Private Vermieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU00
SSW00
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Programme zur Landtagswahl 2027
Grüne 7
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 6
- Die Mietpreisbremse wieder einführen.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen.
- Ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg bringen, das die Spekulation mit Wohnraum eindämmt.
- Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Sanktionen verhindern.
- Die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken regulieren.
- Eine zeitliche Höchstdauer für den Leerstand vermieteter Wohnimmobilien festlegen.
SPD 101
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 7
- Die Mietpreisbremse einführen.
- Mit einer Mietpreisbremse den Anstieg der Mietpreise begrenzen.
- Die Mietpreisbremse weiterentwickeln und dort wieder einführen, wo sie dringend gebraucht wird.
- Die Mietpreisbremse entfristen.
- Die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten herabsetzen.
- Die bundesrechtlichen Möglichkeiten zur Absenkung der Kappungsgrenze voll ausschöpfen.
- Kommunen ermöglichen, unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer zu beseitigen.
Mehr Pflichten 10
- Die Mietpreisbremse einführen.
- Mit einer Mietpreisbremse den Anstieg der Mietpreise begrenzen.
- Die Mietpreisbremse weiterentwickeln und dort wieder einführen, wo sie dringend gebraucht wird.
- Die Mietpreisbremse entfristen.
- Die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten herabsetzen.
- Die bundesrechtlichen Möglichkeiten zur Absenkung der Kappungsgrenze voll ausschöpfen.
- In von Verdrängung bedrohten Quartieren Erhaltungssatzungen einsetzen.
- Instrumente gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärken.
- Den Umwandlungsstopp nach Paragraf 250 Baugesetzbuch per Landesverordnung auf angespannte Wohnungsmärkte anwenden.
- Kommunen ermöglichen, unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer zu beseitigen.
FDP 61
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
- Auf weitere Verschärfungen der Energiestandards für Wohngebäude, auch durch kommunale Vorgaben, verzichten.
- Eine Pflicht zu Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden ablehnen.
- Vermieter dürfen ihr Eigentum veräußern.
- Ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ablehnen.
- Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer beibehalten.
- Eine Photovoltaik-Pflicht bei Wohngebäuden ablehnen und die Entscheidung den Eigentümern überlassen.
AfD 3
Mehr Geld 2
Linke 14
Weniger Geld 10
- Die Mieten sollen sinken.
- Die Mietpreisbremse wird in Schleswig-Holstein sofort nach der Wahl wieder eingeführt.
- Ein Mietendeckel begrenzt Mieten auf höchstens 8 Euro pro Quadratmeter.
- Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Höchstmiete von 8 Euro festgeschrieben.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Die Mietpreisbremse wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Das Auslaufen der Preisbindung von Sozialwohnungen nach 35 Jahren wird abgeschafft.
- Vermieter werden verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Miete für Instandhaltung zu verwenden.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für eine Gesetzesänderung zur Verteilung der Sanierungskosten ein.
- Die Kosten energetischer Sanierung tragen allein die Vermieter, eine Umlage auf Mieter ist ausgeschlossen.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 10
- Die Mietpreisbremse wird in Schleswig-Holstein sofort nach der Wahl wieder eingeführt.
- Ein Mietendeckel begrenzt Mieten auf höchstens 8 Euro pro Quadratmeter.
- Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Höchstmiete von 8 Euro festgeschrieben.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Die Mietpreisbremse wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Das Auslaufen der Preisbindung von Sozialwohnungen nach 35 Jahren wird abgeschafft.
- Zweit- und Ferienwohnungen sowie die touristische Vermietung von Wohnraum über Portale werden eingeschränkt.
- Ein Wohnungsaufsichts- und Pflegegesetz ermöglicht Kommunen die Kontrolle der Instandhaltungspflicht von Vermietern.
- Vermieter werden verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Miete für Instandhaltung zu verwenden.
- Die Kosten energetischer Sanierung tragen allein die Vermieter, eine Umlage auf Mieter ist ausgeschlossen.
Koalitionsvertrag 81
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 6
- Im Bestand werden zusätzlich neue Belegbindungen hinzugewonnen.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird wieder eingeführt.
- Es werden ordnungsrechtliche Grundlagen etwa für Bußgelder bei Missständen an Wohngebäuden geschaffen.
- Geprüft wird eine landesgesetzliche Grundlage, mit der Kommunen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken untersagen können, wenn die Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist.
- Kommunen sollen in besonders angespannten Wohnlagen eine Höchstdauer von sechs Monaten für Leerstand festlegen können.
- Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 15 Prozent beim Heizungstausch wird bei der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes erhöht, ohne die Förderfähigkeit zu gefährden.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1922
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 7
- In besonders schlecht sanierten Gebäuden tragen Vermieterinnen und Vermieter die CO₂-Kosten vollständig.
- Eine landesweite Mietpreisbremse wird (wieder) eingeführt.
- Die Mietpreisbindung geförderter Wohnungen wird verlängert.
- Die Mietpreisbremse wird im Land wieder eingeführt, um auch bei Neuvermietungen gegenzusteuern.
- Kommunen sollen Abgaben auf dauerhaften, spekulativen Leerstand von Wohnraum und Grundstücken erheben können.
- Wer Wohnraum durch Leerstand dem Markt entzieht, soll einen finanziellen Beitrag leisten.
- Per Bundesratsinitiative sollen Steuervorteile durch Leerstand bei Wohn- und Gewerbeimmobilien abgeschafft werden.
Mehr Pflichten 15
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umfassend reformiert, damit das Diskriminierungsverbot lückenlos für alle Behörden und auf dem Wohnungsmarkt gilt.
- Bei öffentlicher Förderung für Bau und Sanierung soll der Einbau von Smart Metern Voraussetzung sein.
- Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder Heizungseinbau wird im Energiewende- und Klimaschutzgesetz schnellstmöglich von 15 auf 65 Prozent erhöht.
- Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird eine Pflicht zum klimaneutralen Betrieb von Heizungen ab 2040 festgeschrieben.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern führen.
- Energetische Modernisierungen sollen die Nebenkosten senken und dürfen nicht zur Verdrängung führen.
- Förderungen werden an verlässlichen Mieterschutz und das Ziel warmmietenverträglicher Sanierungen geknüpft.
- Eine landesweite Mietpreisbremse wird (wieder) eingeführt.
- Die Mietpreisbindung geförderter Wohnungen wird verlängert.
- Die energetisch schlechtesten Gebäude werden zuerst saniert.
- Energetische Sanierungen erfolgen warmmietenneutral.
- Die Mietpreisbremse wird im Land wieder eingeführt, um auch bei Neuvermietungen gegenzusteuern.
- Alle verbleibenden Asbestdächer in Schleswig-Holstein werden schrittweise saniert.
- Erforderliche Sanierungen erfolgen warmmietenneutral ohne finanzielle Mehrbelastung der Mieter.
- Die Zweckentfremdungssatzung als Instrument wird gestärkt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht