Krankenhäuser
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 69
Mehr Geld 5
- Krankenhäuser und Universitätskliniken auskömmlich bei Betriebskosten und Investitionsmitteln finanzieren.
- Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie auf Krankenhäuser und Universitätskliniken vollständig ausgleichen.
- Der Bund soll sich angemessen finanziell an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen.
- Das Universitätsklinikum mit notwendigen Investitionen baulich und technisch modernisieren.
- Reservekapazitäten, Schutzausrüstung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Personal für Notfälle in Krankenhäusern und Praxen bereitstellen und einschließlich Folgekosten finanzieren.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- An den Zukunftspakt UKSH wird angeknüpft, um die Sanierung und Modernisierung des Universitätsklinikums fortzuführen.
- Zur Förderung der Spitzenforschung an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und am Universitätsklinikum wird eine Landesexzellenzstrategie entwickelt.
- Das Konzept und die Modernisierung des Universitätsklinikums weiter vorantreiben.
- Die Vernetzung des Universitätsklinikums mit kleineren und mittleren Krankenhäusern unterstützen und die medizinische Kooperation zwischen den Versorgungsstufen ausbauen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Spitzenforschung umfasst Grundlagenforschung und angewandte Forschung an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und am Universitätsklinikum.
- Der stationäre Bereich mit gemeinnützigen, kommunalen und privaten Krankenhäusern gehört zur sektorenübergreifenden Versorgung.
- Krankenhäuser und Universitätskliniken sind unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung.
- Die Krankenhauslandschaft des Landes zukunftsfest machen.
- Den Zukunftspakt UKSH konsequent umsetzen und weiterentwickeln.
Grüne 49
Mehr Geld 6
- Weiter in die Sanierung und Modernisierung der Krankenhäuser investieren, um den Sanierungsstau abzubauen.
- Der Bund soll sich wieder an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen.
- Die erhöhten Investitionen in die Krankenhäuser fortsetzen, um den Sanierungsstau abzubauen.
- Der Bund soll sich künftig an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen.
- Weiter in die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Krankenhäusern investieren.
- Eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am UKSH einrichten.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Geburtshilfeabteilungen bei der Krankenhausplanung besonders berücksichtigen.
- Die Beteiligung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein an der Nationalen Dekade gegen den Krebs unterstützen.
- Eine bessere digitale Infrastruktur und technische Assistenzsysteme in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen schaffen, um Dokumentationsaufwand zu senken.
SPD 258
Mehr Geld 4
- Kurzfristig die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für Modellversuche in der Krankenhausfinanzierung schaffen.
- Die Vorhaltekosten strukturell benachteiligter, aber versorgungsnotwendiger Kliniken bedarfsgerecht grundfinanzieren.
- Der Bund soll 2022 Modellversuche in der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie für sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen.
- Das Modell der „Regionalbudgets“ auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie ausweiten.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Krankenhäuser vernetzen, um Expertenwissen in ländlichen Räumen zu erhalten und ärztliche Fortbildung zu sichern.
- Die Modernisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein an den Standorten Kiel und Lübeck weiter unterstützen.
- Die Klinikstandorte aufeinander abgestimmt entwickeln und untereinander sowie mit dem UKSH stärker vernetzen.
- Kleineren Kliniken ermöglichen, sich zu regionalen Gesundheitszentren mit verzahnter stationärer, ambulanter und pflegerischer Versorgung zu entwickeln.
- Kurzfristig die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für Modellversuche in der Krankenhausfinanzierung schaffen.
- Der Bund soll 2022 Modellversuche in der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie für sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
FDP 29
Mehr Geld 6
- In die Kliniken investieren, um sie zukunftsfähig zu machen.
- Eine Investitionsoffensive für die Krankenhäuser umsetzen.
- Rechtliche Grundlagen für eine dauerhaft auskömmliche Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser gemeinsam mit den Kommunen schaffen.
- Das Krankenhausentgeltrecht grundlegend überarbeiten, um wirtschaftlichen Druck und Fehlanreize zu beseitigen.
- Eine bundesrechtliche Grundlagenfinanzierung für Basisausstattung und Vorhaltekosten in der Grund- und Regelversorgung einführen.
- Finanzielle Mittel bereitstellen, damit Krankenhäuser den Umgang mit Stromausfällen, Cyberangriffen und Massenanfällen von Verletzten üben können.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Einen Masterplan Krankenhausinfrastruktur aufstellen, der die stationäre Versorgung zukunftsfest macht und Erreichbarkeit mit Qualität verbindet.
- Kooperationen zwischen Grund- und Regelversorgern, Schwerpunktversorgern und dem Universitätsklinikum fördern.
- Hebammengeleitete Kreißsäle an Krankenhäusern mit Pädiatrie ermöglichen, um geburtshilfliche Angebote zu sichern.
SSW 734
Mehr Geld 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
- Deutsche und dänische Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser im Grenzland enger kooperieren lassen.
- Eine wirksame Personalbemessung in der Pflege einführen.
- Ein wirksames Personalbemessungsinstrument für die Pflege gesetzlich verankern.
- In Krankenhäusern für alle Beschäftigten den gleichen Tarifvertrag gelten lassen.
- Bei Personalmangel in Krankenhäusern Betten sperren, um Behandlungsfehler und gefährliche Pflege zu verhindern.
- Eine Hospizkultur in der stationären Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Krankenhäusern aufbauen.
- Verbindliche Qualitäts- und Betreuungsstandards in der Geburtshilfe gesetzlich festlegen.
AfD 43
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 2
Linke 697
Mehr Geld 6
- Das Land kommt seiner finanziellen Verantwortung für das Universitätsklinikum nach.
- Der Bund leistet eine Anschubfinanzierung zur Behebung des Investitionsstaus der Krankenhäuser.
- Im Landeshaushalt werden mehr Mittel für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt.
- Die bestehenden geburtshilflichen Stationen werden bedarfsdeckend finanziert.
- Mangel an Schutzkleidung, Intensivbetten und Pflegekräften in Krisen wird künftig verhindert.
- Krankenhäuser werden bedarfsgerecht finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 5
- Krankenhäuser werden nicht weiter privatisiert.
- Privatisierungen im Krankenhausbereich werden abgelehnt.
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein bleibt in öffentlicher Hand.
- Im Land wird keine weitere geburtshilfliche Station geschlossen.
- Alle bestehenden geburtshilflichen Stationen erhalten Bestandsschutz.
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 6
- Die ausgegliederten Tochtergesellschaften des Universitätsklinikums werden wieder eingegliedert und unter den Tarifvertrag der Länder und die Mitbestimmung gestellt.
- Personalvorgaben werden im Landeskrankenhausplan Schleswig-Holstein verankert.
- Im Kreißsaal wird eine kontinuierliche 1:1-Betreuung gewährleistet.
- Krankenhäuser mit gynäkologischer Abteilung, die Landesmittel erhalten, bieten Schwangerschaftsabbrüche durchgängig an.
- In Krankenhäusern und in der Pflege gilt eine gesetzliche Personalbemessung.
- In Schulen, Krankenhäusern und Behörden wird auf die tatsächliche geschlechtliche Identität von Menschen unabhängig vom Passeintrag eingegangen.
FW 4
Bleibt wie bisher 2
Koalitionsvertrag 612
Mehr Geld 11
- Reservekapazitäten, Schutzausrüstung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Personal für Notfälle sollen in Krankenhäusern und Praxen verfügbar und einschließlich Folgekosten finanziert sein.
- Der Bund soll sich stärker an der Betriebskostenfinanzierung von Krankenhäusern beteiligen.
- In den Vergütungsregelungen soll die Problematik der Vorhaltekosten angemessen gelöst werden.
- Die Vergütungsregelungen sollen wirtschaftlichen Druck vermeiden, der zu Einsparungen beim Personal führt.
- Der Bund soll die Vergütungen der Hochschul- und Klinikambulanzen auf ein angemessenes Niveau erhöhen.
- Der Sanierungsstau in Krankenhäusern wird weiter abgebaut.
- Der Bund soll sich an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen.
- Ein angemessener Teil der Investitionsförderung soll auf die rasche Umsetzung kleinerer Krankenhausinvestitionen entfallen.
- Das Universitäre Cancer Center Schleswig-Holstein wird finanziell unterstützt.
- Dem Bund werden Vorschläge zu Standards der Krankenhausernährung und deren Finanzierung unterbreitet.
- Am UKSH wird eine Professur für tierversuchsfreie Forschung eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Beim Bund wird eine Stärkung der Universitätskliniken angestrebt.
- Eine bedarfsorientierte, qualitätsvolle und erreichbare Krankenhausstrukturpolitik wird umgesetzt.
- Der Zukunftspakt UKSH wird umgesetzt und weiterentwickelt.
- Die Vernetzung des UKSH mit kleineren und mittleren Krankenhäusern wird unterstützt.
- Ein Pilotprojekt zur gesunden Gemeinschaftsverpflegung an einem Krankenhaus wird gefördert und ausgewertet.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 81312
Mehr Geld 5
- In der psychiatrischen Versorgung soll ausreichend Pflege-, psychologisches und ärztliches Fachpersonal vorhanden sein.
- Die Investitionsförderung wird dauerhaft in die Krankenhausplanung des Landes integriert.
- Investitionen in Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen über Kredite finanziert, um Sanierungsstau sowie energetische Sanierung und Klimatisierung anzugehen.
- Bundesmittel für die Krisenvorbereitung werden an den Klinikstandorten Kiel und Lübeck eingesetzt.
- Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser werden flächendeckend mit Seelsorgern aus allen Glaubensgemeinschaften versorgt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Landeskrankenhausplanung bündelt spezialisierte und hochkomplexe Versorgung in Fachkliniken und Maximalversorgern.
- Robotik-, KI- und telemedizinische Infrastruktur am Universitätsklinikum wird ausgebaut.
- Hebammengeleitete Kreißsäle werden ausgebaut.
- Das Landeskrankenhausgesetz wird weiterentwickelt, um eine sichere und datenschutzkonforme Nutzung von Patientendaten zu ermöglichen.
- Das Landeskrankenhausgesetz ermöglicht die Erprobung von KI-Anwendungen im Gesundheitswesen.
- Ein KI-Medizin-Hub in Lübeck am neuen KI-Rechenzentrum wird eingerichtet.
- Krankenhäuser erhalten tragfähige Notbetriebskonzepte für Infrastrukturausfälle.
Bleibt wie bisher 5
- Eine bedarfsgerechte Krankenhausstruktur wird gesichert.
- Die Regionalbudgets in der psychiatrischen Versorgung werden dauerhaft gesichert.
- Eine flächendeckende, bedarfsgerechte Krankenhausstruktur wird gesichert.
- Bis dahin wird eine Trägervielfalt in der Gesundheitsversorgung garantiert.
- Kooperationen mit Krankenhäusern zur vertraulichen Spurensicherung werden dauerhaft abgesichert.
Ohne klare Richtung 8
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als Motor für Forschung, Lehre und moderne Gesundheitsversorgung gestärkt.
- Das Zentrum für Integrative Psychiatrie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird bedarfsgerecht gestärkt.
- Der Krankenhausbau soll zukunftsfähig werden.
- Die Gesundheitsversorgung soll perspektivisch in öffentliche Hand überführt werden.
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als Versorgungs-, Forschungs- und Lehrstandort unterstützt.
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als Schwerpunktversorger mit Koordinationsfunktion gestärkt.
- Das Universitätsklinikum gilt als zentraler Akteur der Vorbereitung auf zivile und militärische Krisen und des Bevölkerungsschutzes.
- Ein Landesprogramm unterstützt hebammengeleitete Kreißsäle.
Mehr Pflichten 8
- Psychiatrische Einrichtungen, sozialpsychiatrische Dienste und ambulante Angebote arbeiten in der Krisenversorgung eng zusammen.
- Der Übergang aus psychiatrischen Einrichtungen und dem Maßregelvollzug in die Eingliederungshilfe wird über ein verzahntes Entlassmanagement mit Kliniken und Kommunen gesichert.
- Sozialpsychiatrische Verbünde werden landesweit ermöglicht, damit Kliniken, Dienste und Kommunen verbindlich zusammenarbeiten.
- Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie sind nur als äußerstes Mittel zulässig.
- Die Initiative „Faires PJ“ wird am Universitätsklinikum als Vorbild für andere Kliniken umgesetzt.
- Servicedienstleistungen am Universitätsklinikum werden von eigenen Beschäftigten erbracht und nicht an Drittanbieter vergeben.
- Gemeinsam mit Ärztekammer und Kliniken werden Weiterbildungsverbünde geschaffen, die ausreichende Weiterbildungskapazitäten für alle Facharztrichtungen sichern.
- KIM-Mail, elektronische Patientenakte und weitere digitale Anwendungen werden in Krankenhäusern, Praxen und Versorgungszentren verlässlich genutzt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht