Krankenhäuser
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
AfD 124
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Akteure vor Ort erhalten gesetzliche und finanzielle Spielräume für regional zugeschnittene Versorgung, darunter Regionalbudgets.
- Die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung wird weiter aufgehoben.
- Telemedizinische Netzwerke werden als fester Bestandteil der Regelversorgung anerkannt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
SPD 177
Mehr Geld 4
- Die Krankenhäuser im Land werden aus dem Sondervermögen des Bundes mit insgesamt 250 Millionen Euro gestärkt.
- Die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock werden weiter gestärkt und gezielt für ihre besondere Verantwortung ausgestattet.
- In die beiden Standorte der Universitätsmedizin wird weiter investiert, um bauliche Infrastruktur und Geräteausstattung auf Spitzenniveau zu erhalten und zu modernisieren.
- An der Universitätsmedizin Rostock entsteht infolge einer Bauoffensive in den nächsten 15 Jahren die größte Baustelle des Landes.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Zusammenarbeit der beiden großen Rostocker Kliniken in einem Eltern-Kind-Zentrum wird ermöglicht.
- Schwimmbäder, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen erhalten und modernisiert.
- Die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock erhalten eine zentrale Rolle in der Versorgungsplanung der Krankenhausstrukturen des Landes.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Spezialisierungen der Krankenhäuser für hochwertige Versorgung in speziellen Leistungsbereichen werden vorangetrieben.
- Die Kooperationen zwischen den Krankenhäusern werden verstärkt.
- Telemedizinische Kooperationen zwischen Krankenhäusern, Rettungsdienst, ambulanter Versorgung, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen werden geschaffen.
- Die Universitätsmedizin soll die Gesundheit der Menschen verbessern, den medizinischen Fortschritt vorantreiben und Fachkräfte für die Gesundheitsversorgung ausbilden und im Land halten.
- Die anerkannten Forschungsschwerpunkte der Universitätsmedizin werden konsequent weiterentwickelt.
- Forschung und Innovationen in der Universitätsmedizin werden gezielt unterstützt.
Linke 32
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne 2
CDU 299
Mehr Geld 3
- Die erforderlichen Baumaßnahmen der Universitätsmedizinen werden auskömmlich finanziert und effizient sowie hochwertig umgesetzt.
- Die reguläre Investitionsförderung wird schrittweise auf 8 Prozent der Krankenhausumsätze angehoben.
- Ein Härtefallfonds von 15 Millionen Euro jährlich unterstützt finanziell angeschlagene Krankenhäuser.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Universitätsmedizinen werden als Exzellenzzentren für Forschung und Patientenversorgung ausgebaut.
- Für die Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Einrichtungen wird eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
- Die Universitätsmedizinen werden als Exzellenz- und Gesundheitszentren weiter ausgebaut.
- Auch die Universitätsmedizinen arbeiten in Verwaltung und Forschung stärker zusammen.
- Kleinere Krankenhäuser sollen sich zu regionalen Versorgungszentren weiterentwickeln.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
- Mit dem gemeinsamen onkologischen Exzellenzzentrum soll das Land ein bedeutender Standort der Krebsforschung und onkologischen Behandlung werden.
- Für komplexe und spezialisierte Behandlungen werden leistungsfähige Kliniken mit hoher medizinischer Qualität benötigt.
- Schwerpunkt- und Universitätskliniken im Land werden gestärkt.
- Kooperationen zwischen den Krankenhausstandorten werden gefördert.
- Die Vielfalt staatlicher, privater und gemeinnütziger Krankenhausträger wird anerkannt, ohne eine Trägerform zu bevorzugen.
- Attraktivere Anreize für die Kooperation zwischen Krankenhäusern werden geschaffen.
- Schulungen zur Laienreanimation werden ausgeweitet und gemeinsam mit den Universitätsmedizinen, Hilfsorganisationen und lokalen Ausbildungsträgern gefördert.
BSW 5
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
FDP 47
Mehr Geld 3
- Die Investitionsfinanzierung für maximalversorgende und kleinere spezialisierte Krankenhäuser wird nachhaltig verbessert.
- Höhere Qualität im Krankenhaus wird durch das Vergütungssystem belohnt.
- Zusätzliche Vorhaltekosten der Krankenhäuser werden zunächst durch eine regionale Basisfinanzierung der Länder gedeckt.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Krankenhausfinanzierung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf.
- Private Krankenhausträgerschaften werden unterstützt.
- Qualitätsverträge sollen für alle Krankenhausleistungen möglich sein.
- Kritische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Energieversorger, Wasserwerke und Kommunalverwaltungen werden besonders geschützt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Kinderrelevante Krankenhausleistungen werden separat kalkuliert.
- Universitätskliniken und Maximalversorger bündeln hochspezialisierte Leistungen und konzentrieren sich auf komplexe Behandlungen, Forschung und Lehre.
- Die Vernetzung zwischen Praxen, Kliniken, Rettungsdiensten, Pflege, Apotheken und Patienten wird vollständig digital gestaltet, damit Patientendaten schnell verfügbar sind.
Koalitionsvertrag 198
Mehr Geld 5
- Die Krankenhäuser werden bei Investitionen unterstützt.
- Die Krankenhäuser werden bei der Weiterentwicklung ihrer IT unterstützt.
- Für die Universitätsmedizinen werden die notwendigen Investitionsmittel bereitgestellt.
- Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung der Refinanzierung stationärer Leistungen, besonders der Kinder- und Jugendmedizin und der Geburtshilfe, gefordert, die Vorhaltekosten stärker berücksichtigt.
- Das onkologische Spitzenzentrum „Comprehensive Cancer Center“ der Universitätsklinika Rostock und Greifswald wird entwickelt und gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Universitätsmedizinstandorte Greifswald und Rostock bleiben in ihrer Eigenständigkeit erhalten.
- Alle Krankenhausstandorte im Land bleiben erhalten.
- Die in der Corona-Pandemie gebildeten Krankenhaus-Cluster um die vier Maximalversorger werden verstetigt.
- Im Rostocker Eltern-Kind-Zentrum werden Versorgung, Forschung, Lehre und fachärztliche Aus- und Weiterbildung garantiert.
Ohne klare Richtung 5
- Eine langfristige strategische Kooperation der Standorte Greifswald und Rostock in Lehre, Forschung und Krankenversorgung wird gezielt unterstützt.
- Die Bauhütte-Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald gilt als geeignetes Instrument zur baulichen Entwicklung der Universitätsmedizinen.
- Die Universitätsmedizinen werden zu Zentren der Spitzenforschung weiterentwickelt.
- Kooperationen der Universitätsmedizinen werden gestärkt.
- Krankenhausplan und Investitionsförderung werden auf Basis einer integrierten Versorgungsplanung weiterentwickelt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht