Kultureinrichtungen und Kulturwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 155
Mehr Geld 4
- Die Medienförderung wird auch auf die Förderung von Videospielentwicklungen ausgerichtet.
- Die Landeszuschüsse an die acht kommunalen Theater und das Göttinger Symphonieorchester werden vertraglich an die Tarifverträge angepasst.
- Der Investitionsstau bei Landesmuseen, Landesbibliotheken, Landesarchiv und Staatstheatern wird abgebaut.
- Die Spielstättenförderung für die freie Theaterszene in Niedersachsen wird verstetigt und ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
CDU 11130
Mehr Geld 9
- Filmförderung und Medienbildungsprojekte zum Thema der Heimatvertriebenen werden unterstützt.
- Bau- und Sanierungsvorhaben im Kulturbereich, für die der Bund oder andere Förderer Mittel geben, werden mit Landesmitteln kofinanziert.
- Für anerkannte Leuchtturmprojekte, vor allem Festivals in freier Trägerschaft, werden jahresübergreifende Förderkonten eingerichtet.
- Den Landschaftsverbänden werden Finanzmittel für die regionale Kulturförderung bereitgestellt.
- Die ergänzende Landesförderung des Göttinger Symphonieorchesters und der kommunalen Theater wird regelmäßig angemessen angehoben.
- Laientheater, Musikgruppen und Spielmannzüge werden finanziell unterstützt.
- Die Filmförderung unter dem Dach der Nordmedia unterstützt verstärkt die Kreativität der Akteure.
- Die Filmförderung unter dem Dach der Nordmedia erhöht die Produktqualität.
- Die Filmförderung unter dem Dach der Nordmedia erhält und schafft Arbeitsplätze in Niedersachsen.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die Zusammenarbeit mit kulturellen Partnern wie der Theaterpädagogik und den freien Theatern wird verstärkt.
- Kunstschulen, Musikschulen und andere Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung werden zur Entlastung verstärkt in Ganztagsangebote eingebunden.
- Über Zukunftsregionen wird der Austausch der Hochschulen mit Wirtschaft, Gesellschaft, Behörden und Kultureinrichtungen vorangebracht.
- Das Reallabor Moor wird mit den niedersächsischen Moormuseen vernetzt.
- Ausstattung und Einrichtung von Dokumentationsstätten wie Gnadenkirchen werden verbessert.
- Die Zusammenarbeit mit Kommunen, Landschaften und Landschaftsverbänden in der regionalen Kulturförderung wird mithilfe des Gesetzes vertieft.
- Landschaften und Landschaftsverbände werden stärker in Beratung und Bewilligung der Kulturförderung eingebunden.
- Die Einbindung der Landschaften und Landschaftsverbände im Investitionsprogramm wird nachhaltig abgesichert.
- Landeskultureinrichtungen und Stiftungen werden gefördert.
- Ehrenamtliche Strukturen in der Kultur, etwa Literatur- und Kunsthäuser, werden gezielter gefördert.
- Livemusik-Spielstätten werden als Anlagen für kulturelle Zwecke im Baurecht verankert.
- Kultureinrichtungen werden bei Entwicklung und Ausgestaltung einer Digitalisierungsstrategie unterstützt.
- Die Gedenkstätten werden im Sinne einer Erinnerungskultur unterstützt und weiterentwickelt.
- Gedenkstätten zur Zeit des Nationalsozialismus, vor allem Bergen-Belsen, werden weiter ertüchtigt, um dem Besuchsverhalten von Schülergruppen zu entsprechen.
- Ehrenamtlich geführte Museen und Gedenkstätten zur deutschen Teilung an der ehemaligen innerdeutschen Grenze werden bei der Sicherung von Ausstellungswerken und Magazinen unterstützt.
- Das Engagement in der Bildungsarbeit am Grenzlandmuseum Eichsfeld wird sinnvoll erweitert.
- Die Provenienzforschung am Landesmuseum Hannover wird weiter ausgebaut.
- Die Landesmuseen in Hannover, Braunschweig und Oldenburg sowie das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg werden bei Dauer- und Sonderausstellungen unterstützt.
- Die Medienförderung wird zusammen mit der Film- und Filmproduktionsbranche modernisiert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 6
- Die Strukturen der Landschaften und Landschaftsverbände werden abgesichert und weiter gestärkt.
- Investitionsprogramme für kleine und mittlere Kultureinrichtungen, Spielstätten und Museen werden verstetigt.
- Kommunale, freie und Amateurtheater werden weiter gefördert und die Förderung wird weiter fortgesetzt.
- Die Förderung kommunaler, freier und Amateurtheater wird fortgesetzt und verstetigt.
- Das Grenzlandmuseum Eichsfeld wird weiter gefördert.
- Die Freilichtmuseen werden als Zeugen der Siedlungsgeschichte weiter unterstützt.
Ohne klare Richtung 5
- Die Bedarfe der Soziokultur, der freien und Amateurtheater sowie freier Musikerinnen und Musiker werden berücksichtigt.
- Die Landschaftsverbände werden als regionale Träger der Kulturförderung gestärkt.
- Für landeseigene Schlösser, Burgen und vergleichbare Einrichtungen wird ein Konzept einer Landesstiftung erarbeitet, das auch weiteren geförderten Einrichtungen offensteht.
- Das Forschungsmuseum Schöningen wird in seiner neuen Struktur nachhaltig gestärkt.
- Das Forschungsmuseum Schöningen wird als Stätte der frühen Menschheitsgeschichte stetig weiterentwickelt.
Grüne 2123
Mehr Geld 6
- Es werden mehr Begegnungsorte geschaffen und in soziale und kulturelle Infrastruktur investiert.
- Landeshaushaltsordnung und Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke auch unter Marktwert verkauft werden können.
- Tarifsteigerungen bei institutionellen Kulturförderungen werden übernommen.
- Die Spielstättenförderung für freie Theater wird verstetigt.
- Das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen wird so weiterentwickelt, dass diese digitale Möglichkeiten nutzen können.
- Die Filmförderung wird um eine kulturelle Filmförderung ergänzt.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Die Akteure der Kreativwirtschaft werden besser vernetzt.
- Innovative Projekte und die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen der Kreativwirtschaft werden unterstützt.
- Mehr Serien, Filmproduktionen und Dokumentationen aus Niedersachsen sollen ermöglicht werden.
- Gegen gewerblichen Leerstand in Innenstädten werden Anreize für Multinutzungskonzepte und Zwischennutzungen gesetzt.
- Das Land trägt zur Planungssicherheit für Kulturschaffende und Kulturträger bei.
- Eine verbindliche, regelmäßig evaluierte Kulturentwicklungsplanung unter Beteiligung aller Kulturakteure wird eingeführt.
- Kultureinrichtungen und Kulturschaffende werden mit Beratungs-, Schulungs- und Professionalisierungsangeboten unterstützt.
- Der Auf- und Ausbau digitaler und analoger Netzwerkstrukturen und Kooperationen von Kultureinrichtungen, etwa mit Schulen und Hochschulen, wird unterstützt.
- Konzepte, die klassische Kultureinrichtungen bei der Diversifizierung begleiten, werden entwickelt und gefördert.
- Clubs werden als kulturelle Orte vor der Verdrängung aus den Innenstädten geschützt.
- Clubs werden bei der energetischen und akustischen Sanierung unterstützt.
- Kultureinrichtungen werden dabei unterstützt, sich für neue Publikumsschichten zu öffnen.
- Programme zur Entwicklung von Kulturorten (Dritten Orten) ermöglichen Begegnung und Austausch.
- Gedenkstätten und Lernorte an Originalschauplätzen werden besonders gestärkt.
- Die Herkunftsklärung von Kunstgegenständen und die Aufarbeitung systematischen Kunstraubs werden gemeinsam mit Herkunftsgesellschaften und Museen verstärkt.
- Die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste wird vertieft.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
AfD 112
Mehr Geld 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
FDP 1413
Mehr Geld 6
- Die niedersächsischen Gedenkstätten werden bewahrt und ausreichend finanziert.
- Der Investitionsstau in den Kultureinrichtungen des Landes wird schrittweise abgebaut.
- Die Investitionsdekade wird auf den Kulturbereich erstreckt.
- In die Jahre gekommene Kulturorte wie Theater und Museen werden saniert.
- Die niedersächsischen Theater werden kurzfristig finanziell so ausgestattet, dass sie anstehende Tariferhöhungen tragen können.
- Die Förderung der kommunalen Theater wird ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die finanzielle Kulturförderung wird gesetzlich langfristig abgesichert, um Akteuren, Spielstätten und Institutionen Planungssicherheit zu geben.
- Ein Kulturportal Niedersachsen bewirbt Ausstellungen, Spielpläne und Veranstaltungen.
- Die soziokulturellen Projekte im Land werden gestärkt.
- Museen und Bibliotheken werden als Wissensvermittler gestärkt.
- Museen und Bibliotheken nutzen die Chancen der Digitalisierung für die Wissensvermittlung.
- Museumsakademien als Arbeitskooperation zwischen Hochschulen und Landesmuseen werden gebildet, um Forschung, Wissensvermittlung und pädagogische Aufbereitung besser zu verzahnen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Linke 2316
Mehr Geld 9
- Öffentliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken, Musikschulen und andere Kultureinrichtungen werden finanziell gestärkt.
- Theater und Orchester erhalten Planungssicherheit durch langfristige verbindliche Förderverträge.
- Die Kulturförderung einschließlich der kommunalen Mittel wird mindestens auf den Durchschnitt aller Bundesländer angehoben.
- Kultureinrichtungen werden mit ausreichendem Personal barrierefrei und inklusiv gestaltet.
- Kommunale Kultureinrichtungen werden durch ausreichende Landeszuschüsse abgesichert.
- Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur wird zuverlässig institutionell gefördert.
- Unabhängige Kulturinitiativen einschließlich Popmusik und Graswurzelkultur werden gefördert.
- In Bildungs- und Gedenkstättenarbeit soll investiert werden.
- Friedensarbeit in Städten und Kommunen, etwa Friedensinitiativen, Geschichtswerkstätten und friedensorientierte Kultur, soll institutionell gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Theater und Orchester erhalten Planungssicherheit durch langfristige verbindliche Förderverträge.
- Eine niedersächsische Kulturagentur bietet Kunstschaffenden und Kulturprojekten Management, Projektunterstützung und Informationen.
- Kulturflächen werden gezielt gefördert und bereitgestellt.
- Kultur- und Kulturfinanzberatung in der Fläche werden gestärkt.
- Kulturfinanzierung und Fördermöglichkeiten werden transparent gemacht.
- Klubs werden im Baurecht als Kulturstätten definiert.
- Antifaschistische Kulturveranstaltungen sollen verlässlich und langfristig gefördert werden.
- Mahn- und Gedenkstätten für die Opfer des Faschismus und des antifaschistischen Widerstands sollen erhalten und ausgeweitet werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
FW 65
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 3
- Baudenkmäler wie Schlösser und Burgen, Museen, Galerien, Theater, Kinos, Orchester, Musikvereine, Bibliotheken und Archive sollen erhalten und gepflegt werden.
- Abseits der Metropolen gelegene Museen bleiben als feste Bestandteile der Kulturlandschaft erhalten.
- Die Vielfalt wissenschaftlicher und öffentlicher Bibliotheken wird erhalten.
Koalitionsvertrag 619
Mehr Geld 5
- Die Spielstättenförderung für die freie Theaterszene wird verstetigt und ausgebaut.
- Die Tariferhöhungen für die sechs kommunalen Theater, das Staatstheater Hannover und das Göttinger Symphonieorchester werden anerkannt und anteilig vom Land übernommen.
- Die Mittel für die Filmförderung werden erhöht.
- Der Kreis der Empfänger des Sofortprogramms wird weit gefasst und umfasst neben der Bevölkerung etwa soziale Einrichtungen, Kommunen, Mittelstand, Kultur und ehrenamtlichen Sport.
- Die Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke unter Marktwert verkauft werden können.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die soziale und kulturelle Infrastruktur wird gestärkt.
- Die Vernetzung der Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft soll gemeinsam mit den Kommunen verbessert werden.
- Erhalt und Ausbau der dezentralen Gedenkstättenlandschaft haben Vorrang.
- Die Stiftung und der Ausbau der regionalen Gedenkstättenlandschaft werden weiter unterstützt.
- Beratungs-, Schulungs- und Professionalisierungsangebote für Kultureinrichtungen werden unterstützt.
- Der Auf- und Ausbau von (digitalen) Netzwerkstrukturen in der Kultur wird unterstützt.
- Die Einrichtung von Anlaufstellen für nachhaltige Kultur (Green Culture) wird unterstützt.
- Die Digitalisierung im Kunst- und Kulturbereich und der Bibliotheken wird weiterverfolgt und verstärkt.
- Gemeinsam mit den Kultureinrichtungen werden im Rahmen eines Kulturentwicklungsplans Perspektiven und Ziele für Kunst und Kultur entwickelt.
- Die Kulturförderung wird durch verlässliche und professionelle Informations- und Beratungsstrukturen ergänzt.
- Auch für andere Kulturbereiche sollen ausreichende Produktions-, Kreativ- und Entfaltungsräume geschaffen werden.
- Ein Niedersächsischer Filmpreis mit Fokus auf regionale Produktion und Nachwuchs wird geschaffen.
- Die Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke unter Marktwert verkauft werden können.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Situation der Live-Musikspielstätten, der Clubkultur und von Festivals aller Größen wird besonders beachtet.
- Kultureinrichtungen werden dabei unterstützt, sich stärker am Publikum zu orientieren und für neue Publikumsschichten zu öffnen.
- Die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste wird vertieft.
- Die Aufarbeitung des postkolonialen Erbes wird ermöglicht und entsprechende Projekte mit Schulen, Hochschulen und Museen werden gefördert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht