Krankenhäuser
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 653
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 4
- Die Umstrukturierung ineffizienter kleiner Krankenhäuser in von niedergelassenen Ärzten geführte Praxiskliniken wird befürwortet, sofern die regionale Versorgungsqualität nicht sinkt.
- Umstrukturierungen von Krankenhäusern müssen grundsätzlich mindestens die Basisversorgung gewährleisten.
- Bestimmte Kliniken oder Abteilungen sollen sich auf bestimmte Krankheitsbilder oder Behandlungen spezialisieren, um Qualität und Effizienz zu steigern.
- Für alle medizinischen Bereiche sollen Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden.
CDU 131
Ohne klare Richtung 3
SPD 222
Mehr Geld 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 2
- In Krankenhäusern werden Personaluntergrenzen im ärztlichen Bereich und in der Pflege eingeführt.
- Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Geflüchtetenhilfe sowie des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen verpflichtend Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
Grüne 613
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 6
- Barrierefreiheit ist bei Sanierung und Neubau von Gesundheitszentren und Krankenhäusern stets zu berücksichtigen.
- Opt-out-Verträge an landeseigenen und kommunalen Kliniken werden aktiv bekämpft.
- Eine Regelung zur Beseitigung von Opt-out-Verträgen an landeseigenen und kommunalen Kliniken wird geschaffen.
- Gegen gesundheitliche Folgen der Klimakrise sind vorbeugende Maßnahmen wie kommunale Hitzeschutzpläne, hitzeangepasste Stadtplanung und Hitzeschutzkonzepte für Einrichtungen nötig.
- Landeseigene Kliniken müssen Schwangerschaftsabbrüche in der Ausbildung vermitteln und praktisch durchführen.
- Alle Kliniken im Land sollen Teil des Netzwerks Evidence werden, um anonymisierte Spurensicherung nach sexueller Gewalt flächendeckend zu ermöglichen.
Linke 111217
Mehr Geld 9
- Die Finanzpolitik soll in gute Arbeit, moderne Schulen, funktionierende Krankenhäuser, einen starken Nahverkehr und attraktive Städte und Dörfer investieren.
- Kommunale Krankenhausträger werden durch eine dauerhafte Landesbeteiligung finanziell stabilisiert.
- Die Verbundgesellschaft der Kliniken wird mit Eigenkapital und Kreditbürgschaften ausgestattet.
- Die Fallpauschalen werden durch ein kostendeckendes Finanzierungssystem abgelöst.
- Das Land spannt einen Rettungsschirm von 300 Millionen Euro für Krankenhäuser, um fehlende Investitionsförderung auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern.
- Das Land kommt seiner Pflicht zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nach.
- Die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen vollständig finanziert.
- Der Bund unterstützt die Länder bei Krankenhausinvestitionen, etwa mit einer jährlichen Pauschale von bis zu 2,5 Milliarden Euro.
- Der Bund finanziert sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Direktverbindungen der Wissenschaft zu Kommunen, Kliniken, Schulen und Betrieben werden auch im ländlichen Raum gestärkt.
- Die Kooperation kommunaler Krankenhäuser bei Einkauf, Service und Laborleistungen wird gefördert.
- Krankenhäuser können in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung regelhaft ergänzende ambulante Leistungen anbieten, wenn die fachärztliche Versorgung vor Ort nicht ausreicht.
- Weitere Krankenhausinsolvenzen wie bei der Lungenklinik Ballenstedt und den Pfeifferschen Stiftungen werden verhindert.
- Vorhandene stationäre Einrichtungen sollen auch für wegbrechende ambulante Versorgungsbedarfe nutzbar werden.
- Von privaten Betreibern aufgegebene Krankenhäuser werden in die öffentliche Hand überführt.
- Sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wird gesetzlich ermöglicht.
- Vergaberegeln ermöglichen Kantinen, Kitas, Schulen und Kliniken den bevorzugten Einkauf regionaler und nachhaltiger Lebensmittel.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
- Beide Universitätsklinika bleiben in öffentlicher Hand.
- Ein Klinikverbund zur Stabilisierung der kommunalen Krankenhäuser wird gegründet.
- Ein Schutzschirm schützt die verbliebenen kommunalen Krankenhäuser vor Privatisierung.
- Die Universitätsklinika erfüllen ihren Auftrag in Forschung, Lehre und Versorgung weiterhin selbstständig.
Ohne klare Richtung 6
- Eine Rekommunalisierung privatisierter Krankenhäuser wird geprüft.
- Private Krankenhäuser werden in die öffentliche Hand überführt.
- Der Klinikverbund wird wirtschaftlich so aufgestellt, dass private Krankenhäuser perspektivisch in öffentliche Hand zurückgeholt werden können.
- Krankenhäuser, deren privatem Betreiber der Versorgungsauftrag entzogen wird, gehen in öffentliche Hand über.
- Der Klinikverbund soll öffentlichen Krankenhäusern wirtschaftliches Arbeiten ohne Nachteile für Patienten und Beschäftigte ermöglichen.
- Öffentliche Versorgungszentren und Krankenhäuser werden nach Bedarf und Qualität statt nach Marktmechanismen bezahlt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Zwischen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Gesundheitsämtern werden ein transparentes Übergangsmanagement und verbindliche Kooperationsstrukturen geschaffen.
- Krankenhäuser werden nach Bedarf und Qualität statt nach Fallpauschalen, Profit oder Kostendruck finanziert und organisiert.
- Die kommunalen Krankenhäuser kooperieren fachlich.
- Alle Krankenhausstandorte außer psychiatrischen Krankenhäusern erhalten eine Notaufnahme.
- Krankenhausstandorte spezialisieren sich als Basis- oder Schwerpunktversorger und vernetzen sich untereinander.
- Krankenhausgewinne sollen als Deckungsbeiträge für bessere Löhne, angemessene Personalausstattung und Kreditbedienung verwendet werden.
- Rein stationäre Einrichtungen werden zu ambulant-stationären Zentren und perspektivisch zu intersektoralen Gesundheitszentren umgewandelt.
- Die Fallpauschalen werden vollständig abgeschafft, damit Gewinne und Verluste weitgehend ausgeschlossen sind.
- Das Krankenhauspersonal erhält bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Personal, verlässlichen Dienstplänen, höheren Schichtzulagen und guten Personalschlüsseln.
- Krankenhäuser sollen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft sein, damit Konzerne keine kostenintensiven Abteilungen schließen.
BSW 264
Mehr Geld 3
- Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur werden realistisch finanziert und transparent geplant, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken zu gefährden.
- Krankenhäuser werden erhalten, Personal und Ausbildungsplätze ausgebaut.
- Die Klinikfinanzierung wird gezielt für den Ausbau von Hebammenstellen und hebammengeleiteten Kreißsälen gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Kliniken und Ärzte erhalten Anreize, sich an der medizinischen Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch zu beteiligen.
- Krankenhäuser, die für private Träger unattraktiv geworden sind, werden unverzüglich in die öffentliche Hand zurückgeführt.
- Rettungsdienste werden besser vernetzt.
- Die Kompetenzen von Rettungssanitätern werden erweitert.
FDP 334
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
FW 135
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 3816
Mehr Geld 8
- Für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung sind gezielte Investitionen in die Krankenhäuser nötig.
- Der Sanierungsstau der Krankenhäuser wird auch mit Mitteln des Corona-Sondervermögens abgebaut.
- Investitionsmittel für Krankenhäuser werden weiter verstärkt bereitgestellt.
- Das Vergütungssystem der Krankenhäuser soll bundesweit neu ausgerichtet werden und die Grundversorgung im ländlichen Raum stärker berücksichtigen.
- Im Bundesrat wird eine deutliche Erhöhung der Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser angestrebt.
- Eine Bundesratsinitiative soll eine Änderung des Fallgruppensystems (DRG) für eine aufgabengerechte Finanzierung der Leistungen von Uniklinika erreichen.
- Das Land setzt sich für eine verstärkte Investitionsförderung der Uniklinika durch den Bund ein.
- Krankenhäuser und Uniklinika werden zur Stärkung der Pandemie-Resilienz durch Investitionen und Digitalisierung zukunftsfähig gemacht.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Universitätsklinika werden besonders unterstützt.
- Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Universitätsklinika werden befürwortet und begleitet.
- Können versorgungsnotwendige Krankenhäuser ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, unterstützt das Gesundheitsministerium einen Trägerwechsel.
- Weitere Klinikstandorte mit hebammengeleitetem Kreißsaal werden gefördert.
- Im Landeskrankenhausgesetz wird die Nutzung des webbasierten Versorgungsnachweises IVENA durchgängig gestaltet und Schnittstellenprobleme werden beseitigt.
- Für die Abrechnung der Hochschulmedizin mit den Krankenkassen werden die gleichen Maßstäbe wie in den alten Bundesländern gefordert.
- Das Hochschulmedizingesetz wird novelliert, um die Handlungsmöglichkeiten der Klinika im Wettbewerb zu erweitern.
- Die Baumaßnahmen an beiden Universitätskliniken, darunter Haus 60c–ein Magdeburg sowie ein Theoretikum und der dritte Bauabschnitt in Halle, werden weiter begleitet.
Bleibt wie bisher 7
- Das Land lehnt eine Diskussion über die Schließung einzelner Krankenhäuser ab.
- Die Trägervielfalt der Krankenhäuser bleibt erhalten.
- Die medizinische Grundversorgung wird auf Basis der bestehenden Krankenhausstandorte gesichert.
- Die pauschalen Fördermittel des Landes für Krankenhäuser werden mindestens in bisheriger Höhe fortgeführt.
- Bei Kooperationen bleibt der besondere Charakter der Universitätskliniken erhalten.
- Die beiden Universitätsmedizinen in Magdeburg und Halle (Saale) bleiben erhalten.
- Eine Privatisierung der Universitätskliniken wird ausgeschlossen und ihr Bestehen gesichert.
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
- Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses werden über das Landeskrankenhausgesetz unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten umgesetzt.
- Ein Konzept zur Optimierung des Skill-Grade-Mix in der stationären Versorgung wird unter Einbeziehung der medizinischen Fakultäten modellhaft erprobt.
- Universitäre Strukturen der Pflege- und Versorgungswissenschaften werden aufgebaut und ihre Erkenntnisse zügig in die stationäre Versorgung übertragen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht