Private Vermieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
SPD 22
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
CDU 112
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Grüne 4
Mehr Pflichten 4
- Hohe Effizienzstandards und Solardächer gelten als Mindestgrundsätze auch in allen Förderprogrammen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz führt verpflichtende Mindestquoten für erneuerbare Wärme bei Heizungstausch oder Sanierung ein.
- Die Mietpreisbremse kann überall im Land angewendet werden, wo sie notwendig ist.
- Das Zweckentfremdungsgesetz wird verschärft.
AfD 11
Mehr Geld 1
Weniger Pflichten 1
FDP 3
Linke 1012
Mehr Geld 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
- Die Beiträge zur solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung sollen nach dem Einkommen aus allen Einkommensarten einschließlich Kapitalerträgen und Mieteinnahmen bemessen werden.
- Die Mietpreisbremse wird in allen niedersächsischen Städten eingeführt.
- Wirtschaftliche Nachteile für Vermietende rechtfertigen nicht das Unterlassen notwendiger Instandsetzungen.
- Die Kosten energetischer Sanierung dürfen nicht auf Mietende umgelegt werden.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 9
- Wohnungen sollen nicht wie andere Waren frei gehandelt und dem Profitinteresse überlassen werden.
- Die Mietpreisbremse wird in allen niedersächsischen Städten eingeführt.
- Spekulativer Leerstand wird verboten.
- Leerstand wird systematisch erfasst und Vermietende werden zur Belegung verpflichtet.
- Ersatzweise belegen Kommunen leerstehenden Wohnraum.
- Zweckentfremdungsgesetz und Mieterschutzverordnung werden um eine Ersatzvornahme bei sozialwidrigem Verhalten von Vermietenden ergänzt.
- Wirtschaftliche Nachteile für Vermietende rechtfertigen nicht das Unterlassen notwendiger Instandsetzungen.
- Die Mieterschutzverordnung wird auf alle Gemeinden und Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgedehnt.
- Die Kosten energetischer Sanierung dürfen nicht auf Mietende umgelegt werden.
Koalitionsvertrag 51
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Die Mietpreisbremse wird konsequent umgesetzt.
- Das Zweckentfremdungsgesetz wird weiterentwickelt und ausgeweitet, damit Kommunen auch außerhalb angespannter Wohnungsmärkte Vorgaben zur Wohnraumnutzung machen können.
- Eine gesetzliche Regelung verlangt im Gebäudebestand verbindliche Verbesserungen der Energieeffizienz bei Heizungstausch oder Sanierung.
- Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht