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Gesundheit und Pflege

Forderungen der Linken in Berlin

224 Forderungen im Politikfeld „Gesundheit und Pflege“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin bezahlbar machen“). Bei 58 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Gesundheit und Pflege“ im Programm der Linken.

Gesundheit und Pflege 224
  1. Die Krankenhäuser bleiben in kommunaler Hand.

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  2. Krankenhäuser werden rekommunalisiert, wo sich private Konzerne zurückziehen.

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    Wortlaut im Programm

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  3. Die Berlinovo baut ein eigenes Pflegewohnen-Segment als günstigere Alternative zu privaten Pflegeeinrichtungen auf.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  4. Anpassungslehrgänge werden für alle Gesundheitsberufe mit ausreichend Plätzen angeboten.

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  5. Fallpauschalen, Profitorientierung und Gewinnentnahme im Gesundheitswesen werden abgelehnt.

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  6. Die Übertragung politischer Verantwortung im Gesundheitswesen auf privatwirtschaftliche Mechanismen wird rückgängig gemacht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  7. Gesundheitsfürsorge als öffentliche Daseinsvorsorge ermöglicht allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  8. Gesundheitsfürsorge wird unabhängig von privatwirtschaftlichen Erwägungen partizipativ, demokratisch, transparent und wissenschaftsbasiert organisiert.

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  9. Eine bedarfsgerechte, intersektorale Planung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung wird Grundlage.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  10. Die Ausbildung in Pflege- und Heilberufen sowie das Medizinstudium werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  11. Der soziale Hintergrund entscheidet möglichst wenig über den Berufsweg in Gesundheitsberufen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  12. Dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen wird entgegengewirkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  13. Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen werden verbessert, einschließlich tariflich gesicherter Bedingungen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Die politischen Rahmenbedingungen werden so gestaltet, dass soziale Determinanten keinen gesundheitlichen Nachteil bedeuten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Der Fokus der Gesundheitspolitik verschiebt sich von der Krankheitsbehandlung zu Prävention, insbesondere Verhältnisprävention.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Ein starker Öffentlicher Gesundheitsdienst wird dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  17. Initiativen zu bundesgesetzlichen Kompetenzerweiterungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden ergriffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  18. Gesundheitsämter erhalten mehr Möglichkeiten zu Diagnostik und Therapie, wo etablierte Strukturen nicht ausreichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  19. Eine Offensive sichert alle gesetzlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Stellen und Infrastruktur ab und besetzt offene Stellen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird gesteigert, auch durch geänderte Hochschulzulassung für Psychologie, Medizin und Soziale Arbeit.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Impfkampagnen werden intensiviert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Die Nutzung von Vorsorge-, Zahn- und Einschulungsuntersuchungen sowie Impfberatung und Impfungen wird verstärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. An den Zielen der Initiative Fast Track Cities wird festgehalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Die Berliner Infrastruktur gegen HIV/AIDS wird verlässlich finanziert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. HIV-Prävention und -Behandlung sind für alle zugänglich, auch für Geflüchtete.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Jede Person erhält Zugang zu PrEP und antiretroviraler Therapie.

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  27. Diskriminierung und Stigmatisierung im Zusammenhang mit HIV werden konsequent bekämpft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  28. Ein ressortübergreifender Berliner Aktionsplan gegen HIV unter Mitwirkung des FTC-Netzwerks wird angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Die gesundheitlichen Folgen von Wohnungslosigkeit und Armut erhalten besondere Aufmerksamkeit; Armutsprävention gilt als Gesundheitsvorsorge.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  30. Niedrigschwellige Angebote zur Erstversorgung, Prävention und Versorgung chronischer Krankheiten obdachloser Menschen werden erarbeitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  31. Zwei Versorgungszentren für obdach- und wohnungslose Menschen mit geschultem medizinischem und sozialem Personal werden finanziert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Programme zur aufsuchenden gesundheitlichen Versorgung für Unversicherte, Wohnungslose und andere vulnerable Gruppen werden eingerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Fortbildungen gegen rassistische, sexistische, antisemitische und ableistische Diskriminierung im Gesundheitswesen werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Praxisräume werden barrierefrei gestaltet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Ein Lotsensystem für Gesundheitsangebote wird eingeführt.

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  36. Im Gesundheitsdienstgesetz werden Gesundheitsförderung, Suchthilfe und psychiatrische Versorgung um Diagnostik und Therapie, auch zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, erweitert, wo die Kassenärztliche Vereinigung ihren Sicherstellungsauftrag verfehlt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Das Landesgremium nach § 90a SGB V wird ermutigt, entsprechend auf den Zulassungsausschuss einzuwirken.

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  38. Auf Bundesebene werden von Investoren betriebene medizinische Versorgungszentren verboten.

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  39. Das Berliner Heilberufekammergesetz, das nicht-ärztliche Leitung ausschließt, wird durchgesetzt.

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  40. Das Landesgremium nach § 90a SGB V wird um Vertreter der Bezirke und der Patienten erweitert.

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  41. Das Landesgremium nach § 90a SGB V wird zu einem verbindlichen Vereinbarungs- und Steuerungsgremium entwickelt.

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  42. Eine Bundesratsinitiative zur Reform des § 90a SGB V wird gestartet.

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  43. Die Förderung gemeinnütziger multiprofessioneller Gesundheitszentren wird fortgesetzt und ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. In der Gesundheitsverwaltung wird eine Stabsstelle für ein Sonderprogramm zum Aufbau von MVZ in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft eingerichtet.

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  45. Bezirke, Krankenhausträger und Kassenärztliche Vereinigung werden zusammengebracht, um kommunale, landeseigene und gemeinnützige MVZ der Grundversorgung schneller einzurichten.

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  46. Bei Vivantes wird eine Taskforce zur Einrichtung landeseigener MVZ der Primärversorgung eingesetzt.

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  47. Ein Sonderfonds aus dem Landeshaushalt finanziert den Anschub landeseigener und kommunaler MVZ.

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  48. Gemeinnützige MVZ-Träger erhalten eine gemeinsame Anschubfinanzierung von Land und Kassenärztlicher Vereinigung.

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  49. Die Außenbezirke erhalten mehr Haus- und Fachärzte.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  50. Ausreichend barrierefreie und bezahlbare Praxisräume werden bereitgestellt.

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  51. Leer stehende oder sanierungsbedürftige landeseigene Immobilien mit Praxisräumen werden prioritär ertüchtigt.

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  52. Die Umwidmung leer stehender Gewerbeflächen für Praxisräume wird geprüft.

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  53. Landeseigene Wohnungsunternehmen werden verpflichtet, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bei jeder Planung mitzudenken.

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  54. Baurechtliche Möglichkeiten, Praxisräume in Genehmigungsverfahren verpflichtend einzuplanen, werden ausgeschöpft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Praxisraumbörsen werden unterstützt.

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  56. Ein Gewerbemietendeckel für Einrichtungen der Primärversorgung wird geprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Modellprojekte für Community Health Nursing werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  58. Community Health Nursing wird stärker in kommunale Gesundheitszentren und lokale Versorgungsstrukturen integriert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  59. Die Versorgung nicht transportfähiger Patienten mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac wird verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Für diese Patienten werden Hausbesuche und Telemedizin angeboten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  61. Eine Aufklärungskampagne zu ME/CFS inklusive Infektionsschutz wird durchgeführt.

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  62. Die Versorgungsangebote für Long-Covid-Erkrankte werden unterstützt und ausgebaut.

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  63. Die Forschung zu ME/CFS wird angemessen gefördert, mit dem Ziel verfügbarer Medikamente.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Wohnortnahe Apotheken werden erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  65. Apotheken werden stärker in Versorgungsstrukturen eingebunden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Die Ausbildungskapazitäten für Pharmazeuten und PTA werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Auf Bundesebene werden die Vergütungsstrukturen der Apotheken angepasst.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. Das Land kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Krankenhausfinanzierung im erforderlichen Umfang nach.

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  69. Die vom Senat verursachten Kürzungen bei den Krankenhausinvestitionen werden zurückgenommen.

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  70. Die Krankenhausinvestitionen werden auf ein bedarfsgerechtes Niveau gesteigert.

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  71. Für die Krankenhausinvestitionen werden neue Finanzierungsmodelle und eine ausgeweitete Nutzung des Sondervermögens Klima und Infrastruktur geprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Die Krankenhausfinanzierung erfolgt projektbezogen statt durch pauschale Mittelvergabe.

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  73. Dringende Investitionen, etwa in die Psychiatrien im Krankenhaus Hedwigshöhe und im Urbankrankenhaus, werden schnellstmöglich angegangen.

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  74. Das Jüdische Krankenhaus Berlin bleibt als vollwertiges Krankenhaus erhalten, möglichst in Kooperation mit der öffentlichen Hand.

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  75. Berlin nutzt die Krankenhausreform für eine starke, demokratische Krankenhausplanung gegen Marktversagen.

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  76. Krankenhäuser gehören als Teil der Daseinsvorsorge nicht in die Hände renditeorientierter Investoren.

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  77. Krankenhäuser werden rekommunalisiert, wo private Träger sich zurückziehen, Häuser oder Abteilungen aufgeben oder Qualitäts- und Personalstandards unterlaufen.

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  78. Die Rechtsform kommunaler Krankenhäuser sichert öffentliche Transparenz und demokratische Kontrolle statt GmbH-Logik und Geschäftsgeheimnissen.

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  79. Die Krankenhäuser von Charité und Vivantes werden umstrukturiert, mit Planungs- und Leitungsgremien, in denen Beschäftigte, Patientenvertretungen, Bezirke, Land und Öffentlicher Gesundheitsdienst mitentscheiden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  80. Krankenhäuser treffen Entscheidungen wissenschaftlich, fürsorglich und im Interesse der Patienten statt im Interesse von Bilanzen.

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  81. Krankenhäuser werden besser mit Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern ausgestattet.

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  82. Alle Menschen erhalten die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung, die sie benötigen.

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  83. Von den bundesweit 2400 fehlenden psychotherapeutischen Kassensitzen wird der Berliner Anteil geschaffen.

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  84. Eine Stelle für Aufsicht, Aufklärung und Dokumentation von Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie wird eingerichtet, die auch neue Bedarfsplanungen anstößt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  85. Pilotprojekte wie aufsuchende Therapie versorgen ältere und immobile Menschen wohnortnah.

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  86. Die Psychiatrie wird möglichst gewaltfrei gestaltet.

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  87. Aufenthaltsdauern in der Psychiatrie orientieren sich am Genesungsgrad.

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  88. Ausgelagerte Therapiebereiche der Psychiatrie werden zurückgeführt.

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  89. Sozialpsychiatrische Versorgung mit Tageskliniken, Institutsambulanzen und stationsäquivalenter Behandlung wird flächendeckend angeboten.

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  90. In jedem Bezirk werden Kriseninterventionszentren mit Kurzzeitaufnahme, Notfall-Chats und aufsuchenden Hilfen eingerichtet.

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  91. Der Berliner Krisendienst wird stabil finanziert und ausgebaut.

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  92. In jedem Bezirk bestehen psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen mit Beratung, Workshops und Teilhabeangeboten.

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  93. Multiprofessionelle Teams mit Psychiatrieerfahrenen leisten Alltagsunterstützung und aufsuchende Hilfen und tragen zur Vernetzung der Institutionen bei.

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  94. Kliniken stellen mehr Plätze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung bereit.

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  95. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.

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  96. Betreutes Wohnen und psychiatrische Einzelfallhilfe werden ausgebaut, um Wohnen, Teilhabe und Arbeit zu sichern.

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  97. Klientenbezogene Arbeits- und Betätigungsfelder wie niedrigschwellige Freizeitangebote und Tätigkeiten in Werkstätten oder Bauernhöfen werden gefördert.

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  98. Angebote für traumatisierte Menschen werden gefördert.

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  99. Fachpersonal wird traumaspezifisch weitergebildet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Mehrsprachige Versorgungsstrukturen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Die Versorgung von Menschen mit Psychosen wird verbessert.
    2. Die sozialpsychiatrischen Dienste werden besser ausgestattet und vernetzt.
    3. Geschlechtersensible Forschung und Versorgung werden gefördert.
    4. Spezialisierte Angebote für trans-, inter- und nicht-binäre Personen werden ausgebaut.
    5. Gendergerechtigkeit in Diagnostik, Therapie und Prävention wird sichergestellt.
    6. Die räumlichen und personellen Bedingungen im Krankenhaus des Maßregelvollzugs werden verbessert.
    7. Ein Erweiterungsbau für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs wird schnellstmöglich umgesetzt.
    8. Langfristig werden Alternativen zum Maßregelvollzug geschaffen.
    9. Bessere Gehälter in Gesundheitsberufen, insbesondere für Berufseinsteiger, werden unterstützt.
    10. Verbindliche Standards für Personalquoten in Gesundheitseinrichtungen werden unterstützt.
    11. Ein trägeroffener Fonds für Gute Arbeit fördert Krankenhausträger bei der Umsetzung guter Arbeits- und Tarifbedingungen.
    12. In allen Bereichen der Patientenversorgung gilt eine verbindliche Personalbemessung.
    13. Ziel sind messbar bessere pflegerische Versorgung, sichere Arbeitsbedingungen und größtmögliche Transparenz gegenüber Patienten.
    14. Eine Eins-zu-eins-Betreuung von Schwangeren und Gebärenden, auch bei Fehlgeburt oder Abbruch, wird durch bessere Personalschlüssel ermöglicht.
    15. Zur Entlastung des Rettungsdienstes wird Gewaltprävention betrieben.
    16. An Schulen werden Erste-Hilfe-Schulungen angeboten.
    17. Die Bevölkerung wird zur Entlastung des Rettungsdienstes sensibilisiert.
    18. Gewerkschaftliche Initiativen im Gesundheitswesen werden angesichts der drohenden Versorgungskrise unterstützt.
    19. Gesundheitsberufe werden für junge Menschen attraktiver.
    20. Die Ausbildungsbedingungen in Gesundheitsberufen werden verbessert.
    21. Weiterbildungsmöglichkeiten in Gesundheitsberufen werden ausgebaut.
    22. Akademische Perspektiven in Gesundheitsberufen werden gestärkt.
    23. Der Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe am Standort des ehemaligen Wenckebach-Klinikums wird ausgebaut.
    24. Die Arbeitsbedingungen, insbesondere in der ambulanten Versorgung, werden besser erfasst.
    25. Beschäftigte in der ambulanten Versorgung erhalten angemessene Entlohnung, Tarifverträge in bisher ungeregelten Bereichen und bessere Bedingungen in Therapiepraxen und ambulanter Pflege.
    26. Präventionsprogramme und Schutzkonzepte gegen Gewalt in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden ausgebaut.
    27. Die Gesellschaft wird für Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen sensibilisiert.
    28. Das Land übernimmt seine Verantwortung bei der Finanzierung der Investitionskosten vollstationärer Pflegeeinrichtungen.
    29. Ein Pflegewohngeld wird eingeführt, das Heimbewohner unmittelbar entlastet.
    30. Der Anteil öffentlich getragener Pflegeeinrichtungen wird deutlich erhöht.
    31. Berlin setzt sich im Bundesrat für bundesweit sinkende Eigenanteile in der Pflege ein.
    32. Auf Bundesebene wird eine solidarische Pflegevollversicherung angestrebt.
    33. Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Heim- und Bewohnerbeiräten werden gestärkt.
    34. Heim- und Bewohnerbeiräte erhalten die notwendigen Arbeitsmittel.
    35. Die Pflegestützpunkte werden weiter ausgebaut.
    36. Ein Pflegenottelefon nach Hamburger Vorbild wird eingerichtet, das vor allem nachts und am Wochenende berät und vermittelt.
    37. Die Kurzzeitpflege wird zur Unterstützung pflegender Angehöriger ausgebaut.
    38. Versorgungslücken in der Tagespflege werden geschlossen.
    39. Der Landespflegeplan 2025 wird konsequent umgesetzt.
    40. Eine verbindliche Pflegestrukturplanung auf Landes- und Bezirksebene wird vorangetrieben.
    41. Kieznahe, bedarfsgerechte Versorgungsangebote, lokale Netzwerke und die Entlastung pflegender Angehöriger stehen im Zentrum der Pflegepolitik.
    42. Ergebnisse von Modellprojekten wie dem Runden Tisch Pflege in Treptow-Köpenick werden genutzt, um bezirkliche Pflegeplanung stadtweit zu entwickeln.
    43. Die Forschung zu Erkrankungen wie Endometriose, PCOS und Lipödem wird ausgebaut.
    44. Geschlechtsspezifische Studien bei Medikamentenzulassungen werden verbindlich.
    45. Wissen über geschlechtssensible Medizin wird in Lehre, Ausbildung und Praxis verankert.
    46. In Berlin wird jährlich eine Fachtagung zur Frauengesundheit ausgerichtet.
    47. Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalte aller medizinischen Berufe werden modernisiert, um struktureller Misogynie entgegenzuwirken.
    48. In Krankenhäusern und Praxen werden verpflichtende Sensibilisierungen gegen Misogynie eingeführt.
    49. Erste-Hilfe-Kurse vermitteln und trainieren stärker lebensrettende Maßnahmen bei Frauen und FLINTA-Personen.
    50. Schwangerschaftsabbrüche werden in allen Plankrankenhäusern mit gynäkologischen Abteilungen ermöglicht.
    51. Die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen übernehmen die Krankenkassen.
    52. Der Zugang zu Sterilisationen wird erleichtert und selbstbestimmt gestaltet.
    53. Die medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt wird verbessert.
    54. Anonyme und vertrauliche Spurensicherung ist in Berlin flächendeckend, dezentral und rund um die Uhr verfügbar.
    55. Für suchtmittelabhängige Frauen werden suchtakzeptierende Unterstützungsangebote geschaffen.
    56. Die medizinische Versorgung für trans Personen in Berlin wird verbessert.
    57. Spezialisierte Gesundheitsangebote für trans Personen werden gestärkt.
    58. Für trans Personen gibt es mehr Therapieplätze bei qualifizierten Psychotherapeuten.
    59. Der Zugang zu Hormontherapien für trans Personen wird erleichtert.
    60. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen unkompliziert.
    61. Transspezifische Gesundheitskompetenz wird stärker in der Ausbildung medizinischen Personals verankert.
    62. Abgestimmte Hitzeaktionspläne werden auf Landes- und Bezirksebene sowie für Krankenhäuser und Pflegeheime erstellt.
    63. Das Gesundheitssystem vereint Versorgungssicherheit mit ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit.
    64. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämter werden besser miteinander vernetzt.
    65. Digitalisierung wird integraler Bestandteil der Ausbildung in allen Gesundheitsberufen.
    66. Die Berliner Drogenpolitik kriminalisiert Drogenkonsum nicht und stigmatisiert Konsumierende nicht.
    67. Die Drogenpolitik zielt darauf, gesundheitliche und soziale Risiken für Konsumierende zu verringern.
    68. Das Betäubungsmittelgesetz wird so reformiert, dass Konsumierende legale Bezugsmöglichkeiten für bisher illegale Substanzen erhalten.
    69. Legale Bezugsmöglichkeiten für bisher illegale Substanzen sind nicht profitorientiert.
    70. Legale Bezugsmöglichkeiten für Drogen gehen mit Aufklärung, Jugendschutz und Prävention einher.
    71. Gegen Crackkonsum im öffentlichen Raum werden innovative Konzepte niedrigschwelliger Drogenhilfe wie Inhalationsräume nach Schweizer Vorbild eingesetzt.
    72. Angebote zur Suchtprävention, Aufklärung sowie Sucht- und Drogenhilfe werden verstetigt und ausgebaut.
    73. Bedarfsorientierte ambulante Therapieangebote für Suchtkranke werden ausgebaut.
    74. Psychosoziale und sozialpädagogische Betreuungsangebote für Abhängige werden weiterentwickelt.
    75. Der niedrigschwellige Zugang zur Substitutionsbehandlung wird vorangetrieben.
    76. Die Genehmigungspraxis für Cannabis-Anbauvereine in Berlin wird vereinfacht.
    77. Das Verbot des gemeinsamen Cannabiskonsums in Anbauvereinen wird abgeschafft.
    78. Das Vereinsleben in Cannabis-Anbauvereinen wird gestärkt.
    79. Das Land Berlin bietet Beratung für in Gründung befindliche Cannabis-Anbauvereine an.
    80. Die Kapazitäten des Drug-Checking-Projekts werden ausgebaut.
    81. Ein mobiles Drug-Checking-Angebot wird geschaffen.
    82. Drug-Checking wird auf Drogenkonsumräume ausgeweitet.
    83. Drug-Checking steht allen offen.
    84. Ein Paradigmenwechsel zu einer entstigmatisierenden Drogenpolitik hat oberste Priorität.
    85. Die Drogenpolitik ist evidenzbasiert und menschenwürdig.
    86. Die Gesundheitsversorgung wird nach sozialen und bedarfsgerechten Kriterien statt nach Kriegslogik strukturiert.
    87. Berliner Gesundheitseinrichtungen beteiligen sich nicht an Übungen für den Kriegsfall.
    88. Gesundheitsberufe dienen der Erhaltung des Friedens, nicht der Kriegsvorbereitung.
    89. Hausbesuche von Hausärzten werden besser vergütet.
    90. Die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für eine bessere gesundheitliche Versorgung älterer Menschen.
    91. Die telefonische Erreichbarkeit von Arztpraxen wird verbindlich geregelt.
    92. Ein Programm zur Rekommunalisierung von Pflegeeinrichtungen wird aufgelegt.
    93. Gegen Hitzebelastungen gibt es mehr spezielle Angebote für ältere Menschen.
    94. Morgentermine bei Ärzten und in Bürgerämtern erleichtern älteren Menschen unvermeidliche Wege bei Hitze.
    95. Für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden bezirkliche Rahmenkonzeptionen und eine fachübergreifende Vernetzung von Bildung, Jugend und Gesundheit auf Bezirks- und Landesebene geschaffen.
    96. Für Kinder und Jugendliche in Berlin soll ein abgestimmtes Konzept zur psychosozialen Prävention entwickelt werden.
    97. Die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Berlin soll verbessert werden.
    98. Einsamkeit, Mobbing, Diskriminierungserfahrungen, Süchte, psychische Erkrankungen und Neurodivergenzen junger Menschen sollen anerkannt und strukturell aufgefangen werden.
    99. Niedrigschwellige Krisenchats, Krisentelefone und analoge Anlaufstellen an den Aufenthaltsorten von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden.
    100. Junge Menschen sollen sofortigen, unbürokratischen Zugang zu niedrigschwelligen Hilfsangeboten wie psychosozialen Zentren und zu traumatherapeutischer Behandlung erhalten.
    101. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll als Teil der Kinderschutz-Meldekette sachgerecht ausgestattet werden.
    102. Zugang zu Beratung, Gesundheitsversorgung und Schutz wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet.
    103. Ein Drogenkonsumraum speziell für Frauen, nicht-binäre, intergeschlechtliche und trans Personen in der Sexarbeit wird eingerichtet.
    104. Medizinische Versorgung darf nicht von Einkommen oder Identität abhängen.
    105. Die Gesundheitsversorgung wird für alle diskriminierungsfrei gestaltet.
    106. Der Zugang zu PrEP wird barrierefrei und kostenlos.
    107. Die Wartezeiten für trans-spezifische Behandlungen werden abgebaut.
    108. Schwerpunktpraxen werden ausgebaut.
    109. Die Kapazitäten der Kliniken für diese Behandlungen werden gestärkt.
    110. Ärzte und Therapeuten werden zu queeren Identitäten geschult.
    111. Niedrigschwellige Angebote zur Schadensminimierung beim Drogenkonsum werden gestärkt.
    112. Geflüchtete haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem.
    113. Geflüchteten werden keine Gesundheitsleistungen wegen unklarer Zuständigkeiten oder gescheiterter Krankenkassenanmeldung verwehrt.
    114. Die Clearingstelle für Menschen außerhalb des gesundheitlichen Regelsystems wird gestärkt.
    115. Der Zugang zu Gesundheitsversorgung hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sowohl bei Notversorgung als auch bei chronischen Erkrankungen.
    116. Die Interventionsteams arbeiten eng mit den sozialpsychiatrischen Diensten der Bezirke zusammen und greifen frühzeitig ein.
    117. Der Senat setzt sich auf Bundesebene für ein weitgehendes Werbeverbot für Sportwetten ein.
    118. Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen zu Sportwetten werden vor allem für junge Männer in Sportvereinen deutlich intensiviert.
    119. Das äußere Erscheinungsbild von Wettbüros wird geregelt.
    120. Wettbüros müssen getönte Außenfenster haben, die den Blick ins Innere verhindern.
    121. Bilder an Wettbüros, die zum Spielen anregen, werden verboten.
    122. Die Verwendung von Sportler*innen oder Prominenten im Design von Wettbüros zur Kundengewinnung wird verboten.
    123. Wettbüros müssen auf der Außenbeschriftung deutlich vor den Risiken des Glücksspiels warnen.
    124. Gezielte Aufklärungsmaßnahmen für junge Menschen sollen Doping und Substanzkonsum zum Muskelaufbau eindämmen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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