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Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 1829
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Die Vernetzung mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen wird verstärkt.
  2. Die Kooperationen mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen werden ausgebaut und gestärkt.
  3. Die Zusammenarbeit mit Partnern der außerschulischen kulturellen Bildung, des Sports sowie mit Vereinen und Verbänden im Ganztag wird intensiviert.
  4. Träger der Jugendhilfe, Partner der außerschulischen kulturellen Bildung und des Sports sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
  5. Die Digitalisierung der Bibliotheken wird weiter vorangetrieben.
  6. Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
  7. Die digitale Transformation der Kulturlandschaft wird begleitet und gefördert.
  8. In Gastronomie, Kultur und Tourismus werden Programme aufgelegt, um in ländlichen Räumen Strukturen zu erhalten und neue Impulse zu setzen.
  9. Der Neubau des Danewerk-Museums der dänischen Minderheit wird gefördert.
  10. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen werden auf dem Weg der Digitalisierung unterstützt.
  11. Projekte zur Digitalisierung bestehender Ausstellungen und Virtual-Reality-Anwendungen werden gefördert.
  12. Das Zentrum für Digitalisierung und Kultur in der Landesbibliothek wird weiter ausgebaut.
  13. Projekte zur Digitalisierung bestehender und neuer Ausstellungen mit mehr Besucherinteraktion und Virtual-Reality-Anwendungen werden unterstützt.
  14. Spielstätten in den großen Städten und im ländlichen Raum werden unterstützt.
  15. Veranstaltungshallen, Konzertsäle, Theater und Freilichtbühnen werden saniert.
  16. Bibliotheken werden als Wissensorte in der Region weiterentwickelt.
  17. Zum Erhalt von Jahrmärkten und Volksfesten wird dort, wo es notwendig ist, Hilfe und Unterstützung gewährt.
  18. Der Erhalt und die Sanierung der Lübecker MUK und des Konzertsaals im Kieler Schloss werden unterstützt.
  19. Die Realisierung einer Spielstätte für das Landestheater in Schleswig wird vorangetrieben.
  20. Sanierungsbedarfe bei den Freilichtbühnen werden umgesetzt.
  21. Die Modernisierung der Landesmuseen wird vorangetrieben.
  22. Die Professionalisierung der Gedenkstätten im Land wird gestärkt.
  23. Die Weiterentwicklung von Bibliotheken zu Dritten Orten für Begegnung und Austausch wird gefördert.
  24. Die Kulturknotenpunkte werden stärker unterstützt und bekannter gemacht.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 1
Grüne 6426
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Büchereien in ländlichen Räumen gemeinsam mit den Kommunen zu Medienkompetenzzentren und „offenen Büchereien“ ausbauen.
  2. Kulturangebote verstärkt strukturell absichern.
  3. Auf eine stärkere Vernetzung der Kulturakteur*innen und Kulturangebote in ländlichen und urbanen Räumen hinwirken.
  4. Die Arbeit der Kulturknotenpunkte im Land unterstützen.
  5. Allen Beteiligten der Kulturbranche Zugang zu Wirtschafts- und Gründungsförderungen eröffnen.
  6. Die Kooperation von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen beim Ausbau der Ganztagsschule unterstützen.
  7. Ein Musikschulfördergesetz einführen.
  8. Ein Büro für Popkultur als zentrale Anlaufstelle mit Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangeboten einrichten.
  9. Inhaber*innengeführte Kinos als Kultur-Standorte erhalten und bei den Transformationen im Film- und Kinomarkt unterstützen.
  10. Bibliotheken bei ihrem Transformationsprozess unterstützen.
  11. Die Landesbibliothek zum Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen.
  12. Gemeinsam mit privaten und öffentlichen Akteur*innen ein Konzept für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Kulturbereich entwickeln.
  13. Das Landesgedenkstättenkonzept gemeinsam mit den Gedenkstättenträgern weiterentwickeln.
  14. Die Gedenkorte entlang der Lübecker Bucht vernetzen und den länderübergreifenden Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern pflegen.
  15. Einen partizipativen Prozess zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein starten.
  16. Kooperationen des ländlichen Raums mit Tourismus und Kultur ausbauen.
  17. Kooperative Projekte mit dem Staat Israel und der Gedenkstätte Yad Vashem unterstützen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 5
SPD 1414
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
FDP 185
SSW ​1516
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 9
AfD 214
Linke 5112
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag 11541
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Kooperationen der Kitas mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen werden ausgebaut.
  2. Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
  3. Der Transfer zwischen künstlerischen und kreativen Hochschulstudiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
  4. Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
  5. Der Digitale Masterplan Kultur wird weiterentwickelt.
  6. Kulturinstitutionen erhalten Beratung für diversitätssensible Organisations- und Programmentwicklung sowie für kulturelle Teilhabe und Inklusion.
  7. Das Land befähigt Akteure aus Kunst und Kultur, zur Umsetzung der Klimaziele beizutragen.
  8. Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
  9. Modellhafte Transformationsprozesse in Kultureinrichtungen zu Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden unterstützt.
  10. Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
  11. Sicherung und Modernisierung der Landesmuseumsstiftungen Landesmuseen und Schloss Eutin werden vorangetrieben.
  12. Das Projekt Museumsberatung und -zertifizierung wird weitergeführt und fortentwickelt.
  13. Künstlerhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen unterstützt.
  14. Für die Entwicklung der Künstlerhäuser wird ein neues Förderkonzept erarbeitet.
  15. Öffentliche Bibliotheken und andere Kultur- und Bildungseinrichtungen werden bei der Weiterentwicklung zu Dritten Orten und Zukunftsbibliotheken unterstützt.
  16. Auf Bundesebene werden erweiterte Öffnungszeiten für Bibliotheken angestrebt.
  17. Auf Bundesebene wird die Gleichstellung analoger und elektronischer Medien bei der Ausleihe (E-Lending) angestrebt.
  18. Die Landesbibliothek soll zu einem Dritten Ort, insbesondere als Zentrum für Digitalisierung und Kultur, weiterentwickelt werden.
  19. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Bau einer neuen Spielstätte des Landestheaters im Kulturhaus auf der Freiheit in Schleswig.
  20. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen die Modernisierung der öffentlichen Theater in Kiel und Lübeck.
  21. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Neubau der Tribüne der Eutiner Festspiele.
  22. Das Land beteiligt sich auf Grundlage eines Bundesantrags am geplanten Cap-Arcona-Dokumentationszentrum in Neustadt in Holstein.
  23. Museen und Kultureinrichtungen werden bei der Aufarbeitung kolonialer Sammlungsbestände und der Provenienzforschung unterstützt.
  24. Das Digitale Haus der Landesgeschichte wird auf Grundlage des Umsetzungskonzepts vorangetrieben.
  25. Das Digitale Haus der Landesgeschichte wird in Verknüpfung mit analogen Orten dauerhaft etabliert.
  26. Kooperationen von Tourismus und Kultur werden auf den Weg gebracht, um kulturelle Strukturen vor Ort zu erhalten und weiterzuentwickeln.
  27. Ein partizipativer Prozess zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft wird gestartet.
  28. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird in die Wirtschaftsstrategie des Landes eingebunden, damit sie stärker von Wirtschafts- und Gründungsförderung profitiert.
  29. Der Transfer zwischen Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft soll gestärkt und gefördert werden.
  30. Büchereien im ländlichen Raum werden gemeinsam mit den Kommunen nach dänischem Vorbild zu Medienkompetenzzentren und offenen Büchereien ausgebaut.
  31. Kinos werden bei den Transformationen im Film- und Kinomarkt weiter unterstützt.
  32. Dem Fachkräftemangel im Filmbereich wird mit Nachwuchsprogrammen wie der Förderung filmischer Studienleistungen begegnet.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 81748
Mehr Geld 18
  1. Science-, Musik- und Kunstmobile, die gezielt in strukturschwache Regionen fahren, werden gefördert.
  2. Ein Landesfonds für Festivals, kleine Musikspielstätten und Clubs wird geschaffen.
  3. Die Kulturförderung wird stärker auf mehrjährige Struktur- und Prozessförderung ausgerichtet.
  4. Kultur- und Wirtschaftsförderung sollen für die Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft besser abgestimmt werden, damit mehr EU-Mittel in die Kulturförderung fließen.
  5. Festivals aller Sparten sollen verlässliche, transparente und möglichst mehrjährige Förderperspektiven erhalten.
  6. Die Investitionsförderung für die freie Szene und kleinere Kultureinrichtungen wird wieder aufgelegt.
  7. Die Finanzierung des Programms Popnet wird verstetigt.
  8. Die Finanzierung von Popnet wird verstetigt.
  9. Ein Landesfonds für kleine und mittlere Musikspielstätten, Clubs und experimentelle Nachtkulturformate wird geschaffen.
  10. Die Theater im Land erhalten eine verlässliche Finanzierung.
  11. Für die Theater wird ein Investitionsplan für Sanierung, Barrierefreiheit und ökologische Modernisierung aufgestellt.
  12. Bei der Förderung von Filmfestivals werden Filmvermittlung, regionale Verankerung und innovative Formate besonders berücksichtigt.
  13. Der Kinopreis wird verstetigt und weiterentwickelt.
  14. Beim Kinopreis werden kleine, kommunale und ehrenamtlich getragene Kinos sowie Filmclubs mit wertvoller Programmarbeit besonders berücksichtigt.
  15. Kommunale Depots als gemeinsam genutzte, professionelle Infrastruktur für Kulturgüter werden gefördert.
  16. Für die Notfallverbünde der Kultureinrichtungen werden Fördermodelle geschaffen, die Kofinanzierungen durch Kommunen ermöglichen.
  17. Die Honoraruntergrenzen werden realistisch in den Förderansätzen der Kulturförderung abgebildet.
  18. Über das INTERREG-Programm wird ein Grenzlandfonds für niedrigschwellige grenzüberschreitende Bildungs- und Kulturprojekte geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Beim Ganztagsausbau wird eng mit Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und Trägern der Jugendarbeit zusammengearbeitet.
  2. Kultureinrichtungen, Kulturverbände, Künstler und die freie Kulturszene werden vor Angriffen Rechtsextremer geschützt.
  3. Der landesweite Kulturdialog und die Kulturknotenpunkte als regionale Beratungs- und Vernetzungsstrukturen werden gestärkt und weiterentwickelt.
  4. Förderverfahren in der Kultur werden transparenter.
  5. Festivals aller Sparten sollen verlässliche, transparente und möglichst mehrjährige Förderperspektiven erhalten.
  6. Verlässliche Kooperationen zwischen Kitas, Schulen, Ganztag, Volkshochschulen, Musikschulen, Theatern, Museen, Bibliotheken und freier Szene werden ausgebaut.
  7. Nutzungshürden für offene Kulturorte werden abgebaut.
  8. Schleswig-Holstein soll eine aktive Strategie erhalten, die das Nachtleben schützt, weiterentwickelt und konfliktärmer organisiert.
  9. Das Land setzt sich im Bundesrat für einen stärkeren Schutz bestehender Clubs und Musikspielstätten vor verdrängenden Nutzungskonflikten ein.
  10. Die Nachtkultur wird im Kulturpakt des Landes verankert.
  11. Das Netzwerk tanz.nord wird dauerhaft gesichert und weiterentwickelt.
  12. Gastspiele, mobile Produktionen und Kooperationen mit Bildungsinstitutionen werden ausgebaut.
  13. Leerstand wird für Kulturnutzung geöffnet.
  14. Museen werden darin gestärkt, neue Funktionen als öffentliche Orte wahrzunehmen und Teil einer kulturellen Daseinsvorsorge zu sein.
  15. Eisenbahnvereine und technische Museen werden bei der Nachrüstung historischer Fahrzeuge mit modernen Zugsicherungs- und Zugfunksystemen unterstützt.
  16. Regionalgeschichtliche und ehrenamtlich getragene Museen sollen verlässliche Beratung erhalten.
  17. Notfallverbundsysteme für eine bessere Resilienz der Museen in Krisenfällen und bei der Klimaanpassung werden unterstützt.
  18. Das digitale Haus der Landesgeschichte soll verwirklicht werden.
  19. Gemeinsam mit der MOIN Filmförderung sollen mehr Produktionen, Drehtage und innovative audiovisuelle Formate ins Land geholt werden.
  20. Das Literaturhaus Schleswig-Holstein wird als zentrale Struktur für Vermittlung, Vernetzung und Nachwuchsförderung gestärkt.
  21. Gedenkstätten, Archive, Initiativen und außerschulische Lernorte der Erinnerungskultur werden gestärkt.
  22. Zeitgemäße Vermittlung, Forschung und Digitalisierung in der Gedenkstättenarbeit werden unterstützt.
  23. Das Land unterstützt Museen, Archive und Kultureinrichtungen bei Provenienzforschung und der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem und kolonial belastetem Kulturgut.
  24. Die Notfallverbünde der Kultureinrichtungen werden durch aktive Unterstützung des Landes gestärkt.
  25. Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
  26. Kulturgüter und Kultureinrichtungen werden im Bevölkerungsschutz stärker berücksichtigt.
  27. Das Land unterstützt die Eröffnung eines Kulturhauses in der deutsch-dänischen Grenzregion, das dänische und deutsche Kulturinstitutionen vereint.
  28. Die kreative Neunutzung von Industriebrachen und Konversionsflächen für Wohnen, Kultur, soziale Infrastruktur, Gewerbe oder gemeinschaftliche Projekte wird gestärkt.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 8

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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