Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 113
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 1
SPD 1125
Mehr Geld 6
- Die Ganztagsfinanzierung soll kulturellen, sozialen und sportlichen Trägern dauerhafte, planbare Angebote ermöglichen.
- Die Kulturarbeit vor Ort wird gemeinsam mit Kreisen, Städten und Gemeinden durch stabile und berechenbare Förderstrukturen gestärkt.
- Die institutionelle und projektbezogene Kulturförderung des Landes wird angesichts steigender Personal- und Sachkosten so fortgeschrieben, dass ihre Wirksamkeit erhalten bleibt.
- Über ELER und LEADER werden kleine Kulturinitiativen und Dorfgemeinschaftshäuser weiterhin gestärkt.
- Die Filmförderung wird gestärkt.
- In der Kulturförderung werden Projekte, die Kultur in die Fläche bringen, gezielt unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Dritte Orte werden gestärkt und neu geschaffen.
- Die Fachstelle Gedenkstättenarbeit in der Landeszentrale für politische Bildung wird personell ausgebaut.
- Die Errichtung des Bildungs- und Dokumentationszentrums Prora wird vorangetrieben.
- Schwimmbäder, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen erhalten und modernisiert.
- Die Verbindung etablierter Kultureinrichtungen mit studentischem Engagement wird unterstützt.
- Es wird geprüft, wie die Musik- und Veranstaltungswirtschaft durch Beratung, Vernetzung und fachliche Unterstützung gestärkt werden kann.
- Gemeinsam mit der Universität Greifswald wird an einem neuen Pommerschen Landesarchiv in Vorpommern gearbeitet.
- An einem Archäologischen Landesmuseum in Rostock wird festgehalten und weitergearbeitet.
- Der Theaterpakt zwischen Land und kommunalen Beteiligten wird über 2028 hinaus fortgeführt.
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass das Land Unterstützungsprogramme für Digitalisierungsprojekte im Kulturbereich umsetzen kann.
- Bibliotheken, Archive und Museen werden als Orte der Bildung, Begegnung und Erinnerung gestärkt.
- Es wird geprüft, wie kleinere Stadt-, Amts- und Kommunalarchive durch fachliche Beratung und Vernetzung besser unterstützt werden können.
- Bibliotheken sowie Musik- und Jugendkunstschulen werden dauerhaft unterstützt und als Bildungseinrichtungen mit kulturellem Auftrag behandelt.
- Es wird geprüft, wie die Präsentation von Galerien, Kunstvereinen, Verlagen und Künstlern auf Fachmessen gestärkt werden kann.
- Ateliers, Proberäume, Clubs, Spielstätten und Kreativquartiere werden unterstützt.
- Ein landesweites Raumprogramm für Kunst und Kreativwirtschaft wird geprüft.
- Selbstorganisierte, ehrenamtlich getragene Kulturarbeit in ländlichen Räumen soll ebenso unterstützt werden wie die kulturellen Leuchttürme.
- Mobile und dezentrale Kulturformate im ländlichen Raum wie Bücherbusse, mobile Bühnen oder Wanderkinos werden unterstützt.
- Die Kooperation zwischen Kultur und Tourismus wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 4
- Die Vielfalt der Kulturlandschaft von Theatern über Bibliotheken bis zu ehrenamtlich betriebenen Museen soll erhalten und weiterentwickelt werden.
- Landesverbände und Fachstellen der Kultur werden weiter darin unterstützt, ihre Programme an den Bedarfen der Genres auszurichten.
- Die Filmfestivals im Land werden weiter gefördert.
- Dritte Orte wie soziokulturelle Zentren werden weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 7
- Die Arbeit der Gedenkstätten für die Opfer staatlicher Gewalt der Diktaturen des 20. Jahrhunderts soll gestärkt werden.
- Die Weiterentwicklung der Gedenkstätte im Wehrmachtgefängnis Anklam wird unterstützt.
- Die Weiterentwicklung des Wolhynier-Umsiedlermuseums in Linstow wird unterstützt.
- Kultureinrichtungen werden darin unterstützt, Menschen mit Behinderungen als Publikum, Künstler und Mitgestaltende zu gewinnen.
- Der Theaterpakt wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Die positive Entwicklung der Filmbranche im Land soll weiter vorangetrieben werden.
- Die Kreativwirtschaft gilt als innovativer Teil der regionalen Entwicklung.
Linke 212
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Barrierearme Kultureinrichtungen, Veranstaltungen und Freizeitangebote werden gezielt gefördert.
- Orte der Gemeinschaft werden gefördert, etwa durch Programme für Dorfkneipen oder kulturelle Treffpunkte.
- Kulturförderverfahren werden transparent und unbürokratisch gestaltet.
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird gezielt und beständig gefördert.
- Partizipative, sozio- und subkulturelle Angebote werden ausgebaut und gleichberechtigt gefördert.
- Film, Medienkunst und digitale Kulturformate werden gestärkt.
- Nachwuchs- und Regionalproduktionen werden unterstützt.
- Kulturelle Infrastruktur wird im ganzen Land erhalten und ausgebaut.
- Kulturorte werden vor Verdrängung geschützt.
- Für Kulturorte wird ein baurechtlicher Bestandsschutz eingeführt.
- Die Nutzung von Leerständen und öffentlichen Gebäuden für Kultur wird gefördert.
- Selbstverwaltete und freie Kulturorte werden unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Grüne 721
Mehr Geld 15
- Jugendkultur wird auf Landes- und Kommunalebene ausreichend finanziert, um Abwanderung zu verhindern.
- Gedenkstätten, Archive und Initiativen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur werden langfristig finanziert.
- Künstler und Kulturschaffende werden durch eine bessere Landesförderung für Festivals, Konzerte und Ausstellungen unterstützt.
- Kulturfördermittel passen sich schneller an steigende Kosten an und geben über längere Zeiträume Planungssicherheit.
- Gemeinsam mit Kulturschaffenden wird ein Kulturgesetz entwickelt, das verlässliche Förderung, starke Regionen und einen Ausgleich steigender Kosten sichert.
- Soziokulturelle Begegnungs- und Bildungsorte erhalten eine institutionelle Förderung.
- Ein Eigenmittel- und Liquiditätsfonds unterstützt Kultureinrichtungen bei der Einwerbung von Fördermitteln.
- Spartenübergreifende Kulturveranstaltungen werden durch die Förderung von Personalstellen unterstützt.
- Musik- und Kunstschulen erhalten Landeszuschüsse, um Sozialversicherungsmehrkosten und Mobilitätspauschalen ihrer angestellten Lehrkräfte zu finanzieren.
- Der Theaterpakt wird fortgeschrieben und so angepasst, dass Inflation und Tarifsteigerungen ausgeglichen werden.
- Die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz und die Vorpommersche Landesbühne Anklam werden in den Theaterpakt aufgenommen.
- Der Theaterpakt wird fortgeschrieben und die Förderung durch eine Dynamisierung an Inflation und Tarifsteigerungen angepasst.
- Die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz und die Vorpommersche Landesbühne Anklam werden in den Theaterpakt aufgenommen.
- Als Pilotprojekt wird ein Kulturmobil für den ländlichen Raum eingesetzt und aufsuchende Kulturarbeit gezielt gefördert.
- Die Landesförderung für kulturelle Festivals und Clubs, insbesondere für Personalkosten, wird verbessert und verstetigt.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Außerschulische Lernorte und externe Partner wie Gedenkstätten, Forschungseinrichtungen, Museen und Unternehmen werden systematisch eingebunden.
- Die Ziele der kulturpolitischen Leitlinien des Landes werden gesetzlich verankert, um Kulturräume langfristig und verbindlich abzusichern.
- Multikulturelle, interdisziplinäre Begegnungsorte werden bei der Stadtentwicklungsplanung, etwa beim Schulneubau, von Anfang an mitgedacht.
- Bibliotheken werden zu offenen Begegnungsorten mit besseren Öffnungszeiten, neuen Angeboten und engerer Zusammenarbeit mit Schulen und Kultureinrichtungen weiterentwickelt.
- Die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz und die Vorpommersche Landesbühne Anklam werden in den Theaterpakt aufgenommen.
- Bibliotheken werden als Kultur- und Begegnungsorte insbesondere für Kinder und Jugendliche gestärkt und länger geöffnet.
- Bibliotheken werden beim Ausbau interaktiver und soziokultureller Angebote zur Förderung von Lese- und Medienkompetenz unterstützt.
- Die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz und die Vorpommersche Landesbühne Anklam werden in den Theaterpakt aufgenommen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Kulturszene soll frei, lebendig und verlässlich arbeiten können.
- Die Kulturwirtschaft im Land soll gezielt gestärkt und sichtbarer werden.
- Die FILMLAND MV gGmbH wird tragfähig neu aufgestellt.
- Das Kulturportal des Landes wird modernisiert, um die Vielfalt der Kulturakteure und -angebote sichtbar zu machen.
CDU 417
Mehr Geld 8
- Niedrigschwellige Schulungsangebote mit Volkshochschulen, Bibliotheken, Vereinen und Seniorentreffs werden gefördert und zusätzlich finanziert.
- Für ein neues Besuchserlebnis werden ausreichende Mittel bereitgestellt.
- Die regionale Festivallandschaft, Musik- und Jugendkunstschulen sowie ehrenamtliches musikalisches Engagement werden gezielt gefördert.
- Lokale Kulturorte und Einrichtungen werden flächendeckend und verlässlich gefördert.
- Zur Kulturförderung in der Fläche gehören Dorfkirchen und Kirchensanierungen, Bibliotheken, Musikschulen, Vereinshäuser, Jugendclubs, mobile Clubs, Heimatstuben und lokale Festivals.
- Die regionale Festivallandschaft wird in allen Landesteilen gefördert.
- Kulturförderung setzt verstärkt auf mehrjährige Fördervereinbarungen, etwa für wiederkehrende Festivals.
- Ein Kultur-Investitionsprogramm unterstützt den Erhalt von Gebäuden und Technik sowie Barrierearmut, Brandschutz und Digitalisierung.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Kultur- und Tourismusnetzwerke werden ausgebaut.
- Bibliotheken und Archive werden als Fundament der Wissensgesellschaft gesichert und weiterentwickelt.
- Bibliotheken und Archive werden als Orte des Wissenserwerbs und der Vernetzung ausgebaut.
- Die Anlagen werden für ein neues Besuchserlebnis schrittweise modernisiert.
- Die Digitalisierung von Kultureinrichtungen wird gestärkt.
- Die Energieeffizienz von Kultureinrichtungen wird gestärkt.
- Theater, Orchester, Museen, Gedenkstätten und große Festivals werden als kulturelle Anker gezielt gestärkt.
- Die Infrastruktur der Kultureinrichtungen wird modernisiert, auch durch Strategien für Digitalisierung und Energieeffizienz.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
BSW 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Regionale Kernbranchen wie Handwerk, Tourismus, Ernährungsindustrie, Maschinenbau, maritime Wirtschaft und Kreativwirtschaft werden gezielt gefördert.
- Regionale Netzwerke von Gastgebern, Gastronomie sowie Kultur-, Freizeit- und Eventanbietern werden gestärkt.
- Spielstätten, Museen, Bibliotheken und soziokulturelle Zentren werden gestärkt und modernisiert.
- Die Gedenkstättenarbeit, besonders zu den Verbrechen des Nationalsozialismus, wird konsequent gestärkt.
FDP 3316
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und freien Trägern werden unbürokratisch ermöglicht.
- Die Zusammenarbeit von Schulen mit kulturellen Institutionen und Künstlern wird ausgebaut.
- Lokale und regionale Netzwerke der kulturellen Bildung werden auf- und ausgebaut und gesteuert.
- Die private Unterstützung von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen wird gefördert.
- Die Festivallandschaft wird bei der Umsetzung ihrer Konzepte unterstützt.
- Fünf regionale Kulturtrassen zur Bündelung, Vernetzung und Vermarktung der Kulturangebote werden initiiert.
- Museen, Theater, Bibliotheken, Archive und das Filmzentrum werden besser mit Schule und Ausbildung vernetzt.
- Staatliche, öffentlich-rechtliche, kommunale und private Kulturanbieter werden bei der Förderung gleichbehandelt.
- Nichtstaatliche Finanzierung kultureller Projekte wie Fundraising, Crowdfunding oder Stiftungen wird durch professionelle Beratung unterstützt.
- Kulturbetriebe werden bei der digitalen Transformation unterstützt.
- Ein kreatives Kulturökosystem und eine Gründerszene in den Kommunen werden gefördert.
- Das Land wird auf Grundlage flächendeckender Breitbandversorgung als Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft entwickelt.
- Die landeseigenen Gedenkstätten, darunter das Dokumentationszentrum in Schwerin und die frühere Stasi-Untersuchungshaftanstalt in Rostock, werden unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
FW 15
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Theater, Festivals, Museen, Bibliotheken, Ausstellungen und andere Kulturangebote erhalten eine völlig neue Unterstützung.
- Eine landesweite Koordinationsstelle erfasst die kulturellen Angebote und vermarktet sie überregional und international als Marke.
- Ein Kulturraumgesetz fördert auch nichtstaatliche Kultureinrichtungen.
- Bei Einwerbung privater Mittel besteht ein Anspruch auf Komplementärförderung.
Koalitionsvertrag 1411
Mehr Geld 5
- Für ein starkes Kulturland MV werden entsprechend ausgestattete Strukturen geschaffen.
- Die Dynamisierung der Kulturprojektförderung des Landes wird fortgesetzt.
- Die Mittel der Kulturprojektförderung dienen innovativen Ansätzen, sichereren und attraktiveren Arbeitsbedingungen und der Unterstützung der freien Szene.
- Mit dem Bund wird eine gemeinsame Finanzierung einer gebündelten Struktur für die Erinnerungsorte geprüft.
- Möglichkeiten einer institutionellen Förderung des Historisch-Technischen Museums Peenemünde werden geprüft.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Lage des Landes zwischen den Metropolregionen wird zur Förderung und zum Ausbau der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt.
- Im künftigen Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora werden eine Dauerausstellung, Räume für Bildungsarbeit sowie Besucher- und Bildungsangebote geschaffen.
- Die Erinnerungsorte sollen durch eine starke Struktur widerstandsfähiger gegen Vereinnahmungsversuche politischer Extremisten werden.
- Für Alt Rehse wird mit den Beteiligten ein Konzept für eine Erinnerungs- und Bildungsstätte erarbeitet, das mit dem Bund und weiteren Partnern umgesetzt werden soll.
- Klimaneutrale Filmproduktion soll im Land gefördert werden.
- Kinos und Abspielringe, besonders im ländlichen Raum, werden als Begegnungsorte der Kultur weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 10
- Die kulturellen Netzwerke im Land sollen gestärkt werden.
- Zur Stärkung der Kulturnetzwerke werden bestehende Formate optimiert und inhaltliche und finanzielle Synergien genutzt.
- Musik- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken, Museen, Museumsdörfer und soziokulturelle Zentren als Einrichtungen der kulturellen Grundversorgung werden gestärkt.
- Die Arbeit der Literaturhäuser wird stärker in die schulische Arbeit einbezogen.
- Die Digitalisierung im Kulturbereich wird auf Grundlage der digitalen Agenda des Landes vorangebracht.
- Die digitale Landesbibliothek wird weiterentwickelt.
- Jugendkultur, Film- und Medienszene sowie Kreativwirtschaft gelten als wichtiger Bestandteil des Kulturlands Mecklenburg-Vorpommern.
- Die vielfältige Träger- und Gedenkstättenlandschaft wird gefördert.
- Das Land fördert die vielfältige Trägerlandschaft der Erinnerungsorte an die NS-Herrschaft.
- Der Medienstandort und Filmstandort Mecklenburg-Vorpommern wird als Dreh- und Produktionsstandort weiter gestärkt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht