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Schüler

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU NW 11029
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Erziehungsberechtigte werden gezielt sensibilisiert, und die Schulen greifen das Thema Jugendschutz im Netz auf.
  2. Die Girls' and Boys' Academies werden gemeinsam mit der Wirtschaft ausgebaut.
  3. Die Berufsorientierung soll früher ansetzen und passgenauer auf Schulen und Wirtschaft ausgerichtet werden.
  4. Der herkunftssprachliche Unterricht an Schulen wird zur Stärkung der Sprachkompetenz gestärkt.
  5. Die negativen Folgen der Corona-Pandemie werden berücksichtigt und alle am Schulleben Beteiligten unterstützt.
  6. Digitale Lernmethoden ergänzen den Schulunterricht, ersetzen ihn aber nicht.
  7. Das Lernen mit digitalen Endgeräten im Präsenzunterricht wird weiter ausgebaut.
  8. Jedem Kind wird ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt.
  9. Die Lehrpläne werden überarbeitet, damit digitale Kenntnisse stets mit Medienkompetenz gekoppelt sind.
  10. Lernplattformen und datenschutzkonforme Lern-Apps werden weiterentwickelt.
  11. Eine Neuregelung der Übergänge zwischen den Schulformen wird für mehr Durchlässigkeit geprüft.
  12. Der Unterricht in den MINT-Bereichen wird gestärkt.
  13. Das Schulfach Informatik wird ausgebaut.
  14. Informatik wird zum Abiturfach.
  15. Der Rechtsanspruch auf einen offenen Ganztagsplatz ab 2026 wird begrüßt.
  16. Der Offene Ganztag soll über einen Qualitätsstandard verfügen.
  17. Der weitere Ausbau des Offenen Ganztags wird vorangetrieben.
  18. Die politische Bildung an Schulen wird gestärkt.
  19. Die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I werden gestärkt und auf die berufliche Ausbildung ausgerichtet.
  20. Die schulische Ausbildung erhält mehr Praxisabschnitte und eine bessere Verzahnung mit Handwerk und Industrie.
  21. Das Übergangssystem Kein Abschluss ohne Anschluss wird so weiterentwickelt, dass Jugendliche die Vorteile der dualen Ausbildung kennenlernen.
  22. Mit den Kammern wird ein Konzept für Berufsfelderkundungen und Praktika aller Schüler in Handwerks- oder Industriebetrieben erarbeitet.
  23. Junge Menschen sollen verstärkt in Schulen über ihre Erfahrungen mit der dualen Ausbildung berichten.
  24. Das Ehrenamt wird an die Schulen gebracht.
  25. Talentscouting, Begabtenförderung und bessere Zusammenarbeit von Hochschulen und Schulen sollen mehr Studienabschlüsse bewirken.
  26. In den Schulen soll es wieder mehr politische Bildung geben.
  27. Mit den Benelux-Partnern entstehen neue Angebote bei Lehrerausbildung und Sprachunterricht an Schulen gegen Sprachlosigkeit entlang der Grenzen.
  28. Die Kooperationsvereinbarung mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr für den Schulunterricht wird fortgesetzt und erweitert.
  29. Junge Menschen sollen in Schule, Ausbildung, Beruf, Hochschule und Verein neue Möglichkeiten für Erfahrungen im europäischen Ausland erhalten.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 1
SPD NW ​437
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird besser begleitet.
  2. Das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird gestärkt und weiterentwickelt.
  3. Schüler ohne Abschluss sollen immer wieder neue Chancen erhalten.
  4. Mit einem Programm „Gute Berufskollegs 2030“ werden binnen weniger Jahre alle Berufskollegs saniert, modernisiert und digitalisiert.
  5. Schulen sollen einen handwerklichen Zweig in der gymnasialen Oberstufe einführen können.
  6. Kinder mit Lernrückständen erhalten Unterstützung, um den Anschluss nicht zu verlieren.
  7. Die Schuleingangsphase wird flexibel gestaltet.
  8. Die Ausgestaltung des Ganztags wird in einem Dialogprozess mit Kommunen, Trägern, Schulen, Beschäftigten, Eltern und Schülern erarbeitet.
  9. Der Ganztag wird verlässlicher.
  10. Ein Ganztagsgesetz mit Mindeststandards für Personal, Räume, Angebote und Mittagessen wird geschaffen.
  11. Der Ganztag soll landesweit ein Bildungsangebot auf gleichem, hohem Niveau sein.
  12. Die Erwartungen von Eltern und Schülern an den Ganztag spielen im weiteren Beratungsprozess eine zentrale Rolle.
  13. Alle Schulen sollen Schüler individuell fördern und zu einem Abschluss führen können.
  14. Jede Schule soll die aufgenommenen Kinder behalten, statt sie abzuschulen.
  15. Schulische Förderung orientiert sich nicht an Defiziten.
  16. Ausführliche Kompetenzbeschreibungen ergänzend zu Schulnoten in Zeugnissen werden befürwortet.
  17. An Schulen werden Schulgesundheitspflegerinnen und -pfleger eingeführt.
  18. An Schulen wird eine geregelte Gesundheitsversorgung und -förderung für Schüler und Schulpersonal angeboten.
  19. Frühe Festlegungen über Bildungswege werden abgelehnt.
  20. Allen Schülern wird der soziale Aufstieg über Abitur oder duale Ausbildung ermöglicht.
  21. Unterrichtsausfall wird beendet.
  22. In allen Schulformen werden Grundlagen der Informationstechnologie unterrichtet.
  23. Für von Diskriminierung betroffene Schüler und Lehrkräfte werden Schutzstrukturen geschaffen.
  24. Schulen bereiten gleichermaßen und frühzeitig auf akademische und handwerkliche Berufswege vor.
  25. Alle Schüler der Sekundarstufe I erhalten gute Voraussetzungen, um mit ihrem Abschluss eine duale Ausbildung zu beginnen.
  26. Das Programm „KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird gestärkt und ausgebaut.
  27. An allen Schulformen werden die praktischen Unterrichtsinhalte in der Sekundarstufe I erhöht.
  28. Die Angebote der Berufsorientierung an den Berufskollegs werden bereits in die Sekundarstufe I gezogen.
  29. Möglichkeiten des Langzeitpraktikums werden, orientiert an der Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler, gestärkt und ausgebaut.
  30. Schulpsychologische Angebote werden ausgebaut.
  31. Politische Bildung beginnt in der Kita, wird in allen Schulformen fortgesetzt und ist fester Bestandteil der Weiterbildung.
  32. Der Anteil fachfremd erteilten Politikunterrichts wird reduziert.
  33. Das Schulfach Sozialwissenschaften wird in bewährter Form wieder eingeführt.
  34. Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer werden in allen Schulformen gleichermaßen gestärkt.
  35. Die Interessenvertretungen von Schülerinnen, Schülern und Studierenden erhalten ein allgemeinpolitisches Mandat für alle Politikbereiche.
  36. Für Schülerinnen und Schüler wird ein kostenfreies Ticket eingeführt.
  37. Kommunen werden unterstützt, regelmäßiges Schulschwimmen zu ermöglichen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Grüne NW ​​53
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 53
  1. Ein vom Land getragenes kostenloses Ticket für Schülerinnen, Schüler und junge Menschen bis 18 Jahre wird eingeführt.
  2. Der Ausbau von Kantinen, auch an Schulen, wird gefördert.
  3. Von der Kita bis zur Berufsschule werden Grundkenntnisse der Informatik sowie Digital-, Medien- und Quellenkompetenz besser vermittelt.
  4. Das Lernen in Projekten und über Fachgrenzen hinweg wird gefördert.
  5. Eine Feedbackkultur auch durch Schülerinnen und Schüler wird gestärkt.
  6. Informatische Grundlagen werden allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht.
  7. Das Lernen mit digitalen Medien wird in allen Schulen in NRW selbstverständlich.
  8. Die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern wird besonders gefördert.
  9. Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden mit mobilen Geräten ausgestattet.
  10. An Schulen wird der Fokus stärker auf Politik, Sozialwissenschaften und Gesellschaft gelegt.
  11. Schulen setzen Schwerpunkte in Bildung für nachhaltige Entwicklung, Antidiskriminierung und politischer Bildung.
  12. Außerschulische Bildungsangebote und -orte werden verstärkt genutzt.
  13. Kurz- und langfristige Austauschbegegnungen in allen Schulformen werden gefördert.
  14. Mehrsprachigkeit und das Erlernen von Sprachen in Schulen werden gefördert.
  15. Schule soll stärker Gestaltungskompetenzen statt reines Faktenwissen vermitteln.
  16. Die Mitwirkung von Schüler- und Elternvertretungen wird auf kommunaler Ebene verankert.
  17. Schulen und Schulträger werden mit Förderprogrammen bei gesünderer und nachhaltigerer Schulverpflegung unterstützt.
  18. Der Sexualkundeunterricht wird diskriminierungsfrei gestaltet.
  19. Multiprofessionelle Fachkräfte wie Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Verwaltungs- und IT-Kräfte werden an Schulen eingesetzt.
  20. Kulturelle Bildung in der Schule wird gestärkt.
  21. Schulangebote in Kooperation mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene werden ausgebaut und bedarfsorientiert gefördert.
  22. Die Zahl der Ganztagsplätze an Grundschulen wird erhöht.
  23. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule wird für eine breite Ausbauoffensive genutzt.
  24. Qualitätsstandards für den Ganztag werden verbindlich festgelegt.
  25. Mit einem Anreizprogramm werden 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen.
  26. Die Lernmittelfreiheit wird auf digitale Lernmittel ausgeweitet.
  27. Der gebundene Ganztag an Grund- und weiterführenden Schulen wird ausgebaut.
  28. Abschulungen und unfreiwillige Klassenwiederholungen werden abgeschafft.
  29. Der LRS-Erlass wird überarbeitet.
  30. Für Nordrhein-Westfalen wird erstmals ein Dyskalkulie-Erlass erarbeitet.
  31. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden für Hass, Hetze und sexualisierte Gewalt, besonders im Netz, sensibilisiert.
  32. Demokratiebildung, Sensibilität für Diskriminierung und rassismuskritische Aufklärungsarbeit werden an den Schulen verbindlich etabliert und gefördert.
  33. Programme wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und andere Antidiskriminierungsprogramme an Schulen werden ausgebaut.
  34. Rassismuskritische Inhalte und die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte werden in Lehrplänen und Schulbüchern stärker verankert.
  35. Die Diversität der Gesellschaft wird in den schulischen Inhalten verankert.
  36. Berufsorientierung findet an allen Schulformen statt und spricht alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Abschluss und Geschlecht an.
  37. Schülerinnen und Schüler sollen ab der ersten Klasse frei wählen können, ob sie am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
  38. Ab der ersten Klasse wird flächendeckend Unterricht in Praktischer Philosophie angeboten.
  39. Islamischer Religionsunterricht auf Grundlage der Verfassung wird unterstützt.
  40. Der Religionsunterricht wird mittelfristig zu einem kooperativ-konfessionellen Unterricht weiterentwickelt, der den islamischen Religionsunterricht einbezieht.
  41. Die Ehrfurcht vor Gott soll kein allgemeines Bildungsziel sein.
  42. Allen soll im Rahmen der Urlaubsregelungen ein individueller Feiertag in Schule und Arbeitsleben ermöglicht werden.
  43. Geflüchtete Kinder in Landesunterkünften erhalten Zugang zum Unterricht an Regelschulen.
  44. Der Verbleib in internationalen Förderklassen richtet sich nach individuellem Bedarf und kann verlängert werden.
  45. Schulsanitätsdienste werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen stärker verankert.
  46. Erste-Hilfe-Kurse an Schulen werden ausgeweitet.
  47. Projekte wie „Kultur und Schule“, „Kulturrucksack NRW“ und „JeKits“ werden weiterentwickelt.
  48. Die musischen Fächer an Schulen werden gestärkt.
  49. Theater-, Museums- und Konzertbesuche werden Teil des schulischen Kanons kultureller Bildung.
  50. Ein „Kultur Ticket NRW“, freier Eintritt für Schulklassen und sozialverträgliche kulturelle Teilhabe erhalten größeres Gewicht.
  51. Medienkompetenzprojekte, die besonders Schülerinnen und Schüler zum Erkennen von Falschmeldungen befähigen, werden unterstützt.
  52. Der Schwimmunterricht an Schulen und in Vereinen wird gestärkt.
  53. Jedes Kind soll bis zum Ende der Grundschulzeit die Möglichkeit haben, schwimmen zu lernen.
Weniger Pflichten 2
FDP NW 21263
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 62
  1. Jedes Schulkind erhält ein Tablet oder einen Laptop.
  2. Im ganzen Land werden 1.000 Talentschulen eingerichtet.
  3. Künftig werden mehr Praktiker in die Schulen eingeladen.
  4. Die Verknüpfung von schulischem Lernen mit außerschulischen Lernorten wie Museen und Theatern wird ausgebaut.
  5. Außerschulische Lernangebote werden in den Lehrplänen stärker berücksichtigt.
  6. In den nächsten fünf Jahren wird ein landesweites Schülerstipendium für mindestens 100.000 förderbedürftige und förderwürdige Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen aufgelegt.
  7. Das Schülerstipendienprogramm kooperiert mit den Hochschulen und ihren Talentscouts, die Talente finden, beraten und begleiten.
  8. An allen Schulen werden Anlaufstellen für Beratung zu Bildungs- und Aufstiegsplänen für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern geschaffen.
  9. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wird gewährleistet.
  10. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird gemeinsam mit Bund und Kommunen umgesetzt.
  11. Es werden mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen.
  12. Der Ganztagsanspruch wird mit Qualität sowie mehr Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit bei den Elternbeiträgen umgesetzt.
  13. Die Ganztagsbetreuung wird im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern weiterentwickelt.
  14. Wege zum gebundenen Ganztag in der Grundschule werden einbezogen.
  15. Die Berufsorientierung an weiterführenden Schulen wird durch mehr praktische Erfahrungen während der Schulzeit verbessert.
  16. Die Berufsberatung informiert über Karriere- und Verdienstmöglichkeiten im Handwerk und anderen Ausbildungsbranchen.
  17. Die Anerkennung mittlerer Bildungsabschlüsse wird weiter gestärkt.
  18. Im Schulfach Wirtschaft wird das Verständnis von Aktienmärkten und langfristiger Eigentumsbildung gestärkt.
  19. Wirtschaft wird flächendeckend als Leistungskurs in der Oberstufe angeboten.
  20. Die Stärkung der Informatik wird in der Oberstufe fortgesetzt.
  21. Informatik wird als Abiturfach den anderen Naturwissenschaften gleichgestellt.
  22. Künftig wird ein Abitur mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt ermöglicht.
  23. Es werden weitere Angebote für begabte Schülerinnen und Schüler geschaffen.
  24. Das Überspringen einer Klasse in Gruppen wird auf die Gesamtschulen ausgeweitet.
  25. Erfolgreiche Ansätze der Begabtenförderung werden unter den Schulen bekannter gemacht.
  26. Angebote wie die Schüler-Uni werden ausgeweitet.
  27. Schülerfirmen werden gefördert.
  28. Schulische Inklusion soll ohne Überlastung der Schulen eine gelingende Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler sichern.
  29. Die Wechselmöglichkeiten zwischen Förderschule und gemeinsamem Lernen werden in beide Richtungen verbessert.
  30. Pandemiebedingte Lernrückstände werden mittelfristig aufgearbeitet.
  31. Multiprofessionelle Teams an Schulen ermitteln Aufholbedarfe und bieten gezielte fachliche und pädagogische Unterstützung an.
  32. Die coronabedingte Qualifizierungslücke wird schnell geschlossen.
  33. Schülerinnen und Schüler kurz vor dem Abschluss werden gezielt auf berufliche Möglichkeiten hingewiesen.
  34. Es wird geprüft, ob Selbstbehauptungsstrategien in den Unterricht integriert werden können.
  35. Die Schüler-Lehrer-Relation wird verbessert.
  36. In allen Schulformen werden die Klassen kleiner.
  37. Die Digitalisierung der Schulen wird pädagogisch modern und nachhaltig gestaltet.
  38. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte soll eine 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten erreicht werden.
  39. Digitales Lehren und Lernen wird fester Bestandteil aller Schulen, Schulfächer und der Lehreraus- und -fortbildung.
  40. Grundlagen des Programmierens werden schon in der Grundschule spielerisch vermittelt.
  41. Die Lerninhalte des Lehrplans werden auch in Online-Lernformaten bereitgestellt.
  42. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden weiter ausgebaut.
  43. Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in zwei Schulbesuchsjahren am Berufskolleg erwerben.
  44. Berufskollegs können ihre Angebote in Informationsveranstaltungen an allen abgebenden Schulen vorstellen.
  45. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig an Unternehmertum herangeführt werden.
  46. Der Umgang mit Ausgrenzung, Intoleranz und Hass wird als dauerhaftes Konzept ab der Grundschule im Unterricht verankert.
  47. In allen Kernlehrplänen für das Fach Religion werden vergleichende Religionswissenschaften und Werteorientierung gestärkt.
  48. Im Religionsunterricht werden neben bekenntnisorientierten Angeboten gleichberechtigt auch nicht-religiöse Überzeugungen berücksichtigt.
  49. An allen öffentlichen Schulen wird langfristig Praktische Philosophie als Wahlalternative zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht angeboten.
  50. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht mit katholischen und evangelischen Inhalten wird weiter ausgeweitet.
  51. Der Schüleraustausch mit Israel wird durch den Ausbau des Projekts „Workshop Schulpartnerschaften Israel und Palästina – Nordrhein-Westfalen“ intensiviert.
  52. Das Deutsch-Israelische Wissenschaftscamp wird wiederbelebt.
  53. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird durch Aufklärung über Verschwörungstheorien und stärkere Aufklärungsarbeit in der Schule entgegengetreten.
  54. Das Landesförderprogramm „Gedenkstättenfahrten“ für Schülerinnen und Schüler wird weiter ausgebaut.
  55. Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Schülerzeitungen und Schülerblogs unterstützt.
  56. Die finanzielle Förderung des Deutsch-Niederländischen Jugendwerks wird ausgebaut und verstetigt.
  57. Bildungsprogramme in den Schulferien werden finanziell stärker gefördert.
  58. Der Ausbau der Schulpsychologie wird fortgesetzt.
  59. Schülerinnen und Schüler erhalten vor Ort passgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote.
  60. In den Schulen wird eine umfassende gesundheitliche Bildung eingeführt.
  61. Gesundheitliche Bildung einschließlich mentaler Gesundheit wird in den Lehrplänen gestärkt.
  62. Ausbildungsplätze in der Pflegeassistenz für Haupt- und Gesamtschüler werden weiter ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 2
AfD NW 6229
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Schüler werden alters- und begabungsgerecht an den Leistungsgedanken herangeführt.
  2. Individuelle Förderung erfolgt im Lerngruppenverband.
  3. Haupt-, Real- und Sekundarschulen bereiten optimal auf Berufskollegs und Ausbildungsberufe vor.
  4. Die Förderschulen werden ausgebaut.
  5. Mittelfristig werden Klassengrößen von 12 bis 20 Schülern je nach Schulform angestrebt.
  6. Die Kommunen stellen für die offene Ganztagsbetreuung angemessene Räume und qualifiziertes Personal bereit.
  7. Die offene Ganztagsbetreuung umfasst Hausaufgabenbetreuung, individuelle Förderung und Kooperationen mit Sportvereinen.
  8. Altersgemäße Sexualerziehung ist Bestandteil des Unterrichts.
  9. Der Sexualkundeunterricht respektiert die natürlichen Schamgrenzen der jeweiligen Altersstufe.
  10. Sexueller Aufklärungsunterricht beruht auf abgesicherten biologischen und psychologischen Erkenntnissen.
  11. Propädeutika werden als erweiterte, optionale Abiturprüfung an Gymnasien eingeführt.
  12. Jedem Schüler werden mindestens drei Stunden Sport pro Woche garantiert.
  13. Der Sportunterricht wird für alle attraktiv gestaltet.
  14. Schule gibt Schülern die Freiheit, eigene politische Denkweisen ohne Vorgaben durch Lehrpläne oder Unterrichtswerke zu entwickeln.
  15. Schüler können ihre politischen Ansichten ohne Angst vor Repressionen äußern.
  16. Im Unterricht wird der Austausch aller objektiven Fakten und begründeten Meinungen gewährleistet.
  17. Die staatliche Schule vermittelt Erkenntnisse über Religionen, ihr Gottesverständnis, ihre Geschichte und ihre Lebensbedeutung.
  18. Die Schule ermöglicht eine rationale Auseinandersetzung mit der überlieferten Religionsüberzeugung.
  19. Schon in der Grundschule wird über gesunde Ernährung und die Bedeutung von Bewegung gesprochen.
  20. Ab dem dritten Schuljahr werden Grundkenntnisse über Krankheitsprävention in den Lehrplan aufgenommen.
  21. Schulen, etwa Sport-Grundschulen, erhalten mehr Stunden für Sport und Bewegung.
  22. Kommunen, Vereine und Sportbünde erhalten Konzepte und Förderprogramme zur Sanierung, Erhaltung und zum Ausbau von Schwimmbädern.
  23. Lehrer erhalten Fortbildungsangebote für den Schwimmunterricht.
  24. Alle Grundschüler in Nordrhein-Westfalen lernen sicher schwimmen.
  25. Flächendeckende Elitesportschulen, auch für Menschen mit Behinderungen, werden in Kooperation von Vereinen, Grundschulen und Sportverbänden weiter ausgebaut.
  26. Alle Lehrer und Schüler erhalten unabhängig von Schulform und Lage eine moderne digitale Ausstattung.
  27. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen wird im Lehrplan festgeschrieben.
  28. Öffentliche Verkehrsmittel sollen pünktlich und sicher sein und Wege zu Arbeit, Schule und Ausbildung in angemessener Zeit ermöglichen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 6
Linke NW 55119
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 117
  1. Allen Kindern soll in einer Schule für alle statt im dreigliedrigen Schulsystem eine gute Bildung ermöglicht werden.
  2. Bildung wird gerechter gestaltet und Schule von innen reformiert.
  3. Die Schulklassen werden verkleinert.
  4. Jedes Kind soll persönliche Förderung in einer Schule für alle im gebundenen Ganztag erhalten.
  5. Schulabgänger sollen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen unterstützt werden.
  6. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen in Bio-Qualität, fair und regional gehandelt finanzieren.
  7. In Kitas und Schulen soll ein kostenloses Mittagessen eingeführt werden.
  8. Flächendeckende Sozialarbeit in Ganztagsschulen, Familien- und Jugendzentren soll sichergestellt werden.
  9. Alle Bildungsangebote in Kitas und Schulen sollen gebührenfrei sein.
  10. Demokratische Räte in Schulen sollen gestärkt werden.
  11. Gewaltfreie Erziehung und Erziehung zur Gewaltfreiheit sollen in Kitas und Schulen gefördert werden.
  12. Die Schulsozialarbeit soll besser finanziert werden.
  13. Die Erziehung zur Verantwortung für Tiere und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen wird durch einen geeigneten Lehrplan untermauert.
  14. Längeres gemeinsames Lernen in einer Schule für alle von der 1. bis zur 10. Klasse wird eingeführt.
  15. Die Personalausstattung der Schulen wird an den Bedarf für individuelle Förderung aller angepasst.
  16. Mit Blick auf den Rechtsanspruch im offenen Ganztag werden die Anstrengungen zur Personalgewinnung verstärkt.
  17. Ganztagsschulen kommen ohne Hausaufgaben aus, weil Übungszeiten in der Schulzeit liegen.
  18. Ein verlässlicher Schulbetrieb von 8 bis 16 Uhr wird sichergestellt.
  19. Schülerinnen und Schüler haben spätestens ab 16 Uhr und am Wochenende frei.
  20. Übungsaufgaben werden in die Schulzeit integriert.
  21. Leistungsbewertung dient der Lernförderung, nicht der Beschämung und Bestrafung.
  22. Leistungsbewertung gibt im Dialog lernförderliche Hinweise und ermutigt.
  23. Lehrkräfte werden in lernförderlicher Leistungsbewertung fortgebildet.
  24. Ziffernnoten gibt es nur noch auf Abschlusszeugnissen.
  25. Fähigkeiten und Lernfortschritte werden individuell statt mit Ziffernnoten beurteilt.
  26. Stress und Leistungsdruck in der Schule werden abgebaut und die eigene Motivation gefördert.
  27. Das Sitzenbleiben wird abgeschafft.
  28. Eine Jahrgangswiederholung ist nur auf Antrag der Schülerinnen und Schüler möglich.
  29. Schülerinnen und Schüler werden gezielt gefördert.
  30. Eine von den Schülerinnen und Schülern ausgehende, begleitende Bildungswegberatung wird erweitert.
  31. Ein Gesetz für guten Ganztag verankert den offenen Ganztag gesetzlich mit verbindlichen Qualitätsstandards und guter Arbeit.
  32. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Primarbereich wird im Schulgesetz verankert und umgesetzt.
  33. Für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte ist nach 16 Uhr Schulschluss.
  34. Musikschulen, Sportvereine, Kultur- und Wissenschaftsprojekte werden in die Schule geholt und gestalten in Zusammenarbeit mit dem Schulpersonal ein vielfältiges Angebot.
  35. Sport und Kultur werden in den Ganztag integriert.
  36. Schulsozialarbeit wird mit ausreichendem Schlüssel fest im Schulgesetz verankert.
  37. An allen Schulformen werden dauerhaft multiprofessionelle Teams eingerichtet.
  38. Multiprofessionelle Teams werden mit ausreichendem Schlüssel und Ressourcen fest im Schulgesetz verankert.
  39. Schülerinnen und Schüler lernen von Anfang an, ihr Zusammenleben und Lernen selbst zu gestalten.
  40. Projektorientierung und die Überwindung von Klassen- und Altersgrenzen fördern die Selbstorganisation des Lernens.
  41. An Schulen gibt es Arbeitsgemeinschaften, die sich auch mit politischen Aktionen im schulischen Umfeld beschäftigen.
  42. Die Entscheidungsstrukturen der Schulen werden demokratischer gestaltet.
  43. Schülerinnen und Schüler erhalten 50 Prozent der Stimmen in der Schulkonferenz.
  44. Schülervertretungen dürfen sich mit allen Belangen befassen.
  45. In der gymnasialen Oberstufe gibt es mehr Wahlmöglichkeiten für gesellschaftswissenschaftliche Leistungskurse.
  46. Die partizipative Schul- und Unterrichtsentwicklung wird gestärkt.
  47. Demokratische Erziehung und politische Bildung werden auf allen innerschulischen Ebenen und im Schulentwicklungsprogramm institutionell verankert.
  48. Das Schulsystem wird zu einer gemeinsamen Ganztagsschule für alle Kinder von der ersten bis zur zehnten Klasse weiterentwickelt.
  49. Die gemeinsame Schule orientiert sich an individuellen Lernbedürfnissen und ist inklusiv und sozial ausgleichend.
  50. Schulen fördern alle Schülerinnen und Schüler individuell und nehmen Rücksicht auf ihre persönliche Entwicklung.
  51. Das jahrgangsübergreifende Lernen an Schulen wird ausgeweitet.
  52. Schulklassen werden auf zwanzig Schülerinnen und Schüler verkleinert.
  53. Teamteaching wird eingeführt, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Förderbedarf.
  54. Gymnasien behalten alle aufgenommenen Schülerinnen und Schüler und nehmen keine Abschulungen vor.
  55. Gymnasien vergeben alle Abschlüsse der Sekundarstufen I und II.
  56. Gymnasien bieten im Wahlpflichtbereich neben der zweiten Fremdsprache auch nicht-sprachliche Inhalte wie Arbeitslehre und Pädagogik an.
  57. Gesamtschulen werden sofort ausgebaut, damit nicht mehr jährlich über 5.000 Kinder wegen Platzmangels abgewiesen werden.
  58. Gesamtschulen verzichten auf Elemente des gegliederten Schulsystems wie die äußere Fachleistungsdifferenzierung und entwickeln sich zu Teamschulen.
  59. Alle Kinder erhalten schnellstmöglich einen Rechtsanspruch auf einen Gesamtschulplatz.
  60. Es werden Oberstufenzentren mit breitem Fächerangebot geschaffen, die mit mehreren Schulen der Sekundarstufe I vor Ort kooperieren.
  61. Oberstufen erhalten eine Mindestgröße, die Wahlmöglichkeiten in einem breiten Fächerangebot ermöglicht.
  62. Oberstufenzentren und Berufskollegs werden zu einem System der Sekundarstufe II verbunden, in dem Hochschulreife und Berufsausbildung in flexiblen Zeiträumen erreichbar sind.
  63. Für jeweils mehrere Schulen der Sekundarstufe I werden gemeinsame Oberstufenzentren eingerichtet.
  64. In allen Oberstufen wird ein umfangreiches Fächerangebot sichergestellt.
  65. Schulen mit hohen Werten im Landessozialindex erhalten mehr Personal, zusätzliche Mittel und kleinere Klassen.
  66. An Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik und multiprofessionelle Teams vorrangig eingerichtet.
  67. An Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden hochwertige Ganztagsangebote vorrangig eingerichtet.
  68. An Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden kostenfreie Mahlzeiten und Lernmittelfonds vorrangig eingeführt.
  69. Lehrkräfte werden durch Aus- und Weiterbildungsangebote für die soziale Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern sensibilisiert.
  70. Inklusive Klassen werden auf zwanzig Schülerinnen und Schüler bei höchstens vier Kindern mit Förderbedarf begrenzt.
  71. Inklusive Klassen erhalten eine zweite Lehrerstelle.
  72. Für inklusive Klassen gelten verbindliche Personal- und Qualitätsstandards mit multiprofessionellen Teams, mehr Stellen sowie Fort- und Weiterbildung.
  73. Grundschulen bieten mehrsprachigen Kindern Ergänzungsunterricht in der Familiensprache an.
  74. Weiterführende Schulen bieten Familiensprachen als offene Fremdsprachenangebote für alle an.
  75. Herkunftssprachen werden an weiterführenden Schulen verstärkt als zweite Fremdsprache angeboten.
  76. Sprachkenntnisse werden in einem für alle offenen Ergänzungsunterricht gefördert.
  77. In der Grundschule wird zweisprachig alphabetisiert.
  78. Deutsch als Zweitsprache wird reguläres Schulfach und Teil der Lehrerausbildung.
  79. LER (Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde) wird reguläres Schulfach für alle.
  80. Schulen informieren Eltern und Schüler, dass die Abmeldung vom konfessionellen Religionsunterricht jederzeit möglich ist.
  81. Schülerinnen und Schüler lernen unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen gemeinsam kennen.
  82. Im Sexualkundeunterricht wird über Queer Sex und Safer Sex aufgeklärt.
  83. Die Landesrichtlinien zur Sexualerziehung werden von diskriminierenden und heteronormativen Vorstellungen befreit.
  84. Im Sexualkundeunterricht wird über Queer Sex und Safer Sex aufgeklärt.
  85. Die Geschichte queerer Menschen und von Queerfeindlichkeit wird fester Bestandteil des Geschichtsunterrichts.
  86. Die Schule vermittelt stärker Medienbildung mit Medienkritik, Medienkunde und Mediengestaltung.
  87. Datenschutz, Privatsphäre, Cyber-Mobbing, Netiquette, digitale Rechte und Demokratie im Internet werden im Unterricht behandelt.
  88. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein adäquates digitales Endgerät.
  89. Schulen fördern Schülerinnen und Schüler so, dass keine zusätzliche Nachhilfe nötig ist.
  90. Es gilt vollständige Lehr- und Lernmittelfreiheit ohne Eigenanteile für Schulbücher, Taschenrechner und digitale Endgeräte.
  91. Es werden 7.500 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt, um die Unterrichtsqualität zu verbessern und Unterrichtsausfall zu bekämpfen.
  92. Integrationskurse, Angebote zu Arbeitsmarktzugang, Übergang Schule–Ausbildung, Hochschulzugang für Berufstätige und neuen Medien werden ohne oder mit geringem Entgelt angeboten.
  93. Schulen erhalten ausreichende personelle und sachliche Ressourcen für eine bedarfsgerechte Förderung mehrsprachiger Kinder.
  94. Die Herkunftssprache wird als zweite Fremdsprache anerkannt.
  95. Herkunftssprachen einschließlich Minderheitensprachen wie Kurdisch und Romanes werden an Schulen als offene Angebote für alle angeboten.
  96. Alle Kinder erhalten eine bedarfsgerechte Erstausstattung an Schulbedarf.
  97. Willkommens- und Intensivklassen werden in allen Schularten ausgebaut, mit zusätzlichen Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache, Schulsozialarbeit und psychologischer Beratung.
  98. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler werden schnellstmöglich in das Regelschulsystem integriert.
  99. Die Kapazitäten in Schulen und Kindertagesbetreuung werden stärker ausgebaut.
  100. Berufsbildende Schulen bieten vermehrt Angebote zum Nachholen eines Schulabschlusses, auch für nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete.
  101. Quereinstiege in die Schul- und Bildungslaufbahn werden generell erleichtert.
  102. Schulen werden zur Förderung von Mehrsprachigkeit angemessen ausgestattet.
  103. Der Zugang zu muttersprachlichem Unterricht, auch in Minderheitensprachen wie Kurdisch und Romanes, wird vereinfacht.
  104. Die Sexualerziehung ist offen und diskriminierungsfrei.
  105. Die Landesrichtlinien zur Sexualerziehung werden von diskriminierenden und heteronormativen Vorstellungen befreit.
  106. Inklusive Schulen erhalten kleinere Klassen.
  107. Inklusive Schulen erhalten multiprofessionelle Unterstützungsteams und mehr sachliche und personelle Ressourcen.
  108. Schülerinnen und Schüler werden wohnortnah beschult.
  109. Die deutsche Kolonialgeschichte wird im Schulunterricht stärker behandelt.
  110. Die schulische und außerschulische Demokratieerziehung wird gestärkt.
  111. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird lebensnah über Drogen informiert und aufgeklärt.
  112. Das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ wird aus Landesverfassung und Schulgesetz gestrichen.
  113. LER wird als gemeinsames Schulfach für alle eingeführt.
  114. Regelmäßige Besuche von Kultureinrichtungen, Denkmälern und Parkanlagen werden in Bildungspläne der Kitas und Lehrpläne der Schulen aufgenommen.
  115. Das Projekt JeKits wird dauerhaft und bis zum Ende der Sekundarstufe I fortgeführt.
  116. Lokale Dialekte werden in Schulen gefördert.
  117. Digitale Kompetenzen der Menschen in NRW werden in Schul- und Erwachsenenbildung gestärkt.
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 2
Koalitionsvertrag ​664
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 63
  1. Alle Kinder sind an allen Schulen willkommen und werden zum bestmöglichen Abschluss begleitet.
  2. Die Schullaufbahnberatung ab Klasse 4 wird intensiviert.
  3. Erzwungene Schulformwechsel werden auf das pädagogisch notwendige Maß reduziert.
  4. Durch Änderung von § 132c SchulG NRW werden Hauptschulbildungsgänge ab Klasse 5 an Realschulen ermöglicht.
  5. Die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung, Inklusion und Exzellenz in Schulen werden verbessert.
  6. Die Unterrichtsversorgung soll verbessert werden.
  7. Ein wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben zur Lernbegleitung durch Studierende in Kleingruppen wird eingerichtet.
  8. Ein hochwertiges inklusives Angebot an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen soll Wahlfreiheit sichern.
  9. Es wird geprüft, die Größe inklusiver Klassen rechtsverbindlich auf 25 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.
  10. Es wird geprüft, bis zur Überarbeitung einen Nachteilsausgleich bei Rechenschwäche landesrechtlich zu regeln.
  11. Digitale Tools für personalisierte Lernfortschritte werden zum Schwerpunkt gemacht.
  12. Geprüft wird ein digitales Schulangebot für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
  13. An weiterführenden Schulen wird eine Alphabetisierungsstrategie eingeführt.
  14. Der Herkunftssprachliche Unterricht wird gestärkt.
  15. Geprüft wird, den Herkunftssprachlichen Unterricht in der Kernlernzeit anzubieten.
  16. Die MINT-Bildung am Nachmittag der Offenen Ganztagsgrundschulen wird mit innovativen Lernformaten verstärkt.
  17. Die Lernmittelfreiheit wird mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickelt und für digitale Inhalte und Anbieter geöffnet.
  18. Lehrkräfte und Schüler werden im Verhältnis 1:1 mit Endgeräten ausgestattet.
  19. Datenschutzrechtliche Fragen an Schulen werden zum Schutz von Schülern und Lehrkräften und zur Entlastung der Schulleitungen geklärt.
  20. Umgang mit sozialen Medien, Faktenchecks und Gefahren im Internet werden Bestandteil des Unterrichts.
  21. Kann ein einzelnes Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, muss ein adäquates Lernangebot gemacht werden.
  22. Mit Kommunen und Trägern werden Lösungen für bessere psychisch-soziale Unterstützung von Schülern und Lehrkräften gesucht.
  23. Bei Bedarf werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz angepasste Regelungen bei Leistungsüberprüfungen ermöglicht.
  24. Die Corona-Aufholprogramme sollen fortgesetzt werden.
  25. Erste-Hilfe- und Reanimationstrainings an Schulen werden gestärkt.
  26. Mehr Lernen in Projekten an außerschulischen Lernorten wird ermöglicht.
  27. Überfachliches Lernen wird ermöglicht.
  28. In der Sekundarstufe I werden individualisierte Formen von Klassenarbeiten und mündlichen Prüfungen ermöglicht.
  29. Die Qualität des Ganztags wird durch schulrechtliche Verankerung und ein Landesausführungsgesetz gestärkt.
  30. Für frühkindliche Bildung und schulischen Ganztag wird eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive angestrebt.
  31. Für den Ganztag sollen in Abstimmung mit Schul- und Jugendhilfeträgern Mindeststandards gelten.
  32. Mit Standards soll die Schulsozialarbeit fester Bestandteil von Schule werden.
  33. Für das Schulmittagessen werden im Dialog mit den Kommunen landesweite Qualitätsstandards empfohlen.
  34. Der Schulsport wird deutlich weiterentwickelt.
  35. Die Verzahnung von Schule und Sport wird besonders im Offenen Ganztag verstärkt.
  36. Sport und Bewegung werden im Primarbereich als Baustein des Ganztags verankert.
  37. Die wachsende religiöse Vielfalt erfordert eine Öffnung des Religionsunterrichts hin zu interreligiösen Unterrichtsmodellen.
  38. Die Fächer Praktische Philosophie ab der Grundschule und Philosophie werden ausgebaut.
  39. Der islamische Religionsunterricht wird auf der bestehenden Grundlage weiter ausgebaut.
  40. Die Schulträger werden bei Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur stärker unterstützt, auch durch innovative und flexible Lösungen.
  41. Schülerinnen und Schüler sollen die berufliche Bildung durch entsprechende Angebote systematisch und früher kennenlernen.
  42. Mehr Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter informieren in Schulen über die duale Ausbildung.
  43. An Schulen werden Orientierungstage angeboten.
  44. Digitale Berufsberatung an Schulen wird ermöglicht.
  45. Das Übergangssystem Schule-Beruf mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird weiterentwickelt und vereinfacht.
  46. Es gibt mehr Praxisabschnitte in der Berufsorientierung.
  47. Gendersensible Berufsorientierung wird gefördert.
  48. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bei Berufserkundung oder Praktika die Chance, Handwerks- oder Industriebetriebe kennenzulernen.
  49. Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss und besonders betroffene Regionen werden gezielt gefördert.
  50. Eine Initiative soll das Gründen von Start-ups und Unternehmen an den Schulen besser vermitteln.
  51. Gründerinnen und Gründer geben ihr Wissen an Schulen weiter.
  52. Schulen werden dabei gestärkt, Kinder und Jugendliche in ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung zu begleiten und vor Diskriminierung zu schützen.
  53. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in der Schule Mitwirkung erfahren und demokratische Kompetenzen erwerben.
  54. Niedrigschwellige und vermehrt digitale Angebote zur Behandlung aktueller Krisen an Schulen werden ausgebaut.
  55. Bildung für nachhaltige Entwicklung zum Erreichen der Ziele der UN-Agenda 2030 wird an Schulen gefördert.
  56. Die Prävention wird besonders in Schulen und Kitas in benachteiligten Stadtteilen gestärkt.
  57. Erst- und Herkunftssprachen sollen möglichst früh in Schulen und Kitas angeboten werden.
  58. Kulturelle Bildung und Teilhabe werden an allen Schulformen gestärkt.
  59. Schulische Kooperationsangebote mit Kulturinstitutionen, freier Szene und Erinnerungskultur werden ausgebaut und gefördert.
  60. Das mehrsprachige Schulangebot von Landeskultureinrichtungen wird erweitert.
  61. Modellprojekte wie ein Kulturticket NRW oder freier Eintritt für Schulklassen werden unterstützt.
  62. Schulen im Grenzgebiet sollen Niederländisch als erste Fremdsprache anbieten können.
  63. Ein Stipendienprogramm für Aufenthalte von Schülern, Studierenden und Auszubildenden im Vereinigten Königreich wird etabliert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2179
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 79
  1. Schülerinnen und Schüler sollen mit stärkerer Beteiligung des Bundes perspektivisch bundesweit kostenlos Bus und Bahn fahren können.
  2. Eine Landesoffensive „Sicheres Schulumfeld“ bündelt Maßnahmen für sichere Schulwege zu Fuß und mit dem Rad.
  3. Gemeinsam mit den Kommunen werden sichere Schulradrouten mit landesweiten Qualitätsstandards eingerichtet.
  4. Lücken im Schulradwegenetz werden geschlossen.
  5. Gefährliche Querungsstellen auf Schulwegen werden entschärft.
  6. Schulwege sollen regelmäßig unter Beteiligung von Schulen, Eltern und Schülern überprüft werden.
  7. Die Radfahrausbildung wird zu einem durchgängigen Programm „Sicher auf dem Rad“ mit altersgerechten Auffrischungen nach der Grundschule weiterentwickelt.
  8. Schulhöfe und Kitas werden mit Sonnensegeln, Bäumen, Wasserspielflächen und Begrünung zu kühleren Orten.
  9. Alle Schulhöfe in Nordrhein-Westfalen sollen entsiegelt und klimaangepasst gestaltet werden.
  10. Das Kita- und Schulkantinenprogramm nach DGE-Standards wird ausgebaut.
  11. Kampagnen gegen Lebensmittelverschwendung, Kochkurse in Schulen und Bauernhofpädagogik werden angeboten.
  12. Schulen sollen niemanden wegen Herkunft, Behinderung oder sozialer Lage ausschließen.
  13. Kinderschutz und Gewaltprävention sollen fest in der Schulentwicklung verankert werden.
  14. Schüler und Lehrkräfte sollen frühzeitig Chancen und Grenzen von KI kennenlernen.
  15. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen soll verbessert werden.
  16. Grundschulen mit hohem Sozialindex sollen die Grundschulzeit flexibel auf fünf statt vier Jahre verteilen können.
  17. Für Jugendliche mit gefährdetem Abschluss werden feste Kooperationsklassen zwischen Schule und Betrieb mit eigener Begleitung eingerichtet.
  18. In jedem Kita- und Schuljahr soll ein Exkursionstag verankert werden, ergänzt um jährliche Aktionen an Schulen und Kitas.
  19. Schulen sollen auf Gestaltungskompetenzen und fächerübergreifendes Projektlernen setzen.
  20. Schulen erhalten regelmäßig Zeit im Stundenplan für fächer- und jahrgangsübergreifende Beschäftigung mit aktuellen Themen.
  21. Unterricht und offener Ganztag werden besser aufeinander abgestimmt.
  22. In der Sekundarstufe I werden individualisierte Formen von Klassenarbeiten und mündlichen Prüfungen ermöglicht.
  23. Der Stellenwert von Politik, Sozialwissenschaften und Gesellschaft im Unterricht wird deutlich gestärkt.
  24. Gegen Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall soll mit Entbürokratisierung und einem attraktiven Lehrberuf vorgegangen werden.
  25. Die Ausbauoffensive der Offenen Ganztagsschule in NRW wird fortgesetzt.
  26. Für den Ganztag sollen landesweit verlässliche Qualitätsstandards geschaffen werden.
  27. Der gebundene Ganztag an Grund- und weiterführenden Schulen wird gekoppelt an den Sozialindex ausgebaut.
  28. Jede Klasse der Primar- und Sekundarstufe I soll eine pädagogische Klassenbegleitung als feste Ansprechperson erhalten.
  29. Für NRW wird ein Dyskalkulie-Erlass mit Leitlinien zum Umgang mit Rechenschwäche erarbeitet.
  30. Abschulungen und unfreiwillige Klassenwiederholungen sollen durch bessere individuelle Förderung möglichst vermieden werden.
  31. Lernschwierigkeiten sollen frühzeitig erkannt und Schüler gezielt unterstützt werden.
  32. Das Modell der PRIMUS-Schulen mit längerem gemeinsamen Lernen von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe I wird ausgebaut.
  33. Der Schulsozialindex wird weiterentwickelt.
  34. Der Schulsozialindex soll die tatsächlichen Voraussetzungen und Förderbedarfe der Schüler stärker berücksichtigen.
  35. An jeder Schule soll eine präsente Unterstützung für seelische und soziale Fragen bestehen.
  36. Für Schüler mit Long Covid und anderen chronischen Krankheiten wie ME/CFS sollen flexible Leistungsbewertungen gelten.
  37. Für chronisch kranke Schüler sollen im Rahmen der Oberstufenreform individualisierte Präsenzpflichten gelten.
  38. Chronisch kranken Schülern soll eine rechtssicher abgesicherte hybride und digitale Teilhabe am Unterricht ermöglicht werden.
  39. Gesundes, nachhaltiges Schulessen wird mit Förderprogrammen für Schulen und Schulträger unterstützt.
  40. Eine Sport- und Schwimmoffensive soll mehr Bewegung in den Schulalltag bringen.
  41. Der Schulsport wird weiterentwickelt und enger mit dem Ganztag verzahnt.
  42. Für Schüler mit Diskriminierungserfahrung sollen Angebote geschaffen werden.
  43. Der Sexualkundeunterricht soll diskriminierungsfrei sein.
  44. Der herkunftssprachliche Unterricht wird weiterentwickelt.
  45. Demokratiebildung, Diskriminierungssensibilität, Radikalisierungsprävention und rassismuskritische Aufklärung werden verbindlich an den Schulen etabliert.
  46. Schulprogramme gegen Diskriminierung sollen weiterentwickelt und an verbindliche Standards wie Fortbildungen, Beschwerdestrukturen, Schülerbeteiligung und regelmäßige Überprüfung gekoppelt werden.
  47. Rassismus- und diskriminierungskritische Bildung in Unterricht, Lehrplänen und Schulbüchern wird gestärkt.
  48. Die deutsche und europäische Kolonialgeschichte soll im Unterricht verbindlicher behandelt werden.
  49. Der Religionsunterricht wird als Angebot für interreligiöse Modelle geöffnet.
  50. Kinder und Jugendliche sollen an Schulen ihr Umfeld und ihr Lernen mitgestalten und mitentscheiden können.
  51. Mitbestimmung soll in allen Altersstufen selbstverständlich zum Schulalltag gehören.
  52. Demokratisches Denken und politisches Lernen sollen den gesamten Unterricht durchziehen.
  53. Bestehende Maßnahmen zu Demokratieförderung, Antidiskriminierung, Extremismusprävention und Mentoring an Schulen werden ausgebaut.
  54. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollen dauerhaft Zugang zu funktionierender Technik und kostenfreien, datenschutzgerechten digitalen Bildungswerkzeugen erhalten.
  55. Die Lernmittelfreiheit wird gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt.
  56. Die Lernmittelfreiheit wird für neue digitale Inhalte und Anbieter geöffnet.
  57. Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften müssen in europäischer Hand bleiben und dürfen nicht in Geschäftsmodelle von Anbietern einfließen.
  58. Digitale Lernräume außerhalb der Schule, etwa in Bibliotheken, Werkstätten und Jugendzentren, werden gefördert und mit schulischem Lernen verbunden.
  59. Das Programm „Coole Schulhöfe“ zur klimaangepassten Gestaltung von Schulhöfen wird fortgesetzt.
  60. Perspektivisch sollen alle Schulhöfe in NRW entsiegelt und klimaangepasst gestaltet werden.
  61. Schulträger werden bei der Umrüstung mit Klimaanlagen und Wärmepumpen unterstützt, damit Schulräume an Hitzetagen erträglich bleiben.
  62. Jugendliche erhalten an jeder Schulform und unabhängig von Abschluss und Geschlecht Hilfe bei der Berufsorientierung.
  63. Das Modell „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird ausgebaut.
  64. Die Handwerkskammern werden bei der flächendeckenden Einführung des Freiwilligen HandwerksjahresPLUS unterstützt.
  65. Schülerinnen und Schüler sollen die berufliche Bildung früher und systematischer kennenlernen.
  66. Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter gesetzt.
  67. Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf Orientierungstage an Schulen gesetzt.
  68. Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf digitale Beratung gesetzt.
  69. Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf mehr Praxisabschnitte gesetzt.
  70. Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf gendersensible Berufsorientierung gesetzt.
  71. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bei Berufserkundung oder Praktika die Chance, Handwerks- oder Industriebetriebe kennenzulernen.
  72. Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss werden bei der Berufsorientierung gezielt berücksichtigt.
  73. Präventions- und Beratungsangebote in Kitas und Schulen werden ausgebaut.
  74. Niedrigschwellige Beratungsangebote und Peer-Beratung an Schulen, Hochschulen, in der Arbeitswelt, in Quartieren, der Suchthilfe und der Einsamkeitsprävention werden gefördert.
  75. Krisenvorsorge soll in Schulen und Kommunen stärker vermittelt werden.
  76. Alle jungen Menschen sollen während ihrer Schulzeit eine NS-Gedenkstätte besuchen können.
  77. Angebote, die Schülerinnen, Schüler und Bürger befähigen, Geschäftsmodell, Algorithmen und Suchtmechanismen sozialer Medien zu verstehen, werden ausgebaut.
  78. Der Schwimmunterricht an Schulen wird gestärkt.
  79. Der Einsatz von Schwimmassistenzen zur Unterstützung von Lehrkräften wird weiter ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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