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Schüler

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 61430
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Für ausreichend Lehrpersonal wird gesorgt.
  2. Die Lehrpläne werden reformiert, damit die Schule junge Menschen gut für das Leben rüstet.
  3. Schule, Berufsausbildung und Betrieb werden enger verzahnt.
  4. Kinder sollen in der Schule auf Ehe, Partnerschaft und Familienzusammenhalt vorbereitet werden.
  5. Gewalt- und Drogenprobleme an Schulen werden durch konsequentes Handeln unterbunden.
  6. Die Zahl der Schulpsychologen wird dem gestiegenen Bedarf angepasst.
  7. Der Unterricht legt den Fokus stärker auf Mathematik, Naturwissenschaften und praxisorientierten Unterricht.
  8. Schulen sollen solide fachliche Grundlagen sowie Tugenden wie Fleiß, Ausdauer und Selbstüberwindung vermitteln.
  9. Der Grundwortschatz bis Ende der vierten Klasse wird von 800 auf mindestens 900 Wörter erhöht.
  10. Der Wechsel zwischen Gymnasium, Regional- und Förderschule muss jederzeit möglich sein.
  11. Es wird geprüft, ob die weiterführende Schule wieder ab Klasse 5 beginnt.
  12. Regionale Schulen werden gestärkt, damit sie durch Praxisbezug zur Berufsausbildung befähigen.
  13. Die Berufsreife an Regionalen Schulen wird durch entsprechende Rahmenpläne zu einer belastbaren Grundlage für Handwerk und Ausbildungsberufe.
  14. Lange Anfahrtswege in überfüllten Schulbussen sollen der Vergangenheit angehören.
  15. Schulen brauchen gepflegte Gebäude und eine zeitgemäße Ausstattung.
  16. Jedes Kind mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten soll eine angemessene Förderung erhalten.
  17. Indoktrination und Beeinflussung von Schülern durch Lehrer werden abgelehnt.
  18. In den naturwissenschaftlichen Fächern werden moderne Ausstattung, qualifizierte Lehrkräfte und weniger Unterrichtsausfall angestrebt.
  19. Schülerwettbewerbe wie Jugend forscht werden gefördert.
  20. Praktika in Unternehmen, Werften, Forschungseinrichtungen und Handwerksbetrieben werden ab der Sekundarstufe I systematisch verankert.
  21. Leistungsfähige Lernplattformen werden ausgebaut, um digitale Wissensvermittlung ab Klasse 5 mit klassischen Materialien zu verbinden.
  22. Die Schülerbeförderung ist kostenlos und kann auch den Besuch einer örtlich nicht zuständigen Schule umfassen.
  23. Im Schülerverkehr werden überfüllte Busse vermieden.
  24. Abfahrts- und Ankunftszeiten im Schülerverkehr werden kindgerecht und familienfreundlich gestaltet.
  25. Im Schülerverkehr werden möglichst kurze Transportwege sichergestellt.
  26. Mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Verkehrsakteuren wird ein landesweites Verkehrsverbundsystem angestrebt.
  27. Die Schule soll lebensnah vermitteln, wie die Wirtschaft funktioniert.
  28. Der Unterrichtsausfall wird transparent offengelegt und schnellstmöglich beseitigt.
  29. Naturwissenschaftliche und praktische Unterrichtsinhalte werden ausgebaut.
  30. Ferienarbeitsprogramme für Schüler und Studenten, auch aus dem Ausland, sollen kurzfristige Personalengpässe im Tourismus lindern.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 3
SPD ​938
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 38
  1. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird über eine Milliarde Euro in moderne Schulen, Berufsschulen und deren Internate investiert.
  2. Mit den Kommunen wird beraten, wie ein MV-Jugendticket für Schüler und Auszubildende angeboten werden kann.
  3. Teilqualifizierungen sollen stärker berücksichtigt werden, um allen Schülern eine Perspektive möglichst auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten.
  4. Maßnahmen werden gefördert, damit in Kita, Schule und Familie gesunde Ernährung und Gesundheitskompetenzen erlernt werden.
  5. Gedenkstättenbesuche von Schulklassen werden stärker unterstützt.
  6. Erste-Hilfe-Kompetenzen und Grundlagen der Selbsthilfe sollen stärker in Schulen, Hochschulen und Ehrenamt verankert werden.
  7. Mit dem Startchancen-Programm werden an Schwerpunktschulen Integrationsfachkräfte eingesetzt, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte begleiten.
  8. Alle Fachkräfte, die Schülerinnen und Schüler für ihre Entwicklung brauchen, sollen als Team an den Schulen arbeiten.
  9. Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen wird fortgesetzt.
  10. Alle Bildungsabschlüsse sollen wohnortnah erreichbar sein.
  11. Wohnortnahe Bildungsabschlüsse werden am besten mit einem Bildungscampus erreicht.
  12. Wo nötig, werden Schulneubauten ermöglicht.
  13. Die am Schulleben Beteiligten werden bei Investitionen in Schulen aktiv in die Planungen einbezogen.
  14. Bildungsangebote zu Extremismus und Demokratiebildung erhalten mehr Platz im Schulalltag.
  15. Demokratiebildung gehört als Querschnittsthema zur Qualifikation aller Fachkräfte an Schulen und zum Unterricht in allen Fächern.
  16. Medienkompetenz und der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz werden altersgerecht in allen Schularten gestärkt.
  17. Die Verbindung verschiedener Schularten und Institutionen unter dem Dach eines Bildungscampus wird strukturell, finanziell und inhaltlich unterstützt.
  18. Mit Infrastrukturmitteln des Bundes wird die Entwicklung von Schulstandorten mit mehreren Schularten, allen Bildungsabschlüssen und Fachpersonal gezielt unterstützt.
  19. Unterstützt wird eine Schulplanung und -gestaltung, die Räume für Differenzierung, therapeutische und schulpsychologische Angebote und den Hort berücksichtigt.
  20. Personal und Geld werden datengestützt gezielt an Schulen mit hohem Unterstützungsbedarf verteilt.
  21. Die Leistungsbewertung wird reformiert, sodass lernförderliche und prozessorientierte Rückmeldungen im Mittelpunkt stehen.
  22. Alltagskompetenzen wie Finanzbildung, Medienkompetenz, Kommunikation und Konfliktlösung werden in der schulischen Bildung gestärkt.
  23. Alle Schulklassen sollen Klassen- und Studienfahrten nutzen können.
  24. EU-Finanzierungsmöglichkeiten für schulische Austauschprojekte werden besser genutzt.
  25. Ganztagsschulen werden im Sinne ganztägiger Bildung qualitativ weiterentwickelt.
  26. Ein gesundes und preiswertes Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler wird angestrebt.
  27. Schulen werden bei der Entwicklung von Angeboten außerunterrichtlicher Lernförderung unterstützt.
  28. Auch in der Ferienzeit sollen Angebote für alle Schülerinnen und Schüler in der Schule vorhanden sein.
  29. Durch Fortbildung und Unterricht werden Kompetenzen für einen didaktischen und kritischen Umgang mit digitalen Angeboten gestärkt.
  30. In der beruflichen Bildung werden mehr Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler geschaffen.
  31. Die Berufsorientierung an Schulen wird systematisch weiterentwickelt.
  32. Die Übergänge zwischen Schule und Ausbildung werden unterstützt.
  33. Die Berufsorientierung wirkt geschlechtstypischen Berufsbildern entgegen.
  34. Für Erasmus+ wird geworben, damit mehr Studierende, Auszubildende und Schüler internationale Bildungserfahrungen sammeln.
  35. Generationenübergreifende kulturelle Bildung an Kitas, Schulen, Hochschulen und außerschulischen Lernorten wird gefördert.
  36. Kulturelle Bildungsangebote werden stärker mit der Ganztagsschule verzahnt.
  37. Das Bewusstsein für ausgewogene und gesunde Ernährung wird bei Kindern in Kitas und Schulen gefördert.
  38. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Linke 1732
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Schule wird mit mehr Zeit, besseren Entwicklungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten weiterentwickelt.
  2. An jeder Schule gibt es Schulsozialarbeit.
  3. Das medienpädagogische Zentrum wird personell ausgebaut, um die Medienbildung zu stärken.
  4. An beruflichen Schulen wird eine Klassenleiterstunde eingeführt.
  5. Alle Kreis- und Stadtschülerräte erhalten ein Antrags- und Rederecht.
  6. Schülervertreterinnen und -vertreter werden für Weiterbildungen zu ihrer Tätigkeit vom Unterricht freigestellt.
  7. Ein Beteiligungsnetzwerk von Schülerräten und Jugendbeiräten wird aufgebaut.
  8. An allen Schulen finden Juniorwahlen für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren statt.
  9. Schülervertreterinnen und -vertreter werden an der Entwicklung der Rahmenpläne beteiligt.
  10. Pro Woche dürfen höchstens zwei Klausuren oder Tests geschrieben werden.
  11. Schulen erhalten klare Leitlinien zur Pausengestaltung einschließlich Ruhe- und Gemeinschaftsräumen.
  12. Resilienzförderung und Lerntrainings werden in die Rahmenpläne aufgenommen.
  13. In Kunst, Musik und Sport wird die Benotung abgeschafft, außer in Leistungskursen.
  14. Ein Schulfach für Beziehungen, Sexualkunde und Gesundheit wird eingeführt.
  15. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine Grundausstattung mit Digitalgeräten, die zentral über die Schulen angeschafft werden.
  16. An allen Schulen gibt es kostenlose Menstruationsprodukte.
  17. Schülerinnen und Schüler geben Lehrkräften über anonyme Feedbackbögen Rückmeldung zur Unterrichtsgestaltung.
  18. Präventionsprogramme gegen Radikalisierung sowie Aufklärung in Schulen, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen werden gestärkt.
  19. Die Schulsozialarbeit wird ausgebaut.
  20. Schulpsychologinnen und -psychologen werden flächendeckend eingesetzt.
  21. Gesundheitsförderndes Verhalten, Emotionsregulation und Stressbewältigung werden im Schulalltag verankert.
  22. Jede Schule erhält mindestens eine dauerhaft durch ein Landesprogramm gesicherte Schulsozialarbeitsstelle.
  23. Eine klischeefreie Berufsorientierung wird etabliert, die die Berufswahl nach Interessen und Fähigkeiten statt nach Rollenbildern ermöglicht.
  24. Schulen werden diskriminierungsfreie Orte, an denen besonders queere Menschen geschützt werden und Hilfe erhalten.
  25. Queeres Leben wird in den Rahmenplänen der Schulen in Fächern wie Sozialkunde, Biologie und Geschichte verankert.
  26. Erste-Hilfe-Kurse an Schulen werden ausgebaut.
  27. Das erprobte Ersthelfende-Programm wird auf das gesamte Land ausgeweitet.
  28. Kulturelle Bildung in Kita, Schule und Erwachsenenbildung wird gestärkt.
  29. Medienbildung wird schulisch, außerschulisch und für Erwachsene ausgebaut.
  30. Lehrkräfte und Pädagogen werden weitergebildet, um Medienkompetenz in Unterricht und Projekte einzubinden.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
Grüne ​​34
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Für den ländlichen Raum wird ein Nahverkehrskonzept mit guten Anschlüssen für Pendler, Schüler und Touristen gefordert.
  2. Schulwege werden sicherer gestaltet.
  3. Die Übergänge von Schule, Ausbildung und Studium in den Beruf werden verbessert, um Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen.
  4. Patenschaften zwischen Schulen und Betrieben dienen der frühzeitigen Berufsorientierung.
  5. Informations- und Beratungsangebote zu Freiwilligendiensten an Schulen und Berufsschulen werden ausgebaut.
  6. Die Schülervertretung wird stärker in schulische Prozesse einbezogen.
  7. Das gemeinsame Lernen bis Klasse 6 soll möglichst an einem Schulstandort stattfinden.
  8. Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sollen gemeinsam die Schule besuchen können.
  9. Vernetztes Lernen und Verbundfächer werden gefördert.
  10. Längeres gemeinsames Lernen bis zur 6. Klasse wird ermöglicht.
  11. Es wird eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Abitur nach 12 oder 13 Jahren geschaffen.
  12. Die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler wird verbindlich ausgebaut und ein gesünderes Lernklima geschaffen.
  13. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern werden an Schulen Programme zur Unterstützung der mentalen Gesundheit entwickelt.
  14. Demokratiebildung wird als Querschnittsaufgabe verbindlich in der pädagogischen Ausbildung und in den Lehrplänen verankert.
  15. Medienkompetenz, insbesondere zu Desinformation, Cybermobbing und digitaler Mündigkeit, wird verbindlich in Ausbildung und Lehrplänen verankert.
  16. Schülerinnen und Schüler werden stärker an schulischen Entscheidungen beteiligt.
  17. Schulen erhalten eigene Budgets von 1.000 bis 4.000 Euro, über deren Verwendung die Schülerinnen und Schüler demokratisch entscheiden.
  18. Psychosoziale Beratung an Schulen wird ermöglicht.
  19. Programme zur Förderung der mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern werden ausgebaut.
  20. Ernährungsbildung wird als fester Bestandteil in Kitas und Schulen ausgebaut.
  21. Bildungs- und Klassenfahrten werden wieder regelmäßig ermöglicht.
  22. Mentale Gesundheit wird in Schulen durch Aufklärung, geschultes Personal und verlässliche Unterstützung gefördert.
  23. Mentale Gesundheit in Schulen wird durch Prävention, Beratung und ausreichend Schulsozialarbeit gefördert.
  24. Der Ausbau von Schulküchen wird gefördert.
  25. Ernährungsbildung wird als fester Bestandteil in Kitas und Schulen ausgebaut.
  26. Die Auseinandersetzung mit Unrecht, Repression und Widerstand soll in Schulen, politischer Bildung und außerschulischen Lernorten alltäglich werden.
  27. Die Auseinandersetzung mit SED-Diktatur, Nationalsozialismus und Holocaust wird verbindlich in Schulen verankert.
  28. An Schulen, Hochschulen und Arbeitsplätzen werden Präventionskonzepte gegen sexualisierte und digitale Gewalt eingeführt.
  29. Fachlich fundierte sexualpädagogische Angebote in Schulen, Jugendarbeit und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden gestärkt.
  30. Demokratiebildung wird von der Schule bis in Ausbildung und Beruf gestärkt.
  31. Polnischunterricht, Schulpartnerschaften und Austauschprogramme mit Polen werden weiter gefördert.
  32. Katastrophen- und Zivilschutz wird als Bildungsinhalt von der Schule bis zur Hochschule und Erwachsenenbildung eingeführt, und die Einrichtungen werden dafür ausgestattet.
Weniger Pflichten 2
CDU 92067
Mehr Rechte oder Angebote 67
  1. Der Leitfaden für das Schülerbetriebspraktikum wird konsequenter umgesetzt.
  2. Gemeinsam mit den Kammern starten Kampagnen für Ausbildung, Selbstständigkeit und Gründung an Schulen ab der Sekundarstufe II.
  3. Die Qualität des Unterrichts in der Schule wird verbessert.
  4. Sinkende Kinderzahlen werden für kleinere Gruppen und Klassen genutzt.
  5. Die Förderung von Sprachkompetenz und Selbststeuerung vor der Schule und in den ersten Schuljahren hat Priorität.
  6. Unterricht findet verlässlich statt.
  7. Der Unterrichtsausfall wird beendet.
  8. Eine landesweite Grundschulgarantie sichert Unterricht ohne Ausfall oder Notlösungen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr.
  9. Im Mittelpunkt steht das konsequente Üben und Vertiefen der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen.
  10. Erfolgreiche Ganztagsmodelle werden fortgeführt und bei Bedarf ausgeweitet.
  11. Rechnerisch freiwerdende Personalkapazitäten werden eingesetzt, um den Unterrichtsausfall zu beenden.
  12. Rechnerisch freiwerdende Personalkapazitäten werden für kleinere Klassen genutzt.
  13. Rechnerisch freiwerdende Personalkapazitäten dienen einer besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler.
  14. Durch bessere Einbindung außerschulischer Angebote aus Musik, Kultur, Sport und Ehrenamt entsteht ein attraktives und hochwertiges Angebot.
  15. Eine gesunde und ausgewogene Mittagsverpflegung in den Schulen wird angestrebt.
  16. Allgemeinwissen und Fremdsprachen bleiben nicht den Schülerinnen und Schülern an Gymnasien vorbehalten.
  17. Auch in der Grundschule werden multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Schulassistenzen ausgebaut.
  18. Alternativ können die Zugangsvoraussetzungen zum Gymnasium über einen Potenzialtest erfüllt werden.
  19. Der Übergang von der Schule zur Hochschule wird gestärkt.
  20. Vorbereitungstage in der Oberstufe mit den Hochschulen geben früh Einblicke in wissenschaftliches Arbeiten und Studienanforderungen.
  21. Kinder sollen die Schule besuchen können, die für sie am besten geeignet ist.
  22. Freiwerdende Lehrkraftkapazitäten werden genutzt, um den Unterrichtsausfall zu beenden.
  23. Freiwerdende Lehrkraftkapazitäten werden für kleinere Klassen genutzt.
  24. Freiwerdende Lehrkraftkapazitäten werden für die Einrichtung multiprofessioneller Teams genutzt.
  25. Konfessioneller Religionsunterricht wird regelmäßig und flächendeckend an allen Schulen im Land angeboten.
  26. Wo eine Trennung nach Konfessionen nicht möglich ist, erfolgt gemeinsamer Religionsunterricht in christlicher Verantwortung.
  27. Die Schulsozialarbeit wird dauerhaft verstetigt.
  28. Die Schulsozialarbeit wird insbesondere an sozialen Brennpunkten ausgebaut.
  29. Die Lernbetreuung wird besser und individueller ausgestaltet.
  30. Schulische Leistung wird transparent bewertet.
  31. Kinder mit Lernrückständen erhalten gezielte Unterstützung.
  32. Stärken und Schwächen jeder Schülerin und jedes Schülers werden individuell berücksichtigt.
  33. Begabungen und Hochbegabungen werden gefördert.
  34. In der Schule wird wieder stärker Wissen vermittelt.
  35. Politische Bildung ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
  36. Erinnerungskultur ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
  37. Eine klare Haltung gegen Antisemitismus, Extremismus und Hass ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
  38. Die Themengebiete Wirtschaft und Finanzen werden umfassender und praxisnäher unterrichtet.
  39. Resilienz gegenüber Notfallsituationen gehört zu den Lebenskompetenzen, die Kinder in der Schule erlernen.
  40. Lehrkräfte werden gezielt fortgebildet, damit der MINT-Unterricht zeitgemäß, lebendig und anschaulich wird.
  41. Schülerlabore, Wettbewerbe und Projekte mit Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Hochschulen werden gefördert.
  42. Schülerinnen und Schüler werden vor negativen Folgen einer stärker digitalisierten Welt geschützt.
  43. Zur individuelleren Förderung werden auch digitale Unterrichtsinstrumente eingesetzt.
  44. Digitale Didaktik wird im Fachunterricht verankert.
  45. Schulen stellen Geräte bereit, damit private Endgeräte im Unterricht vermieden werden und alle unabhängig vom Elterneinkommen gleiche Voraussetzungen haben.
  46. Die Berufsorientierung in der Schule wird intensiviert.
  47. Die Praktikumszeiten in der Berufsorientierung werden erhöht.
  48. Die Wahl des Praktikumsbetriebs darf flexibel und an bestehenden Interessen orientiert erfolgen.
  49. Außerunterrichtliche Projekte in Kooperation mit regionalen Betrieben werden gefördert.
  50. Der Übergang zwischen Schule und Berufsschule wird optimiert, indem die Berufsorientierung enger mit dem beruflichen System verknüpft wird.
  51. Die Zusammenarbeit der Schulen mit Jugendberufsagenturen und Berufsschulen wird für eine frühe Berufswegeplanung gestärkt.
  52. Die Berufsschule vor Ort wird zusätzlich zur traditionellen Bildung ein digitaler Lernort, der orts- und häufig zeitunabhängig nutzbar ist.
  53. Der Unterricht in allen Fächern genügt künftig modernsten methodischen Maßstäben, damit Lernbarrieren vor allem in Mathematik und Naturwissenschaften nicht entstehen.
  54. Die Klassen werden verkleinert.
  55. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheit, sich über die Bundeswehr, Verteidigungspolitik und aktuelle politische Ereignisse zu informieren und zu diskutieren.
  56. Moderne Trainings- und Lernbedingungen an den Eliteschulen des Sports werden weiter ausgebaut.
  57. Alle Kindertagesstätten und Schulen sollen nicht nur saniert werden, sondern moderne Lernumgebungen für individuelles Lernen, Zusammenarbeit und selbstständiges Arbeiten bieten.
  58. Schulen benötigen moderne Raumkonzepte, damit Unterricht und Förderung individualisiert werden können.
  59. Schulen sollen zu digitalen und einladenden Lernumgebungen werden.
  60. Rechnerisch freiwerdende Personalkapazitäten werden genutzt, um die Qualität der frühkindlichen und der schulischen Bildung zu verbessern.
  61. Investiert wird in Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Pädagogen und Lehrkräfte, in Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Schulassistenz sowie Fort- und Weiterbildung.
  62. Höhere Investitionen in die Hochschulen, insbesondere in Lehramtsausbildung und Bildungsforschung, sollen die Bildungsqualität in Kita und Schule steigern.
  63. Erste Hilfe wird in spielerischer Form flächendeckend in Kindertagesstätten und Grundschulen eingeführt.
  64. Örtliche Sportvereine werden intensiv in die Ganztagsangebote der Grundschulen eingebunden.
  65. An Sportschulen wird für Schülerinnen und Schüler eine Übungsleiterausbildung mit C-Lizenz eingeführt, um den Trainernachwuchs zu sichern.
  66. Kooperationen zwischen Kultur und Schule werden als dauerhafte Angebote eingerichtet.
  67. Die Gedenkstättenarbeit wird gestärkt und mit den zuständigen Akteuren didaktisch modern, wissenschaftlich fundiert und für Schulklassen gut zugänglich gestaltet.
Teils begünstigend, teils belastend 5
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 5
Mehr Pflichten 9
BSW 4639
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Friedens- und Demokratiebildung soll in Schulen, Hochschulen, außerschulischer Jugendbildung und Weiterbildung gestärkt werden.
  2. Die Schulsozialarbeit soll flächendeckend mit mindestens einer qualifizierten Fachkraft an jeder Schule ausgebaut werden.
  3. Eine Bildungsoffensive senkt Schul- und Ausbildungsabbrüche, um Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen.
  4. Regionale Kooperationsbündnisse am Übergang von Schule und Beruf, etwa Jugendberufsagenturen, werden gestärkt.
  5. Ausbildung und Nachwuchs im Tourismus werden durch Tourismusbildung in Schulen, Jugendbeteiligung und Gründungsförderung gestärkt.
  6. Kitas, Schulen und Hochschulen werden so gestaltet, dass Lernen Freude macht und Talente gefördert werden.
  7. Gewaltprävention, respektvolle Beziehungen und Gleichberechtigung werden in jeder Schulform vermittelt.
  8. Schule soll zu Empathie und gewaltfreier Konfliktlösung befähigen.
  9. Statt längerer Schultage wird Hausaufgabenbetreuung angeboten.
  10. Eine verbindliche Klassenleiterstunde und feste Sprechzeiten der Klassenleiter werden eingeführt.
  11. Schulen werden mit multiprofessionellen Teams aus Sozialarbeit, Gesundheitsförderung, Schulpsychologie und IT-Support ausgestattet.
  12. Es gibt mehr Klassennachmittage und gemeinsame Unternehmungen an Schulen.
  13. Gewaltschutz, Prävention und soziales Lernen werden feste Bestandteile schulischer Bildung.
  14. Lesen, Schreiben und Rechnen werden als verbindlicher Mindeststandard gesichert.
  15. Grundschulen fördern ganzheitlich durch musisch-künstlerische, lebenspraktische und gemeinschaftsfördernde Angebote wie regelmäßige Klassenfahrten.
  16. Medienkompetenz wird an weiterführenden Schulen vermittelt.
  17. Klassen werden auf höchstens 24 Schülerinnen und Schüler begrenzt.
  18. Kinder aus benachteiligten Milieus erhalten mehr Förderunterricht und Unterstützung bei Schulmaterial und Klassenfahrten.
  19. Hochbegabte Kinder werden ab Klasse 1 an allen Schulen gezielt gefördert.
  20. Regionalschulen erhalten kleine Klassen.
  21. Regionalschulen erhalten multiprofessionelle Teams.
  22. Politische Bildung und eine offene Debattenkultur an Schulen werden gestärkt.
  23. Das Gymnasium wird in die Lage versetzt, Schüler auf ein wissenschaftliches Studium vorzubereiten.
  24. Berufsorientierung erfolgt früh und praxisnah, besonders für Handwerk und soziale Berufe.
  25. Die Kooperation zwischen Schulen, Betrieben und Förderangeboten wird gestärkt.
  26. Produktionsschulkonzepte werden landesweit abgesichert und weiterentwickelt.
  27. Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas, Schulen, Betrieben und Kommunen werden gestärkt.
  28. Die Zahl der Schulpsychologen wird erhöht.
  29. Schulsozialarbeit wird dauerhaft finanziert.
  30. In Schulen wird verbindliche, altersgerechte und alltagsnahe Sucht- und Gesundheitsprävention eingeführt.
  31. Grundwissen über Rechte, Pflichten und Rechtsstaat wird bereits in der Schule vermittelt.
  32. Austauschformate von Schulen mit Justiz und Anwaltschaft, etwa Besuche von Gerichtsverhandlungen, werden gefördert.
  33. In künftigen Krisen haben offene Bildungs- und Betreuungsangebote Vorrang.
  34. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden ausgebaut.
  35. Niedrigschwellige Hilfen werden ausgebaut.
  36. Landwirtschaft wird etwa durch Projekttage fest in die schulische Bildung integriert.
  37. Umwelt- und Naturbildung wird praxisnah und regional in Schulen, außerschulischen Lernorten und Naturschutzeinrichtungen gestärkt.
  38. Klimabildung wird in Schulen und durch Weiterbildung gestärkt.
  39. Der ÖPNV ist für Schulkinder und Auszubildende kostenfrei.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 4
FDP 5480
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 78
  1. Schulen schaffen erste Berührungspunkte mit Unternehmertum, Selbstständigkeit und wirtschaftlicher Verantwortung.
  2. Die wirtschaftliche Bildung an Schulen wird gestärkt.
  3. Schulen erhalten mehr Raum für freiwillige Wahlpflicht- und Praxisformate mit Einblicken in Unternehmertum und Selbstständigkeit.
  4. Die Berufsorientierung wird verbessert und informiert stärker über Handwerksberufe.
  5. Ein Handwerksschnupperjahr und ein Informationstag zur Ausbildung im Handwerk werden gefördert.
  6. Jedes Kind soll gerne zur Schule gehen und individuell nach seinen Stärken und Schwächen gefördert werden.
  7. Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung können auf Wunsch der Eltern Schulnoten erhalten.
  8. Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken werden verbindlich im Unterricht ergänzt.
  9. Ein gegliedertes Schulangebot mit Grund-, Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen wird wieder eingeführt.
  10. Zwischen den Schulformen soll hohe Durchlässigkeit bestehen, wofür die Stundentafeln angeglichen werden.
  11. Investitionen in naturwissenschaftliche Fachräume werden priorisiert.
  12. Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik/Berufliche Orientierung mit praktischem Werkunterricht wird in der Orientierungsstufe gestärkt.
  13. Talentschulen werden überall ermöglicht, wo Schulen mit überzeugendem pädagogischem Profil Begabungen besonders fördern.
  14. Schulwege sollen so kurz wie möglich gehalten werden, um das Wohnen auf dem Land für junge Familien attraktiver zu machen.
  15. Eine landesweit einheitliche Schülerbeförderung wird eingeführt.
  16. Die freie Wahl der Schulkonzeption darf nicht an den Kosten des Schulwegs scheitern.
  17. An allen Schulen wird eine Unterrichtsgarantie eingeführt.
  18. Schulen sollen sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren und Verlässlichkeit, Respekt, Schutz vor Gewalt und Raum für persönliche Entwicklung gewährleisten.
  19. An Schulen sollen klare Regeln gelten und Mobbing und Gewalt konsequent geahndet werden.
  20. Die Prävention von Mobbing, Cybermobbing, Gewalt und digitalen Konflikten an Schulen wird gestärkt.
  21. Lehrkräfteaus- und -fortbildung qualifizieren systematisch für die Prävention von Mobbing und Gewalt.
  22. Medienbildung bezieht altersgerecht auch soziale Medien ein.
  23. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Informationen zu prüfen, Risiken zu erkennen und sich im digitalen Raum selbstbestimmt zu bewegen.
  24. In allen MINT-Schulfächern wird der Praxisbezug verbessert.
  25. Unterrichtsinhalte in MINT-Fächern werden stärker an realen technischen, naturwissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausgerichtet.
  26. Schulen werden für Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Praxispartnern aus dem In- und Ausland geöffnet.
  27. Anstelle des Religionsunterrichts kommt ein neutraler Fachunterricht über alle Religionen in Betracht.
  28. Für sichere Schulen braucht es klare Regeln, handlungsfähige Schulleitungen, wirksame Schutzkonzepte und konsequente Anwendung schulrechtlicher Instrumente.
  29. Schutz-, Notfall- und Krisenkonzepte an Schulen werden verbindlich umgesetzt und regelmäßig geübt.
  30. Vom Unterricht suspendierte Jugendliche werden sinnvoll beschäftigt.
  31. Schülerinnen und Schüler sollen überall Lernräume finden, etwa an Schulen, in Bibliotheken, Coworking-Spaces oder bei Sportvereinen.
  32. Außerschulische Lernorte werden durch freiwillige Kooperationen von Schulen, Kommunen, Vereinen und privaten Anbietern besser erschlossen.
  33. Hürden beim Zugang zu unterstützenden Lernorten werden abgebaut, damit Herkunft und Wohnort weniger über Bildungschancen entscheiden.
  34. Die Zusammenarbeit von Schulen, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Einrichtung neuer Lernräume wird gestärkt.
  35. Schwimmunterricht in der Schule wird konsequent umgesetzt.
  36. Integrationshilfe an Schulen soll befähigen, unterstützen und schützen.
  37. Lehr- und Lernmethoden werden durch den Einsatz digitaler Bildungsmedien modernisiert.
  38. Grundlagen der Informatik und des Programmierens werden in den Schulen vermittelt.
  39. An allen Schulen wird eine Unterrichtsgarantie eingeführt.
  40. Eigentum, Marktwirtschaft, Kapitalmärkte und unternehmerisches Denken gehören in den Schulunterricht.
  41. Ökonomische Bildung wird an allen Schulformen als Teil der Allgemeinbildung gestärkt.
  42. Das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik wird modernisiert und um finanzielle Bildung erweitert.
  43. Im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik stehen Verträge, Versicherungen, Preisbildung, Eigentumsbildung, Unternehmensgründung, Rente und Kapitalmarkt im Fokus.
  44. Schülerinnen und Schüler lernen altersgerecht und praxisorientiert Budgetieren, Sparen, Investieren sowie den Umgang mit Kredit, Zinsen und Inflation.
  45. Unternehmertum einschließlich Gründung, Unternehmensführung, Innovation und Risikomanagement wird im Unterricht behandelt.
  46. Medienkompetenz im Finanzbereich, besonders die kritische Bewertung von Werbung und Finanzangeboten, wird gezielt vermittelt.
  47. Ressourcen werden auf Brennpunktschulen, Eingangsklassen, Sprachlernphasen und besonderen Unterstützungsbedarf konzentriert.
  48. Jede Schule erhält eine Fachkraft für Schulsozialarbeit.
  49. Schulen erhalten eine bessere technische Ausstattung und bessere Bedingungen zum Lernen und Lehren.
  50. Digitale Lehr- und Lernkonzepte wie Blended Learning oder Virtual Reality werden eingesetzt, wo sie nachweislich den Unterricht verbessern oder Lehrkräfte entlasten.
  51. Der praktische Einsatz der Lernplattformen des Landes wird in Lehramtsausbildung und Schulalltag berücksichtigt.
  52. KI-Anwendungen werden an Modellschulen auf allen Stufen des Bildungssystems erprobt, vor allem Werkzeuge zur individuellen Förderung und zur Unterstützung der Lehrkräfte.
  53. Bei jeder KI-Erprobung an staatlichen Schulen werden Freiwilligkeit, informierte Einwilligung und diskriminierungsfreie Nichtteilnahme sichergestellt.
  54. KI-Pilotprojekte werden modular organisiert, sodass sie nicht die Zustimmung aller Eltern einer Schule oder Klasse voraussetzen.
  55. Die Schule soll sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren, psychische Belastungen frühzeitig erkennen und Betroffene zügig an Unterstützungsangebote vermitteln.
  56. Digitale Erstberatung und klare Zugangswege zur Schulpsychologie werden gestärkt.
  57. Für akute Belastungslagen an Schulen werden verbindliche Reaktions- und Vermittlungsstandards festgelegt.
  58. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mit professioneller Begleitung und verlässlichen Strukturen psychisch gestärkt durch die Schulzeit gehen können.
  59. Junge Menschen sollen in der Schule frühzeitig für Zivil- und Katastrophenschutz sensibilisiert werden.
  60. Zivil- und Katastrophenschutzkurse werden fest in den schulischen Jahresplan integriert.
  61. Die schulischen Zivil- und Katastrophenschutzkurse werden regelmäßig anhand von Rückmeldungen von Schülern und Lehrkräften evaluiert und angepasst.
  62. Die sicherheitspolitischen Bildungsangebote der Jugendoffiziere der Bundeswehr werden an Schulen niedrigschwellig zugänglich gemacht.
  63. Der internationale Schüler-, Jugend- und Azubiaustausch wird konsequent ausgebaut.
  64. Jede Schülerin und jeder Schüler soll unabhängig von Herkunft, Finanzen und Schulart mindestens einmal während der Schullaufbahn an einem internationalen Austausch teilnehmen können.
  65. Lehramtsstudierende und Lehrkräfte erhalten unbürokratischen Zugang zu Austausch-, Hospitations- und Vernetzungsangeboten, um den Schüleraustausch verlässlicher zu machen.
  66. Kulturelle Bildungsangebote an Schulen sollen weltanschaulich offen sein und nicht zur politischen oder ideologischen Einflussnahme missbraucht werden.
  67. Kulturelle Bildung wird ergänzend zum Lehrplan fest in den schulischen Alltag integriert, damit Schüler regelmäßig mit künstlerischen Ausdrucksformen in Kontakt kommen.
  68. Kulturelle Bildung wird in Ganztagsangebote einbezogen.
  69. Die Zusammenarbeit von Schulen mit kulturellen Institutionen und Künstlern wird ausgebaut.
  70. Lokale und regionale Netzwerke der kulturellen Bildung werden auf- und ausgebaut und gesteuert.
  71. Die berufliche Ausbildung erhält in der schulischen Berufsorientierung eine zentrale Rolle.
  72. Die Netzwerke aus Unternehmen, Kammern, Verbänden, Arbeitsagenturen und Schulen zur Berufsorientierung werden verbessert.
  73. Ein Berufsabitur wird gefördert, mit dem Schüler in vier Jahren eine Berufsausbildung und die Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
  74. Die Schülerdatennorm nach § 31a SGB III wird umgesetzt, um eine proaktive Berufsberatung beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen.
  75. Ehrenamtliche Tätigkeiten von Schülern, Berufsschülern und Studierenden sollen als außerschulische Lernleistung oder als Ersatz von Grundfertigkeiten-Seminaren anerkannt und gegebenenfalls angerechnet werden.
  76. Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen wird intensiviert, um ehrenamtliches Engagement Jugendlicher an Ganztagsschulen zu fördern.
  77. Sportangebote in der Ganztagsbetreuung werden erleichtert.
  78. Schulen sollen Kurse oder Teile der Grundausbildung von Feuerwehr, THW, DRK und ähnlichen Organisationen anbieten können.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 5
FW ​28
Koalitionsvertrag ​1140
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Die Arbeit von Schülerfirmen wird unterstützt.
  2. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll einen wachsenden Anteil regionaler und ökologischer Produkte enthalten.
  3. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.
  4. Schüler werden bei der Bewältigung der Lerninhalte und beim Aufholen von Lernrückständen, auch infolge der Corona-Pandemie, unterstützt.
  5. Die vorhandenen Mittel des Aufholprogramms sollen bestmöglich in den Schulen für individuelle Förderung eingesetzt werden.
  6. Der Dialog mit allen an Schule Beteiligten wird zu einem Rat für Schule und Unterricht weiterentwickelt.
  7. Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für Vertretungslehrkräfte zur Minimierung des Unterrichtsausfalls eingesetzt.
  8. Das Schulsystem soll auch zweite und dritte Chancen eröffnen.
  9. Zusätzliche Möglichkeiten für Vertretungsunterricht werden schrittweise eingeführt.
  10. Zur Umsetzung der Inklusionsstrategie sollen an den Schulen schrittweise multiprofessionelle Teams für Unterricht und Förderung tätig sein.
  11. Die Diagnostik von Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung sowie körperliche und motorische Beeinträchtigung soll frühzeitig erfolgen.
  12. Die Bedingungen für den Wechsel zwischen Bildungsgängen werden geprüft, um mehr Durchlässigkeit zu erreichen.
  13. Der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter wird im Land umgesetzt.
  14. Hort und Schule sollen enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.
  15. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung wird gemeinsam mit außerschulischen Partnern fortgesetzt.
  16. Allen Schülern soll ein Mittagessen nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung angeboten werden, nicht nur an Ganztagsschulen.
  17. Das Land tritt mit den Kommunen in einen Dialog über die Umsetzung eines Mittagessens für alle Schüler und berücksichtigt dieses Ziel in seinen Förderprogrammen.
  18. Eine landesweite, einheitliche, zentral verwaltete Lernplattform für alle öffentlichen Schulen wird umgesetzt.
  19. Zwei „Digitale Landesschulen“ im beruflichen und allgemeinbildenden Bereich werden als Schulen in Landesträgerschaft errichtet.
  20. Ein ergänzendes landesweites digitales Lernangebot, auch für spezielle individuelle Förderung, soll entstehen.
  21. Vor Ort gewünschte Zusammenführungen von Schulen für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen werden unterstützt.
  22. An solchen Schulcampus-Standorten soll, wo möglich, eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet werden.
  23. Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache an Regionalen Schulen und Gesamtschulen werden gestärkt.
  24. Die individuelle Förderung an Regionalen Schulen und Gesamtschulen wird gestärkt.
  25. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden eine Versetzungseinheit.
  26. Erste Hilfe und Selbsthilfe werden stärker in der Schule verankert.
  27. Die Berufsorientierung wird in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus der Arbeitswelt weiter gestärkt.
  28. Auf Bundesebene wird die Wiedereinführung von Berufseinstiegsbegleitern an Regionalen Schulen und Gesamtschulen angestrebt.
  29. Die Arbeit von Schülerfirmen an Schulen wird gestärkt.
  30. Die Arbeit der Literaturhäuser wird stärker in die schulische Arbeit einbezogen.
  31. Die politische Bildung im Unterricht wird gestärkt.
  32. Im Unterricht zur politischen Bildung werden historische Ereignisse und aktuelle Entwicklungen niedrigschwellig, altersgerecht und kontinuierlich einbezogen.
  33. Der Ferienhort kann dauerhaft im Umfang von bis zu zehn Stunden beitragsfrei in Anspruch genommen werden.
  34. Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter wird umgesetzt.
  35. Der Ausbau der Hortplätze erfolgt vorrangig an Schulstandorten.
  36. Die Zusammenarbeit zwischen Hort und Grundschule wird zur Verwirklichung ganztägiger Bildung gestärkt.
  37. Der Schüler- und Jugendaustausch soll intensiviert werden.
  38. An Schulen soll verstärkt für den Schüler- und Jugendaustausch geworben werden.
  39. Internationale Schüleraustausche mit Polen, Frankreich und Russland sollen verstärkt werden.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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