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Private Vermieter

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 453​
Teils begünstigend, teils belastend 3
Weniger Geld 23
  1. Illegale Mieten werden gestoppt.
  2. Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.
  3. Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.
  4. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
  5. Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
  6. Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
  7. Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
  8. Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
  9. Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
  10. Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
  11. Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
  12. Mieter erhalten zu viel gezahlte Miete zurück.
  13. Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
  14. Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
  15. Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
  16. Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
  17. Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
  18. Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
  19. Über den Bundesrat wird eine dauerhafte gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten vorgeschlagen.
  20. Für Gewerbemieten wird ein mehrjähriges gesetzliches Mietenmoratorium vorgeschlagen.
  21. Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
  22. Auf Bundesebene wird ein Mietendeckel für Gewerbe angestrebt.
  23. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
Weniger Rechte oder Angebote 6
Mehr Pflichten 41
  1. Illegale Mieten werden gestoppt.
  2. Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.
  3. Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.
  4. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
  5. Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
  6. Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
  7. Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
  8. Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
  9. Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
  10. Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
  11. Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
  12. Möbliertes Wohnen auf Zeit als Vermietungsform wird gestoppt.
  13. In allen Milieuschutzgebieten wird möbliertes Kurzzeitwohnen verboten.
  14. Mit den Bezirken werden Richtlinien entwickelt, um möblierte und befristete Vermietung im Neubau auszuschließen.
  15. Zweckentfremdung von Wohnraum wird bekämpft.
  16. Die Stromzählermethode zur Aufdeckung spekulativen Leerstands wird gesetzlich verankert.
  17. Jahrelang leerstehende Häuser werden instand gesetzt.
  18. Die Besetzung seit mindestens einem Jahr leerstehenden Wohnraums begründet ein dauerhaftes Wohnrecht, sofern Eigentümer nicht zeitnah sozialverträglich vermieten.
  19. Für bezahlbaren Wohnraum wird ein Abrissstopp eingeführt.
  20. Abrisse bezahlbaren Wohnraums sind nur in eng definierten sozial und ökologisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
  21. Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
  22. Der Wohnungsmarkt wird mit digitalen Werkzeugen auf illegale Mietangebote ausgewertet.
  23. Ein öffentliches Instrument für die Wohnungssuche wird entwickelt, das auch illegale Mieten erkennt und verhindert.
  24. Der Kündigungsschutz wird gestärkt.
  25. Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Reform des Eigenbedarfsrechts gegen Missbrauch angestoßen.
  26. Eigenbedarf wird auf Verwandte ersten Grades begrenzt.
  27. Mehr Härtefälle wie Ältere, Familien mit Kindern und Kranke schließen eine Eigenbedarfskündigung aus.
  28. Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
  29. Per Bundesratsinitiative wird ein Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen gegenüber Senioren angestrebt.
  30. Per Bundesratsinitiative wird ein Räumungsverbot für Senioren angestrebt.
  31. Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
  32. Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
  33. Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
  34. Über den Bundesrat wird eine dauerhafte gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten vorgeschlagen.
  35. Für Gewerbemieten wird ein mehrjähriges gesetzliches Mietenmoratorium vorgeschlagen.
  36. Leerstand von Gewerbeimmobilien wird verboten.
  37. Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans verpflichtet werden.
  38. Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zu begleitender Mieterberatung verpflichtet werden.
  39. Auf Bundesebene wird ein Mietendeckel für Gewerbe angestrebt.
  40. Auf Bundesebene wird ein besserer Kündigungsschutz für Gewerbemieter angestrebt.
  41. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
CDU 721
AfD 11​
Grüne 4355
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 16
  1. Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
  2. Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
  3. Gewinne aus Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz sollen abgeschöpft werden können.
  4. Ein Bußgeldkatalog mit einem Mindestbußgeld von 50.000 Euro bei Zweckentfremdung wird eingeführt.
  5. Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
  6. Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
  7. Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
  8. Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
  9. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
  10. Auf Bundesebene soll eine Mietpreisbremse für Gewerberäume eingeführt werden.
  11. Das Gewerbemietrecht soll reformiert werden, damit Gewerbemieter Räume langfristig zu gleichbleibenden Konditionen nutzen können und echten Kündigungsschutz erhalten.
  12. Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
  13. Auch private Eigentümer müssen in neuen Quartieren dafür sorgen, dass die Mehrheit der Wohnungen für geringe und mittlere Einkommen bezahlbar ist.
  14. Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten.
  15. Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
  16. Auf Bundesebene wird eine Gewerbemietpreisbremse gefordert.
Weniger Rechte oder Angebote 13
Mehr Pflichten 42
  1. Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
  2. Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
  3. Bei Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz werden Treuhänder eingesetzt, die für ordentliche Instandhaltung und soziale Vermietung sorgen.
  4. Gewinne aus Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz sollen abgeschöpft werden können.
  5. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird verschärft.
  6. Die Vollzugsdefizite beim Zweckentfremdungsverbot werden behoben.
  7. Die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung wird weiter unterbunden.
  8. Ein Bußgeldkatalog mit einem Mindestbußgeld von 50.000 Euro bei Zweckentfremdung wird eingeführt.
  9. Eine öffentlich einsehbare interaktive Karte und eine App erleichtern Meldung, Dokumentation und Verfolgung illegaler Ferienwohnungen.
  10. Das Treuhändermodell wird angewendet, um Wohnraum in leerstehenden Häusern wieder für Wohnzwecke herzustellen.
  11. Ein schärferes Gesetz gegen spekulativen Leerstand ermöglicht Zwangsverwaltung nach sechs Monaten Leerstand und in letzter Konsequenz die Vergesellschaftung.
  12. In Milieuschutzgebieten wird Personal verstärkt, um möbliertes Wohnen auf Zeit zu unterbinden.
  13. Ein Abrissverbot für Mehrfamilienhäuser und ein Monitoring werden eingeführt.
  14. Es werden Strukturen zur behördlichen Kontrolle von Eigenbedarfskündigungen aufgebaut.
  15. Vollzogener Eigenbedarf wird automatisch über einen Abgleich mit den Meldedaten der Bürgerämter überprüft.
  16. Jobcenter und Sozialämter werden gestärkt, um überhöhte Mieten bei den Kosten der Unterkunft zu kontrollieren und zu ahnden.
  17. Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
  18. Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
  19. Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
  20. Eigenbedarfskündigungen werden deutlich erschwert.
  21. Vulnerable Gruppen werden bei Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt.
  22. Indexmieten werden für die Zukunft verboten.
  23. Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
  24. Möbliertes Wohnen auf Zeit wird stark eingedämmt.
  25. Der Kündigungsschutz für Mieter wird verbessert.
  26. Das stadtweite Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen wird entfristet.
  27. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
  28. Bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt gestärkt werden.
  29. Die bestehenden Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Wohnungsmarkt sollen gestrichen werden.
  30. Auf Bundesebene soll eine Mietpreisbremse für Gewerberäume eingeführt werden.
  31. Das Gewerbemietrecht soll reformiert werden, damit Gewerbemieter Räume langfristig zu gleichbleibenden Konditionen nutzen können und echten Kündigungsschutz erhalten.
  32. Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
  33. Auch private Eigentümer müssen in neuen Quartieren dafür sorgen, dass die Mehrheit der Wohnungen für geringe und mittlere Einkommen bezahlbar ist.
  34. Kurzzeitvermietung an Touristen wird durch datengestützte Nachverfolgung und konsequente Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots besser reguliert.
  35. Eine Sozialquote bei der Wiedervermietung von Wohnraum wird verbindlich.
  36. Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten.
  37. Eine Instandhaltungspflicht und Instandhaltungsrücklage für Vermieter wird eingeführt.
  38. Vermieter müssen einen Mindestanteil der Miete für Instandhaltungen verwenden.
  39. Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
  40. Mehrfach abgemahnte Vermieter müssen ihre Wohnungen binnen zwei Jahren veräußern, vorzugsweise an ein landeseigenes Unternehmen.
  41. Auf Bundesebene wird eine Gewerbemietpreisbremse gefordert.
  42. Auf Bundesebene wird ein gewerblicher Kündigungsschutz gefordert.
SPD 38​​
Weniger Geld 15
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 36
  1. Überhöhten Mieten soll ein Riegel vorgeschoben werden.
  2. Auf Bundesebene werden gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung bezahlbarer Gewerbemieten angestrebt.
  3. Mieten werden begrenzt und das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zurückgedrängt.
  4. Die Mietenaufsicht bekämpft berlinweit Wuchermieten und ahndet Verstöße.
  5. Milieuschutzgebiete werden ausgeweitet.
  6. Für Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen gelten neue Transparenzregeln.
  7. Für die Wohnungsvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
  8. Für die Wohnungsvermietung gelten verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards.
  9. Systematische Testverfahren zur Aufdeckung von Benachteiligung bei der Vermietung werden ausgebaut.
  10. Das Zweckentfremdungsverbot wird verschärft.
  11. Die zulässige Zahl der Tage pro Jahr für die Vermietung von Neben- und Zweitwohnungen als Ferienwohnungen wird gesenkt.
  12. Inserate für Ferienwohnungen ohne Registrierung auf Plattformen werden konsequent unterbunden.
  13. Gegen kurzzeitige Vermietung hotelartig möblierter Räume wird vorgegangen.
  14. Gegen Überbelegung von Wohnungen zur Profitmaximierung wird vorgegangen.
  15. Der Umbau von Bestandswohnungen zu Mikroappartements wird begrenzt.
  16. Der Erhalt von Bestandswohnraum hat Vorrang vor Abriss und Ersatzneubau.
  17. Der Abriss von Gebäuden wird deutlich eingeschränkt.
  18. Die Bezirke können schneller gegen unzumutbare Wohnverhältnisse, Verwahrlosung und Schrottimmobilien vorgehen.
  19. Die Bußgeldrahmen für Verstöße im Wohnraumschutz werden erhöht.
  20. Bei unterlassener Instandhaltung durch Vermieter wird schneller eingegriffen.
  21. Die Kosten der Ersatzvornahmen werden den Eigentümern in Rechnung gestellt, bei Säumnis wird beschlagnahmt.
  22. Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen eine Instandhaltungsrücklage bilden.
  23. Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen einen festgelegten Anteil an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermieten.
  24. Das Wohnungskataster dient der automatisierten Prüfung der Miethöhe bei Neuverträgen und Mieterhöhungen.
  25. Eine Leerstandsmeldepflicht für Eigentümer wird eingeführt.
  26. Angestrebt wird ein rechtssicherer Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage von Art. 15 GG.
  27. Auf Bundesebene wird eine dauerhafte Mietpreisbremse ohne Ausnahmen angestrebt.
  28. Die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich auch für möblierte Kurzzeitvermietungen.
  29. Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird entfristet.
  30. Indexmieten werden verboten.
  31. Die Kappungsgrenze wird auf höchstens sechs Prozent in drei Jahren gesenkt.
  32. Die Modernisierungsumlage wird auf Bundesebene gesenkt.
  33. Die Modernisierungsumlage wird befristet, bis die Kosten gedeckt sind.
  34. Eigenbedarfskündigungen werden auf die Kernfamilie begrenzt.
  35. Missbrauch von Eigenbedarfskündigungen, etwa durch gekauften Eigenbedarf, wird ausgeschlossen.
  36. Das Wirtschaftsstrafrecht wird so verschärft, dass Wuchermieten schon bei Wohnraummangel verboten sind.
BSW 19​​
Weniger Geld 12
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
FDP 179
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 13​6
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 13

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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