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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der CDU in Niedersachsen

414 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 („Niedersachsen springt weiter.“). Bei 83 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der CDU.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 414
  1. Ein starkes Wissenschafts- und Innovationssystem wird angestrebt.

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  2. Alle Kinder haben von Anfang an gute Ausgangschancen für einen erfolgreichen Bildungsweg.

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  3. Der Besuch einer Kindertagesstätte wird allen Kindern unabhängig von Lebenssituation und Herkunft der Eltern zugänglich gemacht.

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  4. Kindertagesstätten sind Betreuungs- und Bildungseinrichtungen und Orte des sozialen Miteinanders, in denen sich Kinder entfalten können.

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  5. Die frühkindliche Bildung wird gestärkt und ausgebaut, wobei die Sprachfähigkeiten der Kinder eine zentrale Rolle spielen.

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  6. Die Bildungskette vom ersten Lebensjahr bis zum Schulabschluss wird zu einem festen Zusammenhang verknüpft.

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  7. Einrichtungen der frühkindlichen Bildung werden enger mit Grundschulen, weiterführenden Schulen und Jugendhilfebehörden verbunden.

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  8. Ein eigenständiges Ministerium für Kinder, Jugend und Bildung wird gegründet und bündelt die Kompetenzen von der frühkindlichen Bildung bis zum Schutz und zur freien Entfaltung von Kindern.

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  9. Gemeinden und Städte werden bei der Schaffung guter Betreuungsangebote unterstützt.

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  10. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote wird fortgesetzt.

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  11. Der Ausbau umfasst auch die Schaffung weiterer Krippenplätze.

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  12. Der Bund steht in der Pflicht, Kommunen und Städte beim Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige finanziell zu unterstützen.

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  13. Das Brückenjahr zwischen Kindertagesstätte und Grundschule wird wieder eingeführt.

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  14. Vor Ort wird eine exzellente Betreuung ermöglicht.

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  15. Kinder brauchen neben einem Betreuungsplatz auch gut ausgebildete Fachkräfte.

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  16. Die Ausbildung in der Kindertagesstätte ist dualisiert und vergütet und verzahnt Praxis und Theorie von Beginn an.

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  17. Arbeits- und Ausbildungsbedingungen des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten werden attraktiver gestaltet, damit mehr Menschen dort arbeiten wollen.

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  18. Eine dritte Kraft wird eingeführt, damit in Kindertagesstätten ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel gilt.

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  19. Die dritte Fachkraft in der Kindertagesstätte wird stufenweise bis spätestens 2027 in Niedersachsen umgesetzt.

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  20. Die dualisierte Erzieherausbildung mit tariflich vereinbarter Ausbildungsvergütung wird ausgebaut.

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  21. Ein einheitliches System der Ausbildungsvergütung wird angestrebt, um die Ausbildung für junge Menschen attraktiver zu machen.

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  22. Über die Kultusministerkonferenz wird eine Reform der Erzieherausbildung initiiert, die dualer, modularer und praxisreicher ausgestaltet wird.

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  23. Für die dualisierte Ausbildung wird ein gezieltes Programm für Ausbilderinnen und Ausbilder initiiert.

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  24. Ausbilderinnen und Ausbilder erhalten zur Entlastung Verfügungsstunden für die Begleitung und Anleitung der Auszubildenden.

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  25. Öffentliche und private Ausbildungskapazitäten für Fachkräfte in Kindertagesstätten werden ausgebaut und finanziell besser unterstützt.

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  26. Die Gründung neuer Schulen zur Ausbildung von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Erzieherinnen und Erziehern wird unbürokratisch zugelassen.

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  27. Für Bildung und Erziehung wird ein berufsbegleitendes Bachelor- und Masterstudium angeboten.

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  28. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten erhalten bessere berufsbegleitende Angebote, um sich zur Erzieherin oder zum Erzieher weiterzuqualifizieren.

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  29. Das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung wird personell gestärkt.

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  30. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden in der Praxis der Kindertageseinrichtungen niedrigschwelliger vermittelt.

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  31. Der Quereinstieg in den Beruf der Erzieherin, des Erziehers und der sozialpädagogischen Assistenz in Kindertagesstätten wird erleichtert.

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  32. Für die Ausbildung von Personal in der frühkindlichen Bildung werden mehr Studienplätze in der Lehrerausbildung geschaffen.

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  33. Freistellungszeiten für Leitungen und Verfügungsstunden für Qualifizierungsangebote des Landes zur Weiterbildung von Fachkräften werden ausgeweitet.

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  34. Von den Trägern der Kindertagesstätten werden entsprechende personelle Ressourcen für Freistellung und Weiterbildung verlangt.

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  35. Krippen, Kindergärten und Grundschulen werden miteinander vernetzt.

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  36. Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Kindertagesstätten wird in beide Richtungen weiter gefördert.

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  37. Das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung wird gestärkt.

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  38. Die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung werden verbessert.

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  39. Das Brückenjahr im letzten Kindergartenjahr wird ab 2024 wieder eingeführt, um den Schuleintritt zu erleichtern und zu verbessern.

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  40. Schulkindergärten sowie bestehende Kooperationen und Übergangsmodelle zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen werden ausgebaut.

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  41. Mittelfristig wird eine moderne Form der Vorschulen etabliert.

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  42. Ein Investitionsprogramm Gute Bildung in Kitas wird aufgelegt, um die Qualität der Einrichtungen nachhaltig zu fördern.

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  43. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung werden durch anerkannte Träger unterstützt.

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  44. Die Gründung von Wald- und Naturkindergärten wird erleichtert.

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  45. Inklusion wird im Alltag der Kindertagesstätten noch stärker verankert.

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  46. Die Fachberatung in Kindertagesstätten wird gefördert.

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  47. Die Kindertagespflege wird finanziell stärker unterstützt.

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  48. Die Vergütung in der Kindertagespflege wird verbessert, damit ein breiteres Angebot an Tagespflege entsteht.

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  49. Die Einrichtung neuer Großtagespflegen wird gefördert.

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  50. Qualitätsstandards und Qualifizierungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege werden weiterentwickelt.

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  51. Die gesellschaftliche Integrationsfunktion der Schule wird anerkannt und in schulpolitischen Weichenstellungen mitbedacht.

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  52. Schulische Bildung befähigt Kinder und Jugendliche zu Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben und zur Mitgestaltung des demokratischen und inklusiven Gemeinwesens.

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  53. Die Bildungspotenziale der Kinder werden besser erschlossen, damit sie besser gefördert und gestärkt werden.

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  54. Gute Schule umfasst auch die Bereitschaft zur Leistung.

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  55. Ein leistungsstarkes Schulsystem bietet allen Schülerinnen und Schülern ein zu Talenten und Begabungen passendes Schulangebot.

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  56. Eine neue Debatte über die Schulstruktur wird abgelehnt.

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  57. Unterrichtsqualität, Durchlässigkeit, individuelle Förderung und hochwertige Abschlüsse an allen Schulformen stehen im Zentrum der Bildungspolitik.

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  58. Schulabbrecher und Schulverweigerer werden in besonderer Weise in den Blick genommen.

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  59. Kein Kind verlässt die Schule ohne Abschluss.

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  60. Garantiert wird ein verlässlicher Weg ohne ständige Reformen und mit klarem Kurs in der Sache.

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  61. Die Unterrichtsversorgung wird deutlich verbessert und liegt landesweit dauerhaft über 100 Prozent, möglichst ohne Unterrichtsausfall.

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  62. Für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen gilt eine Unterrichtsgarantie, die mehr Verlässlichkeit schafft.

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  63. Das Land schafft attraktive Rahmenbedingungen, damit sich Menschen für den Lehrberuf entscheiden und gerne zur Arbeit gehen.

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  64. Für Lehrkräfte werden beste Rahmenbedingungen und eine konkrete Entlastung geschaffen.

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  65. Eine Lehrkräfteoffensive stellt in den nächsten fünf Jahren zusätzlich 5000 Lehrerinnen und Lehrer ein.

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  66. Das Einstiegsgehalt aller Lehrämter wird im Verlauf der Legislaturperiode schrittweise auf A13 angehoben.

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  67. Die Bezahlung der Fachpraxislehrkräfte wird verbessert.

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  68. Wegen der höheren Einstiegsgehälter wird die Funktionsebene der Lehrkräfte neu bewertet.

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  69. Eine Lehrkräfteprämie für unterversorgte Fächer und Regionen schafft Anreize für den ländlichen Raum und für Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen.

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  70. Lehrkräfte werden von unterrichtsfremden Aufgaben entlastet.

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  71. Eine schulverwaltungstechnische Ausbildung zur Schulfachangestellten wird geschaffen, die Schulleitung und Lehrkräfte von administrativen Aufgaben entlastet.

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  72. Der Einsatz von Verwaltungsangestellten in großen Schulen wird ausgebaut.

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  73. Lehrkräfte und Schulleitungen mit besonderen Aufgaben in Inklusion und Integration werden anhand der Sollstunden zusätzlich entlastet.

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  74. Der Personalansatz des pädagogischen Personals an Schulen mit besonderen Herausforderungen wird deutlich erhöht.

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  75. Die Schulsozialarbeit wird deutlich ausgebaut.

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  76. Die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen wird verdoppelt.

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  77. Der tatsächliche Bedarf an Schulpsychologie wird ermittelt und die Zahl der Studienplätze gegebenenfalls angepasst.

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  78. Studienseminare im ländlichen Raum werden gestärkt und ihre Kapazitäten passgenau aufgestockt oder voll ausgelastet.

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  79. Für alle Lehrämter wird eine fächerspezifische Bedarfsplanung als Steuerung zwischen Kultus- und Wissenschaftsressort eingeführt.

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  80. In einem Modellversuch wird die Lehramtsausbildung mit höheren Praxisanteilen erprobt, die bereits im ersten Semester verpflichtend beginnen.

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  81. Hochschulen, Studienseminare und Ausbildungsschulen werden in der Lehramtsausbildung besser verzahnt.

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  82. Perspektivgespräche gleichen schon im Vorbereitungsdienst Landesinteressen und persönliche Wünsche ab, um offene Stellen möglichst gut zu besetzen.

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  83. Für berufserfahrene Personen mit unterschiedlicher Vorbildung wird ein Quereinstieg Plus mit berufsbegleitendem Studium in Pädagogik und Fachdidaktik eingeführt.

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  84. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung werden fortentwickelt, damit sich die Arbeitsbedingungen der Schulen vor Ort verbessern.

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  85. Die Folgen der Corona-Pandemie für die Schulen werden weiter aufgearbeitet.

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  86. Die Arbeit im Kultusministerium wird mit Blick auf Schulorganisation und individuelle Bildungsbiografien intensiviert.

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  87. Pandemiebedingte Lernrückstände werden identifiziert und durch Nachhol- und Mentoringprogramme gezielt behoben.

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  88. Pandemiebedingte soziale, emotionale und psychologische Defizite werden erkannt und mit passenden Hilfen beantwortet.

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  89. Die Wertigkeit der Abschlüsse bleibt auch für die von der Pandemie betroffenen Jahrgänge durch hohe Standards und Leistungsüberprüfungen gesichert.

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  90. Ein Programm gegen Schulabbruch wird als Warnsystem von Schulen und Jugendhilfeträgern mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen aufgelegt.

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  91. Die Qualität des Unterrichts wird weiter verbessert.

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  92. Die Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen werden gestärkt.

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  93. Die Kerncurricula werden weiterentwickelt und nehmen digitale Basiskompetenzen auf.

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  94. Für die relevanten Kernthemen des jeweiligen Faches entsteht mehr Raum.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  95. Lehrkräfte erhalten größere Spielräume für eigene Schwerpunktsetzungen, auch um fächerübergreifenden Unterricht zu erleichtern.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Neue Unterrichtsformate und das eigenständige Lernen werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Besuche außerschulischer Lernorte werden stärker berücksichtigt als bisher.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Digitale und mediale Kompetenzen werden im Unterricht stärker berücksichtigt als bisher.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  99. Die Unterrichtsqualität wird durch schrittweise kleinere Klassen verbessert, beginnend in den Grundschulen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Abschluss- und Abiturprüfungen sowie die Einführungs- und Qualifikationsphase werden im Ländervergleich evaluiert.

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    Wortlaut im Programm

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    1. Hochwertige Bildungsstandards und eine bessere bundesweite Vergleichbarkeit aller Schulabschlüsse auf hohem Niveau werden gesichert.
    2. Grundkompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie Medienkompetenz im Umgang mit neuen Medien werden zur Priorität.
    3. Das Fach Englisch wird gestärkt.
    4. Die Förderung der Deutschkenntnisse in der Grundschule und in der frühkindlichen Bildung erhält besondere Aufmerksamkeit.
    5. Im Alter von vier Jahren werden flächendeckend Sprachstände erhoben und bei festgestelltem Bedarf gefördert.
    6. Die Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik wird ausgebaut, unter anderem durch Schülerlabore und Kooperationen mit Forschung, Unternehmen und Hochschulen.
    7. Das Pflichtfach Informatik wird früher eingeführt und zum Erfolg geführt.
    8. Für ausgebildete Lehrkräfte werden zusätzliche Fortbildungen im Fach Informatik geschaffen.
    9. Die Studienkapazitäten für Informatik werden erhöht.
    10. Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern wird der Einstieg in das Fach Informatik erleichtert.
    11. Wirtschaftliche Kompetenzen werden in der Sekundarstufe I und II stärker vermittelt.
    12. Der Austausch zwischen Schulen und Einrichtungen der Wirtschafts- und Gründungsförderung wird zur Berufsorientierung intensiviert.
    13. Die Vermittlung von Alltagskompetenzen rückt in den Fokus.
    14. An jedem Schulstandort wird ein Handlungsplan für den Schwimmunterricht entwickelt und umgesetzt.
    15. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Förderprogramm für den Schwimmunterricht aufgelegt.
    16. Das Schulobstprogramm wird fortgeführt.
    17. Die Verbraucherbildung in der Schule wird gestärkt.
    18. Das Fach Werte und Normen erhält mehr Raum.
    19. Dyskalkulie wird aufgegriffen und auch über die Sekundarstufe 1 hinaus unterstützt.
    20. Der Unterstützung bei Dyskalkulie werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt.
    21. Mit dem Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung wird eine professionelle und flächendeckende Beratungsstruktur für Schulen aufgebaut.
    22. Ein Bildungsbeirat wird initiiert, in dem Lehrkräfte, Fachleute für digitale Bildungstechnologien, Schulträger und Bildungswissenschaft zusammenarbeiten.
    23. Digitale Didaktik und digitale Kompetenzen werden in der Ausbildung neuer Lehrkräfte stärker vermittelt.
    24. In Hochschulen und Studienseminaren werden neben Theorie vor allem Praxismodule zur digitalen Bildung angeboten.
    25. Schulen dienen dem Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen.
    26. Eine Ideologisierung von Schulstrukturen wird abgelehnt.
    27. Im Mittelpunkt der Bildungspolitik stehen guter Unterricht und hochwertige Bildungsabschlüsse.
    28. Der Schulfrieden bleibt gewahrt, indem die Schulträger die Schulstruktur eigenverantwortlich und am Elternwillen orientiert festlegen.
    29. Die Schullaufbahnempfehlung beim Übergang von der Grundschule in den fünften Jahrgang wird wieder eingeführt.
    30. Kleinere Schulstandorte werden durch Öffnungsklauseln für Klassenteiler abgesichert, unter anderem im ländlichen Raum.
    31. An Grundschulen mit Außenstellen wird immer eine Konrektorenstelle eingerichtet.
    32. Die regionale Kooperation der Grundschulen mit der frühkindlichen Bildung wird ausgebaut, damit der Übergang aus der Kindertagesstätte im Sinne der Kinder gelingt.
    33. Die Zusammenarbeit von Schulen mit Kammern, Berufsschulen und Unternehmen wird intensiviert.
    34. Berufs- und Studienorientierung sowie berufliche Profilbildung werden in allen Schulformen weiter ausgebaut.
    35. Starke Gymnasien in Niedersachsen werden weiterhin unterstützt.
    36. Gymnasien erhalten Bestandsschutz, um diese Schulform zu sichern.
    37. Gründungsmöglichkeiten für Kooperative Gesamtschulen werden wieder in das Schulgesetz aufgenommen, damit diese Schulform in der regionalen Schulstruktur steht.
    38. Moderne Ganztagsschulen sind ein zentraler Bestandteil der Schullandschaft.
    39. Zusätzliche Zeiten werden für die Schulbildung einschließlich individueller Lernunterstützung, Hausaufgabenbetreuung und kultureller Bildung genutzt und nicht allein als Betreuung angeboten.
    40. Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule im Rahmen einer Schulbauoffensive konzeptionell, personell und finanziell unterstützt und erhalten Rechtssicherheit.
    41. Offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsangebote bleiben möglich und werden so flexibilisiert, dass externe Bildungspartner mit ihrer Expertise stärker einbezogen werden.
    42. Die Lehrkräftequote im gebundenen und teilgebundenen Ganztag wird gesenkt, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern.
    43. Kunstschulen, Musikschulen und andere Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung werden zur Entlastung verstärkt in Ganztagsangebote eingebunden.
    44. Die inklusive Schule wird im Sinne der Kinder und Jugendlichen ohne ideologische Festlegung umgesetzt, wozu Erhalt und Ausbau der Förderschulen als inklusive Kompetenzzentren gehören.
    45. Inklusion stellt das Kind mit seinen Stärken und Schwächen in den Vordergrund und wird unter der Vorgabe des Kindeswohls weiterentwickelt.
    46. Die inklusive Schule wird in ihrer derzeitigen Form verbessert.
    47. Alle Schulen, auch die Förderschulen, gelten als inklusive Schulen.
    48. Die Förderschulen Lernen und Sprache werden weitergeführt, als reguläre Schulformen mit Bestandsschutz im Schulgesetz abgesichert, und Neugründungen bleiben zulässig.
    49. Alle Förderschulen bleiben erhalten und werden zu inklusiven Kompetenzzentren weiterentwickelt.
    50. Erfolgreich arbeitende Tagesbildungsstätten erhalten die Möglichkeit, sich zu Förderschulen GE weiterzuentwickeln.
    51. Die Studienkapazitäten für Sonderpädagogik werden weiter ausgebaut.
    52. Alle Schulformen werden gleichberechtigt und stärker mit Förderschullehrkräften und pädagogischen Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams ausgestattet, um inklusive Schule und echte Wahlfreiheit zu erreichen.
    53. Der Einsatz von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern wird neu konzipiert und zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.
    54. Die inklusive Schule wird über alle Schulformen hinweg durch Fortbildungsverpflichtungen, mehr berufsbegleitende Qualifizierung und eine stärkere Verankerung des inklusiven Schulgedankens in allen Lehramtsstudiengängen verbessert.
    55. Schulen sollen leistungsstark, eigenverantwortlich und unverwechselbar werden.
    56. Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsspielräume der Schulen werden erhöht.
    57. Die Schulleitungen werden gestärkt.
    58. Schulleitungen erhalten mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung bei der Einstellung von Lehrpersonal und sonstigem Personal.
    59. Schulleitungen erhalten mehr Verantwortung bei der Digitalisierung ihrer Schulen.
    60. Für dauerhafte Qualifizierungsmaßnahmen von Schulleitungen werden Anreize geschaffen.
    61. Das Berufsbild Schulleitung wird gestärkt, die Aufgaben werden neu definiert und Unterrichtsverpflichtung sowie Besoldung der Schulleitungsmitglieder werden darauf neu ausgerichtet.
    62. Eine Führungsakademie mit regelmäßigen Schulungen und ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang Bildungsmanagement für Schulleitungen entstehen in Kooperation mit Hochschulen und Studienseminaren und behandeln insbesondere Schul-, Personal- und Verwaltungsrecht sowie Leitungskompetenzen.
    63. Ausschreibung und Einstellung von Lehrkräften und pädagogischem Personal werden vereinfacht, hin zu eigenständigen Verfahren der Schulen und zu Einstellungen über das gesamte Schuljahr.
    64. Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft werden in ihrer Weiterentwicklung unterstützt.
    65. Die Finanzhilfe des Landes für Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft wird auf Basis einer Vollkostenerhebung reformiert und als stabile und faire Hilfe gesichert.
    66. Fragen der Qualitätssicherung und der Schulaufsicht werden gemeinsam mit Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft evaluiert.
    67. Freie Schulen und Schulen in kirchlicher Trägerschaft werden bei Förder-, Fortbildungs- und Infrastrukturprogrammen sowie beim Umgang mit Sonderbedarfen besser berücksichtigt.
    68. Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft können Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an staatlichen Studienseminaren ausbilden und das staatliche Online-Portal für Stellenausschreibungen nutzen.
    69. Die Quote für nicht katholische Schüler an Konkordatsschulen wird erhöht und die Konfessionsquote gemeinsam mit den katholischen Schulen neu geregelt.
    70. Sommerschulen für Jugendliche werden gefördert.
    71. Die Schulkooperationen im Zusammenhang mit Sommerschulen werden ausgeweitet.
    72. Die Finanzierung der Sommerschulen wird grundsätzlich dynamisiert.
    73. Fort- und Weiterbildungsangebote werden allen Menschen niedrigschwellig zugänglich gemacht.
    74. Berufliche und akademische Bildung gelten als gleichwertig.
    75. Ein frühzeitiges Angebot der Berufsorientierung weckt das Interesse der Schülerinnen und Schüler an ihrem späteren Berufsweg.
    76. Die duale Ausbildung wird durch bessere und gezieltere Informationen gestärkt.
    77. Betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten wie die duale Bildung werden durch Praktikumsgutscheine für Schülerinnen und Schüler erlebbarer, und die Berufsorientierung im dualen System wird gestärkt.
    78. Ab Jahrgang 8 finden regelmäßige Zukunftsgespräche der Jugendberufsagenturen und Kammern statt, die früh auf die Zukunftspläne der Schülerinnen und Schüler eingehen.
    79. An allen Schulformen wird ein Ankerfach Berufsorientierung eingeführt, das eine systematische Orientierung nach Berufen und Branchen sicherstellt.
    80. Die Berufsorientierung unter den Schülerinnen und Schülern wird ausgebaut.
    81. Auszubildende im zweiten oder dritten Lehrjahr können bei berufsorientierenden Veranstaltungen die 8. und 9. Klassen über ihre Erfahrungen informieren.
    82. Die Arbeit der Ausbildungslotsen wird durch ein Landesprogramm zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung gestärkt.
    83. Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klasse erhalten ein gefördertes Recht auf Potenzialanalyse, auf deren Basis sie bei der Berufswahl unterstützt werden.
    84. Lehrkräfte werden für die Anforderungen der Berufsorientierung besser qualifiziert.
    85. Berufsorientierung wird im Lehramtsstudium und im Vorbereitungsdienst unabhängig vom Fach stärker verankert.
    86. Kooperationen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulen, Kammern und Unternehmen werden gestärkt.
    87. Innovative Modellversuche für eine gelingende Berufs- und Studienorientierung werden zugelassen.
    88. Bei der Berufs- und Studienorientierung liegt ein Schwerpunkt auf den MINT-Berufen.
    89. Die Durchlässigkeit zwischen dualer Ausbildung und Hochschulstudium wird weiter verbessert.
    90. Neue Anrechnungskonzepte zwischen dualer Ausbildung und Hochschulstudium werden entwickelt und erprobt.
    91. Die Angebote für duale Studiengänge werden ausgebaut.
    92. Berufsschulen werden bis 2025 zu regionalen digital unterstützten und nachhaltigkeitsorientierten Exzellenzzentren beruflicher Bildung entwickelt.
    93. Berufsschulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler nicht nur fachlich, sondern auch auf die neuen digitalen Anforderungen der Berufsfelder vor.
    94. Die Unterrichtsversorgung an Berufsschulen wird wie an den allgemeinbildenden Schulen auf über 100 Prozent gebracht und flächendeckend deutlich verbessert.
    95. Berufsschulen werden finanziell und personell gestärkt.
    96. Ein Investitionsprogramm verbessert insbesondere die digitale Ausstattung der Berufsschulen.
    97. Ein Institut für berufliche Bildung wird gegründet und hebt die Berufsbildung auf ein höheres Qualitätsniveau.
    98. Neue Kompetenzcluster an berufsbildenden Schulen werden umgesetzt und Kooperationen ermöglicht, um fachliche und personelle Synergien in multiprofessionellen Teams zu nutzen.
    99. Wohn- und betriebsnahe Ausbildung und berufliche Beschulung werden insbesondere im ländlichen Raum auch bei kleinen Klassen sichergestellt.
    100. Berufsschulen werden für Hybrid-Kurse ausgestattet, damit auch Angebote anderer Berufsschulen genutzt werden können.
    101. Hochschulen sollen für junge lernbegeisterte Menschen aus Deutschland, Europa und der Welt noch attraktiver werden.
    102. Das Angebot an Studienplätzen wird weiter ausgebaut.
    103. Die Campusmanagementsysteme der Hochschulen werden modernisiert und nach Möglichkeit vereinheitlicht, um Schnittstellenprobleme zu beheben.
    104. Studierende können leichter an Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen teilnehmen und dort möglichst Prüfungen ablegen.
    105. Alle Vorlesungsverzeichnisse der Hochschulen werden miteinander vernetzt.
    106. Hochschulen werden ermutigt, ihre Anerkennungspraxis zu überprüfen, um die Zusammenarbeit in der Lehre zu erleichtern.
    107. Der Einsatz digitaler Tools und Plattformen im Studium wird stark verbessert und gefördert.
    108. Das Bachelor- und Mastersystem wird flexibilisiert, damit Freiräume für Auslandssemester und Auslandspraktika genutzt werden.
    109. Der Übergang von Bachelor- in Masterstudiengänge wird erleichtert.
    110. Das Studium in Teilzeit wird erleichtert, sowohl berufsbegleitend als auch zur besseren Vereinbarkeit von Bildung und Familie.
    111. Ein Programm für Schülerstipendien und Studienorientierungstage wird aufgelegt und richtet sich an außergewöhnlich leistungsstarke und talentierte Schülerinnen und Schüler.
    112. Ein Exzellenzprogramm des Landes fördert besonders begabte Studentinnen und Studenten.
    113. Die Finanzautonomie der Hochschulgremien wird gestärkt, damit Hochschulangehörige Verwaltungsgebühren und hochschulische Leistungen eigenverantwortlich neu austarieren können.
    114. Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Studierende werden gemeinsam mit den Studentenwerken weiterentwickelt.
    115. Demokratische Prozesse an Hochschulen werden gefördert und Hochschulpolitik sowie Studentenvertretungen unterstützt.
    116. Bildungswege werden neu gedacht und neu geschaffen, damit lebensbegleitende Fort- und Weiterbildung möglich ist.
    117. Hochschulen werden unterstützt und gefördert, sich stärker in Fort- und Weiterbildung sowie in der Erwachsenenbildung zu engagieren, analog zur Professional School der Leuphana Universität in Lüneburg.
    118. Rechtliche Hürden, die Berufsschulen daran hindern, sich stärker in der betrieblichen Fortbildung zu engagieren, werden neu bewertet und angepasst.
    119. Die Zusammenarbeit von Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Meisterschulen des Handwerks und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird gefördert, um den Wissens- und Technologietransfer zu gewährleisten.
    120. Zusätzliche Aufbau- und Qualifizierungsstudiengänge an Hochschulen richten sich gezielt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
    121. Lehrpersonal an Hochschulen erhält attraktive Möglichkeiten, auch in der Erwachsenenbildung tätig zu werden, um den Wissens- und Technologietransfer zu stärken.
    122. Gemeinsam mit den Hochschulen wird das Programm Akademische Fortbildung für Berufsqualifizierte aufgelegt.
    123. Neue Qualifizierungsstudiengänge bieten Berufstätigen, auch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern, eine akademische Weiterqualifikation an.
    124. Eine bundesweit einheitliche Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten wird angestrebt.
    125. Digitalisierung wird in die Erwachsenenbildung integriert, damit bereits im Bildungssektor mit neuen Medien gearbeitet werden kann.
    126. Die Sprachbildung wird weiter ausgebaut, um die Grundbildung der Menschen zu stärken und auszubauen.
    127. Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund und geringen Lese- und Schreibfähigkeiten, die wegen ihres Alters nicht mehr von der regulären Schulbildung erfasst werden, erhalten besondere Sprachförderung.
    128. Zugang und Arbeit der Grundbildungszentren werden evaluiert, damit Angebote niedrigschwelliger werden und digitale Wege besonders in der Erstansprache besser genutzt werden.
    129. Erwachsenenbildung wird als aufsuchende Erwachsenenbildung stärker in die Quartiers- und Sozialarbeit einbezogen.
    130. In Studienfächern von der Humanmedizin bis zum Lehramt braucht es angesichts längerer Studienzeiten eine stärkere berufsbezogene Nachwuchssicherung.
    131. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Bedarfsplanung der Gesundheitsberufe und der Lehrkräfte wird ausgebaut.
    132. Die aufgabengerechte Koordinierung der Informations- und Beratungsangebote von Schulen, Hochschulen und der Agentur für Arbeit wird vorangetrieben.
    133. Im Beruf erworbene Fähigkeiten werden in größerem Umfang auf ein Hochschulstudium angerechnet.
    134. Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher erhalten ein passgenaues Angebot für den Übergang in die berufliche Bildung, bei dem im Studium erworbene Qualifikationen anerkannt werden können.
    135. Der Stellenwert der berufsorientierten dualen Ausbildung in Berufsakademien wird gesteigert.
    136. Das Erfolgsmodell der Berufsakademien wird im Dialog weiterentwickelt und ergänzt, damit Studierende qualifizierte Hochschulabschlüsse erlangen können.
    137. Die Durchlässigkeit von der beruflichen Bildung zur Hochschulbildung wird verbessert.
    138. Der Zugang von Meisterinnen und Meistern in die akademische Bildung wird formal und inhaltlich erleichtert.
    139. Studienwechsler und Studienabbrecher erhalten auch in der beruflichen Ausbildung neue Perspektiven, etwa durch eine leichtere Anerkennung erworbener Qualifikationen.
    140. Alle Schulgelder in der beruflichen Ausbildung werden abgeschafft.
    141. Die Bildungsgesetze werden auf ein neues Niveau der lebensbegleitenden Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehoben.
    142. Das Bildungsurlaubsgesetz und das Erwachsenenbildungsgesetz werden zusammengeführt und zu einem Gesetz für gute Bildung im Beruf ausgebaut.
    143. Die Angebote zum Erwerb eines berufsqualifizierenden Schulabschlusses werden ausgebaut, damit möglichst viele Menschen ihn im Erwachsenenalter nachholen können.
    144. Die genannten Potenziale werden künftig intensiver genutzt und gefördert.
    145. Bundes- und Landesforschungsprogramme werden stärker mit den Schwerpunktsetzungen der Industrieforschung koordiniert, um Fehlanreize zu reduzieren.
    146. Die Ideenexpo wird als Leuchtturmprojekt stärker unterstützt, um Kinder und Jugendliche früh für Forschung und Innovation zu begeistern.
    147. Neue Transferpartnerschaften und Innovationsverbünde sollen dafür sorgen, dass Innovations- und Gründerpotenziale stärker genutzt werden.
    148. Die Hochschulen werden zu einem Motor für Gründungen gemacht.
    149. Das Hochschulgesetz wird so angepasst, dass eine hohe Zahl erfolgreicher Ausgründungen der Hochschule einen Finanzierungsvorteil bringt.
    150. Freiwillige, fachbereichsübergreifende Veranstaltungen zum Thema Entrepreneurship mit Credit-Points werden für alle Studierenden angeboten.
    151. Das wissenschaftliche Dienstrecht wird so modernisiert, dass Fachkräfte einfacher zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wechseln können.
    152. In den Feldern Künstliche Intelligenz, Big Data und Biologisierung werden bis zu 50 weitere Professuren geschaffen.
    153. Gründungsinteressierte werden durch eine Checkliste zu hochschulnahen Ausgründungen unterstützt, die Patent-, Urheber- und Finanzierungsfragen sowie ungenutzte Patente transparent macht.
    154. Ein Gründungs- und Transfercoaching für Hochschulen wird entwickelt.
    155. Die Transferstellen der Hochschulen werden stärker vernetzt.
    156. Förderausschreibungen wie „Transfer für Niedersachsen“ werden neu aufgelegt.
    157. Beratungskapazitäten zu Anschub- und Wachstumsfinanzierung werden erweitert.
    158. Hochschul- und wirtschaftsnahe Gründungsaktivitäten werden in Co-Innovation-Spaces gebündelt und unternehmerisches Know-how wird zusammengeführt.
    159. Regionale Netzwerke zwischen Hochschulen, Kammern, kommunalen Entscheidungsträgern und Wirtschaft werden ausgebaut, um Hochschul-Entrepreneurship finanziell zu fördern.
    160. Über Zukunftsregionen wird der Austausch der Hochschulen mit Wirtschaft, Gesellschaft, Behörden und Kultureinrichtungen vorangebracht.
    161. Im Rahmen der Innovations- und Transferstrategie werden die Kompetenzen in der Hochtechnologie gebündelt.
    162. Im Rahmen der Innovations- und Transferstrategie werden Synergieeffekte genutzt.
    163. Das Netzwerk Quantum Valley Lower Saxony wird weiter gefördert.
    164. Start-ups und innovative Unternehmen werden im Quantennetzwerk stärker eingebunden.
    165. Trans- und interdisziplinäre Kooperationen mit verwandten Wissenschaftsdisziplinen werden vorangebracht.
    166. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Quantennetzwerk werden weitere Initiativen gestartet, die Schlüsseltechnologien ideale Startbedingungen sichern.
    167. Der Standort Göttingen des Norddeutschen Verbunds für Hoch- und Höchstleistungsrechnen wird weiter gefördert.
    168. Die Infrastruktur des Hoch- und Höchstleistungsrechnens wird Forschenden niedrigschwelliger bereitgestellt.
    169. Die Forschungsaktivitäten zur Künstlichen Intelligenz in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück werden weiter ausgebaut.
    170. Die Forschungsaktivitäten zur Künstlichen Intelligenz an diesen Standorten werden stärker miteinander vernetzt.
    171. Die Luft- und Raumfahrtforschung wird unter Einbindung des Braunschweiger Exzellenzclusters zur klimaschonenden Luftfahrt weiterentwickelt.
    172. Das Land wird als Standort für Entwicklung und Produktion von Mikrosatelliten gefördert.
    173. Komplexitätsforschung wird an mindestens einer Hochschule etabliert, um Wechselwirkungen zwischen Disziplinen und wissenschaftlichen Ökosystemen besser zu erforschen.
    174. Die Freiheit der Wissenschaft und die Autonomie der Hochschulen gelten als besonders schützenswert.
    175. Hochschulen gelten als Orte offener Debatten und klarer Haltungen, weltoffen, tolerant und kritisch.
    176. Forscherinnen und Forscher aus allen Teilen der Welt sollen im Land forschen und lehren und bestmögliche Bedingungen vorfinden.
    177. Strikte Sprachvorgaben in Forschung und Lehre werden abgelehnt.
    178. Niemand soll an Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen und andernorts Nachteile erleiden, wenn sogenannte Gendersprache nicht verwendet wird.
    179. Wachsende Wissenschaftsskepsis und Versuche, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Arbeit einzuschränken, erfordern deutliche Antworten.
    180. Notwendige Reformen werden umgesetzt, damit sich künftige Spitzenforschende für die Forschungs- und Hochschulstandorte im Land entscheiden.
    181. Auch künftig werden die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Wissenschaft, Forschung, Wissenstransfer und Lehre an den Hochschulen benötigt.
    182. Die Universitäten werden bei der Vorbereitung auf die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs von Bund und Ländern weiter unterstützt.
    183. Die sechs erfolgreichen Exzellenzcluster der beteiligten Hochschulen sollen verteidigt werden.
    184. Zu den bestehenden Exzellenzclustern sollen weitere hinzugewonnen werden.
    185. Mindestens eine Hochschule im Land soll den Titel einer Exzellenzuniversität erringen können.
    186. Schlüsseltechnologien wie Energie, Versorgungsforschung, Medizin, Quanten- und Biotechnologie, Künstliche Intelligenz, Informatik und Naturwissenschaften werden besonders fokussiert.
    187. Ein breites Studienangebot wird über das ganze Land hinweg vorgehalten.
    188. Die Chancen der Digitalisierung werden genutzt, um Studienangebote landesweit verfügbar zu machen.
    189. Hochrangige internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden für digitale Vorlesungen gewonnen.
    190. Die Hochschulen werden auf einen hybriden Mix aus Präsenzlehre und digitaler Lehre vorbereitet.
    191. Die Freiheit der Wissenschaft gilt als hohes Gut und als Kern einer offenen Gesellschaft.
    192. Die Freiheit der Wissenschaft wird mit Nachdruck geschützt.
    193. Hochschulen gelten als Raum des offenen Austausches von Ideen und Konzepten sowie freier Forschung und Lehre.
    194. Versuchen, den Raum freier Forschung und Lehre politisch einzuengen, wird mit ganzer Kraft entgegengetreten.
    195. In den Geistes- und Sozialwissenschaften wird Maß und Mitte verlangt, um den offenen Dialog und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn zu sichern.
    196. Antisemitismus, Rassismus und allen Arten von Diskriminierung wird entschieden entgegengetreten.
    197. Die Hochschulen werden gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt.
    198. Die Stärkung und zukunftsfähige Aufstellung der Hochschulen soll durch eine stabile Grundfinanzierung gewährleistet werden.
    199. Die strategische Entwicklung der Hochschulen wird aufbauend auf der Potenzialanalyse begleitet.
    200. Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein neuer Hochschulentwicklungsvertrag ausgehandelt.
    201. Hochschulen erhalten die Möglichkeit, Fonds für die Finanzierung durch ehemalige Studierende aufzulegen.
    202. Ein Fonds macht Spenden, Erbschaften und Überschüsse aus öffentlichem und Betriebsvermögen für die Studierenden nutzbar.
    203. Die Hochschulautonomie wird klar bekräftigt.
    204. Die Entscheidungsspielräume der Hochschulen werden erweitert.
    205. Rechtliche Änderungsbedarfe aus der Corona-Pandemie werden gemeinsam mit den Hochschulen und ihren Angehörigen analysiert.
    206. Die digitale Ausstattung der Hochschulen wird unter Berücksichtigung begleitender Bundesprogramme weiter ausgebaut.
    207. Zusätzliche digitale Arbeitsplätze ermöglichen Studierenden auf dem Campus besseres Lernen allein oder in kleinen Gruppen.
    208. Die Dachinitiative „hochschule.digital“ wird konsequent fortgeführt.
    209. Die Dachinitiative „hochschule.digital“ wird mit dem Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ verbunden.
    210. Hochschulen erhalten auch für Studierende in Online-Studiengängen die vollen Studienqualitätsmittel.
    211. Die digitale Ausstattung der Hochschulbibliotheken einschließlich der Ausleihe wird ausgebaut, um den Zugang zu Literatur zu erleichtern.
    212. Die Entwicklung der Wissenschaftspakte wird in enger Abstimmung mit den Hochschulen begleitet.
    213. Durch Verstetigung und Entfristung von Stellen soll mehr Planungssicherheit entstehen.
    214. Die Bausubstanz der Hochschulen wird durch ein Hochschulbauprogramm saniert und modernisiert.
    215. Wo es wirtschaftlich sinnvoll und hochschulpolitisch praktikabel ist, wird Public-Private-Partnership genutzt.
    216. Die Fachhochschulen werden nachhaltig gestärkt, etwa durch Kooperation bei der Bauherreneigenschaft mit größeren Hochschulen und Universitäten in der Region.
    217. Eine bessere Unterstützung der Hochschulen vor Ort durch Unternehmen wird ermöglicht.
    218. Die sogenannten MINT-Fächer gelten als Zukunftsfeld.
    219. An allen Hochschulen mit MINT-Instituten werden MINT-Experimentierlabore und Zukunfts-Campus-Projekte verfolgt.
    220. Bereits früh im Studium werden Qualifizierungsangebote im Bereich Entrepreneurship angeboten.
    221. In wirtschafts- und naturwissenschaftlichen Studiengängen werden Wahlpflichtangebote für Entrepreneurship geschaffen.
    222. Für Studierende, die während des Studiums gründen wollen, wird die Studienzeit flexibilisiert, auch durch Auszeit oder Teilzeitstudium.
    223. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten passgenaue Beratung und Qualifizierungskurse für den Gang in die Selbstständigkeit.
    224. Mehr Frauen werden für MINT-Berufe begeistert.
    225. Karrieren in der Wissenschaft werden erleichtert.
    226. Die Zusammenarbeit mit dem Helmholtz-Institut für Informationssicherheit wird ausgeweitet.
    227. Forschungspolitische Schwerpunktsetzungen werden stärker an gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet.
    228. Professuren in Privacy, Datenschutzrecht, Datensicherheit, Big Data sowie Daten- und Forschungsethik werden gestärkt.
    229. Forschungsaktivitäten in diesen Datenfeldern werden stärker gefördert.
    230. Forschungsdateninfrastruktur und Forschungsdatenmanagement werden weiter ausgebaut.
    231. Ein landesweites Netzwerk für Forschungsdaten wird geschaffen.
    232. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, darunter Energie, Gesundheit und Kommunikation, wird als Forschungsthema gestärkt.
    233. Die Zuständigkeit für Forschungs- und Datenethik wird in den Hochschulgremien stärker verankert.
    234. Die Forschungsstärke in den genannten Forschungsfeldern wird ausgebaut.
    235. In weiteren Schlüsseltechnologien werden Impulse gesetzt.
    236. Die Lebenswissenschaften werden nachhaltig gestärkt.
    237. Der reibungslose Austausch zwischen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt als Grundlage erfolgreicher Forschung.
    238. Die Wissenschaftsverbünde müssen gestärkt und nachhaltig ausgebaut werden.
    239. Eine Novelle des Hochschulgesetzes soll Forschungsverbünde zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Einrichtungen besonders fördern.
    240. Die Standorte der überregionalen Forschungsgemeinschaften werden weiter gefördert.
    241. Das Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen wird zu einem Zentrum für angewandte Grünlandforschung ausgebaut.
    242. Aus-, Fort- und Weiterbildung zu Tierwohl, Klimaschutz und nachhaltiger Produktivität wird gezielt gefördert.
    243. Die agrarwissenschaftliche Forschung an den Hochschulen wird gestärkt.
    244. An einer Hochschule wird eine Professur für Ökolandbau eingerichtet.
    245. Agrarwissenschaftliche Forschung und Lehre werden für die heimische und die globale Ernährung gestärkt.
    246. Der Berufsschulstandort für Binnenfischerei und Aquakultur in Hannover wird unterstützt und ausgebaut.
    247. Fischereiforschungseinrichtungen bleiben erhalten und werden ausgebaut.
    248. Die Ausbildungsgänge für Fischerei an der staatlichen Seefahrtsschule in Cuxhaven bleiben erhalten.
    249. Lebensmittelverschwendung wird zu einem Thema des Schulunterrichts gemacht.
    250. Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt wird gestärkt.
    251. Die Mittelausstattung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird erhöht.
    252. Die Versuchsanstalt soll eine führende Position in der Pflanzenforschung in Deutschland einnehmen.
    253. Die Forschung zum Projekt Energie- und Wasserspeicher Harz wird ausgeweitet und in den praktischen Wasserschutz überführt.
    254. Netzwerke wie das Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und das Agrotech Valley werden stärker vernetzt.
    255. Diese Netzwerke werden anwendungs- und transferorientiert ausgerichtet.
    256. Impulse in der Material-, Werkstoff-, Mobilitäts- und Fahrzeugforschung sollen Transferpotenziale für ressourcenschonendere Mobilität und Produktion nutzbar machen.
    257. Die Vernetzung von Meeresforschung, dem Forschungsverbund Gute Küste und der historischen Küstenforschung wird ausgebaut und um weitere Akteure ergänzt.
    258. Ein gemeinsamer Forschungscluster wird aufgebaut.
    259. Die Forschung und Entwicklung zu neuen Energiespeichern wird unterstützt.
    260. Forschungsaktivitäten zur Energiespeicherung werden zusätzlich gefördert.
    261. Forschungsaktivitäten zum Batterierecycling werden gefördert, um die Versorgungssicherheit zu stärken.
    262. Die Ausbildung von Planungs- und Bauingenieuren wird wieder aufgenommen.
    263. Ausbildungs- und Hochschulkapazitäten für Planungs- und Bauingenieure werden ausgebaut und gestärkt.
    264. Ausbildungsplätze und duale Studienplätze mit IT-Bezug werden weiter ausgebaut, um genug IT-Fachkräfte auszubilden.
    265. Die Ausbildung von Verwaltungspersonal wird durch das Land weiter verstärkt und ausgebaut.
    266. Im Studium der Rechtswissenschaften und an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege werden die digitalen Kompetenzen gestärkt.
    267. Im Jurastudium und an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege werden die Voraussetzungen für die digitale Arbeit gelehrt.
    268. Ab 2024 trägt eine jährliche Zuführung von 100 Millionen Euro an das Sondervermögen für Investitionsnachholbedarfe staatlicher Hochschulen zur Umsetzung dieser Bauprojekte bei.
    269. Ab der 9. Klasse wird einmal jährlich Wiederbelebungsunterricht an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingeführt.
    270. Die Studienplätze für das Berufsbild Physician Assistant werden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ausgebaut.
    271. Für Ärztinnen und Ärzte werden fortlaufende Schulungen im Bereich der Telemedizin angeboten.
    272. Der Aufbau der akademischen Hebammenausbildung wird fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
    273. Die Forschung zur geschlechtsspezifischen Medizin wird an Standorten in Niedersachsen gefördert.
    274. Die Reformen des Medizinstudiums und der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe werden zügig und vollständig umgesetzt, um verlässlich hochqualifizierten Nachwuchs zu gewinnen.
    275. Die Bedarfe werden genau ermittelt und notwendige Priorisierungen vorgenommen.
    276. Die Novelle der ärztlichen Approbationsordnung wird zügig zum Abschluss gebracht.
    277. Die Umsetzung der Novelle der ärztlichen Approbationsordnung wird an den medizinischen Fakultäten unterstützt.
    278. Unnötige Verzögerungen einschließlich der Berücksichtigung neuer Reformvorschläge bei der ärztlichen Approbationsordnung sind nicht hinnehmbar.
    279. Die Ausbildung von Lehrpersonal für Pflegekräfte und die Ausbildung des Pflegepersonals selbst werden gefördert.
    280. Die Ausbildung in der Pflege wird attraktiver gestaltet, indem der Bereich reformiert und dualisiert und die Auszubildenden besser unterstützt werden.
    281. Die einjährige Ausbildung zur Pflegehelferin und zum Pflegehelfer wird wieder eingeführt und als niedrigschwelliger Einstieg in die Pflegeberufe ausgestaltet.
    282. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer erhalten jederzeit die Möglichkeit, sich zu Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten oder zu Pflegefachkräften weiterzubilden.
    283. Die Ausbildung zur Pflegehilfe, zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachkraft wird im Modellversuch dualisiert.
    284. Die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege sowie in allen Gesundheits- und Pflegeberufen wird vorangetrieben und zügig umgesetzt.
    285. Einführungs- und Auffrischungsseminare informieren vor allem Lehrkräfte über das Themenfeld Pflege für die Berufsorientierung sowie die Agenturen für Arbeit und das Jobcenter über die Pflegeberufe.
    286. Eine kommunale Offensive zum Berufsbild Pflege wird durch Kampagnen an allen allgemeinbildenden Schulen etabliert, um junge Menschen über diese Berufsgruppe zu informieren.
    287. Die Pflegeausbildung wird modernisiert, indem insbesondere an Berufsschulen mit Pflegeschwerpunkt die Einrichtung von Skills-Labs gefördert wird.
    288. Für Pflegefachkräfte werden mehr Weiterbildungen geschaffen, um die Pflege qualitativ weiterzuentwickeln und Karriereperspektiven zu eröffnen.
    289. Für Pflegefachkräfte werden mehr berufsbegleitende Studiengänge geschaffen, um die Pflege qualitativ weiterzuentwickeln und Karriereperspektiven zu eröffnen.
    290. Der Einsatz von Lehrkräften aus der Praxis in Lehre und Ausbildung der Pflegeberufe wird vorangetrieben und weiter ausgebaut.
    291. Rechtliche Voraussetzungen werden geschaffen, damit praxiserfahrene Expertinnen und Experten unbürokratisch als Lehrpersonen in der Pflegeausbildung eingesetzt werden.
    292. Dem Personalmangel an Pflegeschulen wird entgegengewirkt.
    293. Die Studienplatzkapazitäten im pflegerischen Bereich an staatlichen Hochschulen werden erweitert.
    294. Das Angebot an Masterstudiengängen im pflegerischen Bereich wird in Vollzeit und berufsbegleitend ausgebaut.
    295. Die Neugründung von Pflegeschulen wird gefördert.
    296. Eine zehnjährige Übergangsvorschrift ermöglicht langjährig in der Pflege Beschäftigten, die Ausbildung auch ohne allgemeinbildenden Schulabschluss zu absolvieren.
    297. In den Curricula der Pflegeausbildung werden technische und digitale Kompetenzen gestärkt.
    298. Suchtprävention wird früher als bisher in die Lehrpläne aller weiterführenden Schulen aufgenommen.
    299. Die Sprachförderung und Spracherziehung in Kindertagesstätten und Schulen wird verbessert.
    300. Ehrenamtliches Engagement wird gestaffelt nach Dauer und Intensität bei der Wartezeit auf einen Studienplatz berücksichtigt.
    301. Fachliche Qualifikationen aus dem Ehrenamt werden mit Leistungspunkten im Bachelorstudium anerkannt.
    302. Die Europabildung im schulischen Kontext wird weiter gestärkt.
    303. Ein fächerübergreifendes Europa-Curriculum vermittelt Schülerinnen und Schülern die Idee der Europäischen Union sowie historische und geografische Kenntnisse über Europa.
    304. Die akademische Ausbildung von Musikpädagoginnen und Musikpädagogen wird in Abstimmung mit den Hochschulen gestärkt.
    305. Die Verantwortung niedersächsischer Institutionen wird unter Einbindung des Leibniz-Instituts für Bildungsmedien im Geschichtsunterricht stärker berücksichtigt.
    306. Konzepte sehen eine qualifizierte Medienerziehung bereits in Kindergärten, Schulen und außerschulischen Einrichtungen vor.
    307. Mehr Menschen werden in den Lernprozess der Medienerziehung einbezogen.
    308. Politische Bildung, Medienkompetenz, die Bekämpfung politischen Extremismus und die Unterstützung des politischen Ehrenamts gelten wieder stärker als gesellschaftliche Aufgabe.
    309. Die Landeszentrale für politische Bildung wird gestärkt.
    310. Die Präsenz der Landeszentrale für politische Bildung in der Fläche wird ausgebaut.
    311. Eine engere Zusammenarbeit der Landeszentrale für politische Bildung mit der Erwachsenenbildung wird unterstützt.
    312. Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei der Entwicklung digitaler Anwendungen für Kinder und Jugendliche unterstützt.
    313. Kinder- und jugendgerechte Informationen über die Arbeit der Landesregierung werden in den Internetangeboten der Landesverwaltung ausgebaut.
    314. Projekte an Schulen und Vereinen, die souveränen Medienkonsum fördern, werden unterstützt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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