Krankenhäuser
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 1137
Mehr Geld 4
- Bei der Finanzierung der Hochschulmedizin soll eine dritte Säule durch Land und Bund geschaffen werden.
- Bei den Krankenhausinvestitionen stehen Digitalisierung, IT-Ausstattung, Cybersicherheit und bauliche Modernisierung besonders im Blick.
- In der bundesweiten Reform der Krankenhausfinanzierung werden die spezifischen Kosten der Universitätskliniken angemessen berücksichtigt.
- Bei der Finanzierung der Hochschulmedizin wird eine dritte Säule durch Land und Bund geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 10
- Ortsnah erreichbare Geburtsstationen und Geburtshäuser bleiben erhalten.
- Die hessischen Universitätskliniken werden weiterhin auskömmlich finanziert, damit sie ihren Spitzenplatz in Forschung und Lehre behalten.
- Im Licht der Krankenhausreform des Bundes wird gemeinsam eine verlässliche Finanzierung sichergestellt.
- Die Investitionsmittel für Krankenhäuser bleiben mindestens in stabiler Höhe erhalten.
- In die Reform der Krankenhausfinanzierung wird sich intensiv eingebracht, um die Gesamtfinanzierung auf eine stabile Grundlage zu stellen.
- Die Leistungen der Universitätskliniken als Maximalversorger werden weiterhin bedarfsgerecht und entschlossen gefördert.
- Die Forschungsarbeit der Universitätskliniken wird weiterhin bedarfsgerecht und entschlossen gefördert.
- Der Spitzenplatz der hessischen Universitätskliniken in Forschung und Lehre soll erhalten bleiben.
- Die hessischen Universitätskliniken werden weiterhin auskömmlich finanziert.
- Stationäre Geburtsstationen und Geburtshäuser bleiben so weit wie möglich dezentral erhalten.
Ohne klare Richtung 3
AfD 637
Mehr Geld 6
- Kommunale Krankenhäuser sollen bedarfsgerecht finanziert werden.
- Das Land soll die Investitionen in die hessischen Plankrankenhäuser fortlaufend in voller Höhe finanzieren.
- Der aufgelaufene Investitionsstau der hessischen Plankrankenhäuser soll abgebaut werden.
- Personalschlüssel und verpflichtende Personaluntergrenzen sollen in der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden.
- Energie- und Sanierungskosten der Krankenhäuser sollen gesondert vergütet werden.
- Kinderkliniken sollen ein eigenständiges Investitionsbudget mit dem 1,2-fachen Faktor der Regelbudgets erhalten.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Mehr Pflichten 6
- Für alle Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft soll ein Tarifvertrag nach dem Vorbild des Entlastungstarifvertrags der Universitätskliniken gelten.
- In allen Krankenhäusern sollen lückenlos Tests auf multiresistente Keime eingeführt werden.
- Die Hygienevorschriften sollen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen konsequent umgesetzt werden.
- Alle hessischen Kliniken halten die Pflegepersonaluntergrenzen ein.
- Personaluntergrenzen werden auch für weitere Mitarbeitergruppen im Krankenhaus wie Logopäden und Physiotherapeuten eingeführt.
- 24-Stunden-Bereitschaftsdienste in hessischen Kliniken werden abgeschafft.
SPD 43
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Privatisierte und kommerzialisierte Gesundheitseinrichtungen werden nach strengen Standards überwacht.
- Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg wird mit allen landesrechtlichen Mitteln entprivatisiert.
- Krankenhäuser gehören in gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Trägerschaft.
- Für Pflege und medizinische Berufe werden bedarfsorientierte Personalmindeststandards eingeführt.
Grüne 228
Mehr Geld 6
- Bedarfsgerechte sektorenübergreifende Gesundheitsangebote werden mit weiteren Investitionsmitteln unterstützt.
- Die Investitionsmittel für Krankenhäuser werden weiter erhöht.
- Ein Klima- und Transformationsfonds des Landes wird eingerichtet.
- Über den Klima- und Transformationsfonds werden Klimaanpassungsmaßnahmen der Kliniken vorangebracht.
- Der Bund soll eine dritte Finanzierungssäule für die Universitätskliniken schaffen.
- Die hessischen Universitätskliniken werden auskömmlich unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
FDP 31
Mehr Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Die Kliniklandschaft wird so reformiert, dass sie sich stärker am Bedarf und an der Versorgungsqualität ausrichtet.
- Vor der Auszahlung von Vorhaltefinanzierung wird festgelegt, welche Krankenhäuser mit welchem Leistungsangebot an welchem Ort gebraucht werden.
- Verbindliche Struktur- und Qualitätsvorgaben werden Teil der hessischen Krankenhausplanung.
FW 253
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
- Die Finanzierung der Krankenhäuser wird solide gesichert, um die Vielfalt der Träger zu bewahren.
- Eine Privatisierung von Kliniken wie bei den Universitätskliniken Gießen und Marburg wird abgelehnt.
- Der Erhalt von Krankenhäusern in erreichbarer und wohnortnaher Entfernung soll dauerhaft gesichert werden.
- Kleinere geburtshilfliche Stationen sollen erhalten bleiben.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Linke 7512
Mehr Geld 8
- Das Land investiert in Krankenhäuser, Schulen und Bahnschienen, um eine zeitgemäße Infrastruktur zu schaffen.
- Notwendige Krankenhausinvestitionen werden vollständig aus Landesmitteln erstattet.
- Kommunale Kliniken werden gut ausfinanziert, um Schließungen und Privatisierungen zu verhindern.
- Für eine bessere Vernetzung von Rettungsdiensten und Kliniken fließen deutlich mehr Mittel in Digitalisierung.
- Das Land legt ein Investitionsprogramm für den klimagerechten Umbau von Krankenhäusern auf.
- Die Stellen im öffentlichen Dienst werden bedarfsgerecht ausgebaut, etwa für Schulen, Krankenhäuser, Kitas und Gerichte.
- Ein milliardenschweres öffentliches Investitionsprogramm erhält und baut Infrastruktur, Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aus.
- Das Land stellt ausreichende Mittel für bedarfsgerechte Investitionen in öffentliche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bereit.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Grenzen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werden abgebaut.
- Kleinere Kliniken werden zu Gesundheitszentren mit Ambulanzen, einfachem stationärem Angebot und ambulanter Pflege weiterentwickelt.
- Kliniken werden durch eine bessere Patientensteuerung entlastet.
- Alle grundversorgenden Kliniken erhalten eine direkte örtliche Anbindung an den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
- Die stationäre Gesundheitsversorgung soll in öffentliche und gemeinnützige Hand zurückkehren.
- Die Versorgung mit Kliniken wird an qualitativen Kriterien bemessen.
- Für alle Klinikstationen werden wissenschaftliche Personalmindeststandards eingeführt.
- Kommunale und Landeskrankenhäuser werden gesetzlich verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung durchzuführen.
- Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen werden nur eingesetzt, wenn sie Versorgung und Arbeitsbedingungen verbessern.
- Eine gesetzlich verankerte Personalbemessung und Personalmindeststandards gelten in allen Bereichen des Gesundheitswesens.
- Öffentliche Kliniken werden im Rahmen der Krankenhausplanung verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche auch nach der Beratungsregelung durchzuführen.
Koalitionsvertrag 2715
Mehr Geld 5
- Während der Krankenhausreform soll eine Übergangsfinanzierung der Kosten gewährleistet werden.
- Der Bund soll gemeinsam mit den Krankenkassen den Transformationsprozess der Krankenhäuser finanziell unterstützen.
- Stationsapotheker sollen eingeführt werden.
- Die Investitionskostenzuschüsse für Krankenhäuser werden auf 550 Millionen Euro jährlich erhöht.
- Für die Hochschulmedizin soll eine dritte Finanzierungssäule durch Land und Bund geschaffen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Kliniken, die sich zu Verbünden zusammenschließen, werden unterstützt.
- In Kliniken sollen interoperable digitale Lösungen mit Telematikanschluss eingeführt werden.
- Nach dem Vorbild von „Smart Hospital NRW“ werden KI-basierte Anwendungen für Krankenhäuser entwickelt.
- Die Universitätskliniken sollen mit ihren Versorgungsaufgaben in die Krankenhausplanung einbezogen werden.
- Die Universitätsmedizin in Mittelhessen einschließlich der Ionenstrahltherapie wird nachhaltig gestützt.
- Zur Entlastung der Notaufnahmen soll ein Gemeinsamer Tresen nach dem Vorbild Frankfurt-Höchst eingeführt werden.
- In Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen sollen interoperable, telematikfähige digitale Lösungen eingeführt werden.
- Nach dem Vorbild von „Smart Hospital NRW“ werden KI-basierte Anwendungen für Krankenhäuser entwickelt.
- Spitzenmedizincluster an den Universitätskliniken werden ausgebaut.
- Die Universitätskliniken werden für Spitzenmedizin und Lehre nach der Approbationsordnung weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Gut ausgebildete Fachärzte, Pflegekräfte und Kliniken sollen vor Ort, insbesondere im ländlichen Raum, verfügbar sein.
- Eine grundlegende Reform der Krankenhauslandschaft wird befürwortet.
- Die Krankenhausreform soll durch bedarfsgerechte Planung und Steuerung begleitet werden, um einen kalten Strukturwandel zu vermeiden.
- Die Klimaanpassung von Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen wird unterstützt.
- Mutter-Kind-Kliniken werden gestärkt.
- Der Belegungsdruck auf die Kliniken des Maßregelvollzugs wird entschärft.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht