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Psychisch Kranke

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

AfD00
FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​16
Grüne ​115
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Alle Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Alter, Einschränkungen, Behinderungen oder Sprache landesweit an der gesundheitlichen Versorgung teilhaben.
  2. Mehr ambulante Psychotherapieplätze durch zusätzliche Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen schaffen.
  3. In dezentralen, interdisziplinären psychosozialen Anlaufstellen weitere Unterstützungsangebote schaffen.
  4. Flächendeckend qualifizierte Anlaufstellen für psychisch erkrankte Menschen schaffen.
  5. Die klinische Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausbauen.
  6. Den Maßregelvollzug an die therapeutische Weiterentwicklung anschließen.
  7. Die baulichen Bedingungen an den beiden Standorten des Maßregelvollzugs in Neustadt und Schleswig verbessern.
  8. Die Mehrbettunterbringung bei jahrelangem Maßregelvollzug beenden.
  9. Die Unterbringung in Einzelzimmern im Maßregelvollzug zum Regelfall machen.
  10. Die therapeutische und pflegerische Versorgung im Maßregelvollzug verbessern.
  11. Der Ausbau alltagspraktischer Fertigkeiten im Maßregelvollzug muss auch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und des Internets umfassen.
  12. Die Pflicht zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens bei Psychotrauma durch ein Recht auf ein solches Gutachten ergänzen oder ersetzen.
  13. Den Zugang zu psychosozialer Versorgung und unabhängiger Beratung ausweiten.
  14. Die psychiatrische Versorgung von Strafgefangenen nachhaltig verbessern.
  15. Ein landesweites Behandlungskonzept für psychisch kranke Untersuchungs- und Strafgefangene erstellen.
Bleibt wie bisher 1
SPD ​​4
FDP ​​4
SSW ​​4
Linke ​14
Koalitionsvertrag ​​6
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​219
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen erhalten besondere Unterstützung im Bildungsweg.
  2. Die psychosoziale Krisenversorgung wird mit mobilen Krisendiensten und aufsuchenden Hilfen ausgebaut.
  3. Psychiatrische Einrichtungen, sozialpsychiatrische Dienste und ambulante Angebote arbeiten in der Krisenversorgung eng zusammen.
  4. Eine bundesweit einheitliche Notrufnummer 113 für psychische Krisen wird eingeführt.
  5. Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Ausgestaltung der Notrufnummer 113 für psychische Krisen und bindet seine Krisenangebote daran an.
  6. Die psychiatrische Versorgung wird sektorenübergreifend weiterentwickelt.
  7. Der Übergang aus psychiatrischen Einrichtungen und dem Maßregelvollzug in die Eingliederungshilfe wird über ein verzahntes Entlassmanagement mit Kliniken und Kommunen gesichert.
  8. In der psychiatrischen Versorgung soll ausreichend Pflege-, psychologisches und ärztliches Fachpersonal vorhanden sein.
  9. Sozialpsychiatrische Verbünde werden landesweit ermöglicht, damit Kliniken, Dienste und Kommunen verbindlich zusammenarbeiten.
  10. Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie sind nur als äußerstes Mittel zulässig.
  11. Durch bessere Vorsorge, Krisenbegleitung und Nachsorge werden Zwangsmaßnahmen so weit wie möglich vermieden.
  12. Gemeinsam mit den Kommunen werden ausreichend ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Wohnformen für Menschen nach psychiatrischer Behandlung geschaffen.
  13. Die Kapazitäten des Maßregelvollzugs werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  14. Gemeinsam mit den Kommunen werden Wohn- und Betreuungsangebote für die Zeit nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug geschaffen.
  15. Die psychotherapeutische Bedarfsplanung wird auf Bundesebene mit ausreichend Kassensitzen reformiert.
  16. Barrierefreiheit erstreckt sich auf alle öffentlichen Räume und Einrichtungen und gilt auch für Menschen mit Autismus, ADHS, Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen.
  17. Eine bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung wird geschaffen, die früh ansetzt sowie mehrsprachig und niedrigschwellig zugänglich ist.
  18. Nach Hamburger Vorbild werden niedrigschwellige stationäre Einrichtungen mit spezialisierter Betreuung und sicherem Wohnort für wohnungslose Menschen mit psychischen Erkrankungen strukturell verankert.
  19. Nach Krankenhaus-, Psychiatrie-, Jugendhilfe- oder Haftaufenthalten wird ein Übergangsmanagement gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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