Gemeinnützige Wohnungsunternehmen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Linke 53718
Mehr Geld 11
- Ein kommunales Wohnungsbauprogramm entlastet die landeseigenen Wohnungsunternehmen finanziell, damit Neubau nicht aus Bestandsmieten finanziert wird.
- Mindereinnahmen der landeseigenen Wohnungsunternehmen gleicht das Land durch Eigenkapitalzuschüsse aus.
- Die Baukosten im kommunalen Wohnungsbau werden gesenkt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten jährlich bis zu 2 Milliarden Euro Eigenkapital für den Bau von 7.500 kommunalen Wohnungen pro Jahr.
- Die Eigenkapitalzuschüsse für energetische Sanierungen kommunaler Wohnungen werden deutlich erhöht.
- Die Genossenschaftsförderung wird aufgestockt.
- Die Wohnungsbauförderung stellt preisgünstigen Wohnungsbau durch Genossenschaften sicher.
- Die Fördervorgaben der IBB werden so angepasst, dass kleinere Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können und gegenüber privaten Bauherren nicht benachteiligt werden.
- Die Fördervorgaben der Wohnungsbauförderung werden so angepasst, dass kleinere Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können.
- Der Erbbauzins für Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau wird gesenkt.
- Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen werden Pilotprojekte zur Grauwassernutzung im Bestand gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Grundsätze einer internationalen Bauausstellung sind der Vorrang von Umbau und Sanierung vor Abriss sowie dauerhaft bezahlbarer Neubau durch gemeinwohlorientierte Träger.
- Zur Wiederaufnahme des Genossenschaftsdialogs wird eine neue Genossenschaftsbeauftragte oder ein neuer Genossenschaftsbeauftragter berufen.
- Es wird geprüft, die Förderung an die inhaltliche Bestimmung der begünstigten Unternehmen statt an die Rechtsform zu koppeln.
- Die Fördervorgaben der IBB werden so angepasst, dass kleinere Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können und gegenüber privaten Bauherren nicht benachteiligt werden.
- In den neuen Stadtquartieren werden Grundstücke für genossenschaftlichen Wohnungsbau reserviert.
- Die Konzeptverfahren werden reformiert und niedrigschwelliger gestaltet, um kleineren gemeinwohlorientierten Trägern Zugang zu öffentlichen Liegenschaften zu ermöglichen.
- Die Fördervorgaben der Wohnungsbauförderung werden so angepasst, dass kleinere Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können.
- Landeseigene Grundstücke am Molkenmarkt werden ausschließlich durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften entwickelt.
- Für die energetisch schlechtesten Gebäude der landeseigenen Wohnungsunternehmen soll ein Sanierungsprogramm aufgelegt werden.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Die Genossenschaften werden gestärkt.
- Die Genossenschaftsförderung wird reformiert.
- Die Idee eines Genossenschaftscampus wird neu belebt.
- Die landeseigenen Unternehmen wie Strom- und Fernwärmenetz, Wasserbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften, Bäder und BVG werden auf kommende Herausforderungen vorbereitet.
- Für leerstehende Büroflächen werden neben Zwischennutzungen genossenschaftliche Modelle, Kooperationen oder Vergesellschaftung geprüft.
Weniger Geld 8
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
- Für die kommunalen Wohnungen wird ein Mietendeckel durchgesetzt.
- In den ersten 100 Tagen wird per Senatsbeschluss ein Mietendeckel mit einjährigem Mietenstopp für die landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen investieren mehr in Großwohnsiedlungen und deren Wohnumfeld.
- Ohne eingebaute Wärmemengenzähler werden Heizkosten automatisch um 15 Prozent gesenkt.
- Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen können beim Wohnungstausch ihre bisherige Quadratmetermiete in die neue Wohnung mitnehmen.
- Bei erfolgreichem Wohnungstausch übernehmen die landeseigenen Wohnungsunternehmen die angemessenen Umzugskosten.
- Die Mieten dieser Azubi-Wohnungen sollen an die Ausbildungsvergütungen angepasst werden.
Mehr Pflichten 53
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
- Für die kommunalen Wohnungen wird ein Mietendeckel durchgesetzt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen mehr bezahlbare Wohnungen neu.
- In den ersten 100 Tagen wird per Senatsbeschluss ein Mietendeckel mit einjährigem Mietenstopp für die landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt.
- Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden die Wohnwertmerkmale ihrer Wohnung mitgeteilt.
- Innerhalb des S-Bahn-Rings werden alle frei werdenden landeseigenen Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bis WBS 220 vergeben.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen investieren mehr in Großwohnsiedlungen und deren Wohnumfeld.
- In allen größeren Beständen der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden Kundenzentren mit festen Öffnungszeiten eingerichtet.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden zu transparenteren Heiz- und Betriebskostenabrechnungen verpflichtet.
- Ohne eingebaute Wärmemengenzähler werden Heizkosten automatisch um 15 Prozent gesenkt.
- Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen werden gebunden an Wohnungslose vermietet.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen schaffen vermehrt bezahlbaren Wohnraum durch Aufstockungen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden dauerhaft auf Gemeinnützigkeitsziele verpflichtet.
- Die Gemeinnützigkeitsziele werden in das Wohnraumversorgungsgesetz aufgenommen.
- Der Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ausgeschlossen.
- Ein dauerhaftes Privatisierungsverbot wird in der Berliner Verfassung verankert.
- Die Berlinovo baut verstärkt bezahlbare Wohnungen für Studierende, Senioren und weitere Bedarfsgruppen.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen nicht möbliert und befristet vermieten, außer bei Apartments für Studierende und Auszubildende mit Mieten unter der BAföG-Wohnpauschale oder Leistbarkeitsgrenze.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mit Ersatzvornahmen und Treuhänderaufgaben beauftragt.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen halten Kontingente für zwangsgeräumte Mieter bereit.
- Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden anonymisierte, diskriminierungssensible Monitorings zu Vergabepraktiken eingerichtet.
- Bei der Vergabe landeseigener und geförderter Wohnungen werden Bedarfsgruppen wie Alleinerziehende mit geringem Einkommen stark berücksichtigt.
- Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen und geförderten Projekten werden strengere Kontrollen gegen Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe eingeführt.
- Kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsbestände werden mit Programmen und Kontingenten für Alleinerziehende, Frauen- und queere Wohnprojekte sowie Sorge-Netzwerke ausgebaut.
- Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften werden angehalten, Wohnungskontingente für Studierende auszubauen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stellen Einsamkeitsbeauftragte ein, die ältere Mieter besuchen und Nachbarschaftsaktivitäten organisieren.
- Die Berlinovo baut ein eigenes Pflegewohnen-Segment als günstigere Alternative zu privaten Pflegeeinrichtungen auf.
- Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen können beim Wohnungstausch ihre bisherige Quadratmetermiete in die neue Wohnung mitnehmen.
- Bei erfolgreichem Wohnungstausch übernehmen die landeseigenen Wohnungsunternehmen die angemessenen Umzugskosten.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützen den Wohnungstausch durch ein neues Umzugsmanagement.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen kaufen gezielt Bestände mit auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen an.
- Für den kommunalen Wohnungsbau werden ökologische Standards gesetzt.
- Die landeseigenen Unternehmen bauen zu 100 Prozent dauerhaft bezahlbare Wohnungen, ohne dass die Bestandsmieten steigen.
- Die Mieten im kommunalen Neubau werden nach Einkommen zwischen 6 und 12 Euro pro Quadratmeter gestaffelt.
- Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung wird ein verbindlicher Fahrplan für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und kommunaler Wohnungen benötigt.
- Ein kommunales Sanierungsprogramm legt einen klaren Sanierungsfahrplan für die kommunalen Wohnungsbestände fest.
- Die Sanierungsrate bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wird erhöht.
- Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienz werden auf einen Standard gebracht, der Kostenexplosionen vorbeugt und das Klima schützt.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen bauen flexible Wohnungen, um auf veränderte Wohnbedarfe reagieren zu können.
- Alle nicht realisierten Nachverdichtungsvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden gemeinsam mit den Bezirken überprüft.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen stellen günstige Auszubildendenwohnungen für die Steuerverwaltung bereit.
- Bei landeseigenen und öffentlich geförderten Wohnungen gelten verbindliche und höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
- 10 Prozent der neu oder wieder vermieteten landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen mietpreis- und belegungsgebunden an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
- Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit durch landeseigene Wohnungsunternehmen werden untersagt.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen werden verpflichtet, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bei jeder Planung mitzudenken.
- Städtische Wohnungsbaugesellschaften werden zum Aufbau wirksamerer Antidiskriminierungsstellen verpflichtet.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen zusätzliche Wohnungen für Auszubildende der Verwaltung bereitstellen.
- Die Mieten dieser Azubi-Wohnungen sollen an die Ausbildungsvergütungen angepasst werden.
- Bei Neu- und Wiedervermietung landeseigener und geförderter Wohnungen gelten verbindliche, höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
- Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
- Durch Kooperationsverträge zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken werden mehr Menschen aus Geflüchtetenunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt.
CDU 2410
Mehr Geld 6
- Landeswohnungsunternehmen, Genossenschaften und kirchliche Träger werden durch Förderprogramme gestärkt, um langfristig stabile und bezahlbare Mieten zu sichern.
- Von den jährlich neu gebauten genossenschaftlichen Wohnungen sollen etwa 800 gefördert sein.
- Aufstockung und Nachverdichtung genossenschaftlicher Gebäude werden durch ein spezielles zinsverbilligtes Darlehensprogramm unterstützt, auch ohne zusätzliche Belegungsbindungen.
- Wertsicherungsklauseln bei Erbbaurechten werden begrenzt.
- Bei Erbbaurechten werden reduzierte Bodenwerte ermöglicht.
- Kirchliche Wohnungsunternehmen, Stiftungen und weitere gemeinnützige Träger erhalten bei vergleichbarer sozialer Ausrichtung Zugang zu den gleichen Förderinstrumenten wie Genossenschaften.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Der gemeinwohlorientierte Wohnungssektor wird weiter ausgebaut.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen erhalten mehr Spielraum bei der Vergabe von Wohnungen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen WBS-gebundenen und frei finanzierten Wohnungen sicherzustellen.
- Kirchliche Wohnungsunternehmen, Stiftungen und weitere gemeinnützige Träger erhalten bei vergleichbarer sozialer Ausrichtung Zugang zu den gleichen Förderinstrumenten wie Genossenschaften.
- Gemeinwohlorientierte Vermieter werden bei Projekten unterstützt, die über reines Wohnen hinausgehen, etwa mit Nachbarschaftstreffs, sozialen Angeboten oder integrierten Einrichtungen für Bildung und Pflege.
- Die Potenziale der Photovoltaik werden auch in Berlin genutzt, insbesondere auf großen und öffentlichen Dächern sowie bei öffentlichen Gebäuden und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
Ohne klare Richtung 4
- Die Kooperationsvereinbarung für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wird stärker an den Zielen der Berliner Mischung und der Breite der Stadtgesellschaft orientiert.
- Der Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften soll auf 500.000 Wohnungen ausgebaut und damit der Anteil gemeinwohlorientierten Wohnraums deutlich erhöht werden.
- Die Genossenschaftsförderung wird weiterentwickelt.
- Für Erbbaurechte werden ausgewogene Heimfallregelungen und Laufzeiten geschaffen.
Mehr Pflichten 2
AfD 23
Mehr Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 2
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden verpflichtet, Energieträger unabhängig von kurzfristigen Börsenpreisschwankungen einzukaufen.
- Verstöße landeseigener Wohnungsunternehmen gegen die Pflicht zum schwankungsunabhängigen Energieeinkauf werden durch eine gesetzliche Deckelung von Nachforderungen sanktioniert.
Grüne 15621
Mehr Geld 10
- Ein Sofortprogramm schafft Förderinstrumente für den Ankauf aufgeteilter Häuser und einzelner Eigentumswohnungen.
- Im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit sollen gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen auf Bundesebene weitere Vergünstigungen erhalten.
- Mit einem Genossenschaftspakt wird gemeinsam mit Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Trägern ein Maßnahmenplan für Bürokratieabbau, Projektfinanzierung und Grundstückszugang entwickelt.
- Bestehende genossenschaftliche Initiativen vor der Realisierung werden finanziell abgesichert.
- Ein Förderprogramm mit ausreichender Planungssicherheit für Genossenschaften wird aufgelegt.
- Städtische Flächen werden Genossenschaften per Erbbaurecht mit niedrigen dauerhaften Festzinsen zur Verfügung gestellt.
- Modelle wie das Mietshäuser Syndikat werden in Förderprogramme aufgenommen.
- Ein Förderfonds für sozial-ökologische Modernisierungen wird eingerichtet, um Bruttomietsteigerungen durch Klimaschutzinvestitionen zu deckeln.
- Ein festgelegter Anteil landeseigener Grundstücke soll vorrangig an Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger per Erbbaurecht zu vergünstigten Konditionen mit niedrigen Festzinsen vergeben werden.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen senken Baukosten durch den Aufbau gemeinsamer Baukapazitäten.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Alle gemeinwohlorientierten Träger wie Genossenschaften und Stiftungen werden umfassend gestärkt.
- Bezirkliche Strukturen, die Mieter und Genossenschaften beim gemeinschaftlichen Erwerb unterstützen, werden gestärkt.
- Mit einem Genossenschaftspakt wird gemeinsam mit Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Trägern ein Maßnahmenplan für Bürokratieabbau, Projektfinanzierung und Grundstückszugang entwickelt.
- Städtische Flächen werden Genossenschaften per Erbbaurecht mit niedrigen dauerhaften Festzinsen zur Verfügung gestellt.
- Eine beratende Koordinierungsstelle zur Förderung der Genossenschaftsbewegung wird gegründet.
- Ein Gemeinwohlprinzip soll in die Vergabeordnung aufgenommen werden.
- Modelle wie das Mietshäuser Syndikat werden in Förderprogramme aufgenommen.
- Hochhäuser werden befürwortet, wenn landeseigene oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen damit dauerhaft preisgünstigen sozialen Wohnraum schaffen.
- Ein festgelegter Anteil landeseigener Grundstücke soll vorrangig an Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger per Erbbaurecht zu vergünstigten Konditionen mit niedrigen Festzinsen vergeben werden.
- Ein niedrigschwelliges, transparentes Konzeptvergabeverfahren mit 30 Prozent Mindestanteil für gemeinwohlorientierte Träger wird eingeführt.
- Neue Stadtquartiere werden klimaverträglich, nutzungsgemischt, mit autofreien Mobilitätsangeboten und unter Einbindung von Bezirken, Zivilgesellschaft und gemeinwohlorientierten Bauträgern entwickelt.
- Neue Quartiere werden gemeinsam mit gemeinwohlorientierten Partnern und Genossenschaften gebaut.
- Eine Roadmap soll umsetzen, dass die Hälfte aller neu gebauten Wohnungen gemeinwohlorientiert ist.
- Mehrfach abgemahnte Vermieter müssen ihre Wohnungen binnen zwei Jahren veräußern, vorzugsweise an ein landeseigenes Unternehmen.
- Die bezirklichen Kooperationen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen, etwa beim Projekt „Wohnen statt MUF“, werden gestärkt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 5
- Die Vorbildrolle der landeseigenen Wohnungsunternehmen beim Mieterstrom wird gestärkt.
- Die Genossenschaftliche Immobilienagentur Berlin-Brandenburg (GImA) wird gestärkt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden gezielt unterstützt, damit sie ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden können.
- Genossenschaften werden stärker gefördert.
- Bürgschaften für junge, neue Genossenschaften werden geprüft.
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
- Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, bei Schadnagern konsequent auf Prävention zu setzen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mit klaren sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Leitlinien und stärkerer Kontrolle dauerhaft gemeinwohlorientiert ausgerichtet.
- Besonders vulnerable Gruppen sollen im Notfall Ersatzwohnraum bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten.
- Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden verbindliche Gemeinwohlziele festgelegt.
- Die Unternehmensführung der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird effektiv parlamentarisch kontrolliert.
- Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ein Mietendimmer eingeführt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen das Leitbild „Berlin vermietet fair!“ für diskriminierungsarmes Vermieten umsetzen.
- Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen Projekte zum Aufbau von Nahwärmenetzen durchführen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen soziale und kulturelle Infrastruktur in den Kiezen fördern und pflegen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen ökologisch und bedarfsgerecht als Vorbilder.
- Gemeinsam mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mehr Wohnungen für Housing First bereitgestellt.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen stellen Räume für gemeinwohlorientierte Bedarfe und verdrängungsgefährdete Betriebe bereit.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verankern den Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ in ihren Mietverträgen.
SPD 59
Mehr Geld 3
- Die Genossenschaftsförderung wird weiterentwickelt und zur zweiten Säule des öffentlichen Wohnungsbauprogramms.
- Der Kreditdeckel der HOWOGE wird zur öffentlichen Finanzierung des Schulbaus angehoben.
- Öffentliche Gebäude und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften werden gezielt mit energiesparender, zügig einbaubarer Technik ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Mehr als die Hälfte der neuen Wohnungen soll bei landeseigenen Gesellschaften, Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Unternehmen entstehen.
- Geeignete landeseigene Flächen werden für genossenschaftlichen Wohnungsbau bereitgestellt.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen solche Grundstücke erwerben können.
- In Tegel wird der Wohnungsbau mit landeseigenen Gesellschaften und Genossenschaften zügig vorangetrieben.
- In Tegel entstehen in einer zweiten Phase weitere gemeinnützige Wohnungen, insgesamt bis zu 12.000.
- Eine neue soziale Wohnungsordnung stärkt den gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt und baut ihn aus.
- Der Kreditdeckel der HOWOGE wird zur öffentlichen Finanzierung des Schulbaus angehoben.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
- Bis 2040 sollen mindestens 230.000 weitere Wohnungen durch landeseigene, genossenschaftliche und private Bauherren entstehen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden stärker auf eine vorbildliche Vermietungspraxis ausgerichtet.
- Mieterhöhungen bei landeseigenen Unternehmen werden begrenzt.
- Die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltseinkommens bemisst sich künftig an der Bruttokaltmiete statt an der Nettokaltmiete.
- Eine Wohnungstauschbörse bezieht landeseigene und private Wohnungsunternehmen ein.
BSW 227
Mehr Geld 3
- Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnformen sollen stärker gefördert werden.
- Genossenschaften sollen beim Zugang zu Bauland, bei der Förderung und bei der Projektentwicklung unterstützt werden.
- Ein Landesförderprogramm für ökologischen Modulbau wird aufgelegt, vor allem für den sozialen und kommunalen Wohnungsbau.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Öffentliche Flächen sollen nur noch langfristig im Erbbaurecht, vor allem an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützige Genossenschaften, vergeben werden.
- Genossenschaften sollen beim Zugang zu Bauland, bei der Förderung und bei der Projektentwicklung unterstützt werden.
- Genossenschaften soll vorrangig Grund und Boden angeboten werden.
- Genossenschaften soll Boden im Erbbaurecht für 99 Jahre zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Wohnungsbauvorhaben des Landes und seiner Unternehmen soll der Anteil gemeinnütziger und genossenschaftlicher Wohnungen deutlich steigen.
Ohne klare Richtung 2
FDP 824
Mehr Geld 2
- Baugruppen, Baugemeinschaften, Genossenschaften und Selbstnutzer werden beim Erwerb landeseigener Grundstücke durch ein Finanzierungsinstrument der Investitionsbank Berlin gestärkt.
- Die Investitionsbank Berlin bietet solchen Erwerbern landeseigener Grundstücke, die überwiegend Wohnraum schaffen, zinsverbilligte Darlehen an.
Mehr Rechte oder Angebote 2
- Gefördert werden Baugemeinschaften, private Bauherren, kleine und mittlere Bauträger und Genossenschaften statt allein Großprojekte.
- Bekunden 10 Prozent der Mieter eines landeseigenen Mehrfamilienhauses Interesse, können sie ihre Wohnungen oder als Genossenschaft das ganze Haus zum Verkehrswert erwerben.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 8
- Grundstücke werden im Höchstgebotsverfahren verkauft.
- Den Zuschlag erhält der Meistbietende unabhängig davon, ob Baugemeinschaft, private Bauherrin, Bauträger oder Genossenschaft.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften konzentrieren sich auf ihre Bestände.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sanieren ihre Bestände energetisch.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stellen Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen bereit.
- Bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird ein Mietkaufmodell eingeführt.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bauen neue Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften legen ein Konzept zur Mieterprivatisierung ihres Bestands vor.
Koalitionsvertrag 5517
Mehr Geld 5
- Die Investitionsmittel der HOWOGE für Schulbau und Schulsanierung werden verdoppelt.
- Die Eigenkapitalsituation der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird gestärkt.
- Die Förderung der Wohnungsgenossenschaften wird gestärkt.
- Genossenschaftlicher Wohnungsbau und Bestandserweiterungen werden gefördert.
- Förderkulissen, etwa für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, werden erweitert.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die mittelbare Belegungsbindung in der Wohnungsbauförderung wird besser nutzbar, vor allem für Genossenschaften.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen auf betriebseigenen Grundstücken Mitarbeiterwohnungen für Landesbeschäftigte bauen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden beim Erreichen der CO2-Einsparziele unterstützt.
- Eine neue Wohngemeinnützigkeit im Bund wird begrüßt und in Berlin umgesetzt.
- Vorkaufsrechte werden nach rechtlicher Absicherung wieder zugunsten der landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgeübt, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung.
- Bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften darf im Einzelfall vom Verkaufsverbot landeseigener Grundstücke abgewichen werden.
- Genossenschaften sollen bei größeren Quartiersentwicklungen auf landeseigenen Grundstücken angemessen bei der Flächenvergabe berücksichtigt werden.
- Der Wohnungsbau am Tempelhofer Feld soll landeseigenen Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierten Genossenschaften vorbehalten sein.
- Das Quartier am Molkenmarkt wird mit landeseigenen Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierten Bauherren realisiert.
- Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften werden verstärkt mit Baugrundstücken versorgt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 5
- Rund 6.500 neue Wohnungen pro Jahr sollen von den landeseigenen Wohnungsgesellschaften gebaut werden.
- Geeignete Bestände der berlinovo sollen in die Kooperationsvereinbarung einbezogen werden.
- Neben dem Neubau gemischt genutzter Gewerbehöfe sollen landeseigene Wohnungsunternehmen und berlinovo Flächen für Kleingewerbe, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen zu bezahlbaren Mieten bereitstellen.
- Das geschützte Marktsegment wird gemeinsam mit landeseigenen Wohnungsunternehmen und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen ausgeweitet.
- Der Wohnungsbau am Tempelhofer Feld soll im Betrieb klimaneutral sein.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht