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Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FW ST0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ST 1​2
CDU ST 2915
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 2
SPD ST 3512
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
Grüne ST 2626
Mehr Geld 19
  1. Die Kulturlandschaft wird angemessen finanziert.
  2. Kultur wird als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert.
  3. Ein Förderprogramm unterstützt den barrierefreien Umbau von Kultureinrichtungen.
  4. Die Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts wird verlässlich finanziert.
  5. Mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts werden jährlich für Kultur ausgegeben.
  6. Die Hochkultur Sachsen-Anhalts wird dauerhaft verlässlich finanziert.
  7. In den Verhandlungen zu den Theaterverträgen wird eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung der Theater und Orchester eingefordert.
  8. Die Projektförderung für freie Theater wird schrittweise erhöht.
  9. Der Anteil freier Theater an der Gesamtförderung wird ausgebaut.
  10. Langfristig werden freie Ensembles, Theaterhäuser und Produktionsorte institutionell gefördert.
  11. Die Fördermittel für die Freie Szene werden erheblich erhöht.
  12. Soziokulturelle Zentren werden verlässlich gefördert.
  13. Ein Landesprogramm Soziokultur mit mindestens 500.000 Euro wird eingerichtet.
  14. Clubs und Livemusikspielstätten gelten als wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens und verdienen Förderung.
  15. Clubkultur wird gefördert.
  16. Ein Förderprogramm mit klaren Richtlinien unterstützt kleine und mittlere Clubs und Musikspielstätten.
  17. Feste Spielstätten erhalten eine Basisförderung für Sanierungs- und Betriebskosten.
  18. Feste Musikspielstätten sollen eine Basisförderung für Sanierungs- und Betriebskosten erhalten.
  19. Orte der Baukultur wie Museen, Werkstätten oder Jugendbauhütten sollen gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2
Linke ST 6413
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 6
BSW ST 338
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Mehr Pflichten 3
FDP ST 113
Koalitionsvertrag 41326
Mehr Geld 15
  1. Die Entwicklung neuer digitaler und hybrider Formate soll ein Förderschwerpunkt für mehr Teilhabe an Musik-, Theater- und Kunstangeboten werden.
  2. Die Theater- und Orchesterverträge sollen verlässlich mehrjährig fortgeführt werden.
  3. Die Dynamisierung der Theater- und Orchesterverträge wird auch für die Vertragsperiode ab 2023 angestrebt.
  4. Das Modellprojekt „MikroKulturFonds“ für kleine Kulturprojekte wird 2022 fortgesetzt.
  5. Der „MikroKulturFonds“ wird ab 2023 in die Regelförderung überführt.
  6. Die Teilhabe an bereitgestellten Bundesmitteln für das Bauernkriegsjubiläum wird gesichert.
  7. Landesmittel zur Kofinanzierung zugesagter Bundesmittel für die Landeskulturstiftungen sollen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
  8. Die konsumtiven Mittel der Landeskulturstiftungen sollen angemessen erhöht werden.
  9. Die Projektförderungen für die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz und die Vereinigten Domstifter sollen in eine feste Dauerförderung im Bundeshaushalt überführt werden.
  10. Die Kunststiftung soll verlässlich finanziert werden.
  11. Die Finanzierung der übertragenen Anhaltischen Gemäldegalerie wird gewährleistet.
  12. Für Modernisierung und Digitalisierung von Sammlungen und Verwaltung der Stiftungen werden zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.
  13. Sachsen-Anhalt soll als Dreh- und Produktionsstandort mit Unterstützung der Mitteldeutschen Medienförderung gestärkt werden.
  14. Spezielle Förderangebote etwa für Postproduktion, visuelle Effekte und virtuelle Produktion sollen hinzukommen.
  15. Die Landesförderung von Filmtheatern als Kofinanzierung zum Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ wird fortgesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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