Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW ST0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
AfD ST 12
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
CDU ST 2915
Mehr Geld 5
- Fördermittel der MDM und Produktionsaufträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen stärker mitteldeutschen Produktions- und Postproduktionsfirmen zugutekommen.
- Das in der vergangenen Wahlperiode gestartete Landesförderprogramm für den Film- und Medienstandort soll fortgesetzt werden.
- Kultureinrichtungen werden energetisch saniert.
- Für Clubs und kreative Orte werden gezielte Startförderungen aufgelegt.
- Musikschulen und Jugendkunstschulen erhalten eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Entsprechende Kinoprogramme des Bundes sollen durch das Land ergänzt werden.
- Musik, Theater und Festivals werden gefördert.
- Kulturelle Kleinprojekte im ländlichen Raum werden gefördert.
- Thematische kulturelle Zentren im Land werden gestärkt.
- Die Beratung zur Kulturförderung wird ausgebaut.
- Weitere herausragende Kulturstätten sollen zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt werden.
- Schwerpunktsetzungen der Museen werden gefördert.
- Die Vernetzung der Museen untereinander wird unterstützt.
- Neue Formate sollen die Musik- und Theaterlandschaft ergänzen.
- Die Zusammenarbeit mit der Kultur- und Kreativwirtschaft wird intensiviert.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
- Kultureinrichtungen werden pädagogisch sensibilisiert.
- Die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Schulen wird vertieft.
- Die Vernetzung der Kultur von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit Kultur- und Bildungseinrichtungen wird unterstützt.
- Archive und Gedenkstätten werden gestärkt.
- Forschungseinrichtungen, Netzwerke und Kooperationen zur Geschichte von Vertreibung, Integration und Diktatur werden unterstützt.
SPD ST 3512
Mehr Geld 6
- Die Kulturstiftungen des Landes werden verlässlich finanziell unterstützt.
- Zur Unterstützung der Kulturstiftungen gehören Investitionen in den Bauerhalt sowie die Sicherung und Sichtbarmachung jüdischen Erbes.
- Kulturförderung erfolgt über mehrjährige Förderungen, Budgets und vereinfachte Verfahren.
- Eine Gast- und Spielstättenförderung für die freie Theaterszene und Kulturhäuser ohne eigenes Ensemble wird eingeführt.
- Ehrenamtliche Initiativen, soziokulturelle Zentren und „Dritte Orte“ im ländlichen Raum werden gezielt gefördert.
- Ein neuer Bibliotheksentwicklungsplan sichert die Bibliotheken in der Fläche mit gezielter Landeshilfe.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Der Neubau von Depot- und Lagerflächen für zentrale Kultureinrichtungen in der ehemaligen Schultheiss-Brauerei in Dessau-Roßlau wird umgesetzt.
- Clubs werden als Kulturorte anerkannt und geschützt.
- Die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken soll gesetzlich ermöglicht werden.
- Kultureinrichtungen werden bei der Umsetzung baulicher, digitaler und kommunikativer Barrierefreiheit unterstützt.
- Das Land unterstützt den Bau des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle im Rahmen seiner Zuständigkeiten.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Grüne ST 2626
Mehr Geld 19
- Die Kulturlandschaft wird angemessen finanziert.
- Kultur wird als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert.
- Ein Förderprogramm unterstützt den barrierefreien Umbau von Kultureinrichtungen.
- Die Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts wird verlässlich finanziert.
- Mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts werden jährlich für Kultur ausgegeben.
- Die Hochkultur Sachsen-Anhalts wird dauerhaft verlässlich finanziert.
- In den Verhandlungen zu den Theaterverträgen wird eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung der Theater und Orchester eingefordert.
- Die Projektförderung für freie Theater wird schrittweise erhöht.
- Der Anteil freier Theater an der Gesamtförderung wird ausgebaut.
- Langfristig werden freie Ensembles, Theaterhäuser und Produktionsorte institutionell gefördert.
- Die Fördermittel für die Freie Szene werden erheblich erhöht.
- Soziokulturelle Zentren werden verlässlich gefördert.
- Ein Landesprogramm Soziokultur mit mindestens 500.000 Euro wird eingerichtet.
- Clubs und Livemusikspielstätten gelten als wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens und verdienen Förderung.
- Clubkultur wird gefördert.
- Ein Förderprogramm mit klaren Richtlinien unterstützt kleine und mittlere Clubs und Musikspielstätten.
- Feste Spielstätten erhalten eine Basisförderung für Sanierungs- und Betriebskosten.
- Feste Musikspielstätten sollen eine Basisförderung für Sanierungs- und Betriebskosten erhalten.
- Orte der Baukultur wie Museen, Werkstätten oder Jugendbauhütten sollen gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Tierfreundliche Unterhaltungsangebote ohne Tierleid sollen gefördert werden.
- Die Antragstellung für Kulturförderung wird vereinfacht und bürokratische Hürden werden abgebaut.
- Freie Theater und Spielstätten werden gezielt unterstützt.
- Mehrjährige Förderverträge werden für die Freie Szene zum Standard.
- Die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken soll ermöglicht werden.
- Kulturbetriebe werden dabei unterstützt, technisch niedrigschwellige Voraussetzungen für entsprechende Angebote zu schaffen.
- Gedenkstätten, Museen, Archive und Initiativen, die an NS-Verbrechen, DDR-Unrecht oder koloniale Geschichte erinnern, sollen gestärkt und geschützt werden.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Kulturelle Großevents sollen auch in ländlichen Räumen und außerhalb der großen Zentren gezielt gestärkt werden.
- Das zuletzt 2010 reformierte Bibliotheksgesetz soll erneuert werden.
- Es soll so schnell wie möglich ein neuer Bibliotheksentwicklungsplan aufgestellt werden.
- Mobile Bibliotheksangebote wie Fahrbibliotheken und Kooperationen von Bibliotheken etwa mit Schulen sollen gestärkt werden.
Linke ST 6413
Mehr Geld 8
- Die Kulturförderung setzt verstärkt auf Beteiligungsprogramme der Kultureinrichtungen.
- Ein Landesförderprogramm fördert kulturelle Teilhabe und Vielfalt, partizipative Ansätze in der Kultur, lokale Kreativwirtschaft und demokratische Teilhabe.
- Die Landesmittel für alle vom Land geförderten Kultureinrichtungen werden dynamisiert, um Tarifsteigerungen aufzufangen.
- Eine Spielstättenförderung schafft stabile Strukturen für freie Bühnen und die freie Theaterszene.
- Kommunen unter 25.000 Einwohnern erhalten über die allgemeinen Kommunalfinanzen zusätzlich eine Kulturpauschale für soziokulturelle Einrichtungen.
- Kultur wird langfristig institutionell statt kurzfristig projektbezogen gefördert.
- In allen Kulturbereichen werden überjährige Förderinstrumente eingeführt.
- Klubs und Musikspielstätten erhalten eine verstetigte Landesförderung.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Angriffen und Einschüchterungsversuchen von rechts gegen Kultureinrichtungen wird entschieden entgegengetreten.
- Interkulturelle Kulturarbeit und migrantische Kunst- und Kulturszenen werden durch regionale Netzwerke gefördert.
- Die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Regionen wird geschützt.
- Fuß- und Radwege, Straßen, Brücken, Schulen sowie Sport- und Kulturstätten werden nachhaltig instandgehalten, modernisiert und an den Klimawandel angepasst.
- Das Bahnmuseum in Halle wird wiedereröffnet.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 6
- Kooperationen der Jugendarbeit mit Schule, Vereinen und Kultur werden verbindlich vereinbart.
- Tarifsteigerungen bei Kultureinrichtungen aller Sparten werden verbindlich eingeführt, ohne zur Kürzung von Landesmitteln zu führen.
- Ausstellungshonorare in Museen und Galerien werden verpflichtend eingeführt.
- Ein Landesmuseumskonzept gewährt Kindern freien Eintritt in Museen.
- Kunst- und Kultureinrichtungen werden physisch, digital und sprachlich barrierefrei zugänglich.
- Tiere in Zirkusbetrieben werden verboten.
BSW ST 338
Mehr Geld 2
- UNESCO-Welterbestätten, Theater, Museen, Orte der Industriekultur, kulturelle Bildungseinrichtungen und soziokulturelle Zentren werden dauerhaft gesichert und finanziell stabilisiert.
- Die institutionelle Kulturförderung wird ausgeweitet und verstetigt, insbesondere für kleine und mittlere Einrichtungen im ländlichen Raum.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Ländliche Kulturorte werden besonders gestärkt.
- Die freie Szene erhält langfristige Perspektiven etwa durch Kulturstiftungen oder vergleichbare Modelle.
- Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kinos und Galerien werden strukturell gestärkt und unabhängig von Konjunkturschwankungen abgesichert.
- Lokale Kulturformen vom Heimatmuseum über Chöre und Traditionsvereine bis zu Dorffesten und alternativen Kulturprojekten werden anerkannt und gefördert.
- Kulturförderprogramme werden transparent, diskriminierungsfrei und ohne politische Loyalitätszwänge ausgestaltet.
- Tierfreie Formen der Unterhaltung werden gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
FDP ST 113
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 41326
Mehr Geld 15
- Die Entwicklung neuer digitaler und hybrider Formate soll ein Förderschwerpunkt für mehr Teilhabe an Musik-, Theater- und Kunstangeboten werden.
- Die Theater- und Orchesterverträge sollen verlässlich mehrjährig fortgeführt werden.
- Die Dynamisierung der Theater- und Orchesterverträge wird auch für die Vertragsperiode ab 2023 angestrebt.
- Das Modellprojekt „MikroKulturFonds“ für kleine Kulturprojekte wird 2022 fortgesetzt.
- Der „MikroKulturFonds“ wird ab 2023 in die Regelförderung überführt.
- Die Teilhabe an bereitgestellten Bundesmitteln für das Bauernkriegsjubiläum wird gesichert.
- Landesmittel zur Kofinanzierung zugesagter Bundesmittel für die Landeskulturstiftungen sollen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
- Die konsumtiven Mittel der Landeskulturstiftungen sollen angemessen erhöht werden.
- Die Projektförderungen für die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz und die Vereinigten Domstifter sollen in eine feste Dauerförderung im Bundeshaushalt überführt werden.
- Die Kunststiftung soll verlässlich finanziert werden.
- Die Finanzierung der übertragenen Anhaltischen Gemäldegalerie wird gewährleistet.
- Für Modernisierung und Digitalisierung von Sammlungen und Verwaltung der Stiftungen werden zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.
- Sachsen-Anhalt soll als Dreh- und Produktionsstandort mit Unterstützung der Mitteldeutschen Medienförderung gestärkt werden.
- Spezielle Förderangebote etwa für Postproduktion, visuelle Effekte und virtuelle Produktion sollen hinzukommen.
- Die Landesförderung von Filmtheatern als Kofinanzierung zum Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ wird fortgesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Bis 2022 wird mit allen relevanten Akteuren eine neue Strategie für die Kreativ- und Designwirtschaft erarbeitet.
- Für Sachsen-Anhalt wird eine weiterentwickelte und verstärkte Imagekampagne für touristische und kulturelle Angebote gefordert.
- Das Standortmarketing wird moderner aufgestellt und gezielter auf touristische und kulturelle Möglichkeiten des Landes ausgerichtet.
- Die Freifunk-Förderung setzt Schwerpunkte bei öffentlichen Plätzen, touristischen Angeboten, Kultureinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen.
- Aus Laienmusik, Orchestern, Musikbildungseinrichtungen und Festivals soll ein Musikland als Marke und breites Netzwerk entwickelt werden.
- Soziokulturelle Projekte und Zentren sollen unterstützt werden.
- Gemeinsam mit den Trägern werden Konzepte entwickelt, um Bibliotheken zu zeitgemäßen Angebots- und Aufenthaltsorten im Sinne des „Dritten Ortes“ zu entwickeln.
- Die museumspädagogische Arbeit des Berend-Lehmann-Museums in Halberstadt und des Museums Synagoge Gröbzig wird erweitert.
- Bestehende kulturhistorische Einrichtungen und Tourismusrouten werden ausgebaut.
- Das Land baut die Qualifizierung der Museen aus, etwa für die Digitalisierung.
- Für Sammlungsarbeit, Vermittlung, Barrierefreiheit und Attraktivität der Museen sind Sonderprogramme vorgesehen.
Bleibt wie bisher 8
- Die Förderung von Netzwerken zwischen Kreativ- und IT-Branche und anderen Wirtschaftsbereichen wird verstetigt.
- Die Integrationsarbeit in Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden und Kultureinrichtungen wird weiter unterstützt.
- Die kulturelle Infrastruktur wird gesichert.
- Weitere Strukturveränderungen in der Theater- und Orchesterlandschaft werden nicht angestrebt.
- Die systematische Provenienzforschung in Museen und Sammlungen des Landes wird fortgesetzt.
- Das Land fördert weiter die Digitalisierung wertvoller Sammlungsbestände von Museen, Stiftungen, Bibliotheken und Archiven.
- Die investiven Zuschüsse des Landes an die Landeskulturstiftungen werden fortgeschrieben.
- Kleinere Kinos in der Fläche sollen erhalten werden.
Ohne klare Richtung 5
- Ein Besucherzentrum Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt wird geschaffen.
- Besonderes Augenmerk gilt den Musikfesten.
- Das Landesmuseum für Vorgeschichte wird durch regelmäßige Sonder- und Landesausstellungen weiter gefördert.
- Für das 2027 auslaufende Finanzierungsabkommen der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt werden rechtzeitig Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen mit dem Bund geführt.
- Die Struktureffekte der Mitteldeutschen Medienförderung in Sachsen-Anhalt, besonders in Halle (Saale), sollen erhöht werden.
Mehr Pflichten 4
- Kultureinrichtungen sollen ihre Angebote auf Barrierefreiheit überprüfen.
- Öffentliche Bibliotheken sollen auch digital erreichbar werden, etwa über Online-Angebote und E-Learning-Tools.
- Für Kultureinrichtungen werden Nachhaltigkeitsstrategien definiert und umgesetzt.
- Neue Depots sollen von mehreren Kulturstiftungen und der Kunsthochschule gemeinsam mit anderen Nutzern betrieben werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht