Private Vermieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
SPD 734
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
- In der Landesgesetzgebung gibt es keine Verschärfungen bei den Vorgaben zur energetischen Gebäudeeffizienz.
- Auf Bundes- und europäischer Ebene wird eine Verschärfung der gesetzlichen Standards für die energetische Gebäudesanierung abgelehnt.
- EH 40 wird weder als verpflichtender Sanierungsstandard noch als Fördervoraussetzung eingeführt.
Weniger Geld 6
- Mieterinnen und Mieter werden geschützt und der Mietenanstieg wird begrenzt.
- Die Mietpreisbremse wird verlängert.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird auf 11 Prozent gesenkt.
- Ausnahmeregelungen, die die Wirksamkeit der Mietpreisbremse beeinträchtigen, werden gestrichen.
- Auf Bundesebene werden Maßnahmen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse etwa durch Indexmietverträge oder möbliertes Vermieten angestrebt.
- Beim nächsten Mietenspiegel wird der Median als Berechnungsmethode verwendet.
Mehr Pflichten 6
- Mieterinnen und Mieter werden geschützt und der Mietenanstieg wird begrenzt.
- Die Mieterrechte werden gestärkt und ausgeweitet, um vor allem langjährige Mietverhältnisse zu schützen.
- Die Mietpreisbremse wird verlängert.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird auf 11 Prozent gesenkt.
- Ausnahmeregelungen, die die Wirksamkeit der Mietpreisbremse beeinträchtigen, werden gestrichen.
- Auf Bundesebene werden Maßnahmen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse etwa durch Indexmietverträge oder möbliertes Vermieten angestrebt.
CDU 31
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 2
Grüne 2524
Mehr Geld 4
- Die Anschaffung von Wärmepumpen wird mit bis zu 70 Prozent und mit zinsgünstigen Krediten gefördert.
- Nachhaltige Heizlösungen für Hausbesitzer werden stark gefördert.
- Die finanziellen Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verlängerung von Bindungen werden erhöht.
- Die Förderprogramme für Vermietende zur energetischen Sanierung werden gesteigert und verbessert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 11
- Mietwucher wird effektiv bekämpft.
- Überhöhte Mieten werden konsequent als Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgt.
- Die oberen 3 Prozent der Mieten fließen nicht in den Mietenspiegel ein.
- Indexmieten werden abgeschafft oder zumindest stark begrenzt.
- Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse, darunter Ausnahmen für möbliertes Wohnen, werden geschlossen.
- Die Freistellungsfrist bei der Einkommensteuer beim Verkauf vermieteter Immobilien wird von 10 auf 15 Jahre verlängert.
- Die Modernisierungsumlage wird angemessen abgesenkt.
- Die Modernisierungsumlage entspricht annähernd den eingesparten Heizkosten.
- Die Stadt verfolgt überhöhte Mieten effektiv als Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz.
- Die Stadt prüft gemeldete Mieten, drängt bei Überhöhung auf Absenkung und leitet notfalls rechtliche Schritte ein.
- Im Bundesrat wird eine Anpassung und Verschärfung des Verbots der Mietpreisüberhöhung angestrebt.
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Durch Ersatzvornahme werden zweckentfremdete Wohnungen den Wohnungsämtern übergeben und an vordringlich Wohnungssuchende vermittelt.
- Eigenbedarfskündigungen werden stärker auf die tatsächliche Nutzung durch Eigentümer und nahe Verwandte beschränkt.
- Es wird geprüft, Eigenbedarfskündigungen in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Gruppen ganz auszuschließen.
Mehr Pflichten 24
- Im Mietrecht werden strengere Regeln geschaffen.
- Die Durchsetzung der Mietrechtsregeln wird sichergestellt.
- Mietwucher wird effektiv bekämpft.
- Überhöhte Mieten werden konsequent als Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgt.
- Regelmäßig wird geprüft, ob Freistellungsgebiete zurück in die Belegungsbindungen geführt werden.
- Dem Auslaufen von Belegungsbindungen wird mit einer Bindungsverlängerungs-Offensive entgegengewirkt.
- Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnungen werden durch aufsuchend tätige Task-Forces in den Bezirksämtern unterbunden.
- Durch Ersatzvornahme werden zweckentfremdete Wohnungen den Wohnungsämtern übergeben und an vordringlich Wohnungssuchende vermittelt.
- Regelhaft wird geprüft, wo weitere soziale Erhaltungsverordnungen gegen Luxusmodernisierungen und Umwandlungen möglich sind.
- Die oberen 3 Prozent der Mieten fließen nicht in den Mietenspiegel ein.
- Indexmieten werden abgeschafft oder zumindest stark begrenzt.
- Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse, darunter Ausnahmen für möbliertes Wohnen, werden geschlossen.
- Eigenbedarfskündigungen werden stärker auf die tatsächliche Nutzung durch Eigentümer und nahe Verwandte beschränkt.
- Es wird geprüft, Eigenbedarfskündigungen in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Gruppen ganz auszuschließen.
- Die Modernisierungsumlage wird angemessen abgesenkt.
- Die Modernisierungsumlage entspricht annähernd den eingesparten Heizkosten.
- Weitere Gebiete mit sozialen Erhaltungsverordnungen werden geschaffen, um Wohnungen vor Luxusmodernisierung und Umwandlung in Eigentum zu schützen.
- Leerstand wird durch Zweckentfremdungs-Task-Forces geahndet und unterbunden.
- Freistellungsgebiete, in denen geförderte Wohnungen frei vermietet wurden, werden in die Belegungsbindung zurückgeführt.
- Dem Auslaufen von Belegungsbindungen wird mit einer Bindungsverlängerungs-Offensive entgegengewirkt.
- Die Stadt verfolgt überhöhte Mieten effektiv als Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz.
- Die Stadt prüft gemeldete Mieten, drängt bei Überhöhung auf Absenkung und leitet notfalls rechtliche Schritte ein.
- Im Bundesrat wird eine Anpassung und Verschärfung des Verbots der Mietpreisüberhöhung angestrebt.
- Die rechtlichen Möglichkeiten für Kündigungen wegen Eigenbedarf oder finanzieller Problemlagen werden weiter eingeschränkt.
Linke 18
Weniger Geld 8
- Mieten sollen gesetzlich gedeckelt werden.
- Bei niedrigen und mittleren Einkommen darf die Miete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.
- Ein Mietendeckel senkt bereits überhöhte Mieten.
- Ein Mietendeckel begrenzt Mietsteigerungen stark.
- Die Möblierung einer Wohnung darf kein Grund für stark überhöhte Mieten sein.
- Der Mietspiegel wird so reformiert, dass auch günstige Bestandsmieten berücksichtigt werden.
- Die Mieten sollen sinken.
- Die Umlage der Grundsteuer auf Wohnungsmieten soll verboten werden, sobald der Gesetzgeber dies ermöglicht.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 16
- Mieten sollen gesetzlich gedeckelt werden.
- Bei niedrigen und mittleren Einkommen darf die Miete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.
- Energetische Sanierungen müssen für Mieterinnen und Mieter warmmietenneutral sein.
- Ein Mietendeckel senkt bereits überhöhte Mieten.
- Ein Mietendeckel begrenzt Mietsteigerungen stark.
- Indexmieten werden verboten.
- Die Möblierung einer Wohnung darf kein Grund für stark überhöhte Mieten sein.
- Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird verboten.
- Der Mietspiegel wird so reformiert, dass auch günstige Bestandsmieten berücksichtigt werden.
- Alle öffentlich geförderten Wohnungen bleiben dauerhaft in der Sozialbindung.
- Ein Leerstands- und Zweckentfremdungsregister soll offenlegen, wer Wohnraum warum und wie lange leer stehen lässt oder zweckentfremdet.
- Die Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen oder Büros wird verboten.
- Bei spekulativem Leerstand wird konsequent enteignet.
- Die Sanierung von Wohngebäuden erfolgt warmmietenneutral.
- Gewerbemietverträge sollen entfristet werden.
- Gewerbemietverträge sollen entfristet werden.
BSW 43
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 3
- Mieten werden konsequent als Kostenmieten ohne Profit berechnet.
- Der Leerstand von rund 7.000 Wohnungen wird durch konsequente Umsetzung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes abgebaut.
- Die Kosten für altersgerechten, barrierearmen oder barrierefreien Umbau von Wohnraum werden nicht auf die Mieter umgelegt.
FW 41
Weniger Geld 2
Koalitionsvertrag 824
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 8
- In der Gebäudesanierung ist je nach Gebäudetyp und Wärmeversorgung die Sanierungstiefe mit dem geringsten CO₂-Verbrauch im Lebenszyklus zu wählen.
- Die Mietpreisbremse soll auf Bundesebene verlängert werden.
- Im Mietrecht soll ein besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen erreicht werden.
- Schutzlücken im Mietrecht bei möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietung sollen geschlossen werden.
- Die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten soll auf 11 Prozent sinken.
- Für Indexmieten soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden.
- Der bezirkliche Wohnraumschutz wird gestärkt, um Leerstand und illegale Umnutzung von Wohnraum konsequenter zu unterbinden.
- Bei Zweckentfremdung von Wohnraum wird die Ersatzvornahme konsequent durchgesetzt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht