Gemeinnützige Wohnungsunternehmen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BIW00
FDP00
Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 1024
Mehr Rechte oder Angebote 4
- In begehrten Lagen sollen 20 Prozent der Wohnungen preisgedämpft für 9 Euro pro Quadratmeter angeboten oder an Genossenschaften oder Baugemeinschaften vergeben werden.
- Spielräume von Land und Stadt sollen genutzt werden, um die geplante Neue Wohnungsgemeinnützigkeit in Bremen anzuwenden.
- Bei der Vergabe neuer Sozialwohnungen gilt ein Vorrang für sozial orientierte Vermieter.
- Verkauf städtischer Flächen und Schaffung von Baurecht werden vom Vorrang sozial orientierter Vermieter abhängig gemacht.
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 10
- Mit der GEWOBA soll eine Strategie vereinbart werden, ihr Wohnungsangebot um weitere 3.000 Wohneinheiten zu vergrößern.
- Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen ihr Mieterstromangebot weiter ausweiten.
- Die Grohner Düne wird von einer öffentlichen Gesellschaft erworben, um würdige Wohnverhältnisse sicherzustellen.
- Das Bundeswehrhochhaus wird über die GEWOBA zum Quartiersmittelpunkt Q45 umgebaut.
- Gemeinsam mit GEWOBA, BREBAU und Kirche werden Quartierstreffpunkte geschaffen.
- Die BREBAU erhält die Aufgabe der städtischen Quartiersentwicklung, auch zur Entwicklung kleinerer Immobilien und Beseitigung von Schrottimmobilien.
- Über die GEWOBA werden das Schweizer Foyer als Quartiersmittelpunkt und ein Nahversorger auf der Nordwiese errichtet.
- Mieterräte werden nach Berliner Vorbild bei öffentlichen Wohnungsgesellschaften eingeführt.
- Die Vergabepraxis öffentlicher Wohnungsgesellschaften wird kontrolliert und evaluiert.
- Für den schnellen Kita-Bau werden in der Stadtgemeinde Bremen GEWOBA, BREBAU und Immobilien Bremen in die Pflicht genommen.
CDU 1217
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
- GEWOBA und BREBAU bauen selbst oder kaufen privat errichtete Wohnungen an, übernehmen sie und vermieten sie.
- Perspektiven für diese Flächen werden mit Bau- und Immobilienwirtschaft, GEWOBA und BREBAU entwickelt.
- Wohnungsgenossenschaften werden gestärkt, indem mehr städtische Flächen in Erbpacht vergeben werden.
- Die gesetzlichen Regelungen für Mieterstromanlagen werden auf Bundesebene verbessert.
- Staatseigene Wohnungsgesellschaften werden zu Stadtentwicklern, indem sie Gewinne erzielen dürfen.
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 12
- Gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden Räume für Angebote der externen Kindertagespflege geschaffen.
- GEWOBA, BREBAU und BREPARK werden als unternehmenseigene Instrumente genutzt.
- Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften schaffen zuverlässig bezahlbaren Wohnraum für alle.
- Diese Flächen werden zügig mit BREBAU und GEWOBA bebaut und an den Anforderungen der Stadtgesellschaft ausgerichtet.
- In den nächsten vier Jahren werden mit kommunalen Wohnungsunternehmen und privaten Investoren 10.000 Wohnungen und Häuser fertiggestellt.
- Die BREBAU greift aktiver in das Baugeschehen in Bremen ein.
- Die GEWOBA wird zum maßgeblichen Partner des Ziels von 10.000 Wohnungen.
- Bei künftigen Bebauungsplänen mit Beteiligung von GEWOBA, BREBAU oder STÄWOG werden Dachbegrünungen oder Photovoltaikanlagen realisiert.
- Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften in Bremen und Bremerhaven sollen ihre Dächer schnellstmöglich mit Mieterstromanlagen ausstatten.
- Bei öffentlichen Gebäuden und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften muss über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen werden.
- Neubauten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen nach Möglichkeit vorrangig als Plusenergiegebäude errichtet werden.
- Gewinne staatseigener Wohnungsgesellschaften werden zweckgebunden reinvestiert.
Grüne 67
Mehr Geld 4
- Die Förderung von Baugemeinschaften und Wohngenossenschaften erhält besonderen Vorrang.
- Die Genossenschaftsförderung wird ausgebaut.
- Für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften gilt ein pauschaler Grundstückswert deutlich unter dem Verkehrswert.
- Mit GEWOBA, BREBAU, STÄWOG, GEWOSI und weiteren Großeigentümern werden Pilotprojekte zum seriellen Sanieren mit Bundesförderung geplant und umgesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- GEWOBA, BREBAU und STÄWOG werden dabei unterstützt, ihre Parkflächen ebenfalls mit Ladesäulen und Solarüberdachungen auszustatten.
- Kommunale Wohnungsbauunternehmen werden bei der energetischen Sanierung unterstützt.
- Öffentliche Wohnungsbauunternehmen werden auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.
- Mit GEWOBA, BREBAU, STÄWOG, GEWOSI und weiteren Großeigentümern werden Pilotprojekte zum seriellen Sanieren mit Bundesförderung geplant und umgesetzt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 6
- Aufsichtsräte und Vertriebsmitarbeitende der städtischen Wohnungsbauunternehmen sollen verpflichtend an Schulungen zu Diversität und Antidiskriminierung teilnehmen.
- Geprüft wird, wie anonymisierte Wohnungsbewerbungen bei städtischen Wohnungsunternehmen zumindest für den Erstkontakt zum Standard werden können.
- Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Energiesperren wegen nicht gezahlter Rechnungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Kündigungen und Zwangsräumungen wegen nicht gezahlter Rechnungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Alle Gebäude der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBA, BREBAU und STÄWOG sollen mindestens auf Effizienzhaus-55-Standard saniert werden.
Linke 20414
Mehr Geld 5
- Für die kommunalen Wohnungsgesellschaften wird ein Ankaufprogramm aufgelegt.
- Bestandsankäufe können teilweise aus Gewinnausschüttungen von GEWOBA und BREBAU finanziert werden.
- Die Gewinnausschüttung der GEWOBA wird von 18 auf 4 Prozent des Eigenkapitals gesenkt.
- Die Förderung von Baugenossenschaften wird ausgebaut.
- Auf Bundesebene wird eine Neue Wohngemeinnützigkeit mit dauerhafter Förderung sozial orientierter Wohnbauträger eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Bezahlbares Wohnen wird vor allem durch den Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestands erreicht.
- Mehr Wohn- und Gewerbeimmobilien gehen in die Hand von GEWOBA und BREBAU.
- Der gemeinwohlorientierte Wohnungssektor wird ausgebaut.
- Bei größeren Neubauvorhaben wird ein fester Anteil für Baugenossenschaften reserviert.
- Der gemeinwohlorientierte Anteil an allen Mietwohnungen steigt jährlich um etwa ein Prozent.
- Städtebauliche Verträge sehen einen festen Anteil genossenschaftlicher Wohnungen vor.
- Kommunale Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften dürfen städtische Flächen kaufen.
- Werden Schulbauten ausnahmsweise durch externe Partner realisiert, erfolgt dies in Kooperation mit GEWOBA oder BREBAU statt mit der privaten Bauwirtschaft.
- Weitere Vonovia-Wohnungen werden durch BREBAU oder GEWOBA zurückgekauft.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften verfolgen eine preisdämpfende Mietenstrategie mit keinen oder nur geringen Mietsteigerungen.
- Sanierungskosten werden von den kommunalen Wohnungsgesellschaften maßvoll und langfristig umgelegt.
- Die Ausschöpfung von Mieterhöhungspotenzialen ist bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften kein Automatismus.
Mehr Pflichten 20
- Die GEWOBA wird auf eine konsequent sozial orientierte Mietenstrategie verpflichtet.
- Für kommunale Wohnungsgesellschaften wird eine Solarpflicht eingeführt.
- Staatliche Sanierungsförderung wird an Warmmietenneutralität gebunden.
- Staatliche Sanierungsförderung wird an die Fortführung der Sozialbindung gebunden.
- Bremen wird in der Innenstadt über die kommunalen Unternehmen GEWOBA und BREBAU selbst tätig.
- Kommunale Wohnungsgesellschaften kaufen gezielt Bestände an, die auf den Markt kommen.
- Neue Sozialwohnungen werden grundsätzlich von kommunalen Wohnungsgesellschaften erworben.
- GEWOBA und BREBAU werden im Einklang mit den wohnungs- und städtebaulichen Zielen der Stadt geführt.
- Für die kommunalen Wohnungsgesellschaften wird eine Strategie der Bestandserweiterung mit Gesamt- und Stadtteilzielen festgelegt.
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften verfolgen eine preisdämpfende Mietenstrategie mit keinen oder nur geringen Mietsteigerungen.
- Sanierungskosten werden von den kommunalen Wohnungsgesellschaften maßvoll und langfristig umgelegt.
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften erhalten gezielt Mietwohnraum deutlich unter der Sozialwohnungsgrenze.
- Die Ausschöpfung von Mieterhöhungspotenzialen ist bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften kein Automatismus.
- GEWOBA und BREBAU vergeben Wohnraum diskriminierungsfrei ohne Nutzung der gesetzlichen Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz.
- Innovativer Neubau zu niedrigen Preisen wird wieder zentrale Aufgabe der kommunalen Wohnungsgesellschaften.
- Die mieterfreundlichen Regelungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften werden in Kooperationsvereinbarungen oder einem Wohnungsversorgungsgesetz verankert.
- Öffentliche Wohnungsgesellschaften erhalten transparente und diskriminierungssensible Vergabestandards.
- Behörden, Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsträger und Initiativen arbeiten bei der Wohnraumversorgung Geflüchteter enger zusammen.
- GEWOBA und BREBAU werden verstärkt zum Bau von Schulen und Kitas herangezogen.
- Mit gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften werden attraktive Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen.
Koalitionsvertrag 15213
Mehr Geld 6
- Mit Wohnungsbaugesellschaften werden Pilotprojekte zum seriellen Sanieren mit Bundesförderung umgesetzt.
- Das Programm „Stabilisierung von Sozialstrukturen im Mietwohnungsbestand“ wird zur Unterstützung von Wohnungsankäufen kommunaler Gesellschaften wieder aufgelegt.
- Das Ankaufprogramm wird unter anderem aus einem Teil der GEWOBA-Ausschüttung finanziert.
- Die Förderung von Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Baugemeinschaften wird ausgebaut.
- Für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften gilt ein fester Grundstückswert, der unter dem Verkehrswert liegen kann.
- Die BREBAU erhält eine bedarfsgerechte Eigenkapitalerhöhung.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Baugenossenschaften werden gefördert und ältere Genossenschaften beim Wiedereinstieg in den Neubau unterstützt.
- Sozial orientierte Bestandshalter erhalten Vorrang bei der Vergabe öffentlicher Wohnbauflächen.
- Baugenossenschaften und Baugemeinschaften werden bei größeren Quartiersentwicklungen berücksichtigt.
- Genossenschaften und Baugemeinschaften sollen Flächen in Erbpacht erwerben können.
- Zur Unterstützung neuer und kleiner Genossenschaften wird eine Dachgenossenschaft nach Tübinger Vorbild gegründet.
- Gesetzliche Ausnahmen erlauben den Verkauf öffentlicher Flächen etwa an städtische Wohnungsbaugesellschaften oder für Eigenheime bei gesicherten Wieder- und Vorkaufsrechten.
- GEWOBA, BREBAU und STÄWOG werden dabei unterstützt, Parkplätze mit Solarpaneelen zu überdachen.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 15
- Die BREBAU wird als kommunale Gesellschaft mit strategischen Immobilienankäufen und -entwicklungen betraut.
- Die Förderung energetischer Sanierung von Mietwohnungen wird an Warmmietenneutralität und die Fortführung der Sozialbindung geknüpft.
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften werden Vorbilder bei der Solarenergie und weiten Mieterstromangebote deutlich aus.
- Die stadteigenen Baugesellschaften GEWOBA und BREBAU werden beim Schulbau in die Pflicht genommen.
- Kommunale Wohnungsgesellschaften kaufen Wohnungsbestände an.
- Die Neubautätigkeit der kommunalen Wohnungsgesellschaften wird gesteigert.
- Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden Zielgrößen für ihren Wohnungsbestand vereinbart.
- Die Eigentümerin der Grohner Düne wird zu einem guten Wohnumfeld verpflichtet oder die Immobilien werden öffentlich erworben.
- Die BREBAU erhält die Funktion einer Quartiersentwicklungsgesellschaft, die kleinere Immobilien entwickelt und Schrottimmobilien beseitigt.
- Geprüft wird eine aktive Rolle der kommunalen Wohnungsgesellschaften beim Wohnungstausch.
- Bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften werden Modellprojekte zur Mietermitbestimmung durchgeführt und später ausgeweitet.
- Städtische Wohnungsunternehmen suchen bei drohenden Energiesperren, Kündigungen und Zwangsräumungen Alternativlösungen für kooperationsbereite Mieter.
- Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden Schulungen zu Diversität und Antidiskriminierung durchgeführt.
- Mit den kommunalen Wohnungsgesellschaften wird eine preisdämpfende Mietenstrategie verankert.
- Die BREBAU erhält die Aufgabe strategischer Flächen- und Immobilienankäufe.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 1048
Mehr Geld 6
- Die Mittel der Wohnraumförderung werden stärker bei öffentlichen Bestandshaltern konzentriert.
- Vorrangig werden kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Baugenossenschaften und gemeinwohlorientierte Bauträger gefördert.
- Ein Förderprogramm soll die Abtretung an eine kommunale Gesellschaft bei Untätigkeit trotz Baugebot ermöglichen.
- Die Gewinnausschüttungen der Gewoba werden gesenkt.
- Die Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften wird ausgebaut.
- Genossenschaften erhalten bei öffentlichen Grundstücken einen Preisabschlag entsprechend ihrem Beitrag zur Versorgung mit preisgebundenen Wohnungen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
- Die Gewoba soll vollständig in öffentlichen Besitz übergehen.
- Wohnungsbaugenossenschaften gelten als wichtige Ergänzung zu kommunalen Wohnungsgesellschaften.
- Die Kooperation von Studierendenwerk und städtischer Wohnungsbaugesellschaft in Bremerhaven wird ausgebaut, um Wohnraum für Studierende bereitzustellen.
Weniger Geld 3
- Für die kommunalen Wohnungsunternehmen braucht es eine soziale Mietenstrategie, Mietpreisdämpfung und Mieten, die von den Kosten der Unterkunft gedeckt sind.
- Mieterhöhungen bei der Gewoba werden gebremst.
- Kosten der Pflegeumstellung dürfen nicht über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Bremen stellt sicher, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schnell Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten, unter anderem durch Belegungsrechte im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand.
- Für die kommunalen Wohnungsunternehmen braucht es eine soziale Mietenstrategie, Mietpreisdämpfung und Mieten, die von den Kosten der Unterkunft gedeckt sind.
- Mieterhöhungen bei der Gewoba werden gebremst.
- Die Gewoba wird stärker auf Ankauf und auf die Wohnungsversorgung auch für niedrige Einkommen ausgerichtet.
- Zwangsräumungen wegen Mietschulden bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden minimiert.
- Räumungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden möglichst auf Fälle massiver Belästigung der Nachbarschaft oder Zerstörung der Wohnung begrenzt.
- Die öffentliche Hand gestaltet die Innenstadt über GEWOBA, BREBAU und eigene Ankäufe mit, statt sie privaten Investoren zu überlassen.
- Wohnungsbaugesellschaften wie GEWOBA und BREBAU werden per Landesvorgabe verpflichtet, Abstandsgrün und Scherrasen schrittweise in artenreiche Wiesen, Gehölze und Nachbarschaftsgärten umzuwandeln.
- Kosten der Pflegeumstellung dürfen nicht über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt werden.
- Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll ein Grundkontingent an bezahlbarem, insbesondere barrierefreiem Wohnraum bereitstehen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht