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Gesundheit und Pflege

Forderungen der Grünen in Berlin

195 Forderungen im Politikfeld „Gesundheit und Pflege“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Politik ändern. Berlin bleiben.“). Bei 44 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Gesundheit und Pflege“ im Programm der Grünen.

Gesundheit und Pflege 195
  1. Das Drug-Checking-Projekt wird fortgesetzt.

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  2. Niedrigschwellige Gesundheitszentren und Krankenwohnungen werden ausgebaut.

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  3. Der Zugang zu medizinischer Behandlung ohne Versicherung wird verbessert.

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  4. Die psychosoziale Versorgung wird durch enge Zusammenarbeit von Straßensozialarbeit und psychosozialen Diensten in den Kiezen gestärkt.

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  5. Die Beratung für pflegende Angehörige wird ausgebaut.

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  6. Die Gesundheitsversorgung für alle FLINTA* wird bedarfsgerecht, diskriminierungsfrei und selbstbestimmt aufgestellt.

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  7. Eine gezielte Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal in der Gesundheitsversorgung wird angestrebt.

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  8. Krankenhauspersonal, insbesondere in Notaufnahmen, wird fortgebildet, um Gewalteinwirkungen früh zu erkennen und Betroffene zu beraten.

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  9. Eine diskriminierungsfreie und flächendeckende Gesundheitsversorgung für Frauen und FLINTA* wird geschaffen.

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  10. Mehrfachdiskriminierung im Gesundheitswesen, etwa durch Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit oder fehlende Sprachmittlung, wird gezielt berücksichtigt.

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  11. Frauengesundheitliche, queersensible und mehrsprachige Gesundheitsangebote werden ausgebaut.

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  12. Es werden zusätzliche Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen geschaffen.

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  13. Die Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche wird in der medizinischen Ausbildung verankert.

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  14. Menstruationsartikel werden auf öffentlichen Toiletten und in öffentlichen Gebäuden kostenfrei bereitgestellt.

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  15. Das Angebot an kostenfreien und barrierefreien öffentlichen Toiletten mit kostenfreien Menstruationsartikeln wird erweitert.

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  16. FLINTA* in den Wechseljahren haben ein Recht auf gesundheitliche Unterstützung und faire Arbeitsbedingungen.

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  17. Aufklärung und Forschung zu den Wechseljahren werden gefördert.

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  18. Ein flächendeckendes Angebot an Gynäkologen und Urologen in allen Bezirken wird gesichert, auch mit Blick auf trans*, nicht-binäre und behinderte Menschen.

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  19. Auf Bundesebene wird die Abschaffung von § 218 des Strafgesetzbuchs angestrebt.

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  20. Die psychologische und psychosoziale Versorgung Geflüchteter wird gestärkt und niedrigschwellig sowie bedarfsgerecht zugänglich gemacht.

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  21. Für Geflüchtete, insbesondere Kinder und Jugendliche, gibt es mehrsprachige und kultursensible psychologische Angebote.

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  22. Queere Gesundheits- und Pflegeangebote werden flächendeckend gesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Das Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz wird neu gestaltet.

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  24. Der Runde Tisch „Barrierefreie Stadt“ wird reaktiviert, um Gesundheitseinrichtungen einschließlich Krankenhäusern schrittweise barrierefrei umzubauen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Medizinische und psychologische Fachkräfte werden im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen geschult.

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  26. Die Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt.

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  27. Wohnortnahe, kostengünstige Rehasportangebote werden ausgebaut.

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  28. Die Gesundheitsförderung für psychisch erkrankte und neurodivergente Kinder und Jugendliche wird verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Alle Menschen in Berlin sollen die gleichen Chancen haben, selbstbestimmt gesund zu bleiben.

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  30. Alle Menschen erhalten Zugang zu wohnortnahen, hochwertigen und barrierefreien Gesundheitsangeboten.

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  31. Alle Menschen erhalten Zugang zu einer modernen Hospiz- und Palliativlandschaft.

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  32. Eine urbane Gesundheitsstrategie für gute und abgestimmte Angebote wird geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung werden stärker vernetzt und Lücken geschlossen.

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  34. Verbindliche Kooperationen zwischen Gesundheitswesen, Sozialdiensten, Bildung, Jugendhilfe und Stadtplanung bauen flächendeckend Präventionsketten und sozialräumliche Gesundheitsstrukturen auf.

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  35. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird gestärkt.

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  36. Vertragsarztsitze werden gleichmäßig über die Stadt verteilt.

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  37. Neue Stadtquartiere in allen Bezirken werden gut ärztlich versorgt.

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  38. An den Schnittstellen der Gesundheitsversorgung werden bessere, abgestimmte Übergänge geschaffen.

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  39. Die Gesundheitspolitik reagiert gezielt auf gesundheitliche, soziale und umweltbedingte Ungleichheiten.

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  40. Die Gesundheitspolitik folgt dem Prinzip „präventiv vor ambulant vor stationär“.

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  41. Flächendeckend werden integrierte Gesundheitszentren mit ärztlichen, therapeutischen, psychosozialen und präventiven Angeboten aufgebaut.

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  42. Die Gesundheitszentren werden interdisziplinär, mehrsprachig und multiprofessionell besetzt.

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  43. Die Community Health Nurse kommt nach Köpenicker Vorbild in allen Bezirken zum Einsatz.

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  44. Die Gesundheitswirtschaft Berlins wird nachhaltig und gerecht aufgestellt und weiterentwickelt.

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  45. Die Möglichkeiten der Krankenhausreform des Bundes und des Transformationsfonds werden zur Modernisierung und Digitalisierung der Berliner Krankenhäuser genutzt.

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  46. Die ambulante Gesundheitsversorgung wird gestärkt.

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  47. Für die Krankenhausplanung wird ein an der Bevölkerung ausgerichtetes Zielbild erarbeitet.

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  48. Die ökologische Krankenhaustransformation im Sinne eines Green-Hospital-Ansatzes wird vorangebracht.

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  49. Die Berichterstattung über Transparenzdaten zur Krankenhausbehandlung wird wieder aufgenommen und ausgebaut.

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  50. Öffentliche Berichte je Krankenhausstandort werden ermöglicht.

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  51. Die Notfallversorgung wird mit Gesundheitsnotfallkompetenz, differenzierter Versorgung durch den Rettungsdienst und integrierten Rettungsstellen weiterentwickelt.

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  52. Integrierte Notfallzentren werden geschaffen.

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  53. Integrierte Notfallzentren liegen an gut erreichbaren Klinikstandorten mit erweiterter Notfallversorgung.

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  54. In Integrierten Notfallzentren steuern kassenärztliche Notfallpraxis und Krankenhausnotfallversorgung die Versorgung gemeinsam.

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  55. Digitale Angebote einschließlich künstlicher Intelligenz werden als niedrigschwellige Versorgungsmöglichkeit in die Gesundheitsversorgung integriert.

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  56. Bei Telemedizin wird die hohe Qualität der Versorgung gewahrt.

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  57. Die digitale Infrastruktur von Einrichtungen im Gesundheitswesen wird gezielt ausgebaut.

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  58. Ethisch vertretbare, rechtlich klare und medizinisch sinnvolle Regelungen für die digitale Gesundheitsversorgung werden angestrebt.

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  59. Das Bewusstsein von Bevölkerung und medizinischem Fachpersonal für die gesundheitlichen Folgen der Klimakrise wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Der Berliner Hitzeaktionsplan wird konsequent umgesetzt.

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  61. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen und Sportstätten werden befähigt, eigene Hitzeschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

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  62. Das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin wird gestärkt.

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  63. Lokale Hitzeschutzbündnisse in den Bezirken ergänzen das Aktionsbündnis.

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  64. Die Erfahrungen aus den Hitzeaktionsplänen der Bezirke werden genutzt.

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  65. Die psychische Gesundheit wird durch Entstigmatisierung, Prävention und Früherkennung gestärkt.

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  66. Integrierte, niedrigschwellige, aufsuchende und multiprofessionelle Hilfs- und Krisenangebote werden in allen Bezirken ausgebaut, insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.

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  67. Ambulante, teilstationäre und stationäre psychiatrische Hilfen werden sektorenübergreifend vernetzt.

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  68. Im stationären Bereich werden psychiatrische Krankenhäuser angestrebt, die auch einen somatischen Bereich haben.

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  69. Der Maßregelvollzug wird gestärkt.

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  70. Der Maßregelvollzug wird eng mit dem allgemeinpsychiatrischen Versorgungssystem verzahnt.

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  71. In akuten psychischen Krisen wird schnelle Unterstützung durch eine enge Anbindung an das Notfallsystem gesichert.

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  72. Unnötige Unterbringungen in psychischen Krisen werden vermieden.

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  73. Psychiatrische Einrichtungen werden personell und finanziell gefördert, um Wartezeiten zu verringern.

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  74. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin werden niedrigschwellige Lotsen- und Vermittlungsangebote für psychotherapeutische Versorgung ausgebaut.

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  75. Präventions- und Unterstützungsangebote zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden deutlich ausgebaut.

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  76. Aufsuchende Jugendpsychiatrie-Teams und frühzeitige Hilfen im sozialen Umfeld werden eingerichtet.

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  77. Gesundheits-, Jugend- und Bildungsbereich werden besser vernetzt.

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  78. Die psychische Gesundheit aller Altersgruppen wird durch eine integrierte Versorgungsstruktur mit festen Budgets, multiprofessionellen Krisenteams und präventiven Angeboten gestärkt.

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  79. Suizidprävention wird systematisch verankert, und Hilfsangebote werden stärker vernetzt und gezielt ausgebaut.

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  80. Die „Nummer gegen Kummer“ als anonyme Telefonsorge für Kinder und Jugendliche wird dauerhaft erhalten.

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  81. Das Gesundheitssystem soll diskriminierungsfrei sein und diversitäts- und rassismussensible Forschung fördern, deren Erkenntnisse in die Ausbildung des Gesundheitspersonals einfließen.

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  82. Community-basierte Gesundheitsprojekte werden nachhaltig unterstützt.

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  83. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere gesichert.

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  84. Eine Impfkampagne wird aufgelegt, um die Impfquote zu steigern.

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  85. Die Clearingstelle für Menschen ohne Zugang zur Gesundheitsversorgung wird gestärkt.

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  86. Gesundheitsangebote werden in Obdachloseneinrichtungen und bei „Housing First“ systematisch mitgedacht und umgesetzt.

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  87. Gesundheitsangebote werden durch Information und digitale wie analoge Sprachmittlung diversitäts- und kultursensibel ausgerichtet.

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  88. Beratungsstrukturen sowie Hospiz- und Palliativangebote werden nach dem Prinzip „wohnortnah ambulant vor stationär“ in einer Hospiz- und Palliativstrategie gebündelt und weiterentwickelt.

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  89. Auf Bundesebene wird eine gesetzliche Grundlage zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in Verbindung mit einer Regulierung der Suizidhilfe angestrebt.

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  90. Die personelle Ausstattung in Kreißsälen wird verbessert, um die Arbeitsbedingungen für Hebammen attraktiver zu machen.

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  91. Ein flächendeckendes Netz an Hebammenangeboten mit Geburtshäusern, aufsuchender Betreuung und wohnortnahen Angeboten wird aufgebaut, insbesondere in unterversorgten Bezirken.

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  92. Hebammengeführte Kreißsäle in Kliniken sollen zur Regel werden.

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  93. Die Reproduktionsmedizin wird ausgebaut, um Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zu unterstützen.

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  94. Reproduktionsmedizin soll für alle, alleinstehend oder verpartnert, von der Krankenkasse finanziert werden.

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  95. Jugendliche erhalten frühzeitige, altersadäquate Aufklärung zur Familienplanung.

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  96. Jugendliche erhalten kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Auf Bundesebene wird eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Beratung bei Schwangerschaftskonflikten wird niedrigschwellig und mehrsprachig zugänglich gemacht.

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  99. Die landeseigenen Kliniken gewährleisten die medizinische Versorgung für Schwangerschaftsabbrüche.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Ein Landespräventionsgesetz, das die Landesaufgaben der Gesundheitsprävention beschreibt, wird geschaffen.

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    1. Aufklärung und der Zugang zu verständlichen Gesundheitsinformationen in Leichter und Einfacher Sprache sowie in weiteren Sprachen werden verbessert.
    2. Maßnahmen gegen Desinformation im Gesundheitsbereich, vor allem im digitalen Raum, werden entwickelt.
    3. Für Jugendliche sind flächendeckende Prävention gegen sexuell übertragbare Krankheiten und kultursensible Aufklärung notwendig.
    4. Der von der Zivilgesellschaft geforderte Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Fast-Track-City-Initiative gegen HIV/AIDS wird auf den Weg gebracht.
    5. Lücken in der HIV-Prävention und -Testung werden geschlossen und Strategien an neuen Bedarfen ausgerichtet.
    6. Die bestehenden HIV-Beratungs- und Versorgungsstrukturen werden weiter gesichert.
    7. Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen zur Luftreinheit in Innenräumen, insbesondere in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
    8. Gesunde Ernährung und Bewegung sollen für alle Menschen, insbesondere Kinder, unabhängig vom sozialen Status zugänglich sein.
    9. Gemeinschaftsverpflegung, Ernährungsbildung und Sportangebote werden berlinweit gestärkt.
    10. Alle STIKO-Impfungen sollen niedrigschwellig und wohnortnah zugänglich sein, auch in Apotheken, beim Öffentlichen Gesundheitsdienst und über mobile Angebote.
    11. Unter Beteiligung der Bevölkerung wird eine landesweite Präventionsstrategie entwickelt und umgesetzt.
    12. Die Bezirke sollen sich untereinander und mit Brandenburg zu vernetzten Gesundheitsregionen entwickeln.
    13. In allen Bezirken werden verbindlich kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet, um Bedarfe zu ermitteln, Maßnahmen zu koordinieren und Beteiligung zu ermöglichen.
    14. Gesundheitsförderung wird als verbindliches Prinzip in allen Politikbereichen auf Bezirks- und Landesebene etabliert.
    15. Für alle Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen werden verbindliche Qualitätsstandards festgelegt.
    16. Die Umsetzung der Qualitätsstandards für Präventionsmaßnahmen wird evaluiert.
    17. Gesundheitsförderung mit Schwerpunkten auf Bewegung, Ernährung, Suchtprävention und psychischer Gesundheit wird verbindlich in Kitas, Schulen, Betrieben und Senioreneinrichtungen integriert.
    18. Betriebliche Gesundheitsförderung wird gezielt ausgebaut.
    19. Kleine und mittlere Unternehmen werden beim Etablieren gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Präventionsprogramme unterstützt.
    20. Die Wirksamkeit betriebsmedizinischer Angebote wird weiterentwickelt.
    21. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird personell und finanziell so gestärkt, dass er seine Aufgaben multiprofessionell, flächendeckend und vernetzt erfüllen kann.
    22. Die Nachwuchsgewinnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird für alle Berufsgruppen gezielt gestärkt.
    23. Eine verbindliche Studienplatzquote an der Charité für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst wird eingeführt.
    24. Berlin soll eine gesunde Stadt sein, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft und Wohnort gesund leben und arbeiten können.
    25. Die Berliner Hilfelandschaft von der Prävention bis zur Suchthilfe wird gestärkt.
    26. Statt Zäune zu bauen, werden Drogenkonsumierende nicht stigmatisiert, sondern wirksam unterstützt, und Risiken werden minimiert.
    27. Drogenkonsumräume und Streetwork-Teams werden ausgebaut.
    28. Wartezeiten auf Therapieplätze für Suchtkranke werden verkürzt.
    29. Niedrigschwellige Suchthilfeangebote werden ausgebaut, um junge und sozial benachteiligte Menschen besser zu erreichen.
    30. Der Zugang zu Suchthilfeangeboten soll nicht an eine Abstinenzpflicht geknüpft sein.
    31. Berlin verfolgt mit einer gesamtstädtischen Strategie einen hilfeorientierten drogenpolitischen Ansatz, der Selbstbestimmung, Aufklärung und Gesundheitsschutz verbindet.
    32. Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Drogen werden befürwortet.
    33. Die Drogenpolitik soll illegalen Märkten die Grundlage entziehen.
    34. Soziale und gesundheitliche Hilfsangebote werden besser zugänglich gemacht und miteinander verknüpft.
    35. Im Kurfürstenkiez werden Nachtcafés und zusätzliche Drogenkonsumräume in Kooperation mit der Drogenhilfe gesichert.
    36. Der Housing-First-Ansatz wird für wohnungslose Drogenkonsumierende konsequent umgesetzt.
    37. Das Berliner Drug-Checking-Projekt wird deutlich ausgebaut.
    38. Drug-Checking wird auch mobil angeboten.
    39. Drug-Checking wird mit einem berlinweiten Frühwarnsystem für gefährliche Wirkstoffe verbunden.
    40. Naloxon zur Vermeidung von Überdosierungen soll über anerkannte Angebote der Suchthilfe und Sozialarbeit abgegeben werden können.
    41. Verhaltensgebundene Süchte wie Glücksspiel- oder Mediensucht werden systematisch in die Hilfestrukturen integriert.
    42. Glücksspielwerbung wird stark eingeschränkt.
    43. Der Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel wird verbessert.
    44. Die Spielersperrdatei „Oasis“ wird ausgebaut, auch für glücksspielartige Elemente in digitalen Angeboten.
    45. Im Online-Glücksspiel sollen echte Vermögensprüfungen und feste Einzahlungslimits Standard sein.
    46. Der Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum wird konsequenter umgesetzt und kontrolliert.
    47. Der Nichtraucherschutz wird bei Bedarf gesetzlich nachgeschärft.
    48. Das Konsumcannabisgesetz des Bundes wird als richtiger Schritt befürwortet.
    49. In Berlin wird eine Modellregion für die legale Abgabe von Cannabis eingerichtet.
    50. Bürokratische Hürden für Cannabis-Anbauvereine werden abgebaut.
    51. Der Cannabis-Schwarzmarkt soll vollständig durch legale, kontrollierte und gesundheitlich abgesicherte Bezugswege ersetzt werden.
    52. Menschen sollen in jedem Alter unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Pflegebedarf selbstbestimmt und in Würde leben können.
    53. Ein Landespflegegesetz verankert Anforderungen an die Pflege rechtlich.
    54. Alle Menschen in Berlin sollen Zugang zu qualitativ hochwertiger, bezahlbarer und menschenwürdiger ambulanter und stationärer Pflege haben.
    55. Pflege soll selbstbestimmt, wohnortnah, inklusiv und kultursensibel gestaltet sein.
    56. Pflege soll Menschen ermöglichen, ihr gewohntes Leben auch bei Pflegebedarf weiterzuführen.
    57. Pflegekräfte sollen gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und echte Mitbestimmung erhalten.
    58. Eine Pflegekammer wird eingeführt.
    59. Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende werden gezielt entlastet und unterstützt.
    60. Unterstützungsstrukturen für Pflegebedürftige und Pflegende werden verbessert und auskömmlich finanziert.
    61. Die Angebote „Kontaktstellen PflegeEngagement“, „Pflege 4.0“ und „Pflege in Not“ werden erhalten und weiterentwickelt.
    62. Ein Pflegenottelefon wird als zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die berät, an Hilfsangebote vermittelt und kurzfristige Unterstützung organisiert.
    63. Berliner Schulen werden dafür sensibilisiert, dass Kinder und Jugendliche Pflegeverantwortung übernehmen.
    64. Für Pflegekräfte werden tarifliche Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten sichergestellt.
    65. In der Pflege wird eine verbindliche Personalbemessung eingeführt.
    66. Die Standorte des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe werden an einem Ausbildungscampus für gemeinsame Pflege- und Therapieausbildung zusammengeführt.
    67. Die akademische Pflegeausbildung wird durch eine Anpassung der Studienplätze gestärkt.
    68. Die Ausbildungskapazität für Pflegefachassistenz wird ausgebaut.
    69. Auf Bundesebene wird angestrebt, dass professionelle Pflege mehr Aufgaben übernehmen darf und diese auch abrechnen kann.
    70. Ein Landespflegegesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für Pflegeangebote des Landes.
    71. Eine verbindliche Landespflegestrukturplanung ermittelt den tatsächlichen Bedarf und bezieht pflegende Angehörige ein.
    72. Der Aufbau einer Pflegekammer wird gefördert.
    73. Die Wirksamkeit der Pflegekammer wird nach der Aufbauphase evaluiert.
    74. Pflegende Angehörige werden nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins in die Berliner Verfassung aufgenommen.
    75. Pflegende Angehörige werden in die Pflegeplanung einbezogen.
    76. Auf Bundesebene wird eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige angestrebt.
    77. Die wohnortnahe Pflegeinfrastruktur wird in allen Bezirken durch mehr Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze ausgebaut.
    78. Flexible Entlastungsangebote und gezielte Pflegeberatung werden ausgebaut.
    79. Mit den Berliner Arbeitgebern wird ein Pakt für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschlossen.
    80. Pflegestützpunkte werden als wohnortnahe Anlaufstellen flächendeckend weiterentwickelt.
    81. Mobile Pflegedienste werden klimafreundlich umgestellt.
    82. Barrierefreie, klimaangepasste Pflegeeinrichtungen werden gefördert.
    83. Die Antragsprozesse der Hilfe zur Pflege werden optimiert und digitalisiert.
    84. Die Hilfe zur Pflege wird eng mit den Pflegestützpunkten verzahnt, damit Antragstellung, Beratung und Auszahlung zentral erfolgen.
    85. Community Health Nurses werden in Berlin als weitere Säule der Pflege eingeführt.
    86. Präventive Ansätze in der Pflege wie Programme zu gesundem Altern, Sturzprävention und Ernährungsberatung werden stärker gefördert.
    87. Der Einsatz Interkultureller Brückenbauerinnen und Brückenbauer in der Pflege wird ausgeweitet.
    88. Das Angebot LSBTIQ*-sensibler Pflegeberatung wird ausgeweitet.
    89. Weiterbildungen zu diversitätssensibler Pflege werden verpflichtend in der Weiterbildungsordnung verankert.
    90. Gewalt gegen Pflegebedürftige und Pflegende wird entschieden bekämpft.
    91. In jedem Bezirk werden integrierte Gesundheitszentren mit ärztlicher, therapeutischer und sozialer Versorgung aufgebaut.
    92. Alle Menschen in Berlin haben ein Recht auf Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung.
    93. Ein Runder Tisch „Rettungsdienst“ verzahnt die Akteure mit der Gesundheitsversorgung, damit Hilfesuchende an die geeignete Stelle gelangen.
    94. Die Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene muss kommen, damit der Rettungsdienst nicht mehr nur als Transportleistung vergütet wird.
    95. Die Patientensteuerung wird verbessert, damit auch akute pflegerische Bedarfe und psychische Krisen angemessen versorgt werden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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