Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 512
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Effektivität des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes soll weiter steigen.
- Den Bürgern soll Krisenvorsorge ermöglicht werden.
- Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sollen zeitgemäß und den Herausforderungen entsprechend ausgestattet sein.
- Eine Sächsische Resilienzstrategie wird als Teil einer Qualitätsoffensive im Bevölkerungsschutz erarbeitet.
- Ein landesweiter Gefahren- und Risikoplan soll mit den Hilfsorganisationen entwickelt werden.
- Das Waldbrandkompetenzzentrum wird ausgebaut.
- Landesersthelfersysteme beziehungsweise First-Responder-Systeme werden ausreichend finanziert und umgesetzt.
- Die Aufklärung der Bevölkerung über künftige Krisen wird gestärkt.
- Hochwasservorsorge und technischer Hochwasserschutz werden weiter vorangebracht.
- Der regionale und lokale Hochwasserschutz soll weiter gefördert werden.
- Die Konzepte zum Hochwasserschutz sollen fortgeschrieben werden.
- Beim Hochwasserschutz sollen an die Kulturlandschaft angepasste Maßnahmen und Strukturen gefördert werden.
Bleibt wie bisher 3
AfD 26
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst werden gestärkt.
- Für Gewässer erster und zweiter Ordnung soll ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet werden.
- Hochwasserrückhaltebecken sollen gebaut und saniert werden.
- Deiche sollen umfangreich saniert werden.
- Flussnahe Wiesen- und Deichflächen sollen hochwasserschutzgerecht bewirtschaftet werden.
- Polderflächen sollen gegen auskömmliche Ausgleichsleistungen reserviert werden.
BSW 2
SPD 616
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Gut ausgebildete und ausgestattete Helfer und Strukturen für Katastrophenhilfe, Brandschutz und Schutz vor Straftaten sollen vorhanden sein.
- Feuerwehren und Rettungsdienste werden gestärkt.
- Die Nachwuchsgewinnung von Feuerwehren und Rettungsdiensten wird weiter unterstützt.
- Der Bevölkerungsschutz wird weiter ausgebaut.
- Ein Institut für Bevölkerungsschutz baut Entwicklung und Forschung in diesem Bereich aus.
- Die Organisationen von Katastrophenschutz und Freiwilliger Feuerwehr werden bei Nachwuchsgewinnung, Jugendarbeit und Prävention unterstützt.
- Brände sollen durch mehr Informationen und Schutzmaßnahmen verhindert werden.
- Sachsen erhält ein landesweites Katastrophenschutzkonzept auf Grundlage einer umfassenden Risiko- und Gefahrenanalyse.
- Die Tageseinsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehren wird gestärkt.
- Die Einrichtung von Stützpunktfeuerwehren wird unterstützt.
- Die Erarbeitung regionaler Brandschutzbedarfspläne wird unterstützt.
- Hitzeschutz, klimatisierende Baustoffe, Dachbegrünung, hitzeresistente Fahrbahnen und Extremwettervorkehrungen werden zum Standard in allen Kommunen.
- Die Zonierung im Nationalpark Sächsische Schweiz wird im Dialog mit allen Beteiligten so angepasst, dass Naturschutz, Bevölkerungsschutz und Brandschutz ausgewogen gewährleistet sind.
- Für die Anpassung von Stadt und Land an Dürre, Starkregen und Hochwasser werden mehr finanzielle Mittel bereitgestellt.
- Die Wasserkonzeption Sachsen 2030 wird an Starkwettersituationen angepasst.
- Die Krisenfestigkeit Sachsens wird weiter gestärkt.
Bleibt wie bisher 4
- Die Förderung regionaler Kooperation von Feuerwehren und Rettungsdiensten wird fortgeführt.
- Die hohen Investitionen in Feuerwehren und Rettungsdienste werden beibehalten.
- Die Investitionsförderung für den kommunalen Brandschutz wird verlässlich fortgesetzt.
- Die Balance zwischen technischem und natürlichem Hochwasserschutz wird beibehalten.
Ohne klare Richtung 2
Grüne 28
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Blaue und grüne Infrastruktur wird in der Stadt- und Regionalplanung verankert.
- Blaue und grüne Infrastruktur wird in ämterübergreifenden Planungsprozessen systematisch mit Gebäudeinfrastruktur verkoppelt.
- Die Resilienz gegenüber Katastrophen soll in der Bevölkerung durch Eigenvorsorge und im öffentlichen Bereich gestärkt werden.
- In der Bevölkerung wird ein Schneeballsystem ausgehend von aufsuchenden Angeboten zur Katastrophenvorsorge aufgebaut.
- Ein Landesamt für Bevölkerungsschutz wird geschaffen.
- Zentrale und überregionale Qualitätsstandards im Rettungsdienst und im vorbeugenden Brandschutz werden befürwortet.
- Die grenzüberschreitende Katastrophenvorsorge mit Polen und Tschechien wird etwa durch gemeinsame Übungen weiterentwickelt.
- Zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Tageseinsatzbereitschaft werden Anreizsysteme etabliert.
Bleibt wie bisher 1
Linke 28
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Präventionsmaßnahmen gegen Extremwetterereignisse werden erweitert.
- Die Frühwarnsysteme für Extremwetterereignisse werden verbessert.
- Der Bevölkerungsschutz wird unter anderem durch Standortfeuerwehren gestärkt.
- In ländlichen Räumen wird neben den Freiwilligen Feuerwehren eine neue Säule der Hilfe in Not eingeführt, um die Tagesbereitschaft abzusichern.
- In Regionen, in denen Hilfe sonst nicht rechtzeitig eintrifft, werden hauptamtlich besetzte Standortfeuerwehren eingerichtet.
- Die Strukturen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr werden ausgebaut.
- In Sachsen werden europäische Katastrophenschutzeinheiten aufgebaut.
- Die Strukturen für humanitäre Hilfe sowie für Zivil- und Katastrophenschutz werden ausgebaut.
FW 47
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung für Infrastruktur, die ihre Handlungsfähigkeit im Krisenfall sichert.
- Nationale Reserven an CBRN-Schutzausrüstung, Lebensmitteln, Medikamenten und Notstromaggregaten werden dezentral und möglichst aus heimischer Produktion vorgehalten.
- Regelmäßige Zivil- und Katastrophenschutzübungen beziehen alle staatlichen Strukturen und die Bevölkerung ein.
- Die Trinkwasserversorgung wird für den Katastrophenfall sichergestellt.
- Weitere Objekte wie Tiefgaragen und Tunnel werden als Schutzräume erfasst und ausgewiesen.
- Rückhaltebecken für Starkregen werden ausgebaut.
- Weitere Überflutungsflächen werden geschaffen.
Bleibt wie bisher 1
FDP 34
Mehr Geld 3
- Feuerwehr und Katastrophenschutz werden besser ausgestattet.
- Der Freistaat soll seine Aufgaben im Katastrophenschutz ohne Abstriche erfüllen und die nötigen Mittel für Vorsorge, Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit bereitstellen.
- Die zugesagten jährlich 21 Millionen Euro für den Brandschutz werden bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 315
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die Zonierung des Nationalparks Sächsische Schweiz wird im Dialog so angepasst, dass Naturschutz, Bevölkerungsschutz und Brandschutz ausgewogen gewährleistet sind.
- Technischer und natürlicher Hochwasserschutz wird, auch grenzüberschreitend, weiter gefördert.
- Die Rückhaltefähigkeit der Flächen für Hochwasser wird gestärkt.
- Der Bevölkerungsschutz wird nach dem All-Gefahren-Ansatz einschließlich kritischer Infrastrukturen ausgerichtet.
- Auf Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse wird ein landesweites Katastrophenschutzkonzept entwickelt.
- Für den Katastrophenschutz wird eine sachsenweite Materialvorhaltung aufgebaut.
- Eine resiliente, eingeübte Verwaltungsstruktur im Krisenmanagement wird gesichert und für neue Krisenszenarien weiterentwickelt.
- Ein Umsetzungskonzept für ein Sächsisches Institut für Bevölkerungsschutz wird vorgelegt.
- Kommunen werden bei der Einrichtung örtlicher Katastrophenschutz-Leuchttürme unterstützt.
- Für standardisierte Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge wird eine Zentralbeschaffung angeboten.
- Die Katastrophenschutzeinheiten werden zur besseren Waldbrandbekämpfung modernisiert.
- Die interkommunale Zusammenarbeit im Brandschutz wird erleichtert.
- Regionale Brandschutzbedarfspläne werden ermöglicht.
- Der neue Landesentwicklungsplan steuert den vorsorgenden Hochwasserschutz stärker.
- Belange des Zivilschutzes und der Landes- und Bündnisverteidigung werden in Landesplanung und Baurecht gesetzlich verankert.
Bleibt wie bisher 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht