Private Vermieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Linke 453
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Das Förderprogramm Soziale Wohnraummodernisierung wird aufgestockt, um Mietpreis- und Belegungsbindungen bei energetischen Modernisierungen zu fördern.
- Zuschussbasierte Förderprogramme für energetische Sanierung sollen ausgebaut werden, ohne Umlage auf die Miete und ohne Anstieg der Warmmiete.
- Vermieter sollen, soweit rechtlich möglich, zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen verpflichtet werden.
Weniger Geld 23
- Illegale Mieten werden gestoppt.
- Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.
- Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
- Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
- Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
- Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
- Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
- Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
- Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
- Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
- Mieter erhalten zu viel gezahlte Miete zurück.
- Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
- Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
- Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
- Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Über den Bundesrat wird eine dauerhafte gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten vorgeschlagen.
- Für Gewerbemieten wird ein mehrjähriges gesetzliches Mietenmoratorium vorgeschlagen.
- Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
- Auf Bundesebene wird ein Mietendeckel für Gewerbe angestrebt.
- Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Ersatzvornahme und Einsetzung von Treuhändern bei leerstehenden Häusern werden vereinfacht.
- Die Besetzung seit mindestens einem Jahr leerstehenden Wohnraums begründet ein dauerhaftes Wohnrecht, sofern Eigentümer nicht zeitnah sozialverträglich vermieten.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen gegenüber Senioren angestrebt.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Räumungsverbot für Senioren angestrebt.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
Mehr Pflichten 41
- Illegale Mieten werden gestoppt.
- Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.
- Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
- Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
- Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
- Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
- Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
- Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
- Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
- Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
- Möbliertes Wohnen auf Zeit als Vermietungsform wird gestoppt.
- In allen Milieuschutzgebieten wird möbliertes Kurzzeitwohnen verboten.
- Mit den Bezirken werden Richtlinien entwickelt, um möblierte und befristete Vermietung im Neubau auszuschließen.
- Zweckentfremdung von Wohnraum wird bekämpft.
- Die Stromzählermethode zur Aufdeckung spekulativen Leerstands wird gesetzlich verankert.
- Jahrelang leerstehende Häuser werden instand gesetzt.
- Die Besetzung seit mindestens einem Jahr leerstehenden Wohnraums begründet ein dauerhaftes Wohnrecht, sofern Eigentümer nicht zeitnah sozialverträglich vermieten.
- Für bezahlbaren Wohnraum wird ein Abrissstopp eingeführt.
- Abrisse bezahlbaren Wohnraums sind nur in eng definierten sozial und ökologisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
- Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
- Der Wohnungsmarkt wird mit digitalen Werkzeugen auf illegale Mietangebote ausgewertet.
- Ein öffentliches Instrument für die Wohnungssuche wird entwickelt, das auch illegale Mieten erkennt und verhindert.
- Der Kündigungsschutz wird gestärkt.
- Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Reform des Eigenbedarfsrechts gegen Missbrauch angestoßen.
- Eigenbedarf wird auf Verwandte ersten Grades begrenzt.
- Mehr Härtefälle wie Ältere, Familien mit Kindern und Kranke schließen eine Eigenbedarfskündigung aus.
- Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen gegenüber Senioren angestrebt.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Räumungsverbot für Senioren angestrebt.
- Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
- Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
- Über den Bundesrat wird eine dauerhafte gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten vorgeschlagen.
- Für Gewerbemieten wird ein mehrjähriges gesetzliches Mietenmoratorium vorgeschlagen.
- Leerstand von Gewerbeimmobilien wird verboten.
- Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans verpflichtet werden.
- Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zu begleitender Mieterberatung verpflichtet werden.
- Auf Bundesebene wird ein Mietendeckel für Gewerbe angestrebt.
- Auf Bundesebene wird ein besserer Kündigungsschutz für Gewerbemieter angestrebt.
- Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
CDU 721
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 7
- Die Mietpreisprüfstelle prüft Mietverhältnisse auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Für die Untervermietung in angespannten Wohnungsmärkten werden klare und verbindliche Regeln geschaffen, um Missbrauch zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen.
- Die Rechte von Untermietern gegenüber den Hauptmietern werden gestärkt.
- Für Untermieter werden klare gesetzliche Schutzstandards geschaffen.
- Bundesgesetzlich wird ein Auskunftsrecht der Untermieter über wesentliche Inhalte des Hauptmietvertrags, insbesondere zu Miethöhe und Vertragsdauer, angestrebt.
- Untermieter erhalten einen verbindlichen Anspruch auf Anwendung des Mietrechts nach dem BGB im Untermietverhältnis.
- Der Einsatz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum wird weiter gestärkt.
AfD 11
Grüne 4355
Mehr Geld 4
- Der Ausbau von Wärmepumpen, besonders in Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern, wird mit ergänzenden Förderprogrammen vorangetrieben.
- Der Ausbau von Wärmepumpen auch in Mehrfamilienhäusern wird mit Beratung und ergänzender Förderung, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, vorangetrieben.
- Ein Förderfonds für sozial-ökologische Modernisierungen wird eingerichtet, um Bruttomietsteigerungen durch Klimaschutzinvestitionen zu deckeln.
- Die Mietausfallgarantie für an wohnungslose Menschen vermietete Wohnungen wird auf zehn Jahre verlängert.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Anstelle der Modernisierungsumlage wird eine faire Kostenverteilung zwischen Vermietern, öffentlicher Hand und Mietern angestrebt.
- Auch private Vermieter, die dauerhaft und rechtlich verbindlich bezahlbaren Wohnraum schaffen, werden gestärkt.
- Es wird geprüft, wie die Zweckentfremdung von Hausbooten als Ferienwohnungen verhindert werden kann.
- Der Mietspiegel wird reformiert und soll die Mieten der letzten 20 statt sechs Jahre einbeziehen.
Weniger Geld 16
- Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
- Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
- Gewinne aus Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz sollen abgeschöpft werden können.
- Ein Bußgeldkatalog mit einem Mindestbußgeld von 50.000 Euro bei Zweckentfremdung wird eingeführt.
- Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
- Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
- Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
- Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Auf Bundesebene soll eine Mietpreisbremse für Gewerberäume eingeführt werden.
- Das Gewerbemietrecht soll reformiert werden, damit Gewerbemieter Räume langfristig zu gleichbleibenden Konditionen nutzen können und echten Kündigungsschutz erhalten.
- Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
- Auch private Eigentümer müssen in neuen Quartieren dafür sorgen, dass die Mehrheit der Wohnungen für geringe und mittlere Einkommen bezahlbar ist.
- Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten.
- Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
- Auf Bundesebene wird eine Gewerbemietpreisbremse gefordert.
Weniger Rechte oder Angebote 13
- Bei Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz werden Treuhänder eingesetzt, die für ordentliche Instandhaltung und soziale Vermietung sorgen.
- Die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung wird weiter unterbunden.
- Das Treuhändermodell wird angewendet, um Wohnraum in leerstehenden Häusern wieder für Wohnzwecke herzustellen.
- Ein schärferes Gesetz gegen spekulativen Leerstand ermöglicht Zwangsverwaltung nach sechs Monaten Leerstand und in letzter Konsequenz die Vergesellschaftung.
- In Milieuschutzgebieten wird Personal verstärkt, um möbliertes Wohnen auf Zeit zu unterbinden.
- Ein Abrissverbot für Mehrfamilienhäuser und ein Monitoring werden eingeführt.
- Eigenbedarfskündigungen werden deutlich erschwert.
- Vulnerable Gruppen werden bei Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt.
- Der Kündigungsschutz für Mieter wird verbessert.
- Das Gewerbemietrecht soll reformiert werden, damit Gewerbemieter Räume langfristig zu gleichbleibenden Konditionen nutzen können und echten Kündigungsschutz erhalten.
- Ein Räumungsmoratorium wird angestrebt.
- Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
- Mehrfach abgemahnte Vermieter müssen ihre Wohnungen binnen zwei Jahren veräußern, vorzugsweise an ein landeseigenes Unternehmen.
Mehr Pflichten 42
- Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
- Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
- Bei Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz werden Treuhänder eingesetzt, die für ordentliche Instandhaltung und soziale Vermietung sorgen.
- Gewinne aus Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz sollen abgeschöpft werden können.
- Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird verschärft.
- Die Vollzugsdefizite beim Zweckentfremdungsverbot werden behoben.
- Die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung wird weiter unterbunden.
- Ein Bußgeldkatalog mit einem Mindestbußgeld von 50.000 Euro bei Zweckentfremdung wird eingeführt.
- Eine öffentlich einsehbare interaktive Karte und eine App erleichtern Meldung, Dokumentation und Verfolgung illegaler Ferienwohnungen.
- Das Treuhändermodell wird angewendet, um Wohnraum in leerstehenden Häusern wieder für Wohnzwecke herzustellen.
- Ein schärferes Gesetz gegen spekulativen Leerstand ermöglicht Zwangsverwaltung nach sechs Monaten Leerstand und in letzter Konsequenz die Vergesellschaftung.
- In Milieuschutzgebieten wird Personal verstärkt, um möbliertes Wohnen auf Zeit zu unterbinden.
- Ein Abrissverbot für Mehrfamilienhäuser und ein Monitoring werden eingeführt.
- Es werden Strukturen zur behördlichen Kontrolle von Eigenbedarfskündigungen aufgebaut.
- Vollzogener Eigenbedarf wird automatisch über einen Abgleich mit den Meldedaten der Bürgerämter überprüft.
- Jobcenter und Sozialämter werden gestärkt, um überhöhte Mieten bei den Kosten der Unterkunft zu kontrollieren und zu ahnden.
- Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
- Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
- Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
- Eigenbedarfskündigungen werden deutlich erschwert.
- Vulnerable Gruppen werden bei Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt.
- Indexmieten werden für die Zukunft verboten.
- Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
- Möbliertes Wohnen auf Zeit wird stark eingedämmt.
- Der Kündigungsschutz für Mieter wird verbessert.
- Das stadtweite Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen wird entfristet.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt gestärkt werden.
- Die bestehenden Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Wohnungsmarkt sollen gestrichen werden.
- Auf Bundesebene soll eine Mietpreisbremse für Gewerberäume eingeführt werden.
- Das Gewerbemietrecht soll reformiert werden, damit Gewerbemieter Räume langfristig zu gleichbleibenden Konditionen nutzen können und echten Kündigungsschutz erhalten.
- Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
- Auch private Eigentümer müssen in neuen Quartieren dafür sorgen, dass die Mehrheit der Wohnungen für geringe und mittlere Einkommen bezahlbar ist.
- Kurzzeitvermietung an Touristen wird durch datengestützte Nachverfolgung und konsequente Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots besser reguliert.
- Eine Sozialquote bei der Wiedervermietung von Wohnraum wird verbindlich.
- Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten.
- Eine Instandhaltungspflicht und Instandhaltungsrücklage für Vermieter wird eingeführt.
- Vermieter müssen einen Mindestanteil der Miete für Instandhaltungen verwenden.
- Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
- Mehrfach abgemahnte Vermieter müssen ihre Wohnungen binnen zwei Jahren veräußern, vorzugsweise an ein landeseigenes Unternehmen.
- Auf Bundesebene wird eine Gewerbemietpreisbremse gefordert.
- Auf Bundesebene wird ein gewerblicher Kündigungsschutz gefordert.
SPD 38
Weniger Geld 15
- Überhöhten Mieten soll ein Riegel vorgeschoben werden.
- Auf Bundesebene werden gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung bezahlbarer Gewerbemieten angestrebt.
- Mieten werden begrenzt und das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zurückgedrängt.
- Die Mietenaufsicht bekämpft berlinweit Wuchermieten und ahndet Verstöße.
- Die Bußgeldrahmen für Verstöße im Wohnraumschutz werden erhöht.
- Die Kosten der Ersatzvornahmen werden den Eigentümern in Rechnung gestellt, bei Säumnis wird beschlagnahmt.
- Eine progressive Leerstandssteuer wird eingeführt.
- Angestrebt wird ein rechtssicherer Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage von Art. 15 GG.
- Auf Bundesebene wird eine dauerhafte Mietpreisbremse ohne Ausnahmen angestrebt.
- Die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich auch für möblierte Kurzzeitvermietungen.
- Die Kappungsgrenze wird auf höchstens sechs Prozent in drei Jahren gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird auf Bundesebene gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird befristet, bis die Kosten gedeckt sind.
- Die Grundsteuer darf nicht mehr auf die Miete umgelegt werden.
- Das Wirtschaftsstrafrecht wird so verschärft, dass Wuchermieten schon bei Wohnraummangel verboten sind.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 36
- Überhöhten Mieten soll ein Riegel vorgeschoben werden.
- Auf Bundesebene werden gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung bezahlbarer Gewerbemieten angestrebt.
- Mieten werden begrenzt und das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zurückgedrängt.
- Die Mietenaufsicht bekämpft berlinweit Wuchermieten und ahndet Verstöße.
- Milieuschutzgebiete werden ausgeweitet.
- Für Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen gelten neue Transparenzregeln.
- Für die Wohnungsvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
- Für die Wohnungsvermietung gelten verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards.
- Systematische Testverfahren zur Aufdeckung von Benachteiligung bei der Vermietung werden ausgebaut.
- Das Zweckentfremdungsverbot wird verschärft.
- Die zulässige Zahl der Tage pro Jahr für die Vermietung von Neben- und Zweitwohnungen als Ferienwohnungen wird gesenkt.
- Inserate für Ferienwohnungen ohne Registrierung auf Plattformen werden konsequent unterbunden.
- Gegen kurzzeitige Vermietung hotelartig möblierter Räume wird vorgegangen.
- Gegen Überbelegung von Wohnungen zur Profitmaximierung wird vorgegangen.
- Der Umbau von Bestandswohnungen zu Mikroappartements wird begrenzt.
- Der Erhalt von Bestandswohnraum hat Vorrang vor Abriss und Ersatzneubau.
- Der Abriss von Gebäuden wird deutlich eingeschränkt.
- Die Bezirke können schneller gegen unzumutbare Wohnverhältnisse, Verwahrlosung und Schrottimmobilien vorgehen.
- Die Bußgeldrahmen für Verstöße im Wohnraumschutz werden erhöht.
- Bei unterlassener Instandhaltung durch Vermieter wird schneller eingegriffen.
- Die Kosten der Ersatzvornahmen werden den Eigentümern in Rechnung gestellt, bei Säumnis wird beschlagnahmt.
- Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen eine Instandhaltungsrücklage bilden.
- Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen einen festgelegten Anteil an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermieten.
- Das Wohnungskataster dient der automatisierten Prüfung der Miethöhe bei Neuverträgen und Mieterhöhungen.
- Eine Leerstandsmeldepflicht für Eigentümer wird eingeführt.
- Angestrebt wird ein rechtssicherer Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage von Art. 15 GG.
- Auf Bundesebene wird eine dauerhafte Mietpreisbremse ohne Ausnahmen angestrebt.
- Die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich auch für möblierte Kurzzeitvermietungen.
- Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird entfristet.
- Indexmieten werden verboten.
- Die Kappungsgrenze wird auf höchstens sechs Prozent in drei Jahren gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird auf Bundesebene gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird befristet, bis die Kosten gedeckt sind.
- Eigenbedarfskündigungen werden auf die Kernfamilie begrenzt.
- Missbrauch von Eigenbedarfskündigungen, etwa durch gekauften Eigenbedarf, wird ausgeschlossen.
- Das Wirtschaftsstrafrecht wird so verschärft, dass Wuchermieten schon bei Wohnraummangel verboten sind.
BSW 19
Weniger Geld 12
- Der starke Anstieg der Mieten soll gestoppt werden.
- Die bestehenden Instrumente der Mietenregulierung sollen verschärft werden.
- Die Mietenregulierung soll konsequent durchgesetzt werden.
- Über eine Bundesratsinitiative soll ein Mietendeckel eingeführt werden.
- Per Bundesratsinitiative soll ein bundesweiter Mietendeckel für angespannte Wohnungsmärkte eingeführt oder den Ländern ermöglicht werden.
- Möblierte Wohnungen sollen nicht mehr zu überhöhten Preisen vermietet werden dürfen.
- Geförderte Wohnungen sollen nicht in Eigentum umgewandelt oder durch starke Mietsteigerungen dem sozialen Bestand entzogen werden dürfen.
- Überteuerte möblierte Vermietungen werden abgelehnt.
- Die Modernisierungsumlage soll auf den nachweisbaren Investitionsaufwand begrenzt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll mit vollständiger Amortisation enden.
- Mietwucher soll bekämpft werden.
- Gewinne aus der Veräußerung vermieteter, nicht selbstgenutzter Immobilien werden wie alle anderen Einkünfte versteuert.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
- Die bestehenden Instrumente der Mietenregulierung sollen verschärft werden.
- Die Mietenregulierung soll konsequent durchgesetzt werden.
- Über eine Bundesratsinitiative soll ein Mietendeckel eingeführt werden.
- Per Bundesratsinitiative soll ein bundesweiter Mietendeckel für angespannte Wohnungsmärkte eingeführt oder den Ländern ermöglicht werden.
- Möblierte Wohnungen sollen nicht mehr zu überhöhten Preisen vermietet werden dürfen.
- Geschäftsmodelle, die Wohnraum verteuern, verknappen oder dem Markt entziehen, sollen wirksam begrenzt werden.
- Geförderte Wohnungen sollen nicht in Eigentum umgewandelt oder durch starke Mietsteigerungen dem sozialen Bestand entzogen werden dürfen.
- Unnötige Zwangsmodernisierungen werden abgelehnt.
- Überteuerte möblierte Vermietungen werden abgelehnt.
- Jede Form der Zweckentfremdung von Wohnraum wird abgelehnt.
- Die Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte soll wirksam unterbunden werden.
- Die Verdrängung von Altmietern durch Modernisierungen soll gestoppt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll auf den nachweisbaren Investitionsaufwand begrenzt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll mit vollständiger Amortisation enden.
- Zweckentfremdung von Wohnraum soll verhindert werden.
- Mietwucher soll bekämpft werden.
FDP 179
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 9
- Für Bestandsmieten gilt wieder die übliche Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren statt 15 Prozent.
- Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen wird beendet.
- Milieuschutzgebiete und ihre Einschränkungen werden abgeschafft.
- In verbleibenden Milieuschutzgebieten werden alle Investitionen erlaubt, die Negativmerkmale des Mietspiegels beseitigen.
- Überzogene Wartungs- und Prüfpflichten in Gebäuden entfallen, um Nebenkosten zu senken.
- Bei Gebäudevorgaben gilt Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
- Die verpflichtende monatliche Verbrauchsinformation für Mieter wird abgeschafft.
- Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird stadtweit zugelassen.
- Umwandlungsverbote für Wohnungen werden abgelehnt.
Bleibt wie bisher 6
- Die Orientierung der Mieten am Mietspiegel wird als angemessener Interessenausgleich beibehalten.
- Mietendeckel werden in jeder Form abgelehnt.
- Enteignung und Vergesellschaftung privater Wohnungen werden abgelehnt.
- Klimaschutz und Ressourceneinsparung finden dort statt, wo sie am wirtschaftlichsten sind, und bleiben für Mieter und Vermieter bezahlbar.
- Weitere Verschärfungen energetischer Anforderungen an Neubau und Bestand werden abgelehnt.
- Eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen auf Neubauten und Bestandsgebäuden wird abgelehnt.
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 136
Mehr Geld 5
- Die Wärmewende wird für Mieter und Eigentümer sozialverträglich und bezahlbar gestaltet.
- Förderprogramme zur CO2-Einsparung im privaten Wohnungsbestand werden weiterentwickelt und mit Bundesprogrammen abgestimmt.
- Begleitende Fördermaßnahmen sollen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit in Milieuschutzgebieten mit geringstmöglicher Belastung für Mieter ermöglichen.
- Förderprogramme für den privaten Wohnungsbestand werden aufgestockt und weiterentwickelt.
- Förderkulissen, etwa für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, werden erweitert.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 4
- Mieterhöhungen orientieren sich an einer Kappungsgrenze von 11 Prozent.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für Verlängerung, bessere Durchsetzbarkeit und Sanktionierung der Mietpreisbremse ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat gegen Mietwucher ein.
Mehr Pflichten 13
- Mieterhöhungen orientieren sich an einer Kappungsgrenze von 11 Prozent.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für Verlängerung, bessere Durchsetzbarkeit und Sanktionierung der Mietpreisbremse ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für einen verbesserten Kündigungsschutz bei Schonfristzahlungen, Eigenbedarf und Härtefällen ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für die Verlängerung des Umwandlungsvorbehalts über 2025 hinaus ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat gegen Mietwucher ein.
- Möbliertes Wohnen wird reguliert, gegebenenfalls über eine Bundesratsinitiative.
- Geprüft wird, wie die Wohnungsaufsicht bei mangelnder Instandhaltung durch Vermieter gestärkt werden kann.
- Ein Standard für bewohnbare Zustände von Wohnraum wird geregelt.
- Die zweckfremde Nutzung von Wohnraum wird unterbunden.
- Das Zweckentfremdungsverbot wird bei Eingriffsmöglichkeiten und Durchsetzung gestärkt.
- Auf Bundesebene wird angestrebt, dass bei Begleichung von Mietschulden unter bestimmten Umständen auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird.
- Die Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte privatwirtschaftlicher Vermieter werden angehoben.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht