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Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte

Forderungen der CDU in Niedersachsen

334 Forderungen im Politikfeld „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“ im Programm zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 („Niedersachsen springt weiter.“). Bei 83 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“ im Programm der CDU.

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 334
  1. Alle Zuständigkeiten von der frühkindlichen Bildung über die Schule bis zur Jugendhilfe werden in einem Ministerium für Kinder und Jugend gebündelt.

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  2. Die notwendigen Gesetzgrundlagen werden vereinheitlicht, damit umfassende Konzepte zu Kindesentwicklung und mehr Kinderschutz in der Praxis entstehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Die Fachaufsicht des Landes beim Kinderschutz wird gestärkt, und einheitliche Qualitätsstandards, ein funktionierendes Controlling sowie klare Entscheidungsstrukturen werden im ganzen Land gewährleistet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Kinder werden im Verfahren besser geschützt, indem Familiengerichte konsequent gestärkt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  5. Das Qualifikationsniveau von Verfahrensbeiständen und Gutachtern wird deutlich angehoben.

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  6. Familienrichter werden durch Fortbildungen besser auf die Arbeit mit Kindern im Verfahren vorbereitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  7. In einem Landeskinderschutzgesetz werden die Datenübermittlungsvorschriften zwischen Jugendämtern, Ärzten, Schulen und Strafverfolgungs- sowie sonstigen Behörden im Rahmen des Bundesrechts so geändert, dass ein effektiver Datenaustausch gewährleistet ist.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  8. Der Informationsaustausch gilt auch zwischen Behörden und privaten Stellen wie Sportvereinen oder Kindertagesstätten in privater Trägerschaft.

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  9. Verdachtsmomente auf Kindesmissbrauch werden zwingend meldepflichtig.

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  10. Der Kinderschutz hat klaren Vorrang vor dem Datenschutz.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Alle Akteure dürfen relevante Daten jederzeit austauschen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  12. Ärzte können künftig ohne Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht wichtige Informationen an andere Ärzte, Behörden oder einen Rechtsanwalt weitergeben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  13. Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften werden unterstützt, die die Kooperation zwischen Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendärzten, Polizei und Justiz gestalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. An jeder Schule und jeder Kita werden Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes unter dem Titel Schau hin und melde dich bei Verdacht wird auf den Weg gebracht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Künstliche Intelligenz soll bei der Auswertung und beim Filtern von Datenmaterial unterstützend eingesetzt werden.

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  17. Kindgerechte Verfahren nach dem Vorbild des Childhood-Haus-Konzepts werden eingeführt, um Retraumatisierungen zu vermeiden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Interprofessionelle Netzwerkstrukturen für den Kinderschutz werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  19. Mit den Medienanstalten wird erörtert, wie wirksam gegen Cybergrooming im Netz vorgegangen werden kann.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Bei ordnungsgemäßer Waffenaufbewahrung werden im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen keine Gebühren erhoben.

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  21. Präventive Maßnahmen gegen Klimafolgen haben oberste Priorität.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  22. Die Mittel für den Hochwasserschutz werden erhöht.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  23. Mit Deich-, Wasser- und Bodenverbänden wird ein integriertes Küstenschutzmanagement auf den Weg gebracht.

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  24. Die Schutzfunktion der Nordseeinseln für das Festland wird in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Der Küstenschutz wird zusammen mit allen Deichverbänden verstärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  26. Die Investitionen in den Hochwasserschutz im Binnenland werden nachhaltig erhöht.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  27. Deicherhaltung und Deichbau erhalten wegen des Bevölkerungsschutzes einen Sonderstatus und werden von der naturschutzfachlichen Kompensationspflicht befreit.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  28. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden über Anreizsysteme mehr Flächen von Landwirtschaft und Eigentümern gewonnen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Lärmsteigernde Veränderungen an Fahrzeugen sollen mit wirksamen Bußgeldern belegt werden.

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  30. Fahrzeuge mit illegalen lärmsteigernden Veränderungen sollen konsequent stillgelegt werden.

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  31. Für Verkehrskontrollen zum Lärm wird ein effektives und praxisnahes Prüfverfahren eingeführt.

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  32. Kommunale Amtsträger und Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung erhalten für ihre Arbeit Respekt, Anerkennung und staatlichen Schutz.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Die Arbeit kommunaler Mandatsträger wird stärker geschützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Anlaufstellen zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  35. Die Angebote der Betroffenenberatung für Menschen, die bereits Gewalt erlebt haben, werden erweitert.

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  36. Straftaten im Internet gegen Mandatsträger werden konsequent verfolgt.

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  37. Anlaufstellen gegen Hasskriminalität nach dem Vorbild zentraler Stellen werden auf Landkreise und kreisfreie Städte ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  38. Die Prävention zum Schutz kommunaler Amtsträger wird verstärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Die Beratung zum Schutz kommunaler Amtsträger wird verstärkt.

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  40. Pilotprojekte zum Schutz von Amtsträgern im Außendienst werden ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  41. Individuelle Entfaltungsfreiheit und die Grundrechte aller Menschen sollen zugleich gesichert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Starke Sicherheitsbehörden sollen Entfaltungsfreiheit und Grundrechte sichern.

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  43. Eine unabhängige Justiz soll persönliche Sicherheit, Gerechtigkeit und Schutz vor Willkür gewährleisten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  44. Der Verlust von Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat wird aufgehalten.

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  45. Clan- und andere organisierte Kriminalität werden mit einer zwischen Justiz und Polizei abgestimmten Null-Toleranz-Politik bekämpft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  46. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Polizei und Gewerbeaufsicht führen regelmäßig koordinierte Kontrollen gegen organisierte Kriminalität durch.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Ordnungswidrigkeiten im Umfeld organisierter Kriminalität werden konsequent mit vielen einzelnen Maßnahmen geahndet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Die Rahmenkonzeption gegen Clankriminalität wird im Sinne konsequenter Verfolgung ergänzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Landesweit werden Sicherheitspartnerschaften gegen organisierte Kriminalität nach dem Modell der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingerichtet, in denen Sozial- und Ausländerbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommunen unter Führung der Staatsanwaltschaften vorgehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  50. Die gesetzlichen Regeln zur Vermögensabschöpfung werden konsequent angewandt.

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  51. Eine neue Spezialeinheit für Vermögensabschöpfung wird eingerichtet, personell ausgestattet und den örtlichen Staatsanwaltschaften zur Seite gestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Landesrecht zu Datenschutz und Polizei wird so angepasst, dass Behörden umfassend Daten austauschen können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  53. Ein Aussteigerprogramm, vor allem gegen Clankriminalität, zeigt Betroffenen durch behördliche Zusammenarbeit einen Weg aus kriminellen Strukturen.

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  54. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung mit europäischen Partnern wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Europol wird konsequent genutzt, einschließlich Datenabfragen und eigener Beiträge zu den Datenbanken.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  56. Verkehrs- und Telekommunikationsdaten werden bei der Strafverfolgung konsequent genutzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gewährleisten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Die Justiz soll bürgernah sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Die Struktur der Amtsgerichte mit wohnortnahem Zugang zum Recht wird beibehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Das Justizpersonal wird bei der effizienten Strafverfolgung unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  61. Kriminalität wird mit dauerhaftem und koordiniertem Verfolgungsdruck bekämpft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. Das beschleunigte Strafverfahren wird weiter ausgebaut.

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  63. Der Warnschussarrest im Jugendstrafrecht wird stärker genutzt.

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  64. Die bestehenden fünf Standorte der Häuser des Jugendrechts werden weiter unterstützt und finanziert.

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  65. Weitere Standorte der Häuser des Jugendrechts werden in Niedersachsen mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. Angriffe auf Einsatzkräfte und kommunale Mandatsträger werden konsequent strafrechtlich verfolgt.

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  67. Politisch motivierte Straftaten von Extremisten jeder Art werden mit aller Härte verfolgt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  68. Die Finanzierung von Moscheevereinen durch extremistische Organisationen wird konsequent unterbunden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  69. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet wird gestärkt.

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  70. Sogenannte Onlineermittler werden eingeführt, um Hass und Hetze im Netz konsequent zu verfolgen.

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  71. Die staatsanwaltschaftliche Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie wird personell und technisch weiter gestärkt.

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  72. Wer sich an Kindern vergreift, muss die volle Repression des Rechtsstaates zu spüren bekommen.

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  73. Opfer von Sexualstraftaten sollen zu dem Erlebten nur einmal vernommen werden müssen.

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  74. Die Initiative Sicherheitspartnerschaft im Städtebau wird in Niedersachsen ausgebaut und weiterentwickelt.

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  75. Die Erkenntnisse der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Einbruchskriminalität werden berücksichtigt.

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  76. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Einbruchskriminalität wird gestärkt.

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  77. Bei den Staatsanwaltschaften werden zum Schutz der älteren Generation Sondereinheiten für speziell gelagerte Verbrechen wie kriminelle Trickbetrügereien eingerichtet.

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  78. Die Justiz in Niedersachsen wird weiter entlastet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  79. Für eine weitere personelle Stärkung der Justiz in Niedersachsen wird gesorgt.

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  80. Die Justizbehörden müssen auf sich verändernde Gefahrenpotenziale schnell und konsequent reagieren können.

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  81. Auf schnell erreichbare Justizbehörden gerade in der Fläche Niedersachsens wird hingewirkt.

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  82. Es wird sich für den Erhalt der bestehenden Gerichtsstandorte eingesetzt.

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  83. Staatsanwaltschaften und Gerichte erhalten die Personalausstattung, um fehlende Richter- und Staatsanwaltsstellen zu besetzen.

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  84. Auch Bagatellstraftaten werden effektiv verfolgt.

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  85. Die Zulage für Bedienstete des Justizvollzugs wird mit der Zulage des Polizeivollzugs gleichgestellt.

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  86. Der Personalaufbau im Justizvollzug und bei Wachtmeistern wird weiter vorangetrieben.

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  87. Die Nachwuchskampagne „Stark für die Gerechtigkeit“ wird auch auf die Justizvollzugsbeamten ausgeweitet.

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  88. Für den Erhalt der bestehenden Gerichtsorte wird eingetreten.

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  89. Ehrenamtliche Richter werden für die gesamte Zeit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei flexiblem Arbeiten freigestellt und arbeitszeitlich berücksichtigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  90. Die Sicherheit in der niedersächsischen Justiz wird in der Breite weiter verbessert.

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  91. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen für die Bürger jederzeit sichere Räume sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  92. An Gerichten und bei Bedarf auch an Staatsanwaltschaften wird eine tägliche, flächendeckende und durchgehende Eingangskontrolle angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  93. Die Arbeitsbedingungen der Justiz werden leistungsfähiger gestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Richter und Staatsanwälte sollen in besonders belastenden Situationen und Rechtsgebieten systematisch unterstützt werden.

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  95. In Zusammenarbeit mit dem Bund wird das Hochsicherheitsjustizgebäude am Standort Celle gebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Resozialisierung ist eine zentrale Aufgabe der Justizvollzugsanstalten.

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  97. Eine ausreichende Anzahl von Haftplätzen in den Justizvollzugsanstalten wird sichergestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Wenn nötig, wird eine neue hochmoderne Justizvollzugsanstalt nach höchsten Sicherheitsstandards errichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Präventionsarbeit in den Justizvollzugsanstalten wird weiter ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Deradikalisierungsprogramme in den Justizvollzugsanstalten werden weiter ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Die Arbeit der freiwilligen Straffälligenhilfe wird verstärkt unterstützt.
    2. Die Wirksamkeit der erweiterten Resozialisierungsmaßnahmen wird anhand einer länderübergreifenden Analyse der Rückfallquoten analysiert.
    3. Das Justizvollzugsgesetz wird nach der Analyse der Rückfallquoten entsprechend angepasst.
    4. Eine effektive Justiz muss auch eine digitale Justiz sein.
    5. Verwaltungsabläufe werden weiter optimiert.
    6. Die Justizbehörden erhalten neue digitale Instrumente.
    7. Die E-Akte in der Justiz wird weiter vorangetrieben und wie vorgesehen verbindlich bis 2026 eingeführt.
    8. Zur E-Akte wird eine Leistungsbilanz auf Grundlage der Umsetzung am Arbeitsgericht Oldenburg und am Sozialgericht Stade erhoben.
    9. Erhebliche finanzielle Ressourcen werden bereitgestellt, um zusammen mit dem Digitalpakt für die Justiz geeignete Hard- und Software zu beschaffen.
    10. In den Justizvollzugsanstalten werden die technischen Möglichkeiten für den Einsatz von Telemedizin geschaffen.
    11. Die digitale Verbindungsstärke für den Betrieb der Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten wird sichergestellt.
    12. Künstliche Intelligenz wird in der Justiz verantwortungsvoll eingesetzt.
    13. Die Videoüberwachung in Justizvollzugsanstalten und Gerichtsgebäuden wird ausgebaut.
    14. Der Einsatz intelligenter Videoüberwachung wird verstärkt, um die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.
    15. Eine rechtsgebietsübergreifende und flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird angestoßen.
    16. Ein digitales Serviceangebot wird geschaffen, über das Registerauszüge und elektronische Erbscheine angefordert werden.
    17. Die Lebenswelt der Polizisten wird noch stärker als bisher in den Blick genommen.
    18. Die Polizeipräsenz in der Fläche wird verbessert.
    19. Die Organisation der Polizei wird zukunftsfähig aufgestellt.
    20. Die zahlreichen Arbeitskreise werden auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
    21. Die Stäbe der Polizei werden verschlankt.
    22. Polizisten sollen wieder ihren originären Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung und Einsatzbewältigung nachgehen.
    23. Polizisten werden so flexibel aufgestellt, dass sie schnell auf neue Kriminalitätsphänomene und Einsatzentwicklungen reagieren können.
    24. Angemessene Ausstattung und personelle Verstärkung werden in der nächsten Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt.
    25. Wer der Gesellschaft Schutz gibt, muss selbst wirksamen Schutz erwarten können.
    26. Datenschutzrechtliche und technische Voraussetzungen werden geschaffen, damit Polizeikräfte über das Tablet verlässliche Lageinformationen erhalten.
    27. Der Einsatz von Bodycams wird weiter ausgeweitet.
    28. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen wird rechtlich ermöglicht.
    29. In allen Fahrzeugen des Einsatz- und Streifendienstes werden Dashcams installiert.
    30. Eine alternative und gesundheitlich unbedenkliche Tragweise der Dienstwaffe, etwa im Oberschenkelholster, wird eingeführt.
    31. Psychologische Betreuung in den regionalen Betreuungszentren wird ausgebaut.
    32. Die erleichterte Teilnahme an Kuren für Polizeikräfte wird ausgebaut.
    33. Das Angebot des Logistik Zentrums Niedersachsen wird auf die persönliche Ausstattung der Polizeikräfte ausgerichtet.
    34. Die Lieferzeiten für die persönliche Ausstattung der Polizeikräfte werden deutlich reduziert.
    35. Die persönliche Ausstattung der Polizeikräfte wird zu marktgerechten Preisen angeboten.
    36. Das seit vielen Jahren nicht erhöhte Bekleidungsbudget der Polizisten wird erhöht.
    37. Spuckattacken werden strafrechtlich wie Körperverletzung und Widerstand behandelt.
    38. Die Beschaffung neuer sondergeschützter Fahrzeuge für terroristische Lagen wird vorangetrieben, stationiert an zentralen Orten mit einer Einsatzreichweite von einer Stunde.
    39. Einer Misstrauenskultur gegenüber der Polizei wird entgegengetreten.
    40. Mit einem Attraktivitätsprogramm werden die Arbeitsbedingungen verbessert, indem der Beförderungsstau in der Polizei sukzessive abgebaut wird.
    41. Mit Personalräten und Gewerkschaften wird ein verbindliches Stellenhebungsprogramm für fünf Jahre vereinbart.
    42. Die Wartezeit auf das erste Beförderungsamt in der Polizei wird grundsätzlich auf acht Jahre verkürzt.
    43. Die Polizeizulage wird auf 200 Euro erhöht.
    44. Die Polizeizulage wird dynamisch an die Preisentwicklung angepasst.
    45. Schichtdienst von Polizei und Justizvollzug wird durch eine höhere Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten stärker honoriert.
    46. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird nach dem Vorbild des Bundes und anderer Länder auch in Niedersachsen eingeführt.
    47. Für besonders belastende Arbeitsbereiche wie Tatortgruppen oder die Auswertung von Bildmaterial bei Kindesmissbrauch werden Erschwerniszulagen eingeführt.
    48. Der Einstellungstermin für Polizeianwärter wird auf den 1. September vorgezogen.
    49. Ein zweiter Einstellungstermin für Polizeianwärter wird am 1. März geschaffen.
    50. Die Zahl der Studienplätze an der Polizeiakademie wird auf mindestens 1600 festgelegt.
    51. Zukünftige Abgänge werden durch die Neuausbildung von Polizisten ersetzt, damit der Personalstand erhalten bleibt.
    52. Quereinsteiger erhalten durch Kampagnenarbeit die Möglichkeit, in den Polizeidienst einzusteigen.
    53. Die Beschwerdestelle Polizei wird in ihrer bisherigen Form abgeschafft und zu einer Beschwerdestelle für die ganze Landesverwaltung umgewandelt, bei der auch anonyme Schilderungen möglich sind.
    54. Viele Dienststellen und Ausbildungsorte der Polizei müssen an den aktuellen Standard angepasst werden.
    55. Eine leistungsstarke digitale Infrastruktur für alle Liegenschaften wird einbezogen.
    56. Die Polizei wird mit einer starken Präsenz in der Fläche gehalten.
    57. Eine Investitionsoffensive für die bauliche und infrastrukturelle Ertüchtigung der Landesliegenschaften wird aufgesetzt, um den Sanierungsstau aufzulösen.
    58. Polizeidienststellen mit erhöhtem Sanierungsbedarf werden kernsaniert oder bei Wirtschaftlichkeit neu gebaut.
    59. Beim Ausbau wird stärker auf öffentlich-private Partnerschaften gesetzt.
    60. Ein neues Instrument wird genutzt, um Neubauten günstiger, schneller und besser errichten zu können.
    61. Nach einer Ausschreibung mit einem Architekturbüro werden Standard-Dienststellen entworfen.
    62. Liegenschaften werden bedarfsorientiert in Modulbauweise geplant und errichtet.
    63. Die polizeilichen Lehr- und Lernstätten werden gezielt saniert, damit der Lehrbetrieb unter optimalen Bedingungen stattfinden kann.
    64. Polizeistationen und Kommissariate in der Fläche werden erhalten.
    65. Die Polizei muss in Ausstattung und Arbeitsmethoden digitaler werden.
    66. Eine klare Regelung für einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Bundesländern wird geschaffen.
    67. Datenschutz darf beim Informationsaustausch zwischen den Bundesländern kein Hindernis sein.
    68. Gesetzliche Grundlagen für einen dauerhaften elektronischen Austausch zwischen Staatsschutz, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz, Einsatzdienst und kommunalen Ausländer- und Ordnungsbehörden werden geschaffen.
    69. Gesetzliche Grundlagen für automatisierte Software zur strukturierten und umfassenden Datenanalyse werden geschaffen.
    70. Eine Laufbahn für spezialisierte Kräfte, insbesondere IT-Kräfte, wird eingeführt, um im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe besser konkurrieren zu können.
    71. Cybercops gehen in der digitalen Welt ohne besonderen Anlass Streife.
    72. Cybercops sollen Straftaten in der digitalen Welt möglichst verhindern.
    73. Cybercops stehen den Bürgern auch für einfache Fragen zur Cybersicherheit zur Verfügung.
    74. Nützliche Software für die Polizeiarbeit wird stärker von zertifizierten Unternehmen eingekauft.
    75. Polizeisoftware wird weniger selbst programmiert.
    76. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Lösungen, die künstliche Intelligenz und große Datenmengen nutzen.
    77. Auf intelligente Videoüberwachung wird gesetzt.
    78. Modellprojekte intelligenter Videoüberwachung werden insbesondere in Fußballstadien zur Verhinderung von Ausschreitungen initiiert.
    79. Die E-Akte innerhalb der Polizei wird mit Nachdruck vorangetrieben.
    80. Polizisten dürfen ihre Handys im Einsatz benutzen.
    81. Für die Nutzung der Handys im Einsatz erhalten Polizisten einen Versicherungsschutz.
    82. Die Polizeistruktur wird an die neuen Herausforderungen angepasst.
    83. Es wird stärker auf spezialisierte Einheiten gesetzt, weil Internetstraftaten, Cyberangriffe, Clankriminalität und Kindesmissbrauch zunehmen.
    84. Spezialisierte Einheiten sollen enger mit den spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten.
    85. Die für Cyberkriminalität zuständigen Abteilungen von Staatsanwaltschaften und Polizei werden fachlich und räumlich in einem Gebäude zusammengelegt.
    86. Zusätzliches IT-Fachpersonal steht Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam zur Verfügung.
    87. Die Polizeidirektionen werden auf die Kernkompetenzen konzentriert.
    88. Die Stäbe der Polizeidirektionen werden reduziert.
    89. Sondereinheiten zur Bekämpfung der digitalen Kriminalität werden geschaffen.
    90. Eine Zusammenarbeit mit zertifizierten IT-Betrieben wird vereinbart.
    91. Eine starke und sichtbare Präsenz der Polizei in der Fläche wird angestrebt.
    92. Die Organisation der Polizei wird mit dem Ziel einer sichtbaren Präsenz in der Fläche optimiert.
    93. Die Stabsmodelle in der Landespolizei werden optimiert.
    94. Die Verteilung der Stellen für Vollzugsbeamte wird im Hinblick auf die Präsenz in der Fläche optimiert.
    95. Der Tarifbeschäftigtenbereich wird gestärkt, um Vollzugsbeamte zu entlasten.
    96. Reaktions- und Interventionszeiten werden durch eine flexiblere Organisationsform verkürzt.
    97. Der polizeipsychologische Dienst wird gestärkt, um Beamte in schwierigen beruflichen Situationen zu unterstützen.
    98. In Städten mit hoher Kinder- und Jugendkriminalität werden versuchsweise pädagogische Fachkräfte in die Polizeiteams eingebunden.
    99. Spezialisierte und gut ausgerüstete Fachkräfte werden weiter aufgebaut und gefördert.
    100. Eine sechste Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit wird aufgebaut.
    101. Die kommunalen Ordnungsbehörden nehmen eine wichtige Rolle im Sicherheitsgefüge ein.
    102. Der Weg der gestärkten Kompetenzen der Ordnungsbehörden wird konsequent weitergegangen.
    103. Die Sicherheit der Bürger in Niedersachsen wird zukunftsweisend verbessert.
    104. Die Kommunen werden beim Ausbau der Videoüberwachung unterstützt.
    105. Die Rechtsgrundlagen für die kommunale Videoüberwachung werden weiter geschärft.
    106. Jeglicher Drogenhandel, insbesondere an öffentlichen Plätzen, Schulen, Kindergärten und Sporthallen, wird strikt unterbunden.
    107. Verantwortliche des Drogenhandels werden konsequent bestraft.
    108. Die kommunalen Ordnungskräfte werden an den Funk der Behörden angeschlossen, um die Zusammenarbeit mit der Polizei zu verbessern.
    109. Weder in der analogen noch in der digitalen Welt werden rechtsfreie Räume zugelassen.
    110. Strafverfolgungsbehörden müssen Straftaten im digitalen Raum ebenso verfolgen und ahnden können wie in der realen Welt.
    111. Cybersicherheit und Cyberabwehr haben höchste Priorität.
    112. Die Daten der Bürger, der Behörden und der Unternehmen sowie die kritische Infrastruktur werden geschützt.
    113. Es werden Strukturen geschaffen, die schnell und zielgenau handeln, Analysekapazität besitzen und mit Wirtschaft und Bundesbehörden für Cybersicherheit vernetzt sind.
    114. Mögliche Cyberangriffe auf staatliche Strukturen und Unternehmen sollen präventiv verhindert werden.
    115. Die Sicherheitsarchitektur für die Cyberabwehr auf Landesebene wird überarbeitet und neu aufgestellt.
    116. Sicherheitsbehörden, Unternehmen der kritischen Infrastruktur, Landes-IT und entsprechende Bundesbehörden werden besser vernetzt.
    117. Das Landesamt agiert als Partner des Bundesamtes für Informationstechnik des Bundes.
    118. Ein Cybersicherheitsrat auf Landesebene mit Sicherheitsbehörden, Landes-IT und kritischer Infrastruktur wird zur Beratung der Landesregierung gegründet.
    119. Im Cybersicherheitsrat wird ein umfassendes Konzept für den Schutz der digitalen Infrastruktur entwickelt.
    120. Kompetenzen und rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Bund im Gesetz für die Digitalisierung der Verwaltung und Informationssicherheit werden ausgeweitet und gestärkt.
    121. Die Sicherheitsarchitektur in der Landes-IT wird durch zusätzliche Sensoren und Anomalie-Erkennungssysteme ertüchtigt.
    122. Das Landeskriminalamt wird zur zentralen Behörde für die Ermittlung und Bekämpfung von Straftaten im Internet ausgebaut.
    123. Ermittlungsdienste werden durch qualifiziertes Fachpersonal, etwa IT-Experten für Cybercrime, ergänzt.
    124. Ein effektiver Verfassungsschutz ist ein Grundpfeiler der Sicherheitsarchitektur in Niedersachsen.
    125. Das personelle und technische Niveau des Verfassungsschutzes wird gehalten.
    126. Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird gestärkt.
    127. Die rechtlichen Grundlagen für die nachrichtendienstlichen Mittel im Verfassungsschutzgesetz werden weiter reformiert.
    128. Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der Polizei wird weiter vorangetrieben.
    129. Jeder Form von Gewalt, Kriminalität und religiös oder politisch motiviertem Extremismus wird entschlossen entgegengetreten.
    130. Die Menschen in Niedersachsen werden vor Rechts- und Linksextremismus ebenso geschützt wie vor religiös motiviertem Extremismus.
    131. Jeder Phänomenbereich wird in der Beobachtung des Verfassungsschutzes gleichberechtigt behandelt.
    132. Die Beobachtung des Linksextremismus wird auf das Niveau der anderen Phänomenbereiche gehoben.
    133. Das Informations- und Analysezentrum von Verfassungsschutz und Landeskriminalamt wird ausgebaut.
    134. Die Sicherheitszulagen für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes werden erhöht.
    135. Die Sicherheitszulagen für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes werden ruhegehaltsfähig gemacht.
    136. Für den Verfassungsschutz wird ein Fortbildungskonzept entwickelt, um besondere Kenntnisse zu erwerben und zu vertiefen.
    137. Für alle Beschäftigten im Sicherheitsbereich der Verwaltung wird eine Sicherheitsabfrage beim Verfassungsschutz zur Regel.
    138. Der Neubau des Gebäudes für den Verfassungsschutz wird vorangetrieben und zügig vollendet.
    139. Für eine Verbunddatei zum gewaltorientierten Linksextremismus wird sich eingesetzt.
    140. Der Katastrophenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitspolitik des Landes.
    141. Schutz der Bürger, Vorsorge für den Krisenfall und ein entsprechendes Bewusstsein in der Bevölkerung sind elementar.
    142. Katastrophenschutz ist nicht ohne die Menschen denkbar, die sich haupt- und ehrenamtlich dafür einsetzen.
    143. Katastrophenschützer, Hilfsorganisationen und Zivilschutz erhalten mehr Anerkennung.
    144. Die Grundlagen der Arbeit von Katastrophenschutz, Hilfsorganisationen und Zivilschutz werden gestärkt.
    145. Katastrophen- und Zivilschutz werden finanziell und materiell erheblich besser ausgestattet.
    146. Die Förderung für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen soll dauerhaft erhöht werden.
    147. Reservekapazitäten bei Technik und Ausrüstung werden aufgebaut.
    148. Zentrallager werden eingerichtet, um Krisen besser und schneller bewältigen zu können.
    149. Katastrophenschutzbehörden und Polizeidirektionen sollen dieselbe Software für ihre Katastrophenschutzpläne verwenden.
    150. Landeseinheiten mit Spezialfahrzeugen und spezieller Ausrüstung für den Brand- und Katastrophenschutz werden aufgebaut und vorgehalten.
    151. Katastrophenschutzübungen werden regelmäßig durchgeführt.
    152. Regelmäßige Katastrophenschutzübungen werden gesetzlich festgeschrieben.
    153. Ein einheitliches Regelwerk für Fahrzeuge und Materialbeschaffung wird entwickelt.
    154. Das Regelwerk für Fahrzeuge und Materialbeschaffung wird mit anderen Ländern abgestimmt.
    155. Ausschreibungen für Fahrzeuge und Material werden gebündelt, um die Anschaffungskosten deutlich zu reduzieren.
    156. Das Sirenennetzwerk in Niedersachsen wird reaktiviert, damit die Bevölkerung bei Gefahr umgehend gewarnt werden kann.
    157. Cell-Broadcasting wird eingerichtet, sodass bei Gefahr Nachrichten über Mobiltelefone an möglichst viele Bürger gesendet werden.
    158. Unternehmen und Organisationen der kritischen Infrastruktur werden verpflichtet, sich gezielt auf Katastrophenszenarien vorzubereiten.
    159. Ein entsprechendes Kontrollsystem wird eingerichtet.
    160. Freistellungsansprüche und Bildungsurlaub werden im Dialog mit den Arbeitgebern bedarfsgerecht erweitert und auf Ehrenamtliche im Katastrophen- und Zivilschutz ausgeweitet.
    161. Ein leistungsstarker und zukunftsfester Brandschutz ist ein unverzichtbarer Stützpfeiler des Gemeinwesens und der Sicherheit.
    162. Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner müssen bestmöglich geschützt werden.
    163. Der Schutz der Feuerwehrkräfte wird durch fortlaufende Aus- und Weiterbildung gewährleistet.
    164. Der Schutz der Feuerwehrkräfte wird auch durch die Anschaffung neuer Ausrüstung gewährleistet.
    165. Das Brandschutzgesetz wird grundlegend reformiert.
    166. Die Grundlagen für das ehrenamtliche Engagement werden verbessert, etwa durch erweiterte Freistellungsansprüche für die Jugendfeuerwehr und Funktionsträger.
    167. Für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz an den Standorten Celle-Scheuen und Loy wird eine verlässliche Finanzierungsperspektive gegeben.
    168. Die Bauvorhaben auf dem Gelände des Technik- und Trainingszentrums Celle-Scheuen werden konsequent vorangetrieben.
    169. Die Finanzierung der notwendigen Gebäude und Übungsstätten wird im Rahmen eines Investitionsbudgets sichergestellt, damit sie schnellstmöglich fertiggestellt werden.
    170. Im Zuge des Kapazitätsausbaus am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz wird das Schulungsangebot ausgeweitet.
    171. Die notwendigen Ausbilderstellen für das erweiterte Schulungsangebot werden im Haushalt abgesichert.
    172. Die Finanzierung der Feuerwehren wird auf eine zukunftsfeste und breite Grundlage gestellt.
    173. Es wird angestrebt, den Landesanteil an der Feuerwehrfinanzierung zu verstetigen.
    174. Es wird angestrebt, den Landesanteil an der Feuerwehrfinanzierung im Rahmen der Haushaltslage zu erhöhen.
    175. Ein landesseitiges Bausatzsystem für Neubauten von Feuerwehrhäusern, auf das die Kommunen zugreifen können, wird vorangetrieben, um Kosten zu senken und Verfahren zu beschleunigen.
    176. Ein Feuerwehrdienstausweis wird landesweit ausgegeben, um die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr stärker zu honorieren.
    177. Ehrenamtslotsen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden in einem Pilotprojekt erprobt.
    178. Gewalt gegen Feuerwehrkräfte im Einsatz wird konsequent entgegengetreten.
    179. Ein landesweites Meldesystem wird eingerichtet, damit Feuerwehrkräften bei Übergriffen während eines Einsatzes konkret geholfen werden kann.
    180. Ehrenamtliche bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen erhalten einen optimalen Kranken- und Unfallschutz.
    181. Kommunen werden mit einem Förderprogramm für Neu- und Ausbau sowie Sanierung von Gerätehäusern unterstützt.
    182. Die Bundeswehr ist ein entscheidender Akteur im Katastrophenschutz.
    183. Die gemeinsame Sicherheitsarchitektur von Polizei, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr im Katastrophenschutz wird konsequent verbessert.
    184. Über die Amts- und Katastrophenhilfe werden unter Leitung der Polizei gemeinsame Einsätze im Innern verstärkt geübt.
    185. Das Recht wird in allen Bereichen durchgesetzt, unabhängig von der individuellen Herkunft.
    186. Im Hinblick auf extremistische Tendenzen kommt der Prävention eine entscheidende Rolle zu.
    187. Der Präventionsbereich wird weiter gestärkt.
    188. Die Sicherheitsbehörden werden gestärkt und ausgebaut, sodass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre schlagkräftiger werden.
    189. Opferschutz zählt mehr als Täterschutz.
    190. Alle Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, erhalten eine intensivere Betreuung.
    191. Die Zusammenarbeit mit nicht staatlichen Organisationen wie dem Weißen Ring wird intensiviert.
    192. Spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene extremistischer Gewalt werden verstetigt und ausgebaut.
    193. Das Netzwerk ProBeweis für Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt wird gefördert und ausgebaut.
    194. Eine verlässliche bundeseinheitliche Regelung zur Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen wird angestrebt.
    195. Eine entsprechende Finanzierung wird sichergestellt.
    196. Opfer einer Sexualstraftat erhalten einen rechtlichen Pflichtbeistand.
    197. Bei Erstvernehmungen von Opfern von Sexualstraftaten wird eine Videoaufzeichnung angestrebt.
    198. Die Mittel für Betreuungsvereine werden weiter erhöht.
    199. Das Gewaltschutzgesetz wird um das Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung erweitert.
    200. Die Missbrauchsprävention wird insbesondere bei Kindern in Einrichtungen wie Sportvereinen gestärkt.
    201. Im Bund wird angestrebt, den Schutz von Zeugenadressen in der Strafprozessordnung zu stärken.
    202. Der Persönlichkeitsschutz des Verletzten wird gewahrt.
    203. Eine angstfreie Aussagesituation für Verletzte wird ermöglicht.
    204. Opfern wird schneller zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nach einer Straftat verholfen.
    205. Vorsorgemaßnahmen für den Schutz der Bürger in Niedersachsen zu treffen ist eine wichtige Aufgabe von Gesellschaft und Staat.
    206. Extremismus jeder Art wird durch szenetypische Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für das Justizpersonal entschieden entgegengetreten.
    207. Örtliche Dienststellen müssen zur Bekämpfung des Extremismus auf szenekundige Beamte zurückgreifen können.
    208. Das Netz der Präventionsräte und der Landespräventionsrat werden gezielt weiterentwickelt.
    209. Ganzheitliche Präventionsarbeit gegen alle Formen von Extremismus wird angeboten.
    210. Das Kompetenzforum Kommunen wird bei der Präventionsarbeit finanziell unterstützt.
    211. Die Kompetenzstelle für Islamismus-Prävention Niedersachsen wird zu einem wirkungsvollen Instrument ertüchtigt.
    212. Sicherheitspartnerschaften vor Ort zur Prävention und Deradikalisierung werden mit Blick auf Rechts- und Linksextremismus, Antisemitismus und Islamismus geschaffen.
    213. Hass und Hetze gegen Kommunalpolitiker werden in den Mittelpunkt der Präventionsarbeit gestellt.
    214. In Katastrophenfällen wird eine Entgeltfortzahlung für alle Einsatzkräfte geschaffen.
    215. Die Entgeltfortzahlung für Einsatzkräfte in Katastrophenfällen wird im Katastrophenschutzgesetz verankert.
    216. Frauen und Kinder werden vor jeglicher Gewalt geschützt.
    217. Die Istanbul-Konvention wird besser umgesetzt, um Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, häusliche Gewalt zu beenden und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
    218. Die finanziellen Mittel für die Unterbringung zu Schutzzwecken für Frauen und Männer werden ausgeweitet.
    219. Eine länderübergreifende Unterbringung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wird etabliert.
    220. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit, etwa Modellprojekte zu Hochrisikofällen, wird auch durch Stellenanteile in den Polizeiinspektionen unterstützt.
    221. Risiken eines Tötungsdelikts im häuslichen Kontext sollen frühzeitig identifiziert werden.
    222. Präventionsangebote wie das Projekt „Kein Täter werden“ an der Medizinischen Hochschule Hannover werden weiter unterstützt.
    223. Weitere Präventionsprojekte neben bestehenden Angeboten wie „Kein Täter werden“ werden etabliert.
    224. Für einen noch wirksameren Schutz von Prostituierten wird gesorgt.
    225. Präventions- und Ausstiegsprogramme für Prostituierte werden ausgebaut.
    226. Polizei und Staatsanwaltschaften werden für LSBTI-feindliche Gewalttaten sensibilisiert.
    227. Ein vermeintlicher Opferschutz führt nicht dazu, dass die Motivlagen der Täter verschleiert werden.
    228. Die Arbeit der LSBTI-Ansprechpersonen bei der Polizei wird gestärkt und weiterentwickelt.
    229. Die Arbeit des Landespräventionsrates wird gestärkt und weiterentwickelt.
    230. Hass und Hetze im Netz gelten als Verbrechen und sind zu verurteilen.
    231. Werden rechtliche Grenzen überschritten, werden die Urheber ermittelt und verfolgt.
    232. Medienunternehmen können strafbare Hasspostings über die Kooperation von Innenministerium, Justizministerium und Landesmedienanstalt leichter melden und weiterverfolgen.
    233. Cybermobbing wird entgegengewirkt, indem Schulsozialarbeit und Polizei gezielt fortgebildet werden.
    234. Ehrenamtliche werden vor verbalen und physischen Übergriffen von Verfassungsgegnern geschützt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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