Krankenhäuser
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
AfD 324
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3
- Krankenhausträger sollen neben der Leistungsstatistik mindestens jährlich Gewinne und Verluste veröffentlichen.
- Verwaltungsausgaben, besonders staatlicher und kommunaler Krankenhäuser, sollen gedeckelt werden.
- Hochspezialisierte Behandlungen sollen Universitätskliniken und Maximalversorgern vorbehalten bleiben, andere Behandlungen peripheren Häusern.
BSW 333
Mehr Geld 3
- Das Land soll die Krankenhausinvestitionen vollständig tragen, sodass Krankenhäuser nur Betriebs- und Personalkosten erwirtschaften müssen.
- In Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Ämtern von Land und Kommunen soll mehr Personal eingesetzt werden.
- Investitionen in Hitzeschutz und Gebäudekühlung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen gefördert werden.
Bleibt wie bisher 3
Mehr Pflichten 3
- Krankenhäuser, MVZ und Pflegeeinrichtungen sollen in kommunale, freigemeinnützige oder nicht ausschließlich gewinnorientierte Trägerschaft gehören.
- In strukturschwachen Regionen sollen Krankenhäuser zu Grundversorgern und Medizinischen Versorgungszentren umstrukturiert werden.
- Privatisierte Strukturen der Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Wasser und Energie sollen wieder in kommunale Hand überführt werden.
SPD 3610
Mehr Geld 8
- Eine Vorhaltepauschale für Krankenhäuser wird eingeführt.
- Kinder- und Jugendmedizin sowie Geburtshilfe werden besser finanziert.
- Land, Kommunen und Krankenhausträger investieren gemeinsam weiter in die Krankenhäuser.
- Für die Universitätsmedizin wird eine Investitionsstrategie verfolgt.
- Durch Vernetzung von Gesundheitszentren und Krankenhäusern wird die Personalausstattung verbessert.
- In die Krankenhäuser wird weiter investiert, um ihre Weiterentwicklung und Restrukturierung zu begleiten.
- Mittel aus dem Sachsenfonds 2050 werden für Krankenhausinvestitionen genutzt.
- Bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs werden Kommunen als Krankenhausträger auskömmlich ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Die vom Bund angestoßene Reform der Krankenhausfinanzierung wird unterstützt.
- Die Krankenhausfinanzierung wird nicht mehr ausschließlich über Fallpauschalen erfolgen.
- Die Entökonomisierung der stationären Versorgung wird vorangetrieben.
- Das Universitätsklinika-Gesetz wird novelliert.
- Krankenhäuser werden rekommunalisiert, wo dies notwendig ist.
Grüne 114
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Linke 2104
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
- Alle Krankenhausstandorte sollen erhalten bleiben, mindestens als Polikliniken.
- Alle Krankenhausstandorte werden erhalten, notfalls als Polikliniken mit Notfallaufnahme und 24-Stunden-Betrieb.
- Alle Krankenhausstandorte in Sachsen sollen erhalten bleiben, teils mit verändertem Leistungsangebot wie einer 24-Stunden-Notfall-Poliklinik.
- Regionale Initiativen, in denen Krankenhäuser ihre Kooperation stärken und Leistungen aufteilen, um Schließungen zu verhindern, werden unterstützt.
- Ersatzlose Krankenhausschließungen werden abgelehnt.
- Alle sächsischen Krankenhausstandorte werden erhalten.
Ohne klare Richtung 3
FW 2
FDP 23
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Koalitionsvertrag 154
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 4
- Der Freistaat trägt dauerhaft und bedarfsgerecht die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser.
- Die Krankenhausinvestitionen werden über ein mittelfristiges Investitionsprogramm abgesichert.
- Bei der Krankenhausreform des Bundes wird auf die Wahrung der Interessen sächsischer Krankenhäuser und Versicherter hingewirkt.
- Die Investitionen für das Mitteldeutsche Infektionsschutzzentrum in Leipzig werden abgesichert.
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht