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Der Vertrag enthält 30 Forderungen zum Schwerpunkt „Hochschulen“, von 247 zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 30
Hochschulen 30
  1. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Land als attraktiven Arbeitgeber weiter stärken und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege weiterentwickeln. Link zum Original
  2. Studienplätze und Studienfächer werden regional ausgebaut, um Bedarfe zu decken.

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    Wortlaut im Vertrag
    (266) Die Koalitionspartner werden Studienplätze und -fächer regional ausbauen, um Bedarfe zu decken. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  3. Alle bestehenden Hochschulstandorte werden erhalten und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (300) Die Koalitionspartner bekennen sich zu allen bestehenden Hochschulstandorten. Sie werden diese erhalten und weiterentwickeln. Link zum Original
  4. Das Studium an staatlichen Hochschulen bleibt bis zum konsekutiven Master oder vergleichbaren Abschluss kostenfrei.

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    Wortlaut im Vertrag
    (301) Die Koalitionspartner garantieren, dass das Studium an staatlichen Hochschul en bis zu Erlangung eines konsekutiven Masters beziehungsweise eines vergleichbaren Abschlusses kostenfrei bleibt. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  5. Die Bedingungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ohne Hochschulzugangsberechtigung werden fortlaufend überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    (302) Die Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung werden die Koalitionspartner fortlaufend überprüfen und insbesondere die Anerkennung von beruflichen Leistungen im Hochschulstudium verbessern. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  6. Die Anerkennung beruflicher Leistungen im Hochschulstudium wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    (302) Die Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung werden die Koalitionspartner fortlaufend überprüfen und insbesondere die Anerkennung von beruflichen Leistungen im Hochschulstudium verbessern. Link zum Original
  7. Die Studierendenwerke des Landes werden als Säule der sozialen Infrastruktur für Studierende unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (306) Die Koalitionspartner bekennen sich weiterhin zu den Studierendenwerken des Landes als Säule der sozialen Infrastruktur für die Studierenden. Link zum Original
  8. Zusätzliche Bundesmittel für Studierendenwohnheime werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sich für zusätzliche Mittel des Bundes für Studierendenwohnheime einsetzen. Link zum Original
  9. Die Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums und die Sanierung sind ein wichtiges Anliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schaffung von zusätzlichem studentischem Wohnraum und die Sanierung sind ein wichtiges Anliegen. Link zum Original
  10. Eine Strategie zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (307) Die Koalitionspartner werden eine Strategie zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe entwickeln. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Die standortübergreifende Ingenieurausbildung in Bauen, Landschaft und Umwelt (BLU-Konzept) wird mit der notwendigen Ausstattung umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (308) Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die standortübergreifende I ngenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt (BLU-Konzept) mit der notwendigen Ausstattung umgesetzt wird. Link zum Original
  12. Es wird geprüft, ob in Schwerin ein Hochschulstandort entstehen kann, ohne dass dies zulasten der anderen Hochschulstandorte geht.

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    Wortlaut im Vertrag
    (310) Die Koalitionspartner werden prüfen, ob in Schwerin ein Hochschulstandort entstehen kann. Dieses Projekt wird nicht zulasten der anderen Hochschulstandorte verfolgt. Link zum Original
  13. Kleine Fächer an den Hochschulen sollen erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    (312) Besonderes Augenmerk der Koalitionspartner liegt auf dem Erhalt kleiner Fächer. Link zum Original
  14. Leistungsfähigkeit und Innovationskraft einer vielfältigen Hochschullandschaft werden weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    (314) Die Koalitionspartner stehen zu einer vielfältigen Hochschullandschaft und wollen deren Leistungsfähigkeit und Innovationskraft weiter ausbauen. Link zum Original
  15. Die Forschung an den Hochschulen des Landes soll sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten.

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    Wortlaut im Vertrag
    (316) Forschung in Mecklenburg-Vorpommerns Hochschulen muss sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten. Link zum Original
  16. Die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten an den Hochschulen werden weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    (317) Die Koalitionspartner werden die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen al ler Beschäftigten an den Hochschulen vorantreiben. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  17. Die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung wird für alle Menschen in einer Arbeitsbeziehung mit den Hochschulen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig werden die Koalitionspartner die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung für alle Menschen, die mit den Hochschulen in einer Arbeitsbeziehung stehen, ausbauen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  18. Das Landeshochschulgesetz wird an aktuelle Herausforderungen angepasst und rechtliche Hürden für die Wissenschaft werden beseitigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (319) Die Koalitionspartner werden das Landeshochschulgesetz den aktuellen Herausforderungen anpassen und bestehende rechtlich verankerte Hürden für die Wissenschaft entfernen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  19. Im Landeshochschulgesetz wird eine studentische Prorektorin oder ein studentischer Prorektor verpflichtend eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (319) Die Koalitionspartner werden das Landeshochschulgesetz den aktuellen Herausforderungen anpassen und bestehende rechtlich verankerte Hürden für die Wissenschaft entfernen. Zentral sind dabei die verpflichtende Einführung einer studentischen Prorektorin beziehungsweise eines studentischen Prorektors, die Realisierung des allgemeinpolitischen Mandats für die Studierenden und die Sicherstellung, dass Lehre, Forschung und Studium an Hochschulen friedlichen Zwecken dienen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  20. Im Landeshochschulgesetz wird das allgemeinpolitische Mandat für die Studierenden verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    (319) Die Koalitionspartner werden das Landeshochschulgesetz den aktuellen Herausforderungen anpassen und bestehende rechtlich verankerte Hürden für die Wissenschaft entfernen. Zentral sind dabei die verpflichtende Einführung einer studentischen Prorektorin beziehungsweise eines studentischen Prorektors, die Realisierung des allgemeinpolitischen Mandats für die Studierenden und die Sicherstellung, dass Lehre, Forschung und Studium an Hochschulen friedlichen Zwecken dienen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  21. Im Landeshochschulgesetz wird sichergestellt, dass Lehre, Forschung und Studium friedlichen Zwecken dienen.

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    Wortlaut im Vertrag
    (319) Die Koalitionspartner werden das Landeshochschulgesetz den aktuellen Herausforderungen anpassen und bestehende rechtlich verankerte Hürden für die Wissenschaft entfernen. Zentral sind dabei die verpflichtende Einführung einer studentischen Prorektorin beziehungsweise eines studentischen Prorektors, die Realisierung des allgemeinpolitischen Mandats für die Studierenden und die Sicherstellung, dass Lehre, Forschung und Studium an Hochschulen friedlichen Zwecken dienen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  22. Die Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    (323) Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, die Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen weiter auszubauen. Hierbei werden die Hochschulen auch zukünftig unterstützt. Link zum Original
  23. Die Hochschulen werden bei der Digitalisierung auch künftig unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    (323) Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, die Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen weiter auszubauen. Hierbei werden die Hochschulen auch zukünftig unterstützt. Link zum Original
  24. Die Universitätsmedizinstandorte Greifswald und Rostock bleiben in ihrer Eigenständigkeit erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    (324) Die universitären Medizinstandorte Greifswald und Rostock sind tragende Säulen der Krankenversorgung auf Spitzenniveau für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden dafür Sorge tragen, dass beide Standorte in ihrer Eigenständigkeit erhalten bleiben. Link zum Original
  25. Die strategische Ausrichtung der Universitätsmedizin im Land wird gemeinsam mit den Beteiligten in einem Zukunftspakt bis 2030 festgeschrieben und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die strategische Ausrichtung der universitätsmedizinischen Einrichtungen im Land wird gemeinsam mit den Beteiligten mit Zielperspektive bis 2030 in einem Zukunftspakt festgeschrieben und umgesetzt. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  26. Eine langfristige strategische Kooperation der Standorte Greifswald und Rostock in Lehre, Forschung und Krankenversorgung wird gezielt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden eine langfristig angelegte strategische Kooperation beider Standorte in den Bereichen Lehre, Forschung und Krankenversorgung gezielt unterstützen. Link zum Original
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  27. Die Bauhütte-Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald gilt als geeignetes Instrument zur baulichen Entwicklung der Universitätsmedizinen.

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    Wortlaut im Vertrag
    (325) Die mit der Errichtung des Sondervermögens „Förderung der Universitätsmedizinen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (SVUMedG M-V) in den Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämtern Rostock und Greifswald jeweils einzurichtende "Bauhütte-Universitätsmedizin" ist ein geeignetes Instrument, die bauliche Entwicklung der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald nachhaltig zu fördern. Link zum Original
  28. Die Bauhütte-Universitätsmedizin wird bis zum Ende der Legislaturperiode evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden bis zum Ende der Legislaturperiode die "Bauhütte-Universitätsmedizin" evaluieren. Link zum Original
  29. Für die Universitätsmedizinen werden die notwendigen Investitionsmittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die notwendigen Investitionsmittel für die Universitätsmedizinen bereitstellen, sie zu Zentren der Spitzenforschung weiterentwickeln und Kooperationen stärken. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  30. Kooperationen der Universitätsmedizinen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die notwendigen Investitionsmittel für die Universitätsmedizinen bereitstellen, sie zu Zentren der Spitzenforschung weiterentwickeln und Kooperationen stärken. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD MV 29, Linke MV 5 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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