Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 1829
Mehr Geld 5
- Ressourcen und Finanzmittel werden auf gemeinsame Stärken wie Planung, Innovation, Bildung, Digitalisierung, erneuerbare Energien sowie Kultur- und Tourismusmarketing konzentriert.
- Eine mehrjährige Förderung sorgt für Verlässlichkeit und Ausbau der kulturellen Infrastruktur in der Breite.
- Eine mehrjährige Förderung sichert Verlässlichkeit und Ausbau der kulturellen Infrastruktur.
- Die Theater in Kiel und Lübeck sowie das Landestheater werden bei anstehenden Investitionen unterstützt.
- Freie Theater werden durch eine mehrjährige Projektförderung unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Die Vernetzung mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen wird verstärkt.
- Die Kooperationen mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen werden ausgebaut und gestärkt.
- Die Zusammenarbeit mit Partnern der außerschulischen kulturellen Bildung, des Sports sowie mit Vereinen und Verbänden im Ganztag wird intensiviert.
- Träger der Jugendhilfe, Partner der außerschulischen kulturellen Bildung und des Sports sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
- Die Digitalisierung der Bibliotheken wird weiter vorangetrieben.
- Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
- Die digitale Transformation der Kulturlandschaft wird begleitet und gefördert.
- In Gastronomie, Kultur und Tourismus werden Programme aufgelegt, um in ländlichen Räumen Strukturen zu erhalten und neue Impulse zu setzen.
- Der Neubau des Danewerk-Museums der dänischen Minderheit wird gefördert.
- Kulturschaffende und Kultureinrichtungen werden auf dem Weg der Digitalisierung unterstützt.
- Projekte zur Digitalisierung bestehender Ausstellungen und Virtual-Reality-Anwendungen werden gefördert.
- Das Zentrum für Digitalisierung und Kultur in der Landesbibliothek wird weiter ausgebaut.
- Projekte zur Digitalisierung bestehender und neuer Ausstellungen mit mehr Besucherinteraktion und Virtual-Reality-Anwendungen werden unterstützt.
- Spielstätten in den großen Städten und im ländlichen Raum werden unterstützt.
- Veranstaltungshallen, Konzertsäle, Theater und Freilichtbühnen werden saniert.
- Bibliotheken werden als Wissensorte in der Region weiterentwickelt.
- Zum Erhalt von Jahrmärkten und Volksfesten wird dort, wo es notwendig ist, Hilfe und Unterstützung gewährt.
- Der Erhalt und die Sanierung der Lübecker MUK und des Konzertsaals im Kieler Schloss werden unterstützt.
- Die Realisierung einer Spielstätte für das Landestheater in Schleswig wird vorangetrieben.
- Sanierungsbedarfe bei den Freilichtbühnen werden umgesetzt.
- Die Modernisierung der Landesmuseen wird vorangetrieben.
- Die Professionalisierung der Gedenkstätten im Land wird gestärkt.
- Die Weiterentwicklung von Bibliotheken zu Dritten Orten für Begegnung und Austausch wird gefördert.
- Die Kulturknotenpunkte werden stärker unterstützt und bekannter gemacht.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Kreativschaffende und Unternehmen werden gezielt aus den Großstädten in die Städte Schleswig-Holsteins und den ländlichen Raum geholt.
- Die Kräfte im Kultur- und Tourismusmarketing werden gebündelt.
- Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Künstlerinnen und Künstler sollen durch die Coronapandemie keinen bleibenden Schaden erleiden.
- Landesmuseen und Gedenkstätten gelten als wichtige Orte, um die Vergangenheit mit der Zukunft zu verknüpfen.
- Kulturknotenpunkte, die Kerne kultureller Infrastruktur erhalten und absichern sollen, spielen für Kulturangebote in ländlichen Räumen eine herausragende Rolle.
- Der Standortvorteil des Landes soll besser genutzt werden, um den Filmstandort Schleswig-Holstein zu stärken.
Grüne 6426
Mehr Geld 12
- Die Kulturförderung insbesondere über Infrastrukturprogramme erhöhen.
- Soziokulturelle Zentren verlässlicher institutionell unterstützen, einschließlich hauptamtlich getragener Netzwerkstrukturen.
- Die Investitionsförderung für nicht-öffentliche Kulturträger verlängern und ausweiten, besonders für Solo-Selbstständige.
- Allen Beteiligten der Kulturbranche Zugang zu Wirtschafts- und Gründungsförderungen eröffnen.
- Ein Musikschulfördergesetz einführen.
- Ein Büro für Popkultur als zentrale Anlaufstelle mit Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangeboten einrichten.
- Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater passgenaue Förderstrukturen entwickeln.
- Mit dem Investitionsprogramm des Landes gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abbauen.
- Die Filmförderung bedarfsgerecht und konkurrenzfähig gestalten.
- Die Mittel für filmische Studienleistungen, kulturelle Filmförderung, außerschulische Medienbildung und jugendliche Videokultur erhöhen.
- Eine landesweite Investitionsoffensive für Digitalisierung und bauliche Modernisierung der Bibliotheken starten.
- Ein Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes auflegen.
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Büchereien in ländlichen Räumen gemeinsam mit den Kommunen zu Medienkompetenzzentren und „offenen Büchereien“ ausbauen.
- Kulturangebote verstärkt strukturell absichern.
- Auf eine stärkere Vernetzung der Kulturakteur*innen und Kulturangebote in ländlichen und urbanen Räumen hinwirken.
- Die Arbeit der Kulturknotenpunkte im Land unterstützen.
- Allen Beteiligten der Kulturbranche Zugang zu Wirtschafts- und Gründungsförderungen eröffnen.
- Die Kooperation von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen beim Ausbau der Ganztagsschule unterstützen.
- Ein Musikschulfördergesetz einführen.
- Ein Büro für Popkultur als zentrale Anlaufstelle mit Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangeboten einrichten.
- Inhaber*innengeführte Kinos als Kultur-Standorte erhalten und bei den Transformationen im Film- und Kinomarkt unterstützen.
- Bibliotheken bei ihrem Transformationsprozess unterstützen.
- Die Landesbibliothek zum Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen.
- Gemeinsam mit privaten und öffentlichen Akteur*innen ein Konzept für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Kulturbereich entwickeln.
- Das Landesgedenkstättenkonzept gemeinsam mit den Gedenkstättenträgern weiterentwickeln.
- Die Gedenkorte entlang der Lübecker Bucht vernetzen und den länderübergreifenden Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern pflegen.
- Einen partizipativen Prozess zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein starten.
- Kooperationen des ländlichen Raums mit Tourismus und Kultur ausbauen.
- Kooperative Projekte mit dem Staat Israel und der Gedenkstätte Yad Vashem unterstützen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
- Öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen und Museen sollen über die Klimakatastrophe und ihre Lösungen aufklären.
- Erreichen, dass Kultureinrichtungen, Förderrichtlinien und Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten repräsentieren.
- An den Bibliotheken des Landes ein Selbstbedienungsmodell nach dänischem Vorbild einführen.
- Orte des öffentlichen Lebens und des täglichen Bedarfs sollen mehr Fahrradstellplätze, auch für Lastenräder, nahe am Eingang anbieten.
- Wildtiere aus dem Zirkus verbannen.
SPD 1414
Mehr Geld 4
- Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Gedenkstätten personell und finanziell ausreichend ausstatten.
- Die Strukturförderung des Landes so ausrichten, dass soziokulturelle Zentren und Initiativen durch projektbezogene Förderung stabilisiert werden.
- Die Theaterförderung dynamisch an die tariflichen Steigerungen der Personalkosten koppeln.
- Die dynamische Kopplung der Förderung an tarifliche Personalkostensteigerungen auch im öffentlichen Bibliothekswesen anwenden.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Kultur- und Sporteinrichtungen sollen ihre Angebote als digitale Gutscheine in der Familien-App anbieten können.
- Die Zusammenarbeit von Grundschulen, Musikschulen und Kultureinrichtungen ausbauen.
- Kultur- und Sporteinrichtungen sollen über die Familien-App digitale Gutscheine anbieten können.
- Gemeinsam mit Vereinen, Kultureinrichtungen und Organisationen vor Ort neue Ganztagsangebote entwickeln.
- Kultur- und Kreativzentren fördern.
- Den Kulturdialog in einen ständigen und systematischen Kulturaustausch von Land, Künstlern, Trägern, Kreisen und Kommunen überführen.
- Künstlern digitale Vernetzung, Museen digitaleres Arbeiten und digitalen Kulturangeboten Rückhalt ermöglichen.
- Das Theaterangebot im Land sichern und ausbauen.
- Die Leistungen und Potenziale der Kreativwirtschaft erfassen und fördern.
- Den Neustart der Kreativwirtschaft nach der Krise begleiten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
FDP 185
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 8
- Eine Expertenkommission einsetzen, die den Wiederanlauf des Kulturbetriebs unterstützt und langfristige Maßnahmen entwickelt.
- Die Förderung und Weiterentwicklung der unterschiedlichen Kulturszenen effizienter gestalten.
- Kultur und kulturelle Institutionen nachhaltig fördern und stärken.
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Standortfaktor weiterentwickeln.
- Eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Kulturbereiche anstreben.
- Bibliotheken als moderne Informationszentren auf dem Weg in die Digitalisierung fördern.
- Kinos als Orte der kulturellen und medialen Vielfalt gezielt fördern.
- Ein Zukunftsprogramm für die Sichtbarkeit des anspruchsvollen Kinofilms entwickeln.
SSW 1516
Mehr Geld 7
- Die Kulturförderungen erhöhen.
- Hauptamtliche Stellen für soziokulturelle Zentren gewährleisten.
- Die Projektmittel für innovative Bibliotheksarbeit aufstocken.
- Bibliotheken als offene Kulturräume zusätzlich finanziell stärken.
- Mit einem Liquiditätsfonds eine bessere Plattform für neue Kulturformen wie Comic-Kultur, Computerspiele, Poetry-Slam sowie Video- und Kurzfilmprojekte schaffen.
- Soziokulturelle Kulturzentren verstärkt strukturell fördern.
- Land und Kommunen richten gemeinsam einen Fördertopf für kommunale Museen ein.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Einen Runden Tisch Interkultur einrichten, bei dem migrantische Kulturvereine und ausgewählte Kultureinrichtungen mehrmals im Jahr gemeinsame Initiativen entwickeln.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in der Region Sønderjylland-Schleswig und in der Fehmarnbeltregion ausbauen.
- Bibliotheken stärker mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen vernetzen.
- Kultureinrichtungen wie Volkshochschulen, soziokulturelle Zentren und Bibliotheken spartenübergreifend vernetzen.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Museen im deutsch-dänischen Grenzland dauerhaft etablieren.
- Gedenkstätten als zentrale Orte der Erinnerung ausbauen.
- Die Vermittlungsarbeit der Gedenkstätten und historischen Lernorte weiter professionalisieren.
- Die Vernetzung der Gedenkstätten und historischen Lernorte voranbringen.
- Alle Schulen und außerschulischen Lernorte schnellstmöglich mit Glasfaser an das Breitbandnetz anschließen.
Bleibt wie bisher 6
- Bund, Land und Kommunen sollen die dänischen Kultureinrichtungen weiterhin finanziell unterstützen.
- Kultureinrichtungen strukturell absichern.
- Soziokulturelle Zentren weiter fördern.
- Anspruchsvolle Orte von überregionaler Bedeutung für Konzerte und Kulturdarbietungen nutzbar halten.
- Die freien Theater weiterhin vom Land unterstützen, um die Vielseitigkeit der Theaterlandschaft zu erhalten.
- Die Zertifizierungsinitiative für Museen weiterführen.
Ohne klare Richtung 9
- Die Weiterentwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft voranbringen.
- Kultureinrichtungen und Kulturschaffende stärken.
- Kulturtourismus sowie Kultur- und Kreativwirtschaft fördern.
- Kreativwirtschaft und Co-Working vor allem in ländlichen Räumen weiter etablieren.
- Den gesellschaftlichen Mehrwert öffentlicher Bibliotheken stärker betonen.
- Bibliotheken zu Bürger:innen- und Kulturzentren ausbauen, deren Räume flexibel für Ehrenamt, Projekte und Vereine nutzbar sind.
- Kommunalen Theatern und öffentlichen Bibliotheken Planungssicherheit geben.
- Das Kinder- und Jugendtheater stärken.
- Die Museumslandschaft des Landes gemeinsam mit den Kommunen weiter professionalisieren.
AfD 214
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Linke 5112
Mehr Geld 8
- Es werden Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Kultur, kommunalen Diensten und im ökologischen Umbau geschaffen.
- Bibliotheken, Volkshochschulen und Bürgerhäuser vor Ort erhalten eine Regelfinanzierung.
- Statt kurzfristiger Maßnahmen wie dem Kulturfestival soll die Kulturlandschaft vor Ort nachhaltig gefördert und gesichert werden.
- Transparente, langfristige und auskömmliche Kulturförderung in der Fläche hat Vorrang vor Prestigeprojekten.
- Alle Einrichtungen, die an den deutschen Faschismus und seine Opfer erinnern, sollen erhalten, gefördert und ausgebaut werden.
- Die Kulturförderung soll nachhaltiger, unbürokratischer und angemessener gestaltet werden.
- Alle Kultureinrichtungen des Landes sollen erhalten und angemessen finanziert werden.
- Das öffentliche Büchereiwesen soll flächendeckend nach einheitlichen Standards gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Eine dezentrale Bildungsinfrastruktur mit besserer Vernetzung von Bibliotheken, Bürgerzentren, Kitas, Schulen und Volkshochschulen wird aufgebaut.
- Die Gedenkstätten werden erhalten und weiterentwickelt.
- In den Kreisen und kreisfreien Städten sollen kulturelle Zentren mit Bildungs-, Kultur-, Beratungs- und Konfliktlösungsangeboten entstehen.
- Büchereien sollen zu dritten Orten und Kompetenzzentren für digitale Medien entwickelt werden.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
- Alle staatlichen und kommunalen Museen werden für Menschen bis 26 Jahre kostenlos.
- Alle Museen der Kommunen und des Landes werden für Menschen bis 26 Jahre kostenfrei.
- Kriegsehrenmäler wie in Laboe werden nicht mehr finanziert.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen sollen Mindestgagen und Mindesthonorare eingeführt werden.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen soll flächendeckend nach Tarif bezahlt werden.
Mehr Pflichten 4
- Alle staatlichen und kommunalen Museen werden für Menschen bis 26 Jahre kostenlos.
- Alle Museen der Kommunen und des Landes werden für Menschen bis 26 Jahre kostenfrei.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen sollen Mindestgagen und Mindesthonorare eingeführt werden.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen soll flächendeckend nach Tarif bezahlt werden.
Koalitionsvertrag 11541
Mehr Geld 13
- Das Land investiert in die kulturelle Infrastruktur.
- Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
- Kultureinrichtungen, die sich den Herausforderungen der Digitalität stellen, werden unter anderem mit einem Förderprogramm unterstützt.
- Für bauliche Klimaschutzmaßnahmen bei Kulturinstitutionen werden öffentliche Mittel bereitgestellt.
- Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
- Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
- Die Förderungen der Landesmuseumsstiftungen werden an steigende Unterhaltungskosten angepasst.
- Landesweit bedeutende Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur werden mit Investitionsmitteln des Landes baulich ertüchtigt und realisiert.
- Für die Weiterentwicklung der Grenzdokumentationsstätte Schlutup werden auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie gemeinsam mit Lübeck Mittel bereitgestellt.
- Das Investitionsprogramm für die Freie Szene und kleine Kultureinrichtungen wird verlängert.
- Für soziokulturelle Zentren wird für mindestens drei Jahre eine verlässliche Struktur- und Projektförderung einschließlich hauptamtlicher Netzwerkstrukturen geschaffen.
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird in die Wirtschaftsstrategie des Landes eingebunden, damit sie stärker von Wirtschafts- und Gründungsförderung profitiert.
- Der Kinoprogrammpreis wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Kooperationen der Kitas mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen werden ausgebaut.
- Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
- Der Transfer zwischen künstlerischen und kreativen Hochschulstudiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
- Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
- Der Digitale Masterplan Kultur wird weiterentwickelt.
- Kulturinstitutionen erhalten Beratung für diversitätssensible Organisations- und Programmentwicklung sowie für kulturelle Teilhabe und Inklusion.
- Das Land befähigt Akteure aus Kunst und Kultur, zur Umsetzung der Klimaziele beizutragen.
- Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
- Modellhafte Transformationsprozesse in Kultureinrichtungen zu Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden unterstützt.
- Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
- Sicherung und Modernisierung der Landesmuseumsstiftungen Landesmuseen und Schloss Eutin werden vorangetrieben.
- Das Projekt Museumsberatung und -zertifizierung wird weitergeführt und fortentwickelt.
- Künstlerhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen unterstützt.
- Für die Entwicklung der Künstlerhäuser wird ein neues Förderkonzept erarbeitet.
- Öffentliche Bibliotheken und andere Kultur- und Bildungseinrichtungen werden bei der Weiterentwicklung zu Dritten Orten und Zukunftsbibliotheken unterstützt.
- Auf Bundesebene werden erweiterte Öffnungszeiten für Bibliotheken angestrebt.
- Auf Bundesebene wird die Gleichstellung analoger und elektronischer Medien bei der Ausleihe (E-Lending) angestrebt.
- Die Landesbibliothek soll zu einem Dritten Ort, insbesondere als Zentrum für Digitalisierung und Kultur, weiterentwickelt werden.
- Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Bau einer neuen Spielstätte des Landestheaters im Kulturhaus auf der Freiheit in Schleswig.
- Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen die Modernisierung der öffentlichen Theater in Kiel und Lübeck.
- Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Neubau der Tribüne der Eutiner Festspiele.
- Das Land beteiligt sich auf Grundlage eines Bundesantrags am geplanten Cap-Arcona-Dokumentationszentrum in Neustadt in Holstein.
- Museen und Kultureinrichtungen werden bei der Aufarbeitung kolonialer Sammlungsbestände und der Provenienzforschung unterstützt.
- Das Digitale Haus der Landesgeschichte wird auf Grundlage des Umsetzungskonzepts vorangetrieben.
- Das Digitale Haus der Landesgeschichte wird in Verknüpfung mit analogen Orten dauerhaft etabliert.
- Kooperationen von Tourismus und Kultur werden auf den Weg gebracht, um kulturelle Strukturen vor Ort zu erhalten und weiterzuentwickeln.
- Ein partizipativer Prozess zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft wird gestartet.
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird in die Wirtschaftsstrategie des Landes eingebunden, damit sie stärker von Wirtschafts- und Gründungsförderung profitiert.
- Der Transfer zwischen Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft soll gestärkt und gefördert werden.
- Büchereien im ländlichen Raum werden gemeinsam mit den Kommunen nach dänischem Vorbild zu Medienkompetenzzentren und offenen Büchereien ausgebaut.
- Kinos werden bei den Transformationen im Film- und Kinomarkt weiter unterstützt.
- Dem Fachkräftemangel im Filmbereich wird mit Nachwuchsprogrammen wie der Förderung filmischer Studienleistungen begegnet.
Bleibt wie bisher 8
- Es wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen die Kulturförderung des Landes dauerhaft absichern können.
- Die digitalen Knotenpunkte in Kultureinrichtungen sowie die Plattformen kulturfinder.sh und kultursphaere.sh werden verstetigt.
- Es wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen die Kulturförderung des Landes dauerhaft absichern können.
- Die Zukunftsfähigkeit der Stiftung Schloss Glücksburg wird gesichert.
- Die Dynamisierung der Mittel für das öffentliche Bibliothekswesen wird beibehalten.
- Die Dynamisierung der Mittel für öffentliche Theater wird fortgesetzt.
- An der konzeptionell erneuerten Förderung der freien Theater wird festgehalten.
- Die Förderung der Kulturknotenpunkte als regionale Vernetzungspartner wird beibehalten.
Ohne klare Richtung 7
- Die Kulturstiftung des Landes wird neu ausgerichtet.
- Die Arbeit der Kulturknotenpunkte wird konzeptionell weiterentwickelt.
- Gedenkstätten zur Erinnerung an Herrschaft, Verbrechen und Nachgeschichte des Nationalsozialismus werden institutionell und strukturell gestärkt.
- Der Erinnerungsort Neulandhalle wird auf Grundlage einer Evaluation partnerschaftlich weiterentwickelt.
- Kreative und Unternehmen der Kreativwirtschaft sollen gezielt aus den Großstädten in die Städte des Landes und den ländlichen Raum geholt werden.
- Der Filmstandort Schleswig-Holstein wird weiter gestärkt.
- Das Land wird gemeinsam mit der MOIN Filmförderung zu einem etablierten Produktionsstandort für Filme und Zukunftsmedientechnologien ausgebaut.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 81748
Mehr Geld 18
- Science-, Musik- und Kunstmobile, die gezielt in strukturschwache Regionen fahren, werden gefördert.
- Ein Landesfonds für Festivals, kleine Musikspielstätten und Clubs wird geschaffen.
- Die Kulturförderung wird stärker auf mehrjährige Struktur- und Prozessförderung ausgerichtet.
- Kultur- und Wirtschaftsförderung sollen für die Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft besser abgestimmt werden, damit mehr EU-Mittel in die Kulturförderung fließen.
- Festivals aller Sparten sollen verlässliche, transparente und möglichst mehrjährige Förderperspektiven erhalten.
- Die Investitionsförderung für die freie Szene und kleinere Kultureinrichtungen wird wieder aufgelegt.
- Die Finanzierung des Programms Popnet wird verstetigt.
- Die Finanzierung von Popnet wird verstetigt.
- Ein Landesfonds für kleine und mittlere Musikspielstätten, Clubs und experimentelle Nachtkulturformate wird geschaffen.
- Die Theater im Land erhalten eine verlässliche Finanzierung.
- Für die Theater wird ein Investitionsplan für Sanierung, Barrierefreiheit und ökologische Modernisierung aufgestellt.
- Bei der Förderung von Filmfestivals werden Filmvermittlung, regionale Verankerung und innovative Formate besonders berücksichtigt.
- Der Kinopreis wird verstetigt und weiterentwickelt.
- Beim Kinopreis werden kleine, kommunale und ehrenamtlich getragene Kinos sowie Filmclubs mit wertvoller Programmarbeit besonders berücksichtigt.
- Kommunale Depots als gemeinsam genutzte, professionelle Infrastruktur für Kulturgüter werden gefördert.
- Für die Notfallverbünde der Kultureinrichtungen werden Fördermodelle geschaffen, die Kofinanzierungen durch Kommunen ermöglichen.
- Die Honoraruntergrenzen werden realistisch in den Förderansätzen der Kulturförderung abgebildet.
- Über das INTERREG-Programm wird ein Grenzlandfonds für niedrigschwellige grenzüberschreitende Bildungs- und Kulturprojekte geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 28
- Beim Ganztagsausbau wird eng mit Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und Trägern der Jugendarbeit zusammengearbeitet.
- Kultureinrichtungen, Kulturverbände, Künstler und die freie Kulturszene werden vor Angriffen Rechtsextremer geschützt.
- Der landesweite Kulturdialog und die Kulturknotenpunkte als regionale Beratungs- und Vernetzungsstrukturen werden gestärkt und weiterentwickelt.
- Förderverfahren in der Kultur werden transparenter.
- Festivals aller Sparten sollen verlässliche, transparente und möglichst mehrjährige Förderperspektiven erhalten.
- Verlässliche Kooperationen zwischen Kitas, Schulen, Ganztag, Volkshochschulen, Musikschulen, Theatern, Museen, Bibliotheken und freier Szene werden ausgebaut.
- Nutzungshürden für offene Kulturorte werden abgebaut.
- Schleswig-Holstein soll eine aktive Strategie erhalten, die das Nachtleben schützt, weiterentwickelt und konfliktärmer organisiert.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für einen stärkeren Schutz bestehender Clubs und Musikspielstätten vor verdrängenden Nutzungskonflikten ein.
- Die Nachtkultur wird im Kulturpakt des Landes verankert.
- Das Netzwerk tanz.nord wird dauerhaft gesichert und weiterentwickelt.
- Gastspiele, mobile Produktionen und Kooperationen mit Bildungsinstitutionen werden ausgebaut.
- Leerstand wird für Kulturnutzung geöffnet.
- Museen werden darin gestärkt, neue Funktionen als öffentliche Orte wahrzunehmen und Teil einer kulturellen Daseinsvorsorge zu sein.
- Eisenbahnvereine und technische Museen werden bei der Nachrüstung historischer Fahrzeuge mit modernen Zugsicherungs- und Zugfunksystemen unterstützt.
- Regionalgeschichtliche und ehrenamtlich getragene Museen sollen verlässliche Beratung erhalten.
- Notfallverbundsysteme für eine bessere Resilienz der Museen in Krisenfällen und bei der Klimaanpassung werden unterstützt.
- Das digitale Haus der Landesgeschichte soll verwirklicht werden.
- Gemeinsam mit der MOIN Filmförderung sollen mehr Produktionen, Drehtage und innovative audiovisuelle Formate ins Land geholt werden.
- Das Literaturhaus Schleswig-Holstein wird als zentrale Struktur für Vermittlung, Vernetzung und Nachwuchsförderung gestärkt.
- Gedenkstätten, Archive, Initiativen und außerschulische Lernorte der Erinnerungskultur werden gestärkt.
- Zeitgemäße Vermittlung, Forschung und Digitalisierung in der Gedenkstättenarbeit werden unterstützt.
- Das Land unterstützt Museen, Archive und Kultureinrichtungen bei Provenienzforschung und der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem und kolonial belastetem Kulturgut.
- Die Notfallverbünde der Kultureinrichtungen werden durch aktive Unterstützung des Landes gestärkt.
- Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
- Kulturgüter und Kultureinrichtungen werden im Bevölkerungsschutz stärker berücksichtigt.
- Das Land unterstützt die Eröffnung eines Kulturhauses in der deutsch-dänischen Grenzregion, das dänische und deutsche Kulturinstitutionen vereint.
- Die kreative Neunutzung von Industriebrachen und Konversionsflächen für Wohnen, Kultur, soziale Infrastruktur, Gewerbe oder gemeinschaftliche Projekte wird gestärkt.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
- Kulturelle Angebote und Einrichtungen sollen nicht länger als Erstes unter Sparzwang geraten.
- Die Servicestelle Kultur & Nachhaltigkeit wird erhalten.
- Die Strukturförderung für die Soziokultur wird abgesichert.
- Die Vielfalt aus Kunstvereinen, Künstlerhäusern, freien Ausstellungsorten, Museen und freischaffenden Künstlern wird erhalten.
- Die Förderung von Filmfestivals wird verlässlich abgesichert.
- Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen wird gesichert.
Ohne klare Richtung 10
- Fahrbibliotheken und Bücherbusse werden unterstützt und ausgebaut.
- Bibliotheken werden nach skandinavischem Vorbild zu Dritten Orten weiterentwickelt.
- Die digitale und energetische Modernisierung von Bibliotheken wird unterstützt.
- Längere Öffnungszeiten von Bibliotheken werden unterstützt, perspektivisch bis zur Nutzbarkeit rund um die Uhr.
- Bibliotheken und Maker-Spaces werden mit Dritten Orten zusammen gedacht.
- Die Zusammenarbeit mit Schulen, Volkshochschulen und weiteren Bildungs- und Kultureinrichtungen wird gestärkt.
- Die Landesbibliothek mit ihrem Digitalen Zentrum und der Verbund digiCULT werden als Kompetenzstrukturen für Digitalisierung, digitale Vermittlung und verantwortungsvollen KI-Einsatz gestärkt.
- Das kmb.sh wird als zentrale Struktur für Nachwuchsförderung, Vernetzung und Professionalisierung der Popmusik etabliert.
- Das Schleswig-Holsteinische Landestheater gilt als Landesbühne als unverzichtbar für ländliche Regionen.
- Der Offene Kanal Schleswig-Holstein und die Filmförderung werden künftig aus dem Landeshaushalt statt über den Vorwegabzug finanziert.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 8
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Die Arbeit der Servicestelle Kultur & Nachhaltigkeit wird auf soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe erweitert.
- Bei der Landesbibliothek wird eine Beratungsstelle „KI in Kunst und Kulturmanagement“ eingerichtet, die Künstler beim Umgang mit künstlicher Intelligenz unterstützt.
- In der Förderung der freien darstellenden Künste werden Honoraruntergrenzen angewendet.
- Ausstellungsvergütungen und Honoraruntergrenzen werden verbindlich in der Landesförderung verankert.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden in allen Sparten zur Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.
- Ein Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht