Grundeigentümer
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Grüne00
SPD00
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
CDU 4
Mehr Geld 4
- Bei Sanierungen von Straßen, für die bisher keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden, soll auf die Erhebung verzichtet werden können, wenn die Straße vor dem 3. Oktober 1990 erstmals hergestellt wurde.
- Die Grunderwerbsteuer wird schrittweise auf 3,5 Prozent des Kaufpreises abgesenkt.
- Kommunen sollen mit einem separaten Hebesatz übermäßige Belastungen von Eigentümern von Wohngrundstücken infolge der Grundsteuerreform verringern können.
- Abschläge für individuelle Grundstücke, die sich aus Informationen in staatlichen IT-Systemen ergeben, werden mit der nächsten Hauptfeststellung automatisiert erfasst.
AfD 12
Linke 31
Weniger Geld 1
FDP 27
Mehr Geld 6
- Für Erschließungsbeiträge wird eine Verjährungsregelung eingeführt, die rückwirkende Erhebungen für Bestandsstraßen ausschließt.
- Die Grundsteuer in Baden-Württemberg soll reformiert und am Flächenmodell ausgerichtet werden.
- Die Kosten für Gutachten sollen übernommen werden, wenn die Grundsteuer aufgrund des Gutachtens korrigiert wurde.
- Durch eine Härtefallklausel im Grundsteuergesetz sollen Kommunen soziale Härten abfedern und die Grundsteuer stunden können.
- Grundstückseigentümer und Mieter sollen bei der Grundsteuer von Bürokratie und unfairen Belastungen befreit werden.
- Die Möglichkeit zur Einführung einer Grundsteuer C wird abgeschafft.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
BSW 11
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Für Wälder und Moore als CO2-Senken sollen ökonomisch tragfähige Bewirtschaftungsmodelle etabliert werden.
- Durch eine Rechtsänderung soll ein nachträglich entstandenes Biotop bestehendes Baurecht nicht einschränken.
- Der Schutz land- und forstwirtschaftlichen Eigentums im ländlichen Raum wird gestärkt.
- Naturnahe Gewässerveränderungen durch Wildtiere, die der Nutzung abträglich sind, sollen ökokontofähig werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht