Zum Inhalt

Gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 53718
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 8
Mehr Pflichten 53
  1. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
  2. Für die kommunalen Wohnungen wird ein Mietendeckel durchgesetzt.
  3. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen mehr bezahlbare Wohnungen neu.
  4. In den ersten 100 Tagen wird per Senatsbeschluss ein Mietendeckel mit einjährigem Mietenstopp für die landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt.
  5. Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden die Wohnwertmerkmale ihrer Wohnung mitgeteilt.
  6. Innerhalb des S-Bahn-Rings werden alle frei werdenden landeseigenen Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bis WBS 220 vergeben.
  7. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen investieren mehr in Großwohnsiedlungen und deren Wohnumfeld.
  8. In allen größeren Beständen der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden Kundenzentren mit festen Öffnungszeiten eingerichtet.
  9. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden zu transparenteren Heiz- und Betriebskostenabrechnungen verpflichtet.
  10. Ohne eingebaute Wärmemengenzähler werden Heizkosten automatisch um 15 Prozent gesenkt.
  11. Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen werden gebunden an Wohnungslose vermietet.
  12. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen schaffen vermehrt bezahlbaren Wohnraum durch Aufstockungen.
  13. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden dauerhaft auf Gemeinnützigkeitsziele verpflichtet.
  14. Die Gemeinnützigkeitsziele werden in das Wohnraumversorgungsgesetz aufgenommen.
  15. Der Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ausgeschlossen.
  16. Ein dauerhaftes Privatisierungsverbot wird in der Berliner Verfassung verankert.
  17. Die Berlinovo baut verstärkt bezahlbare Wohnungen für Studierende, Senioren und weitere Bedarfsgruppen.
  18. Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen nicht möbliert und befristet vermieten, außer bei Apartments für Studierende und Auszubildende mit Mieten unter der BAföG-Wohnpauschale oder Leistbarkeitsgrenze.
  19. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mit Ersatzvornahmen und Treuhänderaufgaben beauftragt.
  20. Landeseigene Wohnungsunternehmen halten Kontingente für zwangsgeräumte Mieter bereit.
  21. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden anonymisierte, diskriminierungssensible Monitorings zu Vergabepraktiken eingerichtet.
  22. Bei der Vergabe landeseigener und geförderter Wohnungen werden Bedarfsgruppen wie Alleinerziehende mit geringem Einkommen stark berücksichtigt.
  23. Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen und geförderten Projekten werden strengere Kontrollen gegen Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe eingeführt.
  24. Kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsbestände werden mit Programmen und Kontingenten für Alleinerziehende, Frauen- und queere Wohnprojekte sowie Sorge-Netzwerke ausgebaut.
  25. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften werden angehalten, Wohnungskontingente für Studierende auszubauen.
  26. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stellen Einsamkeitsbeauftragte ein, die ältere Mieter besuchen und Nachbarschaftsaktivitäten organisieren.
  27. Die Berlinovo baut ein eigenes Pflegewohnen-Segment als günstigere Alternative zu privaten Pflegeeinrichtungen auf.
  28. Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen können beim Wohnungstausch ihre bisherige Quadratmetermiete in die neue Wohnung mitnehmen.
  29. Bei erfolgreichem Wohnungstausch übernehmen die landeseigenen Wohnungsunternehmen die angemessenen Umzugskosten.
  30. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützen den Wohnungstausch durch ein neues Umzugsmanagement.
  31. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen kaufen gezielt Bestände mit auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen an.
  32. Für den kommunalen Wohnungsbau werden ökologische Standards gesetzt.
  33. Die landeseigenen Unternehmen bauen zu 100 Prozent dauerhaft bezahlbare Wohnungen, ohne dass die Bestandsmieten steigen.
  34. Die Mieten im kommunalen Neubau werden nach Einkommen zwischen 6 und 12 Euro pro Quadratmeter gestaffelt.
  35. Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung wird ein verbindlicher Fahrplan für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und kommunaler Wohnungen benötigt.
  36. Ein kommunales Sanierungsprogramm legt einen klaren Sanierungsfahrplan für die kommunalen Wohnungsbestände fest.
  37. Die Sanierungsrate bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wird erhöht.
  38. Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienz werden auf einen Standard gebracht, der Kostenexplosionen vorbeugt und das Klima schützt.
  39. Landeseigene Wohnungsunternehmen bauen flexible Wohnungen, um auf veränderte Wohnbedarfe reagieren zu können.
  40. Alle nicht realisierten Nachverdichtungsvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden gemeinsam mit den Bezirken überprüft.
  41. Landeseigene Wohnungsunternehmen stellen günstige Auszubildendenwohnungen für die Steuerverwaltung bereit.
  42. Bei landeseigenen und öffentlich geförderten Wohnungen gelten verbindliche und höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
  43. 10 Prozent der neu oder wieder vermieteten landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen mietpreis- und belegungsgebunden an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
  44. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
  45. Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit durch landeseigene Wohnungsunternehmen werden untersagt.
  46. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
  47. Landeseigene Wohnungsunternehmen werden verpflichtet, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bei jeder Planung mitzudenken.
  48. Städtische Wohnungsbaugesellschaften werden zum Aufbau wirksamerer Antidiskriminierungsstellen verpflichtet.
  49. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen zusätzliche Wohnungen für Auszubildende der Verwaltung bereitstellen.
  50. Die Mieten dieser Azubi-Wohnungen sollen an die Ausbildungsvergütungen angepasst werden.
  51. Bei Neu- und Wiedervermietung landeseigener und geförderter Wohnungen gelten verbindliche, höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
  52. Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
  53. Durch Kooperationsverträge zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken werden mehr Menschen aus Geflüchtetenunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt.
CDU 2410
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2
AfD 2​3
Grüne 15621
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Alle gemeinwohlorientierten Träger wie Genossenschaften und Stiftungen werden umfassend gestärkt.
  2. Bezirkliche Strukturen, die Mieter und Genossenschaften beim gemeinschaftlichen Erwerb unterstützen, werden gestärkt.
  3. Mit einem Genossenschaftspakt wird gemeinsam mit Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Trägern ein Maßnahmenplan für Bürokratieabbau, Projektfinanzierung und Grundstückszugang entwickelt.
  4. Städtische Flächen werden Genossenschaften per Erbbaurecht mit niedrigen dauerhaften Festzinsen zur Verfügung gestellt.
  5. Eine beratende Koordinierungsstelle zur Förderung der Genossenschaftsbewegung wird gegründet.
  6. Ein Gemeinwohlprinzip soll in die Vergabeordnung aufgenommen werden.
  7. Modelle wie das Mietshäuser Syndikat werden in Förderprogramme aufgenommen.
  8. Hochhäuser werden befürwortet, wenn landeseigene oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen damit dauerhaft preisgünstigen sozialen Wohnraum schaffen.
  9. Ein festgelegter Anteil landeseigener Grundstücke soll vorrangig an Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger per Erbbaurecht zu vergünstigten Konditionen mit niedrigen Festzinsen vergeben werden.
  10. Ein niedrigschwelliges, transparentes Konzeptvergabeverfahren mit 30 Prozent Mindestanteil für gemeinwohlorientierte Träger wird eingeführt.
  11. Neue Stadtquartiere werden klimaverträglich, nutzungsgemischt, mit autofreien Mobilitätsangeboten und unter Einbindung von Bezirken, Zivilgesellschaft und gemeinwohlorientierten Bauträgern entwickelt.
  12. Neue Quartiere werden gemeinsam mit gemeinwohlorientierten Partnern und Genossenschaften gebaut.
  13. Eine Roadmap soll umsetzen, dass die Hälfte aller neu gebauten Wohnungen gemeinwohlorientiert ist.
  14. Mehrfach abgemahnte Vermieter müssen ihre Wohnungen binnen zwei Jahren veräußern, vorzugsweise an ein landeseigenes Unternehmen.
  15. Die bezirklichen Kooperationen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen, etwa beim Projekt „Wohnen statt MUF“, werden gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
  1. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, bei Schadnagern konsequent auf Prävention zu setzen.
  2. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mit klaren sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Leitlinien und stärkerer Kontrolle dauerhaft gemeinwohlorientiert ausgerichtet.
  3. Besonders vulnerable Gruppen sollen im Notfall Ersatzwohnraum bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten.
  4. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden verbindliche Gemeinwohlziele festgelegt.
  5. Die Unternehmensführung der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird effektiv parlamentarisch kontrolliert.
  6. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ein Mietendimmer eingeführt.
  7. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen das Leitbild „Berlin vermietet fair!“ für diskriminierungsarmes Vermieten umsetzen.
  8. Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
  9. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen Projekte zum Aufbau von Nahwärmenetzen durchführen.
  10. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen soziale und kulturelle Infrastruktur in den Kiezen fördern und pflegen.
  11. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen ökologisch und bedarfsgerecht als Vorbilder.
  12. Gemeinsam mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mehr Wohnungen für Housing First bereitgestellt.
  13. Landeseigene Wohnungsunternehmen stellen Räume für gemeinwohlorientierte Bedarfe und verdrängungsgefährdete Betriebe bereit.
  14. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verankern den Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ in ihren Mietverträgen.
SPD 5​9
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
BSW 227
FDP 824
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 8
Koalitionsvertrag 5517
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de