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Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Forderungen der Linken in Berlin

488 Forderungen im Politikfeld „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 159 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ im Programm der Linken.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 488
  1. Die Stadtpolitik soll sich nicht an größtmöglicher Rendite, sondern daran messen, die Stadt für alle bezahlbar zu machen.

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  2. Wohnen gilt als Recht und nicht als gewöhnliche Ware.

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  3. Illegale Mieten werden gestoppt.

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  4. Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.

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  5. Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.

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  6. Die großen Immobilienkonzerne werden vergesellschaftet.

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  7. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.

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  8. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.

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  9. Für die kommunalen Wohnungen wird ein Mietendeckel durchgesetzt.

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  10. Ein Landesamt für Mieterschutz wird als Behörde geschaffen, die Verstöße ahndet und Recht durchsetzt.

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  11. Die Wohnungen großer Wohnungsbaukonzerne aus dem Volksentscheid sollen in öffentliche Verantwortung überführt werden.

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  12. Die angestrebte Landesregierung setzt den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ um.

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  13. Alle Menschen sollen unabhängig von Pass oder Beruf ein sicheres und bezahlbares Zuhause haben.

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  14. Die Mieten der landeseigenen Wohnungsunternehmen bleiben bezahlbar.

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  15. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen mehr bezahlbare Wohnungen neu.

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  16. Wohnungsbestände und Großwohnsiedlungen werden sozial und ökologisch ertüchtigt.

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  17. Mehr Geld wird in die soziale und kulturelle Infrastruktur vor Ort investiert.

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  18. In den ersten 100 Tagen wird per Senatsbeschluss ein Mietendeckel mit einjährigem Mietenstopp für die landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt.

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  19. Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.

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  20. Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.

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  21. Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden die Wohnwertmerkmale ihrer Wohnung mitgeteilt.

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  22. Innerhalb des S-Bahn-Rings werden alle frei werdenden landeseigenen Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bis WBS 220 vergeben.

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  23. Außerhalb des S-Bahn-Rings werden mindestens zwei Drittel der neu vermieteten Wohnungen besonders günstig vermietet.

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  24. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen investieren mehr in Großwohnsiedlungen und deren Wohnumfeld.

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  25. Aufenthalts-, Spiel- und Grünflächen werden aufgewertet.

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  26. Eigene Bestände werden möglichst für Nahversorgung und soziale Angebote genutzt.

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  27. Anwohner und ihre Vertretungen werden bei der Vergabe von Gewerbeflächen eng eingebunden.

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  28. Bei landeseigenen Unternehmen werden Zwangsräumungen wegen Mietrückständen ausgeschlossen und durch sozialverträgliche Lösungen ersetzt.

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  29. Sanierungen sollen möglichst warmmietenneutral erfolgen.

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  30. Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.

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  31. Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.

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  32. Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.

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  33. Die Mitbestimmung der Mieter wird erheblich gestärkt.

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  34. Mit Mieterräten und Beiräten werden neue Leitlinien für die Vergabe von Gewerbeflächen erarbeitet.

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  35. In allen größeren Beständen der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden Kundenzentren mit festen Öffnungszeiten eingerichtet.

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  36. Für Terminvergaben gilt eine 48-Stunden-Garantie.

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  37. Statt Fremdfirmen wird wieder flächendeckend eigenes Personal wie Hausmeister eingestellt.

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  38. Das Heizkosten-Contracting wird so schnell wie möglich beendet.

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  39. Die Preisgestaltung der Tochterunternehmen für die Wärmeversorgung wird überprüft.

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  40. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden zu transparenteren Heiz- und Betriebskostenabrechnungen verpflichtet.

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  41. Ohne eingebaute Wärmemengenzähler werden Heizkosten automatisch um 15 Prozent gesenkt.

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  42. Mieter werden unterjährig über ihre Verbräuche informiert.

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  43. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird auf 2.500 Wohnungen pro Jahr verdoppelt.

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  44. Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen werden gebunden an Wohnungslose vermietet.

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  45. Ein kommunales Wohnungsbauprogramm entlastet die landeseigenen Wohnungsunternehmen finanziell, damit Neubau nicht aus Bestandsmieten finanziert wird.

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  46. Gut erschlossene, städtebaulich integrierte und umweltverträgliche Bauvorhaben werden priorisiert und beschleunigt.

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  47. Strittige Bauprojekte werden entschieden.

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  48. Nicht kiezverträgliche Nachverdichtungen werden gestoppt.

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  49. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen schaffen vermehrt bezahlbaren Wohnraum durch Aufstockungen.

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  50. Bonuszahlungen der Geschäftsführungen werden an die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung gekoppelt.

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  51. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden dauerhaft auf Gemeinnützigkeitsziele verpflichtet.

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  52. Die Gemeinnützigkeitsziele werden in das Wohnraumversorgungsgesetz aufgenommen.

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  53. Der Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ausgeschlossen.

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  54. Ein dauerhaftes Privatisierungsverbot wird in der Berliner Verfassung verankert.

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  55. Eine stärkere Ausrichtung der landeseigenen Unternehmen auf Finanzmarktinstrumente wie Anleihen wird abgelehnt.

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  56. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen kaufen weiter Wohnungsbestände an.

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  57. Kaufpreise beim Ankauf müssen notwendige Instandhaltungs- und Sanierungskosten berücksichtigen.

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  58. Die Berlinovo wird als siebtes landeseigenes Wohnungsunternehmen in die Gesamtstrategie integriert.

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  59. Die Berlinovo baut verstärkt bezahlbare Wohnungen für Studierende, Senioren und weitere Bedarfsgruppen.

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  60. Der Volksentscheid zur Vergesellschaftung wird zügig umgesetzt.

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  61. Ein Vergesellschaftungsgesetz wird schnellstmöglich beschlossen.

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  62. Innerhalb der Legislatur wird nach festem Zeitplan auf Grundlage des Initiativentwurfs ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz mit demokratischer Kontrolle der Bestände erarbeitet.

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  63. Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.

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  64. Das Verfahren gegen überhöhte Mieten wird nach Frankfurter Vorbild berlinweit vereinheitlicht.

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  65. Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.

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  66. Mieter erhalten zu viel gezahlte Miete zurück.

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  67. Möbliertes Wohnen auf Zeit als Vermietungsform wird gestoppt.

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  68. In allen Milieuschutzgebieten wird möbliertes Kurzzeitwohnen verboten.

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  69. Mit den Bezirken werden Richtlinien entwickelt, um möblierte und befristete Vermietung im Neubau auszuschließen.

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  70. Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen nicht möbliert und befristet vermieten, außer bei Apartments für Studierende und Auszubildende mit Mieten unter der BAföG-Wohnpauschale oder Leistbarkeitsgrenze.

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  71. Zweckentfremdung von Wohnraum wird bekämpft.

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  72. Das Geschäft mit illegalen Ferienwohnungen wird beendet.

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  73. Ferienwohnungen in Wohnhäusern werden umfassend verboten.

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  74. Die Stromzählermethode zur Aufdeckung spekulativen Leerstands wird gesetzlich verankert.

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  75. Zur Aufdeckung von Leerstand wird mit Stromversorgern kooperiert.

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  76. Jahrelang leerstehende Häuser werden instand gesetzt.

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  77. Ersatzvornahme und Einsetzung von Treuhändern bei leerstehenden Häusern werden vereinfacht.

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  78. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mit Ersatzvornahmen und Treuhänderaufgaben beauftragt.

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  79. Ein Leerstandsgesetz wird eingeführt.

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  80. Die Besetzung seit mindestens einem Jahr leerstehenden Wohnraums begründet ein dauerhaftes Wohnrecht, sofern Eigentümer nicht zeitnah sozialverträglich vermieten.

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  81. Für bezahlbaren Wohnraum wird ein Abrissstopp eingeführt.

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  82. Abrisse bezahlbaren Wohnraums sind nur in eng definierten sozial und ökologisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.

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  83. Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.

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  84. Der Wohnungsmarkt wird mit digitalen Werkzeugen auf illegale Mietangebote ausgewertet.

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  85. Die Ämter werden so ausgestattet, dass sie in Verdachtsfällen ermitteln und gerichtsfeste Beweise sammeln können.

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  86. Die Macht der Wohnungsplattformen wird gebrochen.

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  87. Ein öffentliches Instrument für die Wohnungssuche wird entwickelt, das auch illegale Mieten erkennt und verhindert.

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  88. Der Kündigungsschutz wird gestärkt.

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  89. Räumungsklagen werden persönlich durch Justizbeamte zugestellt, verbunden mit Hinweisen auf Hilfsangebote.

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  90. Berliner Gerichte veröffentlichen regelmäßig Zahlen zu Kündigungen, Eigenbedarfsklagen und Zwangsräumungen.

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  91. Amtshilfe der Bezirke für Zwangsräumungen wird auf das Nötigste beschränkt.

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  92. Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Reform des Eigenbedarfsrechts gegen Missbrauch angestoßen.

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  93. Eigenbedarf wird auf Verwandte ersten Grades begrenzt.

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  94. Mehr Härtefälle wie Ältere, Familien mit Kindern und Kranke schließen eine Eigenbedarfskündigung aus.

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  95. Eine landesweite Datenbank zu Eigenbedarfskündigungen wird aufgebaut.

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  96. Ein öffentliches Transparenzregister zu Umwandlungen, Kündigungsschutzfristen und Verfahren wird eingerichtet.

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  97. Landeseigene Wohnungsunternehmen halten Kontingente für zwangsgeräumte Mieter bereit.

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  98. Rechtlich geprüft wird, ob räumungsbedrohte und wohnungslose Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wieder in Wohnungen eingewiesen werden können.

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  99. Große Vermieter werden verpflichtet, einen Anteil frei werdender Wohnungen an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu vermieten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Die Mieten dieser Wohnungen werden gedeckelt und an den Mieten im sozialen Wohnungsbau ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Vermieter mit 50 bis 500 Wohneinheiten müssen jede dritte Wohnung bezahlbar vermieten.
    2. Vermieter mit 501 bis 1.000 Wohneinheiten müssen 40 Prozent der Wohnungen bezahlbar vermieten.
    3. Eigentümer werden verpflichtet, dem Landesamt für Mieterschutz Angaben zu ihren Immobilien zu liefern, um eine Übersicht der Eigentumsverhältnisse zu schaffen.
    4. Perspektivisch wird ein öffentliches Wohnungs- und Mietenkataster mit Angaben zu Eigentümern, Vermietung, Miethöhe, Ausstattung, Lage und energetischem Zustand aufgebaut.
    5. Mieter sollen ihre Rechte kennen und durchsetzen können.
    6. Alle Berlinerinnen und Berliner werden postalisch und durch breite Öffentlichkeitsarbeit über die Beratungsmöglichkeiten informiert.
    7. Die Mittelkürzungen des Senats für bezirkliche Mieterberatungen und Beratungsangebote in Milieuschutzgebieten werden zurückgenommen.
    8. Der Zugang zu Leistungen und Hilfen der Berliner Ämter wird durch personelle Entlastung und zeitgemäße Verfahren vereinfacht.
    9. Das Wohngeld wird als Subventionierung zu hoher Mieten kritisiert, aber mindestens bis zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels für notwendig gehalten.
    10. Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen wird effizienter gestaltet, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
    11. Eine Entbürokratisierung des Wohngeld-Antragsverfahrens wird geprüft.
    12. Die für das Wohngeld zuständigen Behörden erhalten mehr Personal.
    13. Für den Wohnberechtigungsschein wird eine Zwei-Wochen-Garantie ab vollständiger Antragstellung eingeführt.
    14. Die Bearbeitung von WBS-Anträgen wird im Landesamt für Mieterschutz zentralisiert.
    15. Der Wohnberechtigungsschein soll eine Gültigkeit von zwei Jahren erhalten.
    16. Bei konkreten Wohnungsangeboten, die einen WBS erfordern, wird binnen 48 Stunden ein Notfall-Sofort-WBS ausgestellt.
    17. Eine Expertenkommission erarbeitet Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung der WBS-Ausstellung.
    18. Wohngemeinschaften können künftig unabhängig von Verwandtschaft oder Partnerschaft einen WBS beantragen.
    19. Niemand soll in kalten Wohnungen sitzen müssen.
    20. Heizkostenabzocke wird wo immer möglich gestoppt.
    21. Die bezirklichen Mieterberatungsstellen werden um gezielte Beratungsangebote zum Heizen ergänzt.
    22. Ein Heizkostenfonds unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen schnell und unbürokratisch, wenn sie Heizkosten nicht mehr tragen können.
    23. Vorbild ist der Münchner Heizkostenfonds mit einem Zuschuss von 700 Euro bei alleinigem und 300 Euro bei geteiltem Wohnsitz.
    24. Der Einzug in eine gefundene Wohnung darf nicht an hohen Kautionsforderungen scheitern.
    25. Ein Kautionsfonds gewährt Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen einen Zuschuss zur Kaution als zinsloses Darlehen.
    26. Für alle von der Wohnungsnot Betroffenen werden gleichermaßen spezifische Lösungen gesucht.
    27. Der staatliche Auftrag einer menschenwürdigen Wohnraumversorgung für alle wird umgesetzt.
    28. Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um proaktiv Mietwucher zu ahnden.
    29. Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
    30. Jede Person hat ein Recht auf sicheren, diskriminierungsfreien und selbstbestimmten Wohnraum.
    31. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden anonymisierte, diskriminierungssensible Monitorings zu Vergabepraktiken eingerichtet.
    32. Alleinerziehende erhalten verlässlich Zugang zu bedarfsgerechtem Wohnraum.
    33. Bei der Vermietung mit WBS werden Wohnküchen nicht als vollwertige Zimmer angerechnet.
    34. Es werden klare Standards für eine angemessene Zahl separater Zimmer für Erwachsene und Kinder festgelegt.
    35. Bei der Vergabe landeseigener und geförderter Wohnungen werden Bedarfsgruppen wie Alleinerziehende mit geringem Einkommen stark berücksichtigt.
    36. Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen und geförderten Projekten werden strengere Kontrollen gegen Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe eingeführt.
    37. Gegen Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingesetzt.
    38. Kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsbestände werden mit Programmen und Kontingenten für Alleinerziehende, Frauen- und queere Wohnprojekte sowie Sorge-Netzwerke ausgebaut.
    39. Frauen-, Migranten- und queere Organisationen werden an der Planung neuer Quartiere verbindlich beteiligt.
    40. Ein Programm mit erweiterten Kreditmöglichkeiten, öffentlichen Zuschüssen und Umnutzung von Gebäuden fördert den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen.
    41. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften werden angehalten, Wohnungskontingente für Studierende auszubauen.
    42. Das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ wird auch für Sanierungen von Studierenden- und Azubiwohnheimen nutzbar gemacht.
    43. Alle Berlinerinnen und Berliner sollen im Alter sicher, selbstbestimmt und sozial eingebunden leben können.
    44. Ein neues Förderprogramm unterstützt den seniorengerechten Umbau von Wohnraum sozial.
    45. Die Bezahlbarkeit seniorengerecht umgebauter Wohnungen wird durch Mietpreis- und Belegungsbindungen gesichert.
    46. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stellen Einsamkeitsbeauftragte ein, die ältere Mieter besuchen und Nachbarschaftsaktivitäten organisieren.
    47. Per Bundesratsinitiative wird ein Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen gegenüber Senioren angestrebt.
    48. Per Bundesratsinitiative wird ein Räumungsverbot für Senioren angestrebt.
    49. Die bezirklichen Wohnungsämter bieten mit sozialen Trägern in größeren Siedlungen regelmäßige Vor-Ort-Termine zu Wohngeldanträgen an.
    50. Der Wohnungstausch wird deutlich erleichtert.
    51. Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen können beim Wohnungstausch ihre bisherige Quadratmetermiete in die neue Wohnung mitnehmen.
    52. Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
    53. Bei erfolgreichem Wohnungstausch übernehmen die landeseigenen Wohnungsunternehmen die angemessenen Umzugskosten.
    54. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützen den Wohnungstausch durch ein neues Umzugsmanagement.
    55. Die Unternehmen informieren regelmäßig über die Möglichkeit des Wohnungstauschs.
    56. Mindereinnahmen der landeseigenen Wohnungsunternehmen gleicht das Land durch Eigenkapitalzuschüsse aus.
    57. Ein Landesprogramm „Mehr-Generationen-Wohnen“ unterstützt Haushalte, die freiwillig zusammenziehen.
    58. Das Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird auf Basis einer Evaluation weiterentwickelt.
    59. Weitere Strukturen werden geschaffen, um mehr Tauschverfahren, auch kiezbezogen und zwischen den landeseigenen Unternehmen, zu erreichen.
    60. Eine gesetzliche Verpflichtung privater Wohnungsunternehmen zu Wohnungstauschangeboten wird geprüft.
    61. Wer eine größere Wohnung teilt oder mit jüngeren oder älteren Menschen zusammenzieht, erhält eine Prämie für Umzugs-, Renovierungs- und Anfangskosten.
    62. Eine Wohnraumagentur berät und vermittelt zu Möglichkeiten einer besseren Nutzung des Wohnraums.
    63. Die Wohnraumagentur informiert Eigentümer in Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen über Förderungen und Mietgarantien, um ungenutzte Wohnpotenziale zu erschließen.
    64. Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
    65. Ein Bundesprogramm soll einkommensschwache Haushalte beim Umzug unterstützen.
    66. Die Großsiedlungen werden aufgewertet und sozial, sauber und sicher gemacht.
    67. Mit dem Aktionsprogramm „Schöner wohnen im Quartier“ werden die Wohnungsbestände in Großsiedlungen ohne Mietsteigerungen saniert.
    68. In den Großsiedlungen wird die Aufwertung von Grünflächen gefördert.
    69. In den Großsiedlungen wird der Ausbau von Sportflächen gefördert.
    70. In den Großsiedlungen wird der Ausbau nachbarschaftlicher Angebote gefördert.
    71. In den Großsiedlungen wird für eine bessere Beleuchtung gesorgt.
    72. Regelmäßige Kieztage für Sperrmüll und Reinigungsaktionen der BSR verbessern die Sauberkeit in den Quartieren.
    73. Das Aktionsprogramm baut integrative, interkulturelle Beteiligungsformate zur Förderung von Nachbarschaft und Ehrenamt aus.
    74. Ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau mit Maßnahmen zu Neubau, Rekommunalisierung und Regulierung wird aufgelegt.
    75. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen kaufen gezielt Bestände mit auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen an.
    76. Ein Förderprogramm verlängert auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen.
    77. Die Wohnungswirtschaft wird gemeinwohlorientiert umgebaut.
    78. Im Bundesrat wird Druck für eine soziale Wohnungspolitik gemacht.
    79. Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
    80. Ein Mietendeckel für Gewerbe schützt kleine Handwerksbetriebe, Kitas, Spätis und Clubkultur vor steigenden Mieten und Verdrängung.
    81. Das Vorkaufsrecht wird zu Kaufpreisen wieder eingeführt, die eine gemeinwohlorientierte Vermietung ermöglichen.
    82. Neubau richtet sich auf dauerhaft bezahlbare Wohnungen mit hohem Wohnstandard in klima- und umweltgerechter Bauweise aus.
    83. Der kommunale und bezahlbare Wohnungsbau wird angekurbelt.
    84. Die Baukosten im kommunalen Wohnungsbau werden gesenkt.
    85. Für den kommunalen Wohnungsbau werden ökologische Standards gesetzt.
    86. Die Mieten in kommunalen Wohnungen werden stabil gehalten.
    87. Ein kommunales Wohnungsbauprogramm wird aufgelegt.
    88. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten jährlich bis zu 2 Milliarden Euro Eigenkapital für den Bau von 7.500 kommunalen Wohnungen pro Jahr.
    89. Die landeseigenen Unternehmen bauen zu 100 Prozent dauerhaft bezahlbare Wohnungen, ohne dass die Bestandsmieten steigen.
    90. Die Mieten im kommunalen Neubau werden nach Einkommen zwischen 6 und 12 Euro pro Quadratmeter gestaffelt.
    91. Die Einkommensgrenze für diese Wohnungen wird so festgelegt, dass zwei Drittel der Berliner Haushalte berechtigt sind.
    92. Synergieeffekte zwischen den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden gehoben.
    93. Eine gemeinsame Planungstochter der landeseigenen Wohnungsunternehmen übernimmt strategische Planung und vergibt Rahmenverträge.
    94. Gemeinsame Ausschreibungen und langfristige Kooperationen mit Anbietern serieller Bauteile senken die Baukosten.
    95. Auf Basis eines Baukostenmonitorings nach Hamburger Vorbild werden Kostensenkungsstrategien entwickelt.
    96. Eine kommunale Bauhütte übernimmt kommunalen Neubau, energetische Modernisierung, altersgerechten Umbau sowie den Bau von Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden.
    97. Im kommunalen Neubau gilt eine Mindestabnahmequote für ökologische und nachwachsende Baustoffe.
    98. Für den kommunalen Neubau wird der Standard EH40 als Zielgröße angestrebt.
    99. Bauprojekte im kommunalen Neubau werden offener ausgeschrieben.
    100. Experimentellere Farbgestaltungen kommunaler Neubauten werden gefördert.
    101. Kreativere Grundrisse im kommunalen Neubau sollen mehr Gemeinschaftsflächen und Begegnungsräume ermöglichen.
    102. Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird eine Steuerungs- und Planungseinheit für Bedarfsanalyse, Baurecht auf öffentlichen Grundstücken und beschleunigte Planung aufgebaut.
    103. In der Planungseinheit wird die Entwicklung der neuen Stadtquartiere vorangetrieben.
    104. Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung wird ein verbindlicher Fahrplan für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und kommunaler Wohnungen benötigt.
    105. Ein kommunales Sanierungsprogramm legt einen klaren Sanierungsfahrplan für die kommunalen Wohnungsbestände fest.
    106. Die Eigenkapitalzuschüsse für energetische Sanierungen kommunaler Wohnungen werden deutlich erhöht.
    107. Die Sanierungsrate bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wird erhöht.
    108. Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienz werden auf einen Standard gebracht, der Kostenexplosionen vorbeugt und das Klima schützt.
    109. Das Förderprogramm Soziale Wohnraummodernisierung wird aufgestockt, um Mietpreis- und Belegungsbindungen bei energetischen Modernisierungen zu fördern.
    110. Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
    111. Die Kooperative Baulandentwicklung wird nach dem Vorbild anderer Städte weiterentwickelt.
    112. Bei betroffenen Bauprojekten müssen mindestens zwei Drittel der Fläche mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, davon die Hälfte im ersten Förderweg, bebaut werden.
    113. Die Förderung privater Wohnungsbauvorhaben wird deutlich reduziert.
    114. Die Bindungsdauer der Wohnungsbauförderung wird nach Hamburger Vorbild auf mindestens 50 Jahre verlängert.
    115. Bauvorhaben müssen zu den bestehenden Entwicklungszielen vor Ort passen.
    116. Bauvorhaben müssen die Anforderungen der kooperativen Baulandentwicklung erfüllen.
    117. Bauvorhaben müssen der Versorgung mit sozialen Infrastrukturen vor Ort Rechnung tragen.
    118. Bauvorhaben dürfen nicht von klima- und umweltschützenden Standards abweichen.
    119. Eine internationale Bauausstellung wird als Chance gesehen, wenn sie ein innovatives Konzept für eine bezahlbare, lebenswerte und klimagerechte Stadt bietet.
    120. Grundsätze einer internationalen Bauausstellung sind der Vorrang von Umbau und Sanierung vor Abriss sowie dauerhaft bezahlbarer Neubau durch gemeinwohlorientierte Träger.
    121. Die aktuellen Senatsplanungen für eine internationale Bauausstellung werden abgelehnt, weil sie diese Grundsätze nicht vorsehen.
    122. Eine internationale Bauausstellung wird unterstützt, wenn sie erheblich zu einer bezahlbaren, lebenswerten und klimagerechten Stadt beiträgt.
    123. Die Genossenschaften werden gestärkt.
    124. Zur Wiederaufnahme des Genossenschaftsdialogs wird eine neue Genossenschaftsbeauftragte oder ein neuer Genossenschaftsbeauftragter berufen.
    125. Die Genossenschaftsförderung wird aufgestockt.
    126. Die Genossenschaftsförderung wird reformiert.
    127. Es wird geprüft, die Förderung an die inhaltliche Bestimmung der begünstigten Unternehmen statt an die Rechtsform zu koppeln.
    128. Erbbaurechtsverträge und Nachrangdarlehen werden von der Investitionsbank Berlin als tragfähiges Eigenkapital anerkannt.
    129. Die Wohnungsbauförderung stellt preisgünstigen Wohnungsbau durch Genossenschaften sicher.
    130. Die Fördervorgaben der IBB werden so angepasst, dass kleinere Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können und gegenüber privaten Bauherren nicht benachteiligt werden.
    131. In den neuen Stadtquartieren werden Grundstücke für genossenschaftlichen Wohnungsbau reserviert.
    132. Die Idee eines Genossenschaftscampus wird neu belebt.
    133. Die Konzeptverfahren werden reformiert und niedrigschwelliger gestaltet, um kleineren gemeinwohlorientierten Trägern Zugang zu öffentlichen Liegenschaften zu ermöglichen.
    134. Initiativen für alternative und gemeinschaftliche Wohn- und Bauprojekte werden unterstützt.
    135. Bestehende Beratungsstrukturen wie Co-Housing Berlin und die Netzwerkagentur GenerationenWohnen werden gestärkt.
    136. Die Genossenschaftsförderung wird an die inhaltliche Bestimmung der begünstigten Unternehmen und nicht mehr allein an die Rechtsform gekoppelt.
    137. Die Förderung wird weiterentwickelt und um Kriterien für Selbstverwaltung, Mitbestimmung und dauerhaften Privatisierungsausschluss ergänzt.
    138. Erbbaurechtsverträge und Nachrangdarlehen werden von der Investitionsbank Berlin als tragfähiges Eigenkapital anerkannt.
    139. Die Fördervorgaben der Wohnungsbauförderung werden so angepasst, dass kleinere Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können.
    140. Abrisse von Büro- und Gewerbeflächen werden durch eine Novelle der Bauordnung weitgehend unterbunden.
    141. Der Umbau leer stehender Büro- und Gewerbeflächen wird deutlich ausgebaut.
    142. Es werden Konzepte entwickelt, um leer stehende Gewerbeeinheiten zu bezahlbarem Wohnraum umzubauen.
    143. Ein Landesförderprogramm verknüpft den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.
    144. Leitbild ist eine Stadt, die den Menschen und nicht den Investoren dient.
    145. Die Stadt soll ohne neue Bürotürme und Wolkenkratzer und ohne Bodenspekulation auskommen.
    146. Der sozial-ökologische Stadtumbau wird offen, frühzeitig und ergebnisoffen gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern gestaltet.
    147. Mit Initiativen und engagierten Nachbarn werden gemeinsam Konzepte für eine kooperative Stadtentwicklung entworfen.
    148. Das bestehende Quartiersmanagement wird fortgeführt und weiterentwickelt.
    149. Das Quartiersmanagement wird als Instrument demokratischer Teilhabe gestärkt, insbesondere in seiner Einbindung in bezirkliche Entscheidungs- und Förderstrukturen.
    150. In Gebieten mit auslaufendem Quartiersmanagement wird die Fortführung strukturell bedeutsamer Projekte gesichert und verlässlich finanziert.
    151. Für zivilgesellschaftliche Stadtentwicklungsprojekte werden zweckgebundene Haushaltstitel eingerichtet.
    152. Reallabore für zivilgesellschaftliche Stadtentwicklung werden gefördert.
    153. Perspektivisch soll in jedem Bezirk ein Reallabor für zivilgesellschaftliche Stadtentwicklung entstehen.
    154. Die Leitlinien zur Beteiligung werden überarbeitet und konsequent angewandt.
    155. Initiativenforum Stadtpolitik und Runder Tisch Liegenschaftspolitik werden so weiterentwickelt, dass sie Lösungen für bedrohte Initiativen und Projekte aushandeln und umsetzen können.
    156. Beteiligung wird diskriminierungssensibel, niedrigschwellig und für alle zugänglich.
    157. Vor jedem Bebauungsplanverfahren findet ein informelles, ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren vor Ort statt.
    158. In jedem Bezirk wird eine Ansprechperson in der Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet.
    159. Ein Pilotprojekt schafft vom Senat finanzierte kollektive Dritte Orte der Teilhabe als Public-Common-Partnerships.
    160. Wohnungsneubau muss mit sozialer und grüner Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Gewerbeflächen für die Nahversorgung einhergehen.
    161. Leitbild für ganz Berlin ist die Sorgende Stadt der kurzen Wege mit Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und sozialer Infrastruktur im Kiez.
    162. Leer gefallene Shoppingcenter werden in die öffentliche Hand überführt und gemeinschaftlich über Quartiers-Sorgeräte betrieben.
    163. Mischmieten zwischen gewerblichen und gemeinwohlorientierten Angeboten sollen ein tragfähiges Finanzierungskonzept ermöglichen.
    164. Jedes neu geplante Wohnhaus erhält mindestens einen Gemeinschaftsraum für die Mieter.
    165. Der Flächennutzungsplan von 1994 wird in der kommenden Wahlperiode unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung grundlegend überarbeitet.
    166. Der Flächennutzungsplan wird auf Klimaschutz, Klimaanpassung und die Sicherung von Wohnraum abgestimmt.
    167. Das Tempelhofer Feld wird als Grünfläche ausgewiesen.
    168. Der Baunutzungsplan von 1958/60 wird schrittweise durch neue Bebauungspläne ersetzt.
    169. Für neue Bebauungspläne gelten hohe soziale und ökologische Kriterien sowie hohe städtebauliche Qualität.
    170. Auf Bundesebene wird ein Neuanlauf für unbefristete sektorale Bebauungspläne unterstützt.
    171. Die Bezirke erhalten mehr Personal und Mittel für die Erstellung von Bebauungsplänen.
    172. Bebauungspläne werden zur Sicherung kultureller und sozialer Infrastruktur genutzt.
    173. Diskriminierungssensible Leitkriterien werden verbindlich in der Bauplanung verankert.
    174. Bauwagenplätze und Hausboote werden erhalten und gesichert.
    175. Ein Garagenentwicklungsplan für ehemalige DDR-Garagengrundstücke wird mit transparenten Partizipationsverfahren erstellt.
    176. Beim Neubau wird ein Mindestanteil an Grünflächen festgelegt.
    177. Nicht mehr benötigte Infrastrukturen der autogerechten Stadt werden rückgebaut und sozial-ökologisch genutzt.
    178. Für neue Ein- oder Zweifamilienhaussiedlungen wird kein Baurecht geschaffen.
    179. Die bezirklichen Bauplanungsämter werden gestärkt.
    180. Planung und Bebauung der neuen Stadtquartiere, insbesondere auf landeseigenen Flächen, haben Vorrang vor Nachverdichtung in bestehenden Quartieren.
    181. Neue Stadtquartiere mit hohem Potenzial für bezahlbare Wohnungen, wie das Schumacher Quartier in Tegel, werden besonders beschleunigt.
    182. Für neue Stadtquartiere werden Kriterien zu Verkehrserschließung, flächensparendem Bauen, Beteiligung der Zivilgesellschaft und grüner Infrastruktur festgelegt.
    183. Jedes neue Stadtquartier wird mit zahlreichen Gemeinschaftsräumen ausgestattet.
    184. Auf privaten Bauflächen neuer Stadtquartiere müssen 50 Prozent der Fläche an das Land abgetreten oder zwei Drittel der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichtet werden.
    185. Auf öffentlichen Bauflächen werden 100 Prozent mietpreis- und belegungsgebundene Neubauten ermöglicht.
    186. Neue Stadtquartiere auf schützenswerten Naturflächen wie Mooren oder auf Kleingartenanlagen werden abgelehnt.
    187. Die Privatisierung öffentlicher Flächen wird ausgeschlossen.
    188. Die Zielzahlen für den Wohnungsneubau werden neu ermittelt.
    189. Bezahlbarer Wohnraum für Studierende, Auszubildende und ähnliche Bedarfsgruppen wird bereits im Bebauungsplan verankert.
    190. Die soziale, kulturelle, technische, Verkehrs- und Gesundheitsinfrastruktur wird an die ungleiche Bevölkerungsentwicklung der Bezirke angepasst.
    191. Die Sozialen Infrastruktur-Konzepte werden weiterentwickelt und die Bedarfe baulich und organisatorisch zeitnah umgesetzt.
    192. Die Innenstadt soll Lebensraum für alle mit hoher Aufenthaltsqualität sein.
    193. Die Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Spree wird als öffentlicher Raum möglichst frei von privater und kommerzieller Nutzung gemeinsam mit den Bewohnern weiterentwickelt.
    194. Die klimaresiliente Umgestaltung des Rathausforums/Marx-Engels-Forums wird weitergeführt und fertiggestellt.
    195. Am Alexanderplatz werden ein Nutzungsmix insbesondere mit Kultur und eine ansprechende Gestaltung ermöglicht.
    196. Am Fuß des Fernsehturms sollen öffentliche, nichtkommerzielle Nutzungen vorherrschen.
    197. Der Molkenmarkt wird zu einem Quartier mit bezahlbaren Wohnungen und kostengünstigen Räumen für Kunst und Kultur entwickelt.
    198. Landeseigene Grundstücke am Molkenmarkt werden ausschließlich durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften entwickelt.
    199. Für den Standort der Bauakademie wird über einen offenen Wettbewerb ein klimagerechter und ökologischer Neubau angestrebt.
    200. Ein ungesteuerter Hochhausbau in der City West wird abgelehnt.
    201. Der öffentliche Raum in der City West wird durch nichtkommerzielle Angebote, Freizeit, Kultur und Sport aufgewertet und bezahlbarer Wohnraum in angrenzenden Kiezen geschützt.
    202. Der Breitscheidplatz bleibt als städtebauliche Höhendominante erhalten.
    203. Ein neuer Masterplan City West mit dem Schwerpunkt Gemeinwohl wird aufgelegt.
    204. Der Abriss der Galeria-Karstadt-Gebäude am Hermannplatz und am Kurfürstendamm und monumentale Neubauten an deren Stelle werden abgelehnt.
    205. Die Galeria-Warenhausstandorte am Hermannplatz und am Kurfürstendamm werden erhalten und unter Beteiligung von Anwohnern und Gewerbetreibenden behutsam weiterentwickelt.
    206. Eine auf eine markante Hochhaus-Skyline ausgerichtete Stadtentwicklung wird abgelehnt, weil in Hochhäusern meist kein bezahlbarer Wohnraum entsteht.
    207. Erleichterungen bei Planung und Bau von Hochhäusern für Büros oder Luxuswohnungen werden abgelehnt.
    208. Das Hochhausleitbild wird überarbeitet.
    209. Die Sichtachsen der auf den Alexanderplatz zulaufenden Magistralen auf den Fernsehturm bleiben erhalten.
    210. In der City West zwischen Zoo, Breitscheidplatz und Kurfürstendamm wird statt massiver Hochhausbebauung eine behutsame Entwicklung aus dem Bestand verfolgt.
    211. Der geplante 167 Meter hohe Wolkenkratzer im Rudolfkiez in Friedrichshain wird abgelehnt.
    212. Für neue Bürokomplexe wird kein weiteres Baurecht vergeben, um Versiegelung zu verhindern und Flächen für andere Nutzungen zu erhalten.
    213. Leer stehende Bürogebäude werden umgenutzt.
    214. Für die Umnutzung leer stehender Bürogebäude werden verfügbare Fördermittel des Bundes genutzt.
    215. Für die Umnutzung leer stehender Bürogebäude wird ein Landesförderprogramm geschaffen.
    216. Auf Bundesebene wird ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Gewerbe gefordert, um Leerstand zu sanktionieren.
    217. Den Bebauungsplänen zur Urbanen Mitte am Gleisdreieck wird nicht zugestimmt.
    218. Mehrfachnutzungen durch Stapelung, etwa Wohnungen auf Supermärkten, sollen weiteren Flächenverbrauch vermeiden.
    219. Aufstockung, Umnutzung von Büroflächen und Sanierung leer stehender Immobilien erhalten Vorrang vor flächenintensivem Neubau.
    220. Abrisse werden durch Änderung der Bauordnung unter strengsten Kriterien genehmigungspflichtig.
    221. Der Abriss intakter Gebäude wird verboten.
    222. Der dauerhafte Erhalt des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) wird angestrebt.
    223. Senat und Bezirk entwickeln mit einer Machbarkeitsstudie Alternativen für einen Erhalt oder Teilerhalt des SEZ als soziale und Sport-Infrastruktur.
    224. Auf dem SEZ-Areal werden eine Schule und Wohnungen neu gebaut.
    225. Ein Leerstandskataster zur systematischen Erfassung von Leerstand wird eingeführt.
    226. Modularer Wohnraum wird geschaffen.
    227. Nutzungsmischung wird ermöglicht.
    228. Landeseigene Wohnungsunternehmen bauen flexible Wohnungen, um auf veränderte Wohnbedarfe reagieren zu können.
    229. Alle nicht realisierten Nachverdichtungsvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden gemeinsam mit den Bezirken überprüft.
    230. Für künftige Nachverdichtungen werden städtebauliche Kriterien festgelegt.
    231. Ein öffentlich einsehbares Baulückenkataster wird eingerichtet.
    232. Zur Verbesserung der städtebaulichen und architektonischen Qualität werden vermehrt offene und beteiligungsorientierte Wettbewerbsverfahren durchgeführt.
    233. Die Pflicht zur Auslobung von Wettbewerben gilt für Körperschaften des Landes Berlin und landeseigene Unternehmen.
    234. Neue Shopping-Center werden nicht mehr genehmigt.
    235. Der Stadtentwicklungsplan Zentren wird neu aufgelegt und versteht Zentren als Daseinsvorsorge statt als Orte hoher kommerzieller Aktivität.
    236. Boden wird als öffentliches Gut im Interesse des Allgemeinwohls organisiert.
    237. Der öffentliche Bodenbestand wird gehalten und vermehrt.
    238. Öffentlicher Boden wird unter demokratische Kontrolle gestellt und kooperativ, auch mit einem Bodenbeirat, entwickelt.
    239. Mit einem Bodensicherungsgesetz werden die Flächen und Gebäude des Landes und seiner Unternehmen als Berliner Bodenfonds gleichen Grundsätzen unterworfen.
    240. Über den öffentlichen Boden wird mit einem öffentlichen Kataster Transparenz hergestellt.
    241. Vergabeverfahren für öffentlichen Boden erfolgen transparent, unter parlamentarischer Kontrolle und mit Beteiligung der Zivilgesellschaft über einen Bodenbeirat.
    242. Für öffentlichen Boden gilt ein grundsätzliches Veräußerungsverbot.
    243. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH wird auf gemeinwohlorientierte Entwicklungen und kooperative Stadtentwicklung neu ausgerichtet.
    244. Eine Taskforce von BIM und Senatsverwaltungen überarbeitet und betreut die Vergabeverfahren nach den Bedürfnissen gemeinwohlorientierter Träger.
    245. Bei der Bereitstellung landeseigener Flächen für öffentliche Zwecke spielt der spekulationsgetriebene Bodenwert keine Rolle mehr.
    246. Für landeseigene Flächen richten sich Mieten und Erbpachtzinsen nach dem öffentlichen Nutzen statt nach Marktüblichkeit.
    247. Über einen Bodenbeirat, der zu Vergabebedingungen für Erbbaurechte und zu Ankäufen berät, wird die Zivilgesellschaft an der Bodenpolitik beteiligt.
    248. Das Tempelhofer Feld bleibt als Ganzes unbebaut.
    249. Das per Volksentscheid beschlossene Gesetz zum Tempelhofer Feld bleibt erhalten.
    250. Bebauung und Privatisierung des Tempelhofer Feldes werden abgelehnt.
    251. Eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Plätzen für alle Menschen wird angestrebt.
    252. Eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit Richtwerten für hitzemindernde und wohnungsnahe Freiflächen wird erarbeitet.
    253. Öffentliche Räume werden für gemeinwohlorientierte und nachbarschaftliche Zwecke zurückgewonnen.
    254. Kultureinrichtungen, Schulen und Kitas erhalten klimaangepasste Freiflächen, Behörden Luftgeschosse und Außenräume.
    255. Berlin soll weniger Konsumraum und auch ohne Geld für alle erlebbar sein.
    256. Kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum wird im Sinne des Volksentscheids „Berlin werbefrei“ zurückgedrängt.
    257. Kommerzielle großflächige Werbung an Baugerüsten und Baustelleneinrichtungen wird abgeschafft.
    258. Das Uferwegekonzept wird fortgeführt und überarbeitet.
    259. Die Gewässerufer werden im Einklang mit dem Naturschutz öffentlich zugänglich gestaltet.
    260. Für öffentlich zugängliche Ufer sind Ankäufe und notfalls Enteignungen vorgesehen.
    261. Die vom Abriss bedrohte Fischerpinte am Plötzensee wird erhalten und weiterentwickelt.
    262. Leitbild jeder Planung sind möglichst kurze, wohnortnahe Wege.
    263. Für Beschäftigte und Auszubildende der BVG werden neue Beschäftigtenwohnungen geschaffen.
    264. Der öffentliche Raum an stark befahrenen Straßen wird menschengerecht umgestaltet.
    265. Ein Programm für 1.200 Sitzbänke in den zwölf Bezirken wird aufgelegt.
    266. Boden wird als öffentliches Gut im Interesse des Allgemeinwohls reorganisiert.
    267. Der öffentliche Bodenbestand wird gesichert und vermehrt.
    268. Der öffentliche Bodenbestand wird unter demokratische Kontrolle gestellt.
    269. Privatisierungen von öffentlichem Grund und Boden werden verhindert.
    270. Flächen und Gebäude des Landes und seiner Unternehmen werden per Bodensicherungsgesetz in ein öffentliches Kataster eingetragen.
    271. Für landeseigene Flächen und Gebäude gilt ein grundsätzliches Veräußerungsverbot.
    272. Die Zivilgesellschaft wird über einen Bodenbeirat an Bodenentscheidungen beteiligt.
    273. In der Berliner Verfassung wird eine Privatisierungsbremse verankert.
    274. Das kommunale Vorkaufsrecht wird gestärkt.
    275. Das Land kauft weitere Flächen an.
    276. Die Vergabe landeseigener Flächen folgt einer transparenten Strategie.
    277. Der Erbbauzins für Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau wird gesenkt.
    278. Die Berliner Bodenfonds GmbH wird gestärkt.
    279. Der Ankaufsfonds für strategische Immobilien- und Grundstücksankäufe wird aufgestockt.
    280. Ein Berliner Azubi-Werk stellt bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende bereit.
    281. Housing First wird Leitmotiv eines Kurswechsels in der Wohnungsnotfall- und Wohnungspolitik.
    282. Die Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe wird wieder zu einer zentralen, ständigen Einrichtung.
    283. Die Strategiekonferenzen werden zu einem solidarischen Bündnis Berlin gegen Wohnungslosigkeit ausgebaut.
    284. Wohnungsbau zu bezahlbaren Preisen wird vorangetrieben.
    285. Bei landeseigenen und öffentlich geförderten Wohnungen gelten verbindliche und höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
    286. 10 Prozent der neu oder wieder vermieteten landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen mietpreis- und belegungsgebunden an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
    287. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet große private Vermieter, 10 Prozent der bezahlbaren Wohnungen an Menschen in besonderen Wohnungsnotlagen zu vermieten.
    288. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird ausgeweitet.
    289. Eine Quote für die Vermittlung wohnungsloser Familien in das Geschützte Marktsegment wird eingeführt.
    290. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
    291. Die sozialen Wohnhilfen der Bezirke erhalten mehr Personal.
    292. Die sozialen Wohnhilfen der Bezirke erhalten bessere digitale Verfahren.
    293. Räumungen in die Wohnungslosigkeit werden abgelehnt.
    294. Ein Modellprojekt der Justizverwaltung wird wieder aufgenommen, das von Zwangsräumung Bedrohte bei persönlicher Klagezustellung berät und an Hilfen vermittelt.
    295. Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit durch landeseigene Wohnungsunternehmen werden untersagt.
    296. Alle ASOG-Unterkünfte für Wohnungslose werden vertraglich gebunden und qualitätsgesichert.
    297. Weitere auf wohnungslose Familien mit minderjährigen Kindern spezialisierte ASOG-Unterkünfte mit ausreichend Beratungspersonal werden geschaffen, ebenso für weitere vulnerable Gruppen.
    298. Eine Quote für die Vermittlung wohnungsloser Familien im Geschützten Wohnungsmarkt wird eingeführt.
    299. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
    300. Ganzjährige und ganztägige 24/7-Unterkünfte für Wohnungslose werden ausgebaut.
    301. Die Kältehilfe von Oktober bis April wird weiter abgesichert.
    302. Die Kältehilfe wird zur „Kältehilfe plus“ mit Beratung und professioneller Hilfestellung weiterentwickelt.
    303. Der Anteil rollstuhlgerechter Kältehilfeeinrichtungen wird deutlich ausgebaut.
    304. Ein Teil der Kältehilfeplätze bleibt ganzjährig erhalten.
    305. Die Notunterbringung wird organisatorisch und finanziell besser gesteuert.
    306. Die Hitzehilfe für auf der Straße lebende Menschen wird gestärkt.
    307. „Safe Places“ werden als sichere Orte geschaffen, die vor Gewalt, Witterung und Stress schützen und Stabilität bieten.
    308. Temporäre Rückzugsorte wie kleine Wohneinheiten, Schutzcontainer oder betreute Einzelräume gelten als menschenrechtliche Notwendigkeit.
    309. Bibliotheken, Bürgerämter, Krankenhäuser, Schwimmbäder oder Parks werden saisonal als „Safe Spaces“ für Obdachlose mitgedacht.
    310. Defensive Architektur, die langes Aufhalten und Schlafen auf öffentlichen Plätzen und in Parks verhindert, wird abgelehnt.
    311. Der Anteil barrierefreier und barrierearmer Wohnungen in Berlin wird deutlich ausgebaut.
    312. Eine zentrale Stelle zur Vermittlung barrierefreien Wohnraums an Bedürftige wird geschaffen.
    313. Stadtentwicklung und Baupolitik richten sich auf inklusive, umfassend barrierefreie Stadtquartiere aus.
    314. Ziel sind Nachbarschaften, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt nach dem Prinzip „Design für alle“ zusammenleben.
    315. Der öffentliche Raum wird seniorengerecht gestaltet.
    316. Nach dem Konzept der 15-Minuten-Stadt sind alltägliche Einrichtungen und Angebote auch für Ältere fußläufig erreichbar.
    317. Dem weiteren Abbau von Nahversorgungsangeboten wird entgegengewirkt.
    318. Im öffentlichen Raum gibt es ausreichend Sitzmöglichkeiten.
    319. Im öffentlichen Raum gibt es kostenfreie öffentliche Toiletten.
    320. Wohnungen bleiben auch im Alter bezahlbar.
    321. Niemand verliert seine Wohnung.
    322. Ältere Menschen können ihren Lebensabend in ihrem angestammten Umfeld verbringen.
    323. Initiativen für gemeinsames Wohnen von jungen und älteren Menschen werden gefördert.
    324. Bedürfnisse einkommensschwacher Kinder und Jugendlicher wie ausreichende Parkbänke werden bei der Stadt- und Grünflächenplanung berücksichtigt.
    325. Die Mieten für Plätze in Studierendenwohnheimen werden begrenzt.
    326. Die Gründung einer Berliner Jugendwohnagentur wird unterstützt.
    327. Studierendenwerk und ein neu zu gründendes Auszubildendenwerk werden kreditfähig gemacht, um selbst Wohnungen bauen und sanieren zu können.
    328. Über das Sicher-Wohnen-Gesetz werden Wohnungskontingente für Wohnungsnotfälle einschließlich Careleavern festgelegt.
    329. Ein generationenübergreifendes Programm setzt finanzielle Anreize für ältere Menschen, junge Wohnungssuchende bei sich aufzunehmen.
    330. Die Wärmewende darf nicht auf Kosten der Mieter umgesetzt werden und nicht zu deren Verdrängung führen.
    331. Für die energetisch schlechtesten Gebäude der landeseigenen Wohnungsunternehmen soll ein Sanierungsprogramm aufgelegt werden.
    332. Zuschussbasierte Förderprogramme für energetische Sanierung sollen ausgebaut werden, ohne Umlage auf die Miete und ohne Anstieg der Warmmiete.
    333. Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans verpflichtet werden.
    334. Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zu begleitender Mieterberatung verpflichtet werden.
    335. Vermieter sollen, soweit rechtlich möglich, zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen verpflichtet werden.
    336. Eine zentrale Anlaufstelle soll Mietern helfen, Energieeinsparungen durch Sanierungen nachzuvollziehen und Kosten-Nutzen-Analysen zu erstellen.
    337. Auf Bundesebene sollen klare, mieterfreundliche Regeln zum Wärmecontracting angestrebt werden.
    338. Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
    339. Öffentliche und private Kleingartenflächen sowie Gemeinschaftsgärten werden durch ein Gesetz gesichert.
    340. Kleingärten und Gemeinschaftsgärten werden über Flächennutzungsplan und Bebauungspläne dauerhaft erhalten und ausgebaut.
    341. Der Kleingartenentwicklungsplan wird unter Beteiligung der Stadtgesellschaft als Stadtentwicklungsplan Kleingärten fortgeschrieben und vom Abgeordnetenhaus beschlossen.
    342. Neue Grünflächen enthalten verbindliche Anteile von Gemeinschaftsgärten.
    343. In neuen Stadtquartieren werden Flächen für Recyclinghöfe und Entsorgungsmöglichkeiten ausgewiesen.
    344. Wohnungsbauunternehmen stellen für ihre Quartiere flächendeckend und bedarfsgerecht Hausmeister ein.
    345. Die Toilettenversorgung gilt als Teil der öffentlichen Infrastruktur und Voraussetzung für Teilhabe am öffentlichen Leben.
    346. Die Ungleichbehandlung von Menschen an öffentlichen City-Toiletten wird beendet.
    347. Öffentliche Toiletten werden rund um die Uhr kostenfrei zugänglich.
    348. Instandhaltung und Reinigung öffentlicher Toiletten werden finanziell und personell sichergestellt.
    349. Der barrierefreie und ökologische Ausbau der Toilettenstandorte wird vorangetrieben.
    350. Über die Standorte neuer Toilettenanlagen wird in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und Senioren entschieden.
    351. Neue Toilettenanlagen werden bevorzugt nahe ÖPNV-Haltestellen, Stadtgrün und Spielplätzen platziert.
    352. Bei neuen Toilettenanlagen werden ökologische und wasserschonende Alternativen berücksichtigt.
    353. Toilettenanlagen erhalten nach Möglichkeit Trinkwasserspender an der Außenseite.
    354. Dächer von Toilettenanlagen werden nach Möglichkeit begrünt oder mit Solarpanels ausgestattet.
    355. Städtische Wohnungsbaugesellschaften werden zum Aufbau wirksamerer Antidiskriminierungsstellen verpflichtet.
    356. Angebote zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit bei LSBTIQ+ werden ausgebaut.
    357. Projekte für queeres Wohnen im Alter und generationenübergreifende Hausprojekte werden stark gefördert.
    358. Queere Wohnprojekte werden bei der Vergabe landeseigener Grundstücke bevorzugt.
    359. Queere Orte werden als Kulturschutzgebiete im Bundesrecht verankert.
    360. Auf Bundesebene wird ein Mietendeckel für Gewerbe angestrebt.
    361. Auf Bundesebene wird ein besserer Kündigungsschutz für Gewerbemieter angestrebt.
    362. Clubs werden im Baugesetzbuch als Kultureinrichtungen verankert.
    363. Für leerstehende Büroflächen werden neben Zwischennutzungen genossenschaftliche Modelle, Kooperationen oder Vergesellschaftung geprüft.
    364. In neuen Wohnquartieren werden Räume für soziale Infrastruktur von Anfang an mitgeplant.
    365. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen zusätzliche Wohnungen für Auszubildende der Verwaltung bereitstellen.
    366. Die Mieten dieser Azubi-Wohnungen sollen an die Ausbildungsvergütungen angepasst werden.
    367. Der Neubau von Azubi-Wohnheimen auf Landesgrundstücken soll forciert werden.
    368. Geflüchtete erhalten Zugang zu Wohnungen und übergangsweise zu dezentralen Unterkünften mit menschenrechtlichen Standards.
    369. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
    370. Die Quoten für mietpreis- und belegungsgebundene Vermietung werden deutlich erhöht.
    371. Für wohnungslose Menschen werden höhere Wohnungskontingente eingerichtet.
    372. Bei Neu- und Wiedervermietung landeseigener und geförderter Wohnungen gelten verbindliche, höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
    373. Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
    374. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird ausgeweitet.
    375. Durch Kooperationsverträge zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken werden mehr Menschen aus Geflüchtetenunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt.
    376. Modellprojekte wie „Wohnen statt MUF“ in Marzahn werden ausgebaut.
    377. Projekte, die Geflüchteten den Zugang zu Genossenschaftswohnungen erleichtern, werden unterstützt.
    378. Ein Solidarfonds ermöglicht Geflüchteten und Wohnungslosen den Einzug in Genossenschaftswohnungen.
    379. Die AV Wohnen werden so geändert, dass eine Wohnung angemietet werden kann, wenn die Miete unter den Kosten einer Gemeinschaftsunterkunft liegt.
    380. Dezentrale Fachberatungsstellen zur Wohnungssuche für Geflüchtete werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus ausgeweitet und gefördert.
    381. Ein neuer Landesbetrieb für Soziales Wohnen schafft Unterkünfte und Wohnraum für Geflüchtete, Wohnungs- und Obdachlose.
    382. Ein soziales Unterbringungsgesetz legt Mindeststandards für Geflüchteten- und ASOG-Unterkünfte fest, die regelmäßig kontrolliert werden.
    383. Eine Unterbringungsnotlage wird parlamentarisch festgestellt, mit Regeln zu Definition und Dauer der Notunterbringung.
    384. Gemeinschaftsunterkünfte werden so geplant, dass fehlende Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Stadtteilzentren und Nahverkehrsanbindung ausgebaut wird.
    385. Der Städtebau orientiert sich stärker am Menschen, um Sicherheit in den Kiezen zu fördern.
    386. Bei großen Wohnungsbauprojekten wird die Errichtung öffentlich zugänglicher, konsumfreier Sportflächen für Investoren verbindlich festgeschrieben.
    387. Neue Stadtquartiere werden daraufhin geprüft, ob gedeckte und ungedeckte Sportflächen bedarfsgerecht eingeplant sind.
    388. Bei großen Neubauvorhaben wird die Möglichkeit gemeinschaftlicher oder öffentlicher Schwimmbadnutzung verpflichtend geprüft.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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