Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU NW 1419
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die neuen Fördermodelle für die Freie Szene werden ausgeweitet.
- Innovativ-nachhaltige Ansätze in Kultureinrichtungen werden gefördert.
- Die digitale Erfassung von Sammlungsbeständen wird für alle Museen umgesetzt.
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird in der Kulturförderung als Standortfaktor mitgedacht.
- Ein Kulturwirtschaftsbericht wird als Datengrundlage für zielgenaue Förderung vorgelegt.
- Eine neue Förderrichtlinie für die Kultur- und Kreativwirtschaft wird geschaffen.
- Die im POPBOARD NRW gebündelten Aktivitäten der Popkultur werden unterstützt.
- Die Arbeit der Gedenkstätten im Land wird gestärkt.
- Gedenkstätten nutzen digitale Möglichkeiten für die Wissensvermittlung.
- Das ehemalige Stalag 326 wird zu einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung ausgebaut.
- Die Martin-Opitz-Bibliothek soll als An-Institut der Ruhr-Universität Bochum zum Zentrum für Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa ausgebaut werden.
- Die Förderung des Film- und Fernsehstandorts wird fortgesetzt und die Produktionsbedingungen verbessert.
- Kinos im ländlichen Raum werden gestärkt.
- Veranstaltungs- und Dialogformate wie Games-Gipfel und Mediengipfel werden fortgesetzt und weiterentwickelt.
- Die Veranstaltungs- und Dialogformate für Games-Branche, Film- und Medienwirtschaft und Medienhäuser werden weiterentwickelt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
SPD NW 2211
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Der Ausbau der Gedenkstätte des Kriegsgefangenenlagers Stalag 326 wird unterstützt.
- Kultureinrichtungen werden befähigt, an Digitalisierungsprozessen teilzuhaben.
- Ein flächendeckendes Angebot von Bibliotheken und Musikschulen wird unterstützt.
- Jugendkunstschulen werden ausgebaut.
- Aufführungen der darstellenden Kunst in der Region durch Landestheater und Freie Gruppen werden stärker gefördert.
- Mit dem Programm „Gute Kulturorte 2025“ werden kleinere Bühnen, Kinos, Clubs, Begegnungs- und Erinnerungsstätten technisch, energetisch und barrierefrei modernisiert.
- Das Programm „Gute Kulturorte 2025“ ermöglicht digitale, hybride und Outdoor-Veranstaltungen.
- Für kulturelle Bildung werden dauerhafte Vernetzungsstrukturen zwischen Kulturinstitutionen und allgemeinbildenden Angeboten ausgebaut.
- Film- und Medienstiftung, Grimme-Institut, Internationale Filmschule und Mediengründerzentrum werden gefördert und weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne NW 2619
Mehr Geld 10
- Schulangebote in Kooperation mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene werden ausgebaut und bedarfsorientiert gefördert.
- Ein öffentlich zugängliches Archiv zum Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen wird gefördert.
- Die Kulturförderung des Landes wird deutlich erhöht.
- Bis zum Abklingen der Pandemiefolgen gibt es spezielle Kulturförderungen.
- Die Finanzen der Städte, Gemeinden und Kreise werden für eine verlässliche Kulturförderung gestärkt.
- Kooperationen zwischen freier Szene und öffentlichen Kultureinrichtungen werden verstärkt gefördert.
- Modellprojekte für kollektive und partizipative Strukturen im Kulturbetrieb werden gefördert.
- Eine „Green Culture Desk“-Beratungsstelle und ein „Green Culture“-Fonds des Bundes werden unterstützt.
- Die Film- und Medienbranche wird durch Förderung und Vernetzung mit auch internationalen Förderzusammenhängen gestärkt.
- Eine effektive Popkulturförderung wird etabliert.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Das Feiertagsgesetz wird so geändert, dass Kultur- und Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen erlaubt sind, sofern sie nicht stören.
- Synagogen, Moscheen, Kultureinrichtungen und migrantisch geprägte Stadtteile erhalten deutlich bessere Schutzkonzepte.
- Kulturräume in ganz Nordrhein-Westfalen werden geschützt und geschaffen.
- Die rechtliche Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte wird im Land umgesetzt.
- Clubs werden vor Verdrängung geschützt.
- Kulturelle Förderangebote werden bedarfsgerecht, bürokratie- und barriereärmer gestaltet.
- Neue Erinnerungsorte, auch für Opfer des Rechtsextremismus nach 1945, sollen zugänglich gemacht und ausgestattet werden.
- Die Gedenkstätte Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock wird ausgebaut und weiterentwickelt.
- Öffentlich geförderte Kultureinrichtungen werden unterstützt, Vielfalt und Barrierefreiheit in Programm und Besetzungen stärker zu berücksichtigen.
- Eine „Green Culture Desk“-Beratungsstelle und ein „Green Culture“-Fonds des Bundes werden unterstützt.
- Die Film- und Medienbranche wird durch Förderung und Vernetzung mit auch internationalen Förderzusammenhängen gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Zirkusleitlinien sollen unverzüglich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen überarbeitet werden.
- Die Kulturszene lebt nach der Corona-Krise wieder auf.
- Die Lärmschutzanforderungen werden für einen fairen Ausgleich zwischen Anwohnerruhe und lebendigen Kulturräumen angepasst.
- Neue Leitungs- und Organisationsformen als Alternative zum hierarchischen Intendanzmodell werden zur Regel.
FDP NW 2310
Mehr Geld 4
- Ein Landesfonds für kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum wird entwickelt.
- Der Landesfonds unterstützt lokale Initiativen, die Kultureinrichtungen wie kleine Bühnen oder Programmkinos wiedereröffnen, sanieren oder weiterbetreiben.
- Strukturkosten künstlerischer Produktionen werden in der Förderung besser berücksichtigt.
- Förderprogramme berücksichtigen digitale Herausforderungen bei Produktion und Distribution von Kunst stärker.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Filmförderinstrumente des Landes werden mit der Filmbranche neu geordnet, vereinfacht und transparenter gemacht.
- Die Öffnung der Kulturinstitutionen für vielfältige kulturelle Hintergründe in Programmen, Künstlerschaft und Leitungspositionen wird stärker unterstützt.
- Die digitale Sichtbarkeit kleiner und mittlerer Betriebe der Kreativwirtschaft wird unterstützt.
- Das Wachstum kreativwirtschaftlicher Unternehmen in regionalen Märkten und im ländlichen Raum wird durch strukturelle Impulse gefördert.
- Musik- und Filmkultur werden durch Netzwerkaktivitäten, internationale Kooperationen und Nachwuchsförderung gestärkt.
- Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Junior-Universitäten und Museen werden weiter unterstützt und erhalten bessere Rahmenbedingungen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
AfD NW 3
Bleibt wie bisher 1
Linke NW 3316
Mehr Geld 7
- Der Zuschuss für die Blindenhörbücherei wird deutlich erhöht.
- Das Land fördert kommunale Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Musikschulen, Theater und soziokulturelle Zentren institutionell durch Festbetragsfinanzierung.
- Soziokulturelle Zentren werden konzeptionell statt nur projektbezogen gefördert.
- Das Personal der Kultureinrichtungen für pädagogische Arbeit wird aufgestockt.
- Kulturelle Institutionen sowie Atelier- und Ausstellungsräume, Theater und Orchester werden gefördert.
- Neue Musikclubs entstehen durch finanzielle Förderung und Nutzung von Leerstand.
- Große Hörspielproduktionen werden wieder ausreichend finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Historische Erinnerungsorte an den Faschismus werden erhalten und ausgebaut.
- Ein Bibliotheksgesetz sichert die Existenz öffentlicher Bibliotheken.
- Kleinere Musikfeste und Festivals werden gefördert.
- Musikclubs werden unterstützt.
- Neue Musikclubs entstehen durch finanzielle Förderung und Nutzung von Leerstand.
- Das Urheberrecht erlaubt Museen und Archiven, digitale Reproduktionen von Werken anzufertigen und auszustellen.
- Archive dürfen digitale Werke zu Sicherungs- und Ausstellungszwecken vervielfältigen.
- Bibliotheken dürfen aktuelle E-Books verleihen.
- Museen, Archive und Bibliotheken werden bei der Digitalisierung unterstützt, um mehr Werke digital zugänglich zu machen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Koalitionsvertrag 6522
Mehr Geld 7
- Die Entstehung des Migrationsmuseums „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ in Nordrhein-Westfalen wird begleitet und gefördert.
- Gemeinsam mit dem Bund wird die Einrichtung eines Kultur-Nachhaltigkeits-Fonds unterstützt.
- Spezielle Förderungen sichern die Kulturszene finanziell ab, bis die Pandemiefolgen abgeklungen sind.
- Die Landesförderung verfolgt neben Projekt- und institutioneller Förderung strukturbildende Maßnahmen für die freie Szene.
- Ein Konzept zur Aufnahme wissenschaftsdidaktischer Museen in die Landesförderung wird erarbeitet.
- Das Förderprogramm Dritte Orte wird ausgeweitet und über 2023 hinaus fortgeschrieben.
- Die Arbeit der Gedenkstätten wird finanziell gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die Entstehung des Migrationsmuseums „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ in Nordrhein-Westfalen wird begleitet und gefördert.
- Die Kooperation zwischen Freier Szene und öffentlichen Kultureinrichtungen wird gefördert.
- Die Kulturbranche wird bei der ökologischen Transformation und einem klimafreundlichen Betrieb unterstützt.
- Gemeinsam mit dem Bund wird eine Plattform wie der Kultur-Nachhaltigkeits-Desk unterstützt.
- Die Vernetzung der Akteure der Literaturszene wird unterstützt.
- Die Tanzsparte wird stärker gefördert.
- Schulische Kooperationsangebote mit Kulturinstitutionen, freier Szene und Erinnerungskultur werden ausgebaut und gefördert.
- Das Land schützt Kulturräume und unterstützt ihre Bereitstellung.
- Clubs werden rechtlich als Kulturorte anerkannt.
- Mit Zivilgesellschaft, Kultur und Wissenschaft wird ein Konzept zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Forschung, Bildungs- und Kultureinrichtungen und Stadtquartieren entwickelt.
- Neue Erinnerungsorte werden in ihrer Arbeit unterstützt.
- Gedenkorte für die Opfer von Rechtsextremismus werden unterstützt.
- Erinnerungsorte zur Kolonialgeschichte werden unterstützt.
- Die Gedenkstätte Stalag 326 wird zu einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung umgebaut.
- Veranstaltungs- und Dialogformate für Games-Branche, Film- und Medienwirtschaft werden weiterentwickelt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
- Das Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalens hat einen wichtigen Stellenwert für die historische und politische Bildung.
- Die Kulturszene soll nach der Corona-Krise wieder aufleben.
- Das Land braucht eine lebendige Open-Air-Szene.
- Die Lärmschutzanforderungen für Open-Air-Veranstaltungen, Clubs und Bars werden für einen fairen Ausgleich mit Anwohnerinteressen angepasst.
- Gute Sozial- und Arbeitsbedingungen in der Kulturwirtschaft werden angestrebt.
Mehr Pflichten 6
- Für geförderte Kulturmaßnahmen werden Gagenuntergrenzen entwickelt.
- Die digitale Erfassung der Sammlungsbestände aller Museen wird umgesetzt.
- Eine Offensive zur Speicherung weiterer Medien und Kulturgüter macht Museen zu Speicherbibliotheken.
- Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um nachhaltige Arbeitsweisen erweitert.
- Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um die Einhaltung sozialer Standards erweitert.
- Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um Diversität bei Produktionen erweitert.
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 3535
Mehr Geld 6
- Kommunen sollen finanziell besser ausgestattet werden, damit es vor Ort Schwimmbäder, Bibliotheken und gute Schulgebäude gibt.
- Die Fördersummen für Kultur sollen an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden.
- Die Finanzen der Städte, Gemeinden und Kreise werden als wichtigste Geldgeber für Kultur vor Ort gestärkt.
- Für Förderlinien, die durch die neuen Honoraruntergrenzen unter Druck geraten, soll es eine Ausfallsicherung geben.
- Mit einem Programm „Kühlende Kultur“ sollen Kulturorte wie Kinos und Theater bei Investitionen wie Klimaanlagen unterstützt werden, damit sie bei Hitze kostenfreie kühlende Orte bieten.
- Mehrjährige Förderungen für Festivals, künstlerische Produktionen und Projekte sollen weiterhin ermöglicht und ausgebaut werden.
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Dauerhaft leerstehende Büros, Gewerbeflächen, Läden und Gastronomieräume sollen leichter für Wohnen, Kultur oder Gemeinschaft umgenutzt werden können.
- Schulen sollen die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene nach ihren Bedürfnissen ausbauen können.
- Das Feiertagsgesetz soll modernisiert und das Verbot von Kultur- und Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen überwunden werden.
- Für die Kultur in Nordrhein-Westfalen soll es eine mehrjährige, verlässliche Finanzplanung geben.
- Kulturräume in Städten und Gemeinden sollen gesichert, geschaffen und dauerhaft zugänglich gehalten werden.
- Kulturelle Räume sollen bei der Stadt- und Gemeindeentwicklung von Anfang an mitgedacht werden.
- Neue Modelle der Zwischennutzung, Kooperationen mit Kommunen, Wohnungswirtschaft und privaten Eigentümern sowie langfristige Sicherungsmodelle für Kulturimmobilien werden gestärkt.
- Nordrhein-Westfalen soll die Baurechtsnovelle des Bundes, die Musikclubs als Kulturorte verankert, zügig und konsequent umsetzen.
- Nordrhein-Westfalen soll sich für eine echte Gleichstellung von Musikclubs mit anderen Anlagen für kulturelle Zwecke einsetzen.
- Nordrhein-Westfalen soll sich für eine Reform der Lärmschutzregeln der TA Lärm einsetzen.
- Landesgebäude und -flächen werden für kulturelle Projekte geöffnet.
- Die Vernetzung der „Dritten Orte“ soll gestärkt werden.
- Neue kulturelle Treffpunkte sollen besonders dort ermöglicht werden, wo kulturelle Angebote fehlen oder schwer erreichbar sind.
- Orte, die unterschiedliche Nutzungen verbinden und gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt werden, werden unterstützt.
- Angriffen rechter und rechtsextremer Kulturkämpfe auf Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen wird entgegengetreten.
- Kulturschaffende und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden im Umgang mit Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und gezielten Kampagnen unterstützt.
- Beratung, Vernetzung und Wissenstransfer werden gestärkt.
- Kulturinstitutionen werden bei der Entwicklung von Schutz- und Handlungskonzepten unterstützt.
- Gerät die öffentliche Kulturförderung unter politischen Druck, soll es verlässliche Strukturen und transparente, fachliche Entscheidungen geben.
- Neue Formate und innovative Ansätze in allen Kultursparten sollen gute und passgenaue Förderbedingungen erhalten.
- Kultureinrichtungen, Künstlerinnen, Künstler und die Freie Szene werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit ganzheitlich umzusetzen.
- Wiederaufnahmen und die Weiterentwicklung bestehender Programme sollen gezielt unterstützt werden.
- Transformationsprozesse in Kultureinrichtungen sowie neue künstlerische Perspektiven und Formen der Zusammenarbeit werden gefördert.
- Kooperationen zwischen Kunstschaffenden, migrantisch geprägten Initiativen, Freier Szene und etablierten Kulturinstitutionen sollen gestärkt werden.
- Strukturen wie das Mediennetzwerk NRW, die Film- und Medienstiftung NRW, die Internationale Filmschule Köln, das Mediengründerzentrum NRW und das GamesLab Cologne werden erhalten und weiterentwickelt.
- Diese Einrichtungen der Kreativwirtschaft werden stärker miteinander und mit Hochschulen vernetzt.
- Der Austausch mit Verbänden, Netzwerken und Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft wird gestärkt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 5
- Förderung, Zusammenarbeit und Vernetzung von Gedenkstätten, Initiativen und lokalen Erinnerungsorten werden fortgesetzt.
- Das Vorhaben eines nationalen Migrationsmuseums in Nordrhein-Westfalen wird weiter unterstützt.
- Die Honoraruntergrenzen bei landesgeförderten freien Projekten dürfen nicht durch gekürzte Projektzahlen oder ausgedünnte Förderlinien querfinanziert werden.
- Kulturelle Räume sollen auch in innerstädtischen und zentralen Lagen erhalten werden.
- Erfolgreiche „Dritte Orte“ sollen langfristig gesichert werden.
Mehr Pflichten 3
- Tiere, deren artgerechte Haltung in reisenden Zirkussen nicht gewährleistet ist, sollen bundesweit nicht mehr in Zirkussen zugelassen werden.
- Für Solo-Beschäftigte an öffentlichen Theatern wird eine Gagenuntergrenze eingeführt.
- Die Intimitätskoordination soll an Theatern, Opernhäusern, Hochschulen, in der künstlerischen Lehre und bei Proben verankert werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht