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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Berlin

224 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Politik ändern. Berlin bleiben.“). Bei 80 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 224
  1. Berlin soll mit einer Million zusätzlicher Bäume, günstigen Mieten und Plätzen mit Aufenthaltsqualität gestaltet werden.

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  2. Berlin soll widerstandsfähig gegenüber den Folgen der Klimakrise werden.

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  3. Berlin soll mit konsequentem Klimaschutz, sauberer Energie und naturverträglicher Stadtentwicklung seinen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten.

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  4. Berlin soll sich an Hamburg orientieren, das bereits 2040 klimaneutral sein will.

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  5. Der Fahrplan zu Klimaneutralität und Klimaanpassung wird solide aufgestellt und priorisiert, um die Ziele schnellstmöglich zu erreichen.

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  6. Klimaschutzmaßnahmen sollen dort ansetzen, wo die Belastung am größten ist.

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  7. Berlin soll als klimaneutrale, soziale Metropole Vorreiterin werden.

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  8. Kühlendes Stadtgrün soll Orte der Erholung schaffen und Wasser soll in der Stadt gehalten und sorgsam genutzt werden.

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  9. Berlin setzt auf Kreislaufwirtschaft statt Verschwendung und auf Gemeinwohl statt Profitdenken.

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  10. Berlin soll Vorbild für konsequenten und sozial gerechten Klimaschutz werden und zu den Pariser Klimazielen beitragen.

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  11. Berlin soll bis 2040 klimaneutral werden.

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  12. Klimaschutz wird mit verbindlichen Zielen und klaren Zuständigkeiten zur zentralen Aufgabe gemacht.

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  13. Für alle Gesetze und Maßnahmen wird ein Klima-Check eingeführt.

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  14. Werden die Vorgaben des Berliner Klimaschutzgesetzes nicht eingehalten, müssen Maßnahmenprogramme erarbeitet und umgesetzt werden.

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  15. Die geplante Müllverbrennung am Standort Klingenberg soll reduziert werden.

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  16. Klimaschutz wird gegenüber dem Denkmalschutz stärker gewichtet.

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  17. Berlin soll klimafest und zukunftsfähig gestaltet werden.

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  18. Berlin soll sich an die Folgen der Klimakrise anpassen, natürliche Ressourcen schützen und Umweltgerechtigkeit herstellen.

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  19. Alle Einwohner sollen unabhängig von Wohnort und Einkommen Zugang zu gepflegten Parks und Grünflächen haben.

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  20. Hitzeentlastung und Grüngestaltung konzentrieren sich besonders auf Kieze mit vielen geringverdienenden und benachteiligten Haushalten.

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  21. Das Berliner Klimaanpassungsgesetz wird ambitioniert und abgestimmt mit dem Mobilitätsgesetz umgesetzt.

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  22. In besonders belasteten Quartieren werden Klimainseln mit Schatten, Wasser und Sitzgelegenheiten geschaffen.

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  23. Die Stadt soll langfristig an Hitze, Starkregen und andere Klimafolgen angepasst werden.

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  24. Der Berliner Hitzeaktionsplan wird jährlich evaluiert und weiterentwickelt.

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  25. Die Entsiegelung wird deutlich vorangebracht.

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  26. Die Stadt wird vor allem dort begrünt, wo es bislang wenig Grün gibt.

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  27. Ein umfassendes Entsiegelungsprogramm soll so schnell wie möglich eine Netto-Null-Versiegelung erreichen.

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  28. Der Anteil der Entsiegelung öffentlicher Flächen wird jährlich deutlich gesteigert.

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  29. Überdimensionierte Verkehrsflächen, Außenanlagen kommunaler Einrichtungen und versiegelte Hinterhöfe werden systematisch auf Entsiegelungspotenziale untersucht.

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  30. Mehr Bäume, Pocket Parks, Tiny Forests, Kletterpflanzen und neue Grünverbindungen sollen Lebensräume schaffen und das Stadtklima verbessern.

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  31. Insekten-, vogel- und käferfreundliche Bepflanzung soll mehr Vielfalt in der Natur schaffen.

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  32. Eine Million neue Bäume sollen gepflanzt werden.

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  33. Pflege und Unterhalt der Bäume werden finanziell abgesichert.

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  34. Die Baumpflegebudgets werden erhöht.

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  35. Das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz der Initiative BaumEntscheid wird umgesetzt.

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  36. Berlin wird zur Schwammstadt, die Regenwasser durch Entsiegelung, Dachbegrünung, Regengärten und Versickerung in der Stadt hält.

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  37. Regenwasser soll in Neubau und Bestand nachhaltig nutzbar gemacht werden.

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  38. Bestehende Grünflächen werden dauerhaft gesichert und klimaresilient, bevorzugt mit heimischen Arten, gestaltet.

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  39. Neue Grünflächen sollen entstehen.

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  40. Kaltluftschneisen werden erhalten und wo möglich ausgebaut.

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  41. Das Tempelhofer Feld bleibt geschützt.

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  42. Kleingärten werden erhalten, klimaresilient und naturfreundlich gestaltet und besser geschützt.

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  43. Kleingartenanlagen sollen sich für gemeinschaftliches Gärtnern, Klimaschutzprojekte und Umweltbildung öffnen.

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  44. Die Pflege des Stadtgrüns wird konsequent ausgebaut.

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  45. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter werden mit zweckgebundenen Mitteln gestärkt.

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  46. Die Finanzierung des Unterhalts der Grünanlagen wird schrittweise an die realen Kosten angepasst.

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  47. Die Baumschutzverordnung wird umfassend novelliert, um den Schutzstatus und die Pflege von Bäumen zu verbessern.

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  48. Alle rechtlichen Spielräume werden genutzt, um den Baumbestand besser zu schützen.

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  49. Baumscheiben sollen ohne Genehmigung bepflanzt werden können.

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  50. Regentonnen sollen das Gießen von Bäumen und Beeten erleichtern.

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  51. Das Modell Hausbäume wird auf alle Bezirke ausgeweitet.

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  52. Gemeinschaftsgärten und Urban-Gardening-Initiativen werden unterstützt.

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  53. Fachliche Beratung und Starthilfen für private Begrünung werden bereitgestellt.

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  54. Natur, Wasser, Luft und Böden sollen konsequent geschützt und regeneriert werden.

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  55. Die Neuorientierung der Berliner Forsten unter Einbeziehung von Umweltverbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird unterstützt.

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  56. Ziel ist ein klimaresilienter, naturnaher Mischwald mit größerer Naturvielfalt und besserer Wasserhaltefähigkeit.

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  57. Im Wald wird auf Naturverjüngung gesetzt.

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  58. Altbäume im Wald werden konsequent erhalten.

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  59. Totholz verbleibt im Wald.

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  60. Holzeinschlag findet nur begrenzt statt, wenn er der Entwicklung zu einem naturnahen Dauerwald dient.

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  61. Ein wissenschaftliches Monitoring begleitet die Waldumwandlung einschließlich der Waldböden.

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  62. Die verbleibenden Moore im Wald werden erhalten, wiedervernässt und renaturiert.

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  63. Entwässernde Infrastrukturen in und an den Wäldern werden zurückgebaut.

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  64. Der uneingeschränkte Erhalt der Berliner Wälder wird landesgesetzlich abgesichert.

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  65. Die Waldflächen werden vergrößert.

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  66. Mehr Waldgebiete werden unter strikten, rechtlich gesicherten Schutz gestellt.

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  67. Es werden mehr und größere Naturschutzgebiete geschaffen.

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  68. Zur Waldbrandvorbeugung werden auch ökologische Ansätze wie Schutzstreifen und Waldbrandriegel durch Beweidung genutzt.

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  69. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ wird umgesetzt, um dem Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken.

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  70. Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten werden erhalten, gepflegt und miteinander vernetzt.

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  71. Ziel ist ein grünes Netz von Biotopverbünden in Berlin.

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  72. Blühwiesen, Insektenkorridore und naturnahe Grünflächen werden als Lebensräume für Bestäuber geschaffen.

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  73. Hecken und Sträucher aus heimischen Arten werden als Nistplätze und Schutz gepflanzt.

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  74. Sichere Querungsmöglichkeiten für Tiere werden flächendeckend ausgebaut.

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  75. Gegen Lichtverschmutzung und Vogelschlag werden Maßnahmen ergriffen.

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  76. Die Wildtierhilfe wird gestärkt.

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  77. Das Biodiversitätsmonitoring wird ausgebaut.

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  78. Die Vorgaben der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur werden in Berlin aktiv umgesetzt.

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  79. Aktive Landschaftspflege soll ökologische Funktion, Artenvielfalt und Erholungsqualität in Einklang bringen.

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  80. Naturschutzräume werden nicht nur ausgewiesen, sondern durch Pflege- und Managementpläne langfristig gesichert.

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  81. Die Wiederherstellung von Habitatstrukturen wie Totholz, Hecken und kleinräumigen Feuchtgebieten wird gefördert.

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  82. In Berlin sollen keine Pestizide mehr eingesetzt werden.

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  83. Auf landeseigenen Flächen werden keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt.

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  84. Die Berliner Umwelt- und Naturschutzverbände werden weiterhin unterstützt.

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  85. Die Beteiligungs- und Klagerechte der Umwelt- und Naturschutzverbände bleiben erhalten.

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  86. Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung werden Maßnahmen für einen sparsamen Umgang mit Wasser umgesetzt und der Wasserverbrauch wo möglich reduziert.

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  87. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe bewässern Grünflächen im Sommerhalbjahr möglichst in kühleren Randzeiten.

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  88. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe nutzen wassersparende Bewässerungstechniken wie Tröpfchenbewässerung.

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  89. Die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung wird verstärkt verpflichtend gemacht.

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  90. Golfplätze dürfen nur noch mit Regenwasser bewässert werden.

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  91. Genehmigungen zur Grundwasserentnahme werden vom Grundwasserstand abhängig gemacht.

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  92. Freibeträge beim Entgelt für Grundwasserentnahmen werden abgebaut.

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  93. Die Verfahren zur Festlegung zulässiger Trinkwasserfördermengen werden an allen Wasserwerken abgeschlossen, auch zum Schutz von Wäldern und Waldmooren.

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  94. Gereinigtes Wasser aus Klärwerken wird in sonst trockenfallende Landschaften eingeleitet.

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  95. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird in Berlin konsequent umgesetzt.

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  96. Mit der „Aktion Blau“ werden naturnahe Gewässerabschnitte und Uferzonen an Spree, Havel, Seen und kleinen Flüssen ausgeweitet.

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  97. Die Kleingewässer werden saniert.

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  98. An allen innerstädtischen Fließgewässern werden schrittweise naturgerechte Uferkorridore geschaffen.

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  99. Künstliche Uferbefestigungen werden begrünt.

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  100. Die Berliner Wasserbetriebe bauen ihre Rolle im Wasserressourcenmanagement aus.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    1. Sauberes Regenwasser wird verstärkt in Kleingewässer eingeleitet, um deren Austrocknung vorzubeugen.
    2. Verschmutztes Regenwasser darf nicht mehr ungefiltert in Gewässer geleitet werden.
    3. Die Abkopplung von der Mischwasserkanalisation wird deutlich vorangebracht.
    4. Es werden Strategien gegen Mikroplastik und PFAS entwickelt.
    5. Ziel ist ein konsequentes Verbot von PFAS.
    6. Grenzwerte für die Berliner Wasserversorgung werden konsequent eingehalten, etwa beim belasteten Wasser in Tegel.
    7. Ein sparsamer Umgang mit Wasser wird vorangetrieben.
    8. Grauwasserrecycling für Toilettenspülung und Vegetation soll Standard werden.
    9. Private Grundwasserentnahmen werden begrenzt.
    10. Unternehmen mit großem Wasserverbrauch werden transparent gemacht.
    11. Die Wasserwirkung wird bei der Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung berücksichtigt.
    12. Eigene Brunnen von Unternehmen werden nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
    13. Ausnahmegenehmigungen für eigene Brunnen von Unternehmen werden öffentlich einsehbar.
    14. Mindestgrundwasserstände werden festgelegt.
    15. Der Landschaftswasserhaushalt wird vor weiterer Verschlechterung geschützt.
    16. Das pauschale Badeverbot in der Spree wird abgeschafft.
    17. Das Wasserqualitätsmonitoring wird stadtweit ausgebaut, um das Baden in der Spree zu ermöglichen.
    18. Die Luftreinhaltepolitik wird an den Luftqualitätsleitlinien der WHO und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet.
    19. Ein ambitionierter Luftreinhalteplan soll Feinstaub und Stickoxide deutlich senken, um die EU-Grenzwerte möglichst vor 2030 einzuhalten.
    20. Ab 2030 dürfen auf Baustellen in der Nullemissionszone nur noch Maschinen mit modernem Abgasstandard oder Rußfilter eingesetzt werden.
    21. Die Nachrüstung von Staubabscheidern bei Holzheizungen wird gefördert.
    22. Staubabscheider bei Holzheizungen werden spätestens ab 2030 verpflichtend.
    23. Das Luftqualitätsmonitoring wird mit modernen Sensoren ausgebaut.
    24. Citizen-Science-Initiativen werden in das Luftqualitätsmonitoring einbezogen.
    25. An Silvester und zu besonderen Anlässen soll es zentral organisierte, umweltfreundliche Lichtshows geben.
    26. Die Reinigung von Straßen und Grünanlagen wird deutlich ausgeweitet.
    27. Die BSR soll künftig alle Parks und Spielplätze reinigen.
    28. Das Programm der Parkläufer und Kiezmanager wird fortgeführt und dauerhaft gesichert.
    29. Die BSR-Kieztage werden besser an den Alltag angepasst, insbesondere durch mehr Termine an Wochenenden.
    30. Jeder Berliner Haushalt erhält einmal im Jahr eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung.
    31. Es werden vierteljährliche Sperrmülltage mit niedrigschwelliger Entsorgung eingeführt.
    32. Abfallvermeidung und Ressourcenschonung haben Vorrang.
    33. Eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck wird eingeführt.
    34. Repair-Cafés, Tausch- und Sharing-Plattformen, Re-Use-Kaufhäuser und weitere Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft werden flächendeckend gestärkt.
    35. Die Zero-Waste-Strategie wird konsequent umgesetzt.
    36. Das Sammeln von Textilien für soziale Zwecke muss weiter möglich sein.
    37. Geprüft wird, wie gemeinwohlorientierte Textilsammler unterstützt werden können.
    38. Der Trend zu Wegwerfmode soll begrenzt werden.
    39. Der Bund soll die von der EU angekündigte erweiterte Herstellerverantwortung der Textilproduzenten zügig umsetzen.
    40. Bioabfälle werden vollständig über die Biotonne erfasst und zu Biogas und Kompost verarbeitet.
    41. Die getrennte Sammlung von Bioabfällen wird verbindlich.
    42. Die BSR und private Entsorger werden verpflichtet, die nötigen Anlagen auszubauen.
    43. Die BSR wird verpflichtet, an den Recyclinghöfen alle Arten von Müll anzunehmen.
    44. Die BSR darf im Gegenzug entsprechende Entsorgungsgebühren erheben.
    45. Recycling und Wiederverwendung von Altholz werden deutlich ausgebaut.
    46. Maßnahmen zu Sauberkeit und Abfallvermeidung werden öffentlichkeitswirksam, verständlich und mehrsprachig kommuniziert.
    47. Das Stadtnaturranger-Programm wird ausgeweitet.
    48. Berlin erhält ein „Klimahaus“ als zentralen Bildungs- und Begegnungsort für Klimaschutz und Umweltwissen.
    49. Die acht länderübergreifenden Regionalparks werden gefördert und entwickelt, insbesondere Naturpark Barnim und Regionalpark Barnimer Feldmark.
    50. Naturpark Barnim und Regionalpark Barnimer Feldmark sollen als UNESCO-Biosphärenreservate ausgewiesen werden.
    51. Tierschutzpolitik soll frühzeitig wirken.
    52. Tiere sollen in Berlin als Lebewesen mit eigenem Wert anerkannt und professionell geschützt werden.
    53. Tiere sollen rechtlich nicht länger als Sachen behandelt werden.
    54. Berlin setzt sich für eine wirksame Weiterentwicklung des Tierschutzrechts ein.
    55. Das Amt einer unabhängigen, weisungsfreien Landestierschutzbeauftragten wird gesetzlich verankert.
    56. Das Amt der Landestierschutzbeauftragten erhält ein eigenes Budget und ausreichend Personal.
    57. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wird gestärkt.
    58. Die Mitwirkungsrechte der Tierschutzverbände werden qualifiziert.
    59. Die Finanzierung von Tierheim, Tiertafel und Wildtierstationen wird dauerhaft gesichert.
    60. Ein Notfallfonds für akute Versorgungslagen im Tierschutz wird eingerichtet.
    61. Die Arbeit von Tierheim, Tiertafel und Wildtierstationen wird als soziale Leistung anerkannt.
    62. Der überwiegend ehrenamtlich getragene Tierschutz wird weiterhin nachhaltig unterstützt.
    63. Ein Tierheimeuro soll die kostendeckende Versorgung von Fund- und sichergestellten Tieren im Berliner Tierheim sichern.
    64. Die Rasseliste für Hunde wird abgeschafft.
    65. Ein verpflichtender Hundeführerschein wird eingeführt.
    66. Im Berliner Hunderegister wird ein verpflichtendes Feld für den Herkunftsnachweis eingeführt, um illegalen Welpenhandel zu bekämpfen.
    67. Ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen, tierärztlicher Versorgung und Eieraustausch wird flächendeckend etabliert.
    68. In den Bezirken werden sichere Trinkgelegenheiten für Stadt- und Wildtiere geschaffen und in verbindliche Planungsrichtlinien aufgenommen.
    69. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, bei Schadnagern konsequent auf Prävention zu setzen.
    70. Tiere wie Sperlinge und Fledermäuse werden bei Baumaßnahmen geschützt und die Einhaltung der Vorschriften wird besser durchgesetzt.
    71. Energetische Sanierung darf nicht mehr im Widerspruch zum Gebäudebrüterschutz stehen.
    72. Lebensräume von Gebäudebrütern müssen erhalten oder wirksam ersetzt werden.
    73. Für Wildtiere wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.
    74. Ein Förderprogramm für Nistkästen und andere Schutzmaßnahmen wird aufgelegt.
    75. Ein umfassendes Wildtierschutzsystem wird gesetzlich abgesichert.
    76. Das Landesjagd- und Naturschutzgesetz wird novelliert, um Wildtiere besser zu schützen und eine konfliktfreie Koexistenz von Mensch und Tier zu sichern.
    77. Die 2025 beschlossene Abschaffung der Schonzeiten für Waschbären und Nutrias wird rückgängig gemacht.
    78. Die Finanzierung der Bienenkoordinierungsstelle wird gesichert.
    79. Bienen und Bestäuber werden kontinuierlich überwacht.
    80. Stabile Strukturen und Förderprogramme für Bienen werden dauerhaft gesichert.
    81. Die Bienenkoordinierungsstelle wird für ein zentrales Register zu Seuchen und invasiven Arten und deren Bekämpfung gestärkt.
    82. Berlin lehnt jede Absenkung bestehender Tierschutzstandards auf Bundesebene ab.
    83. Ziel ist eine Million Bäume für Berlin.
    84. Das BäumePlus-Gesetz wird konsequent umgesetzt.
    85. Klimaresiliente Bäume werden vorrangig in Hitze-Hotspots, versiegelten Flächen und dicht bebauten Kiezen gepflanzt.
    86. Bei Straßenbäumen wird auf Biodiversität geachtet.
    87. Durch Lösungen wie Wurzelkammersysteme sollen Straßenplanungen mit deutlich weniger Baumfällungen auskommen.
    88. Für Stadtbäume werden verlässliche Pflege, Regenwassernutzung und Beteiligungs- und Kooperationsmodelle sichergestellt.
    89. Ein landesweiter Fonds für Stadtgrün soll die Finanzierung langfristig sichern.
    90. Ein digitales Baumkataster wird eingeführt.
    91. Patenschaftsprogramme binden Bürger in Pflanzung und Pflege von Bäumen ein.
    92. Die Lösung von Berlins Müllproblem hat Priorität.
    93. Eine stadtweite Verpackungssteuer wird schnell eingeführt.
    94. Jeder Berliner Haushalt erhält einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenfreie Sperrmüllabholung durch die BSR.
    95. Die BSR soll künftig alle Spielplätze, Grünanlagen und besonders verschmutzten Ecken reinigen.
    96. Grüne Innenhöfe und unversiegelte Flächen wie der Emmauswald sollen erhalten bleiben.
    97. Eigenheimsiedlungen werden aktiv dabei unterstützt, Vorreiter bei Klimaschutz und Solarnutzung zu werden.
    98. Die Stadt soll durch Anpassung an Hitze und Starkregen sowie Ausbau grüner und blauer Infrastruktur schnell resilienter werden.
    99. Bei der Klimaanpassung liegt ein besonderer Fokus auf mehrfach belasteten Quartieren.
    100. Mittel für Ausgleichsflächen sollen in Berlin und in der Nähe der Bauvorhaben verbleiben.
    101. Bis 2030 soll durch ökologische Leitlinien und verbindliche Standards Netto-Null-Versiegelung erreicht werden.
    102. Berlin soll zur Schwammstadt werden und Wasser nachhaltig nutzen.
    103. Bei der Planung wird Animal-Aided Design berücksichtigt, damit Tiere in der Stadt Platz haben.
    104. In dicht bebauten, grünarmen Kiezen wird in bessere Wohnumfelder mit mehr Pflanzen, entsiegelten Böden und Kühlung investiert.
    105. In der Innenstadt wird das Instrument des Biotopflächenfaktors genutzt.
    106. Eine gesetzliche Regelung soll die Versorgung aller Wohngebiete mit erreichbaren, vernetzten und naturnahen Grünflächen sicherstellen.
    107. Eine Reform des Lärmschutzes auf Bundesebene wird angestrebt, um Clubs zu sichern.
    108. Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Berliner Clubszene werden durch Weiterbildungsprogramme unterstützt.
    109. Flächen für Stadtgrün und Klimaanpassung werden geschaffen, ohne den Raum für Rad- und Fußverkehr einzuschränken.
    110. Der Lärmaktionsplan gegen Straßen- und Schienenlärm wird umgesetzt.
    111. Ehemalige Flächen des Rad- und Autoverkehrs auf Gehwegen werden entsiegelt.
    112. In den Kiezen entstehen mit Bäumen, Stadtgrün, Trinkbrunnen, Wasserverneblern und Bänken grüne, kühle Aufenthaltsorte.
    113. Die landeseigenen Unternehmen werden dekarbonisiert.
    114. Dekarbonisierung hin zur Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft gelten als essenziell für das Wirtschaften innerhalb planetarer Grenzen.
    115. Der nächste EU-Finanzrahmen soll genutzt werden, um sozial gerechte Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung voranzutreiben.
    116. Das Klimabudget wird am Emissionspfad des Landes Berlin ausgerichtet.
    117. Der Senat untersetzt den Emissionspfad mit konkreten Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung.
    118. Der Senat überwacht zeitnah die Umsetzung und Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen.
    119. Auch der Berliner Kulturbetrieb soll klimaneutral werden.
    120. Mit der Green-Culture-Anlaufstelle des Bundes werden Landesprogramme für mehr Energieeffizienz in öffentlichen Kulturimmobilien entwickelt.
    121. Die Wiederverwendung von Kulissen und Bühnenmaterialien wird gefördert.
    122. Die Klimabilanz im Gastspielbetrieb und bei Großveranstaltungen wird verbessert.
    123. In allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und im öffentlichen Raum werden Hitze- und Klimaanpassungskonzepte mit Trinkwasserversorgung, Verschattung und Kühlräumen umgesetzt.
    124. Energetische Sanierung und erneuerbare Energien werden bei Dienstgebäuden und Fuhrpark der Sicherheitsbehörden zum Standard.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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