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Wohnungs- und Obdachlose

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​432
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird auf 2.500 Wohnungen pro Jahr verdoppelt.
  2. Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen werden gebunden an Wohnungslose vermietet.
  3. Die Stadtteilsorgezentren bieten niedrigschwellige Angebote für Obdachlose, Menschen ohne Krankenversicherung, Jugendliche, Alleinerziehende, Senioren und pflegende Angehörige sowie günstige Kiezkantinen und Cafés.
  4. 10 Prozent der neu oder wieder vermieteten landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen mietpreis- und belegungsgebunden an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
  5. Eine Quote für die Vermittlung wohnungsloser Familien in das Geschützte Marktsegment wird eingeführt.
  6. Die sozialen Wohnhilfen der Bezirke erhalten mehr Personal.
  7. Die sozialen Wohnhilfen der Bezirke erhalten bessere digitale Verfahren.
  8. Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (67er-Hilfen) werden gestärkt.
  9. Alle ASOG-Unterkünfte für Wohnungslose werden vertraglich gebunden und qualitätsgesichert.
  10. Weitere auf wohnungslose Familien mit minderjährigen Kindern spezialisierte ASOG-Unterkünfte mit ausreichend Beratungspersonal werden geschaffen, ebenso für weitere vulnerable Gruppen.
  11. Eine Quote für die Vermittlung wohnungsloser Familien im Geschützten Wohnungsmarkt wird eingeführt.
  12. Ganzjährige und ganztägige 24/7-Unterkünfte für Wohnungslose werden ausgebaut.
  13. Die Kältehilfe wird zur „Kältehilfe plus“ mit Beratung und professioneller Hilfestellung weiterentwickelt.
  14. Der Anteil rollstuhlgerechter Kältehilfeeinrichtungen wird deutlich ausgebaut.
  15. Ein Teil der Kältehilfeplätze bleibt ganzjährig erhalten.
  16. Die Hitzehilfe für auf der Straße lebende Menschen wird gestärkt.
  17. Die aufsuchende Sozialarbeit für auf der Straße lebende Menschen wird gestärkt.
  18. Bibliotheken, Bürgerämter, Krankenhäuser, Schwimmbäder oder Parks werden saisonal als „Safe Spaces“ für Obdachlose mitgedacht.
  19. Defensive Architektur, die langes Aufhalten und Schlafen auf öffentlichen Plätzen und in Parks verhindert, wird abgelehnt.
  20. Niedrigschwellige Angebote zur Erstversorgung, Prävention und Versorgung chronischer Krankheiten obdachloser Menschen werden erarbeitet.
  21. Zwei Versorgungszentren für obdach- und wohnungslose Menschen mit geschultem medizinischem und sozialem Personal werden finanziert.
  22. Programme zur aufsuchenden gesundheitlichen Versorgung für Unversicherte, Wohnungslose und andere vulnerable Gruppen werden eingerichtet.
  23. Wohnungslose Frauen erhalten Zugang zu sicheren und geeigneten Unterkünften.
  24. Für wohnungslose Menschen werden höhere Wohnungskontingente eingerichtet.
  25. Zehn Prozent der neu oder wieder zu vermietenden landeseigenen und geförderten Wohnungen gehen an von Wohnungslosigkeit Betroffene.
  26. Ein Solidarfonds ermöglicht Geflüchteten und Wohnungslosen den Einzug in Genossenschaftswohnungen.
  27. Ein neuer Landesbetrieb für Soziales Wohnen schafft Unterkünfte und Wohnraum für Geflüchtete, Wohnungs- und Obdachlose.
  28. Ein soziales Unterbringungsgesetz legt Mindeststandards für Geflüchteten- und ASOG-Unterkünfte fest, die regelmäßig kontrolliert werden.
  29. Die unabhängige Beschwerdestelle für Geflüchtete erhält Befugnisse auch für die bezirklichen Unterkünfte für Wohnungslose.
  30. Mittel werden für aufsuchende Sozialarbeit, Obdachlosen- und Suchthilfe sowie Parkläufer*innen eingesetzt.
  31. Angriffe auf Obdachlose werden künftig als Hasskriminalität erfasst.
  32. Wohnungs- und obdachlosen Menschen wird die Wahrnehmung ihres Wahlrechts besser ermöglicht.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
CDU ​112
Mehr Rechte oder Angebote 12
Ohne klare Richtung 1
AfD 211
Grüne ​​18
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Obdachlosigkeit sowie Kinder- und Altersarmut werden mit dezentralen Hilfestrukturen und gut ausgestatteter Stadtteilarbeit bekämpft.
  2. Niedrigschwellige Beratungs- und Präventionsangebote gegen Armut und Obdachlosigkeit werden ausgebaut.
  3. Wohnungslose Menschen sollen in regulären Wohnraum vermittelt werden.
  4. Unterkünfte für wohnungslose Menschen werden qualitativ verbessert.
  5. Ein Haus der Hilfe wird als zentrale Anlaufstelle für obdachlose Menschen etabliert.
  6. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird ausgebaut.
  7. Eine städtische Akquiseeinheit gewinnt und vermittelt mehr Vermieter für wohnungslose Menschen.
  8. Ein Aktionsplan gegen Straßenobdachlosigkeit wird aufgelegt.
  9. Der Zugang zu menschenwürdigen Unterkünften wird erleichtert, insbesondere für EU-Bürger ohne Leistungsanspruch.
  10. Die Kältehilfe wird ganzjährig mit einem 24/7-Angebot abgesichert.
  11. Mehrsprachige Beratung und Spezialangebote für besonders vulnerable Gruppen unter Obdachlosen werden ausgebaut.
  12. Tages- und Hitzehilfeangebote für obdachlose Menschen werden gestärkt.
  13. Als Übergangslösung werden Safe Places für obdachlose Menschen, etwa in Tiny Houses, ermöglicht.
  14. Das Programm Housing First wird ausgebaut.
  15. Gemeinsam mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden mehr Wohnungen für Housing First bereitgestellt.
  16. Ein soziales Unterbringungsgesetz legt Mindeststandards in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose fest.
  17. Gesundheitsangebote werden in Obdachloseneinrichtungen und bei „Housing First“ systematisch mitgedacht und umgesetzt.
  18. Der Housing-First-Ansatz wird für wohnungslose Drogenkonsumierende konsequent umgesetzt.
SPD ​211
BSW ​​8
FDP 118
Koalitionsvertrag ​624
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Zusätzliche Förderungen für Wohnraum für Wohnungslose, insbesondere Housing-First-Projekte, werden aufgesetzt.
  2. Das Wohnraum-Sicherungsgesetz berücksichtigt besondere Bedarfsgruppen wie WBS-Inhaber mit Dringlichkeit, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose.
  3. Der Wohnberechtigungsschein wird allen in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus ermöglicht, soweit rechtlich möglich.
  4. Das geschützte Marktsegment wird gemeinsam mit landeseigenen Wohnungsunternehmen und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen ausgeweitet.
  5. Die Unterstützung für soziale Wohnhilfen und die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose wird ausgeweitet.
  6. Die Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte privatwirtschaftlicher Vermieter werden angehoben.
  7. Betreiber von ASOG-Unterkünften werden verpflichtet, Sozialbetreuer vorzuhalten.
  8. Eine 24-Stunden-Hotline zur Vermittlung bedarfsorientierter Unterbringung wird eingerichtet.
  9. Zusätzliche Obdachlosen-Treffs werden eingerichtet.
  10. Ein landesweiter Rat Obdachlosenhilfe aus Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen wird gegründet, um Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu koordinieren.
  11. Die grundlegende medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung muss auch für obdachlose Menschen und Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein.
  12. An der Schnittstelle zwischen Wohnungslosenhilfe und Eingliederungshilfe wird ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen.
  13. Mobile Sozialarbeit wird verstärkt, um wohnungs- und obdachlosen Menschen mit psychischen Erkrankungen den Weg ins Hilfesystem zu erleichtern.
  14. Mit europäischen Nachbarn soll der Aufbau gemeinsamer Beratungs- und Hilfestrukturen für Wohnungs- und Obdachlose angestrebt werden.
  15. Für suchtmittelabhängige wohnungs- und obdachlose Menschen, insbesondere Frauen, werden zusätzliche suchtmittelakzeptierende Angebote geschaffen.
  16. Die bestehenden Housing-First-Projekte werden verstetigt.
  17. Housing First wird auf vulnerable Personengruppen ausgeweitet.
  18. Gemeinsam mit den Bezirken werden zusätzliche Wohnmöglichkeiten insbesondere für wohnungslose Frauen mit und ohne Kinder geschaffen.
  19. Leistungsanbieter erhalten ausreichende Ressourcen, um Wohnungs- und Obdachlosen aus anderen Ländern mehrsprachige, barrierefreie und bedürfnisorientierte Angebote machen zu können.
  20. Die Zahl der Plätze in 24/7-Einrichtungen der Obdachlosenhilfe wird erhöht.
  21. Die 24/7-Einrichtungen der Obdachlosenhilfe werden in das bestehende Hilfesystem integriert.
  22. Das Modellprojekt Obdachlosenlotsen wird verstetigt.
  23. Die Kältehilfe wird bedarfsgerecht ausgestaltet.
  24. Die Hygieneversorgung wohnungs- und obdachloser Menschen wird durch Weiterentwicklung und ausreichende Finanzierung mobiler Hygieneangebote verbessert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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