Mieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin
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Ohne Einzug ins Parlament
Linke 682
Mehr Geld 37
- Illegale Mieten werden gestoppt.
- Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.
- Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
- Für die kommunalen Wohnungen wird ein Mietendeckel durchgesetzt.
- Die Preise der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Miete, U-Bahn, Museum oder Schwimmbad sollen bezahlbar sein.
- In den ersten 100 Tagen wird per Senatsbeschluss ein Mietendeckel mit einjährigem Mietenstopp für die landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt.
- Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
- Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
- Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
- Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
- Ohne eingebaute Wärmemengenzähler werden Heizkosten automatisch um 15 Prozent gesenkt.
- Ein kommunales Wohnungsbauprogramm entlastet die landeseigenen Wohnungsunternehmen finanziell, damit Neubau nicht aus Bestandsmieten finanziert wird.
- Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
- Mieter erhalten zu viel gezahlte Miete zurück.
- Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
- Vermieter mit 50 bis 500 Wohneinheiten müssen jede dritte Wohnung bezahlbar vermieten.
- Vermieter mit 501 bis 1.000 Wohneinheiten müssen 40 Prozent der Wohnungen bezahlbar vermieten.
- Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
- Die Bezahlbarkeit seniorengerecht umgebauter Wohnungen wird durch Mietpreis- und Belegungsbindungen gesichert.
- Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen können beim Wohnungstausch ihre bisherige Quadratmetermiete in die neue Wohnung mitnehmen.
- Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
- Bei erfolgreichem Wohnungstausch übernehmen die landeseigenen Wohnungsunternehmen die angemessenen Umzugskosten.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
- Ein Förderprogramm verlängert auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen.
- Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
- Die Mieten im kommunalen Neubau werden nach Einkommen zwischen 6 und 12 Euro pro Quadratmeter gestaffelt.
- Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienz werden auf einen Standard gebracht, der Kostenexplosionen vorbeugt und das Klima schützt.
- Das Förderprogramm Soziale Wohnraummodernisierung wird aufgestockt, um Mietpreis- und Belegungsbindungen bei energetischen Modernisierungen zu fördern.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Bei betroffenen Bauprojekten müssen mindestens zwei Drittel der Fläche mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, davon die Hälfte im ersten Förderweg, bebaut werden.
- Die Bindungsdauer der Wohnungsbauförderung wird nach Hamburger Vorbild auf mindestens 50 Jahre verlängert.
- Ein Landesförderprogramm verknüpft den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.
- Der Erbbauzins für Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau wird gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
- Die Rahmenbedingungen für Mieterstrom sollen verbessert werden.
- Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
Mehr Rechte oder Angebote 73
- Illegale Mieten werden gestoppt.
- Mietwucher wird konsequent verfolgt und beendet.
- Überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen werden unterbunden.
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.
- Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
- Für die kommunalen Wohnungen wird ein Mietendeckel durchgesetzt.
- Ein Landesamt für Mieterschutz wird als Behörde geschaffen, die Verstöße ahndet und Recht durchsetzt.
- Beteiligungsformate wie Kiezratschläge, Mieterversammlungen und Initiativengipfel werden geschaffen.
- Wohnungsbestände und Großwohnsiedlungen werden sozial und ökologisch ertüchtigt.
- In den ersten 100 Tagen wird per Senatsbeschluss ein Mietendeckel mit einjährigem Mietenstopp für die landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt.
- Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
- Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden die Wohnwertmerkmale ihrer Wohnung mitgeteilt.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen investieren mehr in Großwohnsiedlungen und deren Wohnumfeld.
- Bei landeseigenen Unternehmen werden Zwangsräumungen wegen Mietrückständen ausgeschlossen und durch sozialverträgliche Lösungen ersetzt.
- Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
- Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
- Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
- Die Mitbestimmung der Mieter wird erheblich gestärkt.
- Mit Mieterräten und Beiräten werden neue Leitlinien für die Vergabe von Gewerbeflächen erarbeitet.
- In allen größeren Beständen der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden Kundenzentren mit festen Öffnungszeiten eingerichtet.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden zu transparenteren Heiz- und Betriebskostenabrechnungen verpflichtet.
- Ohne eingebaute Wärmemengenzähler werden Heizkosten automatisch um 15 Prozent gesenkt.
- Mieter werden unterjährig über ihre Verbräuche informiert.
- Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
- Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
- Für bezahlbaren Wohnraum wird ein Abrissstopp eingeführt.
- Abrisse bezahlbaren Wohnraums sind nur in eng definierten sozial und ökologisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
- Der Kündigungsschutz wird gestärkt.
- Räumungsklagen werden persönlich durch Justizbeamte zugestellt, verbunden mit Hinweisen auf Hilfsangebote.
- Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Reform des Eigenbedarfsrechts gegen Missbrauch angestoßen.
- Eigenbedarf wird auf Verwandte ersten Grades begrenzt.
- Eine landesweite Datenbank zu Eigenbedarfskündigungen wird aufgebaut.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen halten Kontingente für zwangsgeräumte Mieter bereit.
- Die Mittelkürzungen des Senats für bezirkliche Mieterberatungen und Beratungsangebote in Milieuschutzgebieten werden zurückgenommen.
- Die bezirklichen Mieterberatungsstellen werden um gezielte Beratungsangebote zum Heizen ergänzt.
- Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
- Die Bezahlbarkeit seniorengerecht umgebauter Wohnungen wird durch Mietpreis- und Belegungsbindungen gesichert.
- Der Wohnungstausch wird deutlich erleichtert.
- Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen können beim Wohnungstausch ihre bisherige Quadratmetermiete in die neue Wohnung mitnehmen.
- Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützen den Wohnungstausch durch ein neues Umzugsmanagement.
- Die Unternehmen informieren regelmäßig über die Möglichkeit des Wohnungstauschs.
- Das Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird auf Basis einer Evaluation weiterentwickelt.
- Weitere Strukturen werden geschaffen, um mehr Tauschverfahren, auch kiezbezogen und zwischen den landeseigenen Unternehmen, zu erreichen.
- Eine gesetzliche Verpflichtung privater Wohnungsunternehmen zu Wohnungstauschangeboten wird geprüft.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
- Mit dem Aktionsprogramm „Schöner wohnen im Quartier“ werden die Wohnungsbestände in Großsiedlungen ohne Mietsteigerungen saniert.
- Ein Förderprogramm verlängert auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen.
- Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
- Die Mieten im kommunalen Neubau werden nach Einkommen zwischen 6 und 12 Euro pro Quadratmeter gestaffelt.
- Kreativere Grundrisse im kommunalen Neubau sollen mehr Gemeinschaftsflächen und Begegnungsräume ermöglichen.
- Das Förderprogramm Soziale Wohnraummodernisierung wird aufgestockt, um Mietpreis- und Belegungsbindungen bei energetischen Modernisierungen zu fördern.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Bei betroffenen Bauprojekten müssen mindestens zwei Drittel der Fläche mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, davon die Hälfte im ersten Förderweg, bebaut werden.
- Die Bindungsdauer der Wohnungsbauförderung wird nach Hamburger Vorbild auf mindestens 50 Jahre verlängert.
- Ein Landesförderprogramm verknüpft den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.
- Jedes neu geplante Wohnhaus erhält mindestens einen Gemeinschaftsraum für die Mieter.
- Der Flächennutzungsplan wird auf Klimaschutz, Klimaanpassung und die Sicherung von Wohnraum abgestimmt.
- Der öffentliche Raum in der City West wird durch nichtkommerzielle Angebote, Freizeit, Kultur und Sport aufgewertet und bezahlbarer Wohnraum in angrenzenden Kiezen geschützt.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen bauen flexible Wohnungen, um auf veränderte Wohnbedarfe reagieren zu können.
- Eine öffentliche Ladeinfrastruktur, die auch Mieterinnen und Mietern ohne eigenen Stellplatz offensteht, wird unter Regie des landeseigenen Stadtwerks auf- und ausgebaut.
- Räumungen in die Wohnungslosigkeit werden abgelehnt.
- Ein Modellprojekt der Justizverwaltung wird wieder aufgenommen, das von Zwangsräumung Bedrohte bei persönlicher Klagezustellung berät und an Hilfen vermittelt.
- Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit durch landeseigene Wohnungsunternehmen werden untersagt.
- Die Wärmewende darf nicht auf Kosten der Mieter umgesetzt werden und nicht zu deren Verdrängung führen.
- Zuschussbasierte Förderprogramme für energetische Sanierung sollen ausgebaut werden, ohne Umlage auf die Miete und ohne Anstieg der Warmmiete.
- Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zu begleitender Mieterberatung verpflichtet werden.
- Eine zentrale Anlaufstelle soll Mietern helfen, Energieeinsparungen durch Sanierungen nachzuvollziehen und Kosten-Nutzen-Analysen zu erstellen.
- Auf Bundesebene sollen klare, mieterfreundliche Regeln zum Wärmecontracting angestrebt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
- Die Rahmenbedingungen für Mieterstrom sollen verbessert werden.
- Die City ID wird so gestaltet, dass sie auch Menschen ohne Wohnsitzanmeldung in Untermietverhältnissen hilft.
- Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
Bleibt wie bisher 4
- Die Mieten der landeseigenen Wohnungsunternehmen bleiben bezahlbar.
- Sanierungen sollen möglichst warmmietenneutral erfolgen.
- Die Mieten in kommunalen Wohnungen werden stabil gehalten.
- Die landeseigenen Unternehmen bauen zu 100 Prozent dauerhaft bezahlbare Wohnungen, ohne dass die Bestandsmieten steigen.
CDU 2524
Mehr Geld 4
- Übermäßig steigenden Mieten wird mit mehr und schnellerem Wohnungsbau begegnet.
- Übermäßig steigenden Mieten wird mit einem starken Mieterschutz begegnet.
- Die Mietpreisprüfstelle unterstützt Mieterinnen und Mieter bei der Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Mieten.
- Beim Wohnungswechsel wird eine Preisgarantie eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Im Mieterschutz wird Recht konsequent durchgesetzt.
- Die Durchsetzung bestehender Mieterrechte wird gestärkt.
- Schutzinstrumente für Mieterinnen und Mieter werden gezielt weiterentwickelt.
- Mieterinnen und Mieter können ihre Rechte einfacher und wirksam geltend machen.
- Übermäßig steigenden Mieten wird mit einem starken Mieterschutz begegnet.
- Die Mietpreisprüfstelle wird zu einer Instanz ausgebaut, die Verstöße nicht nur erfasst, sondern konsequent ahndet.
- Die Mietpreisprüfstelle unterstützt Mieterinnen und Mieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
- Die Mietpreisprüfstelle unterstützt Mieterinnen und Mieter bei der Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Mieten.
- Alle Berlinerinnen und Berliner sollen von Anfang an über ihre Rechte als Mieter informiert sein.
- Die Bürgerämter informieren bereits bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes über die Mietpreisbremse, die Angebote der Mietpreisprüfstelle und wohnortnahe Beratungsstellen.
- Es werden flächendeckend wohnortnahe Mieterberatungsstellen geschaffen, die insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen und ältere Menschen rechtlich und sozial unterstützen.
- Die bezirklichen Mieterberatungen sollen in einer gestärkten Mietpreisprüfstelle aufgehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, Zuständigkeiten zu vereinfachen und den Mieterschutz aus einer Hand zu gewährleisten.
- Für die Untervermietung in angespannten Wohnungsmärkten werden klare und verbindliche Regeln geschaffen, um Missbrauch zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen.
- Die Rechte von Untermietern gegenüber den Hauptmietern werden gestärkt.
- Für Untermieter werden klare gesetzliche Schutzstandards geschaffen.
- Bundesgesetzlich wird ein Auskunftsrecht der Untermieter über wesentliche Inhalte des Hauptmietvertrags, insbesondere zu Miethöhe und Vertragsdauer, angestrebt.
- Untermieter erhalten einen verbindlichen Anspruch auf Anwendung des Mietrechts nach dem BGB im Untermietverhältnis.
- Untermieter erhalten Zugang zur Mietpreisprüfstelle.
- Mieter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erhalten die Möglichkeit, Eigentümer ihrer Mietwohnung zu werden.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, ihre Kundenzentren wiederzueröffnen, damit Mieter persönliche Ansprechpartner vor Ort haben.
- Beim Wohnungswechsel wird eine Preisgarantie eingeführt.
- Behördliche Entscheidungszeiten bei Mietschuldenübernahmen werden verkürzt.
- Besserer Schutz vor Wohnraumverlust wird angestrebt.
Bleibt wie bisher 5
- Bezahlbare Mieten werden gesichert, damit Wohnen kein Luxus ist und Berlin für alle bezahlbar bleibt.
- Die Einführung eines Mietendeckels wird abgelehnt.
- Der Anspruch auf Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung wird gesichert, entweder durch den Hauptmietenden oder ersatzweise durch den Eigentümer.
- Landeswohnungsunternehmen, Genossenschaften und kirchliche Träger werden durch Förderprogramme gestärkt, um langfristig stabile und bezahlbare Mieten zu sichern.
- Höhere Mieten durch noch mehr Vorschriften und Bürokratie werden abgelehnt.
AfD 213
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Grüne 1448
Mehr Geld 19
- Berlin soll mit einer Million zusätzlicher Bäume, günstigen Mieten und Plätzen mit Aufenthaltsqualität gestaltet werden.
- Berlin soll saubere Straßen, Plätze und Parks sowie genügend bezahlbare und klimafreundlich beheizte Wohnungen haben.
- Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
- Zusätzliche Entlastungen für Mieter bei Sanierungsmaßnahmen werden auf Landesebene geprüft.
- Mieter in unsanierten Häusern sollen vor Kostensteigerungen fossiler Brennstoffe geschützt werden.
- Mit verbindlichen Ausbauplänen und gezielter Förderung soll die Energiewende Eigentümern wie Mietern zugutekommen.
- Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
- Ein Sofortprogramm schafft Förderinstrumente für den Ankauf aufgeteilter Häuser und einzelner Eigentumswohnungen.
- Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
- Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
- Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
- Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ein Mietendimmer eingeführt.
- Ein Förderfonds für sozial-ökologische Modernisierungen wird eingerichtet, um Bruttomietsteigerungen durch Klimaschutzinvestitionen zu deckeln.
- Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
- Zielgerichtete Härtefalllösungen gegen steigende Heizkosten für Mieter werden ausgebaut.
- Das Land stellt bei Bedarf zusätzliche Förderungen gegen steigende Heizkosten bereit.
- Eine Mietrechtsänderung zur Sicherung stabiler und bezahlbarer Mieten wird befürwortet.
Mehr Rechte oder Angebote 41
- Energetische Sanierung darf niemanden verdrängen.
- Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
- Mieter in unsanierten Häusern sollen vor Kostensteigerungen fossiler Brennstoffe geschützt werden.
- Die Genehmigungsprozesse für Balkonsolaranlagen in den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden vereinfacht und vereinheitlicht.
- Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollen zum Standard werden.
- Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
- Wohnungen sollen energetisch modernisiert werden.
- Bei Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz werden Treuhänder eingesetzt, die für ordentliche Instandhaltung und soziale Vermietung sorgen.
- Der Milieuschutz wird ausgebaut, indem Bezirke mit Bedarf an weiteren Gebietsausweisungen unterstützt werden.
- Bezirkliche Strukturen, die Mieter und Genossenschaften beim gemeinschaftlichen Erwerb unterstützen, werden gestärkt.
- Ein zentrales Eigenbedarfskündigungskataster wird eingeführt, um illegale Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.
- Die kostenfreie Mieterberatung in den Bezirken wird erweitert.
- Die landeseigene Mietpreisprüfstelle wird stadtweit durch weitere Standorte ausgebaut.
- Die Bezirke werden im Kampf gegen Mietwucher gestärkt.
- Ein Landesamt für Wohnungswesen wird zur Durchsetzung des Bezahlbare-Mieten-Gesetzes und zur Unterstützung der Bezirke geschaffen.
- Durch Stärkung des Landes als Gesellschafterin sollen Sozialwohnungen und energetische Modernisierung ohne weitere Mietsteigerungen realisiert werden.
- Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
- Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
- Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
- Eigenbedarfskündigungen werden deutlich erschwert.
- Vulnerable Gruppen werden bei Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt.
- Indexmieten werden für die Zukunft verboten.
- Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
- Der Kündigungsschutz für Mieter wird verbessert.
- Vorkaufsrechte werden gestärkt und erweitert.
- Das stadtweite Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen wird entfristet.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Mieter erhalten mehr Mitentscheidungsrechte, etwa bei anstehenden Modernisierungen.
- Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ein Mietendimmer eingeführt.
- Ein Räumungsmoratorium wird angestrebt.
- Ein Präventionskonzept zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit wird geschaffen.
- Ein Förderfonds für sozial-ökologische Modernisierungen wird eingerichtet, um Bruttomietsteigerungen durch Klimaschutzinvestitionen zu deckeln.
- Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
- Zielgerichtete Härtefalllösungen gegen steigende Heizkosten für Mieter werden ausgebaut.
- Zwangsräumungen dürfen künftig nur noch mit Ersatzwohnungen erfolgen.
- Ein Zwangsräumungsmoratorium zumindest im Winter und für vulnerable Personen wird angestrebt.
- Ein Bezahlbare-Mieten-Gesetz wird geschaffen.
- Eine Instandhaltungspflicht und Instandhaltungsrücklage für Vermieter wird eingeführt.
- Vermieter müssen einen Mindestanteil der Miete für Instandhaltungen verwenden.
- Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
- Eine Mietrechtsänderung zur Sicherung stabiler und bezahlbarer Mieten wird befürwortet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
- Anstelle der Modernisierungsumlage wird eine faire Kostenverteilung zwischen Vermietern, öffentlicher Hand und Mietern angestrebt.
- Der Mietspiegel wird reformiert und soll die Mieten der letzten 20 statt sechs Jahre einbeziehen.
- Klimaschutz, Klimaanpassung und die sozial gerechte Stadt mit bezahlbaren Mieten werden zum Leitprinzip der Stadtentwicklung.
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 43
Mehr Geld 18
- Überhöhten Mieten soll ein Riegel vorgeschoben werden.
- Mieten werden begrenzt und das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zurückgedrängt.
- Das Land kooperiert mit allen öffentlichen und privaten Akteuren, die an Beschleunigung, sozialem Wohnraum und bezahlbaren Mieten mitwirken.
- Die Förderung für den Umbau von Büros zu Wohnraum wird an eine Mietpreisbindung gekoppelt.
- Die Mietenaufsicht bekämpft berlinweit Wuchermieten und ahndet Verstöße.
- Mieterhöhungen bei landeseigenen Unternehmen werden begrenzt.
- Die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltseinkommens bemisst sich künftig an der Bruttokaltmiete statt an der Nettokaltmiete.
- Beim Wechsel in eine kleinere landeseigene Wohnung kann der bisherige Quadratmeterpreis erhalten bleiben.
- Angestrebt wird ein rechtssicherer Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage von Art. 15 GG.
- Auf Bundesebene wird eine dauerhafte Mietpreisbremse ohne Ausnahmen angestrebt.
- Die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich auch für möblierte Kurzzeitvermietungen.
- Die Kappungsgrenze wird auf höchstens sechs Prozent in drei Jahren gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird auf Bundesebene gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird befristet, bis die Kosten gedeckt sind.
- Die Grundsteuer darf nicht mehr auf die Miete umgelegt werden.
- Das Wirtschaftsstrafrecht wird so verschärft, dass Wuchermieten schon bei Wohnraummangel verboten sind.
- Einfallstore für überhöhte Nebenkosten werden geschlossen.
- Öffentliche Gebäude und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften werden gezielt mit energiesparender, zügig einbaubarer Technik ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 40
- Überhöhten Mieten soll ein Riegel vorgeschoben werden.
- Mieten werden begrenzt und das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zurückgedrängt.
- Die Förderung für den Umbau von Büros zu Wohnraum wird an eine Mietpreisbindung gekoppelt.
- Die Mietpreisprüfstelle wird massiv ausgebaut.
- Die Mietpreisprüfstelle wird zu einer Mietenaufsicht Berlin weiterentwickelt, die berät, verfolgt und sanktioniert.
- Die Mietenaufsicht bekämpft berlinweit Wuchermieten und ahndet Verstöße.
- Bei An- und Ummeldungen wird über Mietpreisbremse, Mietwucher, kostenlose Beratung und Milieuschutzregeln informiert.
- Milieuschutzgebiete werden ausgeweitet.
- Bei der Staatsanwaltschaft entsteht eine Schwerpunktabteilung zur Verfolgung von Mietwucher.
- Mietwucher wird mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen verfolgt.
- Räumungsprozesse werden mündlich verhandelt.
- Ein schriftliches Vorverfahren bei Zahlungs- und Räumungsklagen wird ausgeschlossen.
- Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden stärker auf eine vorbildliche Vermietungspraxis ausgerichtet.
- Mieterhöhungen bei landeseigenen Unternehmen werden begrenzt.
- Die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltseinkommens bemisst sich künftig an der Bruttokaltmiete statt an der Nettokaltmiete.
- Für Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen gelten neue Transparenzregeln.
- Die Ombudsstelle der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird zu einer Schlichtungsstelle weiterentwickelt.
- Es gibt wohnortnahe Ansprechpersonen mit verlässlichen Sprechzeiten.
- Bei landeseigenen Wohnungen wird der Wohnungstausch unterstützt.
- Beim Wechsel in eine kleinere landeseigene Wohnung kann der bisherige Quadratmeterpreis erhalten bleiben.
- Eine Wohnungstauschbörse bezieht landeseigene und private Wohnungsunternehmen ein.
- Gegen Überbelegung von Wohnungen zur Profitmaximierung wird vorgegangen.
- Der Erhalt von Bestandswohnraum hat Vorrang vor Abriss und Ersatzneubau.
- Die Bezirke können schneller gegen unzumutbare Wohnverhältnisse, Verwahrlosung und Schrottimmobilien vorgehen.
- Bei unterlassener Instandhaltung durch Vermieter wird schneller eingegriffen.
- Ein Landesfonds für Ersatzvornahmen ermöglicht den Bezirken, unzumutbare Wohnverhältnisse zu verbessern.
- Das Wohnungskataster dient der automatisierten Prüfung der Miethöhe bei Neuverträgen und Mieterhöhungen.
- Angestrebt wird ein rechtssicherer Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage von Art. 15 GG.
- Auf Bundesebene wird eine dauerhafte Mietpreisbremse ohne Ausnahmen angestrebt.
- Die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich auch für möblierte Kurzzeitvermietungen.
- Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird entfristet.
- Indexmieten werden verboten.
- Die Kappungsgrenze wird auf höchstens sechs Prozent in drei Jahren gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird auf Bundesebene gesenkt.
- Die Modernisierungsumlage wird befristet, bis die Kosten gedeckt sind.
- Eigenbedarfskündigungen werden auf die Kernfamilie begrenzt.
- Missbrauch von Eigenbedarfskündigungen, etwa durch gekauften Eigenbedarf, wird ausgeschlossen.
- Das Wirtschaftsstrafrecht wird so verschärft, dass Wuchermieten schon bei Wohnraummangel verboten sind.
- Selbstgenutztes Wohneigentum wird gezielt unterstützt, besonders für Familien mit geringem Einkommen und für Mieter bei Umwandlung.
- Einfallstore für überhöhte Nebenkosten werden geschlossen.
BSW 20
Mehr Geld 13
- Der starke Anstieg der Mieten soll gestoppt werden.
- Die bestehenden Instrumente der Mietenregulierung sollen verschärft werden.
- Die Mietenregulierung soll konsequent durchgesetzt werden.
- Über eine Bundesratsinitiative soll ein Mietendeckel eingeführt werden.
- Per Bundesratsinitiative soll ein bundesweiter Mietendeckel für angespannte Wohnungsmärkte eingeführt oder den Ländern ermöglicht werden.
- Möblierte Wohnungen sollen nicht mehr zu überhöhten Preisen vermietet werden dürfen.
- Geschäftsmodelle, die Wohnraum verteuern, verknappen oder dem Markt entziehen, sollen wirksam begrenzt werden.
- Öffentliche Wohnraumförderung soll dauerhaft an Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft werden.
- Geförderte Wohnungen sollen nicht in Eigentum umgewandelt oder durch starke Mietsteigerungen dem sozialen Bestand entzogen werden dürfen.
- Überteuerte möblierte Vermietungen werden abgelehnt.
- Die Modernisierungsumlage soll auf den nachweisbaren Investitionsaufwand begrenzt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll mit vollständiger Amortisation enden.
- Mietwucher soll bekämpft werden.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die bestehenden Instrumente der Mietenregulierung sollen verschärft werden.
- Die Mietenregulierung soll konsequent durchgesetzt werden.
- Über eine Bundesratsinitiative soll ein Mietendeckel eingeführt werden.
- Per Bundesratsinitiative soll ein bundesweiter Mietendeckel für angespannte Wohnungsmärkte eingeführt oder den Ländern ermöglicht werden.
- Möblierte Wohnungen sollen nicht mehr zu überhöhten Preisen vermietet werden dürfen.
- Geschäftsmodelle, die Wohnraum verteuern, verknappen oder dem Markt entziehen, sollen wirksam begrenzt werden.
- Öffentliche Wohnraumförderung soll dauerhaft an Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft werden.
- Geförderte Wohnungen sollen nicht in Eigentum umgewandelt oder durch starke Mietsteigerungen dem sozialen Bestand entzogen werden dürfen.
- Unnötige Zwangsmodernisierungen werden abgelehnt.
- Überteuerte möblierte Vermietungen werden abgelehnt.
- Die Verdrängung von Altmietern durch Modernisierungen soll gestoppt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll auf den nachweisbaren Investitionsaufwand begrenzt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll mit vollständiger Amortisation enden.
- Es sollen Anreize für den Umzug in eine passende kleinere Wohnung geschaffen werden.
- Ein bedarfsgerechter Wohnungstausch soll gefördert werden.
- Wohnungsverlust soll durch frühzeitige Prävention bei Mietrückständen verhindert werden.
- Mietwucher soll bekämpft werden.
- Das kommunale Bauunternehmen baut seriell und modular, sodass schnell gebaut und Grundrisse später an veränderte Lebensverhältnisse angepasst werden können.
- Energetische Sanierungen sollen nicht zur Verdrängung von Mietern führen.
FDP 577
Mehr Geld 4
- Gebühren und Steuern orientieren sich an günstigeren Großstädten.
- Überzogene Wartungs- und Prüfpflichten in Gebäuden entfallen, um Nebenkosten zu senken.
- Bei Gebäudevorgaben gilt Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
- Eigenkapitalersatzdarlehen werden ausgeweitet, damit mehr Mieter ihre Wohnung kaufen können.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Bei dauerhaft vermieteten möblierten Wohnungen wird die Nettokaltmiete ohne Möblierung im Vertrag gesondert ausgewiesen.
- In verbleibenden Milieuschutzgebieten werden alle Investitionen erlaubt, die Negativmerkmale des Mietspiegels beseitigen.
- Bekunden 10 Prozent der Mieter eines landeseigenen Mehrfamilienhauses Interesse, können sie ihre Wohnungen oder als Genossenschaft das ganze Haus zum Verkehrswert erwerben.
- Eigenkapitalersatzdarlehen werden ausgeweitet, damit mehr Mieter ihre Wohnung kaufen können.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Orientierung der Mieten am Mietspiegel wird als angemessener Interessenausgleich beibehalten.
- Mietendeckel werden in jeder Form abgelehnt.
- Die geltenden Mieterschutzmaßnahmen bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen bleiben unverändert bestehen.
- Klimaschutz und Ressourceneinsparung finden dort statt, wo sie am wirtschaftlichsten sind, und bleiben für Mieter und Vermieter bezahlbar.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 4
Koalitionsvertrag 431
Mehr Geld 11
- Die Wärmewende wird für Mieter und Eigentümer sozialverträglich und bezahlbar gestaltet.
- Die Mietbelastung von WBS-Berechtigten wird auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens begrenzt.
- Mieterhöhungen orientieren sich an einer Kappungsgrenze von 11 Prozent.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für Verlängerung, bessere Durchsetzbarkeit und Sanktionierung der Mietpreisbremse ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat gegen Mietwucher ein.
- Begleitende Fördermaßnahmen sollen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit in Milieuschutzgebieten mit geringstmöglicher Belastung für Mieter ermöglichen.
- Der Empfängerkreis des Mietzuschusses im alten sozialen Wohnungsbau wird erweitert.
- Der Betrag des Mietzuschusses wird erhöht.
- Die Vergabe landeseigener Flächen an Genossenschaften kann durch Erwerb oder Erbbaurecht mit langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen.
- Der Grundsteuer-Hebesatz wird ab 2025 mit dem Ziel der Aufkommensneutralität gesenkt.
Mehr Rechte oder Angebote 28
- Mieterinnen und Mieter werden effektiv geschützt.
- Mieterinnen und Mieter werden wirksam geschützt.
- Mieterinnen und Mieter werden konsequent geschützt.
- Alle Instrumente auf Landes- und Bundesebene für einen verbesserten Mieterschutz werden genutzt.
- Ein rechtssicherer qualifizierter Mietspiegel wird angestrebt.
- Der neue qualifizierte Mietspiegel wird schnellstmöglich fertiggestellt.
- Als Übergangslösung wird ein einfacher Mietspiegel erstellt.
- Die im Wohnungsbündnis verabredeten Neubauziele und Mieterschutzmaßnahmen werden unterstützt.
- Die Mietbelastung von WBS-Berechtigten wird auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens begrenzt.
- Mieterhöhungen orientieren sich an einer Kappungsgrenze von 11 Prozent.
- Eine unabhängige Ombudsstelle zur Schlichtung von Mietstreitigkeiten wird eingerichtet.
- Die kostenfreie Mieterberatung in den Bezirken wird verstetigt und stärker beworben.
- Die kostenfreie Mieterberatung wird bis 2025 evaluiert und bei Bedarf verstärkt.
- Eine Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse wird eingerichtet.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für Verlängerung, bessere Durchsetzbarkeit und Sanktionierung der Mietpreisbremse ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für einen verbesserten Kündigungsschutz bei Schonfristzahlungen, Eigenbedarf und Härtefällen ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat für die Verlängerung des Umwandlungsvorbehalts über 2025 hinaus ein.
- Berlin setzt sich im Bundesrat gegen Mietwucher ein.
- Begleitende Fördermaßnahmen sollen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit in Milieuschutzgebieten mit geringstmöglicher Belastung für Mieter ermöglichen.
- Ein Standard für bewohnbare Zustände von Wohnraum wird geregelt.
- Verpflichtungsmieten und Mietzuschüsse im alten sozialen Wohnungsbau werden gesetzlich abgesichert, um Härten durch hohe Kostenmieten zu vermeiden.
- Der Empfängerkreis des Mietzuschusses im alten sozialen Wohnungsbau wird erweitert.
- Die Aufgaben der Wohnraumversorgung Berlin AöR werden verstärkt und auf Beratung und Partizipation der Mieter sowie auf die Schlichtung von Mietstreitigkeiten konzentriert.
- Die Vergabe landeseigener Flächen an Genossenschaften kann durch Erwerb oder Erbbaurecht mit langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen.
- Es wird geprüft, dass Zwangsräumungen besonders vulnerabler Personengruppen nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum bereitgestellt wird.
- Auf Bundesebene wird angestrebt, dass bei Begleichung von Mietschulden unter bestimmten Umständen auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird.
- Zur Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden Beratungsangebote wie Sozial-, Mieter-, Schuldner- und Insolvenzberatung fortgesetzt und weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 3
- Das Berliner Wohnungsbündnis für Mieterschutz und Wohnungsneubau wird fortgeführt.
- Berlin nutzt weiter alle bundesrechtlichen Ermächtigungen zum Mieterschutz, etwa Kappungsgrenzen- und Kündigungsschutzklausel-Verordnung.
- Die Grundsteuerreform wird landesrechtlich so ausgestaltet, dass eine flächendeckend höhere Belastung von Mietern und Eigentümern verhindert wird.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht