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Wohnungsunternehmen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke BE 514​
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 22
  1. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
  2. Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
  3. Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
  4. Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
  5. Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
  6. Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
  7. Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
  8. Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
  9. Mieter erhalten zu viel gezahlte Miete zurück.
  10. Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
  11. Die Mieten dieser Wohnungen werden gedeckelt und an den Mieten im sozialen Wohnungsbau ausgerichtet.
  12. Vermieter mit 50 bis 500 Wohneinheiten müssen jede dritte Wohnung bezahlbar vermieten.
  13. Vermieter mit 501 bis 1.000 Wohneinheiten müssen 40 Prozent der Wohnungen bezahlbar vermieten.
  14. Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
  15. Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
  16. Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
  17. Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
  18. Die Grunderwerbsteuer wird so überarbeitet, dass Umgehungen durch Share Deals nicht mehr möglich sind.
  19. Über den Bundesrat wird eine dauerhafte gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten vorgeschlagen.
  20. Für Gewerbemieten wird ein mehrjähriges gesetzliches Mietenmoratorium vorgeschlagen.
  21. Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden.
  22. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
Weniger Rechte oder Angebote 10
Mehr Pflichten 41
  1. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet alle Vermieter zu bezahlbarer Vermietung.
  2. Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, werden auf Antrag abgesenkt.
  3. Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
  4. Die Umlage von Modernisierungskosten wird wieder strikter begrenzt.
  5. Modernisierungskosten dürfen höchstens zu 6 Prozent umgelegt werden.
  6. Die Härtefallregelung gilt auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen.
  7. Eine Taskforce mit Personal zur Ahndung illegaler Mieten und Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird eingerichtet.
  8. Sanktionen und Bußgelder gegen Mietpreisüberhöhungen werden effektiv durchgesetzt.
  9. Möbliertes Wohnen auf Zeit als Vermietungsform wird gestoppt.
  10. In allen Milieuschutzgebieten wird möbliertes Kurzzeitwohnen verboten.
  11. Mit den Bezirken werden Richtlinien entwickelt, um möblierte und befristete Vermietung im Neubau auszuschließen.
  12. Zweckentfremdung von Wohnraum wird bekämpft.
  13. Die Stromzählermethode zur Aufdeckung spekulativen Leerstands wird gesetzlich verankert.
  14. Jahrelang leerstehende Häuser werden instand gesetzt.
  15. Die Besetzung seit mindestens einem Jahr leerstehenden Wohnraums begründet ein dauerhaftes Wohnrecht, sofern Eigentümer nicht zeitnah sozialverträglich vermieten.
  16. Für bezahlbaren Wohnraum wird ein Abrissstopp eingeführt.
  17. Abrisse bezahlbaren Wohnraums sind nur in eng definierten sozial und ökologisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
  18. Bei Neubau nach einem Ausnahmeabriss werden mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozialverträglich vermietet.
  19. Der Wohnungsmarkt wird mit digitalen Werkzeugen auf illegale Mietangebote ausgewertet.
  20. Ein öffentliches Instrument für die Wohnungssuche wird entwickelt, das auch illegale Mieten erkennt und verhindert.
  21. Der Kündigungsschutz wird gestärkt.
  22. Große Vermieter werden verpflichtet, einen Anteil frei werdender Wohnungen an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu vermieten.
  23. Die Mieten dieser Wohnungen werden gedeckelt und an den Mieten im sozialen Wohnungsbau ausgerichtet.
  24. Vermieter mit 50 bis 500 Wohneinheiten müssen jede dritte Wohnung bezahlbar vermieten.
  25. Vermieter mit 501 bis 1.000 Wohneinheiten müssen 40 Prozent der Wohnungen bezahlbar vermieten.
  26. Moderate Mietanpassungen beim Tausch sind nur bei spürbar unterschiedlichem Wohnwert durch Ausstattung oder Lage zulässig.
  27. Eine gesetzliche Verpflichtung privater Wohnungsunternehmen zu Wohnungstauschangeboten wird geprüft.
  28. Per Bundesratsinitiative wird ein Recht auf Wohnungstausch angestrebt, bei dem Mieter ohne Mietänderung gegenseitig in Mietverträge eintreten.
  29. Ein bundesweiter Mietendeckel wird per Bundesratsinitiative und öffentlichem Druck angestrebt.
  30. Über den Bundesrat wird eine dauerhafte gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten vorgeschlagen.
  31. Für Gewerbemieten wird ein mehrjähriges gesetzliches Mietenmoratorium vorgeschlagen.
  32. Leerstand von Gewerbeimmobilien wird verboten.
  33. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet große private Vermieter, 10 Prozent der bezahlbaren Wohnungen an Menschen in besonderen Wohnungsnotlagen zu vermieten.
  34. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
  35. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
  36. Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans verpflichtet werden.
  37. Vermieter sollen bei Nutzung von Landesförderprogrammen zu begleitender Mieterberatung verpflichtet werden.
  38. Durch Kampagnen mit Stadtöffentlichkeit und Wohnungswirtschaft wird die Sammlung von Bioabfall gesteigert.
  39. Wohnungsbauunternehmen stellen für ihre Quartiere flächendeckend und bedarfsgerecht Hausmeister ein.
  40. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
  41. Bei großen Wohnungsbauprojekten wird die Errichtung öffentlich zugänglicher, konsumfreier Sportflächen für Investoren verbindlich festgeschrieben.
CDU BE 225
AfD BE 13​
Grüne BE 4213
Mehr Geld 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 13
Weniger Rechte oder Angebote 14
Mehr Pflichten 39
  1. Umlagen energetischer Sanierungen auf die Miete werden stärker gedeckelt.
  2. Mieter werden vor Wucher, Kündigung und Abriss geschützt.
  3. Vor allem große, renditeorientierte Wohnungsunternehmen sollen in die Pflicht genommen werden.
  4. Bei Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz werden Treuhänder eingesetzt, die für ordentliche Instandhaltung und soziale Vermietung sorgen.
  5. Gewinne aus Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz sollen abgeschöpft werden können.
  6. Großvermieter, die sich wiederholt weigern, die für sie geltenden Regeln einzuhalten, müssen ihre Wohnungen veräußern.
  7. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird verschärft.
  8. Die Vollzugsdefizite beim Zweckentfremdungsverbot werden behoben.
  9. Die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung wird weiter unterbunden.
  10. Ein Bußgeldkatalog mit einem Mindestbußgeld von 50.000 Euro bei Zweckentfremdung wird eingeführt.
  11. Eine öffentlich einsehbare interaktive Karte und eine App erleichtern Meldung, Dokumentation und Verfolgung illegaler Ferienwohnungen.
  12. Das Treuhändermodell wird angewendet, um Wohnraum in leerstehenden Häusern wieder für Wohnzwecke herzustellen.
  13. Ein schärferes Gesetz gegen spekulativen Leerstand ermöglicht Zwangsverwaltung nach sechs Monaten Leerstand und in letzter Konsequenz die Vergesellschaftung.
  14. In Milieuschutzgebieten wird Personal verstärkt, um möbliertes Wohnen auf Zeit zu unterbinden.
  15. Ein Abrissverbot für Mehrfamilienhäuser und ein Monitoring werden eingeführt.
  16. Jobcenter und Sozialämter werden gestärkt, um überhöhte Mieten bei den Kosten der Unterkunft zu kontrollieren und zu ahnden.
  17. Ein Mietendeckel soll durch eine Länderöffnungsklausel oder eine Bundesregelung ermöglicht werden.
  18. Es soll eine dauerhafte, starke und effektive Mietpreisbremse mit Sanktionen bei Verstößen geben.
  19. Eine Reform soll Mietwucher und Mietüberteuerung wirksam bekämpfen.
  20. Indexmieten werden für die Zukunft verboten.
  21. Für bestehende Indexmietverträge wird eine Kappungsgrenze eingeführt.
  22. Möbliertes Wohnen auf Zeit wird stark eingedämmt.
  23. Der Kündigungsschutz für Mieter wird verbessert.
  24. Das stadtweite Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen wird entfristet.
  25. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird abgesenkt.
  26. Bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt gestärkt werden.
  27. Die bestehenden Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Wohnungsmarkt sollen gestrichen werden.
  28. Modernisierungsmieterhöhungen werden beschränkt.
  29. Berliner Wohnungsunternehmen sollen sich in kleineren Kommunen des Umlands bei Neubau und Sanierung engagieren.
  30. Kurzzeitvermietung an Touristen wird durch datengestützte Nachverfolgung und konsequente Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots besser reguliert.
  31. Eine Sozialquote bei der Wiedervermietung von Wohnraum wird verbindlich.
  32. Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten.
  33. Eine Instandhaltungspflicht und Instandhaltungsrücklage für Vermieter wird eingeführt.
  34. Vermieter müssen einen Mindestanteil der Miete für Instandhaltungen verwenden.
  35. Vermieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, müssen Treuhänder und Instandhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten dulden.
  36. Mehrfach abgemahnte Vermieter müssen ihre Wohnungen binnen zwei Jahren veräußern, vorzugsweise an ein landeseigenes Unternehmen.
  37. Ein Moratorium für den Neubau von Bürogebäuden wird verhängt.
  38. Auf Bundesebene wird eine Gewerbemietpreisbremse gefordert.
  39. Auf Bundesebene wird ein gewerblicher Kündigungsschutz gefordert.
SPD BE 39​​
Weniger Geld 15
Mehr Pflichten 37
  1. Überhöhten Mieten soll ein Riegel vorgeschoben werden.
  2. Auf Bundesebene werden gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung bezahlbarer Gewerbemieten angestrebt.
  3. Mieten werden begrenzt und das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zurückgedrängt.
  4. Die Mietenaufsicht bekämpft berlinweit Wuchermieten und ahndet Verstöße.
  5. Milieuschutzgebiete werden ausgeweitet.
  6. Für Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen gelten neue Transparenzregeln.
  7. Für die Wohnungsvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
  8. Für die Wohnungsvermietung gelten verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards.
  9. Systematische Testverfahren zur Aufdeckung von Benachteiligung bei der Vermietung werden ausgebaut.
  10. Eine Wohnungstauschbörse bezieht landeseigene und private Wohnungsunternehmen ein.
  11. Das Zweckentfremdungsverbot wird verschärft.
  12. Die zulässige Zahl der Tage pro Jahr für die Vermietung von Neben- und Zweitwohnungen als Ferienwohnungen wird gesenkt.
  13. Inserate für Ferienwohnungen ohne Registrierung auf Plattformen werden konsequent unterbunden.
  14. Gegen kurzzeitige Vermietung hotelartig möblierter Räume wird vorgegangen.
  15. Gegen Überbelegung von Wohnungen zur Profitmaximierung wird vorgegangen.
  16. Der Bau von Mikroappartements wird stärker gesteuert.
  17. Bebauungspläne schränken Mikroappartements durch Mindestgrößen oder eine Begrenzung der Wohnungszahl pro Gebäude ein.
  18. Der Umbau von Bestandswohnungen zu Mikroappartements wird begrenzt.
  19. Der Erhalt von Bestandswohnraum hat Vorrang vor Abriss und Ersatzneubau.
  20. Der Abriss von Gebäuden wird deutlich eingeschränkt.
  21. Die Bezirke können schneller gegen unzumutbare Wohnverhältnisse, Verwahrlosung und Schrottimmobilien vorgehen.
  22. Die Bußgeldrahmen für Verstöße im Wohnraumschutz werden erhöht.
  23. Bei unterlassener Instandhaltung durch Vermieter wird schneller eingegriffen.
  24. Die Kosten der Ersatzvornahmen werden den Eigentümern in Rechnung gestellt, bei Säumnis wird beschlagnahmt.
  25. Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen eine Instandhaltungsrücklage bilden.
  26. Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen einen festgelegten Anteil an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermieten.
  27. Das Wohnungskataster dient der automatisierten Prüfung der Miethöhe bei Neuverträgen und Mieterhöhungen.
  28. Eine Leerstandsmeldepflicht für Eigentümer wird eingeführt.
  29. Angestrebt wird ein rechtssicherer Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage von Art. 15 GG.
  30. Auf Bundesebene wird eine dauerhafte Mietpreisbremse ohne Ausnahmen angestrebt.
  31. Die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich auch für möblierte Kurzzeitvermietungen.
  32. Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird entfristet.
  33. Indexmieten werden verboten.
  34. Die Kappungsgrenze wird auf höchstens sechs Prozent in drei Jahren gesenkt.
  35. Die Modernisierungsumlage wird auf Bundesebene gesenkt.
  36. Die Modernisierungsumlage wird befristet, bis die Kosten gedeckt sind.
  37. Das Wirtschaftsstrafrecht wird so verschärft, dass Wuchermieten schon bei Wohnraummangel verboten sind.
BSW BE 2311
Mehr Geld 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 12
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 19
  1. Die bestehenden Instrumente der Mietenregulierung sollen verschärft werden.
  2. Die Mietenregulierung soll konsequent durchgesetzt werden.
  3. Über eine Bundesratsinitiative soll ein Mietendeckel eingeführt werden.
  4. Per Bundesratsinitiative soll ein bundesweiter Mietendeckel für angespannte Wohnungsmärkte eingeführt oder den Ländern ermöglicht werden.
  5. Möblierte Wohnungen sollen nicht mehr zu überhöhten Preisen vermietet werden dürfen.
  6. Geschäftsmodelle, die Wohnraum verteuern, verknappen oder dem Markt entziehen, sollen wirksam begrenzt werden.
  7. Beim Neubau, vor allem der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, soll der Anteil preis- und belegungsgebundener Wohnungen steigen.
  8. Öffentliche Wohnraumförderung soll dauerhaft an Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft werden.
  9. Geförderte Wohnungen sollen nicht in Eigentum umgewandelt oder durch starke Mietsteigerungen dem sozialen Bestand entzogen werden dürfen.
  10. Unnötige Zwangsmodernisierungen werden abgelehnt.
  11. Überteuerte möblierte Vermietungen werden abgelehnt.
  12. Jede Form der Zweckentfremdung von Wohnraum wird abgelehnt.
  13. Die Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte soll wirksam unterbunden werden.
  14. Die Verdrängung von Altmietern durch Modernisierungen soll gestoppt werden.
  15. Die Modernisierungsumlage soll auf den nachweisbaren Investitionsaufwand begrenzt werden.
  16. Die Modernisierungsumlage soll mit vollständiger Amortisation enden.
  17. Zweckentfremdung von Wohnraum soll verhindert werden.
  18. Mietwucher soll bekämpft werden.
  19. Berlin startet eine Bundesratsinitiative für eine strengere Begrenzung von Share Deals.
FDP BE 1611
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 1415
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 13

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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