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Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU NW 1419
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 15
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
SPD NW 2211
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
Grüne NW 2619
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
FDP NW 2310
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 2
AfD NW ​3​
Linke NW 3316
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 6522
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 15
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 6
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 3535
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Dauerhaft leerstehende Büros, Gewerbeflächen, Läden und Gastronomieräume sollen leichter für Wohnen, Kultur oder Gemeinschaft umgenutzt werden können.
  2. Schulen sollen die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene nach ihren Bedürfnissen ausbauen können.
  3. Das Feiertagsgesetz soll modernisiert und das Verbot von Kultur- und Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen überwunden werden.
  4. Für die Kultur in Nordrhein-Westfalen soll es eine mehrjährige, verlässliche Finanzplanung geben.
  5. Kulturräume in Städten und Gemeinden sollen gesichert, geschaffen und dauerhaft zugänglich gehalten werden.
  6. Kulturelle Räume sollen bei der Stadt- und Gemeindeentwicklung von Anfang an mitgedacht werden.
  7. Neue Modelle der Zwischennutzung, Kooperationen mit Kommunen, Wohnungswirtschaft und privaten Eigentümern sowie langfristige Sicherungsmodelle für Kulturimmobilien werden gestärkt.
  8. Nordrhein-Westfalen soll die Baurechtsnovelle des Bundes, die Musikclubs als Kulturorte verankert, zügig und konsequent umsetzen.
  9. Nordrhein-Westfalen soll sich für eine echte Gleichstellung von Musikclubs mit anderen Anlagen für kulturelle Zwecke einsetzen.
  10. Nordrhein-Westfalen soll sich für eine Reform der Lärmschutzregeln der TA Lärm einsetzen.
  11. Landesgebäude und -flächen werden für kulturelle Projekte geöffnet.
  12. Die Vernetzung der „Dritten Orte“ soll gestärkt werden.
  13. Neue kulturelle Treffpunkte sollen besonders dort ermöglicht werden, wo kulturelle Angebote fehlen oder schwer erreichbar sind.
  14. Orte, die unterschiedliche Nutzungen verbinden und gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt werden, werden unterstützt.
  15. Angriffen rechter und rechtsextremer Kulturkämpfe auf Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen wird entgegengetreten.
  16. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden im Umgang mit Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und gezielten Kampagnen unterstützt.
  17. Beratung, Vernetzung und Wissenstransfer werden gestärkt.
  18. Kulturinstitutionen werden bei der Entwicklung von Schutz- und Handlungskonzepten unterstützt.
  19. Gerät die öffentliche Kulturförderung unter politischen Druck, soll es verlässliche Strukturen und transparente, fachliche Entscheidungen geben.
  20. Neue Formate und innovative Ansätze in allen Kultursparten sollen gute und passgenaue Förderbedingungen erhalten.
  21. Kultureinrichtungen, Künstlerinnen, Künstler und die Freie Szene werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit ganzheitlich umzusetzen.
  22. Wiederaufnahmen und die Weiterentwicklung bestehender Programme sollen gezielt unterstützt werden.
  23. Transformationsprozesse in Kultureinrichtungen sowie neue künstlerische Perspektiven und Formen der Zusammenarbeit werden gefördert.
  24. Kooperationen zwischen Kunstschaffenden, migrantisch geprägten Initiativen, Freier Szene und etablierten Kulturinstitutionen sollen gestärkt werden.
  25. Strukturen wie das Mediennetzwerk NRW, die Film- und Medienstiftung NRW, die Internationale Filmschule Köln, das Mediengründerzentrum NRW und das GamesLab Cologne werden erhalten und weiterentwickelt.
  26. Diese Einrichtungen der Kreativwirtschaft werden stärker miteinander und mit Hochschulen vernetzt.
  27. Der Austausch mit Verbänden, Netzwerken und Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft wird gestärkt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 5
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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