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Forderungen der Grünen in Berlin

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

348 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Politik ändern. Berlin bleiben.“). Bei 105 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Grünen.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 348
  1. Berlin soll strukturelle Diskriminierung in Behörden, Bildungseinrichtungen sowie auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt bekämpfen.

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  2. Initiativen und Bürger, die sich um den öffentlichen Raum kümmern, werden unterstützt.

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  3. Berlin soll eine Hauptstadt des Sports für alle werden.

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  4. Sport und Bewegung sollen in allen Bereichen mitgedacht werden.

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  5. Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge und sollen ökologisch nachhaltig, barrierefrei und für alle zugänglich sein.

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  6. Kinder und Jugendliche sollen sich ausreichend bewegen und schwimmen lernen können.

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  7. Vereins- und Freizeitsport soll demokratisch, inklusiv, gewaltfrei und diskriminierungsfrei sein.

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  8. Frauen- und Mädchensport sowie Sport für trans* und nicht-binäre Menschen werden gezielt gefördert.

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  9. Der Inklusionssport wird gezielt gefördert.

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  10. Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Senioren werden gezielt gefördert.

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  11. Niedrigschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche werden ausgebaut.

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  12. Gezielte Lehrgänge und Fortbildungen sollen mehr FLINTA*-Personen in Führungs-, Trainer- und Übungsleiterfunktionen bringen.

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  13. Sporthallen und Sportplätze stehen vorrangig dem Vereinssport zur Verfügung.

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  14. Wo keine Nutzungskonflikte entstehen, wird auch vereinsungebundener Sport auf Sportanlagen ermöglicht.

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  15. Die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften werden so geändert, dass Vereine mit entsprechendem Angebot bessere Chancen auf Trainingszeiten erhalten.

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  16. Vereinsungebundener Sport wird gefördert, etwa durch Sport im Park.

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  17. Skateparks und Sportangebote in Grünanlagen werden mit Toiletten, Umkleiden, Sitz- und Schattenplätzen ertüchtigt.

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  18. Jahrelange Dauerbaustellen bei Sportstätten wie dem Paracelsus-Bad werden nicht hingenommen.

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  19. Die Vergütung von Übungsleitern im Kinder-, Jugend- und Inklusionssport soll auf 20 bis 25 Euro pro Stunde steigen.

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  20. Mädchen- und Frauensport wird durch Gender Budgeting und Equal Pay gestärkt.

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  21. Kinderschutz-Siegel werden für alle Vereine mit Jugendsport verpflichtend.

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  22. Die Bundesligaförderung wird ausgebaut, sodass alle Berliner Bundesligisten gefördert werden können, die die Bedingungen erfüllen.

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  23. Die Bundesligaförderung wird auf Frauenteams in den 2. Bundesligen erweitert.

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  24. Die Fördervereinbarung mit dem Landessportbund wird so geändert, dass die für die Förderung hauptamtlicher Verwaltungskräfte nötigen Mitgliedszahlen deutlich sinken.

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  25. Sportgroßveranstaltungen sollen bis 2030 klimaneutral geplant und umgesetzt werden.

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  26. Sportgroßveranstaltungen sollen menschenrechtliche Standards einhalten und mit Bürgerbeteiligung und Transparenz geplant werden.

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  27. Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen müssen Abfallvermeidung, faire Arbeitsbedingungen und transparente Klimabilanzen verbindlich nachweisen.

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  28. Öffentliche Gelder dürfen nicht zur Absicherung privater Profite im kommerziellen Spitzensport eingesetzt werden.

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  29. Berlin beteiligt sich an Sportgroßveranstaltungen nur bei fairer Verteilung von Kosten, Risiken und Erträgen.

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  30. Veranstalter und Sportverbände müssen die Kosten für Sicherheit, Verkehr, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen verbindlich mittragen.

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  31. Steuerbefreiungen, Gebührennachlässe und andere Sonderprivilegien für Sportgroßveranstaltungen werden ausgeschlossen.

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  32. Die Kosten sportlicher Großveranstaltungen dürfen nicht zulasten des Breitensports gehen.

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  33. Gemeinnützige Strukturen, Medienkompetenz und Diversität im E-Sport sowie ein nachhaltiger, fairer E-Sport-Standort werden gefördert.

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  34. Werbung für Sportwetten wird eingeschränkt.

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  35. Eine öffentliche Kampagne und Aufklärung durch den Landessportbund über die Risiken von Glücksspiel werden gefordert.

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  36. Glücksspielwerbung muss klare Warnhinweise enthalten.

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  37. Glücksspielwerbung für gemeinnützige Vereine wird verboten.

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  38. Eine Bewerbung Berlins für die Olympischen und Paralympischen Spiele gilt derzeit als weder ökologisch noch sozial verantwortbar.

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  39. Die laufende Berliner Olympia-Bewerbung wird abgelehnt.

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  40. Durch Sportstätten-Entwicklungsplanung und Unterstützung der Bezirke entsteht ein berlinweites Netz barrierefreier, klimaneutraler Sportstätten.

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  41. Roll- und Eissportanlagen werden inklusiv ausgebaut, um etwa Rollstuhlbasketball und Para-Eishockey zu fördern.

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  42. Versorgungslücken bei Sportstätten, etwa in Marzahn-Hellersdorf, werden geschlossen.

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  43. In jedem Bezirk sollen mindestens drei inklusive Sportstätten entstehen.

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  44. Frei zugängliche Sportflächen wie Basketballkörbe, Calisthenics-Anlagen und Tischtennisplatten werden ausgebaut.

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  45. Die Bürgerbeteiligung bei der Planung neuer Sportflächen wird gestärkt.

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  46. Neue Sportflächen sollen die Nutzung durch FLINTA*-Personen aktiv fördern.

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  47. Neu errichtete Typensporthallen müssen modernen Standards der Barrierefreiheit entsprechen.

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  48. Der „Kriterienkatalog Inklusive Sportstätten“ wird als baufachliche Leitlinie verbindlich festgelegt.

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  49. Kunstrasenplätze werden ohne Mikroplastik-Infill und recyclingfähig gebaut.

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  50. Eisflächen werden modernisiert und künftig klimaneutral betrieben.

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  51. Die Vergabe der Sportstätten soll gerecht, digital und transparent sein.

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  52. Sport im Freien soll unter Berücksichtigung des Lärmschutzes auch abends möglich sein.

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  53. Eine Schlechtwetterstrategie für Skateanlagen soll klären, wie Überdachungen genutzt oder gebaut werden können.

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  54. Alle Bezirke werden mit sanierten, barrierefreien und ökologisch nachhaltigen Schwimmbädern ausgestattet.

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  55. Jedes Kind in Berlin soll schwimmen lernen.

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  56. Zusätzliche Ferienschwimmkurse werden geschaffen.

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  57. Zusätzliche Wasserzeiten in den Bädern werden geschaffen.

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  58. Separate Schwimmunterrichtsangebote und Schwimmzeiten für Frauen, Mädchen und FLINTA*-Personen werden ermöglicht.

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  59. Die Berliner Bäder werden energetisch saniert.

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  60. Mit einer Schwimmbadoffensive werden Bäder schnell neu gebaut und wiedereröffnet.

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  61. In Bezirken mit fehlender Bäderinfrastruktur wird gezielt investiert.

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  62. Marzahn-Hellersdorf erhält ein Freibad.

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  63. Freiwilligendienstleistende erhalten kostenfreien Eintritt in Schwimm- und Freibäder.

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  64. Der Bädereintritt für Schüler wird fair und bezahlbar gestaltet.

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  65. Die gestrichenen Schwimmbusse werden wieder eingeführt und dauerhaft abgesichert.

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  66. Die Entscheidungen der Bäderbetriebe werden transparenter.

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  67. Die Bezirke werden bei wichtigen Entscheidungen der Bäderbetriebe konsequent einbezogen.

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  68. Die Bäderbetriebe werden zur Anwesenheit in allen Beiratssitzungen verpflichtet.

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  69. Öffentlichkeitsvertreter werden in den Beirat der Bäderbetriebe berufen.

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  70. Ein Vetorecht von Bezirksvertretern bei investitions- und preispolitischen Entscheidungen wird geprüft.

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  71. Profisport soll sichere und inklusive Räume für alle Fans bieten.

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  72. Stadien sollen Orte der Begegnung ohne Gewalt und Diskriminierung bleiben.

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  73. Präventive Maßnahmen wie Fanarbeit, Awareness-Strukturen und Konflikttraining werden weiterentwickelt und gestärkt.

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  74. Veranstalter, Vereine und Verbände wie DFL und DFB müssen präventive Strukturen in Stadien organisatorisch und finanziell unterstützen.

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  75. Es werden Gemeinschaftsorte in der Nachbarschaft geschaffen.

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  76. In der Quartiersplanung werden von Anfang an ausreichend Flächen für Sport eingeplant.

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  77. Sexistische und diskriminierende Werbung wird abgelehnt.

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  78. Sportveranstaltungen ohne fair kalkulierte Eintrittskartenkontingente werden auf landeseigenen Flächen nicht unterstützt.

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  79. Kinder- und Elterngeld werden nach dem Hamburger Modell ab der Geburt automatisch gewährt.

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  80. Angestrebt werden offene, allen zugängliche Orte der Begegnung, Beratung und Unterstützung.

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  81. Mobile Stadtteilarbeit soll Menschen erreichen, für die ein Nachbarschaftszentrum zu hochschwellig ist.

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  82. Ein Altenhilfestrukturgesetz bündelt, vernetzt und finanziert die Angebote für Menschen über 60 Jahre verlässlich.

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  83. Eine Landesstrategie gegen Einsamkeit wird entwickelt.

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  84. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird partizipativ reformiert.

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  85. Die Berliner Ehrenamtskarte wird als zentrales Anerkennungsinstrument ausgebaut.

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  86. Mehrjährige Förderungen für Engagement und soziale Projekte werden ermöglicht.

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  87. Junge Menschen im Freiwilligendienst werden in ihrem Engagement gestärkt.

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  88. Es wird geprüft, wie mehr Menschen unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen ein Freiwilligendienst ermöglicht werden kann.

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  89. Die Zahl der Freiwilligenplätze wird abgesichert und erhöht.

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  90. Das Taschengeld für Freiwilligendienstleistende wird schrittweise deutlich erhöht.

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  91. Der Senat informiert alle jungen Menschen bei Schulabgang brieflich über den Freiwilligendienst und lädt zu persönlicher Beratung ein.

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  92. Initiativen für lebenswerte und sichere Kieze werden unterstützt.

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  93. Die Gleichstellung wird vorangetrieben.

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  94. Für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern wird weiter eingetreten.

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  95. Ein Equal-Pay-Bericht über die Berliner Verwaltung und die landeseigenen Betriebe wird erstellt.

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  96. Landeseigene Unternehmen werden zu Gleichstellungsmaßnahmen verpflichtet, bis Frauen die Hälfte der Führungspositionen besetzen.

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  97. In der Berufsorientierung an Schulen wird darauf hingewirkt, dass sich mehr Frauen für technische Berufe entscheiden.

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  98. Frauen in technischen Berufen werden durch gezielte Förderprogramme in Ausbildung und Studium unterstützt.

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  99. Berlin soll eine weltoffene Stadt bleiben, die den Kontakt zu Menschen aus der ganzen Welt sucht und ermöglicht.

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  100. Das Rainbow Cities Network (RCN) wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Für das Rainbow Cities Network sollen weitere europäische Städte gewonnen werden, die besondere Solidarität und Unterstützung benötigen.
    2. Vielfalt soll nicht nur akzeptiert, sondern aktiv gefördert werden.
    3. Gleichstellung, Antidiskriminierung und Teilhabe von queeren Menschen, FLINTA*, Geflüchteten, BIPoC, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
    4. Es werden schützende und befähigende Strukturen, offene und sichere Räume geschaffen und Institutionen gestärkt, die die Vielfalt Berlins widerspiegeln.
    5. Die Demokratie wird gegen Hass und Hetze verteidigt.
    6. Menschen, die sich für Freiheit und Gerechtigkeit einsetzen, werden gestärkt.
    7. Ein intersektionaler Feminismus gilt als essenziell.
    8. Alle FLINTA* in Berlin sollen frei und ökonomisch unabhängig leben können.
    9. Care-Arbeit soll fair verteilt sein.
    10. Strukturelle Gleichstellung wird mit verbindlichen Strategien gesichert.
    11. Eine transparente Personalpolitik und faire Finanzierung sichern die Gleichstellung.
    12. Gründerinnen und Frauen in MINT-Berufen werden gezielt gefördert.
    13. Flexible Arbeitsmodelle sowie eine gut ausgebaute Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur sollen entlasten und Chancen eröffnen.
    14. Bildung, Ausbildung und Berufschancen von FLINTA* werden gezielt gefördert.
    15. Berlin soll Vorreiterin einer feministischen Politik werden, die Vielfalt schützt und marginalisierte Gruppen einbezieht.
    16. Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie mit klaren Kriterien und Vorgaben berücksichtigt intersektional alle Diskriminierungsformen.
    17. Die Gleichstellungsbeauftragten in den Bezirken werden gestärkt.
    18. Strukturelle Gleichstellung wird über verbindliche Förderprogramme gesichert.
    19. Mit landeseigenen Betrieben und Beteiligungen werden Zielvereinbarungen zur Gleichstellung geschlossen.
    20. Transparente Auswahlverfahren und Quoten sichern die Gleichstellung.
    21. Frauen in MINT-Berufen, in der Wissenschaft und im Handwerk werden gefördert.
    22. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden umgesetzt.
    23. Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur werden ausgebaut.
    24. Flexible Arbeitsmodelle sollen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit sorgen.
    25. Geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere Gewalt gegen Frauen, wird als gesamtgesellschaftliches Problem anerkannt.
    26. Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sollen nicht bei den Betroffenen liegen, sondern planvolles Handeln der gesamten Gesellschaft erfordern.
    27. Alle Anlaufstellen für Betroffene werden verbindlich sensibilisiert und geschult.
    28. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt.
    29. Die Bundesmittel für das Gewalthilfegesetz werden für zusätzliche Maßnahmen ausgegeben.
    30. Es werden mehr Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen geschaffen.
    31. Es werden zwei neue Frauenhäuser geschaffen.
    32. Es werden mehr Zweite-Stufe-Wohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen.
    33. Es werden suchtmittelakzeptierende Einrichtungen und Schutzwohnungen mit expliziten Zugängen für marginalisierte Gruppen geschaffen.
    34. Gegen digitale Gewalt an Frauen werden spezialisierte Online-Beratungsangebote geschaffen.
    35. Gegen digitale Gewalt an Frauen werden Sensibilisierungskampagnen durchgeführt.
    36. Schutz, Beratung und Unterbringung müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich sein.
    37. Zugänge zu Schutz, Beratung und Unterbringung werden barrierefrei, mehrsprachig, diskriminierungsfrei und traumasensibel gestaltet.
    38. Die Istanbul-Konvention wird konsequent umgesetzt.
    39. Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt in Schulen, bei Sozialämtern und im digitalen Raum werden gestärkt.
    40. Eine verbesserte Datenerhebung zu Gewalt gegen Frauen soll eine wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung ermöglichen.
    41. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt werden ausgebaut.
    42. Für die Berliner Verwaltung wird eine Wechseljahres-Strategie entwickelt.
    43. Die Ergebnisse des „Runden Tisches Sexarbeit“ werden zum Schutz, zur Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Sexarbeitenden umgesetzt.
    44. Das Peer-Projekt „transSexWorks“ wird in das Koordinierungsgremium integriert.
    45. Fachberatungsstellen für Sexarbeit werden um psychologische Beratungsangebote erweitert.
    46. Gemeinsam mit den Bezirken werden Präventions- und Schutzkonzepte für Sexarbeit entwickelt, besonders für den Kurfürstenkiez.
    47. Sichere, hygienische Arbeitsorte, eine bessere gesundheitliche Versorgung und qualifizierte rechtliche Beratung für Sexarbeitende werden gefördert.
    48. Alle Menschen sollen frei von Diskriminierung leben können, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder sozialer Lage.
    49. Antidiskriminierung wird als Querschnittsaufgabe für Politik, Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Kultur und Wirtschaft verstanden.
    50. Für die Arbeit gegen rassistische Diskriminierung und für Empowerment Betroffener werden klare Zuständigkeiten, verbindliche Maßnahmen und dauerhafte Förderung geschaffen.
    51. Minderheiten und zivilgesellschaftliche Akteure werden vor Angriffen und pauschaler Delegitimierung verteidigt.
    52. Projekte für ein diverses und sicheres Berlin werden gestärkt.
    53. Die Sensibilität für Diversität wird gefördert.
    54. Angriffe auf zivilgesellschaftliches Engagement und die Zerschlagung von Beratungsangeboten und Präventionsstrukturen werden abgelehnt.
    55. Eine gesamtstädtische Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategie wird entwickelt.
    56. Die bestehenden Programme gegen Diskriminierung und für Diversität werden zusammengeführt und intersektional ausgerichtet.
    57. Alle gesellschaftlichen Handlungsfelder und Institutionen werden auf strukturelle Diskriminierung geprüft.
    58. Die bisherigen Antidiskriminierungsstrukturen werden evaluiert und weiterentwickelt.
    59. Klare Zuständigkeiten auf Landes- und Bezirksebene werden gesetzlich verankert und dauerhaft gestärkt.
    60. Angestrebt werden der Abbau struktureller Ungleichbehandlung und der Aufbau gleichwertiger Beratungs- und Empowermentstrukturen für alle marginalisierten Gruppen.
    61. Der Berlin-Monitor soll wieder jährlich erscheinen und eng mit der Zivilgesellschaft abgestimmt werden.
    62. Die Antidiskriminierungsarbeit wird um neue Handlungsfelder wie Gesundheit und Pflege, Wissenschaft und Hochschulen sowie Diskriminierung im digitalen Kontext erweitert.
    63. Die Antidiskriminierungsarbeit wird durch KI-Anwendungen ergänzt.
    64. Diskriminierungskritische, mehrsprachige, niedrigschwellige und psychosoziale Unterstützung wird ausgebaut.
    65. Ein Förderprogramm für marginalisierte Selbstorganisationen wird gestärkt.
    66. Die bezirklichen Beauftragtenstrukturen werden zu Diversity-Teams weiterentwickelt.
    67. Ein Aktionsplan zum Schutz von Safer Spaces und Community-Orten in der ganzen Stadt wird geschaffen.
    68. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wird gemeinsam mit der Zivilgesellschaft evaluiert und weiterentwickelt.
    69. Der Merkmalskatalog des LADG wird um Gewicht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Familienstand erweitert.
    70. Das LADG wird verbindlich auch auf landeseigene Unternehmen angewendet.
    71. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem LADG wird von einem auf drei Jahre verlängert.
    72. Die Entschädigungshöhen nach dem LADG werden zur Abschreckung erhöht.
    73. Ein Rechtshilfefonds soll Verbandsklagen erleichtern.
    74. Die LADG-Ombudsstelle wird gestärkt und als unabhängige Behörde aufgestellt.
    75. Die LADG-Ombudsstelle erhält ein Initiativrecht, ein eigenes Presserecht und eine Berichtspflicht.
    76. Unter dem Dach der LADG-Ombudsstelle wird eine unabhängige Beschwerdestelle gegen Diskriminierung an Schulen eingerichtet.
    77. Auf Bundesebene wird eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angestrebt.
    78. Berlin bleibt eine Stadt, in der jüdisches Leben in allen Lebensbereichen in Sicherheit und Freiheit möglich ist.
    79. Der Schutz jüdischen Lebens und der Kampf gegen Antisemitismus sind nicht verhandelbar.
    80. Das Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention wird konsequent umgesetzt.
    81. Bestehende Schutzlücken gegen Antisemitismus werden geschlossen.
    82. In Bildung, Schule, Hochschule und Opferschutz werden verlässliche Strukturen gegen Antisemitismus geschaffen.
    83. Antisemitismusprävention gilt als langfristige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
    84. Etablierte, fachlich qualifizierte Träger der Antisemitismusprävention werden verlässlich statt über befristete Projekte gefördert.
    85. Der Kampf gegen alle Formen von Antisemitismus wird ernst genommen.
    86. Zwischen antisemitischen Positionen und sachlicher Kritik an der israelischen Regierung wird klar unterschieden.
    87. Das Forschungscluster zu digitalem Antisemitismus entwickelt Frühwarnsysteme, leistet digitale Bildungsarbeit und berät Politik, Medien und Plattformbetreiber.
    88. Rassismus wird in all seinen Erscheinungsformen bekämpft.
    89. Antimuslimischem Rassismus wird entschieden der Kampf angesagt.
    90. Rassismus und religiöse Diskriminierung gegen Aleviten, Drusen, Jesiden und andere religiöse Minderheiten werden bekämpft.
    91. Eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter schließt ressortübergreifend Lücken im Schutz vor antimuslimischer Diskriminierung.
    92. Die Ergebnisse der Expertenkommission antimuslimischer Rassismus werden senatsübergreifend koordiniert umgesetzt.
    93. Die Expertenkommission antimuslimischer Rassismus setzt ihre Arbeit fort.
    94. Bestehende Beratungs-, Empowerment- und Monitoringstrukturen gegen antimuslimischen Rassismus werden gestärkt und ausgebaut.
    95. Gegen anti-asiatischen Rassismus wird stärker und entschiedener gehandelt.
    96. Asiatisch-deutsche Selbstorganisationen werden gefördert.
    97. Asiatisch-deutsche Selbstorganisationen werden in politische Gremien eingebunden.
    98. Empowerment- und Teilhabeangebote werden ausgebaut, um mediale, kulturelle und politische Repräsentanz zu stärken.
    99. Die Ergebnisse der ersten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft werden gesichert.
    100. Die in der ersten UN-Dekade etablierten Strukturen und Maßnahmen werden fortgeführt und verstetigt.
    101. Berlin verpflichtet sich zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.
    102. Gemeinsam mit Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Communities wird eine Gesamtstrategie mit Maßnahmen- und Aktionsplan bis 2034 entwickelt.
    103. Die Gesamtstrategie zur zweiten UN-Dekade schließt verbindlich alle Senatsressorts und Bezirke ein.
    104. Beratungs-, Melde- und Empowermentstrukturen gegen anti-Schwarzen Rassismus werden ausgebaut und langfristig gesichert.
    105. Das Schwarze Community-Zentrum wird langfristig gesichert.
    106. Berlin soll für Sinti und Roma ein lebenswertes und sicheres Zuhause sein.
    107. Struktureller, institutioneller und alltäglicher Rassismus gegen Sinti und Roma wird entschlossen bekämpft.
    108. Der Beirat für Angelegenheiten der Roma und Sinti wird verbindlich eingebunden.
    109. Die Handlungsempfehlungen der Antiziganismus-Dokumentationsstelle werden umgesetzt.
    110. Antislawismus wird entgegengetreten, damit Menschen mit osteuropäischer Migrationsgeschichte diskriminierungsfrei leben können.
    111. Sichtbarkeit und Teilhabe von Menschen mit osteuropäischer Migrationsgeschichte werden gestärkt.
    112. Queere Menschen sollen in allen Bezirken angstfrei leben, uneingeschränkt teilhaben und ihre Rechte verwirklichen können.
    113. Schutz vor Queerfeindlichkeit, gleicher Zugang zu Gesundheit, Wohnraum und Arbeit sowie queere Kultur werden fest verankert.
    114. Dauerhafte Strukturen sollen queeres Leben in Berlin selbstverständlich machen.
    115. Queerfeindliche Übergriffe werden verhindert.
    116. Lesbische Sichtbarkeit wird erhöht.
    117. Queere Infrastruktur und Angebote für Regenbogenfamilien sowie inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen werden gestärkt.
    118. Queere Menschen, die weiteren marginalisierten Gruppen angehören, sollen in Berlin und in Safer Spaces sicher sein.
    119. Queere Menschen sollen in allen Lebensbereichen sichtbar, sicher und gleichberechtigt sein.
    120. Die queere Infrastruktur wird verteidigt, dauerhaft gesichert, langfristig gefördert und gestärkt.
    121. Ein Aktionsplan gegen die Verdrängung zivilgesellschaftlicher Infrastruktur und Safer Spaces wird aufgelegt.
    122. Das Verschwinden queerer Orte wird gestoppt.
    123. Neue queere Orte werden geschaffen.
    124. In allen Bezirken gibt es einheitliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für LSBTIQ*.
    125. In jedem Bezirk entsteht mindestens ein queerer Ort als Zentrum, Jugendclub oder Familienzentrum.
    126. In allen Bezirken gibt es Queerbeauftragte.
    127. Für die bezirklichen Queerbeauftragten wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
    128. Queersensible Angebote werden per Queer-Mainstreaming in allen Einrichtungen verankert.
    129. Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden gestärkt.
    130. Ein weiteres Regenbogenfamilienzentrum wird gegründet.
    131. Personal in Gerichten und Jugendämtern wird geschult, um Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzubauen.
    132. Regenbogenpflegefamilien erhalten zusätzliche Unterstützung.
    133. Das Abstammungsrecht wird reformiert.
    134. Die Aufmerksamkeit für lesbisches Leben und lesbische Belange wird mit konkreten Maßnahmen erhöht.
    135. Bi+-Personen und ihre Strukturen werden gezielt unterstützt.
    136. Ein Maßnahmenplan „Bi+“ wird entwickelt.
    137. Die Diskriminierung von trans*, inter*, nicht-binären und agender Menschen wird abgebaut.
    138. Die Teilhabe von trans*, inter*, nicht-binären und agender Menschen wird in allen Bereichen ausgebaut.
    139. Anlauf- und Beratungsstellen für mehrfach marginalisierte queere Gruppen werden in allen Teilen der Stadt gefördert.
    140. Der Inklusionsfonds für eine barrierefreie queere Community wird fortgesetzt, langfristig gesichert und ausgebaut.
    141. Ein Maßnahmenplan gegen Diskriminierung in Community-Orten und im Nachtleben wird entwickelt.
    142. Gemeinsam mit der queeren Community werden Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention gegen Antisemitismus in queeren Räumen gestärkt.
    143. Familiäre Institutionen jenseits der Ehe wie Verantwortungsgemeinschaften oder ein Modell nach Art des PACS werden rechtlich anerkannt.
    144. Geschlechtliche und sexuelle Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert.
    145. Berlin engagiert sich stärker im internationalen Rainbow Cities Network.
    146. Queerfeindlichkeit wird mit Bildung, Prävention und besseren Schutzmaßnahmen begegnet.
    147. Projekte zur Aufklärung, zum Abbau von Vorurteilen und zur Förderung von Akzeptanz werden gestärkt.
    148. Transfeindlicher Hetze und Gewalt wird besonders entschieden entgegengetreten.
    149. Die Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erhält einen Neustart.
    150. Die Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt wird zu einer umfassenden Gesamtstrategie weiterentwickelt.
    151. Für alle Senatsverwaltungen werden klare und nachprüfbare Ziele und Aufgaben zur queeren Vielfalt festgelegt.
    152. Die queeren Communities werden dauerhaft an Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung beteiligt.
    153. Die Bezirke werden intensiver eingebunden.
    154. Ein Steuerungsgremium zur Koordination wird eingesetzt und seine Umsetzung transparent evaluiert.
    155. Barrieren für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut.
    156. Alle Menschen mit oder ohne Behinderungen sollen gleichberechtigt an Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport, Wohnen und Arbeit teilhaben.
    157. Die Bezirke werden bei der Besetzung ihrer Koordinierungsstellen „Inklusion“ unterstützt.
    158. Die Bezirke erstellen regelmäßig verbindliche Aktionspläne für die Inklusionsarbeit und setzen sie um.
    159. Nicht sichtbare Behinderungen werden stärker berücksichtigt.
    160. Eine Berliner Autismusstrategie wird erarbeitet.
    161. Die Behindertenbeiräte auf Landes- und Bezirksebene erhalten ein Antrags- und Stellungnahmerecht gegenüber der Verwaltung.
    162. In Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird der Gewaltschutz verbessert.
    163. In Wohneinrichtungen werden Frauenbeauftragte eingesetzt.
    164. Beratungsangebote in Leichter Sprache werden ausgebaut.
    165. Frauenhäuser und Schutzwohnungen halten barrierefreie Plätze vor.
    166. Eine Strategie für Teilhabe und gegen Einsamkeit mit inklusiven Begegnungsstätten in allen Kiezen wird entwickelt.
    167. Assistenz im Ehrenamt wird finanziert, um politisches und ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu ermöglichen.
    168. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Sport wie alle anderen.
    169. Sportstätten einschließlich Typensporthallen und Schwimmbädern werden schrittweise inklusiv ertüchtigt.
    170. Die Zahl inklusiver Sportangebote wird erhöht.
    171. Ostdeutsche Lebensrealitäten werden in Berlin stärker anerkannt.
    172. Demokratie, Zivilgesellschaft, Chancengerechtigkeit und Teilhabe werden gestärkt.
    173. Der Austausch mit osteuropäischen demokratischen Zivilgesellschaften und Communities in Berlin wird gefördert.
    174. Zivilgesellschaft und Ehrenamt werden aktiv gestärkt, unter anderem durch Beteiligungsformate.
    175. Kinder- und Jugendbeteiligung wird flächendeckend gestärkt.
    176. Gegen rechte Jugendgewalt werden Präventions- und Demokratiebildungsangebote gestärkt.
    177. Offene Jugendarbeit und Jugendfreizeiteinrichtungen werden angemessen und langfristig finanziert.
    178. Die Berliner Datenlage zu Menschen mit ostdeutscher Sozialisation wird verbessert.
    179. Ostdeutsche Biografien und Perspektiven sollen in allen Bereichen angemessen repräsentiert sein.
    180. Alle Menschen sollen in Berlin frei und ohne Angst vor Einschüchterung, Hass oder Gewalt leben und sich engagieren können.
    181. Eine demokratische Kultur, die Vielfalt achtet, Fakten schützt und solidarisches Handeln stärkt, wird in Berlin, im Netz und auf der Straße gefördert.
    182. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen werden im Umgang mit rechtsextremen Einstellungen gestärkt.
    183. Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich gegen rechtsextreme Bedrohungen einsetzen oder Ziel rechtsextremer Angriffe werden, werden gestärkt.
    184. Die Zivilgesellschaft wird gestärkt.
    185. Zivilgesellschaftliche Strukturen, Vereine, Migrantenorganisationen und Initiativen, die Demokratie leben und schützen, werden unterstützt.
    186. Ein Landesdemokratiefördergesetz wird eingeführt, das zivilgesellschaftliches Engagement nachhaltig sichert.
    187. Politisches Engagement von Vereinen soll auf Bundesebene als gemeinnützig anerkannt bleiben bzw. werden.
    188. Zivilgesellschaft soll sich europäisch und grenzübergreifend organisieren können.
    189. Die Einrichtung und Förderung eines Rings politischer Jugendorganisationen in Berlin wird unterstützt.
    190. Bundesmittel zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden nicht zur Haushaltsentlastung, sondern für zusätzliche Gewalthilfemaßnahmen verwendet.
    191. Mit Bundesmitteln werden zwei neue Frauenhäuser in Berlin eröffnet.
    192. Zivilgesellschaftliche Strukturen, Vereine und Initiativen, die Demokratie leben und schützen, werden unterstützt.
    193. Ein Landesdemokratiefördergesetz wird eingeführt.
    194. Die Zivilgesellschaft erhält bessere finanzielle Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen.
    195. Berlin soll für alle Generationen unabhängig von Einkommen und Herkunft gerecht und inklusiv funktionieren.
    196. Jede öffentliche Leistung soll unabhängig von Sprache, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Behinderung oder Einkommen diskriminierungsfrei erreichbar sein.
    197. Familien sollen gut zugängliche Betreuung, Beratung und Freizeitangebote erhalten.
    198. Berlin wird mit sicheren Wegen, barrierefreien Wohnungen und Begegnungsorten zur altersfreundlichen und inklusiven Stadt.
    199. Junge Familien werden in allen Lebenslagen unterstützt.
    200. Alle Familienformen, einschließlich Alleinerziehender und Regenbogenfamilien, werden unterstützt.
    201. Unterstützungs- und Beratungsangebote werden direkt zu den Familien gebracht.
    202. Es wird gewährleistet, dass Unterstützungsangebote frühzeitig von allen Familien genutzt werden können.
    203. Kinder und Jugendliche sollen Mitbestimmung auf Augenhöhe erleben können.
    204. Ein umfassendes Angebot an Winterspielplätzen wird geschaffen.
    205. Die Zusammenarbeit mit sozialen Trägern, Schulen und Sportvereinen für Winterspielplätze wird gestärkt.
    206. Kürzungen bei Spielplätzen, Familienzentren und Jugendfreizeiteinrichtungen werden abgelehnt.
    207. Die Angebote für Kinder und Jugendliche werden gesichert.
    208. Organisierte rechte Kader werden aus Jugendclubs herausgehalten.
    209. Aufsuchende und unterstützende Angebote für Eltern und Kind vor, um und nach der Geburt werden gestärkt.
    210. Familienförderung und Beratungsangebote werden mehrsprachig, barrierefrei und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
    211. Das Bundesprogramm „UPlusE“ für psychisch belastete Eltern soll weitergeführt und ausgebaut werden.
    212. Die frühen Hilfen werden einfacher erreichbar gemacht.
    213. Programme der frühen Hilfen werden gefördert.
    214. Der wohnortnahe Ausbau der Familienservicebüros wird weiterentwickelt.
    215. Familienservicebüros bieten neben Hilfe bei Kitaplatzsuche und Behördengängen auch psychosoziale Beratung an.
    216. Wo Eltern jungen Menschen keine ausreichende Unterstützung leisten können, steht der Staat in der Pflicht.
    217. Für intensivversorgungsbedürftige Kinder und Jugendliche wird in Berlin ein Kurzzeitwohnen entwickelt und umgesetzt.
    218. Kinderschutzstandards werden in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, verlässlich eingeführt.
    219. Kinderschutzberatungsstellen werden gesetzlich verankert, damit sie nicht mehr von Zuwendungen abhängen.
    220. Die Einrichtung eines Betroffenenrats für Betroffene sexualisierter Gewalt auf Landesebene wird geprüft.
    221. Ganz Berlin soll „Kinderfreundliche Kommune“ werden.
    222. Kinder sollen echte Beteiligungserfahrungen in Gremien, bei Bauprojekten und in Klimaschutzinitiativen sammeln.
    223. Altersgerechte, inklusive und pädagogisch begleitete Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche zur Gestaltung ihres Lebensumfelds werden etabliert.
    224. Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention werden in der Verfassung Berlins verankert.
    225. Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention werden im Bezirksverwaltungsgesetz verankert.
    226. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention werden in Berlin umgesetzt.
    227. Älteren Menschen werden Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von nachlassenden Fähigkeiten ermöglicht.
    228. Ältere Menschen werden darin gestärkt, ihre Erfahrungen und Kreativität einzubringen, und erhalten Mitbestimmung.
    229. Menschen sollen das Älterwerden vielfältig und aktiv erleben und die Stadt mit allen Generationen gestalten können.
    230. In allen amtlichen Veröffentlichungen wird ein positives Altersbild vermittelt.
    231. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz wird bekannter gemacht, und Betroffene von Altersdiskriminierung werden unterstützt.
    232. Um die digitale Kluft zwischen Geschlechtern und Altersgruppen zu schließen, werden Frauen besonders angesprochen.
    233. Für trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen wird eine bessere Datengrundlage geschaffen.
    234. Das Senioren-Mitwirkungsgesetz wird weiterentwickelt.
    235. Mehr Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte und queere Seniorinnen und Senioren werden für die Arbeit in Seniorenvertretungen gewonnen.
    236. Kein Mensch soll im Alter durch Armut oder fehlende Unterstützung ausgeschlossen und isoliert werden.
    237. Kostenlose und kostengünstige Angebote für ältere Menschen werden ausgebaut und digital wie analog leicht zugänglich gemacht.
    238. In allen Bezirken werden generationenübergreifende Treffpunkte geschaffen.
    239. Bestehende Begegnungsstätten werden weiterentwickelt.
    240. Begleitangebote für Senioren zur Teilnahme an kulturellen Angeboten werden etabliert.
    241. Projekte für Begegnungen älterer Menschen unterschiedlicher Kulturen werden gestärkt und bekannter gemacht.
    242. Das Pilotprojekt „Älter werden unterm Regenbogen“ nach Hamburger Vorbild wird gestartet, um für die Bedürfnisse queerer Senioren zu sensibilisieren.
    243. Queere Mehrgenerationenprojekte werden als Safer Spaces eingerichtet.
    244. Berlin tritt dem WHO-Netzwerk „Altersfreundliche Städte und Gemeinden“ bei.
    245. Das Projekt der Plauderbänke in den Bezirken wird gefördert.
    246. In Kiezen mit Kinderarmut und Perspektivlosigkeit werden die Angebote der Jugendsozial- und Jugendkulturarbeit, insbesondere für junge Männer, abgesichert.
    247. Soziale Träger und Initiativen werden als Beitrag zur Sicherheit unterstützt.
    248. Die Kinderschutzambulanz und das Childhood-Haus Berlin an der Charité werden gestärkt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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