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Vertrag und Programme

Grüne HH, Wahlprogramm 2025: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Gute Gründe für Grün“ (Wahlprogramm 2025 der Grünen), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2025 der Grünen, nicht aus dem Vertrag. 778 von 2.391 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung30
  1. In allen Behörden und Bezirken werden Nachhaltigkeitsbeauftragte eingesetzt.
  2. Die untere Straßenverkehrsbehörde wird in die Verkehrsbehörde integriert.
  3. Die digitale Bau- und Grundstücksakte wird in Hamburg eingeführt.
  4. Ein neuer Jugendcheck prüft politische Entscheidungen auf die Belange junger Menschen.
  5. Eine Enquete soll dazu beitragen, Hamburg krisenresilient zu machen.
  6. Für alle Dienstleistungen gilt ein Recht auf analoge Zugänglichkeit.
  7. Die Sozialbehörde erhält eine gute personelle und digitale Ausstattung.
  8. Die verschiedenen Parkausnahmegenehmigungen für Dienstleistungen sollen zusammengefasst werden.
  9. Parkausnahmegenehmigungen für Dienstleistungen sollen unbürokratisch erteilt werden.
  10. Nach dem Once-Only-Prinzip sollen Unternehmen der Verwaltung bereits vorliegende Angaben mit ihrem Einverständnis nicht erneut machen müssen.
  11. Die Kernverwaltung soll ein Vergabemanagementsystem nutzen, das auch andere öffentliche Auftraggeber in Hamburg nutzen können und möglichst nutzen sollen.
  12. Rund um Innovationszentren, zuerst als Sonderinnovationszone in der Science City Bahrenfeld, sollen Vorschriften und Verfahrensweisen ausgesetzt werden können.
  13. Für Informationsanforderungen der Verwaltung soll das Once-Only-Prinzip gelten.
  14. Die Bemühungen auf Bundesebene gegen Desinformation werden unterstützt.
  15. Die Hamburgische Bürgerschaft soll zu einem Vollzeitparlament werden.
  16. Die Fraktionen sollen mit einem Budget für eine professionelle Mitarbeiterstruktur angemessen ausgestattet werden.
  17. Das Parlament soll mit Einrichtungen wie einem wissenschaftlichen Dienst ausgestattet werden.
  18. Das Hamburger Transparenzgesetz soll stetig weiterentwickelt werden.
  19. Das Transparenzportal soll konstant gepflegt und technisch aktuell, unter anderem maschinenlesbar und barrierefrei, gehalten werden.
  20. Auch die öffentlichen Unternehmen Hamburgs sollen Transparenz herstellen.
  21. Die Befugnisse des Hamburgischen Beauftragten für Informationsfreiheit sollen gesetzlich klargestellt werden.
  22. Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes wird geändert, damit die Länder das kommunale Wahlrecht auf Nicht-EU-Bürger ausweiten können.
  23. Ein Budgetbüro soll die Rechte der Bürgerschaft stärken.
  24. Interdisziplinär aufgestellte Führungsteams sollen Regelungen stärker fachlich als formal-juristisch bewerten.
  25. Die Verwaltung gibt künftig mehr Geld für moderne Arbeitswelten und weniger für ungenutzte Büroflächen aus.
  26. Behörden erhalten frühzeitig ein Mietbudget und entscheiden eigenständiger über Fläche, Ausstattung und Standort.
  27. Hamburg soll eine attraktive Arbeitgeberin für den öffentlichen Dienst bleiben.
  28. Der TV-L soll flexibilisiert werden.
  29. Die Stadt bietet ihren Beschäftigten das Deutschlandticket in der vergünstigten Version an.
  30. Für das Personal der Verwaltung werden Haltestrategien gegen den Fachkräftemangel entwickelt und umgesetzt.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte33
  1. Das Entlassungsmanagement für Strafgefangene sichert die Kontinuität von medizinischer Versorgung und Versicherungsschutz nach der Haft.
  2. Für die frühe Erkennung und Behandlung von Infektionskrankheiten in Haft werden finanzielle Mittel bereitgestellt.
  3. Der Katastrophenschutz soll ausgebaut werden.
  4. Die Staatsanwaltschaften sollen für die Bekämpfung von Straftaten gegen die Mitbestimmung gestärkt werden.
  5. Protest gegen Faschismus, auch mit zivilem Ungehorsam, soll sicher und ohne Kriminalisierung möglich sein.
  6. Aus der NSU-Aufarbeitung sollen Lehren für die Zukunft gezogen werden.
  7. Das Deutsche Richtergesetz soll so geändert werden, dass Dienstbezüge bei vorläufiger Untersagung der Amtsführung vorläufig einbehalten werden können.
  8. Hass auf andere Menschen soll neben der Strafverfolgung präventiv begegnet werden.
  9. Die Polizeiausbildung soll auf neue Phänomene wie den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen reagieren.
  10. Neue polizeiliche Einsatzmittel sollen regelmäßig auf ihre Effektivität geprüft werden.
  11. Erkenntnisse aus der Analyse von Beschwerden sollen über die Akademie in die Aus- und Fortbildung der Polizei einfließen.
  12. Parallel zur bundesweiten Umfrage „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ soll eine Hamburg-spezifische Umfrage zu Opferwerdung und Anzeigeverhalten durchgeführt werden.
  13. Die Entscheidung über ein polizeiliches Eingreifen muss immer von Menschen getroffen werden.
  14. Nach dem Vorbild der Bundesregelung sollen Kontrollquittungen eingeführt werden, die Betroffenen Kontrolle und Kontrollgründe nachweisen.
  15. Es sollen personelle Ressourcen geschaffen werden, um mafiöse Strukturen polizeilich aufzudecken.
  16. Auf Bundesebene soll das Waffenrecht verschärft werden, damit Behörden bei Verdacht frühzeitig eingreifen können.
  17. Antragsteller eines Waffenscheins einschließlich Sportschützen sollen ihre psychische Stabilität regelmäßig nachweisen müssen.
  18. Das Horten von Munition soll abgeschafft werden.
  19. Der Privatbesitz von Halbautomatikwaffen soll abgeschafft werden.
  20. Krisenkommunikation soll barrierefrei, mehrsprachig und über verschiedene Kanäle erfolgen.
  21. Das Childhood-Haus für kindliche Opfer und Zeugen in Strafverfahren soll weiter unterstützt werden.
  22. Zum Umgang mit Kindern in Strafverfahren sollen umfassende Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
  23. Die Geschäftsstellenmitarbeitenden der Amtsgerichte sollen deutlich besser vergütet werden, um den Beruf attraktiver zu machen.
  24. Die Einflussnahme sogenannter Väterrechtler auf familiengerichtliche Verfahren soll beobachtet werden, um einseitige Einflussnahme zu verhindern.
  25. Die Verbesserungsvorschläge aus der Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes sollen schrittweise umgesetzt werden.
  26. Kurze Haftstrafen sollen vermieden werden.
  27. Ersatzfreiheitsstrafen sollen vermieden werden.
  28. Die Konzepte zur Suizidprävention in Haft sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
  29. Die Digitalisierung im Rechtsreferendariat wird weiter vorangetrieben, etwa bei Bewerbung, Verwaltungsangelegenheiten, Evaluation und Unterrichtsmaterialien.
  30. Die Vereinbarkeit von juristischer Ausbildung und Sorgeverpflichtungen bleibt ein fortlaufendes Anliegen.
  31. Hamburg soll bei der Attraktivität des Rechtsreferendariats im Bundesvergleich mithalten.
  32. Die Sicherheitsbehörden brauchen motivierte Beschäftigte, die technisch gut ausgestattet und fachlich gut ausgebildet werden.
  33. Der Rettungsdienst wird nach Berliner Vorbild medizinisch unabhängig aufgestellt.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit28
  1. Genitalverstümmelung wird im Asylverfahren besser berücksichtigt.
  2. Eine gelebte Willkommenskultur ist für die Gewinnung von Fachkräften bedeutend.
  3. Die Integration aller Menschen muslimischen Glaubens und muslimischer Herkunft in allen Bereichen der Gesellschaft soll ermöglicht werden.
  4. Neue Unterkünfte für Geflüchtete werden gebaut, weitere Standorte geprüft und alle geeigneten Flächen und Gebäude genutzt.
  5. Bei der Planung von Unterkünften wird der Sozialindex der Schulen vor Ort einbezogen.
  6. Für jede Unterkunft werden Gewalt- und Kinderschutzpläne erarbeitet und umgesetzt.
  7. Neu ankommende Geflüchtete werden so erfasst, dass ihnen eine passende Unterkunft zugewiesen werden kann.
  8. Für Sprach- und Integrationskurse werden Lerngruppen für unterschiedliche Niveaus angeboten.
  9. Die Zahl der Sprachmittler für Behörden, Arztbesuche und Schulangelegenheiten wird deutlich erhöht.
  10. Für den gesamten öffentlichen Dienst in Hamburg wird die Nutzung von Video- und Tele-Dolmetschern geprüft.
  11. Die Ausbildung von Integrationslotsen wird durch spezielle Qualifizierungen gefördert.
  12. Allen Ankommenden wird die mehrsprachige Integrations-App „Integreat“ zur Verfügung gestellt.
  13. In Abstimmung mit dem Integrationsbeirat wird geprüft, wo und mit welchen Kompetenzen eine behördenübergreifende Koordination der Integrationsaufgaben angesiedelt wird.
  14. Ein Beauftragter für Migration, Integration und Teilhabe wird eingesetzt, der die Behörden berät und Ansprechperson für die Gesellschaft ist.
  15. Die Ausbildung hauptamtlicher Integrationslotsen durch spezielle Qualifikationsprogramme wird gefördert.
  16. Alle Ankommenden erhalten ein umfassendes physisches und psychisches Erstscreening.
  17. Vulnerable Gruppen unter den Ankommenden werden statistisch erfasst.
  18. Schutzbedürftige Gewaltopfer ohne Aufenthaltstitel erhalten eine anonyme Anlaufstelle mit Unterschlupf ohne ausländerrechtliche Offenbarungspflicht.
  19. Ein Landesaufnahmeprogramm Afghanistan nach dem Modell des Programms für Syrer beschleunigt die Aufnahme.
  20. Einreise und Aufnahme schutzsuchender, nachweislich bedrohter Afghanen werden erleichtert.
  21. Der Dialog mit Migrantenselbstorganisationen und etablierten Communitys wird gepflegt.
  22. Die europäische Flüchtlingspolitik gewährt allen Geflüchteten ein faires und individuelles Asylverfahren.
  23. Rechtswidrige Pushbacks an den EU-Außengrenzen werden verurteilt.
  24. Die Kriminalisierung privater Seenotrettungsorganisationen wird abgelehnt.
  25. Sichere Fluchtwege mit Kontingenten werden geschaffen.
  26. Geflüchtete werden gerecht verteilt.
  27. In der öffentlichen Unterbringung Geflüchteter wird vorrangig auf Housing First gesetzt, also zuerst eine eigene Wohnung vermittelt.
  28. Der Sprachstand geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird möglichst schnell erfasst.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie68
  1. Faire und ökologische Lieferketten werden unterstützt.
  2. Unternehmen werden bei der Erfüllung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten unterstützt.
  3. Die Science City Bahrenfeld wird zur ersten Sonderinnovationszone Hamburgs und zum Vorbild für weitere.
  4. In der Science City Bahrenfeld wird die erste Sonderinnovationszone geschaffen, in der Forschung, industrielle Anwendung und gesellschaftliche Fragen zusammenkommen.
  5. Über einen Transfer-Fonds werden die besten Start-up-Ideen aus der Wissenschaft finanziell unterstützt.
  6. In einem Mentoring-Netzwerk teilen etablierte Gründer ihre Erfahrungen mit neuen Gründern.
  7. Weitere Sonderinnovationszonen werden dort geschaffen, wo Potenziale für bahnbrechende Ideen bestehen.
  8. Die Hamburger Wirtschaftspolitik soll dynamischer werden: mehr ausprobieren, schneller entscheiden, durchgängig digitalisieren und mutiger finanzieren.
  9. Ein institutionalisierter, regelmäßiger Dialog zwischen den Spitzen des Senats, den betroffenen Behörden und der Hamburger Wirtschaft wird eingerichtet.
  10. Die gewachsenen Strukturen der Innovationsförderung werden an die aktuellen Herausforderungen angepasst.
  11. Die Förderbedingungen für Innovation werden optimiert.
  12. Redundante Strukturen werden zugunsten eines transparenten Innovationsregimes abgebaut.
  13. Stadt und Wirtschaft gründen gemeinsam eine Hamburger Zukunftsstiftung.
  14. Die Einrichtung von Sonderinnovationszonen soll Bestandteil des Stiftungszwecks sein.
  15. Start-up-Beratung und Coaching im Rahmen des Startup Port werden langfristig finanziell gesichert.
  16. Start-up-Beratung und Coaching des Startup Port werden mit unbefristeten Stellen ausgestattet.
  17. Finanzierungsrunden werden unterstützt, um mehr Co-Investitionen privater Investoren zu ermöglichen.
  18. Die Beratungsprogramme zur Einwerbung externer Mittel und Bundesfördergelder werden gestärkt.
  19. Im Hamburg Investors Network wird ein besonderer Fokus auf die Chancenungleichheit von Gründerinnen bei Business Angels und Risikokapitalgebern gelegt.
  20. Spezifische Förderprogramme für Gründerinnen wie das Female-Founders-Programm werden weiterentwickelt.
  21. Das Zuschussprogramm „InnoImpact“ für Sozialunternehmen wird fortgesetzt.
  22. Die Verbindungen zwischen Verwaltung und sozial-innovativen Akteuren werden verbessert.
  23. Das Förderprogramm „InnoImpact“ wird fortgesetzt.
  24. Die Hamburger Wirtschaftsförderungspolitik wird evaluiert und neu aufgesetzt.
  25. Gemeinsam mit Kammern, Verbänden und der Metropolregion wird geprüft, ob die Clusterstruktur sinnvoll ist, soweit sie nur Branchenverbände abbildet.
  26. Hamburg folgt einer ganzheitlichen Strategie, anhand derer Ziele und Maßnahmen der Clusterarbeit bewertet und angepasst werden.
  27. Bestehende Cluster werden zu bestimmten Themen über Branchengrenzen hinweg vernetzt.
  28. Eine Beratungsstelle am Competence Center für Erneuerbare Energien und EnergieEffizienz der HAW wird finanziert und etabliert, um Unternehmen bei nachhaltigen Produktionslösungen zu unterstützen.
  29. Das Handlungskonzept zur Revitalisierung Billbrooks wird vorangetrieben.
  30. In Billbrook werden gezielt Unternehmen der Industrie 4.0 angesiedelt.
  31. Die Stadt nimmt als Standort und Miteigentümerin des Flughafens eine entscheidende Rolle ein, um den Weg in die klimaneutrale Luftfahrt zu unterstützen und zu beschleunigen.
  32. Die Forschung an klimafreundlichen Antriebstechnologien wie der Brennstoffzelle wird mit einer Innovations- und Förderstrategie unterstützt.
  33. Der Umschlag im Hafen wird gesteigert.
  34. Die Hafenentwicklung folgt dem Leitbild „Hafen ist Stadt“.
  35. Die im Hafenentwicklungsplan vorgesehene geografische Bündelung von Branchen und Gewerbe soll vorangetrieben werden.
  36. Eine Clusterung im Hafen, die Zusammenwirken ermöglicht und Störfallbetriebe von der Wohnbebauung weg in den inneren Hafen verlagert, soll aktiv befördert werden.
  37. Die Grenzen des Hafengebiets sollen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.
  38. Ungenutzte oder untergenutzte Flächen sollen, wo möglich, aus dem Hafenentwicklungsgesetz genommen werden.
  39. Die Hafenpacht soll wettbewerbsgemäß gestaltet werden.
  40. Im Einzelfall soll die Pacht für gezielte Ansiedlungspolitik oder systemrelevante Betriebe von Wettbewerbskonditionen ausgenommen werden können.
  41. Es sollen Schnittstellen zwischen Stadtgesellschaft und Hafenbetrieb geschaffen werden, die Sicherheit und wirtschaftliche Interessen berücksichtigen und die Akzeptanz des Hafens fördern.
  42. Einzelne Hafenbetriebe sollen sich für Besucherinnen und Besucher öffnen können.
  43. Der Hafen soll stärker in die Veranstaltung „Tage der Industriekultur am Wasser“ der Metropolregion eingebunden werden.
  44. Das unternehmerische Risiko der Westerweiterung soll vom künftigen Terminalbetreiber getragen werden.
  45. In Steinwerder-Süd soll eine innovative, klimaneutrale Nutzung mit Anschluss an die Wasserstraßen vorangetrieben werden.
  46. Bei der Entwicklung der Hauptverkehrsstraßen soll eine Verdrängung ansässiger Betriebe vermieden werden.
  47. Bei der Überplanung von Geschäftsgebieten sollen die Belange von Handwerksbetrieben berücksichtigt werden.
  48. Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ soll dauerhaft fortgeführt werden.
  49. (Solo-)Selbstständige mit unternehmerischer Haltung werden ausdrücklich unterstützt.
  50. Die Situation der (Solo-)Selbstständigen soll vor Ort und im Bund verbessert werden.
  51. Kleinstunternehmen soll der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden.
  52. Die ungleiche Verteilung der Tourismusströme, die Konzentration der Hotelentwicklung und die Überlastung einzelner Quartiere durch Großveranstaltungen erfordern politisches Handeln.
  53. Stadttourismus soll als Querschnittsaufgabe der Stadtentwicklung verankert werden.
  54. Auf die Entwicklung von Beherbergungskapazitäten und Hotels soll regulierend eingewirkt werden.
  55. Die Bezirke werden bei Hotelentwicklungsplanungen unterstützt.
  56. Bei der Hotelentwicklung wird eine gesamtstädtische Perspektive und nachhaltige Entwicklung befürwortet.
  57. Die ökologische Zertifizierung von Hotels soll vorangetrieben werden.
  58. Der Bund soll bei einheitlichen und transparenten Nachhaltigkeitssiegeln für touristische Betriebe unterstützt werden.
  59. Im Rahmen des Fonds für ökologischen Tourismus kann ein Förderprogramm für die Umrüstung und Neubeschaffung von Wasserfahrzeugen wie Barkassen geschaffen werden.
  60. Die Förderungen sollen flexibilisiert werden, damit mehr Mittel in neue Konzepte fließen und die Vergabe nach wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekten erfolgt.
  61. Kreuzfahrten sollen möglichst in Hamburg oder anderen norddeutschen Häfen beginnen.
  62. Die Messe soll sich stärker der Nachbarschaft öffnen und gemeinsame Formate und Nutzungskonzepte entwickeln.
  63. Das Innovationsökosystem aus Fördereinrichtungen soll evaluiert werden.
  64. Eine finanziell stark ausgestattete Hamburger Zukunftsstiftung soll noch nicht marktfähige neue Ideen fördern.
  65. Die Förderung der Zukunftsstiftung soll sich auf bestimmte Schwerpunkttechnologien konzentrieren.
  66. Hamburg treibt als Fair-Trade-Stadt die Förderung des Fairen Handels voran.
  67. Eine Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerfortbildung und der Landeszentrale für politische Bildung wird initiiert.
  68. Ein Investitionsschwerpunkt gilt exzellenten Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Hamburg.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung42
  1. Für die Kindergrundsicherung organisieren sich die Behörden neu und gehen aktiv auf alle Familien zu.
  2. Unternehmen werden bei der Weiterbildung und Umschulung von Beschäftigten unterstützt, die körperlich anstrengende Arbeit nicht mehr leisten können.
  3. Lebenslagenberichte werden grundsätzlich durch externe wissenschaftliche Expertise erstellt.
  4. Die Regularien für Zuwendungen werden so gestaltet, dass sie gute Arbeitsplätze fördern.
  5. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz werden durch Umsetzung der ILO-Konvention 190 verhindert.
  6. Die Beschäftigungsfähigkeit psychisch Erkrankter wird durch bessere Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz und ein verbessertes betriebliches Eingliederungsmanagement gestärkt.
  7. Die Beratungsstellen für gesundes Arbeiten werden erhalten und ausgebaut, damit psychisch Erkrankte nicht in den Rentenbezug gedrängt werden.
  8. Die duale Ausbildung in Hamburg wird als Absicherung gegen den Fachkräftemangel weiter gestärkt.
  9. Die Interessen von (Solo-)Selbstständigen sollen bei den Sozialversicherungen auf Bundesebene gestärkt werden.
  10. Ohne einschlägigen Tarifvertrag soll die unterste Entgeltstufe des TV-L als Mindestbezahlung in öffentlich finanzierten Projekten und städtischen Aufträgen gelten.
  11. Verstöße sollen kontrolliert und schlimmstenfalls mit dem Ausschluss von öffentlichen Vergaben sanktioniert werden.
  12. Für attraktive Ausbildung, Entlohnung, Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitszeiten sind in erster Linie Unternehmen und Tarifpartner verantwortlich.
  13. Rufe nach allgemeiner Mehrarbeit für Wirtschaftswachstum werden zurückgewiesen.
  14. Eine reduzierte Wochenarbeitszeit bei gleichem Gehalt könnte mehr Menschen zur Arbeitsaufnahme oder Vollzeit motivieren.
  15. Dem Fachkräftemangel soll auch durch Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz entgegengewirkt werden.
  16. Für die Energiewende werden ausreichend qualifizierte Fachkräfte benötigt.
  17. Es sollen Anreize für einen beruflichen Neustart in der Mitte des Erwerbslebens geschaffen werden.
  18. Eine inklusive Unternehmenskultur soll gefördert werden.
  19. Der Bund soll von großen Arbeitgebern, die deutlich zu wenige behinderte Menschen beschäftigen, eine höhere Ausgleichsabgabe erheben.
  20. Die Ausgleichsabgabe soll in die Förderung inklusiver Beschäftigung investiert werden.
  21. Die Schwerbehindertenvertretungen sollen gestärkt werden.
  22. Die Arbeit in den Werkstätten soll letztlich in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt werden.
  23. Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen, sollen in der Arbeitslosenversicherung abgesichert werden.
  24. Innovative Führungs- und Managementkonzepte werden begrüßt und gefördert.
  25. Die Stadt als Arbeitgeberin unterstützt tarifvertragliche Arbeitszeitkorridore.
  26. Das Ziel einer 32-Stunden- und 4-Tage-Woche wird grundsätzlich unterstützt.
  27. In einem Pilotprojekt sollen die Auswirkungen der 32-Stunden- und 4-Tage-Woche auf Produktivität, Zufriedenheit, Frauenerwerbsquote, Gesundheit und Gender Care Gap evaluiert werden.
  28. Mobiles Arbeiten soll nur mit Zustimmung von Beschäftigten und Arbeitgebern und nicht auf alleinigen Wunsch des Arbeitgebers stattfinden.
  29. Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sollen eine entsprechende Ausstattung kostenfrei erhalten.
  30. Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung bei der Arbeit wird zum Schwerpunkt gemacht.
  31. Die Umsetzung des ILO-Übereinkommens 190 gegen Gewalt und übergriffiges Verhalten bei der Arbeit in nationales Recht soll vorangetrieben werden.
  32. Mehr Beratung soll verhindern, dass psychisch Erkrankte in den Rentenbezug gedrängt werden.
  33. Die Beratungsstellen für gesundes Arbeiten sollen erhalten werden.
  34. Die Angebote der Beratungsstellen für gesundes Arbeiten sollen ausgebaut werden.
  35. Die Rahmenbedingungen für das begleitende Coaching im Sozialen Arbeitsmarkt sollen verbessert werden.
  36. Die Stellen bei sozialen Trägern in benachteiligten Quartieren sollen aufgestockt werden.
  37. Für den Sozialen Arbeitsmarkt sollen neue Wege und Finanzierungsmodelle entwickelt und umgesetzt werden.
  38. Der Soziale Arbeitsmarkt soll doppelt entfristet werden, damit mehr Menschen länger als die bisherige fünfjährige Förderdauer beschäftigt werden können.
  39. Die Förderung von Vielfalt und Diversitykompetenz in Unternehmen wird fortgesetzt.
  40. Die Situation von Frauen mit Migrationshintergrund in der häuslichen 24-Stunden-Pflege wird besonders beachtet.
  41. Die Finanz- und Inkassowirtschaft wird an den Mehrkosten der Schuldnerberatung beteiligt.
  42. Beratung und Kontrolle im Arbeitsschutz konzentrieren sich auf Branchen der sozialen und ökologischen Infrastruktur wie Kitas, Gesundheitswesen und Altenpflege.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen27
  1. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden bei der Grund- und Grunderwerbsteuer entlastet.
  2. Die Freistellungsfrist bei der Einkommensteuer beim Verkauf vermieteter Immobilien wird von 10 auf 15 Jahre verlängert.
  3. Die Hamburger Grundsteuer C wird nach der Einführung evaluiert und überprüft.
  4. Das neue Hamburger Grundsteuermodell wird evaluiert, insbesondere mit Blick auf sehr hohe Grundstückswerte.
  5. Die Belastung der Mieterinnen und Mieter durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer wird berücksichtigt.
  6. Die Förderzeiträume für Zuwendungen werden an den Doppelhaushalt angepasst.
  7. (Solo-)Selbstständige sollen in der Steuer- und Förderpolitik des Bundes besser berücksichtigt werden.
  8. Die Ausgaben aus der Kultur- und Tourismustaxe sollen durch die zuständigen Behörden evaluiert werden.
  9. Über die Mittel der Kultur- und Tourismustaxe soll es eine parlamentarische Mitbestimmung geben.
  10. Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden.
  11. Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden.
  12. Eine unabhängige Leitstelle Gender Budgeting soll geschaffen werden.
  13. Kreditaufnahmen für Investitionen, die sich rechnen, etwa bei städtischen Immobilien oder Infrastruktur, werden weiter unterstützt.
  14. Die Politik der Finanz-Service-Agentur zur Einsparung von Zinszahlungen wird fortgesetzt.
  15. Ein digitaler Haushalt stärkt die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.
  16. In den Fachbehörden wird ein besseres dezentrales Beteiligungsmanagement für die städtischen Unternehmen aufgebaut.
  17. Städtische Gesellschaften der Daseinsvorsorge verbleiben in öffentlichem Eigentum.
  18. Öffentliche Unternehmen sollen keine allgemeinen privatwirtschaftlichen Aufgaben übernehmen.
  19. Städtische Unternehmen, die weder der Daseinsvorsorge noch anderen öffentlichen Zwecken dienen, werden veräußert.
  20. Auf Bundesebene wird eine langfristig tragbare Schuldenpolitik angestrebt.
  21. Kreditfinanzierte Investitionen sollen ermöglicht werden.
  22. Bei Investitionen werden angesichts der Haushaltslage und des Fachkräftemangels verstärkt Schwerpunkte gesetzt.
  23. Die Budgets für Miete und Investitionen werden wieder dezentraler verwaltet.
  24. Das Parlament muss in jedem Planungsstadium und notfalls in der frühen Umsetzung ein Projekt abbrechen können.
  25. Alle in Planung befindlichen Großprojekte werden auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.
  26. Bei diesen Landessteuern werden Ausnahmen für diejenigen geschaffen, die sie benötigen.
  27. Auf Bundesebene wird die Wiedereinführung einer verfassungskonformen, ertragreichen, mittelstandsfreundlichen und bürokratiearmen Vermögensteuer gefordert.
Gesundheit und Pflege35
  1. In öffentlichen Gebäuden sollen temporäre, für alle zugängliche Kühlzentren für extreme Hitzewellen geschaffen werden.
  2. Kinder ohne Kinderarzt werden erfasst und vom schulärztlichen Dienst weitergeleitet oder versorgt.
  3. Psychologische Erstanlaufstellen wie das Aktionsbündnis seelische Gesundheit werden gestärkt.
  4. Krankenhauspersonal, insbesondere in Notaufnahmen, wird standardmäßig in demenzsensibler Pflege geschult.
  5. Die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen werden finanziell gesichert und zukunftsfähig aufgestellt.
  6. Die Förderung gesundheitlicher und sozialer Selbsthilfe einschließlich der Finanzierung der Selbsthilfekontaktstellen wird sichergestellt.
  7. Für Digitalisierung und Barrierefreiheit der Selbsthilfeangebote werden finanzielle Mittel bereitgestellt.
  8. Die Rückkehr von Hebammen in den Beruf wird durch Qualifizierungsprogramme gefördert.
  9. Die Clearingstelle wird finanziell abgesichert.
  10. Der Fonds für Notfallbehandlungen wird finanziell abgesichert.
  11. Außengastronomie und ÖPNV-Haltestellen werden zu Nichtraucherzonen.
  12. Krankenkassen werden im Dialog dazu gebracht, Beschäftigte im Krankengeldbezug zu beraten und über betriebliches Eingliederungsmanagement zu informieren.
  13. Kassenübergreifende betriebliche Gesundheitsförderung wird verstärkt, insbesondere für kleine Unternehmen.
  14. Gesamtplankonferenzen werden zeitnah nach Antragstellung terminiert.
  15. Der psychiatrische Notdienst wird ausgebaut.
  16. Es gibt mehr Terminkapazitäten für Diagnosegespräche, mehr Therapieplätze und bessere Informationen zu Prävention und Destigmatisierung psychischer Erkrankungen.
  17. Die Einflussmöglichkeiten beruflich Pflegender auf die Strukturen der Gesundheitsversorgung und ihre Berufspraxis werden unterstützt.
  18. Die medizinische Versorgung von Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, wird verbessert.
  19. Tarifsteigerungen in den Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe sowie der Prävention werden refinanziert.
  20. Das Substitutionsangebot nahe dem Hauptbahnhof, das auch Menschen ohne Krankenversicherung offensteht, wird dauerhaft abgesichert.
  21. In Modellregionen werden die Auswirkungen kommerzieller Cannabis-Lieferketten auf Gesundheits- und Jugendschutz wissenschaftlich untersucht.
  22. Es wird ein ausnahmsloses Einsatzlimit von höchstens 1.000 Euro pro Monat und Person festgeschrieben.
  23. Die bundesweite zentrale Sperrdatei wird ausgeweitet.
  24. Glücksspielanreizende Elemente in Computerspielen wie Lootboxen werden stärker reguliert bis hin zur Untersagung.
  25. Die AIDS-Hilfe und das HIV-Präventionsprojekt „Hein und Fiete“ sollen abgesichert bleiben.
  26. Im Landespflegeausschuss soll eine LSBTIQ*-Vertretung verankert werden.
  27. Die Forschung zur Lebenssituation von LSBTIQ*-Pflegebedürftigen in Hamburg soll gefördert werden.
  28. Der Rettungsdienst soll mehr eigenes ärztliches Personal in Organisation und Leitstelle rund um die Uhr erhalten.
  29. Es soll eine bruchfreie digitale Rettungskette geschaffen werden.
  30. In der Notfallversorgung soll ein umfassendes Qualitätsmanagement eingeführt werden.
  31. Die Attraktivität der Arbeit von Rettungs- und Notfallsanitätern soll durch flexible Beschäftigungsmodelle, Entwicklungsmöglichkeiten und ein passendes Kompetenzprofil gesteigert werden.
  32. In eine moderne Ausbildungsumgebung für den Rettungsdienst soll investiert werden.
  33. In Schulen und öffentlichen Einrichtungen sollen regelmäßige Reanimationsfortbildungen stattfinden.
  34. An mehr öffentlichen Orten sollen Laien-Defibrillatoren installiert werden.
  35. Beim Neubau öffentlicher Gebäude sollen Laien-Defibrillatoren regelhaft berücksichtigt werden.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft53
  1. Die Arbeit der Bürgerhäuser in den Bezirken wird weiter gefördert.
  2. Großspielfelder werden zu modernen ökologischen Kunstrasenfeldern umgebaut, um mehr Nutzungszeiten zu ermöglichen.
  3. Für freie Träger der Jugendhilfe werden längere Projektlaufzeiten und mittelfristige Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen.
  4. Es wird eine Strategie entwickelt, die Projektlaufzeiten in der Jugendhilfe durch eine bedarfsorientierte Anpassung der Finanzierung ersetzt.
  5. Jungen Menschen, die auf eine Vormundschaft angewiesen sind, wird eine qualifizierte und verlässliche Betreuung bereitgestellt, die ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.
  6. Neben dem bestehenden Wohnhaus für 11 Familien wird mindestens ein weiteres Wohnprojekt in Hamburg geschaffen.
  7. Das Zuwendungsrecht in der Jugendhilfe wird so geändert, dass Befristungen die Ausnahme sind.
  8. Projekte der Daseinsvorsorge oder mit Rechtsanspruch werden in eine Regelfinanzierung überführt.
  9. Die Stimmen der jungen Generation werden auf allen Ebenen gehört und ihre Anliegen ernst genommen.
  10. Für die Beteiligung junger Menschen wird ein hamburgweit einheitliches Leitbild geschaffen.
  11. Die politische Unabhängigkeit der Jugendverbände wird respektiert.
  12. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Bezirken wird weiter gestärkt.
  13. In Hamburg wird eine zentrale Koordinierungsstelle für Jugendbeteiligung eingerichtet.
  14. Es wird eine Landeskinder- und -jugendbeauftragte Person als zentrale Ansprechperson eingesetzt.
  15. Bei der Landeskinder- und -jugendbeauftragten Person wird ein Beirat aus jugendlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten angesiedelt.
  16. Kinderschutzhäuser werden auskömmlich finanziert.
  17. Kosten für Kooperationen, ressortübergreifende Arbeit und Verwaltungsaufwand werden in der Finanzierung der Träger berücksichtigt.
  18. Die Einrichtung einer unabhängigen beauftragten Person wird geprüft.
  19. Eltern werden in gewaltfreier Erziehung, konstruktiver Konfliktlösung und der Suche nach Hilfe unterstützt.
  20. Beratungsstellen, Jugendämter, Kinderschutzbund und Kitas erhalten zusätzliche Mittel, um Formate für Erziehungskompetenz zu entwickeln.
  21. Es werden mehr generationsübergreifende Treffpunkte ohne Konsumzwang geschaffen.
  22. Für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts werden ein breiter gesellschaftlicher Konsens und Debattenorte angestrebt.
  23. Junge Erwachsene dürfen bei Bedarf bis zum 27. Lebensjahr in die Angebote der Jugendhilfe zurückkehren.
  24. Eine Koordinierungsstelle gegen weibliche Genitalverstümmelung wird geprüft.
  25. Alle neu gebauten Sporthallen werden von vornherein barrierefrei errichtet.
  26. Umbau und Ausweitung des Olympiastützpunktes am Dulsberg werden unterstützt.
  27. Für die Beteiligung junger Menschen wird ein hamburgweit einheitliches Leitbild geschaffen.
  28. Die Einsetzung einer Landeskinder- und Jugendbeauftragten als zentrale Ansprechperson auf Landesebene wird unterstützt.
  29. In die Enquete-Kommission werden Fragen der Migrationsgesellschaft einbezogen.
  30. Hamburg soll krisenresilient werden.
  31. Unternehmen sollen Anreize erhalten, Frauen in Schwangerschaft und Stillzeit Berufstätigkeit zu ermöglichen.
  32. Kinderbetreuung und Care-Arbeit sollen bei der Schichtplanung berücksichtigt werden.
  33. Frauen soll die Hälfte der Macht zustehen.
  34. Der soziale Status soll nicht vom Aussehen eines Menschen abhängen.
  35. Gesellschaftlich vorgegebene Rollenzwänge sollen überwunden werden.
  36. Heterosexuelle, gleichgeschlechtliche und Ein-Eltern-Familien sollen rechtlich und steuerrechtlich gleichgestellt werden.
  37. Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung soll die Gleichstellungspolitik unterstützen.
  38. Eine unabhängige Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Frauen mit einem leistungsfähigen Gleichstellungsbüro soll geschaffen werden.
  39. Zur Unterstützung von Betroffenen antimuslimischen Rassismus kommt eine Kontaktstelle der Freien und Hansestadt Hamburg in Betracht.
  40. Zur Unterstützung von Betroffenen antimuslimischen Rassismus kommt ein Ausbau der MARwa Meldestelle in Betracht.
  41. Die Progressive Pride Flag soll während der Pride Week und am 17. Mai auch am Rathaus gehisst werden.
  42. Auf Bundesebene soll ein Entschädigungsfonds für trans Menschen eingerichtet werden, die nach dem Transsexuellengesetz von Zwangssterilisation und Zwangsscheidung betroffen waren.
  43. Die über 150 Maßnahmen des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt werden umgesetzt.
  44. Die Beratungsstellen des Magnus-Hirschfeld-Centrums und von Intervention e.V. sollen unabhängig von einem künftigen Regenbogenhaus finanziell abgesichert werden.
  45. Beratungsangebote und Gesundheitsversorgung für trans-, inter- und nicht-binäre Menschen sollen gezielt ausgebaut und weiterentwickelt werden.
  46. In Hamburg soll ein Regenbogen-Familienzentrum entstehen.
  47. Die Jugendarbeit für queere Menschen soll kontinuierlich verbessert werden.
  48. Die queere Jugendarbeit im Magnus-Hirschfeld-Zentrum soll bei Bedarf ausgebaut werden.
  49. In Jugendtreffs soll für mehr Akzeptanz queerer Menschen geworben werden.
  50. Alle öffentlichen Gebäude Hamburgs sollen perspektivisch über geschlechtsneutrale Toiletten verfügen.
  51. Assistenzleistungen für Mitglieder der bezirklichen Inklusionsbeiräte sollen vereinfacht werden.
  52. Beratungs- und Meldestellen gegen Diskriminierung sollen besser beworben werden.
  53. Assistenzleistungen für die bezirklichen Inklusionsbeiräte sollen gesetzlich vereinfacht werden.
Bildung, Wissenschaft und Forschung130
  1. Alle Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen koordinieren sich über einen gemeinsamen Nachhaltigkeitsrat.
  2. Schule soll ein Ort sein, an dem Leistung positiv besetzt ist und auf der intrinsischen Motivation der Schülerinnen und Schüler beruht.
  3. Kitas werden, möglichst mit Unfallversicherungsträgern und Krankenkassen, stärker beim Erkennen und Abbauen von Belastungsschwerpunkten unterstützt.
  4. Bezahlte Ausbildungsmöglichkeiten für Kita-Fachkräfte werden geschaffen.
  5. Quereinstiege in Kitas werden gefördert.
  6. Eine „Allianz für gute Bildung und verlässliche Betreuung“ wird gebildet, statt die Maßnahmen von oben herab umzusetzen.
  7. Die frühere Vorstellung wird mit passgenauen Förderangeboten flankiert.
  8. Verpflichtende Sprachförderung stellt sicher, dass alle Kinder beim Schulstart die gleichen Chancen haben.
  9. Mehrsprachigkeit wird von klein auf im Bildungssystem einschließlich der Kitas verankert.
  10. Das Informationsangebot für Eltern zur Kindertagesbetreuung ab frühestem Alter wird überprüft und optimiert.
  11. Bei verfestigter Distanz zum Bildungssystem wird durch aufsuchende Bildungsarbeit aufgeklärt und werden Angebote gemacht.
  12. Allen Eltern soll ein wohnortnahes Angebot für die Kindertagesbetreuung gemacht werden können.
  13. Die Inanspruchnahme des Prio-10-Gutscheins wird gestärkt.
  14. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird auf sechs Stunden aufgestockt.
  15. Das Kita-Gutschein-System wird umfassend evaluiert.
  16. Die Bildungseinrichtungen sollen zeitgemäß sein und alle Lernenden auf die Zukunft vorbereiten.
  17. Im Ganztag werden motivierende Angebote für individuelle Förderung und Herausforderung geschaffen.
  18. Eine bloße Verlängerung der Schulzeit an Gymnasien wird nicht als Lösung der Belastungsprobleme angesehen.
  19. Die Stoffdichte in den Bildungsplänen wird im Rahmen der KMK-Vereinbarungen zugunsten von Kreativität, Kollaboration, kritischem Denken und Kommunikation reduziert.
  20. Alle Jugendlichen sollen lernen, vernetzt im Team zu arbeiten und selbstverantwortlich zu lernen.
  21. Es werden individuell flexiblere Bildungswege ermöglicht, die das Abitur in kürzerer oder längerer Zeit erlauben.
  22. In einem Modellversuch wird an Stadtteilschulen ein achtjähriger Bildungsgang für einzelne Schülerinnen und Schüler über Zusatzstunden in den Kernfächern ermöglicht.
  23. Bestehende Campus-Standorte und neu gegründete Schulen werden in die Entwicklung eines neuen Campus-Schulkonzepts einbezogen.
  24. Es wird eine unabhängige Antidiskriminierungskommission für Schulen geschaffen.
  25. An allen Hamburger Schulen werden unabhängige, geschulte Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle eingesetzt.
  26. Für ein inklusiveres Bildungssystem wird das notwendige Personal aufgebaut.
  27. In den Lehramtsstudiengängen für Grundschule, weiterführende Schule und Berufsbildung wird ein verpflichtender sonderpädagogischer Anteil eingeführt.
  28. Schulbegleitungen erhalten feste tarifliche Arbeitsverträge.
  29. Schulbegleitungen werden in die pädagogische Arbeit der Schulen eingebunden.
  30. Eine systemische Mittelzuweisung wird eingeführt, damit Schülerinnen und Schüler bei Lernauffälligkeiten auch ohne Diagnose unbürokratisch Unterstützung erhalten.
  31. Bei der Evaluation der Bildungspläne wird geprüft, wie das Fach Politik/Gesellschaft/Wirtschaft vor allem in der Studienstufe gestärkt werden kann.
  32. Die Hamburger Schülerinnen- und Schülerkammer wird als Partnerin der Bildungspolitik gestärkt.
  33. Das Pilotprojekt für internationale Koordinatorinnen und Koordinatoren an Schulen mit Sozialindex 1 und 2 wird evaluiert und verstetigt.
  34. Globales Lernen und eine europäische Perspektive werden in schulischer und außerschulischer Bildung gefördert.
  35. Medienpädagogik gilt als Querschnittsaufgabe aller Lehrkräfte.
  36. Die Lebensrealität der Lernenden wird im Schulalltag berücksichtigt.
  37. Digitale Endgeräte in der Schule sollen didaktisch sinnvoll eingesetzt werden.
  38. Schulen erhalten kompetente technische Ansprechpersonen, die Lehrkräfte entlasten und Schülerinnen und Schüler bei digitalen Geräten unterstützen.
  39. Digitale Bildungsinhalte sollen schulübergreifend gespeichert und über ein Such- und Bewertungssystem für Lehrkräfte auffindbar sein.
  40. Schulen und Lehrkräfte erhalten niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für das Lernen mit und über Medien.
  41. Allen Schulen wird eine ausgebildete Netzwerkadministratorin oder ein Netzwerkadministrator zugewiesen.
  42. Schulen werden stärker in die Entwicklung ihrer Netzwerkstrukturen einbezogen.
  43. Zeitnah wird ein rechtssicherer Handlungsrahmen für die Nutzung von KI an Schulen ausgearbeitet.
  44. Die Selbstverantwortung der Schulen wird als Antrieb für Qualitätssicherung und -steigerung gesehen.
  45. Die Selbstverantwortung der Schulen endet dort, wo die Qualität nicht stimmt.
  46. Neue Aufgaben für Schulen werden mit Ressourcen hinterlegt.
  47. In einer Aufgabenkritik wird festgestellt, welche Aufgaben der Schulen wegfallen können, wenn neue hinzukommen.
  48. Die Schulsteuerung arbeitet stärker mit Zielvorgaben statt mit Detailregelungen von Prozessen.
  49. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulbehörde und Schulen werden neu justiert.
  50. Lehrkräfte sollen mehr Zeit für Teamarbeit an den Schulen erhalten.
  51. Schulen sollen ein klares, auf ihre Schülerschaft zugeschnittenes Profil haben.
  52. Bei der Schulanmeldung soll ein Anteil der Plätze nach Profil und Interesse statt nur nach Wohnort vergeben werden.
  53. Die Hamburger Schulgebäude werden unter Einbeziehung pädagogischer Erkenntnisse zum zeitgemäßen Lernen modernisiert.
  54. Die Modernisierungsprozesse des Schulentwicklungsplans von 2019 werden weiterentwickelt und umgesetzt.
  55. Schulbauvorhaben erhalten längere Vorlaufzeiten.
  56. In der Vorphase und Phase 0 von Schulbauten wird genügend Zeit eingeplant, um pädagogische Ideen mit Fachpersonal zu entwickeln.
  57. Der Schulentwicklungsplan wird umgesetzt.
  58. Die Lehrerarbeitszeitverordnung wird überprüft.
  59. Die Studienplatzkapazitäten im Lehramt werden ausgebaut.
  60. Die Studienerfolgsquote im Lehramt wird erhöht.
  61. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramtsstudium werden diversifiziert und um Alternativen zum Numerus clausus ergänzt.
  62. Pilotprojekte für Quer- und Seiteneinsteiger wie die Ein-Fach-Lehrkraft werden erprobt, evaluiert und bei Erfolg auf mehr Fächer ausgeweitet.
  63. Die Plätze im Vorbereitungsdienst werden ausgebaut.
  64. Die überlastungsbedingte Teilzeitquote bei Lehrkräften wird gesenkt.
  65. Die tatsächliche Überlastung von Lehrkräften wird systematisch erfasst.
  66. Beim Schulbau werden Ruhe- und Aufenthaltsräume sowie ausreichend Arbeitsplätze für das Schulpersonal vorgesehen.
  67. Nicht-unterrichtliche Aufgaben wie die IT-Betreuung werden von eigenem Fachpersonal oder Drittanbietern übernommen.
  68. Der Anteil der Jugendlichen, die nach der Schule zunächst in die dualisierte Ausbildungsvorbereitung gehen, wird deutlich gesenkt.
  69. Azubi-Botschafterinnen und -Botschafter werden vermehrt an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt.
  70. Allen jungen Menschen soll ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen.
  71. Zeitnah wird eine Ausbildungsplatzgarantie eingeführt.
  72. Die Belastungen durch Ausbildungsgebühren werden verringert.
  73. Mehr Berufsausbildungen sollen mit Aufstiegsfortbildungen zur Fachwirtin, zum Fachwirt oder zur Meisterin, zum Meister kombinierbar werden.
  74. Auszubildende erhalten mehr Möglichkeiten, individuelle Interessen wie weitere Fremdsprachen mit der Ausbildung zu verbinden.
  75. Der Zugang schulpflichtiger Jugendlicher zu den Produktionsschulen wird erleichtert.
  76. Die Finanzierung der Produktionsschulen wird mit dem Ziel einer zukunftssicheren und planbaren Aufstellung überprüft.
  77. Für Schülerinnen und Schüler mit Langzeiterkrankung wird ein Beschulungsangebot entwickelt.
  78. In einer „Allianz für gute Bildung und verlässliche Betreuung“ werden mit Kita-Trägern, Elternvertretung, Erziehern und Gewerkschaften Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in Kitas erarbeitet.
  79. Durch eine Flexibilisierung des Lernens wird der Heterogenität der Lernenden besser Rechnung getragen.
  80. Für innovative Lehre mit Künstlicher Intelligenz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
  81. Hochschulen werden ermutigt, sich am Audit „familienfreundliche Hochschule“ zu beteiligen.
  82. Die Zuschüsse an das Studierendenwerk werden inflationsausgleichend dynamisiert.
  83. Studierende dürfen nicht schlechter gestellt sein als Bürgergeldempfänger.
  84. Das BAföG wird um Notfallmechanismen ergänzt.
  85. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Orte des offenen Diskurses bleiben.
  86. Innerhalb der Hochschulen braucht es starke partizipative Strukturen.
  87. Mit den Hochschulen werden konkrete Maßnahmen zur weiteren Steigerung des Anteils an Professorinnen vereinbart.
  88. Die Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen brauchen verlässliche Arbeitsbedingungen.
  89. Neue Instrumente wie Drittmittel-Pooling werden erprobt, um mit Drittmitteln unbefristete Stellen zu schaffen.
  90. Der Ausbau von Tenure Track an den Hamburger Hochschulen wird weiter unterstützt.
  91. Beim Bund wird für ein Modellprogramm „Tenure Track für den Mittelbau“ geworben, um bundesweit gemeinsame Standards und die Mobilität zwischen den Ländern zu sichern.
  92. Es wird geprüft, wie studentische Beschäftigte auch auf Ebene der Personalräte vertreten sein können.
  93. Potenziale für eine weitere Entwicklung und mögliche Ausweitung des Promotionsrechts der HAW werden geprüft.
  94. Ein Lehramtsstudiengang für Pflegeschulen wird entwickelt.
  95. Die Vorhaben des UKE zur Nutzung von Forschungsdaten werden unterstützt.
  96. Private Hochschulen gelten als wichtige Partnerinnen für innovative Ausbildungs- und Forschungskonzepte.
  97. Neugiergetriebene Grundlagenforschung gilt als Basis für bahnbrechende Anwendungen und Produkte.
  98. Hamburg wird zum deutschlandweit führenden Standort der Klima- und Nachhaltigkeitsforschung ausgebaut.
  99. Die Vernetzung der interdisziplinären Klimakompetenzen in Hamburg, vom Exzellenzcluster CLICCS bis zum Klimarechenzentrum, wird vorangetrieben.
  100. Die Kooperationen der Infektionsforschung mit dem Globalen Süden werden ausgebaut.
  101. Die Kompetenzen Hamburgs in Quantentechnologien werden weiter ausgebaut.
  102. Die Schwerpunkte der Materialforschung an den Hamburger Hochschulen werden gestärkt.
  103. Die anwendungsorientierten Fertigungsansätze am Fraunhofer IAPT werden gestärkt.
  104. Eine zentrale Unterstützungsstruktur für rechtliche und administrative Fragen von Wissenschaftlern wird geschaffen.
  105. Luftfahrt- und Ingenieurberufe werden durch einen Ausbau des Studienangebots zu „Green Aviation“ gefördert.
  106. Lehrendes Personal an den Hamburger Volkshochschulen soll unter verbesserten Arbeitsbedingungen arbeiten können.
  107. Ein Weiterbildungsgesetz nach Berliner Vorbild soll eingeführt werden, das eine tarifgebundene Entlohnung ermöglicht.
  108. Hamburg soll ein attraktiver Ausbildungsstandort bleiben.
  109. Fachlehrkräfte sollen für die Verknüpfung von Fachunterricht und Praxisbeispielen geschult werden.
  110. Vorhandene Werkstatträume in allgemeinbildenden Schulen sollen erhalten und aktiv genutzt werden.
  111. Die Renewable Energy Academy an der HAW soll gestärkt werden, besonders in Elektrotechnik und Software Engineering.
  112. Die Wissenschaftseinrichtungen sollen bei Profilbildung und internationaler Vernetzung unterstützt werden.
  113. Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich einmal in ihrer Schulzeit intensiv mit dem Israel-Palästina-Konflikt beschäftigen.
  114. Erziehungsberechtigte sollen rechtzeitig und umfassend über das Recht zur Abmeldung ihres Kindes vom Religionsunterricht informiert werden.
  115. Für vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder soll ein pädagogisch sinnvolles Angebot sichergestellt werden.
  116. Mit Hilfe des Lehrerfortbildungsinstituts sollen in einigen Fächern beispielhaft queer-akzeptierende Bildungspläne umgesetzt werden.
  117. Das Peer-to-Peer-Aufklärungsprojekt „Soorum“ soll weitergeführt und bei Bedarf ausgebaut werden.
  118. Kita-Personal soll durch Fortbildungen im Umgang mit Regenbogeneltern unterstützt werden.
  119. In der frühkindlichen Bildung soll ein Familienbild vermittelt werden, das über Frau und Mann mit Kindern hinausgeht.
  120. Die Vornotenkenntnis der Prüfer in mündlichen Staatsexamensprüfungen soll abgeschafft werden.
  121. Das Erfordernis handgeschriebener Lebensläufe im Staatsexamen soll abgeschafft werden.
  122. Hamburger Jurastudierende sollen die gesamte universitäre Schwerpunktausbildung an einer kooperierenden Partneruniversität in der Europäischen Union absolvieren können.
  123. Kinder ohne Kitabesuch werden mit Sprachförderangeboten erreicht.
  124. Der Sprachtest für Kinder findet künftig früher statt.
  125. Die Deutschkenntnisse der Kinder sollen vor der Einschulung verbessert werden.
  126. Für Beschäftigte ergänzender Sprachfördergruppen außerhalb der Kitas werden Fort- und Weiterbildungsangebote geschaffen.
  127. Der Sprachstand geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird möglichst schnell erfasst, um passgenaue Förderung zu ermöglichen.
  128. Ein Weiterbildungsgesetz nach Berliner Vorbild wird eingeführt, um die Voraussetzungen für tarifgebundene Entlohnung zu schaffen.
  129. Allen jungen Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium wird eine internationale Austauscherfahrung ermöglicht.
  130. Eine Profilinitiative an der Universität Hamburg stärkt die Forschung zum (post)kolonialen Erbe und Kooperationen mit dem Globalen Süden.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung81
  1. Die Wohnbebauung besonders wertvoller Flächen wird angesichts von über 20.000 genehmigten, aber nicht begonnenen Wohnungen neu geprüft.
  2. Rechtliche Instrumente werden geprüft, damit die Stadt Flächen für Entsiegelung und Renaturierung gezielt erwerben oder tauschen kann.
  3. Hamburg erhält einen eigenen Lichtmasterplan, der Sicherheit, Kultur und Ökologie verbindet.
  4. Barrieren für sehbeeinträchtigte Menschen werden in Forschung und Planung der Beleuchtung berücksichtigt.
  5. Geplante Nutzungen von Waldflächen für den Wohnungsbau, etwa beim Pionierwald in Wilhelmsburg, werden überprüft.
  6. Nach dem Vorbild der Superblocks in Barcelona werden mit den Bezirken innerstädtische Quartiere als Hamburg Blocks aufgewertet.
  7. Der Jungfernstieg wird deutlich attraktiver gestaltet.
  8. Die Straßen rund um den Hauptbahnhof werden bei der schrittweisen Umsetzung des Masterplans Hauptbahnhof umgestaltet.
  9. Das Potenzial des Wallringtunnels wird genutzt, um die Flächen darüber neu zu entwickeln.
  10. In der HafenCity erhalten die Straßenräume mehr Grün.
  11. Der öffentliche Raum am Wandsbeker Markt wird im Rahmen des städtebaulichen Konzepts aufgewertet.
  12. Serielles und modulares Bauen wird gefördert und erleichtert.
  13. Die SAGA übernimmt beim seriellen und modularen Bauen eine Vorreiterrolle.
  14. Es wird geprüft, wie die SAGA so weiterentwickelt werden kann, dass Überschüsse stärker in Neubau, Sanierung und Instandhaltung fließen.
  15. Die ABB GmbH und die städtische Projektentwicklung wie die IBA Hamburg werden ausgebaut.
  16. Wohnungsbaugenossenschaften werden durch attraktive Kredite und Fördermöglichkeiten der IFB gestärkt.
  17. Geförderte Wohnungen haben eine möglichst lange Laufzeit und stehen den darauf Angewiesenen zur Verfügung.
  18. Die Bindung für geförderten Wohnraum wird auf 40 Jahre erhöht.
  19. Die Hamburgische Wohnraumförderung wird auf ein neues, sozial ausgewogenes Fundament gestellt.
  20. Die Einkommen werden alle fünf Jahre automatisiert über das Finanzamt überprüft.
  21. Die Bestandsmieten in Hamburg bleiben bezahlbar.
  22. Regelmäßig wird geprüft, ob Freistellungsgebiete zurück in die Belegungsbindungen geführt werden.
  23. Dem Auslaufen von Belegungsbindungen wird mit einer Bindungsverlängerungs-Offensive entgegengewirkt.
  24. Die finanziellen Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verlängerung von Bindungen werden erhöht.
  25. Die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit des Bundes wird schnellstmöglich und umfangreich in Hamburg umgesetzt.
  26. Ein ergänzendes Fördersegment für eine Hamburger Wohnungsgemeinnützigkeit wird eingerichtet.
  27. Zugang zum Fördersegment der Hamburger Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Unternehmen, die sich dauerhaft zu günstigen Mieten, Vermögensbindung, begrenzter Eigenkapitalverzinsung und Reinvestition verpflichten.
  28. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden bei der Vergabe städtischer Grundstücke bevorzugt.
  29. Die Ansiedlung von Luxus-Wohnheimbetrieben mit teuren Mikrowohnungen wird begrenzt.
  30. Regelhaft wird geprüft, wo weitere soziale Erhaltungsverordnungen gegen Luxusmodernisierungen und Umwandlungen möglich sind.
  31. Mit Fläche wird in Hamburg besonders behutsam umgegangen.
  32. Serielles ökologisches Aufstocken wird vorangetrieben.
  33. Die Nutzungsänderung von Gewerbe- in Wohnraum wird vereinfacht und gefördert.
  34. Bei notwendigem Abriss städtischer Immobilien wird die Wiederverwendung von Bauteilen ermöglicht.
  35. Das Bestreben der Hamburger Stiftung für Baukultur zum Erhalt von Wohnungsbestand wird unterstützt.
  36. Die regelhafte Vernichtung von Bauakten wird unterbunden.
  37. Die BIM-Strategie im Bauwesen wird zur Wiederverwendung von Bauteilen unterstützt.
  38. Bei der Konstruktion aller Gebäude werden Materialpässe mit CO2-Bilanz und Rückbaukonzept erstellt.
  39. Das Hamburger Erbbaupacht-Modell wird überprüft und gegebenenfalls angepasst.
  40. Bei größeren Gebietsentwicklungen auf privaten Grundstücken wird frühzeitig die Anwendung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft.
  41. Ein kooperatives Baulandmodell wird für Bauvorhaben mit Infrastrukturbedarf und erheblicher Bodenwertsteigerung eingeführt.
  42. Eigentümer und Stadt beteiligen sich fair an Infrastrukturkosten, wobei mindestens ein Drittel der planungsbedingten Bodenwertsteigerung bei den Eigentümern bleibt.
  43. Hamburg wird zu einer Stadt der kurzen Wege für alle.
  44. Flächen werden effizienter und vielfältiger genutzt.
  45. Alle Menschen in Hamburg finden multifunktionale, lebendige und gut erreichbare Stadtteilzentren vor.
  46. Jeder Stadtteil kann eine eigene Identität der Nutzungsvielfalt entwickeln.
  47. Gegen Verödung von Stadtteilzentren braucht es neben privatem Kapital auch die Unterstützung der öffentlichen Hand.
  48. Flächenvermittlungsgesellschaften werden vorrangig in RISE-Gebieten, Quartieren mit niedrigem Sozialindex und hoher Fluktuation im Einzelhandel angesiedelt.
  49. Zur Unterstützung des Aufbaus der Flächenvermittlungsgesellschaften wird eine zentrale Stelle auf Landesebene geschaffen.
  50. Marktplätze werden wieder stärker mit dem Stadtteil vernetzt.
  51. In jedem Bezirk wird in der kommenden Legislaturperiode die Umgestaltung und Aufwertung eines Marktplatzes auf den Weg gebracht.
  52. Räume sollen für alle Menschen in Hamburg gleichwertig nutzbar werden.
  53. Behörden und künftige Planungsgenerationen werden besser im barrierefreien Städtebau und in der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Räume geschult.
  54. Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) wird evaluiert.
  55. Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) wird weiterentwickelt.
  56. Die Grundlaufzeiten von RISE werden verlängert, weil sie oft nicht auskömmlich sind.
  57. Das Programm „Quartiersinitiative urbanes Leben“ (QUL) und das „Cockpit Städtische Infrastruktur“ (CoSI) werden fortgesetzt und ausgebaut.
  58. Freistellungsgebiete, in denen geförderte Wohnungen frei vermietet wurden, werden in die Belegungsbindung zurückgeführt.
  59. Dem Auslaufen von Belegungsbindungen wird mit einer Bindungsverlängerungs-Offensive entgegengewirkt.
  60. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werden über geförderte Wohnungen hinaus dauerhaft bezahlbare Wohnungen im Bestand angeboten.
  61. Mieterinnen und Mieter können mögliche Mietüberhöhungen unkompliziert und kostenlos bei der Stadt melden.
  62. Im Stadtraum werden zusätzliche Bänke aufgestellt.
  63. Zwangsräumungen werden noch besser verhindert.
  64. Bei verhaltensbedingten Kündigungen werden Hilfestrukturen geschaffen, die den Verbleib in der Wohnung unterstützen und bei Konflikten vermitteln.
  65. Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche oder im irregulären Aufenthalt erhalten Zugang zu den Unterbringungsangeboten.
  66. Die etablierten niedrigschwelligen Hilfen werden weiter gestärkt.
  67. Versorgungslücken für Frauen und marginalisierte Gruppen bei Übernachtungsangeboten und niedrigschwelligen Hilfen werden geschlossen.
  68. Das Dorf Moorburg soll aus dem Hafenentwicklungsgebiet entlassen werden.
  69. Die Lebensumstände im Dorf Moorburg sollen verbessert werden.
  70. Gebäude im Eigentum der SAGA und des LIG in Moorburg sollen zügig saniert werden.
  71. In Moorburg soll privater und öffentlicher Wohnungsneubau erfolgen.
  72. Die Dorfentwicklung gilt als vereinbar mit dem Sustainable Energy Hub und mit gewerblicher Flächennutzung auf ehemaligen Spülfeldern.
  73. Angestrebt wird ein Dreiklang aus Dorfentwicklung, gewerblicher Nutzung für die Energietransformation und hochwertigen Naturschutzflächen.
  74. Das Gegeneinander von Hafen und Wohnbesiedlung soll aufgehoben werden.
  75. In Einzelfällen soll Stadtentwicklung auf Hafenflächen ermöglicht werden, unter Schutz der ansässigen Hafenunternehmen.
  76. Bestehende Hafengebäude, die für neue Nutzungen geeignet sind und historische Bezüge darstellen, sollen erhalten werden.
  77. Solche historischen Hafengebäude sollen durch geänderte Pachtvereinbarungen vor dem Abriss nach Pachtende geschützt werden.
  78. Mithilfe des Bundes soll eine Steuerungsmöglichkeit für die Hotelentwicklung in Großstädten geschaffen werden.
  79. Das Leitbild „Hafen ist Stadt“ soll umgesetzt werden, mit neuen Nutzungsformen und mehr Leben und Mischung im Hafen.
  80. Öffentliches Bauen soll wegen der Kosten von Sanierung und Klimaneutralität stärker kostengünstig erfolgen.
  81. Bei Jugendzentren, Sportstätten und Büros werden erprobte Lösungen wiederholt statt jedes Gebäude individuell zu planen.
Verkehr und Infrastruktur68
  1. Der Verkehr soll in allen Teilen der Stadt verbessert werden.
  2. Eine weitere Elbvertiefung wird abgelehnt.
  3. Auf lautere, treibstoffsparende Flachstarts soll zugunsten des Lärmschutzes der Anwohner verzichtet werden.
  4. Die Arbeit der „Allianz gegen den Fluglärm“ wird weiterentwickelt.
  5. Es werden mehr nächtliche Tempo-30-Zonen eingerichtet.
  6. Die Abkehr von der autogerechten Stadt ist auch eine soziale Frage.
  7. Die Planung der Bahnanbindung von Hamburg-Bergedorf nach Geesthacht wird gemeinsam mit Schleswig-Holstein vorangetrieben.
  8. Es wird geprüft, ob eine Verlängerung der U4 und U5 im Osten der Stadt vom Bund förderfähig wäre.
  9. Der Masterplan Hauptbahnhof wird umgesetzt.
  10. Sieben Elbbrücken für den Fern- und Regionalverkehr werden neu gebaut oder modernisiert.
  11. Die bestehenden Baumaßnahmen haben Priorität.
  12. Ein Anreizsystem fördert die Termintreue bei Baumaßnahmen.
  13. Verträge werden gelebt und nachgeschärft.
  14. Halterinnen und Halter kleiner Fahrzeuge zahlen nicht denselben Parkpreis wie Halter großer Transporter mit höherem Flächenbedarf.
  15. Die Parkgebühren werden bei entsprechender Bundesgesetzlage nach Fahrzeuggröße gestaffelt.
  16. Mittelfristig werden jährlich 100 Kilometer Radwege neu gebaut, gewidmet oder hochwertig saniert.
  17. Der Ausbau der bestehenden Velorouten wird in der neuen Legislaturperiode vollendet.
  18. Neue Velorouten werden geplant.
  19. Der Zustand der Gehwege wird systematisch erfasst.
  20. Im Projekt freiRaum Ottensen wird der Autodurchgangsverkehr unterbunden.
  21. Im Projekt freiRaum Ottensen werden Parkplätze in Räume für Begegnung, Aufenthalt, Grün sowie Fuß- und Radverkehr umgewandelt.
  22. Für E-Roller wird ein Netz an Stationen ausgewiesen.
  23. Bezirkliche Fußverkehrskonzepte werden gestärkt.
  24. Ziel ist, dass es in Hamburg keine Verkehrstoten mehr gibt.
  25. Die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten von Tempo 50 und Tempo 30 werden eingehalten.
  26. Die Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung finanzieren neue Überwachungsanlagen.
  27. Hamburg tritt der Städtetagsinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes bei.
  28. In der HafenCity werden Temporeduzierungen für mehr Sicherheit und Qualität der Straßenräume umgesetzt.
  29. Eine Ostanbindung des Hafens durch einen Tunnel unter dem Müggenburger Zollhafen nach Georgswerder wird erneut geprüft.
  30. Bedingung für den Hafentunnel ist eine Entlastung der Veddel und der Harburger Chaussee sowie die Prüfung einer Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Innenstadt.
  31. Bis 2030 wird eine Elektrifizierungsquote von 40 Prozent bei Pkw erreicht.
  32. Bis 2030 sind 25 Prozent der Lkw auf Hamburgs Straßen emissionsfrei.
  33. Straßenbau und Straßenverkehrsbehörde gehören in eine Hand.
  34. Die untere Straßenverkehrsbehörde wird in die Verkehrsbehörde integriert.
  35. Ein neuer Entlastungstunnel zwischen Hauptbahnhof und Altona wird gebaut.
  36. Eine Verlängerung der U4 und der U5 im Hamburger Osten wird geprüft.
  37. Eine weitere Querverbindung nördlich der U3 wird geprüft.
  38. Ein Anreizsystem fördert die Termintreue bei Baumaßnahmen.
  39. Verträge über Baumaßnahmen werden gelebt und nachgeschärft.
  40. Sinn und Zweck von Baumaßnahmen werden besser kommuniziert.
  41. Die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn wird von Schülerinnen und Schülern auf alle Auszubildenden in Hamburg ausgeweitet.
  42. Auf Gehwegen und im öffentlichen Nahverkehr wird für Barrierefreiheit gesorgt.
  43. Gehwege werden schneller repariert.
  44. Die Beleuchtung von Gehwegen wird weiter verbessert.
  45. Die Entwicklung eines Routingtools für barrierefreie Wege in der Stadt wird unterstützt.
  46. Bei On-Demand-Angeboten mit autonomen Shuttles werden die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigt.
  47. Nach der Devise „Hafen ist Stadt“ wird eine neue Verbindung zwischen Hafen und Bevölkerung geschaffen.
  48. Der öffentliche Personennahverkehr zum Luftfahrtstandort Finkenwerder wird ausgebaut.
  49. Infrastruktur und Kapazität des Hamburger Flughafens gelten auch künftig als ausreichend.
  50. Der Flughafen baut Lade- und Tankinfrastruktur für nicht-fossile Antriebe und Kraftstoffe auf.
  51. Im Dialog mit Flughafen und Airlines werden lokale Spielräume für Innovationen im Flugverkehr genutzt.
  52. Die im Hafenentwicklungsplan formulierte Passierbarkeit des Hafens für Rad- und Fußverkehr soll umgesetzt werden.
  53. Der Masterplan Radverkehr im Hafen soll schneller umgesetzt werden.
  54. Die Haupthafenroute soll leistungsfähig ausgebaut werden, um sichere und stadtverträgliche Bedingungen für den Schwerlastverkehr zu schaffen.
  55. Die im Hafenentwicklungsplan vorgesehene Tunnellösung vom Veddeler Damm zur A252 soll umgesetzt werden.
  56. Bei Lkw-Aufladung, Parkraum und Logistik soll vermehrt auf Mehrgeschossigkeit gesetzt werden.
  57. Der Einsatz elektrischer Fahrzeuge soll zunehmend in städtische Aufträge im Bau- und Logistiksektor integriert werden.
  58. Der Containertransport zwischen den Terminals auf dem Wasser (nasse Umfuhren) soll gesteigert werden.
  59. Hafenbahn und Rangierloks sollen perspektivisch vollständig mit Batterien oder Oberleitungen elektrifiziert werden.
  60. Der Ausbau der Güterschieneninfrastruktur im Hinterland soll unterstützt werden.
  61. Die Autobahn A26 Ost wird als verzichtbar abgelehnt.
  62. Vergabekriterien für Hafeninvestitionen sollen anhand von Kennziffern, Nachhaltigkeitskriterien und konkreten Projektvolumina gestaltet werden.
  63. Die Schifffahrt auf der Elbe benötigt eine verlässliche Fahrwassertiefe.
  64. Eine weitere Elbvertiefung wird ausgeschlossen.
  65. Reedereien sollen in Hamburg künftig Treibstoffe wie Methanol und Ammoniak bunkern und Batterien aufladen können.
  66. Bunker- und Betankungsanlagen sollen schnell geplant und zügig gebaut werden.
  67. Über eine Senkung des Hafengelds sollen Anreize für emissionsarm einfahrende Schiffe gesetzt werden.
  68. Die Mobilitätswende soll durch weniger Kraftverkehr auch denen nutzen, die auf Pkw oder Lkw angewiesen sind.
Energie9
Klima, Umwelt und Naturschutz84
  1. Die Gewässer von der Alster über die Bille bis zur Elbe werden gepflegt.
  2. Auf EU-Ebene werden Entwicklungen wie der Klima- und Sozialfonds unterstützt.
  3. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen bei klimabezogenen Beratungs- und Förderangeboten gezielt berücksichtigt werden.
  4. Die Nutzung von Waldflächen soll auf den Prüfstand gestellt werden.
  5. Die Waldflächen in Hamburg sollen vergrößert werden.
  6. Für den Klimaschutz sollen verbindliche und ehrgeizige Ziele sowie klare Vorgaben gesetzt werden.
  7. Die Maßnahmen des Klimaplans sollen auskömmlich finanziert werden.
  8. Globale Solidarität mit den vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen wird bekundet.
  9. Die Volksinitiative Hamburger Zukunftsentscheid für mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Ambition beim Klimaschutz wird unterstützt.
  10. Hamburg soll auch nach 2030 ehrgeizigere Ziele haben als der Bund.
  11. Aus der Starkregenkarte sollen Handlungshinweise für die Bevölkerung abgeleitet werden.
  12. Weitere dezentrale Regenwasser-Reinigungsanlagen sollen gebaut werden.
  13. Mehr Natur und biologische Vielfalt in Hamburg sollen weiter geschaffen werden.
  14. Das Grüne Netz soll bei der Flächenausweisung für Baumpflanzungen bezirksübergreifend berücksichtigt werden.
  15. Die Zahl der Neupflanzungen von Straßenbäumen soll weiter steigen.
  16. Die Prüfflächen zum Biotopverbund sollen regelmäßig aktualisiert werden.
  17. Die Prüfflächen sollen mehrheitlich zu echten Flächen des Biotopverbundes werden.
  18. Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser soll verstärkt gefördert werden.
  19. Die Vereinbarungen der 15. Weltnaturkonferenz in Montreal werden unterstützt.
  20. Für die Umsetzung der Naturschutzziele werden die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt.
  21. Das Artenmonitoring wird ausgebaut, um Tier- und Pflanzenarten gezielter beobachten und fördern zu können.
  22. Die Projekte „UnternehmensNatur“ und „MOIN STADTNATUR“ zur Förderung der Artenvielfalt in der Stadt werden erhalten.
  23. Die Projekte des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ werden umgesetzt.
  24. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer soll Biosphärenreservat bleiben.
  25. Für den Elbschlick werden Lösungen angestrebt, die eine Verklappung direkt vor oder im Nationalpark Wattenmeer unnötig machen.
  26. Bei notwendigen Fällungen werden Neupflanzungen in mindestens gleicher Anzahl vorgenommen.
  27. Die positive Baumbilanz wird stetig ausgebaut.
  28. Für die Pflege und die Neupflanzung von Bäumen werden ausreichende Mittel bereitgestellt.
  29. Die Naherholungswälder Klövensteen und Niendorfer Gehege werden nachhaltig weiterentwickelt und unter Beachtung der Biodiversitätsziele auf die Klimaveränderungen vorbereitet.
  30. Beim Umgang mit Altlasten in Böden und Gewässern wird an transparenten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgehalten.
  31. Das Grüne Netz wird ausgebaut, sodass alle Einwohner in fünf Gehminuten eine Grünanlage erreichen.
  32. Strombaumaßnahmen müssen künftig an die ökologischen Belastungsgrenzen angepasst sein.
  33. Strombaumaßnahmen sollen zu ökologischen Verbesserungen beitragen.
  34. Die Lebensgemeinschaften in den Gewässern sollen ihre Lebensräume zurückerhalten.
  35. Die Fischdurchgängigkeit der Elbe wird gemeinsam mit den Nachbarländern stärker verfolgt.
  36. Mit den Flussnachbarländern wird der Dialog über die Verschlickung wieder aufgenommen, um gemeinsame Lösungen für die Elbe zu finden.
  37. Hamburg muss seiner besonderen Verantwortung als Hafenstadt für die Elbe wieder gerecht werden.
  38. Hamburg setzt die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 um.
  39. Klima- und Ressourcenschutz werden durch eine konsequente Kreislaufwirtschaft verbunden.
  40. Für öffentliche Einrichtungen wird eine Plattform für Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Best-Practice-Beispielen und Informationen zu Drittmitteln eingeführt.
  41. Die Zahl der von gesundheitsgefährdendem nächtlichen Lärm Betroffenen soll sinken.
  42. Das Tierheim Süderstraße erhält einen langfristigen Pachtvertrag.
  43. Die Erweiterungsfläche des Tierheims Süderstraße wird bebaubar gemacht.
  44. Ein Kastrationsprojekt für streunende Katzen wird eingeführt.
  45. Bei Bauvorhaben wird für Vogelschutzmarkierungen an Glasflächen geworben.
  46. Öffentliche Gebäude werden mit Vogelschutzmarkierungen ausgestattet oder nachgerüstet.
  47. In Hamburg wird eine städtisch anerkannte Wildtierauffangstation nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz geschaffen.
  48. Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von Wildtieren in Not werden von der Stadt finanziell stärker unterstützt.
  49. Der Bestand der Nutrias wird tierschutzkonform reguliert.
  50. Zur Regulierung des Nutria-Bestandes werden Maßnahmen wie Sterilisation geprüft.
  51. Der 3R-Bereich wird angesichts aufwändiger Kontrollen von Tierversuchen personell verstärkt.
  52. In der Stadt wildlebende Tiere sollen grundsätzlich nicht gefüttert werden.
  53. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen werden bei Beratungs- und Förderangeboten für den Klimaschutz gezielt berücksichtigt.
  54. Ein Klimageld wird bundesweit eingeführt, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten.
  55. 10 Prozent der Landesfläche werden unter Naturschutz gestellt.
  56. In die Verbesserung der Naturqualität wird weiter investiert.
  57. Die Luftqualität in Hamburg wird weiter verbessert.
  58. Der Weg zur Klimaneutralität im Bausektor wird technologieoffen gestaltet.
  59. Die Sanierungstiefe erreicht im Durchschnitt den Standard KfW-Effizienzhaus 70.
  60. Die strategische Befassung mit Regenwasserverwendung und -speicherung für öffentliches Grün wird vorangebracht.
  61. Die Erkenntnisse der OECD-Studie „Hamburg 2040“ werden mit dem Klimaplan und den Sektorzielen abgeglichen, um Handlungsfelder zu definieren und Maßnahmen abzuleiten.
  62. Der Flughafen wird beim klimaneutralen Betrieb seiner Anlagen und des Boden-Equipments unterstützt.
  63. Erforderliche Flugreisen sollen emissionsärmer und bald klimaneutral werden.
  64. Der Emissionshandel im Luftverkehr wird ausgeweitet.
  65. Kerosin wird europaweit besteuert.
  66. Innerdeutsche Flüge werden national besteuert.
  67. Alle regulatorischen Möglichkeiten werden genutzt, um den Einsatz nicht-fossiler Kraftstoffe in der allgemeinen Luftfahrt deutlich zu erhöhen.
  68. Über stärkere Anreize in den Flughafenentgelten für moderne Flugzeuge und Triebwerke werden Feinstaub, CO2-Emissionen und Lärm reduziert.
  69. Flugzeuge werden vor dem Start ohne Triebwerkseinsatz mit emissionsfreien Schleppern zur Startposition bewegt.
  70. Mit der Stiftung Lebensraum Elbe und den Maßnahmen des Forums Tideelbe soll ein Gleichgewicht des Naturraums Elbe wiederhergestellt werden.
  71. An der Elbe sollen mehr Fluträume ermöglicht werden.
  72. Die Trübung des Gewässers soll gemindert werden.
  73. Der Sauerstoffgehalt soll in allen Gewässerabschnitten verbessert werden.
  74. Eine Verbringung von Sedimenten nach Scharhörn wird abgelehnt.
  75. Emissionsärmere Treibstoffe sollen zielstrebig eingeführt werden.
  76. Kreislaufwirtschaftliche Prozesse sollen bei Schiffsrenovierung und Reststoffverwertung eingeführt werden.
  77. Umwelt- und Arbeitsstandards sollen über globale und europäische Standards hinaus erfüllt werden.
  78. Der Ressourcenverschwendung soll weiter entgegengewirkt werden.
  79. Die Abfallmenge soll drastisch reduziert werden (Zero Waste), sodass Müllverbrennungskapazitäten abgebaut werden können.
  80. Der Umweltleitfaden der Stadt wird zum Nachhaltigkeitsleitfaden mit Blick auf Lebenszykluskosten und Reparaturfähigkeit weiterentwickelt.
  81. Betriebe, die Produkte reparieren und wiederaufbereiten, sollen leichter auffindbar sein.
  82. Kreislaufwirtschaftliche Angebote von Trägern wie Repair Cafés sollen verstetigt und ausgebaut werden.
  83. In jedem Bezirk soll ein FabLab gefördert werden.
  84. Ein Zentrum der Kreislaufwirtschaft soll eingerichtet werden.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum10
Digitalisierung, Daten und Technologie8
Europa, Euro und europäische Institutionen5
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit14
  1. In den internationalen Beziehungen der Stadt wie Städtepartnerschaften wird ein Fokus auf Demokratieförderung und Klimaschutz gelegt.
  2. In den Städtepartnerschaften wird der Austausch von Verwaltungen und Zivilgesellschaft verstärkt, besonders zur lokalen Lösung globaler Probleme.
  3. Eine ausreichende Finanzierung der Städtepartnerschaften wird gewährleistet.
  4. Das entwicklungspolitische Engagement Hamburgs wird ausgebaut.
  5. Die Entwicklung und der Ausbau von Klimapartnerschaften werden gefördert.
  6. Demokratieförderung sowie Klima- und Umweltschutzkriterien werden bei der Auswahl strategischer Städtepartnerschaften stärker berücksichtigt.
  7. Nachhaltige Beschaffung und fairer Handel stehen im Fokus der Partnerschaften.
  8. Die Mitgliedschaft in Städtenetzwerken für Frieden, Klimaschutz, humanen Umgang mit Geflüchteten und gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit wird ausgebaut und gestärkt.
  9. Hamburgs Mitgliedschaften im Klima-Bündnis und bei den Mayors for Peace werden mit konkreten Aktivitäten belebt.
  10. Die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele wird auch als Aufgabe der Entwicklungspolitik im internationalen Kontext verstanden.
  11. Hamburg unterstützt Entwicklungsprojekte und Betreiberpartnerschaften öffentlicher Unternehmen.
  12. Der Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik wird für die neue Legislaturperiode zur Beratung des Senats eingesetzt.
  13. Das Initiativrecht des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik bleibt erhalten.
  14. Hamburg setzt sich für den Abbau von Handelsbedingungen ein, die den Globalen Norden zulasten des Globalen Südens begünstigen.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung45
  1. Das Leitbild „Musikstadt“ und die damit verbundene Priorität werden fortgeführt.
  2. Die Unterstützungsmöglichkeiten für gemeinnützige Amateurchöre werden angesichts steigender Honorare und Kosten für Proberäume ausgeweitet.
  3. Eine institutionelle Einzelförderung für Amateurchöre mit eigener Chorschule wird geprüft.
  4. Förderstipendien für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien in Amateurchören werden geprüft.
  5. Demenzsensibles Singen wird gefördert und soll fester Bestandteil der Gesellschaft werden.
  6. Ein jährlich verfügbarer Investitionsfonds wird aufgelegt, aus dem Clubs Schallschutz und energetische Modernisierungen auch an Gewerbegebäuden finanzieren können.
  7. Das baulich-kulturelle Erbe Hamburgs wird trotz Umgestaltungsdruck bewahrt.
  8. Ein Verbandsklagerecht gilt als geeignetes Instrument zur Prüfung der Beachtung des Denkmalschutzes.
  9. Die Zuwendungen an die Hamburg Media School werden schrittweise erhöht, um die Abhängigkeit von privaten Spenden zu verringern.
  10. Für die Filmwirtschaft werden Instrumente wie Standortmarketing und Anreizmodelle ermöglicht.
  11. Der Aus- und Umbau von Kampnagel wird unterstützt.
  12. Die nichtstädtischen Theater werden im Umgang mit Kostensteigerungen unterstützt.
  13. Für die freien darstellenden Künste wird eine zweite Landesförderrunde pro Spielzeit eingeführt.
  14. Für die freie Szene wird ein Netzwerkbüro finanziert.
  15. Für Rechercheprojekte, Wiederaufnahmen und auswärtige Aufführungen gut laufender Produktionen wird ein breites Spektrum von Förderinstrumenten benötigt.
  16. Das Interesse am Erlernen des Plattdeutschen wird weiterhin gefördert.
  17. Der Plattdeutsche Rat für Hamburg wird personell und strukturell gut ausgestattet, um Veranstaltungen wie den Plattdeutschtag zu organisieren.
  18. Die Bedeutung der niederdeutschen Kultur und Sprache wird ausgebaut.
  19. Künstler mit Behinderung und Kulturinitiativen, die Inklusion im Kulturbetrieb stärken, werden unterstützt.
  20. Der Etat für Inklusion in der Kulturbehörde wird aufgestockt.
  21. Der Live-Concert-Account wird ausgebaut.
  22. Solche historischen Hafengebäude sollen über den Denkmalschutz gestärkt werden.
  23. Die antiziganistische Vergangenheit Hamburgs soll aufgearbeitet und auf fortbestehende Strukturen überprüft werden.
  24. Moscheen, Cem-Häuser, Tempel und weitere Gebetshäuser gelten als Orte des Friedens und Bereicherung für die Stadt.
  25. In Hamburg soll eine Beratungs- und Informationsstelle zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen eingerichtet werden.
  26. An der Binnenalster soll ein Denkort für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt entstehen.
  27. Die Erinnerungspolitik Hamburgs orientiert sich an Opfern und Hinterbliebenen rechter Gewalt.
  28. Gemeinsam mit Engagierten und Hinterbliebenen wird das Gedenken an Opfer rechter Gewalt aufrechterhalten und weiter aufgeklärt.
  29. Plattformen wie das Forschungsprojekt „HAMREA – Hamburg rechtsaußen“ werden unterstützt.
  30. Verfolgtenverbände und Gedenkstätten werden in alle Planungen einbezogen.
  31. Eine öffentliche Ombuds- und Meldestelle für Vandalismus und verbotene NS-Symbole wird geschaffen.
  32. Ein zentraler Gedenkort für den Widerstand gegen das NS-Regime wird als Neubau eines Dokumentations- und Lernortes auf dem Bürgermeister-Petersen-Platz geschaffen.
  33. In Fuhlsbüttel wird ein Schwerpunkt zur Geschichte des Strafvollzugs in der NS-Zeit aufgebaut.
  34. Die denkmalgeschützte Gebäudeeinheit des Gefängnisses Fuhlsbüttel wird erhalten und saniert.
  35. Im denkmalgeschützten Bereich wird keine Wohnbebauung weiterverfolgt.
  36. Eine Vermarktung mit dem verharmlosenden Zusatz „Santa Fu“ wird ausgeschlossen.
  37. Es wird geprüft, wie am Ort der Untersuchungshaftanstalt über die Hinrichtung von Widerstandskämpfern aufgeklärt und erinnert werden kann.
  38. In Farmsen wird ein Erinnerungs- und Lernort zur NS-Euthanasie entwickelt.
  39. Widerstandskämpfer erhalten mehr Sichtbarkeit im Stadtbild, etwa durch Schul- und Straßenbenennungen.
  40. Der Tag der Befreiung am 8. Mai wird offizieller Feiertag.
  41. Der Tag der Befreiung soll bundesweiter Feiertag werden.
  42. Hamburg beschließt einen eigenen Feiertag am 8. Mai.
  43. In den benachbarten Bundesländern wird für einen Feiertag am 8. Mai geworben.
  44. Der Tierpark Hagenbeck soll Verantwortung für Menschenschauen übernehmen und sichtbar daran erinnern.
  45. An der Binnenalster wird ein Denkmal für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt errichtet.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung8

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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