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Schüler

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 19630
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Kita- und Schulessen soll gesund, ausgewogen und schmackhaft sein.
  2. Staatliche Frühsexualisierung und entsprechende Beeinflussung von Kleinkindern und Grundschülern werden abgelehnt.
  3. Der Girls- und Boys-Day wird durch einen gemeinsamen Zukunftstag zur Berufsorientierung mit freier Wahl ersetzt.
  4. Eine Bildungsreform setzt in der Grundschule an und stellt die Sicherung der grundlegenden Kulturtechniken voran.
  5. Kinder sollen nach Neigungen und Fähigkeiten in möglichst homogenen Klassen unterrichtet werden.
  6. Handwerkliche Bildung soll in Theorie und Praxis stärker in den Schulalltag integriert werden.
  7. Werkstätten, Projekttage, Bau- und Technikmodule und Kooperationen mit Handwerksbetrieben werden fester Teil der Schulbildung.
  8. Berufsorientierung in der Schule soll praktisch erlebbar sein.
  9. Sehr gute Realschüler können in jedem Schuljahr ins Gymnasium wechseln.
  10. Kinder sollen in der Schule lernen, wie Lebensmittel erzeugt werden.
  11. Die Schule erzieht Schüler dazu, sich im demokratischen Spektrum selbst eine Meinung zu bilden.
  12. Der Russischunterricht wird nach Möglichkeit ausgebaut.
  13. Der Schüleraustausch mit Russland wird wiederbelebt.
  14. Alle ausgesetzten Austauschprogramme mit Russland werden wieder aufgenommen.
  15. Neue Schüleraustauschprogramme mit Russland werden entwickelt.
  16. Der Sportunterricht wird umfassend gefördert.
  17. In jeder Jahrgangsstufe und Schulform finden pro Woche mindestens vier Stunden Sportunterricht statt.
  18. Schwimmen ist in jeder Jahrgangsstufe und Schulform fester Bestandteil des Sportunterrichts.
  19. Kinder werden bereits in der Grundschule spielerisch mit dem Seepferdchen an das Schwimmen herangeführt.
  20. Bei einer Unterrichtsversorgung unter 90 Prozent können Schulleiter die Klassenobergrenzen aufheben, um bei Lehrerausfall den Unterricht sicherzustellen.
  21. Ist eine Unterrichtsversorgung von über 95 Prozent dauerhaft gewährleistet, gelten wieder die regulären Klassenobergrenzen.
  22. Nach österreichischem Vorbild wird eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht geschaffen.
  23. Hausunterricht gilt als Elternrecht, Bildung als Pflicht und der Schulbesuch als staatliches Angebot, das Eltern nicht annehmen müssen.
  24. Eltern und Schüler erhalten erweiterte Appellationsrechte bei Fehlverhalten von Lehrern und Schulleitern.
  25. Am Bildungsministerium wird eine gut sichtbare Beschwerdestelle eingerichtet.
  26. Schulbücher werden den Schülern kostenlos leihweise gestellt.
  27. Schüler erhalten ein freiwilliges Angebot, Lehrbücher käuflich zu erwerben.
  28. Bei Bedarf wird an Schulen ein dem Schulleiter unterstellter privater Wachdienst eingerichtet, der auf dem Schulhof für Ordnung sorgt.
  29. Alle Schüler erhalten das Deutschlandticket.
  30. Das Land gewährt den Kreisen Zuschüsse für das Deutschlandticket der Schüler, wenn sie es nicht selbst finanzieren können.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 8
Mehr Pflichten 14
CDU 21942
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Berufs- und Praxisorientierung werden in allen Schulformen früh verankert.
  2. Lehrpläne werden entschlackt, um Platz für Zukunftsthemen zu schaffen.
  3. Künstliche Intelligenz wird in den Unterricht integriert.
  4. Berufsorientierung, Finanz- und Wirtschaftsbildung, Medienkompetenz, KI-Training und Alltagskompetenzen werden im Unterricht gestärkt.
  5. Gymnasien bereiten auf ein Studium vor, Oberschulen setzen auf Praxisnähe und Ausbildungsreife.
  6. Der Unterricht in Mathematik und Deutsch an Grundschulen wird ausgebaut.
  7. Lehrpläne richten sich stärker an Finanzbildung, Politik, Wirtschaft, Berufsorientierung und Digitalisierung aus.
  8. Werken, Schulgartenarbeit und praktische Fähigkeiten an Grundschulen werden gestärkt.
  9. Am Praxistag lernen Schüler in Betrieben oder mit einem landeseinheitlichen digitalen Lernsystem.
  10. Projekte wie die Lernwelt Sachsen-Anhalt und praxisnahe Unterrichtseinheiten fördern Medienkompetenz und kritische Reflexion.
  11. Digitalassistenten an Schulen sollen digitalgestützten Unterricht noch intensiver unterstützen.
  12. KI soll als Werkzeug für kreatives und effektives Lernen in den Unterricht integriert werden.
  13. Ethische Fragen des KI-Einsatzes werden im Unterricht behandelt.
  14. Die Berufsorientierung an Oberschulen wird stärker an der beruflichen Wirklichkeit ausgerichtet.
  15. Schulen in sozial schwierigen Lagen erhalten zusätzliches Personal, mehr Förderangebote und bessere Ausstattung.
  16. Die Programme Produktives Lernen und Praxislerntage werden flächendeckend ausgebaut.
  17. An Förderschulen Lernen soll in Klasse 10 der Hauptschulabschluss erworben werden können.
  18. Der Übergang von Förderschulen in die berufsbildenden Schulen wird tragfähig gestaltet.
  19. Die schulpsychologische Versorgung der Schulen wird flächendeckend gesichert.
  20. Der wöchentliche Praxislerntag an Oberschulen soll Einblicke in die Berufswelt ermöglichen.
  21. Alle Oberschulen sollen ein zertifiziertes Berufsorientierungsprogramm verfolgen.
  22. Ein Monitoring soll die Übergänge von der Schule in die Ausbildung verbessern.
  23. Unternehmerisches Denken soll in der Schule positiv dargestellt werden, etwa im Pflichtfach Wirtschaft am Gymnasium.
  24. Ab der Grundschule sollen außerschulische Partner einbezogen und Demokratiewissen altersgerecht vermittelt werden.
  25. Heimatkundliche Projekte an Grundschulen werden unterstützt.
  26. Erste Hilfe und Wiederbelebung werden bis 2030 fester Teil schulischer Bildung.
  27. Die 4+1-Initiative soll Berufsorientierung und Praxisbezug an Schulen weiter ausbauen.
  28. Freiwillige Kooperationen von Schulen mit Pflegeeinrichtungen geben Einblicke in pflegerische Berufe.
  29. Ernährungsbildung über gesunde Ernährung und nachhaltigen Konsum soll in Schulen und Kitas gestärkt werden.
  30. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 soll umgesetzt werden.
  31. Konzepte für einen rhythmisierten Ganztag sollen entwickelt werden.
  32. Eine zentrale Lernplattform soll digitale Fort- und Weiterbildung für alle Altersgruppen und sichere Lernspiele anbieten.
  33. Jugendliche in Schülergremien, die Gleichaltrigen die Rechtsordnung vermitteln, sollen gestärkt werden.
  34. Die Demokratiebildung an den Schulen soll gestärkt werden.
  35. Die regionale Identität soll an den Schulen gefördert werden.
  36. Ein Förderprogramm nach dem Vorbild des Magdeburger Rechts soll Grundschülern demokratisches Zusammenleben erfahrbar machen.
  37. Verkehrssicherheitsangebote für Schüler werden zeitgemäß auf E-Roller ausgeweitet.
  38. Jedes Kind soll im Rahmen des Schulunterrichts sicher schwimmen lernen.
  39. Die Vorbereitung auf MINT-Studiengänge beginnt in der Schule und wird durch systematische Kooperationen mit Hochschulen unterstützt.
  40. Programme wie Erasmus+ und Interreg werden stärker gefördert, besonders für Auszubildende, Schüler und junge Fachkräfte.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 11
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2
SPD 1639
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Das Berufsorientierungsprogramm BRAFO wird fortgeführt und weiterentwickelt.
  2. BRAFO wird auf alle weiterführenden Schulen einschließlich der Gymnasien ausgeweitet.
  3. Die Sprachförderung aus der Kita wird in der Grundschule fortgesetzt.
  4. Es werden mehr sprachkompetente Lehrkräfte eingesetzt.
  5. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler erhalten gezielte Sprachförderung.
  6. Für Sprachförderung werden zusätzliche Stundenkontingente bereitgestellt.
  7. Das Absondern zugewanderter Schülerinnen und Schüler wird abgelehnt.
  8. Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz in Schulen werden ausgebaut.
  9. Ein umfassendes Programm zur Absicherung der Unterrichtsversorgung wird aufgelegt.
  10. Rechnen, Lesen, Vorlesen sowie Üben und Wiederholen erhalten mehr Zeit im Stundenplan.
  11. Grundschulen erhalten je nach Situation mehr Angebote zum Erlernen der Erst- und Zweitsprache.
  12. Ein Landesschulbauprogramm macht die Schulen barrierefrei und zukunftsfähig.
  13. In Unterrichtsräumen, auf Schulhöfen und in Sporthallen werden Beschattung und Kühlung für heißer werdende Sommer geschaffen.
  14. Schulen werden mit neuen Raumkonzepten für Lernen, Lehren, Zusammensein und Rückzug modernisiert.
  15. Digitale Lernmittel, Medienbildung und barrierefreie Systeme an Schulen werden weiter ausgebaut.
  16. Medienbildung erhält in allen Fächern einen festen Stellenwert.
  17. Digitale Werkzeuge sollen Lehrkräfte entlasten, individuelle Förderung ermöglichen und Bildungsbiografien besser begleiten.
  18. Es gilt Lernmittelfreiheit, auch für digitale Endgeräte.
  19. Gemeinsames Lernen wird durch zusätzliche Lehrerstunden, Förderpädagogik, Assistenz und Beratung gestärkt.
  20. Förderschulen in den Regionen werden weiterentwickelt, um besonderen Bedarfen gerecht zu werden.
  21. Die Kooperationsklassen der Förderschulen zum Erreichen des Ersten Schulabschlusses werden ausgebaut.
  22. Der Erwerb des Ersten Schulabschlusses an der Förderschule wird ausgebaut.
  23. Förderschulen halten verbindlich Ganztagsangebote vor.
  24. Berufs- und Studienorientierung wird an allen Schulformen ausgebaut.
  25. Der Zugang von Schulabbrechern ohne Abschluss in eine Ausbildung wird verbessert.
  26. Praxisorientierte Alternativen zum berufsvorbereitenden Jahr werden ausgebaut.
  27. Umweltbildung in Schulen, Kitas, Vereinen und Initiativen wird gestärkt.
  28. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Deutschlandticket.
  29. Lehrkräfte, Pädagogen sowie Schüler- und Elternvertretungen werden bei ihrer Demokratiearbeit unterstützt.
  30. Präventive und demokratiepädagogische Projekte an Schulen werden intensiviert und dauerhaft gefördert.
  31. Interkulturelle Bildung, Schulsozialarbeit und Elternarbeit werden verstetigt.
  32. Modelle zur Erleichterung kultureller Teilhabe wie ermäßigte Eintrittspreise, Fahrtkostenzuschüsse und sozial ausgewogene Preise für Familien, Senioren, Schüler, Studierende und Auszubildende werden weiterentwickelt.
  33. Ein landesweites, geschlossenes Radverkehrsnetz mit sicheren Schulwegen, Verbindungen zwischen Orten und Radinfrastruktur an Bahnhöfen wird ausgebaut.
  34. Die Bedeutung der EU wird in den Lehrplänen von Geografie, Sozialkunde, Geschichte und Wirtschaft verbindlich verankert.
  35. Die Zusammenarbeit mit den Partnerregionen in Polen und Frankreich wird durch Schüleraustausch, Netzwerke und Kulturprojekte gestärkt.
  36. Schulische Begleitung und Informationsangebote erleichtern den Zugang zu EU-Programmen wie Erasmus, besonders an Sekundar- und Berufsschulen.
  37. Europa-Schulprojekttage werden flächendeckend unterstützt, auch außerhalb von Wahljahren.
Bleibt wie bisher 6
Mehr Pflichten 1
Grüne 2686
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 86
  1. Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt sollen im Schulunterricht stärker berücksichtigt werden.
  2. Schüler erhalten landeseinheitlich ein subventioniertes Deutschlandticket.
  3. Landesweit werden sichere Schulwege geschaffen.
  4. Ein landesgefördertes Schulwegsicherungsprogramm unterstützt und berät Kommunen bei der Schulwegplanung.
  5. Verkehrserziehung findet flächendeckend und regelmäßig in Kitas und Schulen statt.
  6. Die frühe Demokratiebildung in Kita und Schule wird gestärkt.
  7. Schülerinnen und Schüler können Beteiligung erleben und mitgestalten.
  8. Die politische Bildung an Schulen wird modernisiert.
  9. Schülerinnen und Schüler erhalten klare und verbindliche Mitbestimmungsrechte.
  10. In Schulkonferenzen wird eine Drittelparität eingeführt.
  11. Schulhaushalte und ähnliche Maßnahmen sollen demokratische Kompetenzen im Schulalltag stärken.
  12. Austauschprogramme und internationale Jugendbegegnungen werden für alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt unabhängig vom Einkommen ausgebaut.
  13. Bildungs- und Präventionsprogramme gegen toxische Männlichkeit und Antifeminismus an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Vereinen werden ausgeweitet.
  14. Digital- und Medienkompetenz wird fester Bestandteil der Bildung in Schulen, Familienbildungsstätten und der Jugendhilfe.
  15. Für alle Schüler gilt Lernmittelfreiheit.
  16. Schüler werden auf Landesebene etwa in einer ständigen Lehrplankommission beteiligt.
  17. Der Schulsport soll nicht mehr primär an Leistungen und Noten ausgerichtet sein.
  18. Der Schulsport wird inhaltlich um einen Fokus auf Gesundheitsprävention und Freude an Bewegung erweitert.
  19. Modellhaft werden Lösungen mit jahrgangsübergreifendem Lernen, digitaler Unterstützung und multiprofessionellen Schulteams entwickelt.
  20. Durch sinkende Schülerzahlen frei werdende Kapazitäten werden für kleinere Klassen, intensivere Betreuung und mehr Bildungsqualität genutzt.
  21. Alle allgemeinbildenden Schulen werden zu Schulen mit Ganztagsangebot weiterentwickelt.
  22. Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen, Sportvereinen und Ehrenamt werden an allen Schulen in den Ganztag eingebunden.
  23. Schüler erhalten einen möglichst kostenfreien oder kostengünstigen Zugang zu kultureller, sportlicher und ehrenamtlicher Bildung im Ganztag.
  24. An allen weiterführenden Schulen wird verbindlich Berufs- und Studienorientierung angeboten.
  25. Lernmittel sind für Schüler kostenfrei.
  26. Gesundes Mittagessen in der Schule ist kostenfrei.
  27. Menstruationsprodukte in der Schule sind kostenfrei.
  28. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wird zum Normalfall.
  29. Die Lehrkräfte der Förderschulen Lernen unterstützen den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen.
  30. Schüler mit Förderbedarf erhalten Unterstützung durch qualifizierte Schulbegleiter.
  31. Schulbegleiter begleiten den gesamten Schultag des Kindes.
  32. Die gemeinsame Grundschulzeit wird bis zur 6. Klasse verlängert.
  33. Die flexible Schuleingangsphase wird gestärkt.
  34. Neben Gymnasien soll es in Sachsen-Anhalt vor allem Gemeinschaftsschulen geben, an denen alle Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur erreichbar sind.
  35. Die Neugründung von Gemeinschaftsschulen wird gefördert.
  36. Jede Gemeinschaftsschule erhält eine gymnasiale Oberstufe.
  37. In der gymnasialen Oberstufe werden Leistungskurse in Geisteswissenschaften eingeführt.
  38. Benotungen im allgemeinen Schulbetrieb werden deutlich verringert.
  39. Noten werden durch dialogorientierte Rückmeldeformate ersetzt, die individuelle Lernfortschritte und Fähigkeiten berücksichtigen.
  40. In Neigungs- und Talentfächern werden Noten abgeschafft.
  41. Leistungsdruck und psychische Belastungen im Schulalltag werden reduziert.
  42. Das Sitzenbleiben wird im Wesentlichen zu einer freiwilligen Entscheidung von Schülerinnen, Schülern und Eltern.
  43. Statt des schulformbezogenen Lehramts wird ein Stufenlehramt für weiterführende Schulen eingeführt.
  44. Ein neues Primarstufenlehramt mit Vorbereitung auf inklusives Lernen und Kinder mit Förderbedarf wird entwickelt.
  45. Alle Lehrkräfte werden mit Blick auf die Vielfalt der Schülerschaft entsprechend aus- und weitergebildet.
  46. Mit einer Schulklo-Offensive werden die Schultoiletten aller Schulen in einen angemessenen baulichen und hygienischen Zustand versetzt.
  47. Die Schulsozialarbeit wird massiv gestärkt.
  48. Das Startchancen-Programm wird so ausgeweitet, dass an jeder Schule mindestens eine fest angestellte Fachkraft der Schulsozialarbeit tätig ist.
  49. In Landkreisen und kreisfreien Städten werden Pools von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aufgebaut.
  50. Die Regelungen zur Suspendierung von Schülerinnen und Schülern werden entschärft.
  51. Ein auf Kooperation und Miteinander setzendes Schulklima wird im Schulgesetz verankert.
  52. Ein auf Kooperation setzendes Schulklima wird im Sozialkundeunterricht vermittelt.
  53. Das Landesprogramm gegen Mobbing wird mit Krankenkassen, Landespräventionsrat, Landesschülerrat und Gewerkschaften erarbeitet.
  54. Die digitale Infrastruktur wird an allen Schulen flächendeckend ausgebaut.
  55. Schulen werden mit schnellem Internet, WLAN, digitalen Tafeln und ausreichend Endgeräten für Schüler und Lehrkräfte ausgestattet.
  56. Digitale Anwendungen werden ergänzend eingesetzt und digitale Lernangebote gleichwertig zu konventionellen Methoden bereitgestellt.
  57. Schulen mit vielen Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhalten mehr Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache.
  58. Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler werden eingesetzt, um die Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern zu verbessern.
  59. Kinder werden an allen Schulen vor Diskriminierung, Mobbing, Rassismus und Queerfeindlichkeit geschützt.
  60. Beratungsangebote und Präventionsprogramme gegen Diskriminierung an Schulen werden gezielt gestärkt.
  61. Für Schulen wird eine unabhängige landesweite Ombudsstelle für Diskriminierung und Übergriffe mit anonymer Meldung und Beratung eingerichtet.
  62. Die Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern wird auf allen Ebenen der Schule gestärkt.
  63. Demokratiebildung wird als fächerübergreifendes Leitprinzip in den Schulalltag integriert.
  64. Neben Schülervertretungen werden Klassenräte und Schülerparlamente eingeführt.
  65. In der Schulkonferenz wird die Drittelparität eingeführt.
  66. Digitale Kompetenzen werden im Unterricht verbindlich vermittelt.
  67. Klima, Ernährung, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit erhalten über Bildung für nachhaltige Entwicklung einen festen Platz im Schuljahresplan.
  68. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird als fächerübergreifender Lehrinhalt an Schulen gestärkt.
  69. Träger der Bildung für nachhaltige Entwicklung werden finanziell besser ausgestattet, um Projekte mit Schulen umzusetzen.
  70. Schulgärten und grüne Klassenzimmer im Freien werden gefördert.
  71. In Schulen werden Schulküchen errichtet.
  72. Die Vernetzung von Schulen, Betrieben, Jobcentern und Jugendhilfe wird für nahtlose Übergänge gefördert.
  73. Mobile Bibliotheksangebote wie Fahrbibliotheken und Kooperationen von Bibliotheken etwa mit Schulen sollen gestärkt werden.
  74. Kulturelle Bildung soll über alle Bildungsphasen von Kitas über Schulen bis zu außerschulischen Lernorten und Weiterbildungseinrichtungen ausgebaut werden.
  75. Baukultur soll stärker im Schulunterricht sowie in Aus- und Weiterbildung verankert werden.
  76. Kunstprojekte, Literaturaktionen und eine „Bildungs-Tafel“ an Schulen sollen gezielt gefördert werden, um kulturelle Bildung zu stärken.
  77. Schulische Sportstätten sollen wo nötig modernisiert und saniert werden.
  78. Schule, Ausbildung und sportliche Karriere sollen besser vereinbar werden.
  79. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen sollen im Kinder- und Jugendsport, besonders für Ganztagsangebote, ausgebaut werden.
  80. Schulzuweisungen sollen schnell erfolgen.
  81. Pädagogische Willkommensstrukturen sollen aufgebaut werden.
  82. Integrationsfördernde Schulsozialarbeit und Traumapädagogik sollen ausgebaut werden.
  83. Kostenlose Menstruationsprodukte sollen nach dem Vorbild der Hochschule Merseburg in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und in Schulen angeboten werden.
  84. Computer- und Videospiele sollen an weiterführenden Schulen fächerübergreifend stärker behandelt und analysiert werden.
  85. Berufsorientierung und Ausbildungsbedingungen werden gestärkt.
  86. Die Stadtplanung sorgt für sichere Schulwege.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Linke 1736
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Die sexuelle Bildung an Schulen wird durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützt.
  2. Die finanziellen und personellen Ressourcen für multiprofessionelle Teams und den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf an allen Regelschulen werden sichergestellt.
  3. Ab dem Schuljahr 2028/29 gilt ein Personalschlüssel von einer Schulsozialarbeitsstelle je 150 Schüler, rund 1.200 Vollzeitstellen.
  4. Künstliche Intelligenz wird im Unterricht lernförderlich eingesetzt und darf eigenes kritisches Denken nicht ersetzen.
  5. Der Anspruch auf inklusive Bildung im Regelschulsystem gilt verbindlich für alle Schüler.
  6. Die Förderung aller Kinder wird strukturell verbessert und es werden deutlich mehr qualifizierte Pädagogen eingesetzt.
  7. Die Fördermöglichkeiten zum Erreichen eines Schulabschlusses werden erweitert, unter anderem durch Fortführung des Produktiven Lernens und Werkstatt-Schule-Angebote.
  8. Schulschwänzende Kinder und Jugendliche werden nicht kriminalisiert.
  9. Statt Bußgeldern und Jugendarrest erhalten schulschwänzende Schüler sozialpädagogische Begleitung, Förderpläne und alternative Lernorte.
  10. Kopfnoten werden abgeschafft und durch individuelle Rückmeldungen ersetzt.
  11. Ganztagsangebote werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  12. An allen Schulen der Sekundarstufe I wird berufspraktischer Unterricht eingeführt.
  13. Gemeinschaftsschulen können künftig auch die Fachhochschulreife vergeben.
  14. Ein Wechsel zwischen den Schulformen ist zu jedem Schuljahr möglich.
  15. Ganztagsangebote an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  16. Bei der Raumgestaltung von Schulen wird das Konzept des Lernraums als dritter Pädagoge berücksichtigt.
  17. Pädagogen, Schüler, Eltern und Partner der Schulen erhalten bei Neubauten und Grundsanierungen verbindliche Mitsprache.
  18. Die Mitbestimmungsrechte von Schülern werden erweitert.
  19. Alle bedarfsmindernden Maßnahmen der vergangenen Jahre in der Unterrichtsversorgung werden zurückgenommen.
  20. Unterricht kann durch zertifizierte Bildungsträger erteilt werden, auch für berufspraktischen Unterricht in den Klassen 7 bis 9.
  21. Beim Schulessen gelten nachvollziehbare Qualitätsstandards.
  22. Ein Qualitätsrahmen für Schulessen wird eingeführt und sichtbar überprüft.
  23. Bus und Bahn werden auf Stundenpläne und Vereinszeiten abgestimmt, auch abends und am Wochenende.
  24. Schul- und Praktikumswege werden ohne Auto ermöglicht.
  25. Schulwege werden mit Tempo 30, gut markierten Querungen und weniger Elterntaxis sicherer gemacht.
  26. Wohnortnahe Schwimmangebote mit ausreichenden Kapazitäten werden sichergestellt.
  27. Angebote im Bereich Kultur und Schule werden durch Förderprogramme, etwa für die Schülerbeförderung, ausgebaut.
  28. Kultur- und Schule-Programme wie TASS und das Musikschulprogramm MÄBI werden ausgeweitet und dauerhaft verankert.
  29. Eine Medienkompetenz-Offensive von 20 Millionen Euro stärkt die digitale Bildung an Schulen.
  30. Touristische Angebote für Jugendliche und Schüler werden ausgebaut.
  31. Lehrpläne greifen die Vielfalt der Kulturen auch sprachlich auf.
  32. Kostengünstige, ganzjährige Tickets für Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende und Bedürftige werden eingeführt.
  33. Das Schulimkerprojekt wird weiter gefördert.
  34. Mobilität wird mit verlässlichem ÖPNV im ländlichen Raum, sicheren Rad- und Fußwegen und guter Anbindung für Schulkinder gesichert.
  35. An Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Kommunen wird aktiv über verfassungsfeindliche Tendenzen und demokratische Werte aufgeklärt.
  36. Aufklärungskampagnen an Schulen informieren junge Menschen darüber, was strafbar ist.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
BSW 41244
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 44
  1. Jungen Menschen werden gute Schulen und Kitas geboten.
  2. An Schulen wird Friedenserziehung statt Bundeswehrwerbung betrieben.
  3. Ein ganzjähriger, kostenfreier Nahverkehr für Schüler und Auszubildende wird eingeführt.
  4. Das Land finanziert eine verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung.
  5. Handlungskompetenz im Umgang mit Fragen von Geschlecht und Identität wird etwa in Schulen vermittelt.
  6. Schüler, Auszubildende und Studierende erhalten eintrittsfreien Zugang zu Museen und Bibliotheken.
  7. Bei Investitionen in Sportstätten haben Schulsportstätten sowie Hallen- und Freibäder zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit oberste Priorität.
  8. Musische Fächer werden überall verlässlich angeboten.
  9. Ernährung, Bewegung sowie der Umgang mit Konsum und Umweltbelastungen werden in der Schule altersgerecht thematisiert.
  10. Im Land wird eine echte Lernmittelfreiheit mit kostenfreiem Zugang aller Schüler zu Lehr- und Lernmitteln eingeführt.
  11. Schüler mit Konzentrationsschwierigkeiten, sozial-emotionalen Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten oder besonderer Sensibilität erhalten gezielte Unterstützung.
  12. Schulen werden in die Lage versetzt, Unterschiede in der Persönlichkeit anzuerkennen und pädagogisch zu begleiten.
  13. Das Schulsystem erkennt unterschiedliche Begabungen und fördert deren Entwicklung gezielt.
  14. Die frühzeitige Selektion nach der 4. Klasse wird abgelehnt.
  15. Kinder lernen bis zur 8. Klasse gemeinsam.
  16. Regelungen, nach denen Kinder statt der wohnortnahen Schule eine entferntere Schule im eigenen Landkreis besuchen müssen, werden aufgehoben.
  17. Längeres gemeinsames Lernen wird bis Klasse 6, perspektivisch bis Klasse 8 eingeführt.
  18. Freie Schulwahl wird auch über Landkreisgrenzen hinweg ermöglicht.
  19. Schulpsychologen sind für Schüler und Lehrkräfte niedrigschwellig erreichbar.
  20. Es werden mehr Ganztagsschulen geschaffen.
  21. Die Betreuungsschlüssel werden verbessert.
  22. Klassen und Gruppen werden verkleinert.
  23. Es gibt ausreichend Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrkräfte.
  24. Ganztagsschulen erhalten hochwertige pädagogische Konzepte, ausreichend Räume und gut ausgebildetes Personal nach den Standards von Horten und Jugendhilfe.
  25. Die Schulsozialarbeit wird flächendeckend und dauerhaft gesichert.
  26. Qualitativ hochwertige Ganztagsschulen werden mit Fachkräften und Räumen ausgebaut.
  27. Schulbezirke werden flexibler gestaltet.
  28. Eine zu starke Konzentration von Kindern mit Migrationshintergrund an einzelnen Schulen wird vermieden.
  29. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden flächendeckend ausgebaut.
  30. Bildungschancen werden durch frühe Förderung und ausgewogene Klassen gesichert.
  31. Die Grundschulbezirke werden aufgehoben, um Schulklassen besser zu durchmischen.
  32. Rechtliches Grundwissen wird stärker in der schulischen Bildung verankert.
  33. Gerichtsbesuche, Austausch mit Juristen und Kenntnisse über Rechte und Pflichten werden Bestandteil des Unterrichts.
  34. Die Rechtsbildung in Schule und Praxis wird gestärkt.
  35. Die Beteiligung von Schülern an ihren Schulen wird gestärkt.
  36. Schülervertretungen werden ernst genommen und zuverlässig unterstützt.
  37. Schulen schaffen klare Strukturen, damit junge Menschen ihre Anliegen einbringen und bei wichtigen Entscheidungen mitwirken können.
  38. Mitbestimmung von Schülern ist verbindlicher Bestandteil des Schullebens.
  39. Die Mitbestimmung junger Menschen an Schulen und in Kommunen wird verbindlich gestärkt.
  40. Die Beteiligungsrechte junger Menschen in Kommunen und Schulen werden durchgesetzt und verbessert.
  41. Die Schülerbeförderung wird landesweit gerecht geregelt.
  42. Schulen erhalten Bildungsangebote zu Umwelt- und Tierschutz.
  43. Vorteile des DDR-Bildungssystems wie längeres gemeinsames Lernen und Betriebspatenschaften werden wiederbelebt.
  44. Lernen wird praxisnah und regional verbunden gestaltet.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
FDP ​119
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Alle Schulen werden ergänzend zur digitalen Infrastruktur mit passender Struktur und Geräten ausgestattet, um zeitgemäßes Lernen zu ermöglichen und Unterrichtsausfall zu vermeiden.
  2. Bei älteren zuziehenden Schülern wird jeweils festgestellt, ob sprachliche Vorbereitung oder begleitender Sprachunterricht sinnvoller ist.
  3. Ein vielfältiges Schulsystem mit passgenauen Wegen statt Einheitsmodellen soll Bildungsgerechtigkeit herstellen.
  4. Medienkompetenz wie Quellenprüfung und Erkennen von Desinformation wird systematisch in Schule und Lehrkräftebildung verankert.
  5. Die Digitalassistenz an Schulen bleibt erhalten und kann künftig auch Angebote für Schüler machen.
  6. Der Leistungskurs Geschichte an Gymnasien wird wieder eingeführt.
  7. Die MINT-Fächer werden verbindlich in den Stundentafeln verankert und die Unterrichtsversorgung gesichert.
  8. An weiterführenden Schulen werden Profilklassen mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz geschaffen.
  9. In ländlichen und strukturschwachen Kommunen sollen PPP-Lösungen kleinere Schulen, Fachräume, digitale Infrastruktur und Ganztagsangebote sichern.
  10. Unterrichtsergänzende Angebote an Schulen werden gestärkt.
  11. Sport-, Musik- und Kulturangebote werden im Ganztag fester Bestandteil des Schulalltags.
  12. Statt Schließungen werden Schulnetzwerke mit geteilten Angeboten und Fachpersonal gebildet, wobei die Lehrkraft zum Standort kommt.
  13. Schüler sollen früher und strukturierter ihre Berufsoptionen kennenlernen.
  14. Ab Klasse 7 werden regelmäßige Unternehmensbesuche und Praktika eingeführt.
  15. Unternehmer werden gewonnen, regelmäßig in Schulen über ihre Erfahrungen zu sprechen.
  16. Kontakte zwischen Unternehmern und Schulen sollen nicht auf Projektwochen begrenzt sein.
  17. Die Kooperation von Schule und Hochschule wird gestärkt, um Studierfähigkeit und Übergang zu verbessern.
  18. Kooperationen zwischen Schulen und Hochschulen sollen ohne neue Zentralsteuerung Studierfähigkeit und Übergänge sichern.
  19. Sport in Kita und Schule wird gestärkt.
Ohne klare Richtung 1
FW 1521
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Ein kostenloses Schülerticket wird für alle eingeführt.
  2. Bildungs- und Aufklärungsangebote zu Vielfalt an Schulen werden unterstützt.
  3. Sport als Freizeitangebot an Schulen wird gestärkt.
  4. Aufklärung und Bildung über gesunde Lebensmittel werden verstärkt, auch im Schulunterricht.
  5. Die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen zwischen den Ländern soll verbessert werden.
  6. Schulen sollen nach dem Vorbild des Tags des Handwerks möglichst viel Berufspraxis vermitteln.
  7. Alle Schüler sollen ein kostenloses Schülerticket erhalten.
  8. Schulen und Hochschulen sollen jungen Menschen einen kritischen und reflektierten Umgang mit digitalen Werkzeugen vermitteln.
  9. Schüler und Lehrkräfte sollen mit modernen Endgeräten ausgestattet werden.
  10. Informatik, algorithmisches Denken und Datensicherheit sollen dauerhaft in den Bildungsplänen aller Schulformen verankert werden.
  11. Die Unterrichtsversorgung soll verlässlich abgedeckt sein.
  12. Die Persönlichkeitsbildung in der Schule soll gestärkt werden.
  13. Alltagskompetenzen sollen in den Schulalltag einbezogen werden.
  14. Digitale Bildung soll im Schulalltag gestärkt werden.
  15. Das Kultusministerium soll professionalisiert werden, um massiven Unterrichtsausfall künftig zu vermeiden.
  16. Digitale Bildung soll von der Grundschule bis ins Studium verankert werden.
  17. Digitale Lernformate sollen an Schulen und Hochschulen dauerhaft etabliert werden.
  18. An Sekundarschulen sollen ab Klasse 8 Betriebsbesichtigungen zur Berufsorientierung eingeführt werden.
  19. Die Schulsozialarbeit soll gestärkt werden.
  20. Unterrichtsausfall in Biologie, Chemie und Physik soll in den Klassen 7 und 8 befristet durch ein Verbundfach Naturwissenschaften nach Weiterbildung der Lehrkräfte aufgefangen werden.
  21. Maßnahmen zur Berufsorientierung an Schulen sollen ausgebaut werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag ​1260
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 57
  1. Unternehmerisches Denken und Handeln wird in Schulen und Hochschulen vermittelt.
  2. Schulen bieten frühzeitig Angebote zur Berufsorientierung an.
  3. In Technologie- und Gründerzentren werden auch Angebote für Schulklassen und Studierende verankert.
  4. Über einen Förderwettbewerb werden pilothafte außerschulische Lernorte wie Begegnungszentren, Maker Spaces und Science Labs geschaffen.
  5. Ein Programm für lebenslanges Lernen mit digitalen Klassenzimmern, Lehrerfortbildung und MINT-Offensive wird aufgelegt.
  6. Schulunterricht soll vollständig und leistungsfähig von zu Hause aus möglich sein.
  7. Eine landesweite Präventionskampagne zur psychosozialen Gesundheit wird gestartet und auch an Schulen aufgegriffen.
  8. Die Grundlagen für guten Unterricht in den Schulen werden konsequent verbessert.
  9. Schulen können gemeinsame Angebote mit zentralen und dezentralen Standorten machen.
  10. Ein wohnortnaher Zugang zu Schulen mit gymnasialer Oberstufe soll in allen Regionen möglich sein.
  11. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe kann an allen Schulformen ab 50 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang eingerichtet werden.
  12. Grundschulverbünde mit mehr als einem Nebenstandort werden ermöglicht.
  13. Der Ausbau von Ganztagsangeboten beginnt an Grundschulen.
  14. Das Land stellt für den Ganztagsausbau an Grundschulen zusätzliche Mittel für externe Partner bereit.
  15. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält regelmäßig die Möglichkeit, den eigenen Bildungsweg anzupassen.
  16. Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen.
  17. Die Schulsozialarbeit wird verstetigt.
  18. Bei der Schulsozialarbeit werden besonders Schulen mit besonderen Herausforderungen berücksichtigt.
  19. Informationsangebote zur Lehramtsausbildung richten sich gezielt an Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe.
  20. Gemeinsam mit kommunalen und freien Trägern werden bessere Rahmenbedingungen für digital gestütztes Lernen geschaffen.
  21. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulträger und weitere Interessierte erhalten freien Zugriff auf den Bildungsserver.
  22. Die technischen und didaktischen Voraussetzungen für digital wahrgenommene Unterrichtsstunden werden geschaffen.
  23. Modellprojekte für digitalen Unterricht starten an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe sieben.
  24. Es wird ein Konzept erarbeitet, wie Fächer für mehrere Standorte gemeinsam digital unterrichtet und Präsenz- und Onlinephasen sinnvoll kombiniert werden.
  25. Ein fächerverbindender, problem- und praxisbezogener Unterricht wird eingeführt.
  26. Der fächerverbindende Unterricht wird in den Jahrgangsstufen sechs bis acht entwickelt und erprobt.
  27. Für Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Lernen wird ein Teilleistungszeugnis entwickelt.
  28. Digitale Formate der Begabtenförderung wie die Webakademie werden ausgeweitet.
  29. Jeder Schule wird ermöglicht, Ganztagsangebote vorzuhalten.
  30. Die Vermittlung von Kenntnissen über den Islam im Ethikunterricht wird angepasst und erweitert.
  31. Zur Stärkung des Schulschwimmens wird das Niveaustufenkonzept der KMK verbindlich eingeführt.
  32. Festgestellten Defiziten in der deutschen Sprache wird bei allen Schülerinnen und Schülern aller Schulformen durch gezielte Förderung entgegengewirkt.
  33. Die Bundesmittel „Aufholen nach Corona“ werden gezielt zum Abbau von Lernrückständen eingesetzt.
  34. Die Mittel aus „Aufholen nach Corona“ werden schnell und unbürokratisch bereitgestellt.
  35. Das Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird unter Einbeziehung der Wissenschaft fortgeschrieben.
  36. An den Schulen werden Erste-Hilfe-Kurse eingeführt.
  37. Die Berufsorientierung wird für alle Schulformen der Sekundarstufen I und II schulgesetzlich verbindlich verankert und fortentwickelt.
  38. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal eine Gedenkstätte besuchen können.
  39. Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland und Jugendbegegnungen werden weiter gefördert.
  40. Jede Schülerin und jeder Schüler soll im Schulleben einmal den Landtag besuchen.
  41. Jedem jungen Menschen soll während der Schulzeit ein grenzüberschreitender Austausch ermöglicht werden.
  42. Ein parlamentarisches Partnerschaftsprogramm wird angestrebt.
  43. Projekte zur Schulwegsicherheit werden gefördert.
  44. Die Berufsorientierung in allen Schulformen wird gestärkt und informiert jenseits von Geschlechterklischees über die Breite der Berufsbilder.
  45. BRAFO wird flächendeckend an allen weiterführenden Schulen einschließlich Gymnasien durchgeführt.
  46. Praxislerntage werden in das Landeskonzept der Berufsorientierung eingebunden.
  47. Schulische und betriebsnahe Berufsorientierung wird systematisch mit Ausbildungsqualität und Durchlässigkeit verknüpft.
  48. Ein landesweites Praktikumsportal der Wirtschaftskammern soll Betriebskontakte für die Berufswahl unterstützen.
  49. Mit dem Modellprojekt Pflegehelfer plus werden Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssystem für eine Ausbildung motiviert und gefördert.
  50. Beim Modellprojekt Pflegehelfer plus wird die Durchlässigkeit unter Beachtung bundesrechtlicher Regelungen sichergestellt.
  51. Demokratiebildung und interkulturelle Bildung werden verbindlich in den Lehrplänen der Schulen, in relevanten Ausbildungs- und Studiengängen und in der Weiterbildung verankert.
  52. Eine Aufklärungsoffensive zu Gefahren im Netz in Horten und Schulen soll ermöglicht werden.
  53. Demokratisches Engagement in der Schule und im außerschulischen Bereich soll mehr Anerkennung und Unterstützung erhalten.
  54. Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache sollen an allen Schulstufen und -formen einschließlich der berufsbildenden Schulen frühzeitig Sprachförderung erhalten.
  55. Die Schulsozialarbeit wird verstetigt.
  56. Eine Nachwuchsoffensive soll für genügend Instrumentallehrkräfte an den Musikschulen sorgen.
  57. Die Netzwerkstelle Medienkompetenz der Medienanstalt soll als Anlaufstelle für Eltern, Schüler und Lehrkräfte gefördert werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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