Zum Inhalt

Vertrag und Programme

Grüne SH, Wahlprogramm 2022: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Wir sind Stadt. Land. Schleswig-Holstein“ (Wahlprogramm 2022 der Grünen), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Ideen verbinden – Chancen nutzen“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

← Übersicht: Koalitionsvertrag und Programme, alle Kapitel

Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2022 der Grünen, nicht aus dem Vertrag. 709 von 2.532 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung25
  1. Allen dauerhaft hier wohnenden Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht geben.
  2. In der öffentlichen Verwaltung das Bewusstsein für strukturelle und intersektionale Gewalt und für Prävention stärken.
  3. Diskriminierungskritische Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Land und Kommunen anbieten.
  4. Den Nachhaltigkeits-Rat regelmäßig dem Landtag berichten lassen.
  5. Über den Bericht jeweils eine politische Debatte im Landtag führen.
  6. Vollzugsdefizite bei Genehmigungsverfahren durch Rechtsverordnungen abbauen.
  7. Ressourcen in der Verwaltung für die europäische Energiewendezusammenarbeit mobilisieren.
  8. Das Digitalisierungsministerium beibehalten und in seinen Kompetenzen stärken.
  9. Im Landtag einen eigenständigen Digitalisierungsausschuss einrichten.
  10. Teams bilden, die mehrere Verantwortungsbereiche und Ressorts umfassen.
  11. Bei Doppelspitzen in Verwaltungsbehörden dürfen keine Gehaltsunterschiede bestehen.
  12. Den parlamentarischen Betrieb angemessen mit Mitteln ausstatten.
  13. Das Petitionsrecht verbessern.
  14. Menschen aus Nicht-EU-Ländern erhalten das Wahlrecht auf kommunaler Ebene und zum Landtag.
  15. Das Abgeordnetenmandat steht im Mittelpunkt der Tätigkeit von Abgeordneten.
  16. Lücken in den bestehenden Transparenzregeln schließen.
  17. Landtagsabgeordnete verpflichten, Nebentätigkeiten, Spenden und Zuwendungen ab dem ersten Cent öffentlich anzugeben.
  18. Bei Gesetzgebungsverfahren den Einfluss Dritter offenlegen.
  19. Initiator*innen können einen Volks- oder Bürger*innenentscheid über die Ergebnisse eines Bürger*innenrates verlangen.
  20. Die parlamentarische Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen erhöhen.
  21. Zivilgesellschaftliche Initiativen für die Demokratie verlässlich finanzieren und verstetigen.
  22. Ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie vermitteln und die Gegensätze zu rechter Ideologie aufzeigen.
  23. Kooperationen mit der Zivilgesellschaft aufbauen und unterstützen.
  24. Die Berichtspflicht der Geldwäschekoordinierungsstelle gegenüber dem Landtag von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.
  25. Die bestehenden Strukturen der Behördenkooperation überprüfen und den praktischen Anforderungen anpassen.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte70
  1. Behörden und Polizei im Umgang mit Zwangsarbeit besser schulen.
  2. Cannabis für Volljährige legalisieren.
  3. Die Abgabe von Cannabis in speziellen Fachgeschäften ermöglichen.
  4. Der Maßregelvollzug ist Teil der klinischen psychiatrischen Versorgung.
  5. Den Maßregelvollzug an die therapeutische Weiterentwicklung anschließen.
  6. Mehr wissenschaftliche Untersuchungen zum Maßregelvollzug ermöglichen.
  7. Besser evaluieren, wie wirkungsvoll der Maßregelvollzug die Gesellschaft schützt.
  8. Der Ausbau alltagspraktischer Fertigkeiten im Maßregelvollzug muss auch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und des Internets umfassen.
  9. Mehr digitale Formate im Maßregelvollzug nutzen, um Besuche entfernt wohnender Angehöriger zu ermöglichen.
  10. Öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehrgerätehäuser, Schulen und Rathäuser für Stromausfälle ausrüsten.
  11. Digitale Werbetafeln an das Warnsystem MoWaS anbinden.
  12. Jedes Landesministerium soll eine Katastrophenschutzbeauftragte oder einen Katastrophenschutzbeauftragten als Schnittstelle zum Innenministerium benennen.
  13. Die zivil-militärische Zusammenarbeit ausbauen.
  14. Konzepte zum Umgang mit Reichsbürger*innen und Prepper*innen in Katastrophengebieten entwickeln.
  15. In der Sicherheitspolitik dem Grundsatz "Prävention vor Repression" folgen.
  16. Die Sicherheitspolitik an Fakten und Wissenschaft ausrichten.
  17. Das Anforderungsprofil für angehende Polizist*innen weiterentwickeln.
  18. Eine Aufrüstung der Polizei mit weiteren Waffensystemen ablehnen.
  19. Sicherstellen, dass Trainings und Übungen bei der Polizei tatsächlich stattfinden.
  20. Regelmäßige Supervision und Nachsorge nach belastenden Einsätzen stärken.
  21. Eine kritische Fehlerumgangskultur besonders auf Leitungsebene der Polizei aufbauen.
  22. Kontrollquittungen bei Identitätskontrollen im öffentlichen Raum einführen.
  23. Die anlasslose Massenüberwachung durch Vorratsdatenspeicherung ablehnen.
  24. Den bisherigen Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung ablehnen.
  25. Den Einsatz von Body-Cams in Wohnungen ablehnen.
  26. Auf Opferforschung sowie täter- und opferorientierte Prävention bei häuslicher Gewalt setzen.
  27. Ein verpflichtendes Täter*innentraining schon nach dem ersten Polizeieinsatz einführen.
  28. Meldeauflagen während der Wegweisung einführen.
  29. Verstöße gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes konsequent sanktionieren.
  30. Aufenthaltsgebote gegen Täter*innen häuslicher Gewalt ermöglichen.
  31. Unterlassungshaft bei wiederholtem Verstoß gegen Kontakt- und Näherungsverbote einführen.
  32. Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft gestalten.
  33. Den Einsatz bezahlter V-Leute in rechtsextremen Strukturen ablehnen.
  34. Whistleblowing aus dem Verfassungsschutz an das Parlament auf sicherem Weg ermöglichen.
  35. Das Projekt "Wir im Rechtsstaat" nach Berliner Vorbild in Schleswig-Holstein einführen.
  36. Menschen ohne eigene Mittel für den Rechtsweg proaktiv und in verständlicher Sprache über Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe aufklären.
  37. Den Zugang zum Recht in ganz Schleswig-Holstein sicherstellen.
  38. Prüfen, ob eine thematisch umfassende öffentliche Rechtsberatung flächendeckend eingerichtet werden kann.
  39. Die psychosoziale Prozessbegleitung stärken.
  40. Die Gerichte flächendeckend mit modernster Technik ausstatten.
  41. In Justiz und Polizei die Voraussetzungen für die flächendeckende Videovernehmung von Zeug*innen schaffen.
  42. Die Gerichte erklären ihre Entscheidungen deutlich stärker als bisher.
  43. Das Strafrecht nur als letztes Mittel einsetzen.
  44. Gesetzliche Bestimmungen schaffen, damit niemand wegen Bagatelldelikten zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
  45. Die Richtlinie zur Umsetzung des Paragrafen 31a des Betäubungsmittelgesetzes anpassen.
  46. Den Grenzwert für die geringe Menge von Cannabisprodukten bis zur Entkriminalisierung auf 20 Gramm Bruttogewicht anheben.
  47. Die Strafverfolgungsbehörden gehen beim Containern mit Augenmaß vor.
  48. Ersatzfreiheitsstrafen weitgehend abschaffen und durch Abgeltung mit gemeinnütziger Arbeit ersetzen.
  49. Ambulante Sanktionen ausbauen, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren.
  50. Die empirische Überprüfung der Strukturen, Angebote und Maßnahmen des Justizvollzuges ausbauen.
  51. Das Leben in Haft so weit wie möglich den Verhältnissen außerhalb des Vollzugs angleichen.
  52. Lockerungen zur Entlassungsvorbereitung allen Gefangenen gewähren.
  53. Den Vollzugsplan an den Ausbau des offenen Vollzuges anpassen.
  54. Die Voraussetzungen für einen familienorientierten Vollzug weiter ausbauen.
  55. Die administrative und räumliche Selbstständigkeit des Jugendarrestes uneingeschränkt erhalten.
  56. Alternative Sanktionsformen zur Haft prüfen und erproben.
  57. Ein landesweites Behandlungskonzept für psychisch kranke Untersuchungs- und Strafgefangene erstellen.
  58. Für Opfer rechter Gewalt eine psychologische Betreuung sicherstellen.
  59. Die Räume jüdischer, migrantischer und türkischer Gemeinden sowie von Vereinen und Dorfgemeinschaften zu sicheren Orten machen.
  60. Beratungsorganisationen befähigen, rechte Dominanzbestrebungen durch Sozialarbeit früh zu erkennen und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
  61. Den Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden umfassend gewährleisten.
  62. Die Gefahr durch völkische Gemeinschaften und die internationale Kooperation von Rechtsextremen stärker in den Blick nehmen.
  63. Die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz ausstatten.
  64. Polizei und Justiz durch Aus- und Weiterbildung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit fördern.
  65. Striktere Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis einführen.
  66. Halbautomatische Waffen für Privatpersonen verbieten.
  67. Waffenscheine nur nach persönlicher Vorsprache erteilen.
  68. Die Verfahrenswege bei Weiterleitung und Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen zielgenauer ausgestalten.
  69. Die Obergrenzen für Bargeldzahlungen senken.
  70. Die Meldepflichten der Notar*innen verschärfen.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit24
  1. Das Arbeitsmarktnetzwerk „Mehr Land in Sicht!“, die Jugendmigrationsdienste, die IQ-Ländernetzwerke und die Willkommenslotsen bei den Kammern stärken.
  2. Arbeitsverbote und Kettenduldungen ablehnen.
  3. Schutzsuchende medizinisch versorgen.
  4. Versorgungslücken schließen.
  5. Verfahren fair gestalten.
  6. Den mehrjährigen Mindestvoraufenthalt als Zugangsbedingung zur Härtefallkommission abschaffen.
  7. Eine nachhaltig aufgestellte Beratungslandschaft mit personeller Kontinuität, Fachwissen und unabhängiger Beratung schaffen.
  8. Eine aufenthaltsrechtliche Lösung für Menschen ohne Papiere schaffen.
  9. Die Pflicht zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens bei Psychotrauma durch ein Recht auf ein solches Gutachten ergänzen oder ersetzen.
  10. Verlässliche Unterstützungsstrukturen des Landes für die aufnehmenden Kommunen bereitstellen.
  11. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ablehnen.
  12. Das Instrument der Abschiebehaft ablehnen.
  13. Die rechtlichen Grundlagen zur Abschaffung der Abschiebehaft auf Bundes- und europäischer Ebene schaffen.
  14. Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte haben ein Recht auf Selbstvertretung und Partizipation.
  15. Migrantische Selbstorganisationen finanziell unterstützen.
  16. Die Richtlinie zur Förderung von Integration und Teilhabe in Kreisen und kreisfreien Städten fortführen und auf alle ankommenden Zielgruppen ausrichten.
  17. Innovative Ansätze einzelner Koordinierungsstellen und Projekte aufgreifen und zu dauerhaften Strukturen ausweiten.
  18. Der Staat darf sich dort, wo Menschen sich engagieren, seiner Verantwortung nicht entziehen.
  19. Ehrenamtlichen Supervisionsmöglichkeiten, Zugang zu Dolmetscher*innen sowie Anerkennung ihrer Arbeit bieten.
  20. Handwerksbetriebe bei der Integration weiterhin durch das Land unterstützen.
  21. Ein echtes Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel schaffen.
  22. Opfer von Menschenhandel vor Abschiebung in Tatort- oder Herkunftsländer schützen.
  23. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder deutsche Staatsangehörigkeit schaffen.
  24. Auf Bundesebene ein Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien einführen.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie23
  1. Die staatlichen Marktüberwachungsbehörden sichern und stärken.
  2. Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige gemeinsam mit dem Bund bedarfsgerecht fortsetzen.
  3. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfolgen des eigenen unternehmerischen Handelns zur Voraussetzung für finanzielle und sachliche Förderung machen.
  4. Den Beginn der Förderung flexibler gestalten.
  5. Accelerator-Programme zur Begleitung wachsender Geschäftsideen landesweit ausbauen.
  6. Erfolgreiche Landesprojekte zur Vernetzung von Gründerinnen wie WeStartup SH stärken.
  7. Das Instrument der Innovationsassistent*innen auf etablierte Unternehmen ausweiten.
  8. Die bestehenden Förderprogramme des Landes öffnen.
  9. Eine Social-Innovation-Akademie für Forschung und Lehre zu sozialen Innovationen und sozialen Unternehmen aufbauen.
  10. Die Social-Innovation-Strategie in der kommenden Wahlperiode evaluieren und fortschreiben.
  11. Prüfen, welche weiteren Erleichterungen für Quereinsteiger*innen möglich sind und ob die Handwerksordnung durchlässiger und modularer werden kann.
  12. Die Selbstständigkeit in einzelnen Fachbereichen wie Reparaturdienstleistungen erleichtern.
  13. Selbstständigkeit in einzelnen Fachbereichen auch ohne abgeschlossene drei- bis vierjährige Lehre ermöglichen.
  14. Das Bürgschaftsprogramm des Bundes für Großansiedlungen landesseitig durch eine höhere Bürgschaftssumme unterstützen.
  15. Konversionsprojekte unterstützen, wo durch verschärfte Ausfuhrbeschränkungen Aufträge der Rüstungsindustrie wegfallen.
  16. Prüfen, in welchen Bereichen Ansätze der Postwachstumsökonomie sowie Ökoeffizienz, Ökoeffektivität und Ökosuffizienz ausgebaut werden können.
  17. Fortbildungsangebote zu Natur- und Klimaschutz sowie nachhaltigem Wirtschaften fördern.
  18. Schleswig-Holstein beteiligt sich am Bundesprogramm "Reisen für Alle".
  19. Eine Mitgliedschaft des Landes in der internationalen LGBTQ+-Reisevereinigung prüfen, um queere Menschen als Zielgruppe anzusprechen.
  20. Für Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie Vorstände der Sparkassen eine Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen.
  21. Den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen konkreter fassen.
  22. Den Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit Schwerpunkt auf nachhaltige Finanzen stärken.
  23. Die Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen zunächst in einem Pilotprojekt erproben.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung39
  1. Die Eingruppierung der sozialpädagogischen Assistent*innen im Standardqualitätskostenmodell verbessern.
  2. Den Gender-Pay-Gap in Schleswig-Holstein offenlegen.
  3. Den Gender-Pay-Gap in Schleswig-Holstein verringern.
  4. Den Landesmindestlohn wieder einführen und auf 13,50 Euro festlegen.
  5. Das Land soll jährlich einen Bericht zu den Arbeitsbedingungen herausgeben.
  6. Das Land soll konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen am Arbeitsmarkt vorschlagen.
  7. Die Situation migrantischer Frauen in der häuslichen 24-Stunden-Pflege besonders beachten.
  8. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal verschaffen.
  9. Erwerbstätige aus der EU und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte informieren.
  10. Die aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
  11. Das Personal der Staatlichen Unfallkasse Nord weiter aufstocken.
  12. Sexuelle Dienstleistungen als Arbeit anerkennen und entstigmatisieren.
  13. Die Sozialarbeit und die aufsuchende Beratung ausbauen.
  14. Die Beratungs- und Anlaufstellen finanziell absichern.
  15. Das Prostituiertenschutzgesetz auf Bundesebene reformieren, sodass es sich am Prinzip der Unterstützung orientiert.
  16. Mobile Arbeit darf die Betriebsratsarbeit nicht einschränken.
  17. Die IQ-Landesnetzwerke weiter stärken.
  18. Die Löhne in der Altenpflege und der Krankenpflege angleichen.
  19. Langfristig eine 35-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich einführen.
  20. Die Einrichtung und Arbeit von Betriebsräten in Alten- und Pflegeeinrichtungen fördern.
  21. Den Mindestlohn auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
  22. Den Arbeitnehmer*innenstatus auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
  23. Die Tagesförderstätten für einen Wandel hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt stärker in den Blick nehmen.
  24. Unternehmen sollen ihre Ausgleichsabgabe nicht mehr durch Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen senken können.
  25. Alle Berechtigten ausreichend über das Budget für Arbeit informieren.
  26. Berechtigte bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützen.
  27. Modellregionen einführen, in denen neutrale Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes das Budget für Arbeit begleiten und bewerben.
  28. Die Integrationsfachdienste stärken.
  29. Die Einführung des Bürgergelds durch den Bund konstruktiv begleiten.
  30. Hartz IV überwinden.
  31. Gemeinsam mit den Betroffenen wirksame Wege in gute Arbeitsplätze entwickeln.
  32. Die Qualität dieser Maßnahmen dauerhaft sichern und gemeinsam mit Trägern und Betroffenen verbessern.
  33. Die eigene Politik an der Leitidee des Grundeinkommens ausrichten.
  34. Einen bundesweiten, wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zum Grundeinkommen anstreben.
  35. Auf Bundesebene eine kurze Vollzeit für Eltern aller Geschlechter anstreben.
  36. Für kirchliche Angestellte das allgemein übliche Arbeitsrecht gelten lassen.
  37. Unternehmen sollen faire Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten.
  38. Mitarbeiter*innen in Gastronomie und Hotellerie fair bezahlen.
  39. Kurzfristige Arbeitsverträge in der zivilgesellschaftlichen Arbeit entfristen.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen21
Gesundheit und Pflege52
  1. Den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern.
  2. Beratungsangebote unter freier Trägerschaft in Schleswig-Holstein aufbauen und dauerhaft verankern.
  3. Eine Privatisierung des Gesundheitswesens ablehnen.
  4. Mehr Kommunen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen.
  5. Die Bedürfnisse von Menschen mit Krankheiten stärker berücksichtigen.
  6. Das Gesundheitssystem geschlechtergerecht und diversitätssensibel gestalten.
  7. Erkenntnisse zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege in der medizinischen und pflegerischen Praxis besser umsetzen.
  8. Die Standardisierung des Mannes als Normgeschlecht im pharmazeutischen Bereich beenden.
  9. Die Diagnostik von Black, Indigenous und People of Color fest in der Ausbildung von Pfleger*innen und Ärzt*innen sowie in der Forschung verankern.
  10. Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen in die Bedarfsplanung einbinden.
  11. Im Zusammenspiel von Gesundheitsämtern und bestehenden Gesundheitseinrichtungen eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufbauen.
  12. Das neue Berufsbild der gemeindeübergreifend tätigen Pflegefachkräfte mitgestalten und in Schleswig-Holstein umsetzen.
  13. Die Institutionen aus Pflege und Gesundheit sowie Patient*inneninteressen in die Gesundheitsplanung einbinden.
  14. Gesundheit ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  15. Kliniken künftig nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanzieren.
  16. Ein neues Finanzierungssystem für Kliniken schaffen.
  17. Weitere Privatisierungen im Gesundheitssektor ablehnen.
  18. Die Geburtshilfeabteilungen bei der Krankenhausplanung besonders berücksichtigen.
  19. Kompetenz und Hilfen bei der Behandlung weiblicher Genitalverstümmelung in Schleswig-Holstein schaffen.
  20. Diese Kompetenz über Aufklärung sowie Aus- und Weiterbildungen im sozialen und medizinischen Bereich aufbauen.
  21. Eine kompetente Verweisberatung und Begleitungsmöglichkeiten bereitstellen und besonders für geflüchtete Menschen zugänglich machen.
  22. Einen Sachmittelfonds für Behandlungs- und Reisekosten einrichten, der Finanzierungslücken schließt.
  23. Die Datenlage zu Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, verbessern.
  24. Den Versorgungsauftrag für Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen für Schleswig-Holstein konkretisieren.
  25. In dezentralen, interdisziplinären psychosozialen Anlaufstellen weitere Unterstützungsangebote schaffen.
  26. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen, die eine Pflegebedarfsplanung aufbauen.
  27. Eine*n Pflegebevollmächtigte*n in einer neuen unabhängigen Stabsstelle Pflege innerhalb der Landesregierung berufen.
  28. Die*den Pflegebevollmächtigte*n für Planung, Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Strategien gegen den Fachkräftemangel im Pflege- und Gesundheitssystem mitverantwortlich machen.
  29. Die*den Pflegebevollmächtigte*n an allen Vorhaben mit Pflegebezug beteiligen.
  30. Eine berufsständisch selbstverwaltete Pflege auch ohne Pflegeberufekammer unterstützen.
  31. Die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege verbessern.
  32. Vielfältige Wege in den Pflegeberuf schaffen.
  33. Einen Präventionsrat auf Landesebene einrichten.
  34. Beratungsstrukturen wie AIDS- und Drogenberatungsstellen stärken.
  35. Durch mobile Angebote mehr Informations- und Beratungsangebote im ländlichen Raum schaffen.
  36. Im Rahmen einer PrEP-Strategie ein Modellprojekt zur sicheren Anwendung von STI-Selbsttests entwickeln und fördern.
  37. Die Krankenkassen sollen im ersten Jahr die Kosten für Test-Kits einschließlich Personalförderung tragen.
  38. Den „One Health“-Ansatz stärker in die Gesundheitsvorsorge einbeziehen.
  39. Ein rechtssicheres Drug-Checking in Clubs und Discotheken unterstützen.
  40. Rechtssicheres Drug-Checking in Schleswig-Holstein umsetzen, um Gefahren beim Konsum chemischer Drogen zu mindern.
  41. Den verstärkten Einsatz von Streetworker*innen durch Kommunen begrüßen.
  42. Die Selbstverwaltungsgremien von Menschen mit Behinderung stärker in die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals einbeziehen.
  43. Die Arbeit der Medibüros in Kiel, Lübeck und Neumünster weiter unterstützen.
  44. Die Schwangerschaftsvorsorge in die medizinische Versorgung des Pilotprojekts einbeziehen.
  45. Bestehende Beratungs- und Therapieangebote bedarfsgerecht ausbauen.
  46. Regionale niedrigschwellige Versorgungsangebote für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen schaffen.
  47. Minderjährigen den Zugang zu diesen Versorgungsangeboten erleichtern.
  48. Eine geschlechtsspezifische Behandlung zum Standard machen.
  49. Reserveantibiotika ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten.
  50. Medizinische Versorgungszentren mit angestellten Ärzt*innen und Gemeindepfleger*innen aufbauen.
  51. Kommunale Krankenhäuser stärken.
  52. Den geplanten Ausbau der vollstationären psychiatrischen Versorgung in der Justizvollzugsanstalt Lübeck kritisch begleiten.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft90
  1. Mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne für die Akzeptanz von Kinderbetreuung zu ungewöhnlichen Uhrzeiten werben.
  2. Die Novelle des SGB VIII nutzen, um Inklusion als Leitgedanken zu verankern.
  3. Die Kinder- und Jugendhilfe soll alle Kinder und Jugendlichen inklusiv einschließen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen.
  4. Ein Verbot der Vollverschleierung an Hochschulen ablehnen.
  5. Die Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Studierende und Stipendiat*innen schließen.
  6. An Hochschulen All-Gender-Restrooms schaffen.
  7. Selbstgewählte Namen und Pronomen von Studierenden und Mitarbeitenden an Hochschulen erfassen und nutzen.
  8. Die soziale Transition bereits vor der rechtlichen unterstützen.
  9. Quoten für die Besetzung von Professuren und anderen Führungspositionen verankern.
  10. Auswahlverfahren für Spitzenpositionen in der Wissenschaft transparenter und chancengerechter gestalten.
  11. Studierenden und Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur Assistenz fortbilden zu lassen.
  12. Verhütung soll ein Thema aller Geschlechter sein und nicht überwiegend von Frauen bezahlt werden.
  13. Eine Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen einführen.
  14. Die Arbeitsbedingungen verbessern, um mehr Frauen in die Führungsgremien des Gesundheitswesens zu holen.
  15. Maßnahmen umsetzen, die inter*, nicht binäre und trans* Personen berücksichtigen.
  16. Die Einschränkungen des Rechts ungewollt Schwangerer auf körperliche Selbstbestimmung beseitigen.
  17. Die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB unterstützen.
  18. Den Paragraphen 218 StGB streichen.
  19. Schwangerschaftsabbrüche sollen kein gesellschaftliches Tabuthema mehr sein.
  20. Assistenzbedarfe abfragen und bereitstellen.
  21. Die Einsetzung hauptamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen fördern.
  22. Die Stellenausschreibungen für Behindertenbeauftragte unter Einbeziehung der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderungen gestalten.
  23. Den Landesaktionsplan partizipativ fortschreiben.
  24. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln.
  25. Die Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vorantreiben.
  26. Niedrigschwellige und barrierefreie Schutz- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Behinderungen schaffen.
  27. Das Betreuungswesen weiterentwickeln.
  28. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz überarbeiten.
  29. Träger der Einrichtungen sollen eine Gleichstellungsbeauftragte und einen Wohnbeirat mit eigenem Budget ausstatten.
  30. Die Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen unbürokratischer und kompetenter machen.
  31. Die Eingliederungshilfe bundesrechtlich überarbeiten und für geflüchtete Menschen mit Behinderungen muttersprachliche, kulturelle und traumasensible Erfordernisse berücksichtigen.
  32. Ungleichbehandlungen wie die Eintragung des Mannes als Hauptleistungsbezieher mit voller Kontrolle über das Familienkonto verhindern.
  33. Ein Familienförderungsgesetz auf Landesebene prüfen.
  34. Die Wirkung der im Bund geplanten Kindergrundsicherung auswerten und prüfen, ob notwendige Bedarfe abgedeckt sind.
  35. Die Bedarfe von Familien bei Wohnraum und Mobilität stärker berücksichtigen.
  36. Mehrsprachige Angebote in den Gemeinden ausbauen.
  37. Die Angebote der Frühen Hilfen wie Elternkurse und Beratungsangebote ausbauen.
  38. Einen Digitalpakt des Bundes für Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendhilfe anstreben.
  39. Für Jugend- und Sozialarbeiter*innen in den Kommunen einen datenschutzrechtlichen Rahmen für medienpädagogische Arbeit schaffen.
  40. Die Ausgestaltung des Jugend-Checks gemeinsam mit jungen Menschen entwickeln.
  41. Kinder- und Jugendbeiräten mehr Möglichkeiten im schulischen Raum einräumen.
  42. Eine Mustersatzung für Kinder- und Jugendbeiräte erlassen.
  43. Die Rechtsansprüche auf individuelle Beratung und Unterstützung im SGB VIII umsetzen.
  44. Einrichtungen und Jugendhilfeinstitutionen fördern.
  45. Die personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter auf kommunaler Ebene spürbar verbessern.
  46. Gemeinsam mit den Kommunen konkrete Qualitätsstandards für die Personalbemessung einführen.
  47. Kommunen bei sozialraumorientierten Konzepten und Sozialraumanalysen unterstützen und fördern.
  48. Die Rahmenbedingungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in der Pflegekinderhilfe umsetzen.
  49. In der Pflegekinderhilfe eine Qualitätsoffensive starten.
  50. Prüfen, wie die Pflegekinderdienste besser koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungen für Pflegeeltern und Fachkräfte angeboten werden können.
  51. Schulungsangebote zum Kinderschutz für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen vorsehen.
  52. Institutionen bei der Erarbeitung eines Schutzkonzepts unterstützen.
  53. Eine Kinderschutzkommission in Schleswig-Holstein einrichten.
  54. Kinder und Jugendliche über manipulative Kommunikationstechniken aufklären.
  55. Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche am Landtag ausbauen und für alle zugänglich machen.
  56. Die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
  57. Die Strukturen der Arbeitswelt einschließlich der Sorgearbeit gendergerecht verändern.
  58. Geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen ablehnen, weil sie individuelle Entfaltung verhindern.
  59. Den internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklären.
  60. Gegen geschlechtsspezifische Preisdifferenzierung bei gleichen oder ähnlichen Produkten und Dienstleistungen vorgehen.
  61. Frauen in der freischaffenden Kulturszene und in künstlerischen Leitungspositionen stärken.
  62. Auf Bundesebene ein Verbot sexistischer Werbung anstreben.
  63. Queerpolitik als Querschnittsaufgabe politischen Handelns verankern.
  64. Eine*n Landesbeauftragte*n für queere Themen einsetzen.
  65. Queerpolitische Vorhaben gemeinsam mit den Akteur*innen der queeren Selbstorganisation umsetzen.
  66. Zahlreiche Themenbereiche der Queerpolitik nicht allein dem ehrenamtlichen Engagement überlassen.
  67. Frauen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen in Vereinen und Verbänden fördern.
  68. Die Aus- und Fortbildung von Trainer*innen und Übungsleiter*innen ausbauen.
  69. Einsatzstellen und Freiwilligenagenturen stärker vernetzen.
  70. Den internationalen Frauentag am 8. März als Feiertag einführen.
  71. Vernetzung und Sichtbarkeit von Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in Handwerksberufen erhöhen.
  72. Beratungsangebote gegen die ungleiche Geschlechterverteilung in Handwerksberufen aufbauen.
  73. Gemeinsam mit der Wirtschaft eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche starten.
  74. Frauen und FINT*-Personen mehr Mitbestimmung in digitalisierungsrelevanten Gremien und bei der Vergabe öffentlicher Mittel geben.
  75. Spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen und FINT*-Personen bereitstellen.
  76. Hackathons nur für Frauen und FINT*-Personen fördern.
  77. Für Kinder und Jugendliche offene Bibliotheken, Parks sowie gepflegte Spiel- und Sportplätze bereitstellen.
  78. In jeder Gemeinde geeignete Treffpunkte für Jugendliche schaffen.
  79. Eine landeseinheitliche Transitionsrichtlinie für Beschäftigte des Landesdienstes einführen.
  80. Schon vor der rechtlichen Transition die freie Wahl von Namen und Personalpronomen ermöglichen.
  81. Alle Menschen können das Land ohne Barrieren bereisen.
  82. Bei den Paritätsregelungen auch Menschen berücksichtigen, die weder männlich noch weiblich sind.
  83. Menschen, die durch Behörden diskriminiert werden, Schadensersatzansprüche gegen das Land ermöglichen.
  84. Ein Verbandsklagerecht einführen, um Ansprüche aus Diskriminierung leichter geltend zu machen.
  85. Das Land unterzeichnet die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben.
  86. Darauf hinwirken, dass auch Landkreise und Kommunen die Deklaration zum Umgang mit HIV-positiven Menschen unterzeichnen.
  87. Projekte unterstützen, die Jungen und Männer zum Thema toxische Männlichkeit ansprechen.
  88. Männerberatungsstellen aktiv in den Gewaltschutz für Mädchen und Frauen einbinden.
  89. Ein landesweites kommunales Monitoring über Alltagsrassismus mit wissenschaftlicher Begleitung durchführen.
  90. Maßnahmen umsetzen, die inter*, trans* und nicht binäre Personen in der Führung von Landesunternehmen berücksichtigen.
Bildung, Wissenschaft und Forschung95
  1. Die Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein überarbeiten.
  2. Mehr Grünflächen als Spiel- und Lernorte schaffen.
  3. Perspektivisch in allen Kitas Heilpädagog*innen für die Inklusion von Kindern bereitstellen.
  4. Gebühren dürfen niemanden von der frühkindlichen Bildung ausschließen.
  5. Familiengruppen auch in der Nachmittagsbetreuung ermöglichen.
  6. Prüfen, ob statt starrer Schließzeiten in Kitas eine flexible dreiwöchige individuelle Familienzeit möglich ist.
  7. Die Berufsfachschul- und Fachschulausbildungen sowie die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen weiterentwickeln und ausbauen.
  8. Die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieher*innen-Ausbildung evaluieren.
  9. Die Angebote für den Quereinstieg in den Erzieher*innenberuf erweitern.
  10. Pädagogische Fachkräfte bei Verwaltungstätigkeiten und hauswirtschaftlicher Arbeit entlasten.
  11. Bildungsangebote gemeinsam mit den Jugendlichen entwickeln.
  12. Informationsschreiben der Schulen, insbesondere Elternbriefe, in verständlicher Sprache formulieren.
  13. Den Austausch der Schulen mit den Hochschulen im Land verstärken.
  14. Grundschulen wieder ermöglichen, die Grundschrift als Schulausgangsschrift zu nutzen.
  15. Sich bei der Stärkung der Medienbildung und der informatischen Bildung an den Erkenntnissen des Landesprogramms „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ orientieren.
  16. Weiterbildungsangebote für Informatik-Lehrkräfte ausbauen.
  17. Assistive Medien wie Talker, Screenreader, Anybookreader und die EiS-App für alle Lehrkräfte zur Selbstverständlichkeit machen.
  18. Den Schulträgern die Anschaffung assistiver Geräte erleichtern.
  19. Den Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz streichen.
  20. Quer- und Seiteneinstieg sowie weitere Modelle nutzen, um zusätzliche pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren.
  21. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung prüfen.
  22. Druckschriften, Ganzschriften und Lektüren den Schüler*innen leihweise und kostenlos zur Verfügung stellen.
  23. Verbrauchsarbeitshefte für Schüler*innen kostenlos bereitstellen.
  24. Landesweit einheitliche diagnostische Standards für die Feststellung von Förderbedarf einführen.
  25. Verbindliche Verfahrensregeln für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf einführen.
  26. Die Pro-Kopf-Zuweisung zusätzlicher Förderstunden in eine systemische Zuweisung an die Schulen überführen.
  27. Prüfen, wie Lehramtsstudierende im Vertretungseinsatz an Ausbildungsveranstaltungen des IQSH teilnehmen können.
  28. Die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen dauerhaft verfügbar machen.
  29. Die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben zu entlasten.
  30. Lehrkräften für klar definierte und befristete Aufgaben einen Leistungszuschlag gewähren.
  31. Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit an den Aufgabenstellungen ausrichten.
  32. Die Schulleitungstätigkeit allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen öffnen.
  33. Die Besoldung der Leitungen von Förderzentren aufgabenbezogen statt nach der Zahl der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf festlegen.
  34. Lehrkräfte und Schulpersonal bereits in der Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen vermitteln.
  35. In der Hochschulausbildung Angebote zu Diskriminierungsstrukturen schaffen.
  36. Ein Unterrichtsmodul „Mitbestimmung an der Schule“ wissenschaftlich evaluieren und einführen.
  37. Die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern schrittweise flächendeckend ausbauen.
  38. Die Landesschüler*innenvertretungen aktiv über Sitzungen und Inhalte des Bildungsausschusses des Landtages informieren.
  39. Geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten verringern.
  40. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und weitere Beschäftigte an Schulen entsprechend qualifizieren.
  41. Die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren in das traumapädagogische Angebot konzeptionell einbinden.
  42. Aus dem traumapädagogischen Angebot mittelfristig ein Regelangebot mit personeller Kontinuität machen.
  43. Heil- und traumapädagogische Grundlagen verbindlich in die pädagogischen Ausbildungen aufnehmen.
  44. Die Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausweiten und verstärken.
  45. Einen Runden Tisch „Bildung, Ausbildung und Klima“ einrichten.
  46. Langfristig an allen Grundschulen Gesundheitsfachkräfte einsetzen.
  47. Die Pauschalen für Schulen in freier Trägerschaft überarbeiten, unter anderem für Investitions-, Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
  48. Die Zahl der Jugendlichen erhöhen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen.
  49. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
  50. Alle Jugendlichen sollen einen Schulabschluss erlangen.
  51. Maßnahmen zur Lern- und Verhaltensunterstützung fördern.
  52. Das Land soll sich stärker an der Modernisierung der Schulen beteiligen.
  53. Standards für feste Be- und Entlüftungsanlagen in Schulen festlegen.
  54. Die Zahl der Promotionsstellen ausbauen.
  55. Die öffentliche Hochschullandschaft um Fachbereiche in Neumünster erweitern, vorrangig mit einem Pflegestudium.
  56. Nachteile in Studienordnungen, bei der Anerkennung von Studienleistungen und im Beschäftigungsrecht abbauen.
  57. Die Exzellenzstrategie der Bundesregierung ablehnen.
  58. Hürden für Studieninteressierte unterschiedlicher Biografien abbauen.
  59. Die Studienstarthilfe für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften fortsetzen.
  60. Die Berechnungsgrundlagen des BAföG regelmäßiger und automatisch an die Realität anpassen.
  61. Die BAföG-Fördersummen insbesondere für das Wohnen erhöhen.
  62. Das BAföG insgesamt elternunabhängiger gestalten.
  63. Fördermöglichkeiten für ein Teilzeitstudium schaffen.
  64. Schulen die Möglichkeit geben, ihr Engagement für Klimabildung unkompliziert öffentlich sichtbar zu machen.
  65. Kindertagesstätten sowie schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen finanziell, technisch und fachlich ausreichend für die Medienbildung ausstatten.
  66. Das medienpädagogische Landeskonzept modernisieren und kontinuierlich fortschreiben.
  67. Qualitätsmaterialien und öffentlich-rechtliche Lernplattformen für die Medienkompetenzvermittlung bereitstellen.
  68. Das Fach Gendermedizin an den Universitäten einführen.
  69. Mit einer niedrigschwelligen Qualifikation den Einstieg in die Pflege erleichtern.
  70. Differenzierte Unterrichtsmaterialien für die Thematisierung von Gewalt und sexual- sowie reproduktionsmedizinischer Versorgung im inklusiven Unterricht erarbeiten.
  71. Entsprechende Strukturen an den berufsbildenden Schulen ausbauen.
  72. Professuren mit Schwerpunkt Geschlechterforschung in den Technikwissenschaften einrichten.
  73. Das Fach Philosophie zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umbauen.
  74. Ein Studienfach „Religionswissenschaften“ an den Hochschulen einrichten.
  75. Die Beteiligung von Sozial- und Geisteswissenschaften an Nachhaltigkeitsforschung weiter unterstützen.
  76. Die Transformationsstudien ausbauen.
  77. Hochschulen als Innovationsstandorte für die Entwicklung ökologisch unbedenklicher Materialien weiter fördern.
  78. Forschung und Entwicklung zu neuen Bergungstechniken voranbringen.
  79. Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsmittel privater Unternehmen in Schleswig-Holstein soll steigen.
  80. Mehr junge Menschen für eine handwerkliche Ausbildung gewinnen.
  81. In Informationskampagnen, -messen und Beratungen klar benennen, dass alle Menschen Handwerksberufe gleich gut ausüben können.
  82. Die Forschung an Hochschulen und Universitäten zu Antikollisionssystemen fördern.
  83. In das Fortbildungsangebot Schulungen zu intersektionalen Perspektiven in der Planung und zu intersektionaler Datenerhebung aufnehmen.
  84. Die ökologische Landwirtschaft in der Lehre stärken.
  85. Auch an Hochschulen den Schwerpunkt stärker auf ökologische Landwirtschaft legen.
  86. Öffentliche Mittel stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft einsetzen.
  87. Die Lehrinhalte in Schule, Ausbildung und Studium entsprechend weiterentwickeln.
  88. Die universitäre Forschung zur Vermeidung von Stress, Leid und Schmerzen in der Nutztierhaltung fördern.
  89. Die Forschung zu Tierhaltung, Züchtung, Transport und Impfungen bei Tierseuchen ausbauen.
  90. An Schulen mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln.
  91. Den Tierschutz in den schulischen Fachanforderungen stärken.
  92. In der Berufsausbildung von Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien vegetarische oder vegane Alternativen anbieten.
  93. In den Bildungsangeboten der Landwirtschaftskammer das Tierwohl stärker berücksichtigen.
  94. Black People of Color vermehrt für das Jura-Studium gewinnen und in ihrer Laufbahn fördern.
  95. Kritische Rechtswissenschaft fördern.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung23
  1. Kreative Nutzungskonzepte für Wohnraum fördern.
  2. Die Mietpreisbremse wieder einführen.
  3. Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
  4. Kommunen die Möglichkeit geben, Startkapital in Bodenfonds einzubringen.
  5. Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit durch den Bund befürworten.
  6. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude für Landesgebäude zum Standard machen.
  7. Für Paare eine Einkommensgrenze von 75 000 Euro festlegen.
  8. Ausgebildeten Assistenzkräften in inklusiven Wohngemeinschaften eine geringe Miete ermöglichen.
  9. Den Beratungsangeboten für Mieter*innen angesichts der Lage am Wohnungsmarkt besonderes Gewicht geben.
  10. Bei landesweiten Planungen wie Landesentwicklungsplan und Regionalplänen Doppelbelegungen von Flächen verringern.
  11. Prüfen, ob verbindliche Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssen.
  12. Bebauung in überflutungsgefährdeten Bereichen vermeiden oder Häuser auf Warften errichten.
  13. Die Wärmewende mit wirksamem Mieter*innenschutz verbinden.
  14. Die Bundesförderungen zur Gebäudesanierung landespolitisch flankieren.
  15. Einen gemeinsamen Pakt für die Gebäudesanierung schließen.
  16. Vegetations-Korridore vom Zentrum zur Peripherie schaffen, die als Schattengeber und Wasserspeicher dienen.
  17. Alles, was Menschen für ein gutes Leben in der Stadt brauchen, ist innerhalb von 15 Minuten erreichbar.
  18. Eine Politik betreiben, die zeitliche Abläufe und räumliche Organisation im Alltag aufeinander abstimmt.
  19. Den öffentlichen Raum um mehr öffentliche Wickelräume, Toiletten und Sitzmöglichkeiten ergänzen.
  20. Die Entwicklung von Integrierten Dorf- und Stadtentwicklungskonzepten fachlich fördern.
  21. Die Menschen stehen wieder im Mittelpunkt der Städte.
  22. Strukturen etablieren, die Menschen befähigen, Expert*innen ihres eigenen Umfelds zu werden.
  23. Das Städtebauprogramm des Landes aktualisieren.
Verkehr und Infrastruktur51
  1. Stadien und Sportstätten ohne PKW erreichbar machen und auf Veranstaltungen der kurzen Wege setzen.
  2. Spezielle ÖPNV-Angebote für Teilnehmer*innen und Besucher*innen von Sportveranstaltungen entwickeln.
  3. Die Schifffahrt in den Emissionshandel einbeziehen.
  4. Einen eigenen landesweiten Planungsstandard für Fuß- und Radwege entwickeln.
  5. Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln.
  6. Kooperationsmöglichkeiten mit privaten Unternehmen im Mobilitätsangebot erschließen.
  7. On-Demand-Angebote sowie Car- und Bikesharing in bestehende und neue günstige ÖPNV-Tarife integrieren.
  8. Den finanziellen Rettungsschirm für Verkehrsbetriebe fortsetzen.
  9. Nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum überführen.
  10. Die Einrichtung einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für das Land prüfen.
  11. Den Bau neuer Gleise etwa für Insel-, Bäder- und Straßenbahnen prüfen.
  12. Das Bündnis „Zukunft Schiene Nord“ mit der Deutschen Bahn weiterentwickeln.
  13. Die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen.
  14. Prüfen, ob Eintrittskarten als Fahrschein im ÖPNV anerkannt werden können.
  15. Der Vermeidung von Verkehr Vorrang einräumen.
  16. Neue größere Gewerbegebiete und Logistikzentren an einen Gleisanschluss binden.
  17. Mit mehr Hochleistungsterminals den Kombinierten Verkehr stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr über 50 Kilometer mehr nötig ist.
  18. Ein bundesweites Konzept zur Regionalisierung des Schienengüterverkehrs anstreben.
  19. Menschen mit geringem Haushaltseinkommen eine Ermäßigung von 50 Prozent gewähren.
  20. Das Land übernimmt eine Anschubfinanzierung für das Bildungsticket.
  21. Die Förderfähigkeit von Radverkehrsinfrastrukturen an die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen binden.
  22. Radwege bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei ausbauen.
  23. Neue Zweirichtungsradwege so breit bauen, dass gefahrlose Begegnungen auch mit Lastenrädern und Handbikes möglich sind.
  24. Geschützte Radfahrstreifen ermöglichen.
  25. Unternehmen und Betriebe dazu ermuntern, ihren Beschäftigten ebenfalls geschützte Fahrradstellplätze, Duschen und Umkleideräume bereitzustellen.
  26. Orte des öffentlichen Lebens und des täglichen Bedarfs sollen mehr Fahrradstellplätze, auch für Lastenräder, nahe am Eingang anbieten.
  27. Bei der Planung neuer Gewerbegebiete Radwege berücksichtigen.
  28. Die Kommunen beim Bau barrierefreier und breiter Fußwege unterstützen.
  29. Fußwege künftig ausreichend breit und getrennt vom Radverkehr planen.
  30. Die Rechte von Fußgänger*innen auf allen politischen Ebenen stärken.
  31. Vorrangschaltungen an Ampeln für den Fußverkehr einrichten.
  32. Bodenleitsysteme und Doppelquerungen erleichtern Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen den Fußverkehr.
  33. Verkehrsplanung künftig auch an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichten.
  34. Die Spitzenposition des Landes bei den Neuzulassungen von Elektroautos ausbauen.
  35. Bei der Verkehrsfinanzierung dem öffentlichen Verkehr und der Schiene Vorrang geben.
  36. Neue Bundesfernstraßen in Schleswig-Holstein werden abgelehnt.
  37. Die Fortführung der A 20 über die Anbindung an die A 7 hinaus wird abgelehnt.
  38. Der Ausbau der A 23 wird abgelehnt.
  39. Bei Landesstraßen den Erhalt dem Neubau vorziehen.
  40. Kommunale Modellversuche mit flächendeckendem Tempo 30 unterstützen.
  41. Den gesamten Hafenbetrieb emissionsfrei gestalten.
  42. Einen klimaneutralen Antrieb perspektivisch zur Voraussetzung für das Anlaufen der Häfen machen.
  43. Das World Ports Climate Action Program verpflichtend umsetzen.
  44. Eine Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe ausbauen und ab 2025 bereitstellen.
  45. Die Tankinfrastruktur für grünen Wasserstoff in den Häfen ausbauen.
  46. Schiffen mit gutem Environmental Ship Index Vorteile gewähren.
  47. Weitere Flussvertiefungen und -verbreiterungen im Land werden abgelehnt.
  48. Fähren für den Rad- und Fußverkehr in das Velorouten-Konzept und touristische Fahrradwege einbinden.
  49. Mehr Fußgänger*innenzonen einrichten.
  50. In der Infrastrukturberichterstattung die Klimawirkung einzelner Maßnahmen kenntlich machen.
  51. Das Grenzkieker-Ticket kurzfristig wieder einführen.
Energie27
  1. Möglichst viele Menschen in Schleswig-Holstein von der Energiewende profitieren lassen.
  2. Bewohner*innen der Standortgebiete von Wind- und Solarparks den Erwerb niedrigschwelliger Eigentumsanteile erleichtern.
  3. Administrative Hemmnisse für den Windenergieausbau weiter abbauen.
  4. Jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen ausstatten.
  5. Die Bundesregelungen zur Solarnachrüstung durch Förderungen und verpflichtende Vorgaben ergänzen, um soziale Härten zu vermeiden.
  6. Keine Flächenplanung für Solarenergie auf Landesebene einführen.
  7. Auf Bundesebene die nötigen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Bioenergie schaffen.
  8. Schleswig-Holstein zu einem Land der Bioökonomie entwickeln.
  9. Stromleitungen aus- und neu bauen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
  10. Integrierte Netzplanung zum Kernbestandteil der Weiterentwicklung der Infrastrukturachsen machen.
  11. Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein den Absatz auf dem europäischen Markt eröffnen.
  12. Großen Wasserstoffverbrauchern wie Industrieunternehmen Zugang zum europäischen und globalen Markt verschaffen.
  13. Ab 2023 den Einbau von Öl- und reinen Gasheizungen beenden.
  14. Wärmepumpen in Kombination mit einem Speicher fördern.
  15. Strom in Schleswig-Holstein soll nicht teurer sein als anderswo.
  16. Die Regeln des Strommarktes auf die Anforderungen der Zukunft ausrichten.
  17. Flexible Strompreise und flexible Stromnebenkosten einführen, um Erzeugung und Verbrauch abzustimmen.
  18. Den Energieverbrauch senken.
  19. Fossile Energieinfrastrukturen als nicht zukunftsfähig einstufen.
  20. Kein LNG-Terminal in Schleswig-Holstein bauen.
  21. Die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ablehnen.
  22. Die politische Arbeit gegen einen Wiedereinstieg in die Atomenergie fortsetzen.
  23. Der Atomenergie wird wegen Kosten, Gefahren und langfristiger Belastung von Mensch und Umwelt eine Zukunft abgesprochen.
  24. Die stillgelegten Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf zügig und unter höchsten Sicherheitsstandards vollständig zurückbauen.
  25. Neue Ölbohrungen werden abgelehnt.
  26. Fracking wird wegen der Gefährdung des Grundwassers abgelehnt.
  27. Investitionen des Landes in Kernenergie und fossile Energie ausschließen.
Klima, Umwelt und Naturschutz77
  1. Den Einsatz von Beton vermeiden.
  2. Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes zum ökologischen Bauen starten.
  3. Den Ausbau der Deponiekapazitäten so gering wie nötig halten.
  4. Die Möglichkeiten des Deponierückbaus evaluieren.
  5. Wertvolle Stoffe aus Deponien bergen.
  6. Die Ausschreibungsrichtlinie für öffentliche Landesgebäude ändern, sodass der Einsatz natürlicher Gesteinskörnungen nicht mehr vorgeschrieben ist.
  7. Den Schutz von Bäumen landesweit verbessern.
  8. Weitere rechtliche Möglichkeiten für den Baumschutz auf privatem und öffentlichem Boden prüfen.
  9. Jede Kommune soll eine Baumschutzsatzung nach dem Hamburger Modell haben.
  10. Die Klimafolgen von Sportgroßveranstaltungen in einer CO2-Bilanz transparent machen.
  11. Unvermeidbare CO2-Emissionen kompensieren.
  12. Gemeinsam mit Sportverbänden und Wissenschaft umweltverträgliche Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern entwickeln.
  13. Gemeinsam mit Vereinen und Verbänden Projekte zur Sicherung des Tierwohls im Leistungs- und Freizeitsport umsetzen.
  14. Ein Emissionsrestbudget von 147 Millionen Tonnen CO2 für Schleswig-Holstein festlegen.
  15. Den Klimaschutz als öffentliches Interesse definieren.
  16. Alle Landesförderungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz prüfen.
  17. Bündnisse für den Klimaschutz über die Landesgrenzen hinaus ausbauen und festigen.
  18. Die Biodiversitätskrise in Schleswig-Holstein bewältigen.
  19. Die Landschaftsschutzgebiete evaluieren.
  20. Im Umkreis von Schutzgebieten pestizidfreie Pufferzonen einrichten.
  21. In Moorgebieten höhere Wasserstände einstellen.
  22. Den Holzverkauf gegenüber dem Schutz der Waldökosysteme nachrangig behandeln.
  23. Den Holzvorrat in alten Laubwäldern erhöhen.
  24. Das Landeswaldgesetz novellieren.
  25. Die Waldbaurichtlinie der Landesforsten überarbeiten.
  26. Auf kommunaler Ebene verbindliche Baumschutzsatzungen einführen.
  27. Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen.
  28. Vollzugsdefizite im Natur- und Umweltschutz auf allen Ebenen abbauen.
  29. Schleswig-Holstein soll mit seiner Abfallwirtschaft zum Vorreiter werden.
  30. Eine Landesagentur für Kreislaufwirtschaft aufbauen.
  31. Ausnahmen von der Pfandpflicht, etwa auf Getränkedosen im Grenzhandel, konsequent zurückfahren.
  32. Langfristig eine beiderseits der deutsch-dänischen Grenze geltende Dosenpfand-Regelung mit einheitlichen Pfandbeträgen einführen.
  33. Eine große Öffentlichkeitskampagne zur Abfallvermeidung starten.
  34. Mehr Initiativen für „Unverpackt-Produkte“ im Einzelhandel anstoßen.
  35. Die Entwicklung alternativer und ökologisch unbedenklicher Materialien voranbringen.
  36. Die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne unterstützen.
  37. Kommunen, die die allgemeine Wertstofftonne einführen wollen, bei Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland unterstützen.
  38. Auf mindestens 50 Prozent des Nationalparks Wattenmeer jede wirtschaftliche Nutzung einstellen.
  39. Fließgewässer für wandernde Fischarten durchgängiger gestalten.
  40. Mindestens 30 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz stellen, davon die Hälfte als Nullnutzungszone.
  41. Die Bioabfallverordnung weiter verschärfen.
  42. Eine EU-Bioabfall-Richtlinie einführen.
  43. Projekte zum Monitoring sprengstofftypischer Verbindungen unterstützen.
  44. Eine aktive Meeresschutzpolitik betreiben.
  45. Den Unterwasserlärm verringern.
  46. Ambitionierten Klimaschutz gegenüber Klimaanpassung den Vorrang geben, weil er wirkungsvoller und kosteneffizienter ist.
  47. In den Sektoren Industrie, Energie, Mobilität, Bauen und Landwirtschaft präventiv statt nachträglich handeln.
  48. Regeln setzen und die Weichen für den 1,5-Grad-Pfad stellen.
  49. Umweltverbänden angemessene Ressourcen für gutachterliche Aufträge und die Verfahrensbeteiligung verschaffen.
  50. Arten wie Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische Innovationen schützen.
  51. Artenschutzrechtliche Ausnahmen weiterhin nur im Einzelfall zulassen.
  52. Bei der Planung von Solar-Freiflächenanlagen zugleich Biotopverbünde schaffen.
  53. Richtlinien und Verordnungen vereinfachen, die Klimaschutzmaßnahmen erschweren.
  54. Barrieren abbauen, die den Klimaschutz behindern.
  55. Das Verpressen von CO2 im Boden (CCS) wird abgelehnt.
  56. Die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer schnellstmöglich beenden.
  57. Für einen zügigen und sicheren Rückbau der Förderanlagen im Nationalpark Wattenmeer sorgen.
  58. Die Emission Control Areas ausweiten.
  59. Eine Produkthaftung für Umweltschäden durch umweltschädliche Substanzen einführen.
  60. Eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen einführen.
  61. Das Land zur Vorreiterregion der ökologischen Jagd machen.
  62. Eine grundlegende Reform des Landesjagdgesetzes anstoßen.
  63. Die Interessen der Jäger*innen besser mit Natur-, Arten- und Tierschutz in Einklang bringen.
  64. Die Jagdausbildung um naturschutzfachliche Inhalte ergänzen.
  65. Die Unabhängigkeit der Jagdprüfungen sicherstellen.
  66. Die Befähigung zur Jagd durch regelmäßige Schießnachweise überprüfen.
  67. Bleifreie Munition bei der Jagd durchsetzen.
  68. Die Liste jagbarer Arten verkürzen.
  69. Kommunen, Kommunalbetriebe und Bauhöfe bei einer artenfreundlichen Pflege von Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Knicks unterstützen.
  70. Ein Förderprogramm für ökologische und insektenfreundliche Beleuchtung von Rad- und Fußwegen auflegen.
  71. Mit Wettbewerben Privat- und Gewerbeflächen in die Förderung der Artenvielfalt einbeziehen.
  72. Bürokratische Hürden für Urban-Gardening-Projekte abbauen und ihre Umsetzung erleichtern.
  73. Naherholungsgebiete wie Strände, Seen und Parks für alle Menschen zugänglich machen.
  74. Den motorisierten Wassersport auf E-Mobilität umstellen.
  75. Den Klimabericht des Landes um die Nachhaltigkeitsziele erweitern und sich daran orientieren.
  76. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll quantitative Angaben zu verursachtem und eingespartem CO2 offenlegen.
  77. Eine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Klimaneutralität bis 2035 beschließen.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum39
  1. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden ist mit Klimaneutralität unvereinbar.
  2. Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen aktiv über die Chancen der Renaturierung informieren und dafür werben.
  3. Die Stickstoffeinträge auf jährlich 120 Kilogramm je Hektar senken.
  4. Schnellstmöglich aus der Grundschleppnetzfischerei aussteigen.
  5. Stellnetze naturschutzgerecht regulieren.
  6. Fangquoten anhand internationaler Forschungsergebnisse festlegen.
  7. Überflutungsräume künftig ohne Pestizide und Düngung bewirtschaften.
  8. Die Landwirtschaft in Einklang mit der Natur bringen.
  9. Die Landwirt*innen an der Biodiversitätsstrategie des Landes beteiligen.
  10. Die Agrarpolitik nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ reformieren.
  11. Die EU-Öko-Verordnung konsequent umsetzen.
  12. Das Öko-Landbaugesetz überarbeiten, um Hemmnisse für den Umstieg abzubauen und Beratung aufzubauen.
  13. Die Fachberatung für den Umstieg auf Ökolandbau ausweiten.
  14. Auch die neue Gentechnik in Landwirtschaft, Wald, Lebensmitteln und Tierhaltung wird abgelehnt.
  15. Auch neue Gentechniken dem Risikoprüfungs- und Zulassungsregime des Gentechnikrechts unterwerfen.
  16. Die Vielfalt der angebauten Agrarprodukte über Landesprogramme erhöhen.
  17. Das Grundstücksverkehrsrecht in dieser Wahlperiode anpassen.
  18. Eine Anlaufstelle auf Landesebene für gemeinwohlorientierte Landwirtschaft schaffen.
  19. Ein Förder- und Beratungsprogramm für gemeinwohlorientierte Landwirtschaftsformen starten.
  20. Eine nach der Giftigkeit der Wirkstoffe gestaffelte Pestizidabgabe einführen.
  21. Beratungsangebote für Küchenfachkräfte nach dem Vorbild des Kopenhagener House of Food fördern.
  22. Die Fütterung der Nutztiere anpassen.
  23. Die Schlachtung tierschonender gestalten.
  24. Betriebe mit schwierigen Voraussetzungen sollen in einem ersten Schritt schnellstmöglich die Haltungsstufe 2 erreichen.
  25. Prüfen, wie dem individuellen Tierschutz bei der Tierseuchenbekämpfung mehr Gewicht gegeben werden kann.
  26. Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe und Schlachthöfe mindestens alle fünf Jahre durchführen.
  27. Zusätzlich unangemeldete Kontrollen durchführen.
  28. Bei Tierschutzkontrollen das Vier-Augen-Prinzip anwenden.
  29. Kontrollen durch Veterinär*innen im Rotationsprinzip durchführen.
  30. Den Umfang der Kontrollen auf Sicherheitsstandards wie Brandschutz und Rauchmelder ausweiten.
  31. Verhängte Tierhaltungsverbote engmaschig und wirksam überwachen.
  32. Einen Tierschutzplan des Landes mit Missstandsanalyse, Verbesserungsvorschlägen und Zeitzielen aufstellen.
  33. Allen Tieren in privater Haltung und in Auffangstationen die Behandlung mit leidmindernden oder lebensrettenden Medikamenten ermöglichen, auch wenn sie zu den Nutztierarten zählen.
  34. Halter*innen ermöglichen, ihre Tiere per Erklärung von der Einstufung als Nutztier zu entbinden.
  35. Gemeinsam mit den Kommunen einen Praxisleitfaden Taubenmanagement entwickeln.
  36. Die Förderung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen möglichst unbürokratisch gestalten.
  37. Wildtiere aus dem Zirkus verbannen.
  38. Ehemaligen Zirkuswildtieren ein gutes Leben auf Gnadenhöfen oder in Zoologischen Gärten ermöglichen.
  39. Hofstellen erhalten.
Digitalisierung, Daten und Technologie11
Europa, Euro und europäische Institutionen1
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit8
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung18
  1. Die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkennen, um ihren Schutz und Erhalt zu fördern.
  2. Einen Kulturentwicklungsplan erarbeiten.
  3. Die Künstler*innensozialkasse erhalten und stärken.
  4. Ein Büro für Popkultur als zentrale Anlaufstelle mit Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangeboten einrichten.
  5. Bei der Sanierung von Bibliotheken Aspekte des Klimaschutzes besonders berücksichtigen.
  6. Die Vernetzung von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen befürworten.
  7. Werkdatenbanken zur Sicherung von Künstler*innennachlässen schaffen.
  8. Die Gedenkorte entlang der Lübecker Bucht vernetzen und den länderübergreifenden Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern pflegen.
  9. Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar machen.
  10. Die staatlichen Normen für Religionsgemeinschaften und das Staatskirchenrecht auf Landesebene modernisieren.
  11. Bei weiteren Feiertagen den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar und den 8. Mai als Tag der Befreiung anstreben.
  12. Den Austritt aus Religionsgemeinschaften erleichtern.
  13. Eine Senkung oder Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren prüfen.
  14. Die im Denkmalrecht verankerten Möglichkeiten zur energetischen Sanierung von Baudenkmälern befürworten.
  15. Das Angebot unabhängiger lokaler Radiosender und offener Kanäle flächendeckend ausweiten.
  16. Religionsgemeinschaften verpflichten sich, ihre Strukturen mit staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen zu hinterfragen.
  17. Die Geschäftsstelle der*des Landesbeauftragten für jüdisches Leben vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
  18. Kooperative Projekte mit dem Staat Israel und der Gedenkstätte Yad Vashem unterstützen.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung15

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de