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Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ​14
CDU ​29
SPD ​111
Grüne ​​16
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Ein umfassendes Klimaanpassungskonzept soll die Folgen der Klimakrise abmildern.
  2. Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sollen gezielt auf kommunaler Ebene gefördert werden.
  3. Zur Klimaanpassung gehören ein starker Katastrophenschutz und eine bessere Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren.
  4. Der Hochwasserschutz soll technische und natürliche Maßnahmen kombinieren.
  5. Der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche soll durch naturnahen Hochwasserschutz gefördert und gestärkt werden.
  6. Die Wiedervernässung von Mooren, Waldgebieten und Nasswiesen soll verstärkt gefördert werden.
  7. Zur Vorbeugung gegen Wald- und Flächenbrände sollen freie Streifen auf Äckern und in Wäldern angelegt werden.
  8. Der Katastrophenschutz soll gut ausgebaut sein.
  9. Der Katastrophenschutz des Landes wird enger mit dem EU-Zivilschutz-Mechanismus rescEU verzahnt.
  10. Grenzüberschreitende Übungen im Katastrophenschutz werden durchgeführt.
  11. Das Landesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird personell, finanziell und technisch so ausgestattet, dass es seine Aufgaben im Krisenfall jederzeit erfüllen kann.
  12. Für Stromausfälle, Hochwasser, Waldbrände, Pandemien sowie Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall werden einsatzbereite Krisenkonzepte erstellt.
  13. Die Krisenpläne regeln Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege eindeutig.
  14. Land und Kommunen entwickeln eigene Planungen für die zivil-militärische Zusammenarbeit und stimmen sie mit den militärischen Dienststellen ab.
  15. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll das nationale Schutzraumkonzept schnellstmöglich fertigstellen.
  16. Bundesmittel zur Umsetzung des Schutzraumkonzepts durch die Kommunen werden freigegeben.
Linke ​212
BSW ​117
Mehr Rechte oder Angebote 17
Ohne klare Richtung 1
FDP ​​6
FW ​15
Koalitionsvertrag ​124
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Zur Vorsorge für Pandemien und andere Krisen wird der öffentliche Gesundheitsdienst mit höheren Investitionen gestärkt.
  2. Das Hochwasserschutzkonzept wird fortgeschrieben und ausstehende Maßnahmen werden umgesetzt.
  3. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch ein Gesetz beschleunigt.
  4. Eine langfristige Strategie zum Hochwasserrisikomanagement unter Berücksichtigung des Klimawandels wird erarbeitet.
  5. Das Hochwasserschutzkonzept wird in eine neue Landesstrategie Hochwasserschutz für die nächsten sieben Jahre überführt.
  6. Retentionsflächen werden erhalten und zurückgewonnen, um den Flüssen mehr Raum zu geben.
  7. Die Richtlinie zum kommunalen Hochwasserschutz wird angepasst und die Förderung privater Projektmanager ermöglicht.
  8. Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit Kommunen, Grundeigentümern, Landnutzern und Verbänden beim Hochwasserschutz werden intensiviert.
  9. Ein Förderprogramm für den Neubau von Löschwasserzisternen und -entnahmestellen im ländlichen Raum wird aufgelegt.
  10. Brandschutzstreifen an Straßen und Hauptwegen werden gefördert.
  11. Brandschutzkonzept und Kartenmaterial für die Waldbrandbekämpfung werden angepasst.
  12. Totholz wird zur Waldbrandprävention beräumt.
  13. Wasserentnahmestellen mit mindestens einer Stunde Pumpfähigkeit werden vorgehalten.
  14. Das Waldwegenetz in waldbrandgefährdeten Gebieten wird so unterhalten und ausgebaut, dass Löschfahrzeuge es befahren können.
  15. Die Jugendfeuerwehr wird zur Nachwuchssicherung für Berufs- und freiwillige Feuerwehren nachhaltig gefördert.
  16. Ein Konzept für den Aufbau einer Landesreserve an Katastrophenschutzmaterial für länger anhaltende Krisenlagen wird erarbeitet.
  17. Ein Investitionsprogramm für die Technik der Katastrophenschutzbehörden wird aufgelegt, um häufigeren Naturkatastrophen und Ausfällen kritischer Infrastrukturen zu begegnen.
  18. Die Bevölkerung wird über vielfältige analoge und digitale Warnwege auch unter Beteiligung der Medienunternehmen gewarnt.
  19. Die Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk im Katastrophenschutz wird ausgebaut.
  20. Für die Reaktion auf Kalamitäten und Extremwetterereignisse im Wald wird ein Expertengremium als Krisenstab auf Landes- und Landkreisebene eingesetzt.
  21. Wegen Wetterextremen und Tierseuchen werden dauerhafte Notfallstäbe eingerichtet.
  22. Die Anlage von Notfall- und Katastrophenplänen wird gesichert.
  23. Das Land setzt sich beim Bund für eine schnellere Kampfmittelberäumung ehemals militärisch genutzter Wälder ein.
  24. Der Bund soll sich bis dahin stärker an der Sicherung der Brandbekämpfung in gefährdeten Waldbereichen beteiligen.
Bleibt wie bisher 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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