti-Gewalt-Beratungsstrukturen.
    59. Das Berliner Prostituiertenschutzgesetz wird auf Grundlage der Expertise von Sexarbeitenden überarbeitet.
    60. Sexarbeitende werden weder kriminalisiert noch durch gesetzliche Regelungen stigmatisiert.
    61. Das von der Selbstvertretung der Sexarbeitenden erarbeitete Sexarbeitsgesetz gilt als geeignete Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen und Rechte.
    62. Die Einrichtung von Sperrbezirken wird abgelehnt.
    63. Für die Sexarbeit werden menschenwürdige Arbeitsorte wie Verrichtungsboxen geschaffen.
    64. Migrantische Sexarbeitende erhalten niedrigschwellige, mehrsprachige Beratung sowie verlässlichen Schutz.
    65. Die Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt wird gemeinsam mit den Communitys evaluiert.
    66. Die Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt wird weiterentwickelt.
    67. Die IGSV wird aus der Verwaltung wieder ins Parlament verlagert.
    68. Die Repräsentation queerer Communitys wird etwa durch einen queeren Beirat demokratisch weiterentwickelt.
    69. Die soziale Frage steht im Mittelpunkt der Queerpolitik.
    70. Für queere Geflüchtete, Queers mit Behinderung sowie trans und nicht-binäre Menschen werden gezielte Angebote auf dem Arbeitsmarkt entwickelt.
    71. Queere Träger erhalten langfristige statt kurzfristiger Projektfinanzierung.
    72. Tarifanpassungen bei queeren Trägern werden voll übernommen.
    73. Die Sichtbarkeit von Lesben wird gezielt gestärkt.
    74. Das Verschwinden lesbischer Bars und Treffpunkte wird gestoppt.
    75. Die spezifischen Belange von Lesben werden in allen politischen Strategien ausdrücklich berücksichtigt.
    76. Queere Jugendzentren erhalten Mittel für Gender-affirming Produkte und Maßnahmen.
    77. Kürzungen bei der queeren Jugendarbeit werden abgelehnt.
    78. Für queere Bars, Clubs und Zentren wird eine Strategie zur Raumsicherung verfolgt.
    79. Orte, die Ziel queerfeindlicher Angriffe werden, erhalten unbürokratische finanzielle Hilfe zur Schadensbeseitigung.
    80. Queere Orte werden beim Abbau baulicher Barrieren unterstützt.
    81. Die sexuelle Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen.
    82. Das Abstammungsrecht wird reformiert, um Regenbogenfamilien gleichzustellen.
    83. CSDs werden politisch und strukturell unterstützt.
    84. Die aufsuchende Stadtteilarbeit wird weitergeführt.
    85. Ehrenamt braucht Unterstützung, Räume, Strukturen und eine Kultur der Anerkennung.
    86. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements wird gemeinsam mit den Aktiven weiterentwickelt.
    87. Neue Schulgebäude werden auch als offene Kultur- und Engagementorte für die Stadtteile gestaltet.
    88. Das Landesgleichstellungsgesetz soll so geändert werden, dass arbeitnehmerähnliche Frauen in seinen Geltungsbereich fallen.
    89. Der Frauenanteil in der Medienbranche soll an der Spitze und in der Breite erhöht werden.
    90. Die Berufsgruppen in der Medienbranche sollen im Sinne der Charta der Vielfalt divers zusammengesetzt sein.
    91. Der Kampf gegen alle Formen von Rassismus und Antisemitismus, auch strukturell und institutionell verankerte, wird gestärkt.
    92. Die Arbeit gegen Rassismus und Antisemitismus wird langfristig und unabhängig von Förderperioden gesichert.
    93. In allen Senatsverwaltungen werden Strategien und Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus etabliert.
    94. Für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus werden finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt.
    95. Gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus braucht es überall Präventionsarbeit und konsequentes Vorgehen.
    96. Dunkelfeldstudien zu Rassismus, Antisemitismus und weiteren Diskriminierungsformen werden durchgeführt.
    97. Die Arbeit der Monitoringstellen wird abgesichert.
    98. Die Erhebung von Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen in Berlin wird gefördert.
    99. Für Erfassungen im Antidiskriminierungsbereich wird ein standardisiertes und transparentes System geschaffen.
    100. Die bestehenden Fachstellen zur Bekämpfung von Diskriminierung werden gestärkt.
    101. Die Arbeit der Fachstellen gegen Diskriminierung wird dauerhaft abgesichert.
    102. Es werden Räume für offenen Dialog und Safer Spaces geschaffen.
    103. Empowermentarbeit für alle Berliner Communitys wird gefördert.
    104. Die strukturelle und langfristige Förderung von Initiativen für Demokratie und gegen Diskriminierung wird über ein Demokratiefördergesetz abgesichert.
    105. Für die Förderung über ein Demokratiefördergesetz werden verbindliche Qualitätskriterien festgelegt, insbesondere zu rassismus- und antisemitismuskritischen Ansätzen.
    106. Vereine und NGOs werden vor Repressionen und verengten Diskursräumen geschützt.
    107. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird um Merkmale wie Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft, Fürsorgeverantwortung und Gewicht ergänzt.
    108. Die Ombudsstelle wird in ihrer Unabhängigkeit und personell gestärkt.
    109. Die Befugnisse der Ombudsstelle werden ausgeweitet.
    110. Die Ombudsstelle erhält ein unabhängiges Presserecht und ein Initiativrecht.
    111. Eine breit angelegte Informationskampagne über die Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung durch Behörden zu wehren, wird gestartet.
    112. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird per Bundesratsinitiative umfassend novelliert.
    113. Schutzlücken im Gleichbehandlungsrecht, auch beim staatlichen Handeln, werden in Anlehnung an das Bündnis „AGG-Reform – Jetzt!“ geschlossen.
    114. Anerkannte Träger der Antisemitismusprävention erhalten verlässliche und auskömmliche Förderung statt kurzfristiger Projektförderung.
    115. Dialog- und Empowermentformate gegen Antisemitismus werden gestärkt.
    116. Die Antisemitismusprävention wird ausgebaut.
    117. Strategien und Programme gegen Antisemitismus werden gemeinsam mit Fachleuten und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
    118. Einrichtungen, die intersektional sowie antisemitismus- und rassismuskritisch arbeiten, werden gestärkt.
    119. Die Ansprechperson des Landes zu Antisemitismus erhält ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen.
    120. Die politische und mediale Instrumentalisierung von Antisemitismusvorwürfen zur Diffamierung von Personen oder Gruppen wird abgelehnt.
    121. Die Forschung zum strukturellen und institutionellen Antisemitismus in Berlin wird gefördert.
    122. Ein Landesprogramm zur Stärkung der Teilhabe von Rom*nja und gegen Antiziganismus wird entwickelt.
    123. Die Ansprechperson gegen Antiziganismus wird gestärkt.
    124. Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze erhält ausreichende Befugnisse für einen Dialog mit der Verwaltung auf Augenhöhe.
    125. Eine ressortübergreifende Strategie gegen antimuslimischen Rassismus, auch im digitalen Raum, wird entwickelt und umgesetzt.
    126. Die Ansprechperson zu antimuslimischem Rassismus wird eine Ansprechperson des Landes Berlin.
    127. Die Ansprechperson zu antimuslimischem Rassismus wird finanziell und personell ausgestattet.
    128. Projekte gegen antipalästinensischen Rassismus werden gefördert.
    129. Das Land Berlin wird der verlängerten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft gerecht.
    130. Das Gremium gegen anti-Schwarzen Rassismus in der Antidiskriminierungsverwaltung erhält alle Befugnisse und Zugang zu Unterlagen des Senats.
    131. Antiasiatischer Rassismus wird umfassend aufgearbeitet und institutionell sichtbar gemacht.
    132. Rassistische Erfahrungen werden systematisch in Bildung, Erinnerungskultur und öffentlicher Verwaltung verankert.
    133. Antislawischer Rassismus wird konsequent thematisiert und bekämpft.
    134. Die historischen Kontinuitäten antislawischer Feindbilder werden systematisch aufgearbeitet.
    135. Intersektionale Perspektiven auf antislawischen Rassismus werden in Forschung, Bildung und Verwaltung verankert.
    136. Rassismus gegen kurdische Menschen wird stärker erforscht, bekämpft und aufgeklärt.
    137. Projekte gegen Rassismus gegenüber kurdischen Menschen werden unterstützt.
    138. Niemand darf in Berlin wegen Herkunft, Religion oder Haltung bedroht oder diffamiert werden.
    139. Toleranz soll über bloßes Nebeneinander hinaus zur Anerkennung führen.
    140. Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit Migrations- und Fluchtgeschichte wird als eigenständiger Schwerpunkt gestärkt, etwa durch Empowerment, politische Bildung und Gewaltprävention.
    141. Es werden mehr kostenlose und diskriminierungsfreie offene Bewegungsangebote geschaffen.
    142. Ehrenamtliche und Nachbarschaftsprojekte rund um Unterkünfte werden unterstützt.
    143. Fanarbeit und Dialogkultur im Stadionumfeld werden langfristig gefördert.
    144. Die Nutzung bestehender Sportflächen wird verbessert.
    145. Die Investitionen in Sanierung und Neubau von Sportstätten werden verstärkt.
    146. Die soziale Funktion der Sportvereine als Schutzräume gegen soziale Isolation und Orte politischer Bildung wird gestärkt.
    147. Der Zugang zum Sport soll nicht mehr vom Geldbeutel oder vom Geschlecht abhängen.
    148. Der Sport wird in allen Bestandteilen gefördert, wobei Breitensport und gesellschaftliche Teilhabe die Grundlage für den Spitzensport bilden.
    149. Eintrittspreise für Sportveranstaltungen werden sozialverträglich gestaltet.
    150. Bei Sportveranstaltungen wird eine ausreichende Zahl barrierefreier Plätze garantiert.
    151. Die Übungsleiterpauschale wird spürbar angehoben.
    152. Die Digitalisierung wird vorangetrieben, um das Ehrenamt von Bürokratie zu entlasten.
    153. Dem Sport wird der Zugang zu Schulen im Sinne der Mehrfachnutzung weitestgehend ermöglicht.
    154. Die Sportler*innenehrungen in den Bezirken werden beibehalten.
    155. Die Fördervereinbarung mit dem Landessportbund wird fortgeschrieben.
    156. Die Fördervereinbarung mit dem Landessportbund wird an neue Herausforderungen angepasst.
    157. Das Vereinsinvestitionsprogramm wird finanziell aufgestockt.
    158. Das Vereinsinvestitionsprogramm wird entbürokratisiert.
    159. Mit dem Landessportbund wird ein ergänzender Fonds für den Breitensport aufgelegt, insbesondere zur Sicherung von Personal und Instandhaltung der Infrastruktur.
    160. Sport soll ein sicherer Ort für alle ohne Diskriminierung sein.
    161. Faschismus wird im Sport nicht geduldet.
    162. Der Unterwanderung von Vereinen und Fankurven durch extrem rechte Strukturen wird entgegengetreten.
    163. Die materielle Benachteiligung von FLINTA*-Personen und die Sicherheitsdefizite im organisierten Sport werden beendet.
    164. Das Sportfördergesetz und die Sportanlagen-Nutzungsvorschrift werden geändert, um Gleichstellung verbindlich festzuschreiben.
    165. Für die Vergabe von Sportfördermitteln wird eine verbindliche Quote eingeführt.
    166. Mindestens 40 Prozent der Sportfördermittel und öffentlichen Trainingszeiten werden zweckgebunden an Mädchen- und FLINTA*-Teams vergeben.
    167. Die Vergabe öffentlicher Mittel im Sport wird an nachweisbare Gleichstellungsbemühungen gekoppelt.
    168. Ab 2026 wird das Kinderschutzsiegel oder ein gleichwertiges Gewaltschutzkonzept Pflicht für alle Sportorganisationen, die öffentliche Mittel oder Sportflächen erhalten.
    169. Eine zentrale, unabhängige Monitoring- und Beschwerdestelle für Diskriminierung im Sport wird eingerichtet.
    170. Bei Sanierung und Neubau von Sportstätten werden zusätzliche All-Gender-Umkleiden und diskriminierungsfreie Einzelkabinen geschaffen.
    171. Ein Programm zur Fortbildung und Zertifizierung von Vereinen im Bereich Antidiskriminierung wird aufgelegt.
    172. Es werden Methoden entwickelt, um Migrantinnen und FLINTA* stärker in Sportvereine zu bringen.
    173. Das Erbe der Special Olympics wird nachhaltig verstetigt.
    174. Verbindliche Inklusion soll die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Sport auflösen.
    175. Ein Stufenplan zur Herstellung weitestgehender Barrierefreiheit von Sportstätten mit klaren Prioritäten wird erarbeitet.
    176. Neu errichtete Sportanlagen müssen grundsätzlich inklusiven Ansprüchen von Sporttreibenden und Zuschauenden genügen.
    177. In jedem Bezirk entsteht mindestens eine vollinklusive, barrierefrei auffindbare und nutzbare Sportanlage.
    178. Der Bau inklusiver Typensporthallen wird forciert.
    179. Barrierefreie Hallen werden vorrangig an Vereine mit inklusiven Angeboten und Behindertensportgruppen vergeben.
    180. Öffentliche Mittel für Sportveranstaltungen werden an hohe, überprüfbare Inklusionsstandards gekoppelt.
    181. Ein personenzentrierter Fonds für Assistenz im Sport wird als zentraler Personal-Pool aufgebaut, auf den Vereine unbürokratisch zugreifen können.
    182. Feste Stellen für Dolmetschende in Deutscher Gebärdensprache im Sport werden finanziert.
    183. Verbindliche partizipative Strukturen unter Einbeziehung von Selbstorganisationen wie dem Berliner Behindertenparlament werden im Sport eingeführt.
    184. Inklusion wird in allen Sportformen vorangebracht, auch im Wasser-, Eis- und Klettersport und im selbstorganisierten Sport in Parks.
    185. Die bisherigen Neubaupläne für das Stadion im Jahn-Sportpark werden überarbeitet.
    186. Die Forderung der Bürgerinitiative Jahnsportpark nach einem kostengünstigeren Stadion wird unterstützt.
    187. Der Jahn-Sportpark wird als inklusive Breitensportanlage mit uneingeschränkter Teilhabe für Menschen mit Behinderungen entwickelt.
    188. Ein Jahrzehnt der Investitionen in den Breitensport wird eingeleitet.
    189. Eine zentrale Baudienststelle für den Sportstättenbau wird eingerichtet.
    190. Die Sanierung bezirklicher Sportanlagen im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms wird beschleunigt.
    191. Der Etat des Sportanlagensanierungsprogramms wird erhöht.
    192. Neue Sporthallen werden grundsätzlich mehrstöckig geplant.
    193. Die Bezirke werden finanziell bei der Umsetzung ihrer Sportentwicklungspläne unterstützt.
    194. Eine strukturierte, datenbasierte Sportentwicklungsplanung wird eingeführt, die zügig neue Sportstätten umsetzt.
    195. Ungenutzte Sport- und Bewegungsorte werden reaktiviert.
    196. Reaktivierte Sport- und Bewegungsorte werden in die Eigenverantwortung von Sportvereinen übertragen.
    197. Saisonal genutzte Sportstätten werden ganzjährig aktiv genutzt.
    198. Bei der öffentlichen Beschaffung von Sportmaterialien werden Fair-Trade-Standards eingehalten.
    199. Für nachhaltig produzierte Sportausrüstung werden Mittel bereitgestellt.
    200. Die Anschaffung moderner Kunstrasenplätze ohne umweltschädliches Kunststoffgranulat wird gefördert.
    201. Sportstätten werden digital, transparent und gerecht vergeben.
    202. Die Bezirkssportämter werden personell gestärkt, um Vereine eng zu begleiten.
    203. Sportämter gehen gezielt auf Behindertensportvereine und inklusive Gruppen zu, um ihnen Zeiten in neuen barrierefreien Hallen anzubieten.
    204. Die im Bädervertrag zugesagten Mittel für die Berliner Bäder-Betriebe fließen verlässlich.
    205. Die Mittel des Bädervertrags werden angesichts gestiegener Bau- und Energiekosten dynamisiert.
    206. Sanierungsbedürftige Bäder, die auszufallen drohen, werden prioritär finanziell abgesichert.
    207. Saunen in Hallenbädern werden wieder uneingeschränkt geöffnet.
    208. Personal und Mittel werden bereitgestellt, um verlässliche Öffnungszeiten der Hallenbäder auch in Ferien und an Feiertagen sicherzustellen.
    209. Wartungs- und Reparaturarbeiten in Bädern werden so organisiert, dass monatelange Schließzeiten vermieden werden.
    210. Die Nutzung der Bäder bleibt für Kitas, Schulen und Vereine unentgeltlich.
    211. Für die Vergabe von Wasserzeiten wird eine neue, transparente Struktur geschaffen.
    212. Alle Bäder werden auf mindestens 25 Grad geheizt.
    213. Die neue Preisstruktur der Bäderbetriebe wird nach der ersten Saison ausgewertet und unter Einbeziehung der Badegäste angepasst.
    214. Die Eintrittspreise der Berliner Bäder hängen nicht vom Wohnort ab.
    215. Der Eintritt in die Berliner Bäder wird für alle Kinder und Schüler*innen unter 18 Jahren kostenlos.
    216. An der Kasse der Bäder soll es keine Stigmatisierung, sondern freien Zugang für alle geben.
    217. Ausweiskontrollen in Schwimmbädern werden abgeschafft.
    218. Sicherheit in den Bädern wird durch Soziale Arbeit, sportpädagogische Projekte und Konfliktmanagement geschaffen.
    219. Gegen den Mangel an Wasserflächen werden kurzfristig auch Schwimmcontainer zur Wassergewöhnung eingesetzt.
    220. In allen Bezirken werden bedarfsgerechte Wasserflächen nach dem Masterplan der Bäderallianz Deutschland angestrebt.
    221. Bestehende Bäder werden erhalten und konsequent saniert.
    222. In unterversorgten wachsenden Bezirken wie Pankow, Spandau und Marzahn-Hellersdorf werden Multifunktionsbäder neu gebaut.
    223. Der Zugang zu Wasser und kühlen Erholungsräumen gilt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
    224. Das pauschale Badeverbot in der Spree wird beendet.
    225. An geeigneten Stellen werden rechtssichere Flussbäder ausgewiesen.
    226. Das Baden in bereits genutzten Seen wird legalisiert, um in Bezirken ohne Freibad Abkühlungsmöglichkeiten zu schaffen.
    227. In jedem Bezirk wird mindestens ein offizieller Badeplatz geprüft und freigegeben.
    228. Für stark frequentierte Naturbadestellen werden Sauberkeits-, Rettungs- und Umweltkonzepte umgesetzt.
    229. Eine Bewerbung Berlins für Olympische Spiele wird abgelehnt.
    230. Notwendige Investitionen in den Sport dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Mega-Event stattfindet.
    231. Statt einmaliger Großereignisse wird die Basis des Sports konstant unterstützt.
    232. Olympische und Paralympische Sommerspiele dürfen nicht gegen den Willen der Stadtgesellschaft durchgesetzt werden.
    233. Ein Volksentscheid über eine Olympiabewerbung Berlins wird unterstützt.
    234. Der Sanierungsstau im Sportforum Hohenschönhausen und im Olympiapark wird konsequent abgebaut.
    235. Im Sportforum Hohenschönhausen wird nachhaltig in den Berliner Leistungssport investiert, statt Milliarden in temporäre Bauten zu stecken.
    236. Der Olympiapark wird behutsam und denkmalgerecht modernisiert.
    237. Eine Kommerzialisierung und Abschottung des Olympiaparks wird verhindert.
    238. Der Olympiapark wird als offener, grüner Erholungs- und Bewegungsraum für Vereins- und Freizeitsport entwickelt.
    239. Für alle Leistungssportstandorte wird ein verbindliches Förderkonzept mit individueller Betreuung und Belastungsmanagement eingeführt, um Sportabbrüche zu verringern.
    240. Athletinnen und Athleten werden durch Perspektivberatung und duale Karriereplanung frühzeitig für schulische und berufliche Zukunftswege abgesichert.
    241. Die Berliner Eissporthallen und Stadien werden erhalten.
    242. Reduzierte tägliche und saisonale Öffnungszeiten der Eissportstätten werden nicht hingenommen.
    243. Das Erika-Heß-Eisstadion wird umfassend modernisiert.
    244. Die Sanierung des Erika-Heß-Eisstadions wird zur Landesaufgabe gemacht.
    245. Die Regattastrecke Grünau wird als zentral verwaltete Hauptanlage für den Wassersport ausgebaut.
    246. Neue Wassersportanlagen wie Wasserski-, Kite- und Kanuslalomstrecken werden geschaffen.
    247. Für Steganlagen wird eine berlinweit einheitliche, rechtssichere Regelung unter verbindlicher Beteiligung der Sportverbände geschaffen.
    248. Ausreichend Schwimmstege werden für einen barrierefreien Zugang zum Wassersport errichtet.
    249. Informeller Sport ohne Vereinsmitgliedschaft wird gestärkt.
    250. Programme wie Sport im Park und Berlin bewegt sich werden ausgeweitet.
    251. Eine Tischtennisplatten-Kampagne wird gestartet.
    252. Frei zugängliche Frisbee-, Golf- und Ninja-Parcours werden errichtet.
    253. Skateparks in öffentlichen Parks werden saniert und neu gebaut.
    254. In den Bezirken werden beleuchtete Laufwege in Parks ausgewiesen.
    255. Im öffentlichen Raum werden Sportboxen installiert, in denen Sport- und Spielgeräte per App kostenlos ausgeliehen werden können.
    256. Ein Sonderprogramm zur Sanierung bestehender Kiezsportflächen wird aufgelegt.
    257. Jedes Stadtquartier erhält ein sportfachlich geeignetes Schwimmbad.
    258. Für jede aufgegebene Sportanlage wird möglichst in räumlicher Nähe Ersatz bereitgestellt.
    259. Geeignete landeseigene Dachflächen werden auf eine Umwandlung in allgemein nutzbare Sportflächen geprüft.
    260. Ein Modellprojekt mit Schwimmbadnutzung auf den Dächern einer großen Wohnanlage wird initiiert.
    261. Gemeinnützige Strukturen im E-Sport werden gefördert.
    262. E-Sport wird als soziales Angebot in der kommunalen Jugend- und Verbandsarbeit verankert.
    263. Gemeinwohlorientierte E-Sport-Angebote erhalten die volle Sportförderfähigkeit.
    264. Die Fanszenen werden im Kampf gegen Kommerzialisierung und Überwachung unterstützt.
    265. Die Fankultur wird erhalten.
    266. Stehplätze, bezahlbare Tickets und die 50+1-Regel werden als nicht verhandelbar verteidigt.
    267. Fanprojekte werden finanziell stärker gefördert.
    268. Fanhilfen werden in ihren Anliegen unterstützt.
    269. Beratungsangebote, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen gegen Rechtsextremismus werden strukturell und finanziell gestärkt und ausgeweitet.
    270. Die Finanzierung dieser Angebote wird bedarfsgerecht, unbürokratisch und gesichert gestaltet.
    271. Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus werden gestärkt und ausgeweitet.
    272. Prävention richtet sich gegen alle Formen von Ungleichheitsdenken und antidemokratischen Einstellungen, auch gegen Antifeminismus, Antisemitismus, Verschwörungsdenken und religiösen Fundamentalismus.
    273. Für potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendclubs wird ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept erarbeitet.
    274. Konzepte akzeptierender Jugendarbeit gegenüber rechten Jugendlichen werden abgelehnt.
    275. Engagierten gegen rechte Hetze und Gewalt werden weitere Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten.
    276. In der Landesfreiwilligenagentur wird mit dem Projekt Engagement gegen rechte Gewalt eine zentrale, niedrigschwellige Anlaufstelle geschaffen.
    277. Beschäftigte in Bildung, Sozialbereich, öffentlichem Dienst sowie Sicherheitspersonal, Personal- und Betriebsräte werden verpflichtend zu Diskriminierung, Rassismus und extrem rechten Ideologien aus- und weitergebildet.
    278. Die Weiterbildungsangebote von Vereinen, Organisationen und öffentlichen Stellen zu diesen Themen werden gestärkt.
    279. Für diese Weiterbildung wird eine verbindliche Freistellungsregelung geschaffen.
    280. Breit angelegte öffentliche Kampagnen klären über extrem rechte Ideologien auf und stärken das Bewusstsein für Demokratie und Grundrechte.
    281. Die bezirkliche Straßensozialarbeit wird gegen rechtsextreme Anwerbung von Jugendlichen gestärkt.
    282. Für rechtsextreme Vorkommnisse in der Jugendarbeit werden klare Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten und Meldeketten geschaffen.
    283. Zielgruppenspezifische Aussteigerprogramme und Maßnahmen gegen begünstigende Faktoren werden ausgebaut.
    284. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut werden enger miteinander verzahnt.
    285. Die Meinungsfreiheit der Träger der Jugendarbeit wird verteidigt.
    286. Das Landessportstättengesetz wird geändert, sodass bekannten Neonazis keine Nutzungszeiten in öffentlichen Sportstätten zugeteilt werden.
    287. Zivilgesellschaftliche Initiativen, die den Sport als Schule der Demokratie verteidigen, werden gestärkt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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