Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 1915
Mehr Geld 6
- Die Kulturfinanzierung in kreisfreien Städten und im ländlichen Raum soll angemessen und verlässlich sein.
- Gastspielförderung und Digitalisierung in der Kultur werden unterstützt.
- Dringliche staatliche Kulturbaumaßnahmen sollen nach Möglichkeit umgesetzt werden.
- Im Schloss Hubertusburg soll ein Zentraldepot für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gebaut werden.
- Klubs sollen eine finanzielle Starthilfe zur Stärkung der Clubkultur erhalten.
- Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten soll auskömmlich finanziert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Zusammenarbeit von Kultur und Tourismus wird gestärkt, um Sachsen als Kulturreiseland zu etablieren.
- Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, sich resilienter und nachhaltiger aufzustellen.
- Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen in Stadt und Land sowie zwischen institutioneller und freier Szene werden unterstützt.
- Gastspielförderung und Digitalisierung in der Kultur werden unterstützt.
- Die Netzwerkarbeit für die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen und Künstlern mit Schulen soll gestärkt werden.
- Die Zusammenarbeit mit der Kultur- und Kreativwirtschaft wird weiter ausgebaut.
- Das Entwicklungskonzept der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird umgesetzt.
- Sachsen soll als internationaler Filmstandort gefestigt und an die Anforderungen der Produktionen angepasst werden.
- Mitteldeutsche Medienförderung, Medienfakultät Mittweida und Fachkräfteausbildung an der Filmakademie Görlitz sollen gestärkt werden.
- Sorbisches Vereinsleben, sorbische Schulen, Kindergärten, Kulturgruppen und Rundfunkangebote werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 5
- Finanzierung, Erreichbarkeit und Vielfalt kultureller Angebote sollen in ganz Sachsen gesichert sein.
- Die Finanzierung der Kulturräume und staatlichen Kultureinrichtungen wird auskömmlich gesichert.
- Der Kleinprojektefonds bleibt zur Stärkung des ländlichen Raumes erhalten.
- Die hohe Qualität der Bibliotheksarbeit wird gesichert.
- Die Unterstützung der Festivallandschaft in allen Regionen Sachsens wird fortgeführt.
Ohne klare Richtung 4
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft soll zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt werden.
- Orchester, Theater, Museen und Bibliotheken stehen im Mittelpunkt der Kulturpolitik und -finanzierung.
- Die Energieeffizienz der Kultureinrichtungen soll verbessert werden.
- Kreativwirtschaft, E-Sports und Gaming gelten als wichtige Zukunftsbranchen für den Wirtschaftsstandort.
AfD 211
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
BSW 3212
Mehr Geld 6
- Theater und Orchester im Freistaat sollen wirksam, nachhaltig und dynamisiert finanziert und erhalten werden.
- Für die sächsischen Kultureinrichtungen soll ein bestandssicherndes Konzept erarbeitet werden, das sie von Finanzierungsdefiziten der Kulturräume unabhängig macht.
- Privat-öffentliche Kooperationen zur Finanzierung von Kultureinrichtungen sollen ausgebaut werden.
- Die Finanzierung von Theatern, Orchestern und Museen soll ständigen Kontakt mit allen Schulen des Einzugsgebiets ermöglichen.
- Das Kulturraumgesetz soll umfassend reformiert werden, um Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken und soziokulturelle Zentren nachhaltig zu finanzieren und zu erhalten.
- Kultur sowie Kinder- und Jugendarbeit sollen bedarfsgerecht finanziell ausgestattet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Ein reformiertes Kulturraumgesetz soll Mechanismen festlegen, die soziokulturelle Zentren schützen und arbeitsfähig erhalten.
- Projektförderung durch Land und Kommunen soll diskriminierungsfrei und ohne Verpflichtung auf politische Bekenntnisse erfolgen.
- Kultureinrichtungen und -projekte sollen diskriminierungsfrei und ohne Verpflichtung auf politische Bekenntnisse gefördert werden.
- Die Förderung von Kultur sowie Kinder- und Jugendarbeit soll nicht mit jährlich wechselnden Förderhöhen erfolgen.
- Die Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit, Kultur und Sport soll langfristig gestaltet werden.
- Niedrigere Besucherzahlen im ländlichen Raum werden durch die Kulturräume aufgefangen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
- Die Museen des Freistaats sollen bis zum Alter von 18 Jahren eintrittsfrei sein.
- Der Eintritt in die Museen des Freistaats und der Kommunen soll bis 18 Jahre frei sein.
- Per Landesgesetz soll bei Stellenneubesetzungen im öffentlichen Dienst, in Verwaltung, Ministerien, Wissenschaft und Kultur eine Untergrenze von mindestens 50 Prozent ostdeutscher Bewerber bei gleicher Qualifikation gelten.
SPD 2811
Mehr Geld 6
- Tarifsteigerungen werden bei den Haushaltsansätzen der Kultureinrichtungen und in der Förderung der freien Kultur weiterhin berücksichtigt.
- Die Digitalisierung in Kultureinrichtungen wird fortgeführt und mit Investitionen unterstützt.
- Die Förderung für Medien- und Filmproduktionen wird gesteigert.
- Die Förderung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird ausgebaut.
- Für Chöre und Liebhaberorchester wird eine mitgliederzahlbasierte Breitenförderung analog zum Vereinssport eingeführt.
- Die Soziokultur, insbesondere soziokulturelle Zentren, soll eine langfristige und verlässliche institutionelle Förderung erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Weiterentwicklung bestehender Kultur- und Bildungsorte zu „Orten der Gemeinschaft“ wird gestärkt.
- Das NSU-Dokumentationszentrum wird gemeinsam mit den Betroffenen aufgebaut und unterstützt.
- Die Kulturförderung soll durch Mehrjährigkeit und regelmäßige Anpassungen Planungssicherheit bieten.
- Die Zusammenarbeit zwischen Kitas, Schulen und Kulturakteuren vor Ort wird weiter gestärkt.
- Die Clubkultur wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
- Das Bildungspotenzial von Museen, Theatern, Bibliotheken, Kinos, Gedenkstätten und anderen Kulturorten wird stärker genutzt.
- Die museumspädagogischen Bildungsangebote der Industriekultur werden gestärkt.
- Museen, Schauanlagen und Manufakturen sollen als Lernorte erlebbar werden.
- Das Fachkonzept Chöre wird umgesetzt.
- Diversität soll in Sachsens Kultur- und Medieneinrichtungen erlebbar werden.
Grüne 10942
Mehr Geld 11
- Barrierefreie Kultur- und Sportangebote werden unterstützt, auch durch Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit.
- Die Landesmittel für die Kulturräume werden dynamisch erhöht.
- Ergänzend zur bestehenden Kulturförderung werden längerfristige Förderungen unterstützt.
- Schallschutzmaßnahmen für Clubs im Innenbereich und bei Open-Air-Veranstaltungen werden gefördert.
- Für die ökologische Transformation des Kulturbereichs wird ein Förderprogramm aufgelegt.
- Festivals und Kulturangebote von und mit zugewanderten Menschen sowie die Vernetzung transkultureller Initiativen werden gefördert.
- Inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen für barrierefreie Kulturangebote werden verstärkt unterstützt.
- Soziokulturelle Zentren werden ressortübergreifend gefördert.
- Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird verlässlich finanziert.
- Filmfestivals werden finanziell solide ausgestattet.
- In den Strukturwandelregionen werden Kunst, Kultur und Tourismus gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Die Arbeit des Zentrums für Baukultur Sachsen wird ausgebaut.
- Die Kulturraumfinanzierung wird langfristig planbar gestaltet.
- Neue kulturelle Initiativen und Träger erhalten Förderchancen.
- Kultureinrichtungen können Strukturmittel auch für energetische und nachhaltige Transformationen einsetzen.
- Kulturförderprogramme werden verständlich, transparent und verwaltungsarm gestaltet.
- Modellprojekte für neue Führungs- und Organisationsformen in der Kultur werden unterstützt.
- Kulturschaffende und Kultureinrichtungen werden beim Ausbau ihrer Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung unterstützt.
- Vernetzung, Wissenstransfer und Innovationen in Publikumsentwicklung, Partizipation und digitaler Kunst werden gestärkt.
- Mit der Kulturszene werden gemeinsam landesweite kulturpolitische Strategien und Entwicklungsziele aufgestellt.
- Soziokulturelle Zentren werden als Schnittstelle von Kultur und außerschulischer Bildung gestärkt.
- Das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft und regionale Interessenvertretungen werden bedarfsgerecht unterstützt.
- Clubs werden als kulturelle Orte anerkannt und unter Bestandsschutz gestellt.
- Clubs werden in bau- und planungsrechtlichen Vorschriften angemessen berücksichtigt.
- Lokale Konzertorte, Nachwuchsbühnen und Fankulturen besonders im ländlichen Raum werden gestützt.
- Interdisziplinäre Angebote zur Vernetzung und Qualifizierung in der Musikkultur werden landesweit ausgerichtet.
- Eine sächsische Anlaufstelle Green Culture wird eingerichtet, die sich überregional vernetzt und Kulturakteurinnen und Kulturakteure informiert und berät.
- Inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen für barrierefreie Kulturangebote werden verstärkt unterstützt.
- Soziokulturelle Zentren und Angebote werden landesweit erhalten und in ihrer Weiterentwicklung gestärkt.
- Soziokulturelle Zentren werden als Orte der Gemeinwesenarbeit und Demokratieförderung verstetigt.
- Öffentliche Bibliotheken werden zu modernen Lernorten für Informations- und Medienkompetenz ausgebaut.
- Die Landesstelle für Museumswesen wird gestärkt, um kleinere Museen zu unterstützen.
- Die Outreach-Arbeit der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird unterstützt.
- Die Dekolonialisierung sächsischer Museen und Forschungseinrichtungen wird unterstützt.
- Kulturnetzwerke und demokratische Kultur werden darin gestärkt, sich gegen Einschüchterungen und Einschränkungen der Kunstfreiheit zu schützen.
- Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird beim langfristigen Einrichten weiterer historischer Bildungs- und Begegnungsorte unterstützt.
- Ein Dokumentationszentrum zum NSU wird etabliert.
- Die sorbische Sprache und sorbische kulturelle Einrichtungen werden bewahrt und gestärkt.
- Die Filmwirtschaft, insbesondere die Nachwuchsförderung, wird unterstützt.
- Starthilfe und Vernetzung vor Ort werden für die Filmwirtschaft angeboten.
- Filme und innovative Medien werden über die Mitteldeutsche Medienförderung gestärkt.
- Im Filmbereich liegt ein Schwerpunkt auf nachhaltigen Entwicklungen, neuen Synergien und Depotlösungen für Filmausstattung.
- Der Austausch mit den Partnerregionen in Frankreich, Spanien und Italien sowie mit Polen und Tschechien wird unter Einbeziehung vieler gesellschaftlicher Akteure aus Kultur, Brauchtum, Sport und Ehrenamt gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
- Die Theater und Orchester werden erhalten.
- Die Entfaltung der weiteren kulturellen Sparten wird gesichert.
- Kommunen erhalten finanzielle Anreize zur Wahrung von Mindeststandards ihrer Bibliotheken und Museen.
- Die Entwicklungsfähigkeit der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird gesichert.
- Die Koordinierungsstelle NS-Raubgut in Bibliotheken wird gefestigt.
- Die auskömmliche Förderung sorbischer Sprache und Einrichtungen wird gesichert.
- Programmkinos und Filminitiativen, vor allem im ländlichen Raum, werden gesichert.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 10
- Theater, Orchester und andere Kultursparten zahlen Beschäftigten und soloselbstständigen Kulturschaffenden faire Honorare und Löhne.
- In der Kulturförderung werden verbindliche Honoraruntergrenzen verankert.
- In der Kulturförderung werden Kriterien ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verankert.
- Die Kulturförderung wird mit Energieeffizienz, Klimaneutralität und ressourcenschonender Nachhaltigkeit verbunden.
- Die CO2-Bilanzierung für Kulturbetriebe wird ausgebaut.
- Provenienzforschung und die Vermittlung von Sammlungsgeschichte aus Kolonial-, NS- und DDR-Kontexten werden in Museen, Sammlungen und Bibliotheken als Grundsatzaufgabe wahrgenommen.
- Die Fachabteilungen und Landesfachstellen in den SKD und der SLUB werden zu Kompetenzzentren für die landesweite Koordination der Provenienzforschung weiterentwickelt.
- Sammlungsgegenstände werden restituiert.
- Menschliche Überreste aus Unrechtskontexten in den Sammlungen werden im Zusammenwirken mit Nachfahren und Herkunftsgesellschaften zurückgegeben.
- Die Gedenkstätten Sachsenburg und Hoheneck werden in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten überführt.
Linke 4328
Mehr Geld 17
- Jugendverbände, Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Vereinshäuser sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.
- Die Mittel für die Kulturräume werden erhöht, um Kulturhäuser, Museen, Theater und Orchester auch im ländlichen Raum zu erhalten.
- Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kunst- und Kulturlandschaft erhalten können.
- Die Kulturraummittel werden dynamisiert.
- Die Gedenkstätten werden finanziell besser ausgestattet.
- Die Errichtung des NSU-Dokumentationszentrums wird finanziell ermöglicht.
- Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kulturlandschaft erhalten, weiterentwickeln und auskömmlich finanzieren können.
- Kleinstförderungen und Gastspielförderung in der Kulturförderung werden ausgebaut.
- Clubs und Livemusikspielstätten werden als kulturelle Einrichtungen in Stadtplanung, Baugenehmigung und Lärmschutzförderung geschützt und gefördert.
- Die Clubkultur erhält eine institutionelle Förderung.
- Das Spektrum der Kulturfördermöglichkeiten wird erweitert.
- Die Mittel für die Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und die institutionell geförderte NS-Gedenkstätte werden aufgestockt.
- Gedenkstätten können mehr wissenschaftliches und pädagogisches Fachpersonal einstellen.
- Neue Gedenkorte können leichter in die Förderung der Gedenkstättenstiftung aufgenommen werden.
- Institutionell geförderte Gedenkstätten werden als authentische Lern- und Erinnerungsorte mit ausreichend pädagogischem Personal gestaltet.
- Die Finanzierung der Mitteldeutschen Medienförderung durch den Freistaat wird erhöht.
- Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilm werden gestärkt und die Entwicklungsförderung ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Außerschulische Lernorte wie Bibliotheken, Museen, Theater und Gedenkstätten werden in die Unterrichtsgestaltung einbezogen.
- In Chemnitz und Zwickau wird ein Dokumentationszentrum zur Aufarbeitung der NSU-Verbrechen errichtet.
- Die Planung des NSU-Dokumentationszentrums wird unterstützt.
- Clubs und Livemusikspielstätten werden als kulturelle Einrichtungen in Stadtplanung, Baugenehmigung und Lärmschutzförderung geschützt und gefördert.
- Das Spektrum der Kulturfördermöglichkeiten wird erweitert.
- Kommunale, staatliche und frei getragene Kultureinrichtungen werden stärker vernetzt.
- Die Rahmenbedingungen für Kooperation und gemeinsame Ressourcennutzung der Kultureinrichtungen werden verbessert.
- Die Überprüfung von Sammlungsobjekten aus kolonialen Kontexten wird vereinfacht.
- Das Gedenkstättenstiftungsgesetz wird neu gefasst, um bei den geförderten Gedenkorten flexibler zu sein.
- Neue Gedenkorte können leichter in die Förderung der Gedenkstättenstiftung aufgenommen werden.
- Kurzfilm, Animationsfilm, Dokumentarfilm und politische Investigation erhalten regelmäßige Sendeplätze am Hauptabend.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
FW 11
FDP 13
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Koalitionsvertrag 11612
Mehr Geld 5
- Die Kulturförderung wird ausgebaut.
- Das Ballettzentrum der Semperoper wird neu gebaut.
- Das Funktionsgebäude der Semperoper wird saniert.
- Produzenten sollen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen vergütet werden.
- Kinos werden, besonders in ländlichen Regionen, über das Zukunftsprogramm Kino erhalten und gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Mit dem Zweckverband Sächsisches Industriemuseum wird eine Entwicklungsstrategie ausgearbeitet.
- Der Aufbau einer Musikzentrale wird unterstützt.
- Die Welterbestätten werden mit einem Tourismusmarketing gestärkt.
- Sächsische Filmfestivals, -initiativen und -verbände werden gestärkt.
- Das Filmland Sachsen wird international sichtbar gemacht.
- Die Filmförderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung wird weiterentwickelt.
- Der modulare Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 8
- Die Förderung des Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft wird fortgesetzt.
- Die Entwicklung der sächsischen Kulturstaatsbetriebe wird weiterhin umfassend unterstützt.
- Die Digitalisierung in Kultureinrichtungen wird fortgeführt und weiter unterstützt.
- Die Stätten der Industriekultur werden weiter gefördert.
- Die Servicestelle „Inklusion im Kulturbereich“ wird erhalten.
- Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen wird weiter gefördert.
- Soziokultur, Bibliotheken und Museen vor Ort werden als bürgernahe Kulturarbeit weiter gefördert.
- Die Entwicklung der Freien Kulturszene wird weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 8
- Die Situation kommunaler Theater und Ensembles wird bei der Kulturförderung besonders berücksichtigt.
- Die Rahmenbedingungen der institutionellen Kulturförderung werden geprüft.
- Kriterien zur regionalen und überregionalen Bedeutung geförderter Kultureinrichtungen werden formuliert.
- Die Errichtung eines Zentraldepots für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Schloss Hubertusburg wird geprüft.
- Die Gedenkstätten werden zu modernen und inklusiven Lernorten entwickelt.
- Museen, Schauanlagen und Denkmale der Industriegeschichte werden als Lernorte erlebbar gemacht.
- Die Freie Kulturszene hat besondere Bedeutung, auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Clubkultur und Livemusikspielstätten werden gestärkt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht