Krankenhäuser
Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 3
AfD 2
SPD 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
Grüne 243
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung wird überwunden.
- In Gesundheitsregionen werden Verbünde von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Versorgungszentren geschaffen.
- Die Umsetzung der Krankenhausreform wird gemeinsam mit den Ländern vorangetrieben.
- Die Krankenhausreform wird bei Bedarf mit Blick auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung weiterentwickelt.
Linke 324
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
SSW 384
Mehr Geld 4
- Der Bund soll Ländern und Kommunen Mittel geben, damit die Krankenhausinvestitionen voll finanziert werden können.
- Krankenhäuser werden angemessen finanziert.
- Die Investitionsmittel für Krankenhäuser werden deutlich aufgestockt.
- Die jährlichen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz werden deutlich erhöht.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
- Fallpauschalen gelten als ungeeignet zur Sicherung des Krankenhausbetriebs.
- Krankenhäuser sollen langfristig in kommunale und öffentliche Trägerschaft zurückgeführt werden.
- Die Krankenhausfinanzierung soll neu strukturiert werden.
- Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren im ländlichen Raum sollen gestärkt werden.
- Krankenhäuser kehren langfristig in die öffentliche Hand zurück.
- Das neue Flensburger Fördeklinikum soll als Chance für eine deutsch-dänische medizinische Versorgungsregion genutzt werden.
- Der Bund gestaltet die Krankenhausfinanzierung auch im Rahmen der Krankenhausstrukturreform adäquat.
Mehr Pflichten 3
- Planbare Eingriffe sollen spezialisiert und zentralisiert werden.
- Eine Hospizkultur wird in der stationären Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei Palliative Care in Krankenhäusern aufgebaut.
- Ein bundeseinheitliches Personalbemessungsinstrument für Alten- und Krankenpflege wird gesetzlich verankert.
BSW 21
Mehr Rechte oder Angebote 1
FDP 111
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
FW 662
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Niederlassung von Ärzten wird gefördert und die stationäre Versorgung aufrechterhalten.
- Die Krankenhausreform wird deutlich überarbeitet, um eine solide und verlässliche Krankenhausfinanzierung zu sichern.
- Die vielfältige Trägerschaft der Krankenhäuser bleibt erhalten.
- Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Daseinsvorsorge am Erhalt kommunaler Kliniken.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 6
- In Kliniken und Rettungsdienst werden strukturelle Missstände angegangen und die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz sichergestellt.
- Sozialdienste in Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen werden stärker in die pflegerische Versorgung nach der Entlassung eingebunden.
- Gewinnmaximierung von Krankenhäusern auf Kosten der Patienten und des Gesundheitssystems wird abgelehnt.
- Kennzahlen und Qualitätskriterien in Leistungsgruppen und DRGs werden um Parameter für physiologische Geburtshilfe und Patientinnenzufriedenheit ergänzt.
- Alle medizinischen Einrichtungen werden baulich barrierefrei erreichbar gemacht.
- Das Personal medizinischer Einrichtungen wird speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschult.
Koalitionsvertrag 21516
Mehr Geld 7
- Ein befristetes Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und Digitalisierung von Hochschulen und Universitätskliniken wird aufgelegt.
- Die Universitätsmedizin soll beim Transformationsfonds angemessen berücksichtigt werden.
- Die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten 2022 und 2023 und der GKV-Anteil am Transformationsfonds für Krankenhäuser werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert.
- In ein länderübergreifendes Behandlungszentrum für Infektionskrankheiten in Mitteldeutschland wird investiert.
- In energetische Sanierung und Digitalisierung von Krankenhäusern, Hochschulkliniken und Pflegeeinrichtungen wird investiert.
- Die auskömmliche Finanzierung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in Stadt und Land wird sichergestellt.
- Kurzfristig wird eine Soforthilfe für versorgungsnotwendige Krankenhäuser bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 6
- Die Konvergenzphase der Krankenhausreform wird von zwei auf drei Jahre verlängert.
- Dokumentationspflichten und Kontrolldichten im Gesundheitswesen werden durch ein Bürokratieentlastungsgesetz massiv verringert.
- Während der Coronapandemie eingeführte Berichts- und Dokumentationspflichten werden abgeschafft.
- Ein vereinfachtes und digitales Berichtswesen im Gesundheitswesen wird angestrebt.
- Die Prüfquote bei Krankenhäusern wird erheblich gesenkt.
- Bei regelhaft unauffälligen Prüfungen werden die Prüffrequenzen angepasst.
Bleibt wie bisher 5
- Die Definition der Fachkrankenhäuser wird überarbeitet, damit versorgungsrelevante Fachkliniken erhalten bleiben.
- Die Leistungsgruppen bleiben bis zur Evaluation erhalten.
- Das Jahr 2027 wird für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet.
- In Ländern, die bis Ende 2024 Leistungsgruppen zugewiesen haben, bleiben diese wirksam und dienen ab 2026 als Vergütungsbasis.
- Diese Übergangsregelung gilt längstens bis Ende 2030 und führt zu keiner Schlechterstellung.
Ohne klare Richtung 10
- Die Vorhaltepauschalen für die Universitätsmedizin sollen sich an den realen Kosten orientieren.
- Sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) werden weiterentwickelt und umfassend ermöglicht.
- Die Krankenhausreform wird zu einer qualitativen, bedarfsgerechten und praxistauglichen Krankenhauslandschaft fortentwickelt und bis Sommer 2025 gesetzlich geregelt.
- Die Leistungsgruppen werden zum 1. Januar 2027 auf Basis der 60 NRW-Leistungsgruppen zuzüglich spezieller Traumatologie zugewiesen.
- Die bis zum 1. Januar 2027 geltenden Zwischenfristen der Krankenhausreform werden angepasst.
- Leistungs- und Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen werden, wo medizinisch sinnvoll, verändert.
- Die Anrechenbarkeit von Ärztinnen und Ärzten pro Leistungsgruppe wird, wo medizinisch sinnvoll, angepasst.
- Als Vollzeitäquivalent gelten in der Krankenhausplanung 38,5 Stunden.
- Die Vorhaltevergütung für Krankenhäuser wird in zwei Schritten eingeführt.
- Das Ergebnis der Stichprobenprüfungen bei Krankenhäusern wird auf 100 Prozent hochgerechnet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht