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Wissenschaftler

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

BIW00
FDP00

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​15
CDU ​114
Grüne 2​25
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Für das Land Bremen soll ein Pandemierat aus Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und Vertretern des Gesundheitswesens eingerichtet werden.
  2. Für Wissenschaftsbeschäftigte und Studierende braucht es bezahlbare Wohnangebote.
  3. Mit der Hochschule Bremerhaven werden Möglichkeiten der Promotion an der Hochschule ausgelotet.
  4. Institute und alle Statusgruppen werden aktiv in die Erstellung des Wissenschaftsplans 2030 einbezogen.
  5. Der Aufbau eines zentralen Gesundheitscampus in Bremen oder Bremerhaven wird geprüft.
  6. Es gibt mehr unbefristetes Personal für Studiengangsorganisation und Lehre.
  7. Feste Stellen für feste Aufgaben in der Wissenschaft werden weiter ausgebaut.
  8. An Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten ist eine Befristung nur zulässig, wenn nicht überwiegend Daueraufgaben übernommen werden.
  9. Die Überführung in unbefristete Arbeitsverhältnisse wird in der Wissenschaft zum Regelfall, auch für Lektoren und Drittmittelbeschäftigte.
  10. Wissenschaftliche Mitarbeiter werden in der Regel auf vollen Stellen beschäftigt.
  11. Bei Qualifizierungsstellen wird die Regel eingehalten, dass mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit für die Qualifizierung zur Verfügung stehen.
  12. Die Befristung von Qualifizierungsverträgen entspricht der durchschnittlichen Qualifizierungsdauer.
  13. Neue, familienfreundlichere akademische Karrieremodelle stärken die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, auch im Mittelbau.
  14. Über den Bundesrat wird eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gegen Befristungsmissbrauch angestrebt.
  15. Für Engagement in Selbstverwaltungsgremien wird ein System der Anerkennung und Entlastung, etwa durch Deputatsreduktion, geschaffen.
  16. Alle Hochschullehrenden erhalten mindestens alle fünf Jahre einen Anspruch auf Fortbildung in der Lehre.
  17. Für Hochschullehrende werden Beratungsangebote zu Fortbildungen bereitgestellt.
  18. Es gibt mehr unbefristetes Personal für Studiengangsorganisation und Lehre.
  19. Diese unbefristeten Lehrstellen werden mit didaktisch besonders qualifizierten Personen besetzt.
  20. Die Auslagerung dauerhafter Lehr- und Prüfungsaufgaben an schlechter bezahlte Lehrbeauftragte wird unterbunden.
  21. Propaganda, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit und die Bedrohung kritischer Studierender oder Forschender durch Vertreter anderer Staaten werden nicht hingenommen.
  22. Das Hafenareal in Bremerhaven soll für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung geöffnet werden.
Weniger Pflichten 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Linke ​​14
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Koalitionsvertrag 2118
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die Akteneinsicht in einschlägige Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu Forschungszwecken wird vereinfacht.
  2. Im Personal- und Beamtenrecht werden die Rahmenbedingungen für gute Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft weiterentwickelt.
  3. Für Stellen mit überwiegenden Daueraufgaben in der Wissenschaft sollen unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
  4. Im Personal- und Beamtenrecht werden die Rahmenbedingungen für gute und verlässliche Beschäftigung in Lehre und Forschung weiterentwickelt.
  5. Die Empfehlungen aus der Evaluation des Rahmenkodex für gute Beschäftigung werden umgesetzt.
  6. Berufungsmodelle für innovative Kooperationsprofessuren werden gesetzlich verankert.
  7. Die Entfristungsquote bei landesfinanzierten Stellen an den Hochschulen wird weiter angehoben.
  8. Der Tenure-Track für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird gestärkt, damit sie nach der Promotion früh eine langfristige Perspektive erkennen.
  9. Die sozial- und inklusionspolitischen Komponenten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sollen an den Hochschulen im Land Bremen der Regelfall sein.
  10. Zuwendungen und Drittmittel des Bundes sollen sowohl für sozialpolitische Vertragsverlängerungen als auch zur Refinanzierung unbefristeter Stellen nutzbar sein.
  11. Es wird geprüft, wie Beschäftigte in regelmäßig wiederbewilligten Drittmittelprojekten entfristet werden können.
  12. Befristete Verträge in der Wissenschaft sollen sich bei Mutterschutz oder Elternzeit automatisch um diese Dauer verlängern.
  13. Befristete Verträge in der Wissenschaft sollen auf Antrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn Kinder unter 18 oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt betreut werden.
  14. Diese Verlängerungen sollen auch in Förderrichtlinien und -zeiträumen für Drittmittel des Bundes berücksichtigt werden.
  15. Vergleichbare Lehraufträge werden an und zwischen den Hochschulen im Land Bremen gleich vergütet.
  16. Die gleichberechtigte Mitbestimmung aller Statusgruppen an den Hochschulen wird gestärkt.
  17. Die Aufarbeitung der Rolle der Bremer Justiz im Nationalsozialismus durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Akteure wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 2
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 226

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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