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Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 1915
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
AfD 211
BSW 3212
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
SPD 2811
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 2
Grüne 10942
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die Arbeit des Zentrums für Baukultur Sachsen wird ausgebaut.
  2. Die Kulturraumfinanzierung wird langfristig planbar gestaltet.
  3. Neue kulturelle Initiativen und Träger erhalten Förderchancen.
  4. Kultureinrichtungen können Strukturmittel auch für energetische und nachhaltige Transformationen einsetzen.
  5. Kulturförderprogramme werden verständlich, transparent und verwaltungsarm gestaltet.
  6. Modellprojekte für neue Führungs- und Organisationsformen in der Kultur werden unterstützt.
  7. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen werden beim Ausbau ihrer Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung unterstützt.
  8. Vernetzung, Wissenstransfer und Innovationen in Publikumsentwicklung, Partizipation und digitaler Kunst werden gestärkt.
  9. Mit der Kulturszene werden gemeinsam landesweite kulturpolitische Strategien und Entwicklungsziele aufgestellt.
  10. Soziokulturelle Zentren werden als Schnittstelle von Kultur und außerschulischer Bildung gestärkt.
  11. Das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft und regionale Interessenvertretungen werden bedarfsgerecht unterstützt.
  12. Clubs werden als kulturelle Orte anerkannt und unter Bestandsschutz gestellt.
  13. Clubs werden in bau- und planungsrechtlichen Vorschriften angemessen berücksichtigt.
  14. Lokale Konzertorte, Nachwuchsbühnen und Fankulturen besonders im ländlichen Raum werden gestützt.
  15. Interdisziplinäre Angebote zur Vernetzung und Qualifizierung in der Musikkultur werden landesweit ausgerichtet.
  16. Eine sächsische Anlaufstelle Green Culture wird eingerichtet, die sich überregional vernetzt und Kulturakteurinnen und Kulturakteure informiert und berät.
  17. Inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen für barrierefreie Kulturangebote werden verstärkt unterstützt.
  18. Soziokulturelle Zentren und Angebote werden landesweit erhalten und in ihrer Weiterentwicklung gestärkt.
  19. Soziokulturelle Zentren werden als Orte der Gemeinwesenarbeit und Demokratieförderung verstetigt.
  20. Öffentliche Bibliotheken werden zu modernen Lernorten für Informations- und Medienkompetenz ausgebaut.
  21. Die Landesstelle für Museumswesen wird gestärkt, um kleinere Museen zu unterstützen.
  22. Die Outreach-Arbeit der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird unterstützt.
  23. Die Dekolonialisierung sächsischer Museen und Forschungseinrichtungen wird unterstützt.
  24. Kulturnetzwerke und demokratische Kultur werden darin gestärkt, sich gegen Einschüchterungen und Einschränkungen der Kunstfreiheit zu schützen.
  25. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird beim langfristigen Einrichten weiterer historischer Bildungs- und Begegnungsorte unterstützt.
  26. Ein Dokumentationszentrum zum NSU wird etabliert.
  27. Die sorbische Sprache und sorbische kulturelle Einrichtungen werden bewahrt und gestärkt.
  28. Die Filmwirtschaft, insbesondere die Nachwuchsförderung, wird unterstützt.
  29. Starthilfe und Vernetzung vor Ort werden für die Filmwirtschaft angeboten.
  30. Filme und innovative Medien werden über die Mitteldeutsche Medienförderung gestärkt.
  31. Im Filmbereich liegt ein Schwerpunkt auf nachhaltigen Entwicklungen, neuen Synergien und Depotlösungen für Filmausstattung.
  32. Der Austausch mit den Partnerregionen in Frankreich, Spanien und Italien sowie mit Polen und Tschechien wird unter Einbeziehung vieler gesellschaftlicher Akteure aus Kultur, Brauchtum, Sport und Ehrenamt gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 10
Linke 4328
Mehr Geld 17
  1. Jugendverbände, Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Vereinshäuser sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.
  2. Die Mittel für die Kulturräume werden erhöht, um Kulturhäuser, Museen, Theater und Orchester auch im ländlichen Raum zu erhalten.
  3. Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kunst- und Kulturlandschaft erhalten können.
  4. Die Kulturraummittel werden dynamisiert.
  5. Die Gedenkstätten werden finanziell besser ausgestattet.
  6. Die Errichtung des NSU-Dokumentationszentrums wird finanziell ermöglicht.
  7. Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kulturlandschaft erhalten, weiterentwickeln und auskömmlich finanzieren können.
  8. Kleinstförderungen und Gastspielförderung in der Kulturförderung werden ausgebaut.
  9. Clubs und Livemusikspielstätten werden als kulturelle Einrichtungen in Stadtplanung, Baugenehmigung und Lärmschutzförderung geschützt und gefördert.
  10. Die Clubkultur erhält eine institutionelle Förderung.
  11. Das Spektrum der Kulturfördermöglichkeiten wird erweitert.
  12. Die Mittel für die Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und die institutionell geförderte NS-Gedenkstätte werden aufgestockt.
  13. Gedenkstätten können mehr wissenschaftliches und pädagogisches Fachpersonal einstellen.
  14. Neue Gedenkorte können leichter in die Förderung der Gedenkstättenstiftung aufgenommen werden.
  15. Institutionell geförderte Gedenkstätten werden als authentische Lern- und Erinnerungsorte mit ausreichend pädagogischem Personal gestaltet.
  16. Die Finanzierung der Mitteldeutschen Medienförderung durch den Freistaat wird erhöht.
  17. Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilm werden gestärkt und die Entwicklungsförderung ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 4
FW 11​
FDP 1​3
Koalitionsvertrag 11612
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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