Grundeigentümer
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
BIW00
Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 311
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
CDU 344
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Eigentümer können auf eigenen Wunsch ihre Grundstücksflächen im Bremer Baulückenkataster hinterlegen.
- Eigentümer und potenzielle Käufer erhalten die technische Möglichkeit zum direkten Austausch.
- Kostenlose Beratung für Erhalt und bessere Pflege des Baumbestandes auf privaten Grundstücken wird mit dem Umweltbetrieb und weiteren Akteuren eingerichtet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Grüne 634
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 3
Mehr Pflichten 6
- Ein Immobilienregister soll wirtschaftlich Berechtigte offenlegen und die Verschleierung von Besitzverhältnissen über Briefkastenfirmen beenden.
- Eine weiterentwickelte Baumschutzverordnung schützt Bäume ab einer bestimmten Größe besser.
- Werden öffentliche oder private Flächen wesentlich neu versiegelt, müssen an anderer Stelle Flächen entsiegelt werden.
- Die im Landschaftsprogramm genannten Kaltluftschneisen werden von Bebauung freigehalten.
- Die Horner Spitze wird für Mensch und Natur bewahrt und nicht bebaut.
- Vorhandene gewerbliche Flächen werden vor Umnutzung geschützt.
Linke 161
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Städtebauliche Verträge sollen künftig die Abtretung von Teilflächen an die Stadt enthalten.
- Bei Nichtbefolgung eines Wohnnutzungsgebots wird die treuhänderische Verwaltung angewendet.
- Die öffentliche Nutzung in urbanen Gebieten wird durch Teilabtretung gesichert.
- Brachflächen, für die neues Baurecht nötig ist, werden zuerst an die Stadt verkauft, bevor Baurecht entsteht.
Mehr Pflichten 15
- Brachflächen sollen zuerst an die Stadt verkauft werden, bevor neues Baurecht entsteht.
- Städtebauliche Verträge sollen künftig die Abtretung von Teilflächen an die Stadt enthalten.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird um den Leerstand von potenziellem Wohnraum erweitert.
- Für Gebäude, die ohne triftigen Grund länger als sechs Monate leer stehen, werden Wohnnutzungsgebote ausgesprochen.
- Bei Nichtbefolgung eines Wohnnutzungsgebots wird die treuhänderische Verwaltung angewendet.
- Erdgeschosszonen werden gewerblich genutzt.
- Fassaden und Dächer werden verpflichtend begrünt, auch in Gewerbegebieten.
- Versiegelte Flächen und Schottergärten werden entsiegelt.
- Über Rahmenbebauungspläne werden Flächen ausschließlich für sozialen Wohnungsbau festgelegt.
- Der Leerstandsbegriff im Wohnraumschutzgesetz wird auf leerstehende Gebäudeeinheiten erweitert, die mit begrenztem Aufwand zu Wohnraum werden können.
- In urbanen Gebieten wird eine Mischquote von 50 Prozent Wohnen, 30 Prozent Gewerbe und 20 Prozent öffentlicher Nutzung vorgegeben.
- Die öffentliche Nutzung in urbanen Gebieten wird durch Teilabtretung gesichert.
- Brachflächen, für die neues Baurecht nötig ist, werden zuerst an die Stadt verkauft, bevor Baurecht entsteht.
- Eine weitere Entwicklung und Erschließung im unbebauten Außenbereich findet nicht mehr statt.
- Das Verbot von Schottergärten wird auch für bestehende Gärten zwingend umgesetzt.
FDP 111
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 126
Ohne klare Richtung 5
- Die Bodenwertfeststellung wird auf preistreibende Wirkungen bei Wohnbauflächen und Angemessenheit im Gewerbe überprüft.
- Bei Immobilieneigentümern wird für die Nutzung der planungsrechtlichen Möglichkeiten für Innenstadtwohnungen geworben.
- Es wird geprüft, ob eine Anschlusspflicht für Immobilienbesitzer an das Glasfasernetz bei vorhandenem Angebot eines Telekommunikationsanbieters geeignet ist, eine zukunftssichere Versorgung sicherzustellen.
- Die Grundsteuerreform wird fortgesetzt und in Bremen aufkommensneutral umgesetzt.
- Die Grundsteuerreform wird fortgesetzt und in Bremen aufkommensneutral umgesetzt.
Weniger Geld 4
- Die Grundsteuer C wird eingeführt, um Bodenspekulation zu dämpfen und Anreize für Wohnungsbau zu geben.
- Gegen Spekulation mit Brachflächen wird ab 2025 die Grundsteuer C eingeführt.
- Die Grundsteuer C wird zusätzlich eingeführt, um Bodenspekulation zu dämpfen und Anreize zum Wohnungsbau zu setzen.
- Die Grundsteuer C wird zusätzlich eingeführt, um Bodenspekulation zu dämpfen und Anreize zum Wohnungsbau zu setzen.
Mehr Pflichten 8
- Die im Landschaftsprogramm genannten Kaltluftschneisen werden von Bebauung freigehalten.
- Öffentliche und private Eigentümer sollen Flächen für urbane Kunst zur Verfügung stellen.
- Eine Taskforce Problemimmobilien aus Bau- und Innenbehörde erfasst Problemimmobilien und nimmt die Eigentümer in die Pflicht.
- Geprüft wird, ob das Wohnraumschutzgesetz weitere Eingriffsmaßnahmen wie Ersatzvornahmen braucht.
- Das Bremer Wohnraumschutzgesetz wird um eine Treuhandregelung für leerstehende Immobilien ergänzt.
- Geprüft wird, das Wohnraumschutzgesetz auf indirekten Leerstand auszudehnen.
- Baugebote werden eingesetzt, wo geplante Entwicklungen lange nicht umgesetzt werden.
- Bei Missständen in Großwohnanlagen werden Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote genutzt.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 141
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 6
- Die Grunderwerbsteuer im Land wird progressiv gestaltet, sodass Käufe größerer und teurerer Immobilien sowie Käufe durch Eigentümer mit viel Grundbesitz höher besteuert werden.
- Wertzuwächse durch neues Baurecht werden abgeschöpft und der Allgemeinheit zugeführt.
- Zur Finanzierung des ticketfreien Nahverkehrs wird die Grundsteuer erhöht.
- Die Grundsteuer wird in Bremen maßvoll erhöht.
- Baureife, aber unbebaute Grundstücke sollen hoch besteuert werden.
- Eine Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 8.000 Prozent nach Hamburger Vorbild wird eingeführt.
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 4
- Bei vernachlässigten Gebäuden werden Instandsetzungsgebote ausgesprochen und durchgesetzt.
- Brachliegende Flächen sollen zuerst der Stadt angeboten werden, bevor neues Baurecht erteilt wird.
- Unvermeidliche Grundstücksverkäufe erfolgen nach klar definierten Kriterien.
- Brachgefallene Kleingärten werden nicht für allgemeine Bebauung umgewidmet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht