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Wissenschaftler

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 1​7
CDU ​​2
SPD ​​4
Grüne 123
Linke 1330
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. In der Wissenschaft werden beste Arbeitsbedingungen geschaffen.
  2. Das Prinzip des „hire and fire“ in der Wissenschaft wird durchbrochen und Abhängigkeiten werden reduziert.
  3. Befristungen in der Wissenschaft werden zurückgefahren.
  4. Beschäftigungssicherheit in der Wissenschaft wird garantiert.
  5. Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung werden mit Dauerstellen unterlegt.
  6. Auf Bundesebene wird mindestens eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angestrebt.
  7. Vertragslaufzeiten von Projektstellen werden an Projektlaufzeiten gekoppelt, mit Mindestlaufzeiten und Verlängerung bei Weiterbewilligung.
  8. Ein Teil der Projektpauschalen fließt verbindlich in Personalstabilität und Qualifizierung.
  9. Hochschulische Laufbahnen für junge Wissenschaftler werden ausgebaut.
  10. Gemeinsames Mentoring für junge Wissenschaftler wird gefördert.
  11. Betreuungszeiten werden in Wissenschaftskarrieren angerechnet.
  12. Willkommenspakete mit Hilfen zu Wohnen, Dual Career und Behördenwegen werden für Wissenschaftler eingeführt.
  13. Tandem-Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden ausgebaut.
  14. Stipendiaten erhalten faire Zuverdienstmöglichkeiten.
  15. Familien- und Pflegezeiten führen für Stipendiaten nicht zu Nachteilen.
  16. Graduiertenstipendien werden mit Stellen kombiniert.
  17. Promotionswege werden mit Betreuungsvereinbarung, Mentoring und Zugang zu Hochschuleinrichtungen strukturiert.
  18. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden Promotionsstellen eingerichtet.
  19. Tenure-Track-Karrierewege werden zur Regel in der Wissenschaft.
  20. Die Sichtbarkeit von Lernenden und Forschenden wird erhöht.
  21. Wechsel zwischen Wissenschaft und Praxis werden vereinfacht.
  22. Für den Wissenstransfer werden Matching, Standardverträge, Datenhinweise und Transfer-Ansprechstellen bereitgestellt.
  23. Wissenschaftler erhalten bei Einschüchterungsklagen schnell Schutz.
  24. Ein neues Landeshochschulgesetz führt nach Möglichkeit die Viertelparität in Hochschulgremien ein.
  25. Transformation, Investitionen und Innovation werden von Beschäftigten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kommunen mitgestaltet.
  26. Über Bewirtschaftung und Investitionen des Fonds wird gemeinsam mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kommunen entschieden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
BSW ​317
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Projekte, die zu Ausgrenzung oder Boykott von Künstlern, Wissenschaftlern oder Journalisten aufrufen, erhalten keine öffentlichen Mittel.
  2. Die Transformation wird in den Regionen gemeinsam von Betrieben, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gestaltet.
  3. Die Wissenschaft erhält planbare Karrierewege, transparente Berufungsverfahren und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse.
  4. Dauerstellen für Daueraufgaben werden in der Wissenschaft zum Regelfall.
  5. Sachsen-Anhalt wird Vorreiter für faire Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, um junge Forscher zu halten.
  6. Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft werden grundsätzlich in Vollzeit ausgestaltet, Teilzeit nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten.
  7. Befristete Verträge zur wissenschaftlichen Qualifikation haben eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.
  8. Der Anteil befristeter Beschäftigung im wissenschaftlichen Mittelbau wird deutlich zugunsten unbefristeter Stellen reduziert.
  9. Prekäre Beschäftigung im Mittelbau wird abgebaut.
  10. Die Beschäftigungsbedingungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden deutlich verbessert.
  11. Planungssicherheit und wissenschaftliche Freiheit werden gestärkt.
  12. Prekäre Beschäftigung in der Forschung wird abgebaut.
  13. Weitgehend unbefristete Arbeitsverträge sichern die akademische Selbstkontrolle.
  14. Wissenschaftler können auch Ansichten abseits des Mainstreams in Forschung und Lehre vertreten.
  15. Unterschiedliche, auch unbequeme wissenschaftliche Positionen werden im offenen Diskurs zugelassen und respektiert.
  16. Die Freiheit von Forschung und Lehre wird uneingeschränkt geschützt.
  17. Die paritätische Mitbestimmung aller Statusgruppen an Hochschulen wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 3
FDP 129
FW ​​4
Koalitionsvertrag ​26

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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